Suche zurücksetzen

Inhalte

Akteure

  • Schweizer Bauernverband (SBV)

Prozesse

  • Gesellschaftliche Debatte
40 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Avenir Suisse tire à boulet rouge sur l'agriculture suisse dans une étude s'intéressant aux coûts générés par ce secteur. Selon les calculs du Think Tank libéral, l'agriculture générerait des pertes de l'ordre de CHF 20 milliards pour la Suisse par année. Alors que le chiffre avancé par les autorités concernant les aides à l'agriculture s'élève à CHF 4 milliards, Avenir Suisse y ajoute l'impact sur l'environnement (CHF 7 milliards), les pertes pour les entreprises suisses dues au blocage des accords de libre-échange (CHF 3 milliards) ainsi que CHF 4 milliards supportés par les consommateurs et consommatrices en raison des barrières douanières. Pour le Think Tank, cela n'est pas acceptable au vu du PIB que représente le secteur pour l'économie suisse, à savoir 0.7%. Avenir Suisse fait, en outre, remarquer que malgré ces gigantesques coûts, les agriculteurs et agricultrices n'en bénéficient que peu directement, quelques géants profitant de la situation (Fenaco, Migros et Coop étant directement cités). Et bien que les aides par exploitation soient passées de CHF 47'000 à CHF 70'000 par année, l'endettement, lui, augmente également, tout comme la disparition inexorable des exploitations agricoles. Avenir Suisse propose donc, en 10 points, de moderniser et libéraliser le secteur afin de réduire les coûts engendrés et faire de l'agriculteur un véritable entrepreneur.
Sans surprise, les milieux paysans ont réagi avec véhémence à cette étude, l'USP faisant remarquer que l'îlot de cherté qu'est la Suisse n'est nullement pris en compte dans l'étude, tout comme l'apport indirect de l'agriculture pour le tourisme. L'ASSAF dénonce, elle, ce qu'elle considère être un dogmatisme du libre-échange agricole.
A noter que la publication de cette étude intervient deux semaines avant les votations sur l'initiative pour la souveraineté alimentaire ainsi que l'initiative pour des aliments équitables, de quoi nourrir les débats en cours sur la protection du secteur agricole.

Avenir Suisse tire à boule trouge sur l'agriculture suisse

In seiner neuesten Broschüre betonte der SBV in Bezug auf die Trinkwasser- und die Pestizid-Initiative, dass der Gebrauch von Pestiziden für viele Bauern von existenzieller Bedeutung sei. Dass es aber Handlungsbedarf gebe, räumte der Präsident des Verbandes Markus Ritter (cvp, SG) ein. Man wolle sich konsequent an den Aktionsplan Pflanzenschutz des Bundes halten. Jedoch, so Ritter weiter, müsse die Qualität der Lebensmittel gewahrt werden können, denn die «Toleranz der Kunden» bei Qualitätsabweichungen sei klein. Es sei daher nicht gerecht, wenn nun die Bauern als Sündenbock herhalten müssten. Dass der SBV die Probleme anerkennt, lobte derweil die Landwirtschaftsexpertin des WWF Daniela Hoffmann. Allerdings sei der hohe Pestizidverbrauch tatsächlich problematisch. Sie appellierte deshalb an die Bauern, den Worten auch Taten folgen zu lassen und Lösungen zu erarbeiten.

Bauernverband und Trinkwasser-Initiative
Dossier: Pestizidbelastung in Fliessgewässern
Dossier: Reduzierung und Verbot des Pestizideinsatzes

Im Jahr 2017 war zunehmende Kritik von Seiten der Landschaftsschützer und -planer betreffend Zunahme der Bautätigkeit im Nichtbaugebiet zu vernehmen. Die vielen, jüngst hinzugefügten Ausnahmen zum Bauen in der Landwirtschaftszone – darunter etwa die neuen raumplanerischen Bestimmungen zur Haltung von Sport- und Freizeitpferden (Pa.Iv. 04.472) oder zur hobbymässigen Kleintierhaltung in der Landwirtschaftszone (Mo. 16.3622) – förderten das Missbrauchspotential, bekräftigte Lukas Bühlmann, Direktor der Vereinigung für Landesplanung, gegenüber der Aargauer Zeitung und stützte damit die Position der Stiftung für Landschaftsschutz Schweiz. Die Zeitung ihrerseits rechnete vor, dass in der ursprünglichen Fassung des Raumplanungsgesetzes (RPG) aus dem Jahr 1980 gerade einmal zwei Bestimmungen das Bauen ausserhalb der Bauzonen regelten; im aktuellen RPG seien es deren 30. Von Seiten des Bauernverbands wurde betont, dass der Strukturwandel den Bauernstand zur Modernisierung zwinge, was etwa das Anbieten von Agrotourismus und das Betreiben von «Besenbeizen» bedinge, und somit gewisse Möglichkeiten zu Rennovationen am Bau erforderlich seien. Die NZZ wies darauf hin, dass gesamtschweizerische Zahlen zu den Auswirkungen dieser Ausnahmeregelungen sowie zu strukturell bedingten Veränderungen fehlten. Ein Postulat, das einen Bericht über die Wirkungen und Defizite der Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen sowie das Aufzeigen von Massnahmen zur Stärkung des Vollzugs gefordert hatte, war zwei Jahre zuvor vom Nationalrat abgelehnt worden. Dass die Bestimmungen teilweise zu grosszügig ausgelegt würden, hatte auch das ARE mit Bezug auf eine Bestimmung aus dem Jahr 2012 im Kanton Bern festgestellt, wonach das Bundesamt vom Kanton Anpassungen der Bewilligungspraxis gefordert hatte. Die Bestimmung beruht auf Annahme einer Standesinitiative aus dem Kanton St. Gallen und sieht vor, dass für Bauten, die nach Inkrafttreten der strikten Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet noch landwirtschaftlich genutzt wurden (Stichtag 1.7.72), dieselben baulichen Möglichkeiten in Bezug auf Abbruch, Wiederaufbau und Erweiterung zulässig sind wie für Wohnbauten oder zum Stichtag nicht mehr genutzte landwirtschaftliche Gebäude, wobei Veränderungen am äusseren Erscheinungsbild an gewisse Bedingungen geknüpft sind.
Zu Reden gab ferner die Annahme einer Kommissionsmotion durch den Ständerat im Herbst 2017. Das Anliegen bezweckte, den Kantonen die Umnutzung von nicht mehr benötigten landwirtschaftlichen Bauten – so etwa Ställe oder Maiensässe – in Wohnraum zu erleichtern, sofern diese auf einer Grundlage im Richtplan basiert. Während die Befürworter des Anliegens argumentierten, dass damit bedrohtes Kulturgut erhalten werden könne, befürchtete die Stiftung Landschaftsschutz zahlreiche neue Zweitwohnungen, da das Ausführungsgesetz zur Zweitwohnungsinitiative keine Regelungen zu Bauten ausserhalb der Bauzonen festlege. Das Anliegen wurde jedoch im Folgejahr vom Ständerat, nach Abänderung durch den Nationalrat, abgelehnt und somit erledigt.
Auf harsche Kritik von Seiten der Landesplanung und des Naturschutzes, aber auch von Seiten der Kantone, stiess nicht zuletzt das jüngste, vom Bundesrat angestossene Gesetzesvorhaben zur Regelung des Bauens ausserhalb der Bauzonen, wie im Sommer 2017 durch veröffentlichte Stellungnahmen zur ergänzenden Vernehmlassung zur zweiten RPG-Revision bekannt wurde. Während Landschaftsschützer und -planer die zusätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten für die Kantone mit Blick auf einen griffigen Kulturlandschutz kritisch beäugten, hinterfragte insbesondere die BPUK die Vollzugstauglichkeit des damals vorliegenden Entwurfs. In seiner Grundidee bezweckt die RPG-Teilrevision die Abkehr von einem Ausnahmen-Regime hin zur Definition von grundsätzlichen Rahmenbedingungen, gemäss welchen Kantone in ihren Richtplänen Nichtbaugebiete bestimmen dürften, in denen eine Umnutzung grundsätzlich zulässig ist.

