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2020 wählten acht Kantone ihre Parlamente neu (SG, UR, TG, SZ, SH, JU, AG, BS). Die «grüne Welle» spülte auch 2020 viele Mitglieder der Grünen und der Grünliberalen in die kantonalen Legislativen. Die Grünen gewannen in allen acht Kantonen Wähleranteile dazu, die Grünliberalen in sieben von acht – im Kanton Uri waren sie nicht zur Wahl angetreten. Diese Gewinne brachten den Grünen in diesen Kantonen total 69 Mandate ein (bei den letzten Wahlen in diesen Kantonen waren es noch 45 gewesen) und den Grünliberalen 48 (27 bei den letzten Wahlen in denselben Kantonen). Die Bundesratsparteien schwächelten derweil. Die FDP verlor in allen acht Kantonen Mandate (insg. -17 Sitze in diesen Kantonen), die SP (-12 Sitze) und die SVP (-14 Sitze) je in deren sechs. Am besten hielt sich die CVP (-4 Sitze), welche zwar in drei Kantonen Mandate abgeben musste, aber auch in drei Kantonen Sitze zulegen konnte.

Der Frauenanteil in den kantonalen Parlamenten stieg in sechs von acht Kantonen – am stärksten im Kanton Basel-Stadt (42.0%, +11 Prozentpunkte gegenüber den letzten Wahlen). Einzig in den Kantonen Jura (15.0%, +/- 0 Prozentpunkte) und Schwyz (9.0%, -5 Prozentpunkte) führten die Wahlen 2020 nicht zu einem Parlament mit mehr weiblichen Mitgliedern. Die Wahlbeteiligung lag einzig im Kanton Schaffhausen (57.0%), wo die Stimmpflicht gilt, über 50 Prozent. Am wenigsten Wahlberechtigte fanden im Kanton Thurgau den Weg an die Urne (32.6%).

Die acht Kantone führten auch Gesamterneuerungswahlen ihrer Exekutiven durch. Die grössten Veränderungen brachten die Wahlen im Kanton Basel-Stadt: Die SP konnte ihre zwei Rücktritte verteidigen, nicht aber die FDP und die Grünen, die beide die Abwahl eines amtierenden Regierungsratsmitglieds hinnehmen mussten. An ihre Stelle traten Vertreterinnen der LDP und der GLP. Die FDP verlor in zwei weiteren Kantonen einen Regierungssitz: in Uri an die SVP und in Schaffhausen an die SP. In den anderen Kantonen änderten die Wahlen jedoch nichts an der Parteizusammensetzung der Regierungen. In den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Aargau und Schwyz kam es zwar zu Rücktritten von Regierungsmitgliedern auf Ende der Amtsperiode, überall schafften es die entsprechenden Parteien jedoch, ihre Sitze zu verteidigen. Im Kanton Jura kam es in den Gesamterneuerungswahlen im Herbst gar zu keiner einzigen personellen Änderung. Allerdings war es im Frühjahr vor den regulären Wahlen noch zu einer Ersatzwahl gekommen, bei der die CVP ihren freigewordenen Sitz an die Kandidatin der SP verlor, welche diesen ein halbes Jahr später erfolgreich verteidigte. Auch im Kanton Waadt kam es im Berichtsjahr zu einer Ersatzwahl, bei welcher die FDP ihren freigewordenen Sitz ebenfalls erfolgreich verteidigte. Unter dem Strich war Ende 2020 ein kantonales Regierungsmandat mehr von einer Frau besetzt als noch im Vorjahr (neu: 39 von 154 Mandaten). Während in der Regierung von Uri neu keine Frau mehr einsitzt anstatt wie bisher noch zwei, ist in Basel-Stadt, St. Gallen und Jura neu je ein Regierungsamt mehr von einer Frau besetzt.

Auch die Städte Genf, Luzern, Biel, St. Gallen und Bern wählten die Mitglieder ihrer Legislativen neu. Dort zeigte sich ein ähnliches Bild wie bei den kantonalen Wahlen: die grosse Gewinnerin war die Grüne Partei, welche in allen fünf Städten verglichen mit den letzten Wahlen Mandate dazugewann (zusammengezählt von 48 auf 69 Sitze). Auch die Grünliberale Partei legte in diesen Städten zu, wenn auch in geringerem Masse (von 21 auf 28 Mandate; keine Vertretung in Genf).

Bei den meisten grossen Städten blieb die Parteizusammensetzung der Exekutiven nach den Wahlen gleich wie in der vorherigen Amtsperiode; namentlich in Bern, St. Gallen, Luzern und Biel. Dramatischer ging es in Genf zu und her, wo gleich vier der fünf amtierenden Regierungsmitglieder sich nicht mehr zur Wiederwahl stellten – zwei davon laut eigenen Angaben wegen eines Reputationsverlusts im Zusammenhang mit einer Spesenaffäre. Schlussendlich führten die Wahlen in der Stadt Genf zu einem Sitzgewinn der Grünen auf Kosten der Partei SolidaritéS. In Winterthur kam es derweil zum dritten Mal seit 2016 zu einem unerwarteten Abgang eines Mitglieds der Exekutive und daraufhin zu einer Ersatzwahl, bei der die FDP ihren freigewordenen Sitz an die Kandidatin der GLP abtreten musste.

Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene 2020
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2020
Dossier: Kommunale Wahlen 2020
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2020
Dossier: Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene

Im Oktober 2020 wurde der Ergebnisbericht zur Vernehmlassung des indirekten Gegenvorschlags zur Organspende-Initiative, welche vom 13. September bis zum 13. Dezember 2019 gedauert hatte, veröffentlicht. Insgesamt hatten 81 Akteurinnen und Akteure Stellung genommen, wobei sich mit 53 von ihnen ein Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden vollumfänglich oder grundsätzlich zustimmend zum Gegenvorschlag aussprachen. Zu ihnen gehörten 21 Kantone, die beiden Parteien GLP und GPS sowie dreissig Organisationen, darunter auch Swisstransplant, eine Unterstützerin der Volksinitiative. Explizit abgelehnt wurde die Vorlage von 16 Vernehmlassungsteilnehmenden. Als Gründe für die ablehnende Haltung wurden die Befürwortung der Volksinitiative (JU), des Erklärungsmodells (LU, CVP, EVP, CBCES, EKS, MERH_UZH, NEK) oder der parlamentarischen Initiative Nantermod (fdp, VS; pa.Iv. 18.443; FDP), aber auch die zu enge Zustimmungslösung (ÄPOL) und der Wunsch nach Beibehaltung der aktuell gültigen erweiterten Zustimmungslösung (HGS) aufgeführt. Weitere Argumente gegen den indirekten Gegenvorschlag liessen sich auf ethische Bedenken (SH, HLI, MIGUNIBE, SPO) oder auf die Forderung zurückführen, dass die Vorlage Teil eines Gesamtprojekts zur Einwilligung in der Gesundheits- und Humanforschung sein sollte (Privatim). Weder eine zustimmende noch eine ablehnende Haltung nahmen aus diversen Gründen zehn Vernehmlassungsteilnehmende ein (BL, TG, iEH2, SPS, BDP, SVP, GDK, insieme, SBK und SGG). Der SAV, santésuissse und der SSV verzichteten auf eine Stellungnahme.

Positiv aufgenommen wurde von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden die geplante Einbindung der Angehörigen. In diesem Zusammenhang kam denn auch mehrfach die Forderung auf, dass eine Organentnahme nur zulässig sein soll, wenn die Angehörigen erreicht werden können. Auch die gesetzliche Verankerung eines Registers wurde grösstenteils befürwortet, wobei verschiedene Änderungsvorschläge eingingen. Einer von ihnen bestand darin, dass neben der Dokumentation des Widerspruchs auch eine Zustimmung festgehalten werden können sollte. Von verschiedenen Seiten wurde zudem der Wunsch geäussert, dass der Stiftung Swisstransplant die Registerführung zukommen soll, weil sie bereits über ein Register verfüge. Ferner wurde der Information der Bevölkerung über das Widerspruchsmodell ein hoher Stellenwert beigemessen.

Organspende-Initiative und indirekter Gegenvorschlag (BRG 20.090)
Dossier: Transplantation von Organen, Geweben und Zellen

Durch die Annahme zweier Motionen (Mo. 20.2451; Mo. 20.3460) war der Bundesrat vom Parlament in der Sommersession 2020 beauftragt worden, eine Vorlage zur Regelung der Geschäftsmieten auszuarbeiten, die eine Aufteilung der Mietzinse von Betrieben oder Einrichtungen, die während der ersten Welle der Corona-Pandemie behördlich geschlossen werden mussten oder nur stark eingeschränkt betrieben werden konnten, im Verhältnis von 40 (Mieterseite) zu 60 (Vermieterseite) für die Dauer der behördlich verordneten Massnahmen vorsah.

Vom 1. Juli bis zum 4. August 2020 gab der Bundesrat einen Entwurf für ein entsprechendes Covid-19-Geschäftsmietegesetz in die verkürzte Vernehmlassung, deren Ergebnis unter den 178 stellungnehmenden Parteien kontrovers ausfiel. Neben elf Kantonen (AR, BL, GE, LU, NW, OW, SZ, TG, UR, ZG, ZH) lehnten mit den FDP.Liberalen und der SVP auch zwei grosse Parteien sowie Economiesuisse, der Schweizerische Gewerbeverband, der Hauseigentümerverband und Immobilienverbände die Vorlage ab. Zustimmung erfuhr der Entwurf von acht Kantonen (AI, BS, FR, GL, GR, NE, SO, VD), den Parteien der Grünen, SP, CVP und EVP, von den Organisationen der Mieterinnen und Mieter, dem Schweizerischen Städteverband sowie von Gastro- und Berufsverbänden. Sechs Kantone (AG, BE, SG, SH, TI, VS) und die GLP hoben sowohl Vor- als auch Nachteile des Entwurfs hervor. Die sich in der Überzahl befindenden ablehnenden Stellungnehmenden kritisierten, dass der Staat mit einem solchen Gesetz massiv in die Vertragsverhältnisse zwischen Privaten eingreife, was in keinem Verhältnis zum volkswirtschaftlichen Nutzen einer solchen Regelung stehe. Ferner bestehe keine Verfassungsgrundlage für ein solches Vorgehen und ein allgemeiner Verteilschlüssel von 60/40 sei kein geeignetes Mittel, um den unterschiedlichen Situationen der Betroffenen gerecht zu werden. Die befürwortende Seite sprach sich in der Vernehmlassung teilweise für weitergehende Forderungen aus, man akzeptiere jedoch den gewählten Weg als Kompromiss und begrüsse ein rasches Vorwärtsgehen, liess etwa Natalie Imboden, Generalsekretärin des Mieterinnen- und Mieterverbandes, gegenüber Le Temps verlauten. Im Anschluss an die Vernehmlassung passte der Bundesrat die Vorlage punktuell an, in erster Linie, um Unsicherheiten in der Anwendung zu reduzieren.

Am 18. September 2020 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zum Covid-19-Geschäftsmietegesetz. Darin verzichtete er aufgrund der kontroversen Stellungnahmen darauf, dem Parlament die Botschaft zur Annahme zu beantragen, und bekräftigte ebenfalls seine bereits im Frühjahr vertretene negative Haltung gegenüber einer solchen Regelung (vgl. etwa Mo. 20.3161; Mo. 20.3142 oder die Stellungnahme des Bundesrates zur Situation der Geschäftsmieten). Dass der Bundesrat «seine eigene» Vorlage ablehnt (NZZ), war einigen Pressetiteln einen zentralen Vermerk wert. Konkret regelt der Gesetzesentwurf Mietverhältnisse von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben, die aufgrund der Covid-19-Verordnung 2 (Fassung 17./19./21.3.20) schliessen mussten (z.B. Restaurants, Coiffeursalons), und von Gesundheitseinrichtungen, die ihre Tätigkeiten reduzieren mussten. Für Erstere soll das Gesetz über die gesamte Dauer der vom Bund verordneten Schliessung gelten (17.3-21.6.20), während Gesundheitseinrichtungen, die ihren Betrieb einschränken mussten, gemäss Entwurf lediglich für eine maximale Dauer von zwei Monaten von einer solchen Mietzinsreduktion profitieren könnten. Von der 60/40-Regelung betroffen sind nur Mietverhältnisse, deren Nettomietzins pro Monat CHF 14'999 nicht übersteigt. Bei einem Nettomietzins zwischen 15'000 und 20'000 ist es beiden Mietparteien vorbehalten, durch eine einseitige schriftliche Mitteilung auf die Gesetzesregelung zu verzichten. Die Regelung gilt nur für Vertragsparteien, die zuvor noch keine ausdrückliche Einigung erzielt haben. Für den Fall, dass Vermieterinnen und Vermieter oder Pächter und Pächterinnen durch die Mietzinsreduktion in eine wirtschaftliche Notlage geraten würden, soll beim Bund eine finanzielle Entschädigung beantragt werden können. Dieser stellt dafür einen Härtefallfonds in der Höhe von maximal CHF 20'000 bereit.

