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Obwohl die Benutzungsordnung des Rütlis es untersagt, die Wiese für «partikuläre politische Ziele» zu nutzen – insbesondere darf sechs Monate vor den Wahlen nicht für Parteien oder Personen geworben werden –, lud SVP-Parteipräsident Albert Rösti (svp, BE) Ende Juli 2019 und damit kurz vor den nationalen Wahlen im Herbst, Journalistinnen und Journalisten zu einem «Gespräch bei einem Spaziergang [...] inklusive Apéro im Restaurant Rütlihaus» ein, wie verschiedene Medien berichteten. Die Einladung der SVP trug den Titel «Wie weiter mit der Schweiz?».
Die Einladung sorgte für Unmut bei Lukas Niederberger, Präsident der Rütli-Verwalterin SGG, welcher gegenüber der Aargauer Zeitung betonte, die SGG bewillige grundsätzlich keine derartigen (parteipolitischen) Aktivitäten. Aus Sicht der Mediensprecherin der SVP benötigte die Partei für ihre Aktion aber gar keine Bewilligung: Da Rösti die Medienkonferenz bereits auf der Anreise mit dem Schiff abhielt und der anschliessende Spaziergang auf dem Rütli dem persönlichen Austausch mit dem Parteipräsidenten galt, sei alles regelkonform abgelaufen. Niederberger, laut der Basler Zeitung erzürnt und enttäuscht ob der Aktion, war anderer Meinung: Dieser bestätigte, dass bei der SGG tatsächlich kein Nutzungsgesuch eingegangen sei, weshalb die SGG zusammen mit der Schwyzer und Urner Regierung nun klären wolle, wie künftig besser auf Regelverstösse auf der Rütliwiese reagiert werden könnte. Denn bisher seien die Sanktionsmöglichkeiten durch die SGG begrenzt: Verstösse könnten mit einem Zugangsverbot geahndet werden, welches aber nur greifen würde, wenn ein Gesuch von den betroffenen Personen oder Organisationen gestellt werde. Zudem gab sich der SGG-Präsident ernüchtert ob der Tatsache, dass Medienschaffende, welche im Vorfeld über die umstrittene Einladung berichteten und demnach eigentlich von dem Regelwerk der Rütliwiese gewusst hätten, Röstis Einladung gefolgt seien.

Wie die Medien betonten, verstiessen nebst der SVP in jüngster Vergangenheit auch bereits die Operation Libero und die Juso gegen die Benutzungsordnung. Dabei sei es den Gruppierungen «Wurst», so Niederberger, dass das Rütli ein «Ort der nationalen Verbundenheit» sei, wichtig sei jeweils nur die eigene Medienpräsenz.

Benutzungsordnung des Rütlis

Mit 60,4 Prozent Ja- gegenüber 39,6 Prozent Nein-Stimmen nahm das Schweizer Stimmvolk am 12. Februar 2017 die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration deutlich an. Die Stimmbeteiligung lag schweizweit bei 46,8 Prozent und schwankte zwischen 39 Prozent im Kanton Uri und rund 66 Prozent in Schaffhausen. Eher überraschend war das ebenfalls deutliche Ständemehr: 17 von 23 Ständen stimmten der Vorlage zu. Die auf frühere Abstimmungsergebnisse zur erleichterten Einbürgerung zurückgehenden Befürchtungen der Befürworter, am Ständemehr zu scheitern, wurden damit klar widerlegt. In den im Vorfeld des Urnengangs noch als „Swing States“ bezeichneten Kantonen resultierte überall ein Ja. Verglichen mit der Abstimmung von 1994, als das Anliegen am Ständemehr gescheitert war, wechselten somit die acht Kantone Luzern, Nidwalden, Solothurn, Aargau, Schaffhausen, Appenzell-Ausserrhoden, Tessin und Wallis auf die Befürworterseite, wobei es in Nidwalden, Appenzell-Ausserrhoden und Tessin ein enges Rennen war (NW 50,4%, AR 50,9%, TI 50,2% Ja-Stimmen). Die knappste Entscheidung überhaupt fiel im Kanton Thurgau, wo lediglich 24 Stimmen für die ablehnende Standesstimme ausschlaggebend waren. Ein ebenfalls hauchdünnes Nein resultierte in Glarus und St. Gallen mit Nein-Stimmenanteilen von 50,4 Prozent bzw. 50,2 Prozent. Demgegenüber stiess die Vorlage in sämtlichen Westschweizer Kantonen auf überdurchschnittlich hohe Zustimmung. Am deutlichsten stimmte der in Ausländerfragen ohnehin sehr offen eingestellte Kanton Neuenburg mit einem Ja-Stimmenanteil von 75,1 Prozent zu. Die höchste Ablehnung hingegen erfuhr die Vorlage in Appenzell-Innerrhoden, dessen Stimmbevölkerung zu 56,4 Prozent ein Nein einlegte. Augenfällig ist bei den Ergebnissen zudem das Gefälle zwischen Stadt und Land; so stimmte die Stadt Zürich zu 76 Prozent Ja (Kanton ZH: 63,2%) und die Stadt St. Gallen zu 65 Prozent (Kanton SG: 49,8%).

Bundesrätin Simonetta Sommaruga liess nach dem Urnengang verlauten, die Regierung nehme das Ergebnis „mit grosser Genugtuung“ zur Kenntnis und es stimme zuversichtlich „für weitere, ebenso umstrittene Vorlagen“. Darüber hinaus ermunterte sie junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation, nun „die Chance zu nutzen und ihre Heimat mitzugestalten“, und fügte an, die Erleichterung der Einbürgerung sollte voraussichtlich spätestens in einem Jahr in Kraft treten. Freude über den Entscheid herrschte auch beim SGB und bei der Operation Libero. Während Ersterer von einer überfälligen Reform sprach und ankündigte, nun auch die Anforderungen für andere Einbürgerungswillige senken zu wollen, sah Letztere in dieser Abstimmung einen „ersten, wichtigen Schritt zu einem liberalen Bürgerrecht“. Daran müsse man jetzt anknüpfen und beispielsweise auch die erforderliche Aufenthaltsdauer senken oder die Mindestwohnsitzfristen in den Gemeinden abschaffen. Wenig erfreut zeigte sich die SVP, die nach der Durchsetzungsinitiative und dem Asylgesetz mit dieser Abstimmung die dritte Niederlage in der Ausländerpolitik innerhalb eines Jahres hinnehmen musste. Als Kopf des Gegenkomitees und Initiator der umstrittenen Plakate machte Andreas Glarner (svp, AG) besonders die bereits Eingebürgerten für das Resultat verantwortlich und forderte die Abschaffung des Doppelbürgerrechts. Die SVP erklärte aber auch, das Verdikt von Volk und Ständen zu akzeptieren und die noch offenstehende Möglichkeit, das Referendum gegen die in dieser Sache beschlossene Gesetzesänderung zu ergreifen, nicht wahrnehmen zu wollen.


Abstimmung vom 12. Februar 2017

Beteiligung: 46,84%
Ja: 1'499'627 (60,4%) / Stände: 15 4/2
Nein: 982'844 (39,6%) / Stände: 5 2/2

Parolen:
– Ja: SP, FDP (1*), CVP (1*), Grüne, GLP, BDP (1*), EVP, Städteverband, Eidgenössische Migrationskommission, SGB, Travail.Suisse
– Nein: SVP, EDU (1*)
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

La Suisse doit reconnaître ses enfants (Iv.Pa. 08.432) / Erleichterte Einbürgerung der dritten Generation