Verbände äussern 2017 vermehrt Kritik an den Regelungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Alors que le monde paysan se trouve en conflit avec le conseiller fédéral Schneider-Ammann concernant les accords de libre-échange que le ministre de l'économie veut conclure avec certains pays d'Asie du sud-est ainsi que – dans le cadre de l'AELE – avec les pays du MERCOSUR, des chiffres nouvellement publiés par l'Administration fédérale des douanes (AFD) montrent que les importations en denrées alimentaires ont pratiquement doublé en l'espace de 25 ans en Suisse. Celles-ci sont passées, par habitant, de 344 kilos en 1990 à 490 kilos en 2016, représentant une hausse totale annuelle de 1,8 millions de tonnes. Ont particulièrement augmenté les importations de produits finis (qui contribuent à 1/5 de l'augmentation) – tels que les pâtisseries et les pâtes –, de légumes (qui contribuent à 9% de l'augmentation) et plus particulièrement de pommes de terre (11 kilos de plus par personne par rapport à 1990) ainsi que de fruits (8%; 6% de fruits exotiques). Markus Ritter (pdc, SG), président de l'USP et conseiller national explique cette augmentation par l'orientation donnée à l'agriculture suisse dans les années 90, qui est désormais tournée vers une production plus écologique et donc moins productive en termes quantitatifs.
Dans les autres domaines, le café, le thé et les épices d'une part et le sucre ainsi que le cacao d'autre part contribuent chacun à une augmentation de 6%, tout comme les fruits et légumes préparés.
Mais l'augmentation la plus nette touche l'eau minérale, qui est responsable de 22% de l'augmentation en tonnes de l'importation de produits alimentaires (suivie par les boissons sucrées (12%)), alors même que les producteurs suisses auraient les capacités de répondre à la demande indigène en eau minérale selon l’Association suisse des sources d’eaux minérales et des producteurs de soft-drinks (SMS).

Les importations en denrées alimentaires ont pratiquement doublé en 25 ans

Die Reaktionen, welche wenige Tage nach der Veröffentlichung der Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik erschienen, könnten weiter kaum auseinander liegen. Während die FDP die neuen Ansätze sehr begrüsste und die economiesuisse die Marktliberalisierung als «vorsichtigen und längst überfälligen Schritt» bezeichnete und weitere Öffnungsschritte forderte, standen die SVP, der Bauernverband, die Kleinbauernvereinigung und die Grünen dem Bericht sehr kritisch gegenüber.
Dass die Bauern bei einer Lockerung des Grenzschutzes nicht mehr in der Lage sein würden, kostendeckend zu produzieren, befürchteten der Bauernverband und die SVP. Sie warfen dem Bundesrat vor, mit der Öffnung der Grenzen die Bauernfamilien in eine totale Staatsabhängigkeit zu zwingen. Die SVP fand dafür in einer Medienmitteilung deutliche Worte: «Die einzige sogenannte Vision, welche der Bundesrat offensichtlich und mit schon fast religiösem Eifer in der Agrarpolitik verfolgt, ist das Niederreissen der Grenzen und die direkte Konfrontation unserer Bauernfamilien mit einer globalen Massenproduktion, mit der sie nie werden mithalten können.» Weiter erklärte die SVP, dass sie sich bei den Beratungen zur Vorlage im Jahr 2019 dafür einsetzen werde, die Bauern im Inland zu entlasten, die Kosten zu senken und die Bürokratie abzubauen.
Die Kleinbauernvereinigung kritisierte, dass die Wachstumsidee das Bauernsterben zusätzlich fördere und so die Vielfalt der Landwirtschaft stark eingeschränkt werde.
Die Grünen beanstandeten, dass die nachhaltige Landwirtschaft dem Freihandel geopfert werde und die Gesamtschau keine zukunftsweisenden Lösungen für Umweltprobleme bereithalte. Auch dass der Bericht nicht darauf eingehe, dass Handelsbeziehungen, welche zu einer nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft beitragen, gefördert werden sollen, gefiel den Grünen nicht. Schliesslich stehe dies so im neuen Verfassungsartikel 104a, welcher durch die Initiative für Ernährungssicherheit mit grosser Mehrheit von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen worden war, so die Argumentation in ihrer Medienmitteilung.
Die SP, CVP, GLP und die BDP nahmen in den ersten Tagen nach der Veröffentlichung des Berichts keine Stellung zur Gesamtschau.

Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik (BRG 18.044; 20.022)
Dossier: Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik

Der Ton zwischen Pro Natura und den Bauern verschärfte sich im Sommer 2016, als die Naturschutzorganisation Ende Mai eine Plakatkampagne startete, in der sie die Landwirtschaft für die Pestizidbelastung in den Gewässern verantwortlich machte. Der Schweizer Bauernverband (SBV) fühlte sich von dieser Kampagne zu Unrecht angegriffen. Die Branche habe in den letzten Jahren grosse Anstrengungen unternommen, um die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu optimieren, verteidigte sich der Verband in einer Medienmitteilung. Der konfrontative Kurs von Pro Natura sei unverständlich; das Gespräch zu suchen wäre zielführender. Pro Natura wiederum liess verlauten, dass ein zielführender Dialog mit den Bauern über den Einsatz von Pestiziden nicht möglich sei, da die Landwirte aus dem Einsatz von Pestiziden resultierende Probleme negieren würden. In die Hand spielte der Naturschutzorganisation ein kurz darauf vom BAFU veröffentlichter Bericht, der die Landwirtschaft als primäre Quelle von Mikroverunreinigungen durch diffuse Einträge identifizierte und Verunreinigungen durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für die Wasserlebewesen als am problematischsten erachtete. Den Zeitpunkt zur Lancierung ihrer Kampagne hatte Pro Natura nicht zufällig gewählt, sondern bewusst um den Termin gelegt, an dem der Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in die Vernehmlassung gelangte. Es gelte, den Druck aus der Öffentlichkeit aufrecht zu erhalten, bestätigte der Sprecher der Organisation. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass Interessenvertreter aus Landwirtschaft und Chemieindustrie den Aktionsplan entschärfen würden.

Bereits Ende 2015 hatte Pro Natura die Bauern in einer Medienmitteilung angeklagt, sich nicht um die Umwelt zu scheren. Ferner habe sich der Bauernverband im Aufruf zur Demonstration gegen die vorgesehenen Budgetkürzungen vom November 2015 explizit gegen den Gewässerschutz ausgesprochen, lautete ein weiterer, zu jener Zeit von Pro Natura erhobener Vorwurf. Auch diese Anschuldigungen wies der Bauernverband damals zurück.

Pro Natura klagt gegen Bauern
Dossier: Pestizidbelastung in Fliessgewässern
Dossier: Reduzierung und Verbot des Pestizideinsatzes

Nachdem der Lobbyismus des Bauernverbands bereits 2015 Gegenstand von Kritik war, liessen diverse Schweizer Medien auch 2016 nicht davon ab. Stein des Anstosses war die Zustimmung des Nationalrats in der Sondersession Ende April zu einem umstrittenen Gesetzesentwurf, der Bauern beim Verkauf von Bauland steuerlich entlasten sollte. Eine solche Regelung war bis 2011 in Kraft gewesen, bevor das Bundesgericht Ende 2011 entschied, dass Bauern Gewinne aus dem Verkauf von Bauland vollumfänglich versteuern müssen. Der Schweizerische Bauernverband (SBV), allen voran dessen Präsident Markus Ritter (cvp, SG), hatte vor der Abstimmung im Nationalrat intensiv für die Wiedereinführung dieses Gesetzes geweibelt. Gemäss Medienberichten entgingen dem Bund insgesamt 400 Millionen Franken an Steuer- und AHV-Einnahmen, wenn das Gesetz wieder eingeführt werden würde.

Überrascht über den Entscheid des Nationalrats untersuchten die Medien in der Folge die Einflussnahme Ritters auf seine Ratskollegen. Die CVP-Fraktion würde merklich öfter die Anliegen der Bauern unterstützen seit Ritter 2012 Präsident des SBV wurde. Damit sei eine „Agrar-Allianz“ im Nationalrat entstanden, bestehend aus der CVP-, der SVP- und der BDP-Fraktion, die im Nationalrat über eine Mehrheit verfügen. Durch das Betreiben von Kuhhandel würden dabei unentschlossene Parlamentarier überzeugt: Die Unternehmenssteuerreform III sei von Ritter zuerst kritisiert worden, bevor er den Wirtschaftsvertretern die Unterstützung der Bauern zusicherte, um im Gegenzug deren Stimmen für das eigene Anliegen zu erhalten. In einem Interview mit der Aargauer Zeitung verteidigte sich der höchste Schweizer Bauer: Mit der steuerlichen Entlastung für Bauern, die ihr Bauland verkauften, solle eine Gleichbehandlung von Bauern, Privatpersonen und Firmeninhabern geschaffen werden – etwas, das vom Schweizerischen Gewerbeverband (SGV) jedoch bestritten wurde. Es sei zudem „kein Selbstläufer“, Politiker der CVP-, SVP- und BDP-Fraktionen, in denen die Bauern allesamt nicht in der Mehrheit sind, von den Anliegen des Bauernverbands zu überzeugen. Zum Vorwurf des Kuhhandels sagte Ritter, dass der Bauernverband grundsätzlich jedes Geschäft einzeln prüfe und es dem Verband nicht um Gegengeschäfte gehe, sondern um „das Finden von Mehrheiten“.

Ständeräte zeigten sich im Sommer jedoch sehr skeptisch gegenüber dem Entscheid der grossen Kammer. Die Bauern würden ihren Rückhalt in der Bevölkerung überschätzen, sagte Ruedi Noser (fdp, ZH) und Anita Fetz (sp, BS) unterstellte den Bauernvertretern im Parlament, dass sie „unverfroren überall zugreifen“. Auch die Bauland-Affäre von Bundesrat Guy Parmelin (svp) dürfte zum schweren Stand des Gesetzesvorhabens bei den Ständeräten beigetragen haben. Denn anfangs Mai enthüllte der Blick, dass sich Parmelin im Bundesrat für die Annahme des Gesetzes stark machte, von dem er selber als Miteigentümer einer Baulandparzelle profitiert hätte. In der Dezembersession beschloss der Ständerat mit 27:12 Stimmen denn auch deutlich, nicht auf die Vorlage einzutreten, womit das Geschäft an den Nationalrat zurückging.