Covid-19-Geschäftsmietegesetz
Dossier: Diskussionen um Erlass von Geschäftsmieten während des Lockdown

Der Bundesrat verabschiedete im September 2020 die Botschaft zum neuen Gesetzesentwurf, der den Jugendschutz bei Filmen und Videospielen neu regeln und schweizweit vereinheitlichen soll. Der erste Entwurf war bereits im März 2019 veröffentlicht und bis Juni 2019 in die Vernehmlassung geschickt worden, an welcher insgesamt 88 Akteure partizipiert hatten. Grundsätzlich stimmten die Vernehmlassungsteilnehmenden der Richtung des Gesetzes sowie der geplanten Koregulierung durch die Akteure der Film- und Videospielbranche und den Staat zu. So unterstützten 24 Kantone, die SODK, deren fachtechnische Konferenz für Kinder- und Jugendpolitik (KKJP) sowie die Mehrheit der Wirtschaftsverbände und Organisationen im Bereich Film und Videospiel die Vorlage. Völlig abgelehnt wurde sie hingegen von den Kantonen Schwyz und Zug, da das Gesetz nicht genug Massnahmen im Bereich des Online-Handels sowie bei Abruf- und Plattformdiensten enthielt, obwohl dort der grösste Handlungsbedarf gegeben sei. Auch die SVP, die FDP und der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) sprachen sich gegen die Vorlage aus, da in ihren Augen die Erziehungsberechtigen beim Thema Jugendschutz in der Verantwortung stünden. Prinzipiell befürwortet wurde die Vorlage von der CVP und der SP, wobei Erstere jedoch die Eignung des Lösungsansatzes in Frage stellte und Letztere eine noch stärkere staatliche Regulierung begrüsst hätte. Auf Grund der Rückmeldungen der Vernehmlassungsteilnehmenden nahm der Bundesrat kleinere Anpassungen am Vorentwurf vor, etwa indem er Werbefilme explizit aus der Regelung ausschloss. Hingegen sollten Kinder in Begleitung einer erwachsenen Person Zugang zu sonst unerlaubten Inhalten bekommen, sofern die Begleitperson mindestens 10 Jahre älter ist und das Mindestalter um höchstens 2 Jahre unterschritten wird. Ausserdem werden die Anbieterinnen und Anbieter von Abruf- und Plattformdiensten dazu verpflichtet, Massnahmen für den Jugendschutz im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu treffen. Eine abschliessende Alterskontrolle sei hier nicht realistisch, da nicht kontrolliert werden könne, wer letztendlich die Inhalte konsumiere. Dies zu überprüfen falle in den Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten. Zukünftig sollen bei der Erarbeitung der Jugendschutzregelung im Rahmen der neu gebildeten Jugendschutzgruppen überdies Expertinnen und Experten miteinbezogen werden müssen.

Bundesgesetz über den Jugendschutz bei Filmen und Videospielen (BRG 20.069)

Um zu verhindern, dass die seit dem 13. März 2020 vom Bundesrat verabschiedeten Verordnungen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie, die sich direkt auf Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung stützen, welcher der Regierung das befristete Erlassen von Verordnungen und Verfügungen als Reaktion auf schwere Störungen der öffentlichen Ordnung erlaubt, nach sechs Monaten automatisch ausser Kraft treten, unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft über die Rechtsgrundlagen dieser Verordnungen. Seit April 2020 hatten die Bundeskanzlei und das EJPD dieses dringliche Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid 19-Epidemie, kurz Covid-19-Gesetz, erarbeitet. Dieses soll den Bundesrat dazu befähigen, auch künftig entsprechende erforderliche Massnahmen weiterzuführen und anzupassen.

Zwischen dem 19. Juni 2020 und dem 10. Juli 2020 wurde der Gesetzesentwurf in eine verkürzte Vernehmlassung geschickt, in welcher über 1'000 Stellungnahmen eingingen. Der Grossteil der Stellungnehmenden waren Privatpersonen, die der Vorlage argwöhnisch gegenüberstanden. Bei den Kantonen stiess das Gesetz auf grössere Zustimmung, wobei alle von ihnen Änderungsvorschläge oder Kommentare einbrachten. 14 Kantone (ZH, BE, LU, OW, NW, GL, FR, SO, SH, AI, SG, GR, TG und GE) sprachen sich grundsätzlich für den Entwurf aus, da sie die Existenz einer rechtlichen Basis für das Weiterverfolgen der durch den Bundesrat getroffenen Massnahmen als eine Notwendigkeit erachteten. Weder eine ausdrückliche Zustimmung noch eine Ablehnung erfuhr die Vorlage von Seiten weiterer elf Kantone (UR, ZG, BS, BL, AR, AG, TI, VD, VS, NE und JU). Der Kanton Schwyz und die KdK sahen explizit von einer Stellungnahme ab. Letztere wird ihre Meinung aller Voraussicht nach zu einem späteren Zeitpunkt einbringen. Bei den Parteien stiess der Gesetzesentwurf auf unterschiedlich grosse Unterstützung. Während ihm die CVP und EVP bedingungslos zustimmten, knüpften die GLP, die Grünen und die EDU ihre Zustimmung an Vorbehalte. Gegen die Vorlage in der vorliegenden Form sprachen sich FDP.Liberale, SP und SVP aus. Die BDP, Ensemble à Gauche, die Lega und die PdA verzichteten trotz Einladung auf eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf. Von den 60 Organisationen, die am Vernehmlassungsverfahren teilnahmen, unterstützten 27 das Vorhaben, 33 stimmten ihm zwar nicht explizit zu, lehnten es aber auch nicht ausdrücklich ab – keine einzige stellte sich somit ausdrücklich dagegen.

Am 12. August 2020 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Gesetzesentwurf, nachdem er als Reaktion auf die Vernehmlassungsantworten einige Änderungen am Vorentwurf vorgenommen hatte – namentlich die Aufnahme des «generellen und verbindlichen Einbezug[s] der Kantone» und die vollständige Überarbeitung der Bestimmungen zum Gesundheitswesen, dem Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz sowie dem Kulturbereich. Der Gesetzesentwurf besteht insgesamt aus 14 Artikeln, welche die Befugnisse der Landesregierung im Umgang mit der Covid-19-Epidemie insbesondere bezüglich der Eindämmung der Auswirkungen auf die Gesellschaft, Wirtschaft und die Behörden festlegen. Er betrifft überdies auch den Ausländerinnen-, Ausländer- und Asylbereich, die Entschädigung bei Erwerbsausfall, die Arbeitslosenversicherung sowie «justizielle, verfahrensrechtliche, gesellschaftsrechtliche und insolvenzrechtliche Massnahmen». Zudem wurde vorgesehen, dass das Gesetz lediglich bis Ende 2021, anstatt wie ursprünglich geplant bis Ende 2022, befristet werden soll. Für Bestimmungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung wurde jedoch eine Befristung bis Ende 2022 festgehalten.

Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid 19-Epidemie (Covid-19-Gesetz; BRG 20.058)
Dossier: Covid-19-Gesetz und Revisionen

Ende Januar respektive Ende April 2020 hob der Bundesrat den im Vorjahr verhängten Einzonungsstopp für die Kantone Schwyz und Genf auf, da diese unterdessen die Mehrwertabgabe eingeführt hatten. Nachdem der Einzonungsstopp im Vorjahr bereits für zwei weitere Kantone aufgehoben worden war, verbleibt er nur noch für den Kanton Zürich, da dieser die Frist zur Einführung der Mehrwertabgabe hatte verstreichen lassen.
Im Juni desselben Jahres genehmigte der Bundesrat ferner den Teil «Siedlung» des Obwaldner Richtplans. Gemäss einer eigenen Berechnungsgrundlage lastet der Kanton die bestehenden Bauzonen in 15 Jahren zu 102.4 Prozent aus, wobei es starke Unterschiede zwischen den Gemeinden gibt; zwei der sieben Gemeinden weisen überdimensionierte Bauzonen auf. Der Bundesrat belegte den Kanton mit der Auflage, die für eine Rückzonung geeigneten Flächen vor Überbauung zu schützen. Da konkrete Vorgaben für die Arbeitszonen im Richtplan noch fehlten, hielt der Bundesrat den Kanton dazu an, dem ARE bis zur Genehmigung entsprechender Bestimmungen Entscheide zur Einzonung neuer Arbeitszonen vorzulegen. Da der Kanton unter Vorbehalt der aufgeführten Aufträge die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes erfüllte, hob der Bundesrat den seit Mai 2019 geltenden Einzonungsstopp wegen Verpassens der Frist zur Genehmigung der Richtplananpassung auf. Nach wie vor ausstehend war zu diesem Zeitpunkt die Genehmigung der Richtpläne der Kantone Glarus und Tessin.

Genehmigung kantonaler Richtpläne nach Inkrafttreten der RPG-Revision
Dossier: Revision des Raumplanungsgesetzes RPG

Zwischen Dezember 2019 und Mai 2020 führte der Bundesrat eine aufgrund der ausserordentlichen Lage verlängerte Vernehmlassung zur Reform der beruflichen Vorsorge durch. Daran beteiligten sich alle Kantone, acht im eidgenössischen Parlament vertretene Parteien sowie zahleiche Verbände und Gewerkschaften. Wie bereits zuvor in den Medien zu vernehmen gewesen war, stellten der Pensionskassenverband ASIP sowie der Schweizerische Baumeisterverband, Swiss Retail Federation und Arbeitgeber Banken eigene Reformmodelle vor, die insbesondere eine stärkere Reduktion des Umwandlungssatzes beinhalteten und von verschiedenen Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützt wurden (etwa dem SGV, Swissbanking, GastroSuisse, ICT Switzerland und verschiedenen Pensionskassen).

Die Mehrheit der Kantone (AR, BE, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, SH, VD, VS) unterstützte die Stossrichtung der Vorlage, einige lehnten sie jedoch wegen dem vorgeschlagenen Rentenzuschlag insgesamt ab (BL, NW, OW, SG, SZ, ZG, ZH). Der Rentenzuschlag stellte sich denn auch nicht unerwartet als grösster Streitpunkt der Vorlage heraus: Von den Kantonen sprachen sich 14 ausdrücklich dagegen (AI, BE, GL, BL, GR, NE, NW, OW, SZ, TI, UR, VS, ZG, ZH) und acht ausdrücklich dafür aus (AG, BS, JU, LU, SO, SH, TG, VD). Auch die bürgerlichen Parteien BDP, CVP, EVP, FDP und SVP befürworteten die Reform, insbesondere die Senkung des Umwandlungssatzes, lehnten aber den Rentenzuschlag ab. Verschiedene bürgerliche Jungparteien störten sich insbesondere daran, dass die entsprechende Umverteilung auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung und der zukünftigen Generationen geschehe. Umgekehrt nannten die SP und die Grünen die Erhaltung der bisherigen Rentenhöhe – und somit den Rentenzuschlag – als Bedingung für ihre Zustimmung zur Senkung des Umwandlungssatzes. Seitens Verbände erfuhr der bundesrätliche Vorschlag Unterstützung von seinen Urhebern, dem Arbeitgeberverband, dem Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse, während diverse andere Verbände wegen dem Rentenzuschlag die Alternativmodelle bevorzugten.
Deutlich weniger umstritten als der Rentenzuschlag und die Senkung des Umwandlungssatzes war die Senkung des Koordinationsabzugs, die alle Teilnehmenden guthiessen. Umstritten war jedoch die Höhe der Senkung. So schlugen beispielsweise BDP, CVP und EVP eine Senkung auf 40 Prozent des AHV-Lohns, aber einen maximalen Abzug von CHF 21'330 vor, die SVP und der Kanton St. Gallen befürworteten eine Senkung bis zur Eintrittsschwelle (CHF 21'330) und die SP und die Grünen bevorzugten eine vollständige Abschaffung des Koordinationsabzugs. Auch bezüglich der Staffelung der Altersgutschriften gab es zahlreiche unterschiedliche Vorschläge, wobei sich viele Vernehmlassungsteilnehmende einen Sparbeginn ab dem 20. Altersjahr wünschten.