Der Einfluss des Bauernverbands im Parlament (2016)

Die Kleinbauernvereinigung forderte im Februar 2016 die Einführung einer Obergrenze für Direktzahlungen, wie die Medien Anfang 2016 berichteten. Kein Bauernbetrieb solle pro Jahr mehr als CHF 150'000 Direktzahlungen erhalten. Besonders die Beiträge für die Versorgungssicherheit wollte die Organisation anders gestalten. Ihr Vorschlag sah vor, dass alle Betriebe bis zur dreissigsten Hektare einen abgestuft sinkenden Basisbetrag erhielten. Wer mehr als 30 Hektaren bewirtschafte, solle keine zusätzlichen Gelder mehr dafür erhalten. Hintergrund des Anliegens war, dass die Zahl der Betriebe, welche mehr als CHF 150'000 Direktzahlungen pro Jahr erhielten, zwischen den Jahren 2008 und 2014 von 268 auf 1'310 angestiegen war. Würden sowohl die Idee der Obergrenze als auch der Vorschlag der abgestuften Versorgungssicherheitsbeiträge umgesetzt und das Geld an kleinere Betriebe umverteilt, würden zwei Drittel der Schweizer Bauernbetriebe mehr Geld erhalten, erklärte die Kleinbauernvereinigung.
Bauernverbandspräsident und CVP-Nationalrat Markus Ritter (cvp, SG) hielt diesen Vorschlag nicht für sinnvoll. Einerseits würden so ökonomisch falsche Anreize gesetzt, andererseits seien viele der Betriebe, welche 30 Hektaren überstiegen, Generationen- oder Betriebsgemeinschaften. Diese seien sinnvoll, da die Inhaber und Inhaberinnen solcher Zusammenschlüsse Maschinen und Infrastruktur einfacher teilen, effizienter produzieren und sich die Freizeit besser einteilen könnten. Würde eine Obergrenze eingeführt, würden sich solche Betriebe einfach wieder in die einzelnen Betriebe aufteilen, so die Bedenken Ritters.

Kleinbauernvereinigung forderte Obergrenze für Direktzahlungen

Ende November 2015 kam es in Bern zu einer Demonstration des Bauernverbandes, an welcher nach Schätzungen des Verbandes über 10'000 Bäuerinnen und Bauern aus der ganzen Schweiz teilnahmen. Demonstriert wurde gegen die geplanten Kürzungen des landwirtschaftlichen Zahlungsrahmens 2018-2021 in der Höhe von jährlich rund CHF 170 Millionen gegenüber dem Zahlungsrahmen der Periode von 2014-2017, welche der Bundesrat zuvor beschlossen hatte. Die Kürzungen entsprechen 5,4 Prozent des gesamten Zahlungsrahmens der vorangegangenen Periode und sollen durch Effizienzsteigerung erreicht werden, so der Auftrag des Bundes.
Die Bauernschaft war in den vergangenen Jahren immer mehr unter Druck geraten. Der starke Franken und der Preiszerfall führten zu einer starken Einkommensreduktion im landwirtschaftlichen Sektor. In vielen Fällen reiche das Einkommen nicht mehr, um getätigte Investitionen abzuzahlen oder neue Investitionen zu tätigen, erklärte der Bauernverband. Der Druck auf die Bäuerinnen und Bauern steige somit immer mehr an. Enttäuscht zeigten sich die Beteiligten vor allem auch, weil das Direktzahlungssystem der Landwirtschaftszahlungen durch die Agrarreform 2014 bis 2017 stark verändert worden sei und sich die Bäuerinnen und Bauern bereits an diese neue Ausgangslage hätten angepassen müssen. Der Bundesrat halte sich nun aber nicht an die Versprechen, welche er bei der Einführung des neuen Systems gegeben habe – so die Kritik der Landwirtinnen und Landwirte in verschiedenen Interviews.
Fast 20 Jahre zuvor hatte es ebenfalls eine grosse Bauerndemonstration in Bern gegeben. Damals war die Demonstration mit rund 15'000 Teilnehmenden gewaltvoll von der Polizei aufgelöst worden. Da Reizgas in die Wasserwerfer gemischt worden war, erlitten einige Demonstrantinnen und Demonstranten ernste Verletzungen. Die Demonstration im Jahr 2015 verlief jedoch ohne weitere Zwischenfälle. Friedlich zogen die Demonstrierenden durch die Gassen Berns. Einzelne Plakate, welche die Subventionskürzungen des Bundes mit den Ausgaben für das Asylwesen in Verbindung brachten, erregten die Aufmerksamkeit der Medien. Der Bauernverband distanzierte sich jedoch deutlich von diesen Aussagen.

Bauern demonstrieren in Bern

Im ersten Halbjahr 2015 thematisierten diverse Medien den starken Lobbyismus des Bauernverbandes im Bundeshaus. Hintergrund waren Erfolge der Bauern im Parlament. So unterstützte die grosse Kammer etwa eine parlamentarische Initiative des SBV-Direktors und Nationalrats Jaques Bourgeois (fdp, FR; Pa.Iv. 10.538). Die Initiative wollte Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen. Seit der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips 2010 können Produkte, die in der EU rechtmässig in Verkehr sind, grundsätzlich auch in der Schweiz frei zirkulieren. In der Öffentlichkeit wurde insbesondere der Gegensatz des Lobbying-Erfolgs des Bauernverbandes bei gleichzeitig stetig abnehmender Zahl von Berufsbauern diskutiert. Weil die Zahl der Bauernbetriebe zurückgeht, würden die Direktzahlungen des Bundes an immer weniger Betriebe ausbezahlt, wodurch jeder Bauer im Schnitt mehr Geld erhalte. Die Bauern würden auf hohem Niveau klagen, lautete das Fazit in den Medien. In einem Interview mit der NZZ räumte SBV-Präsident Markus Ritter (cvp, SG) ein, dass die verbliebenen Höfe mehr Direktzahlungen erhalten würden, betonte gleichzeitig aber auch, dass sie im Gegenzug auch mehr leisten müssten, etwa in den Bereichen Biodiversität, Sömmerungsgebiete und in der Landschaftsqualität. Zudem kritisierte Ritter die Medien für ihre angeblich einseitige Darstellung, wenn über die Bauern geschrieben werde. Im Herbst des gleichen Jahres dämpfte der Ständerat den Höhenflug des Bauernverbands allerdings wieder: Er trat nicht auf die parlamentarische Initiative Bourgeois’ ein, wodurch diese vom Tisch war.

Der Einfluss des Bauernverbands im Parlament (2015)

Verschiedene Zeitungen berichteten im Frühjahr 2015 über den starken Einfluss des Agrarsektors, welcher im Parlament immer wieder ersichtlich sei. So fielen Entscheidungen, welche das Parlament zu treffen habe, häufig im Sinne der Landwirtschaft aus. Anlass für die entsprechenden Zeitungsberichte waren verschiedene im Sinne der Landwirtschaft in der Sondersession im Mai 2015 gefällt Entscheide: Unter anderem nahm der Nationalrat die parlamentarische Initiative Bourgeois (fdp, FR; Pa.Iv. 10.538) an, die Lebensmittel aus dem Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen wollte. Das Prinzip legt fest, dass die Zulassungsprüfungen und Deklarationsvorschriften von EU oder EWR-Ländern bedingungslos akzeptiert werden, auch wenn deren Bestimmungen von den landeseigenen abweichen. Würden Lebensmittel von diesem Prinzip ausgenommen, würde dies ein zusätzliches Handelshemmnis mit protektionistischer Wirkung für die Schweizer Landwirtschaft bedeuten. Obwohl die Initiative schliesslich am Willen des Ständerats scheiterte, gelang es der Bauernschaft, im Nationalrat eine Mehrheit von 109 Stimmen auf ihre Seite zu bringen.
Einen eindeutigen Sieg erzielte die Bauernlobby in der Sondersession 2015 bei den Diskussionen um Sparmassnahmen. Wiederum gelang es ihr, 109 Mitglieder des Nationalrats und 35 Mitglieder des Ständerats davon zu überzeugen, von Kürzungen in der Höhe von CHF 56.7 Mio. in der Landwirtschaft abzusehen, während in zahlreichen anderen Bereichen der Rotstift angesetzt wurde.
Ein ähnliches Bild zeigte sich im Folgejahr bei den Verhandlungen um die Revision des Landesversorgungsgesetzes, als es den Landwirtschaftsvertretenden gelang, spezielle Konditionen für die Landwirtschaft auszuhandeln. Während auf vielen importierten und einheimischen Produkten, welche für die Landesversorgung von zentraler Bedeutung sind, sogenannte Garantiefondsbeiträge erhoben werden, wurde bei inländischen Nahrungs- und Futtermitteln sowie bei Saat- und Pflanzgut auf diesen Beitrag verzichtet. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass die einheimische Landwirtschaft nicht mit zusätzlichen Steuern belastet werden solle. Obwohl der Ständerat dieser Anpassung des Gesetzesentwurfs zuerst nicht zustimmen wollte, akzeptierte er die Ausnahmeregelung für die Landwirtschaft im Differenzbereinigungsverfahren schliesslich doch.

Die Ansätze in den Medien zur Erklärung dieser Durchsetzungsstärke des Agrarsektor waren vielfältig. Einerseits wurde betont, dass die starke Stellung der Landwirtschaft im Parlament daher komme, dass in der Landwirtschaft tätige Personen im Vergleich zu anderen Berufsgruppen überdurchschnittlich stark im Parlament vertreten sind. Vor den Wahlen im Herbst 2015 seien Landwirtinnen und Landwirte nach den Juristinnen und Juristen, den Berufspolitisierenden sowie den im unternehmerischen oder beratenden Umfeld tätigen Personen mit 18 Sitzen die fünftgrösste Berufsgruppe im Nationalrat gewesen. Ein Artikel der NZZ argumentierte, dass es die Landwirtschaft geschafft habe, die Bevölkerung mit Verweis auf den Zweiten Weltkrieg glauben zu machen, dass die staatliche Förderung für die einheimische Versorgungssicherheit unerlässlich sei. Dies habe dazu geführt, dass die Schweizer Landwirtschaft so stark abgeschottet sei wie kaum in einem anderen Land, obwohl wir heute in einer stark vernetzten und globalisierten Welt lebten.

Einfluss des Agrarsektors im Parlament

Im Jahr 2015 kam es zu Diskussionen über die Verwendung von gleich drei Pflanzenschutzmitteln. Neben sogenannten Neonikotinoiden, also Pflanzenspritzmitteln, welche auf Nikotin ähnlichen Wirkstoffen beruhen, und dem Insektengift Dimethoat wurde vor allem die Verwendung des Unkrautbekämpfungsmittels Glyphosat kritisch diskutiert.
Eine neue Publikation der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) der WHO kam zum Schluss, dass Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend für Menschen“ einzustufen sei. Das Mittel ist mit jährlich rund 300 Tonnen das in der Schweiz am häufigsten verwendete Herbizid. Indirekt wird die Verwendung von Glyphosat vom Bund subventioniert. Wenn zur schonenden Bodenbearbeitung aufs Pflügen verzichtet wird, dürfen Bauern und Bäuerinnen eine gewisse Menge Glyphosat zur Unkrautbekämpfung einsetzen und erhalten vom Bund dafür jährlich bis zu CHF 250 pro Hektar. Unter anderen kritisierten Vertreterinnen und Vertreter von Pro Natura und den Grünen dieses Vorgehen und forderten den Bund dazu auf, vorsorglich alle Glyphosat enthaltenden Pestizide zu verbieten. Auch die Detailhandelsunternehmen Migros und Coop reagierten auf den Bericht und nahmen nach Bekanntwerden der IARC-Ergebnisse alle glyphosathaltigen Produkte aus ihren Sortimenten.
Das in der Schweiz für die Einschätzung dieser Wirkstoffe zuständige BLV reagierte auf die Neueinstufung des IARC mit einem Positionspapier, in welchem es festhielt, dass es Glyphosat weiterhin für unbedenklich halte, da die Neueinstufung der IARC nicht auf neuen Daten beruhe, sondern lediglich eine Neuinterpretation der bisher schon bekannten Informationen sei. Allerdings sei der vollständige Bericht der IARC noch nicht veröffentlicht worden. Sobald die Monographie verfügbar sei, würden die ausführlichere Argumentation geprüft und wenn nötig geeignete Massnahmen eingeleitet werden. Auch der Präsident des Schweizer Bauernverbands, Markus Ritter (cvp, SG), äusserte sich gegenüber den Medien zum Thema. Bisher sei bezüglich der Schädlichkeit noch nichts erwiesen, trotzdem sei es wichtig, die Thematik ernst zu nehmen, so Ritter. Dass er auch argumentierte, dass in der Schweiz ohnehin wenig Pestizide verwendet würden, wurde von der Presse kritisch hinterfragt. Viele Zeitungsartikel verwiesen auf eine Studie vom Bundesamt für Landwirtschaft, welche 2013 zum Ergebnis gekommen war, dass die gekaufte Menge von Pestiziden pro Hektare landwirtschaftlicher Nutzfläche in der Schweiz höher liege als in Nachbarländern wie Deutschland, Frankreich oder Österreich.