Reform der Beruflichen Vorsorge (BVG 21; BRG 20.089)
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

Im Mai 2020 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zum Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich, mit dem er die rechtliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Digitalisierung von Verfahren schaffen wollte. Damit sollen das Ziel der ESTV, zukünftig alle Daten elektronisch zu erhalten und zu verschicken, sowie die Motion Schmid (fdp, GR; Mo. 17.3371) erfüllt werden. Die Vorlage sah daher vor, die vollständig elektronische Einreichung der Steuererklärung zu ermöglichen, die Authentizität und Integrität der übermittelten Daten sicherzustellen sowie eine elektronische Bestätigung der Daten anstelle einer Unterzeichnung zu realisieren. Geplant war diese Änderung für Einkommens-, Vermögens-, Gewinn- und Kapitalsteuern, für den Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer von natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sowie für die Wehrpflichtersatzabgabe – auch weiterhin sollte jedoch eine analoge Eingabe der Steuererklärung möglich bleiben. Bei Steuern, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen, sowie beim internationalen Informationsaustausch sollten die Betroffenen hingegen zu einem elektronischen Verfahren verpflichtet werden können. Bereits heute sei eine elektronische Einreichung der Steuererklärung in den meisten Kantonen möglich, dem stehe nur die Unterzeichnungspflicht entgegen, erklärte der Bundesrat. Zukünftig solle dieses Verfahren medienbruchfrei möglich sein.
Darüber hinaus enthielt die Vorlage zwei weitere Änderungen, die zwar gemäss Bundesrat nicht direkt mit dem eigentlichen Anliegen der Vorlage zu tun hatten, aber der Verhältnismässigkeit wegen nicht in einer eigenen Vorlage behandelt würden. So sollten die Versicherungen der ESTV neu die Ausrichtung von Kapitalleistungen und Renten der zweiten Säule melden. Zudem sollten die Durchführungsbestimmungen in Art. 72 STHG, welche die Frist zur Anpassung des kantonalen Rechts an das STHG beinhalteten, vereinheitlicht und vereinfacht werden. Dabei sollte auch die Bestimmung zur Verwendung einheitlicher Formulare für die Steuererklärungen aufgehoben werden, da sie aufgrund von Eigenheiten der Kantone nie vollständig umgesetzt werden konnte.

Von Juni bis Oktober 2019 hatte die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich stattgefunden. 25 Kantone (ausser NE), 7 Parteien (BDP, CVP, FDP, GLP, SVP, SP, Piratenpartei) und 17 Verbände und Organisationen, darunter der SSV, Economiesuisse, SGV, SGB, FDK oder TreuhandSuisse, hatten sich daran beteiligt. Sie alle stimmten der Vorlage grundsätzlich zu, stellten aber teilweise noch weitergehende Forderungen. Die Kantone, die FDK und die SSK forderten, die Bestimmung über einheitliche Formulare, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, aufzuheben, während Economiesuisse, BDO, EXPERTsuisse und swissICT diese Pflicht beibehalten wollten. Drei Parteien (CVP, FDP, SVP) und sechs Organisationen (economiesuisse, EITSwiss, SGV, SSV, Städtische Steuerkonferenz, TreuhandSwiss) wollten dem Bundesrat nicht die Möglichkeit geben, den Steuerzahlenden bei Steuern in seiner Zuständigkeit elektronische Verfahren vorzuschreiben. In der Folge nahm der Bundesrat eine Änderung vor: So vereinheitlichte er die Übernahmefrist für Änderungen im STHG. Hingegen beliess er es bei der geplanten Streichung der Bestimmung über die einheitlichen Formulare.

Elektronische Verfahren im Steuerbereich (BRG 20.051)

Am 22. März 2020 fanden neben den Kantonsratswahlen auch die Schwyzer Regierungsratswahlen statt. Aus dem bisherigen Exekutivgremium stellten sich Gesundheits- und Sozialministerin Petra Steimen-Rickenbacher (SZ, fdp), Finanzdirektor Kaspar Michel (SZ, fdp), Volkswirtschaftsdirektor Andreas Barraud (SZ, svp), Sicherheitsdirektor André Rüegsegger (SZ, svp) und Bildungsdirektor Michael Stähli (SZ, cvp) für eine weitere Legislatur zur Verfügung. Mit der Wahl von Baudirektor Othmar Reichmuth (SZ, cvp) im Herbst 2019 in den Ständerat und dem Rücktritt von Umweltdirektor René Bünter (SZ, svp) wurden zwei Sitze frei, womit es für die CVP und die SVP galt, ihren jeweiligen vakanten Regierungsratssitz zu verteidigen.

Auf insgesamt sieben Plätze bewarben sich zehn Personen aus fünf Parteien. Die Parteien der beiden scheidenden Regierungsräte gingen zusätzlich zu ihren wiederantretenden Bisherigen mit je einem Kantonsrat ins Rennen; dem Unternehmer und Energieberater Sandro Patierno (SZ, cvp) respektive dem Firmenkundenberater Herbert Huwiler (SZ, svp). Die Sozialdemokraten, welche seit 2012 nicht mehr im Schwyzer Regierungsrat vertreten waren, wagten einen Angriff: Sie stiegen mit dem ehemaligen Küssnachter Bezirksrat und Geschäftsführer einer Umweltmessfirma, Michael Fuchs (SZ, sp), und der ehemaligen Kantonsparteipräsidentin und Buchhändlerin Elsbeth Anderegg (SZ, sp) ins Rennen. Die Chancen für den Sprung der SP in die Regierung schätzte SRF aufgrund des Zweiertickets und des Alleingangs der Partei jedoch als gering ein. Neben den Sozialdemokraten wollten auch die Grünliberalen mit der Nominierung des bisherigen Kantonsrats und Unternehmers Michael Spirig (SZ, glp) den «Weg für eine breit abgestützte Mitte» (Bote der Urschweiz, BU) in der Regierung ebnen. Die CVP – bis anhin ihre Fraktionspartnerin im Kantonsrat – sei durch die Konkurrenz aus der Mitte zusätzlich unter Druck geraten und habe sich über dieses Vorhaben «not amused» gezeigt, so der Bote der Urschweiz weiter. Auch die Erfolgschancen der Grünliberalen schätzte SRF als gering ein.

Im Vorfeld der Wahlen gab das Vorhaben der SVP und der FDP, auf ihren Wahlzetteln jeweils die Kandidierenden der anderen Partei ebenfalls aufzuführen, zu reden. Damit sicherten sich die beiden stärksten Regierungsratsparteien bereits vor dem Wahlsonntag mit grösster Wahrscheinlichkeit die Mehrheit, zeigte sich der «Bote der Urschweiz» überzeugt. Folglich richte sich der Kampf der fünf neuen Kandidaturen auf jene Regierungsratssitze, welche bis anhin von der CVP gestellt worden waren. Die SP betitelte diese Wahl-Allianz, welche die beiden beteiligten Parteien nicht nötig hätten, als höchst «undemokratisch» (BU). Die FDP, welche sich in der Öffentlichkeit bisher von der SVP distanziert habe, verabschiede sich mit dieser Aktion endgültig aus der Mitte, so die Spitze der kantonalen SP. Auch die CVP, welche auf eine Zusammenarbeit mit der FDP gehofft hatte, kritisierte diese «Päckli-Politik» (BU) scharf. Durch diese sogenannte «Listendeckung», also das Aufführen der fremden Namen auf der eigenen Liste, kapituliere die FDP und sei in der Folge «nur noch der Juniorpartner der SVP» (BU).

Am Wahlsonntag vom 22. März 2020 – zu Beginn des Lockdowns aufgrund der Corona-Pandemie – fanden 33.6 Prozent der Schwyzer Stimmbevölkerung ihren Weg an die Urne, womit die Wahlbeteiligung im Vergleich zu den Wahlen 2016 (37.2%) um 3.6 Prozentpunkte tiefer lag. Das absolute Mehr lag bei 12'691 Stimmen. Die bisherige FDP-Regierungsrätin Petra Steimen-Rickenbacher erreichte mit 26'254 Stimmen das beste Resultat, dicht gefolgt vom bisherigen FDP-Regierungsrat Kaspar Michel, welcher mit 26'148 Stimmen nur knapp hundert Stimmen hinter Steimen lag. Wie prognostiziert wurden auch sämtliche SVP-Kandidierenden (wieder-)gewählt: Die beiden Bisherigen André Rüegsegger und Andreas Barraud erreichten 22'918 respektive 22'767 Stimmen, während der neu gewählte Herbert Huwiler mit 20'641 Stimmen auf Rang fünf folgte. Der CVP bereiteten die Wahlen 2020 deutlich mehr Mühe als dem «Päckli» (BU): Das Schlusslicht unter den im ersten Wahlgang Gewählten bildete der bisherige CVP-Regierungsrat Michael Stähli, welcher mit 15'956 Stimmen die Wiederwahl schaffte. CVP-Kandidat Sandro Patierno verpasste das absolute Mehr um knappe 50 Stimmen, was er auf die Kandidatur der Grünliberalen zurückführte. Ebenfalls im ersten Wahlgang nicht gewählt worden waren die Sozialdemokraten Michael Fuchs (10'627) und Elsbeth Anderegg Marty (8'720) sowie der Grünliberale Michael Spirig (8'630). Da die Wahlen im Lichte des grassierenden Coronavirus durchgeführt wurden, war die Stimmabgabe ausschliesslich brieflich erfolgt. Neben der Urnenwahl wurden sämtliche Feierlichkeiten und traditionellen Resultatübergaben im Rahmen der gemeinsamen Auszählbüros abgesagt.

Am 17. Mai fand der zweite Wahlgang trotz Pandemie wie geplant statt; dies hatte die Schwyzer Regierung entschieden, um Unsicherheiten und Vakanzen im Exekutivgremium zu verhindern. Im Rennen um den letzten Regierungsratssitz verblieben waren Sandro Patierno und Michael Fuchs. Zudem hatte der parteilose Landwirt Peter Abegg im April als «Wilder» (BU) das Parkett neu betreten. Gemäss des im Kanton Schwyz noch geltenden Wahlrechts sei es trotz abgelaufener Anmeldefrist offizieller Kandidaturen möglich, eine «wild» kandidierende Person bis hin zum Wahltag zu portieren. Dies werde allerdings mit dem in naher Zukunft in Kraft tretenden Transparenzgesetz nicht mehr möglich sein, erklärte der Schwyzer Staatsschreiber im BU. Im zweiten Wahlgang setzte sich Sandro Patierno gegenüber seinen Kontrahenten mit 18'309 Stimmen deutlich durch. Mit einem Abstand von rund 7'200 Stimmen folgte Fuchs (11'102 Stimmen) und schliesslich Abegg mit 2'207 Stimmen. Somit änderten die Erneuerungswahlen 2020 nichts an der parteipolitischen Zusammensetzung des Schwyzer Regierungsrats: Die Schwyzer Kantonsregierung bleibt auch für die kommenden Jahre in rein bürgerlicher und fast ausnahmslos männlicher Hand, womit sich die Hoffnungen der Sozialdemokraten auf einen linkeren und weiblicheren Regierungsrat zerschlagen hatten.

Wahlen Schwyz
Dossier: Kantonale Wahlen - Schwyz
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2020

Am 22. März 2020 fanden die Kantonsratswahlen im Kanton Schwyz bereits zum zweiten Mal nach dem Verfahren des Doppelten Pukelsheim statt. Dieses war 2016 nach einem Bundesgerichtsurteil, welches das alte Wahlsystem als verfassungswidrig eingestuft hatte, per Volksabstimmung eingeführt worden. Mit dieser Verfassungsänderung war das Mindestquorum auf 1 Prozent festgelegt worden, nachdem es zuvor teilweise bei über 10 Prozent gelegen und damit faktisch eine verzerrte Stimmgewichtung von Wählenden bedeutet hatte.

Für die 100 zu vergebenden Sitze in der Schwyzer Kantonslegislative bewarben sich rekordmässige 393 Kandidierende (2016: 376), verteilt auf fünf Listen (SP-Bündnis, SVP, CVP, FDP, GLP). Dieser Melderekord sei erstens auf das neue Wahlsystem zurückzuführen, welches dazu führe, dass alle Parteien in den meisten Gemeinden antraten, und zweitens auf eine sehr hohe Akzeptanz der Amtsträgerinnen und Amtsträger bei der Bevölkerung, schlussfolgerte der Bote der Urschweiz. Den beiden bevölkerungsreichsten Gemeinden Freienbach und Einsiedeln standen jeweils 10 Mandate zu, dort gingen 42 respektive 49 Kandidierende ins Rennen. Mit 9 bzw. 8 zu besetzenden Mandaten folgten die Gemeinden Schwyz und Küssnacht mit 43 und 30 Kandidierenden. Die restlichen 63 Mandate verteilten sich auf die restlichen 26 Gemeinden (mit 1 bis 7 Mandaten), die als Wahlkreise gelten.
In der laufenden Legislatur war die SVP mit 33 und damit einem Drittel aller Sitze im Rat klar die stärkste Kraft, gefolgt von der CVP mit 27 und der FDP mit 22 Sitzen. Deutlich weniger Mandate hatten bis anhin die SP (15 Sitze) und die GLP (3 Sitze) inne.
11 der 100 Kantonsratssitze waren bisher von Frauen besetzt. Der im interkantonalen Vergleich eher geringe Frauenanteil war Thema in den Medien: «Frauen setzen zur grossen Aufholjagd an», schrieb etwa der Bote der Urschweiz im Vorfeld der Wahlen mit Blick auf die 113 weiblichen Kandidatinnen (29%). Anzumerken ist, dass mit 45 Prozent fast die Hälfte dieser Kandidatinnen aus den drei Gemeinden Schwyz, Küssnacht und Gersau (1 Mandat) stammten. Während sich die Gleichstellungskommission des Kantons für die kommende Legislatur einen Frauenanteil von 30 Prozent wünschte, zielten die Organisatorinnen des Frauenstreiks noch höher: Sie erhofften sich einen Frauenanteil im neuen Parlament von 50 Prozent.
Die Frauenfrage nahm – neben der Klimafrage – einen grossen Platz auf der Agenda der Wahlen ein. Der Bote der Urschweiz verglich basierend auf smartvote-Daten die Einstellungen der Kandidierenden nach Partei und Geschlecht. Während die Geschlechterunterschiede bei der CVP, GLP und SP sehr klein waren, wichen die Meinungen von männlichen und weiblichen Kandidierenden bei der SVP am stärksten voneinander ab. Thematisch liessen sich bei der GLP und der FDP die grössten Geschlechterunterschiede in der Migrationspolitik ausmachen; Frauen zeigten sich hier bei beiden Parteien weniger restriktiv als Männer. Bei der FDP standen die Frauen zudem stärker für eine liberale Gesellschaftspolitik und für weniger Law & Order ein. Bei der CVP waren Frauen generell etwas liberaler bezüglich der Gesellschafts- und Migrationspolitik, befürworteten einen stärker ausgebauten Sozialstaat und mehr Umweltschutz als die Männer. Bei der SVP – welche bisher zugleich den kleinsten Frauenanteil im Parlament aufwies – sprachen sich die Kandidatinnen im Vergleich zu ihren männlichen Parteikollegen für einen stärker ausgebauten Umweltschutz, für mehr Law & Order, für einen stärker ausgebauten Sozialstaat, für eine liberalere Finanzpolitik sowie für eine restriktivere Aussen- und Migrationspolitik aus.

Zu Beginn des Wahlmonats März war von einem Wahlkampf noch nicht viel zu sehen, so die Einschätzung des Boten der Urschweiz. Grössere Wahlpodien blieben aus und der Wahlkampf beschränkte sich auf einzelne kleinere Anlässe. Der eher laue Wahlkampf widerspiegelte sich am Wahlsonntag auch in der tiefen Wahlbeteiligung, welche sich auf 35.8 Prozent belief.
«Schwyz bleibt ein durch und durch bürgerlicher Kanton», bilanzierte der Bote der Urschweiz nach Abschluss der Auszählungen am Wahlsonntag. Trotz eines leichten Linksrutschs blieb die Grüne Welle anders als in anderen Kantonen aus und die SVP konnte ihre starke Stellung im Schwyzer Parlament bestätigen. Mit weiterhin 33 Sitzen im Rat wird die Volkspartei auch in der kommenden Legislatur mit einem Drittel der Kantonsratssitze die stärkste Kraft im Parlament bleiben (Wähleranteil neu: 33.2%; +0.13 Prozentpunkte PP). Als Wahlsiegerin ging die GLP hervor, welche dank ihren neu 6 Sitzen (+3) Fraktionsstärke (mindestens fünf Sitzen) erreichte und somit ihr Wahlziel erfüllen konnte. Mit neu 5.8 Prozent Wähleranteil legte sie im Vergleich zu 2016 um 3.3 Prozentpunkte zu. Sie habe von der Klima- und Umweltfrage profitieren können und ihre drei zusätzlichen Sitze auf Kosten der Wahlverliererin CVP gewonnen, vermutete der Bote der Urschweiz. Auch die SP schien von diesen Themen zu profitieren und konnte entsprechend zulegen: Mit einer Wählerstärke von 16.7 Prozent (+1.5 PP) und zwei zusätzlichen Mandaten kam sie neu auf 17 Sitze, blieb damit aber nur viertstärkste Kraft im Schwyzer Parlament. Die FDP und die CVP gingen somit als Verliererinnen der Wahlen 2020 hervor: Die CVP musste 3 ihrer bisher 27 Sitze abtreten und kam somit neu auf 24 Mandate. Trotz dem Wähleranteilverlust von 3.2 Prozentpunkten (neu: 24.0%) blieb sie die zweitstärkste Kraft im Parlament. Anders als bei den Nationalratswahlen 2019, welche ein halbes Jahr zuvor stattgefunden hatten, konnte die FDP bei den Kantonsratswahlen ihren Wähleranteil nicht ausbauen und verlor 1.4 Prozentpunkte, was sich in einen Verlust von 2 Sitzen (neu: 20) übersetzte.

Eigentliche Verliererinnen dieses Wahlgangs waren allerdings vor allem die Frauen. Der Wunsch, aus den Wahlen 2020 eine Frauenwahl zu machen und den Frauenanteil stark zu erhöhen, wurde nicht erfüllt. Stattdessen verloren die Frauen sogar einen Sitz, weshalb in der neuen Legislatur nur noch 10 Mandate von einer Frau ausgeübt werden.
Bei den 100 gewählten Kantonsräten und Kantonsrätinnen, welche im Juni 2020 ihre Amtszeit antraten, handelte es sich um 67 Wiedergewählte und 33 Neugewählte.

Wahlen Kantonsrat Schwyz 2020
Dossier: Kantonale Wahlen - Schwyz
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2020

Eigentlich hätte die Stimmbevölkerung am 17. Mai 2020 über drei Vorlagen abstimmen sollen. Allerdings beschloss der Bundesrat am 18. März angesichts der Covid-Pandemie, die Abstimmungen über die Begrenzungsinitiative, das Jagdgesetz und die Erhöhung der Kinderabzüge zu verschieben. In ihrer Medienmitteilung begründete die Regierung ihren Entscheid mit der erschwerten Meinungsbildung und der nicht sicher zu gewährleistenden Abstimmungsorganisation. Aufgrund des Versammlungsverbots könnten ferner auch keine Informations- und Publikumsveranstaltungen stattfinden. Neben der Absage der Urnengänge empfahl der Bundesrat den Kantonen, Gemeindeversammlungen zu verbieten. Zudem kündigte er eine Verordnung für einen Fristenstillstand an.
In den Medien wurde der Entscheid mehrheitlich begrüsst. Auch die SVP, die mit der Kampagne für ihre Begrenzungsinitiative bereits begonnen hatte, stand hinter dem Entscheid des Bundesrats. Die Menschen hätten jetzt andere Probleme, gab Thomas Aeschi (svp, ZG) der Aargauer Zeitung zu Protokoll. Für den Entscheid habe man Verständnis, gab Eric Nussbaumer (sp, BL) die Befindlichkeiten in der SP zum Ausdruck, es sei allerdings demokratiepolitisch heikel, wenn neben dem Parlament nun auch die Stimmbevölkerung keine politischen Rechte mehr ausübe. Man hätte sich auch angesichts der schleppenden Verhandlungen mit der EU eine raschere Klärung bei der Begrenzungsinitiative gewünscht, präzisierte Christian Levrat (sp, FR) in Le Temps.
In den Medien wurden zudem vergleichbare Situationen gesucht. Selbst während der beiden Weltkriege und der spanischen Grippe 1918 sei es nicht zu Verschiebungen von Urnengängen gekommen, wohl aber 1951, als es die Maul- und Klauenseuche an vielen Orten verunmöglicht habe, den Urnengang durchzuführen.
Verschiedene Kantone gingen derweil unterschiedlich mit der Corona-Situation um. Im Kanton Schwyz wurden kantonale und im Kanton Luzern Ende März noch lokale Wahlen durchgeführt. Rund 90 Prozent der Bevölkerung würde sowieso brieflich abstimmen; einzig die Auszählung würde wohl länger dauern – so die Behörden. Eine Verschiebung sei angesichts der weit fortgeschrittenen Meinungsbildung aber nicht angebracht. Im Kanton Tessin hingegen, der stark unter der Pandemie litt, wurden die kommunalen Wahlen von Anfang April verschoben. Die zweiten Wahlgänge der lokalen Wahlen in Genf wiederum fanden statt – allerdings ohne Urne. Wer nicht brieflich stimmen konnte, durfte seinen Wahlzettel Dorfpolizisten übergeben, die diese auf Anfrage abholten.

Ende April entschied der Bundesrat dann, die drei Vorlagen auf den Abstimmungstermin vom 27. September 2020 zu verlegen, an dem auch über die Beschaffung der neuen Kampfjets und über den Vaterschaftsurlaub abgestimmt werden sollte. Die Medien sprachen in der Folge aufgrund der fünf nationalen Abstimmungen von einem «Supersonntag».

Volksabstimmungen vom Mai 2020 verschoben

La garantie fédérale aux constitutions cantonales révisées des cantons d’Uri, du Tessin, de Vaud, du Valais et de Genève a été tacitement octroyée par le Conseil des Etats. L’extension du scrutin majoritaire aux communes ayant jusqu'à quatre représentantes et représentants au Grand conseil, prévue dans la constitution d'Uri, a été au centre des discussions.
Ses partisans ont mentionné les arrêts du Tribunal fédéral concernant les cantons d'Appenzell Rhodes-Extérieures en 2014 et des Grisons en 2019, pour prouver que la modification constitutionnelle est conforme au droit fédéral. Les conditions pour recourir au système majoritaire établies en 2014 seraient remplies, puisque les communes uranaises disposent d'une grande autonomie, que les grandes communes sont faiblement peuplées et que l'affiliation politique des candidats revêt une moindre importance. De plus, les communes concernées par l'extension du scrutin majoritaire ont au maximum 2'000 habitants et quatre députés à élire. Elles pourraient donc recourir au scrutin majoritaire, puisque le Tribunal fédéral l’autorise en 2019 pour des circonscriptions avec au maximum 7'000 habitants et cinq sièges à attribuer. Outre ces arguments, ils indiquent que plus de la moitié du législatif cantonal sera encore élue ou nommée à la proportionnelle selon le modèle du double Pukelsheim.
Selon Lisa Mazzone (verts, GE), opposée à la validation de la disposition constitutionnelle, le canton d’Uri ne remplirait pas les exigences établies par le Tribunal fédéral. Premièrement, les communes uranaises qui vont passer à un système majoritaire, ne sont pas des communes retirées fonctionnant avec autonomie. Deuxièmement, la population est attentive à l’appartenance politique des candidates et candidats. Elle a également mentionné l'avis de droit demandé par le Conseil d'Etat uranais sur la question de l'extension du scrutin majoritaire, qui concluait que la mesure n'était pas conforme à la Constitution fédérale.

Lors du passage au Conseil national, le rapporteur de la CIP-CN a appelé au respect de la souveraineté cantonale. S’agissant du nouveau système électoral prévu dans la constitution d’Uri, il a signalé qu’il avait été appliqué dernièrement et qu’aucune plainte n’avait encore été déposée. Le Conseil fédéral a rappelé que toutes les communes concernées, ainsi qu’une nette majorité de la population uranaise, avaient soutenu la modification constitutionnelle.
La minorité de la commission soutient que l’extension du scrutin majoritaire aux communes ayant jusqu'à quatre représentants au parlement cantonal est contraire au droit fédéral. En effet, dans son arrêt de 2016 concernant le canton d’Uri, le Tribunal fédéral avait qualifié l’élection majoritaire au parlement cantonal de constitutionnelle, qu’en l’existence d'un véritable système de représentation proportionnelle dans les municipalités ayant trois sièges ou plus au parlement. Elle a aussi brandi l'avis juridique demandé par le Conseil d'Etat. Enfin, la minorité a évoqué le fait que, lors des débats liés aux initiatives parlementaires visant l’autonomie des cantons pour les procédures électorales, le Conseil national avait souhaité l'instauration de certains garde-fous pour renforcer l'égalité des droits électoraux inscrite à l'article 34 de la Constitution fédérale.
Le Conseil national a finalement, par 103 voix contre 88, octroyé la garantie fédérale à la constitution cantonale révisée du canton d’Uri. Ainsi, l’ensemble des constitutions cantonales soumises à la chambre basse l’ont obtenue.

Garantie des constitutions cantonales (UR, TI, VD, VS, GE) (MCF 19.066)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Am 8. März 2020 standen in den 20 Gemeinden des Kantons Uri die Landratswahlen an. Als Reaktion auf ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2014, welches das bis anhin bestehende gemischte Wahlsystem aufgrund der unterschiedlichen Stimmgewichtung von Wählenden als verfassungswidrig erachtet hatte, hatte das Urner Stimmvolk 2019 eine Änderung der Kantonsverfassung beschlossen. Neu mussten Gemeinden, welchen maximal vier Mandate in der kantonalen Legislative zustehen, ihre Sitze nach dem Mehrheitswahlsystem besetzen. Bei den Wahlen 2020 verwendeten deshalb insgesamt 16 Gemeinden das Majorzwahlsystem; vier Gemeinden mehr als bei den letzten Wahlen. Auch in den vier grössten Gemeinden, welche weiterhin nach dem Proporz wählen durften, kam es zu einer Neuerung: Die Auszählung und Sitzverteilung erfolgte zum ersten Mal anhand des doppelten Pukelsheim. Das System messe der Parteizugehörigkeit der Kandidierenden eine besonders hohe Bedeutung zu, indem es die Parteistimmen über die Gemeindegrenzen hinaus berücksichtige, erklärte die Urner Zeitung. Gleichzeitig mit dem neuen Verteilschlüssel nach Pukelsheim war darüber hinaus ein Verbot von Listenverbindungen in Kraft getreten. Die zusätzlichen Majorzgemeinden sowie das neue Auszählungssystem in den Proporzgemeinden sorgten gemäss Presse für eine unsichere Ausgangslage für die anstehenden Wahlen.