Studie und Diskussion um Pflanzenschutzmittel
Dossier: Glyphosat-Politik der Schweiz
Dossier: Reduzierung und Verbot des Pestizideinsatzes

Nach den letztjährigen Einbussen stieg das landwirtschaftliche Einkommen für Einzelbetriebe 2013 wieder um 9,7% an. Im Durchschnitt erwirtschaftete ein Betrieb damit CHF 85'820, wobei beinahe ein Drittel dieses Betrags aus ausserlandwirtschaftlichen Quellen stammte. Obwohl die Hälfte der Bauernfamilien auf Diversifizierung setzte und ihr Angebot mit der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Direktvermarktung, touristischen Angeboten etc. ausdehnte, blieb der Effekt relativ bescheiden: Für drei Viertel aller Betriebe machten diese Tätigkeiten weniger als 11% des Umsatzes aus. Bauernverbandsdirektor und Nationalrat Jacques Bourgeois (fdp, FR) äusserte sich in einem Interview kritisch zu diesen Entwicklungen. Das Einkommen der Bäuerinnen und Bauern sei immer noch 40% tiefer als in vergleichbaren Sektoren. Diesen Graben gelte es zu schliessen. Die landwirtschaftliche Betriebszählung des Bundesamts für Statistik (BfS) zeigte ausserdem, dass die Schweizer Landwirtschaft auch weiterhin von bäuerlichen Familien geprägt ist. 98% aller Höfe gelten nach der UNO-Definition als „bäuerliche Familienbetriebe“. Ein Grossteil der Arbeitskräfte rekrutierte sich ebenfalls aus der Verwandtschaft, wobei jedoch ein Drittel von ihnen nicht entlöhnt wurde. Am stärksten betroffen hiervon waren die Ehegattinnen: 19'067 Bäuerinnen arbeiteten 2013 unentgeltlich auf dem Hof ihres Mannes.

Landwirtschaftliches Einkommen

Die Landwirtschaft prägte während der Wintersession 2014 die Debatten zum Bundeshaushalt 2015. Vertreter der bäuerlichen Kreise zeigten sich entsetzt über den Vorschlag des Bundesrates, bei den Direktzahlungen 177 Millionen Franken einzusparen. Man habe ihnen bei der Einführung der neuen Agrarpolitik, welche grosse Anpassungen von Seiten der Bauern erfordere, versprochen, dass im Gegenzug die finanzielle Unterstützung stabil bleiben würde. Weniger als ein Jahr nach der Umsetzung des revidierten Landwirtschaftsgesetzes begehe die Exekutive nun Vertragsbruch. Die Behörden argumentierten vergeblich, dass es sich beim Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft lediglich um die Definition von Obergrenzen gehandelt habe. Durch die Schuldenbremse sei man jetzt zu diesen Einschränkungen gezwungen. Der Nationalrat erhöhte in der ersten Lesung nach längeren Diskussionen das Agrarbudget um 115 Millionen Franken. Anita Fetz (sp, BS) profilierte sich in der kleinen Kammer zum wiederholten Male als Kontrahentin der Bäuerinnen und Bauern: Sie hatte bereits bei den Diskussionen zur neuen Agrarpolitik dagegen plädiert, den finanziellen Rahmen für die Landwirte auszudehnen. Auch sie vermochte das Steuer allerdings nicht herumzureissen. Nachdem die Auseinandersetzungen um das Agrarbudget die Räte bis zur Einigungskonferenz geführt hatten – die NZZ titelte bereits, dass die Budgetdebatte zur „Bauerndebatte“ ausarte – wurde beschlossen, die Direktzahlungen auf dem Vorjahresniveau zu belassen.

Landwirtschaft prägte die Debatten zum Bundeshaushalt 2015

Eine Dissertation der ETH Zürich sorgte im Herbst 2014 für Aufsehen. Bei Untersuchungen war festgestellt worden, dass sich Kuhglocken negativ auf die Gesundheit der Tiere auswirkten: Wenn Kühe 5,5 Kilogramm schwere Glocken um den Hals trügen, würden sie weniger fressen. Auch ihr Gehör werde durch die bis zu 100 Dezibel lauten Klänge beschädigt. Die Bauernschaft reagierte äusserst gereizt auf diese Ergebnisse: In Zeitungsartikeln und Interviews machten sie sich über die „nutzlose“ Forschung lustig. SBV-Direktor Jacques Bourgeois wandte sich gar mit einer Interpellation an den Bundesrat und fragte, ob man sich nicht der Lächerlichkeit preisgebe, wenn man solche Studien mit öffentlichen Mitteln unterstütze. Der Bundesrat verneinte und betonte nebst dem Prinzip der Forschungsfreiheit, dass das Tierwohl in der Schweiz einen sehr hohen Stellenwert einnehme und daher auch erforscht werden solle. Die heftige Antwort der Landwirtschaft zeigte, dass die Kuhglocken stark im Identitätsbild der Schweizer Bäuerinnen und Bauern verankert sind. Sie machten geltend, dass derartige Glocken, wie sie für die Untersuchung verwendet worden waren, nur bei traditionellen Anlässen wie Alpauf- und Alpabzügen verwendet würden. Im Alltag fänden Glocken seltener Verwendung – und wenn, dann würden sie nicht mehr als 500 Gramm wiegen.