Um die 64 Sitze des Urner Landrats buhlten insgesamt 120 Personen, 25 Prozent davon Frauen. Diese hatten in diesem Wahlgang also einen schweren Stand: Selbst wenn alle Kandidatinnen gewählt würden, wären sie im Kantonsparlament noch in der Minderheit, rechnete die Urner Zeitung vor. Von den bisherigen Mitgliedern des Landrats stellten sich 45 erneut zur Wahl und standen damit im Kampf mit 75 Neukandidierenden, welche sich für einen Sitz im kantonalen Parlament bewarben.
Entsprechend der aktuellen Machtverteilung im Landrat stellte die CVP mit 33 Personen den Grossteil der Kandidierenden. Mit 32 Kandidierenden folgte die FDP, dann die SVP mit 27 und schliesslich die Linke-Wahlallianz, bestehend aus der SP, den Grünen, der Juso und dem Gewerkschaftsbund mit 24 Interessentinnen und Interessenten fürs Amt.
Anlässlich der Lancierung des Wahlkampfs Mitte Januar gab die CVP als aktuell stärkste Kraft in der Urner Kantonspolitik ihr Wahlziel, nämlich die Erhaltung und eventuelle Steigerung ihres Sitzanteils im Landrat bekannt. Die Linke-Wahlallianz, welche ihren Wahlkampf bereits eine Woche zuvor lanciert hatte, visierte Ähnliches an. Erreichen wollte die Allianz dies mit einem 50-prozentigen Anteil von Frauen auf ihren Wahllisten sowie einer Vielzahl von jungen Kandidierenden.

In vier der 16 Majorzgemeinden (Silenen (4 Sitze), Attinghausen (3), Wassen (1) und Seelisberg (1)) wurden die neun Landräte bereits mehr als einen Monat vor dem Wahlsonntag bestätigt. Da sich in diesen Gemeinden genauso viele Personen zur Kandidatur stellten, wie dem Wahlkreis Sitze zustanden, erübrigte sich der Urnengang, wie den Mitteilungen der jeweiligen Gemeinderäte zu vernehmen war. In der Gemeinde Silenen hatten die Ortsparteien zusammen mit den Kandidierenden parteiübergreifend einen Vorschlag zur Sitzverteilung eingereicht. Die dreitägige Beschwerdefrist verstrich in allen vier Gemeinden ohne Einspruch vonseiten der Bürgerinnen und Bürger.
Den vier Proporzgemeinden standen aufgrund ihrer Bevölkerungszahl insgesamt 37 Mandate (Altdorf: 15, Bürglen: 7, Erstfeld: 6, Schattdorf: 9), also über die Hälfte der Sitze im Parlament zu, wobei hier insgesamt 85 Personen kandidierten (-18; 2016: 103).

Am Abend des Wahlsonntags standen die Resultate von 62 der 64 Landratssitze fest. Als Gewinnerin ging die CVP mit zwei zusätzlichen Sitzen hervor. Sie kam neu auf 24 Sitze im Landrat. Das linke Wahlbündnis konnte seine neun Mandate halten, jedoch nicht steigern. Sowohl die FDP als auch die SVP gingen mit einem Verlust von je zwei Sitzen als Verliererinnen dieser Wahlen hervor und besetzten neu 16 bzw. 13 Sitze im Kantonsparlament.
In den vier Proporzgemeinden konnte die Ratslinke am stärksten zulegen und kam neu auf eine Parteistärke von 25.6 Prozent (+1.8 Prozentpunkten) und neun Sitze (+1). Während die Parteistärke bzw. die Anzahl Mandate der CVP im Vergleich zum Vorjahr bei 30.7 Prozent respektive 12 Sitzen konstant geblieben war, konnte sich die FDP über eine Zunahme von 1 Prozentpunkten freuen (neu: 21.1%, Sitze konstant). Einzig die SVP erlitt sowohl in Bezug auf die Parteistärke (22.6%, -2.5 PP) als auch auf die Anzahl Mandate (-1 Sitz) Verluste. Die Standeskanzlei kam basierend auf diesen Zahlen zum Schluss, dass in diesen vier Gemeinden die CVP und SVP auf Kosten der FDP und SP/GB leicht übervertreten seien.
Mit Blick auf den ganzen Kanton zog die Urner Zeitung das Fazit, dass sowohl grosse Sitzverschiebungen und auch die grüne Welle im Kanton Uri klar ausgeblieben seien. Von den 45 Bisherigen, welche sich erneut zur Kandidatur gestellt hatten, wurden 40 Personen bestätigt. 24 Personen werden im Juni 2020 somit ihre erste Amtszeit im Landrat antreten.

Die Wahlen 2020 seien «kein Ruhmesblatt» für die Urner Frauen – so die Urner Zeitung: Auch künftig wird nur auf jedem vierten Landratssitz eine Frau sitzen, wobei sieben aus den Reihen der CVP stammen (+0), fünf aus der SP-Grünen-Allianz (-1), drei aus der FDP (+1) und eine aus der SVP (+0). Von den insgesamt 16 Landratssitzen, welche künftig von Frauen besetzt werden (+0), stammen 15 aus den vier Proporzgemeinden und eine aus der Majorzgemeinde Wassen.
Den Weg an die Urne fanden bei den Landratswahlen 2021 44.8 Prozent der Urner Stimmberechtigten, was im Vergleich zu früheren Jahren eher tief war. Die Standeskanzlei führte dies in ihren statistischen Auswertungen auf das Fehlen von als mobilisierend geltenden eidgenössischen Vorlagen zurück. In den Proporzgemeinden lag die Beteiligung mit 42.6 Prozent deutlich niedriger als in den Majorzgemeinden, wo sich die Wahlbeteiligung auf 50.8 Prozent belief.

Entgegen der vor den Wahlen geäusserten Erwartung, dass die Polparteien vom Doppelten Pukelsheim profitieren könnten, war dies nicht der Fall. Ganz im Gegenteil konnte die CVP in der Gemeinde Altdorf von dieser Neuerung profitieren und sich einen Sitz sichern, welcher nach dem alten System an die Ratslinke, welche sich zu Beginn klar für den Doppelten Pukelsheim ausgesprochen hatte, gegangen wäre. Der FDP habe das neue Wahlsystem weder geholfen noch geschadet, da die Partei ihre Sitze in den beiden Majorzgemeinden Silenen und Flüelen und nicht den Proporzgemeinden verloren habe, liess der Präsident der Urner FDP-Sektion verlauten.

Die zwei noch nicht besetzten Sitze wurden in den beiden Gemeinden Seedorf und Göschenen mit einem zweiten Wahlgang am 19. April 2020 besetzt. Darüber freuen konnte sich die CVP, denn der in Seedorf gewählte parteilose Bruno Arnold schloss sich im Nachgang der CVP-Fraktion an und verhalf ihr damit gar noch zu einem 25. Mandat im Rat. Der im zweiten Wahlgang in Göschenen gewählte, ebenfalls parteilose Walter Baumann (UR) schloss sich Ende April der SVP an, womit sich deren Sitzzahl im Landrat auf 14 erhöhte.

Wahlen Uri
Dossier: Kantonale Wahlen - Uri
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2020

Im März 2020 fanden im Kanton Uri die Landratswahlen und die Regierungsratswahlen statt. Aus dem bisherigen Gremium der Kantonsexekutive stellten sich Landammann und Baudirektor Roger Nager (UR, fdp), Landesstatthalter und Volkswirtschaftsdirektor Urban Camenzind (UR, cvp), Bildungs- und Kulturdirektor Beat Jörg (UR, cvp), Finanzdirektor Urs Janett (UR, fdp) und Sicherheitsdirektor Dimitri Moretti (UR, sp) zur Wiederwahl. Mit dem Rücktritt der bisherigen Regierungsrätin Barbara Bär (UR, fdp) und der Wahl von Heidi Z'graggen (UR, cvp) in den Ständerat im Herbst 2019 wurden zwei Sitze im siebenköpfigen Gremium frei.

Auf die beiden freigewordenen Sitze der FDP und der CVP bewarben sich vier Kandidierende aus drei Parteien: Als potenziellen Erben für Barbara Bärs Sitz nominierte die FDP den bisherigen Realper Landrat und Jurist Georg Simmen (UR, fdp). Das Ziel des Kandidaten sei es, «frischen Wind in die Regierung [zu] bringen» und das Überalterungsproblem des Kantons mit verbesserten Rahmenbedingungen für Pflegeberufe, Spitex und Heimpflege sowie mit Arbeitsplätzen für Menschen, die nach ihrer Ausbildung in den Kanton zurückkehren möchten, anzugehen, berichtete die Urner Zeitung. Auch die CVP wollte ihren vakanten Sitz verteidigen und schickte zur Nachfolge von Heidi Z'graggen den Erstfelder Landrat und Meisterlandwirt Daniel Furrer (UR, cvp) ins Rennen. Im Landrat habe der ehemalige CVP-Fraktionspräsident zuletzt die Finanzkommission präsidiert und er wolle sich als Regierungsrat für das Gleichgewicht der Kantonsfinanzen trotz laufender Grossinvestitionen, für ein gutes Bildungssystem, eine starke Lehrlingsausbildung und für die Wasserkraft einsetzen, porträtierte die Urner Zeitung den Kandidaten. Ein Angriff auf die Regierungszusammensetzung der endenden Legislatur kam derweil vonseiten der SVP: Die Partei, welche 2016 ihren einzigen Sitz verloren hatte, wollte ihren Weg zurück in die Regierung finden und nominierte dazu den Landrat und Grossbauer Christian Arnold (UR, svp). Der Seedorfer habe sich in der Kantonslegislative vorwiegend für Landwirtschafts- und Finanzthemen eingesetzt und sehe im Tourismus und in den Landschaften des Kantons Wachstumspotenzial, schrieb die Urner Zeitung. Nicht zuletzt plädiere er für das Vorantreiben von verschiedenen Raumplanungsprojekten, wie der verbesserten Erschliessung von bevölkerungsreichen Siedlungsgebieten des Kantons, aber auch der Seitentäler, denn die Entlastung vom Durchgangsverkehr sei von zentraler Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Uri. Obschon die Urner Regierung auf dem Papier durchaus bürgerlich sei, seien die Interessen der Wirtschaft und des Gewerbes in den vergangenen Jahren ohne Vertretung der SVP untergegangen, so Arnold im Gespräch mit der Urner Zeitung. Diese Meinung teilte auch der dazumals höchste Urner, der Unternehmer und Ökonom Pascal Blöchlinger (UR, svp), welcher jedoch der Ansicht war, dass der SVP aufgrund der Kräfteverhältnisse im Land- und Nationalrat gar zwei Sitze in der Urner Kantonsexekutive zuständen. Da seine Partei eine zweite Kandidatur hingegen abgelehnt hatte, um diejenige von Arnold nicht zu gefährden, wagte der Altdorfer Landrat eine «wilde Kandidatur» ohne Unterstützung der SVP. Blöchlinger fasse seine Kandidatur nicht als Alternative sondern vielmehr als Ergänzung zu Arnold auf und wolle sich im Amt – ähnlich wie sein Parteikollege – für die Erschiessung des Kantons auf der Strasse und per Bahn sowie für eine wirtschaftsfreundliche Politik einsetzen. Obschon in seiner Partei längst «nicht alle glücklich» über seine Kandidatur seien und er aus der Partei vermehrt kritische Rückmeldungen erhalten habe, sei das Einvernehmen mit der SVP-Geschäftsleitung gut, stellte Blöchlinger im Interview mit der Urner Zeitung klar – immerhin seien Regierungsratswahlen Kopfwahlen und keine Parteiwahlen.
Somit kandidierten vier Männer für die durch die einzigen Frauen in der bisherigen Regierung freigewordenen Sitze, weswegen bereits vor den Wahlen klar war, dass die Urner Regierung 2020 zu einem reinen Männergremium werden würde.

Am Wahlsonntag, dem 8. März 2020 lag die Wahlbeteiligung bei 44.2 Prozent und somit ganze 16.9 Prozentpunkte tiefer als bei den Wahlen 2016 (61.1%). Entsprechend den vor den Wahlen geäusserten Erwartungen der Presse wurden alle Bisherigen ungefährdet wiedergewählt. Das beste Resultat erzielte Urs Janett (fdp) mit 8'756 Stimmen. Mit 8'555 Stimmen folgten Beat Jörg (cvp), Roger Nager (fdp) mit 8'478 Stimmen, Urban Camenzind (cvp) mit 8'298 und schliesslich Dimitri Moretti (sp) mit 6'564 Stimmen. Die Nachfolge von Beatrice Bär wird in der neuen Legislatur der offizielle SVP-Kandidat Christian Arnold antreten, welcher mit 6'442 Stimmen neu ins Amt gewählt wurde. Die CVP vermochte ihren Sitz in der «CVP-Heimat» (SRF) zu verteidigen, denn auch Daniel Furrer schaffte die Wahl mit 5'743 Stimmen und übernahm damit den Sitz von Heidi Z'graggen. Bitter endete der Wahlsonntag hingegen für Georg Simmen: Der FDP-Kandidat verpasste mit 4'932 Stimmen das absolute Mehr von 5'705 Stimmen und somit die Wahl deutlich. Auch Pascal Blöchlinger verfehlte mit 3'359 Stimmen das absolute Mehr.

Wie aufgrund fehlender Nominationen von Kandidatinnen bereits vor dem Wahlsonntag klar war, erhielt der Kanton Uri für die kommende Legislatur als gegenwärtig sechster Schweizer Kanton eine frauenlose Regierung. Als Zeichen des Protests können wohl die 732 Stimmen, die Karin Gaiser Aschwanden (UR, cvp), welche in der parteiinternen Nominierung unterlegen war und auf eine wilde Kandidatur verzichtet hatte, für sich verbuchen konnte, gewertet werden. Eine Woche vor dem Wahltermin hatte es in den sozialen Medien einen Aufruf zur Wahl der CVP-Landrätin gegeben, was Gaiser unter anderem darauf zurückführte, dass viele Urnerinnen und Urner nicht «goutierten» (SRF), dass der Kanton Uri wohl eine reine Männerregierung erhalten werde. Dass die Urner Regierung das erste Mal seit 1996 wieder ohne Frauenvertretung dastehe, blieb auch politisch nicht ohne Reaktion: Für eine Reihe von Landrätinnen und Landräten – darunter auch Gaiser – gingen diese Regierungsratswahlen «als schwarzer Tag in die politische Geschichtsschreibung des Kantons Uri ein», schrieben sie in einem offenen Brief an die Parteien, zusammen mit der Aufforderung, konkrete Massnahmen zur Frauenförderung zu ergreifen. Aber auch die Urnerinnen nahm die Gruppe in die Pflicht und ermunterte sie im offenen Brief dazu, sich vermehrt auf Gemeinde- und Kantonsebene zu engagieren.

Zeitgleich mit den Regierungsratswahlen fanden am 8. März die Wahl zum Landammann und zum Landesstatthalter statt, welche jeweils aufgrund des Anciennitätsprinzips erfolgt und dadurch eher symbolischen Wert hat. «Turnusgemäss» soll der aktuelle Landesstatthalter Urban Camenzind das Amt des Landammans übernehmen und Urs Janett als Landesstatthalter nachrücken, erklärte die Urner Zeitung. Diese Erwartungen wurden am Wahlsonntag bestätigt: Urban Camenzind wurde mit 5'953 Stimmen zum Landammann und Urs Janett mit 5'906 Stimmen zum Landesstatthalter gewählt.

Der 8. März brachte somit zusammengefasst drei Neuerungen in den Urner Regierungsrat: Die Zusammensetzung verschob sich zulasten der FDP und der Frauen in Richtung der SVP und der Männer. Mit dem Eintritt der beiden Landwirte Arnold und Furrer in die kantonale Exekutive wurde das landwirtschaftliche Lager im Gremium gestärkt, zog die NZZ das abschliessende Fazit zu den Urner Regierungsratswahlen 2020.

Wahlen Regierungsrat und Landammann Uri
Dossier: Kantonale Wahlen - Uri
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2020

La CIP-CN propose d'accorder la garantie fédérale aux constitutions cantonales révisées des cantons d'Uri, du Tessin, de Vaud, du Valais et de Genève. La modification de la constitution d'Uri, relative au système électoral du Grand conseil, a été particulièrement discutée. Une minorité estime que l'extension du scrutin majoritaire ne respecte pas les exigences du droit fédéral pour une procédure électorale équitable. D'après un arrêt du Tribunal fédéral portant sur le système électoral d'Uri, le système majoritaire est autorisé pour autant que les municipalités ayant trois sièges ou plus au parlement cantonal, appliquent le système de représentation proportionnelle. L'extension du scrutin majoritaire aux communes ayant jusqu'à quatre représentantes et représentants au Grand conseil prévue dans la constitution uranaise révisée, serait donc contraire à l'interprétation faite par l'instance judiciaire du droit fédéral. La disposition en question a tout de même été approuvée par la majorité des membres de la CIP-CN, avec 13 voix contre 11 et 1 abstention.

Garantie des constitutions cantonales (UR, TI, VD, VS, GE) (MCF 19.066)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Anfang 2020 hatte die Swisscom mit Netzausfällen zu kämpfen. Diese Pannen beeinträchtigten auch die Notrufe der Blaulichtorganisationen Feuerwehr, Polizei und Sanität. Um erreichbar zu bleiben, mussten sie «Not-Notfallnummern» einrichten. So konnten zum Beispiel im Februar 2020 Polizei und Sanität in Zürich über eine Stunde lang nur per Mobilfunk kontaktiert werden.
Dies führte zu Kritik von verschiedenen Seiten an der Swisscom, die als Konzessionärin per Gesetz dafür zuständig ist, den Zugang zu den Notrufnummern zu gewährleisten. Theo Flacher von Schutz & Rettung Zürich verlangte die «schonungslose Aufarbeitung der Störungen». Gemäss Blick gab es zudem auch in der Politik Bedenken, ob die Swisscom imstande sei, ihren Grundversorgungsauftrag zu erfüllen. So äusserte sich etwa Edith Graf-Litscher (sp, TG) zu den Vorkommnissen. Es sei nicht hinnehmbar, dass Personen, die sich in einer Notsituation befänden, während mehr als einer Stunde keinen medizinischen Dienst erreichen könnten. Auch die beiden Präsidenten der KVF-NR und KVF-SR, Michael Töngi (gp, LU) und Stefan Engler (cvp, GR) erhoben Kritik und forderten zur Beurteilung der Pannen transparente Daten (Töngi) und dass die Bevölkerung erfahren solle, was hinter den Störungen stecke (Engler).
Urs Schaeppi, CEO der Swisscom, erklärte im Februar 2020, es sei eine Ausfallabsicherung bei Notfallnummern vorhanden. Zusätzlich gebe es eine zweite Rückfallebene. Diese habe in einigen Kantonen bei der letzten Panne einen Ausfall verhindern können. Dennoch seien noch mehr Sicherheiten erforderlich, weshalb man zusammen mit den Notfalldiensten nach Möglichkeiten suche, um zusätzliche «Rettungsschirme ein[zu]bauen». Der Kanton Schwyz plante als Reaktion auf die Störungen den Aufbau von Notfall-Treffpunkten, ausgestattet mit einem sogenannten Polycom-Funksystem. Dabei handelt es sich um ein notstrombasiertes Funksystem, dank dem auch bei Störungen, die das Internet betreffen, Notrufe getätigt werden können. In Folge der Ausfälle musste sich Schaeppi zudem im April vor der GPK-NR erklären. Ferner wollte auch das BAKOM die Ursachen vertieft abklären. Die nationalrätliche Geschäftsprüfungskommission stellte der Swisscom für die Aufarbeitung der Pannen allerdings schliesslich ein gutes Zeugnis aus.
Trotz den aufgegleisten Arbeiten seitens der Swisscom kam es im Mai 2020 erneut zu Störungen im Swisscom-Netz. Diese führten dazu, dass die Rega weder über das Mobiltelefon noch über das Festnetz erreicht werden konnte. Feuerwehr, Sanität und Polizei waren von der Panne hingegen nicht betroffen. Dadurch wurde ein neues Problem ans Tageslicht gebracht: Der Rega kommt im Kommunikationsnetz mit ihrer vierstelligen Rufnummer nicht der gleiche Status zu wie den anderen Blaulichtorganisationen, deren Erreichbarkeit seit neuestem mittels dynamischer Leitweglenkung geregelt wird, die defekte Anschlüsse identifizieren und die Anrufe an erreichbare Stellen übermitteln kann. Ernst Kohler, Chef der Schweizer Rettungsflugwacht, erklärte, man habe sich in der Vergangenheit bereits an das BAKOM gewandt, um eine Status-Gleichstellung bezüglich Kommunikationstechnik zu erreichen, sei allerdings nicht auf offene Ohren gestossen. Anlässlich der Swisscom-Pannen 2020 habe man nun erneut ein solches Gesuch eingereicht.

Panne beim Notruf
Dossier: Notrufe

Mit 107 eingegangenen Stellungnahmen stiess die Vernehmlassung zur Änderung der Zivilprozessordnung (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung) auf reges Interesse. Bis zum Ablauf der Frist im Sommer 2018 äusserten sich alle Kantone, sechs Parteien und 75 weitere Teilnehmende zu den Revisionsvorschlägen, wie dem Anfang 2020 veröffentlichten Ergebnisbericht zu entnehmen ist. Während rund zwei Drittel der Stellungnahmen – darunter von 16 Kantonen sowie von CVP, FDP, GLP, GP und SP – grundsätzlich positiv ausfielen, lehnten sieben Kantone (LU, NW, OW, SG, SZ, UR, VS) und die SVP das Projekt insgesamt ab. Aufgrund der Vielfalt der Neuerungen hatten indes nicht alle Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser zu allen Punkten Stellung bezogen oder eine eindeutige Position zur Vorlage als Ganzes bekundet.
Umstritten waren insbesondere die Änderungen im Prozesskostenrecht, die neuen Bestimmungen zum kollektiven Rechtsschutz sowie das neue Mitwirkungsverweigerungsrecht für Unternehmensjuristinnen und -juristen. Das Prozesskostenrecht hatte der Bundesrat dahingehend anpassen wollen, dass die klagende Partei neu höchstens die Hälfte – und nicht mehr den Gesamtbetrag – der voraussichtlichen Prozesskosten als Kostenvorschuss leisten muss, was die Zugangshürden zum Gericht abbauen sollte. Vor allem von den Kantonen regte sich Widerstand gegen diese Änderung, weil sie für sich einen finanziellen Mehraufwand durch Inkasso und Fehlbeträge befürchteten, wenn die unterlegene Partei die Kosten nicht vollständig tragen kann. Zahlreiche Teilnehmende waren zudem der Ansicht, dass die finanziellen Hürden vielmehr durch eine Senkung der (kantonalen) Gerichts- und Anwaltskosten sowie der Parteientschädigungen abgebaut werden müssten.
Dahingegen wurde die Stärkung des kollektiven Rechtsschutzes vor allem von den Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft kritisiert. Die neu geregelte und erweiterte Verbandsklage sowie das neu geschaffene Gruppenvergleichsverfahren verschlechterten die Position der beklagten Partei – und damit insbesondere der Unternehmen – beträchtlich, während die Verbände unverhältnismässig viel Macht erhielten, argumentierten sie. Die Instrumente der kollektiven Rechtsdurchsetzung seien dem Schweizer Justizsystem fremd und verletzten den Grundsatz, dass jeder Einzelfall spezifisch und individuell beurteilt werden müsse. Andere Teilnehmende, darunter acht Kantone, die CVP, die GLP, die GP und die SP sowie zwei Dutzend Stellungnahmen aus vornehmlich juristischen, KMU- und Konsumentenschutzkreisen, begrüssten die Vorschläge zum kollektiven Rechtsschutz aus Gründen der Verfahrensökonomie, der Bekämpfung der Straflosigkeit und der höheren Rechtssicherheit.
Das neue Mitwirkungsverweigerungsrecht für Unternehmensjuristinnen und -juristen wurde von rund zwei Dritteln der sich dazu äussernden Stellungnahmen begrüsst. Die ablehnenden, in erster Linie juristischen Stimmen befürchteten, dass dadurch die Tätigkeit der Justiz erschwert würde, indem Unternehmen die Regel dazu nutzen könnten, bestimmte Tatsachen zu verbergen. Demgegenüber sprachen sich hauptsächlich wirtschaftsnahe Akteure dafür aus, Unternehmensjuristinnen und -juristen sowohl mit in der Schweiz tätigen Anwältinnen und Anwälten als auch mit ausländischen Unternehmensjuristinnen und -juristen mit Geheimhaltungsrecht gleichzustellen. Für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sei es ein Problem, wenn sie infolge dieser fehlenden Regelung vor ausländischen Gerichten strategische oder dem Geschäftsgeheimnis unterliegende Daten offenlegen müssten.
Neben den im Vorentwurf enthaltenen Änderungen wurden von den Vernehmlasserinnen und Vernehmlassern noch viele weitere Anpassungen an der ZPO vorgeschlagen, die etwa Verfahrensfragen im Familienrecht, die Regelung der Parteientschädigung und der Gerichtskosten oder die Ausgestaltung des Schlichtungsverfahrens betrafen.