Kuhglocken wirken sich negativ auf die Gesundheit der Tiere aus

Für mediale Aufmerksamkeit sorgte im November 2014 die Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit (EFBS), als sie einen vollumfänglichen Verzicht von Antibiotika in der Nahrungsmittelproduktion forderte. Die Problematik der Antibiotikaresistenzen bei Mensch und Tier werde immer schwerwiegender. Damit der Einsatz von solchen Medikamenten in Zukunft überhaupt noch Wirkung zeige, müssten bereits heute Massnahmen ergriffen werden. In der Landwirtschaft sei konkret die Züchtung robusterer Tierarten zu fördern und für gesunde Haltungsformen zu sorgen. Des Weiteren gelte es, die Durchmischung von Beständen möglichst zu verhindern. Als mögliche Anreize für die Produzentinnen und Produzenten schlug die Kommission die Einführung eines Labels für antibiotikafreie Fleischproduktion vor. Auch eine Kopplung der Subventionen an die Bedingung, dass die Ställe bei Kontrollen keine resistenten Keime aufweisen, müsse in Erwägung gezogen werden. Verbände aus dem Bereich der Landwirtschaft reagierten ablehnend auf die Aussagen der EFBS. Es sei zwar wichtig, dass Antibiotika vorsichtig dosiert würden, ein vollständiger Verzicht würde aber Tierquälerei bedeuten. Derweil arbeiteten die Bundesämter BAG, BAFU, BLW und BLV an einer gemeinsamen Strategie gegen Antibiotikaresistenzen. Im Bereich der Lebensmittelherstellung stellten sie sich dabei hinter den Vorschlag der EFBS, mit Subventionen eine Verhaltensänderung bei der Bauernschaft zu bewirken. Von einem umfassenden Verzicht sahen sie jedoch ab.

Verzicht von Antibiotika in der Nahrungsmittelproduktion
Dossier: Reduktion der Verwendung von Antibiotika

In der Zivilgesellschaft wurde die neue Agrarpolitik grundsätzlich positiv aufgenommen. Einzig einige betroffene Interessengruppen äusserten Kritik: So bedauerten etwa die Fédération suisse du franches-montagnes (FM) und die Fédération d’élevage du cheval de sport CH (FECH) den Entscheid, die Freiberger Pferde nicht durch Importkontingente zu schützen. Der Dachverband des Handels (Handel Schweiz) beanstandete die fortwährende Subventionierung der Landwirtschaft, während der Schweizerische Getreideproduzentenverband (SGPV) im Gegenteil befürchtete, dass Grosskultur-Betriebe wie etwa Raps-, Sonnenblumen- oder Getreideproduzenten nicht mehr genügend unterstützt würden und es deshalb vermehrt zu Importen kommen werde. Im Sommer wurde von der Kleinbauern-Vereinigung eine Petition mit 16 000 Unterschriften zur Stärkung kleiner und mittlerer Bauernbetriebe eingereicht: Der Verein fürchtete, dass wegen der Neuberechnung der Standardarbeitskraft (SAK) viele Höfe weniger oder gar keine Direktzahlungen mehr erhalten würden. Die Thematik war im Parlament nicht behandelt worden; der Bundesrat hatte aber in der Botschaft zur Agrarpolitik festgehalten, dass er die Definitionsmerkmale für eine SAK strenger gestalten wolle, um dem technischen Fortschritt der letzten Jahre gerecht zu werden. Da sich während der Vernehmlassung zu den Verordnungen offenbar auch andere Interessengruppen kritisch zu dieser Anpassung geäussert hatten, beschloss der Bund, vorerst darauf zu verzichten: Man wollte stattdessen die Ergebnisse eines Berichts abwarten, der die Zweckmässigkeit und Präzision der Einheit SAK grundsätzlich reflektieren und eventuelle Alternativen aufzeigen soll. Der Genfer Winzer Willy Cretegny beschloss zusammen mit der welschen Bauerngewerkschaft Uniterre, das Referendum gegen die Agrarpolitik zu ergreifen. Die Landwirtschaftskammer des Schweizerischen Bauernverbands (SBV) entschied jedoch, auf ein Referendum zu verzichten. Cretegny schaffte es denn auch nicht, die benötigten Unterschriften innerhalb der Sammelfrist zusammenzutragen.

In der Zivilgesellschaft

Das Gastgewerbe hatte im Berichtsjahr weiter unter der weltweiten Wirtschaftskrise zu leiden. Hotelleriesuisse, der Dachverband der Schweizer Hotelbranche, stiess sich hauptsächlich an der Frankenstärke und den hohen Nahrungsmittelpreisen in der Schweiz. Er verlangte deswegen die Einführung des Agrarfreihandels, was laut Berechnungen einer von ihm in Auftrag gegebenen Studie zu Preissenkungen von 2,4 bis 4,7% führen würde. Mit dieser Forderung eckte der Verband jedoch beim SBV und den Bauern generell an, welche sonst in vielen Bereichen mit der Tourismusbranche zusammenspannen. Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf anerkannte an der Delegiertenversammlung von Hotelleriesuisse die Probleme der Branche. Sie plädierte aber für Qualität, Swissness und Freundlichkeit statt billigem Massentourismus. Auch der Gastrobranche machte der starke Franken, in Kombination mit dem national eingeführten Rauchverbot und der erhöhten Mehrwertsteuer zu schaffen. Gastrosuisse gab an, dass Schweizerinnen und Schweizer im Jahr 2011 CHF 1.9 Mia. weniger für auswärtiges Essen und Trinken ausgegeben hätten, was einer Abnahme von 7% gegenüber dem Vorjahr entspreche.

Frankenstärke

En fin d’année, l’USP a porté plainte contre divers produits ne respectant pas la législation helvétique mais ayant obtenu des autorisations en vertu de l’application du principe du Cassis de Dijon. Ce dernier permet la vente de tout produit en Suisse s’il est fabriqué au sein de l’UE, sauf exception tels les produits alimentaires ne respectant pas les prescriptions helvétiques. En décembre, une initiative parlementaire Bourgeois (plr, FR) a été déposée demandant d’exclure les denrées alimentaires du champ d’application du principe du Cassis de Dijon. La Fédération romande de consommateurs a appuyé cette demande, estimant que le Cassis de Dijon oblige d’aligner l’ensemble de la production suisse vers des normes moins exigeantes en termes de qualité et donc que la production agricole suisse perd son principal atout. La thématique du Cassis de Dijon est plus précisément abordée dans la partie I, 4a (Wettbewerb).