Änderung der Zivilprozessordnung – Praxistauglichkeit und Rechtsdurchsetzung (BRG 20.026)
Dossier: Debatte über die Pressefreiheit in der Schweiz
Dossier: Revision der Zivilprozessordnung (2018–)

Eine Folge der zunehmenden brieflichen Wahl- und Abstimmungsbeteiligung ist, dass die Gemeinden schon vor Urnenschluss mit der Auszählung der Stimmen beginnen können. Dieser Umstand führte zusammen mit der Tatsache, dass sechs Kantone die Schliessung der Urnen schon vor 12 Uhr mittags vorsehen (TG: 11.30 Uhr; AG, AR, NW, SH, SZ: 11.00 Uhr), dazu, dass einzelne Gemeinden dieser Kantone das Resultat ihrer Auszählung bekannt geben, während in anderen Kantonen noch abgestimmt oder gewählt wird. Daran störte sich Raphaël Comte (fdp, NE), der fürchtete, dass die frühzeitige Bekanntgabe von Abstimmungsresultaten, die dank der Sozialen Medien auch sehr rasch an Reichweite gewinne, im letzten Moment noch mobilisierende Wirkung haben und die Abstimmungsentscheide noch beeinflussen könnte. Comte hatte bereits 2017 mittels Anfrage (A 17.1020) vom Bundesrat wissen wollen, wie die Exekutive zu dieser Sache stehe. Die Regierung hatte in ihrer Antwort darauf hingewiesen, dass sie die Gemeinden schon seit 2016 in Kreisschreiben verschiedentlich darauf hingewiesen habe, dass vor 12 Uhr mittags keine Resultate veröffentlicht werden dürften. Da sich lediglich wenige kleine Gemeinden nicht an diese Regel hielten, hatte der Bundesrat im Jahr 2017 eine bundesrechtliche Regelung als nicht angezeigt erachtet.
Weil allerdings in der Folge immer wieder vor allem Aargauer Gemeinden mit frühzeitigen Publikationen von Ergebnissen aufgefallen waren, kündigte der Bundesrat 2018 an, eine Anpassung der Verordnung über die politischen Rechte vorzunehmen, die am 1. Juli 2019 in Kraft trat. Gemäss Verordnung dürfen vorläufige Abstimmungsergebnisse nicht vor 12 Uhr bekannt gegeben werden. Sanktionsmöglichkeiten sind allerdings nicht vorgesehen. Jedoch kann gegen einen Verstoss eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht werden mit der Begründung, dass die frühe Bekanntgabe eines Resultats das gesamte Abstimmungsergebnis beeinflusst haben könnte.

Verbot, Resultate von Urnengängen vor 12 Uhr zu melden

Die ausserparlamentarische, sprich gesellschaftliche Debatte im Sektor Raumplanung des Jahres 2019 drehte sich in den Printmedien vor allem um die Probleme der Kantone bei der Umsetzung des neuen Raumplanungsgesetzes (RPG). Dies vor allem deshalb, weil der Bundesrat im Frühling 2019 einen Einzonungsstopp verhängte, der nicht weniger als acht Kantone betraf. Bereits Mitte Februar 2019, nur wenige Tage nach der klaren Ablehnung der «Zersiedelungsinitiative» der Jungen Grünen, berichteten Tages-Anzeiger und Aargauer Zeitung von den Absichten des Bundesrates, fünf Kantone mit einem Einzonungsstopp zu belegen. Aufgrund des 2013 per Volksabstimmung angenommenen RPG mussten alle Kantone bis Ende April 2019 ihren revidierten Richtplan genehmigen lassen. Auch sollte bis dann überall die Einführung einer Mehrwertabgabe abgeschlossen sein. Beide Massnahmen dienen der Verkleinerung der Bauzonen und dem verdichteten Bauen darin. Im April folgte dann die definitive Entscheidung, dass wegen fehlender Mehrwertabschöpfungsregelung für die Kantone Genf, Luzern, Schwyz, Zug und Zürich ab sofort ein Einzonungsstopp gelte. Dazu kamen dann ein paar Tage später die Kantone Glarus, Obwalden und Tessin, deren Richtpläne nicht fristgerecht eingereicht worden waren. In quasi letzter Minute genehmigt wurden dagegen die Richtpläne von Baselland, Jura, Freiburg, Wallis und Zug; zudem wurde die Aufhebung des Einzonungsstopps für Zug in Aussicht gestellt, sobald die Volksabstimmung über die Regelung der Mehrwertabgabe am 19. Mai 2019 vorbei sein und die Regelung in Kraft treten würde. In der Tat nahm das Zuger Wahlvolk die Teilrevision seines Planungs- und Baugesetzes klar mit 67 Prozent Ja-Stimmen an. Der Einzonungsstopp für Luzern wurde schliesslich im November 2019 aufgehoben, da der Kanton seine Mehrwertabgabe mittlerweile bundesrechtskonform angepasst hatte.

Genehmigung kantonaler Richtpläne nach Inkrafttreten der RPG-Revision
Dossier: Revision des Raumplanungsgesetzes RPG

In der Wintersession 2019 beriet der Ständerat den indirekten Gegenvorschlag seiner SPK-SR für mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung, der in Folge der erfolgreich zustande gekommenen Transparenz-Initiative als parlamentarische Initiative ausgearbeitet worden und sowohl in der Vernehmlassung wie auch im Bundesrat auf mehrheitliche Zustimmung gestossen war.
Andrea Caroni (fdp, AR) beantragte Nichteintreten. Er sei zwar ein «grosser Freund der Transparenz in der Politik», hier handle es sich aber um eine schlecht ausbalancierte Vorlage, die zudem eher zu «Scheintransparenz» führe. Die Forderungen seien erstens ein Eingriff in die Privatsphäre, weil sie politische Präferenzen und finanzielle Möglichkeiten von Spenderinnen und Spendern offenlegten. Zweitens würden die Regelungen mit viel Bürokratie einhergehen und könnten wohl, drittens, sehr einfach umgangen werden, da zwangsläufig grosse Lücken bestehen blieben. In Ländern, die scharfe Regeln kennen, sei das Vertrauen in die Politik nicht grösser als in der Schweiz, betonte er. Viel Geld und Demokratie stünden in einem heiklen Verhältnis, zitierte in der Folge Paul Rechsteiner (sp, SG) Gottfried Keller. Demokratische Entscheide dürfe man nicht kaufen können. Die Transparenz-Initiative verbiete zwar den Einsatz grosser Geldmittel nicht, sie verlange aber Transparenz. Wer viel investiere, der solle auch dazu stehen. Dass die Sensibilität in der Bevölkerung wachse, zeigten die Volksabstimmungen in den Kantonen Schwyz und Freiburg, wo die Forderung nach Transparenzregeln an der Urne Erfolg hatte. Das Argument, dass Regeln umgangen werden könnten, dürfe nicht gelten, weil man ansonsten überhaupt keine Regeln mehr aufstellen dürfe; man denke dabei etwa an den Strassenverkehr. Christian Levrat (sp, FR) schliesslich erörterte den in seinen Augen erfolgreichen Fall Freiburg und zitierte den aktuellen Sorgenbarometer, der einen Rückgang des politischen Vertrauens zeige. Dem könne vor allem mit vermehrter Transparenz begegnet werden. Beide SP-Vertreter forderten nicht nur Eintreten, sondern auch ein Ja zur Volksinitiative. Justizministerin Karin Keller-Sutter erörterte die Position der Regierung. Der Bundesrat habe in der ursprünglichen Botschaft für die zur Ablehnung empfohlene Initiative keinen Gegenentwurf vorgesehen, weil er Regelungen der Politikfinanzierung kritisch gegenüberstehe, da sie administrativ aufwändig und schwierig umsetzbar seien. Zudem sei der Bundesrat der Meinung, dass sich das Volk nicht kaufen lasse. Es gebe mehrere Beispiele von Abstimmungskampagnen, bei denen grosse Geldmittel eingesetzt worden seien, bei denen sich die Stimmbevölkerung aber auf die finanziell weniger gut bemittelte Seite geschlagen habe. Der jetzt durch die SPK-SR vorgelegte indirekte Gegenvorschlag habe gegenüber der Initiative Vorzüge und es sei sicherlich besser, Finanzierungsregeln auf Gesetzesstufe und nicht auf Verfassungsstufe einzuführen. Aus diesem Grund unterstütze der Bundesrat – nach wie vor mit einer gehörigen Portion Skepsis – den Gegenvorschlag, bei dem er allerdings einige Änderungswünsche anbringe.
Bevor über diese Änderungen debattiert wurde, wurde der Minderheitsantrag Caroni auf Nichteintreten mit 29 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Eine Minderheit Stöckli (sp, BE), die von Christian Levrat übernommen worden war, weil Hans Stöckli als Präsident amtete, wollte den Katalog der Offenlegungspflichten für politische Parteien erweitern. Neben den Einnahmen hätten auch Ausgaben und Vermögenslage ausgewiesen werden sollen. Dieser Antrag scheiterte aber genauso wie ein Antrag, die Obergrenze für Zuwendungen nicht bei CHF 25'000, sondern schon bei CHF 10'000 festzulegen. Angenommen wurde ein Antrag des Bundesrats, auf eine Offenlegungspflicht bei Unterschriftensammlungen zu verzichten. Die SPK-SR war hier auf die Linie des Bundesrats umgeschwenkt, weil das öffentliche Interesse an Transparenz in diesem frühen Stadium weniger gross sei, wie Daniel Fässler (cvp, AI) für die Kommission ausführte. Zu diskutieren gab die Frage nach einem Verbot von Zuwendungen aus dem Ausland. Der Bundesrat hatte beantragt, dieses Verbot zu streichen und lediglich den Passus für ein Verbot von anonymen Zuwendungen zu belassen. Die SPK-SR hatte nach längerer Diskussion mit 7 zu 5 Stimmen entschieden, dem Antrag des Bundesrats zu folgen. Eine Minderheit Bischof (svp, SZ) wollte allerdings – auch gestützt auf eine parlamentarische Initiative Fournier (cvp, VS;Pa.Iv. 18.423) – am ursprünglichen Verbot festhalten. Pirmin Bischof warnte davor, dass Wahlen und Abstimmungen in verschiedenen Ländern durch ausländische Geldgeberinnen und Geldgeber finanziert worden seien. Dies sei beim Geldspielgesetz nachweislich auch in der Schweiz der Fall gewesen. Es stehe wohl nächstens eine Abstimmung über den Kauf von Kampfflugzeugen an, wo es um Milliardenbeträge gehe, an denen auch ausländische Player ein Interesse hätten. Im Inland müsse man für Transparenz sorgen, aber die direkte Demokratie werde gegen ausländische Gelder nur durch ein Verbot geschützt. Karin Keller-Sutter entgegnete, dass nicht auszuschliessen sei, dass ausländisches Geld in Abstimmungskampagnen fliesse. Dies werde aber in der Regel bekannt und es werde darüber diskutiert. Ein Verbot sei hingegen mittels Geldkurieren sehr leicht zu umgehen. Das magistrale Votum verhallte jedoch ungehört; der Antrag der Minderheit wurde mit 25 zu 18 Stimmen gutgeheissen.
In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 29 zu 13 Stimmen (2 Enthaltungen) angenommen.

Transparenz in der Politikfinanzierung (Pa. Iv. 19.400)
Dossier: Finanzierung der Politik
Dossier: Transparenzinitiative und Gegenvorschlag - Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte

Gleichzeitig mit der Verabschiedung der Botschaft zur Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) durch den Bundesrat Mitte Dezember 2019 veröffentlichte das EDA die Vernehmlassungsergebnisse zum entsprechenden Vorentwurf. Alles in allem war das Vorhaben des Bundesrates bei den stellungnehmenden Kantonen, Parteien und Organisationen auf ein sehr positives Echo gestossen: 110 der insgesamt 116 Vernehmlasserinnen und Vernehmlasser hatten die Vorlage grundsätzlich befürwortet. Dahingegen hatten ihr der Kanton Schwyz, die FDP und die SVP sowie das Centre Patronal, der schweizerische Gewerbeverband und die Unabhängigkeitspartei Schweiz ablehnend gegenübergestanden; sie hatten die Errichtung einer NMRI nicht für notwendig gehalten. Nichtsdestotrotz hatten auch viele der befürwortenden Teilnehmenden «deutlichen Anpassungsbedarf» an der Vorlage gesehen, wie der Ergebnisbericht feststellte. Rund die Hälfte der Stellungnehmenden, darunter zahlreiche Organisationen aus dem humanitären Bereich, hatten ausdrücklich gefordert, dass die Schweizer NMRI die sogenannten Pariser Prinzipien der UNO umfassend verwirklichen müsse, sodass sie von der GANHRI mit der Bestnote A akkreditiert würde, denn alles andere würde weder dem menschenrechtlichen Selbstverständnis der Schweiz noch ihrem Image auf dem internationalen Parkett gerecht. Als problematisch war hierfür vor allem die vorgesehene universitäre Trägerschaft der NMRI gesehen worden. Ein Grossteil der Teilnehmenden hatte zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der NMRI daher angeregt, ihr eine eigene Rechtspersönlichkeit, beispielsweise als Stiftung oder Verein, zukommen zu lassen.
Der Bundesrat nahm letztere Kritik aus der Vernehmlassung in seiner Botschaft auf, indem er darin die NMRI als öffentlich-rechtliche Körperschaft ausgestaltete. Die NMRI sollte ihre Tätigkeiten im Rahmen ihres Mandats selbst bestimmen. Der Bund und die Kantone sollten mit beratender Funktion, aber ohne Stimmrecht Einsitz nehmen und die NMRI finanziell unterstützen – der Bund mit Finanzhilfe im Umfang von einer Million Franken pro Jahr, die Kantone mit der Übernahme der Kosten für die Infrastruktur der NMRI. Die ursprünglich angedachte universitäre Verankerung sollte insofern beibehalten werden, als die NMRI an einer oder mehreren Universitäten situiert werde. Als Aufgaben der NMRI nannte die Botschaft die Information und Dokumentation, Forschung, Beratung, Menschenrechtsbildung, Sensibilisierung und den internationalen Austausch zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte sowohl im innerstaatlichen Bereich als auch in Bezug auf die innerstaatliche Umsetzung internationaler menschenrechtlicher Verpflichtungen. Dabei werde sie aber keine Verwaltungsaufgaben und keine Ombudsfunktion wahrnehmen, auch behandle sie keine Einzelfälle und spreche keine verbindlichen Empfehlungen aus, präzisierte der Bundesrat in der entsprechenden Medienmitteilung. Damit die Ablösung des Pilotprojekts SKMR, das Ende 2020 auslaufe, nahtlos erfolgen könne, sah der Bundesrat zudem die Verlängerung der Pilotphase um weitere zwei Jahre vor.

Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI)
Dossier: Nationale Menschenrechtsinstitution

Le Conseil fédéral prie le Parlement d'accorder la garantie fédérale aux constitutions cantonales révisées des cantons d'Uri, du Tessin, de Vaud, du Valais et de Genève. Pour le canton d'Uri, les modifications constitutionnelles concernent la régulation des grands prédateurs, ainsi que l'extension du scrutin majoritaire aux communes ayant jusqu'à quatre représentantes et représentants au Grand conseil. S'agissant du Tessin, le nouveau texte prévoit que la loi définit les cas dans lesquels les Tessinoises et Tessinois de l'étranger acquièrent les droits politiques dans les affaires cantonales et communales. Les délais de récoltes des signatures pour les initiatives populaires et les référendums sont étendues, respectivement de 60 à 100 jours et de 45 à 60 jours. Enfin, il redéfinit les conditions de soumission au vote populaire des initiatives populaires législatives et n'autorise les projets avec variantes que lors de révisions totales de la constitution. La constitution vaudoise est complétée d'une nouvelle obligation pour le canton et les communes en matière d'hébergement médico-social. Ils doivent veiller à ce que les personnes ne pouvant pas rester à domicile, en raison de leur santé ou de leur âge, aient accès à des structures d'hébergements adaptées. En Valais, la session constitutive du Grand conseil est repoussée du quatrième au septième lundi suivant son renouvellement intégral. Le délai entre les deux tours lors des élections cantonales passe de deux à trois semaines. Enfin, dans le canton de Genève, la nouvelle teneur de l'article 216 de la constitution cantonale étend aux communes, les tâches publiques dans le domaine de l'art et de la culture ainsi que le financement de la vie culturelle, aux communes.
La CIP-CE propose également d'octroyer la garantie fédérale à l'ensemble des constitutions cantonales.



Garantie des constitutions cantonales (UR, TI, VD, VS, GE) (MCF 19.066)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Im Vorfeld der Ständeratswahlen 2019 im Kanton Schwyz hatte die kantonale SVP einen gewichtigen Rücktritt zu vermelden. Peter Föhn stellte sich nach 16 Jahren im Nationalrat und zuletzt acht Jahren im Ständerat nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung. Sein Amtskollege während der letzten acht Jahre, Alex Kuprecht (svp), wollte es hingegen noch einmal wissen und kandidierte für eine fünfte Legislatur im Ständerat. Um den freigewordenen Sitz von Föhn zu verteidigen, schickte die SVP den langjährigen Nationalrat Pirmin Schwander ins Rennen. Schwander geriet vor einigen Jahren in die nationalen Schlagzeilen, als die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern ein Verfahren wegen angeblicher Beihilfe zu Kindsentführung gegen ihn eröffnete. Nach dreijährigen Ermittlungen entlastete ihn die Staatsanwaltschaft im Sommer 2019. Auch gegen einen seiner Herausforderer, den Schwyzer Regierungsrat Othmar Reichmuth (cvp), war im Wahljahr noch ein Verfahren hängig. Die Staatsanwaltschaft Schwyz ermittelte gegen den Schwyzer Baudirektor Reichmuth im Zusammenhang mit einer potentiell illegalen Entsorgungsaktion von kontaminiertem Bauschlamm. Die Ermittlungen waren bis zu den Wahlen noch nicht abgeschlossen. Nichtsdestotrotz wurde Reichmuth von seiner Partei als Ständeratskandidat nominiert. Nach achtjähriger Absenz hofften die Christdemokraten mit ihm auf eine Rückkehr ins «Stöckli». Die FDP hatte schon seit 16 Jahren keinen Schwyzer Ständerat mehr gestellt, doch auch sie peilte einen Sitz in der kleinen Kammer an. Für die Freisinnigen kandidierte der kantonale Finanzdirektor Kaspar Michel. Auch die vierte grosse Partei im Kanton, die SP, stellte einen Kandidaten – den ehemaligen Küssnachter Bezirksammann Michael Fuchs. Neben Fuchs setzten die Sozialdemokraten auch Othmar Reichmuth auf ihre Ständeratsliste. Damit wollten sie die Chancen erhöhen, dass Schwyz in der nächsten Legislatur einen Ständerat aus einer anderen Partei als der SVP und der FDP stellt. Das Kandidatenfeld wurde durch die parteilose polnische Auslandsschweizerin Honorata Züger komplettiert. Trotz der spannenden Ausgangslage verlief der Wahlkampf wenig lebhaft.

Am Wahlsonntag schwang der bisherige Ständerat Alex Kuprecht obenaus. Er holte 24'695 Stimmen, übertraf knapp das absolute Mehr von 24'135 und konnte deshalb schon nach dem ersten Wahlgang seine Wiederwahl feiern. Dahinter blieb es spannend. Kuprechts Parteikollege Schwander holte am zweitmeisten Stimmen (21'340), lag damit aber nicht einmal 100 Stimmen vor Othmar Reichmuth, dem ein überraschend gutes Ergebnis gelang – wohl auch wegen der zusätzlichen Stimmen durch die SP-Wählenden. An vierter Stelle reihte sich Kaspar Michel ein (15'379). Michael Fuchs kam immerhin noch auf 11'672 Stimmen. Abgeschlagen auf dem letzten Platz landete Honorata Züger (1'226 Stimmen).
Da neben Kuprecht keiner der Kandidierenden das absolute Mehr erreichte, musste ein zweiter Wahlgang entscheiden. Sowohl Michel als auch Fuchs verzichteten auf eine Teilnahme am zweiten Wahlgang. Während die FDP in der Folge Stimmfreigabe beschloss, unterstützte die SP weiterhin Othmar Reichmuth. Diese Strategie sollte sich schlussendlich auszahlen. Reichmuth entschied die Stichwahl im zweiten Wahlgang nämlich für sich. Er holte 23'359 Stimmen und distanzierte Schwander damit um rund 2'000 Stimmen. Züger (870 Stimmen) blieb erneut chancenlos. Die CVP knöpfte damit der SVP also einen Sitz ab und schickt erstmals seit 2011 wieder einen Ständeratsvertreter nach Bundesbern.

Ständeratswahlen 2019 – Schwyz
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2019 (nach Kantonen)
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2019 - Überblick

Im Oktober 2019 publizierte der Bundesrat die Botschaft für ein neues Bundesgesetz für Überbrückungsleistungen (ÜL) für ältere Arbeitslose. Solche Überbrückungsleistungen sollen Personen erhalten, die nach vollendetem 60. Altersjahr aus der ALV ausgesteuert werden, mindestens während 20 Jahren mit einem Mindesteinkommen von CHF 21'330 in der AHV versichert sind – davon mindestens 10 der letzten 15 Jahre vor der Aussteuerung –, die ein Vermögen unter CHF 100'000 (respektive 200'000 bei Ehepaaren) besitzen und keine IV- oder AHV-Rente beziehen. Somit sollen vor allem Personen unterstützt werden, die «in erheblichem Umfang erwerbstätig waren», aber kein grosses Vermögen besitzen. Mit der bisherigen Regelung müssten diese Personen ihre Vermögen sowie häufig ihre Altersguthaben aus zweiter und dritter Säule aufbrauchen, bevor sie sich bei der Sozialhilfe anmelden könnten, erklärte der Bundesrat. Diese Vorlage sei nun Teil eines neuen Massnahmenpakets für die Verbesserung der Arbeitsmarktfähigkeit älterer Personen. Die ÜL sollen mit zwei Ausnahmen gleich berechnet werden wie die Ergänzungsleistungen, also als Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen einer Person.

Zuvor hatte der Bundesrat zwischen Juni und September 2019 eine Vernehmlassung durchgeführt, an der sich 73 Organisationen beteiligt hatten. 52 Teilnehmende begrüssten die Einführung von ÜL für Arbeitslose, darunter 19 Kantone (AG, AR, BE, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, OW, SH, SO, TI, UR, VD, VS, ZH), die SP, die CVP und die EVP. Auch die FDP sprach sich für die Massnahme aus, jedoch nur für Personen, denen der Wiedereinstieg in die Arbeitswelt definitiv nicht gelingt. Auch der SGB, TravailSuisse und KV Schweiz befürworteten die Vorlage, genauso wie unter anderem die Organisationen Avenir50plus, AVIVO, Agile, EKF und Procap, die sich jedoch eine tiefere Altersgrenze für ÜL wünschten. Auf Ablehnung stiess die Massnahme bei sechs Kantonen (AI, BL, NW, SZ, TG, ZG), die vor allem die Gefahr von Fehlanreizen, offene Durchführungs- und Koordinationsfragen, die Schaffung einer Konkurrenz zum erleichterten Zugang für ausgesteuerte Personen über 60 Jahren zu Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen sowie die Unterstützung einer kleinen Bevölkerungsgruppe mit Steuergeldern kritisierten. Auch die GLP, die BDP und die SVP sowie der SVV, der SBV, Swissmem, GastroSuisse und Centre Patronal sprachen sich gegen die Regelung aus. Die GLP sah darin faktisch eine Frühpensionierung, die BDP kritisierte sie als reine Symptombekämpfung und für die SVP würde die Massnahme das Problem noch verschärfen.

Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose (BRG 19.051)
Dossier: Ältere Arbeitnehmende

Bei den Ständeratswahlen 2019 im Kanton Uri trat einer der beiden Bisherigen, Isidor Baumann (cvp), nicht erneut an. Bereits am Tag seiner Rücktrittsankündigung meldete Baumanns Parteikollegin Heidi Z'graggen ihre Ambitionen auf seine Nachfolge an. Die aktuell dienstälteste Urner Regierungsrätin – sie führt seit 2004 die Finanzdirektion – hatte 2010 schon erfolglos für das Amt kandidiert. National bekannt wurde sie vor allem durch die Bundesratsersatzwahlen 2018, als sie neben der späteren Bundesrätin Viola Amherd auf dem CVP-Zweierticket stand. Der zweite Kandidat, Joseph Dittli (fdp), 2015 neu in den Ständerat gewählt, stellte sich erneut zur Wahl. Da keine weitere Person eine Kandidatur lancierte, kam es, wie schon vor vier Jahren, zu einer faktisch stillen Wahl. Sowohl Dittli (7'576 Stimmen) als auch Z'graggen (7'086 Stimmen) erreichten das absolute Mehr von 5'132 Stimmen problemlos. Kleiner Makel: ganze 3'143 Personen schrieben, wohl meist aus Unmut über fehlende Alternativen, einen anderen Namen auf und 1'082 Stimmzettel wurden leer eingelegt.

Ständeratswahlen 2019 – Uri
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2019 (nach Kantonen)
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2019 - Überblick