Cassis de Dijon
Dossier: Cassis-de-Dijon-Prinzip

Comme en 2008, l’année sous revue a été marquée par une situation très tendue sur le marché laitier suisse. Elle s’explique, entre autres, par la survenance de deux événements majeurs, conjugués aux craintes suscitées par l’accord de libre-échange en négociation avec l’UE.
En premier lieu, la fin des contingents laitiers au 1er mai, après 32 ans d’existence, a généré une certaine insécurité pour les producteurs de lait. Bien qu’ils aient eu des années pour se préparer à cette fin annoncée du contingentement, ces derniers ont eu énormément de peine à mettre en place sereinement des structures de gestion de l’offre qui leur permettent d’éviter les écueils de cette réforme du marché national, et notamment les risques de surproduction pouvant entraîner une baisse des prix du marché. En second lieu, le prix du lait industriel a connu une très forte baisse en Suisse, d’environ 20 à 25 centimes par kilo à partir du mois de juillet, sous l’effet d’une surproduction de l’ordre de 5% au niveau national et d’une baisse des prix au niveau mondial.
Pour tenter de faire face à ces changements, producteurs de lait, transformateurs et grands distributeurs ont décidé – non sans difficultés – de se regrouper, au sein de l’Interprofession du lait (IP-lait). Cette nouvelle plate-forme de la branche laitière regroupe une cinquantaine d’organisations de producteurs et d’entreprises de la branche, dont Migros et Coop. Son objectif principal est de ramener une certaine stabilité sur le marché laitier (au travers d’une gestion de l’offre) et de la sérénité parmi les acteurs du secteur. Sous la présidence ad interim de Hansjörg Walter, le président de l’USP, l’IP lait a mis en place au mois d’octobre un système de gestion du marché à trois échelons dans lequel ses membres pourront négocier leur lait. Premier échelon : les transformateurs devront annoncer les quantités dont ils ont impérativement besoin et s’engager à les prendre en charge au travers de contrats d’une durée minimale d’un an (« lait contractuel »). Deuxième échelon : le lait excédentaire sera négocié en bourse selon le principe de l’offre et de la demande. Les transformateurs s’engageant là encore à l’utiliser (« lait de bourse »). Troisième échelon : en cas d’excédents trop importants, la matière première sera prise en charge aux conditions du marché mondiales, bien moins avantageuses, et exporté sans protection ni soutien (« lait d’allégement »). L’IP lait s’est en outre engagée à publier un indice du prix du lait, qui restera cependant indicatif, la fixation du prix du kilo de lait restant une négociation entre producteurs et transformateurs.
A l’instar de l’année précédente, une « grève du lait » a été lancée en septembre par plusieurs centaines de producteurs révoltés contre la chute des prix du lait, à l’appel de l’organisation agricole Uniterre (soutenue par l’USP). Les paysans protestaient contre la baisse du prix du lait. Ce mouvement, suivi avant tout en Suisse romande, n’a pas eu la même ampleur que celui de l’année précédente.

après le fin des contingents laitiers le prix du lait industriel a connu une très forte baisse et fondation de l’Interprofession du lait
Dossier: Aufhebung der Milchkontingente 2009

Mit der vollständigen Abschaffung der Milchkontingentierung auf den 1. Mai und dem daraus resultierenden Produktionszuwachs geriet der Milchpreis unter starken Druck. Die Unzufriedenheit der Milchproduzenten manifestierte sich unter anderem in einem Aufruf zu einer Protestdemonstration Ende August in Sempach (LU) bei der Schlachtkapelle. Brisant war dieser von den Initianten als „Bauernaufstand“ bezeichnete Anlass, weil er nicht nur von einer unter dem Namen „Big_M“ auftretenden Gruppe von Milchbauern und dem von SVP-Nationalrat Kunz (LU) präsidierten „Bäuerlichen Komitee Schweiz“ organisiert wurde, sondern auch von der nationalen SVP. Letztere warb mit ihrem Präsidenten Toni Brunner (SG) heftig für den Anlass. Vertreter der ebenfalls landwirtschaftsnahen CVP waren im Organisationskomitee nicht vertreten und protestierten gegen eine Instrumentalisierung der Unzufriedenheit der Bauern durch die SVP. Aber auch der Schweizerische Bauernverband war an der Organisation nicht beteiligt. Dies wirkte sich negativ auf die Teilnehmerzahl aus. Die Presse übernahm zwar die vom SVP-Pressedienst deklarierte Zahl von 10 000 Manifestanten, auf den im Internet publizierten Fotos waren aber nur etwa 2000 Personen auszumachen.

Milchpreis Protestdemonstration

Der SBV beschloss im Weiteren, sich an der von den Umweltschutzverbänden lancierten Landschaftsinitiative nicht zu beteiligen. Das Anliegen dieser Volksinitiative, die Schweiz vor einer weiteren Zersiedelung zu schützen, sei zwar sympathisch, könnte sich für die Bauern aber auch nachteilig auswirken.

Der SBV beschloss im Weiteren, sich an der von den Umweltschutzverbänden lancierten Landschaftsinitiative (siehe dazu unten) nicht zu beteiligen

Afin d’éviter le dumping salarial et social avec l’éventuelle extension de la libre circulation des personnes aux dix nouveaux pays de l’UE en votation le 25 septembre, le syndicat Unia a soumis au Seco, au mois de juillet, un contrat-type de travail national pour les ouvriers agricoles. Celui-ci fixait un revenu mensuel minimal de 3500 francs pour 45 heures hebdomadaires. L’USP, qui avait établi pour 2004 un salaire minimal de 2915 francs, et qui était revenue en arrière en l’abaissant à 2700 francs pour les employés non qualifiés saisonniers, n’a pas adhéré à la proposition d’Unia, estimant que le salaire minimal actuel était suffisant.

contrat-type de travail national pour les ouvriers agricoles

L’année sous revue a été marquée par une nouvelle baisse du prix du lait, sous l’influence de la politique des bas prix pratiquée par les grands distributeurs tels que Coop ou Migros. Alors que des transformateurs du produit, comme les centrales d’achat laitières Emmi ou la Laiterie centrale argovienne (Aargauer Zentralmolkerei AZM), ont acheté le kilo de lait entre 74,45 (Emmi) et 75,5 centimes en moyenne aux producteurs durant l’année laitière 2003/2004, ces dernières ont décidé d’abaisser ces tarifs à partir du 1er mai. L’AZM a annoncé une baisse de 3,5 centimes par kilo et Emmi de 2,7 centimes. Notons que le mouvement de baisse du prix du lait a également été suivi par la société Hochdorf Nutritec SA, qui transforme 10% du lait en Suisse. La société a décidé d’abaisser le prix du lait payé au producteur de 2,5 centimes par kilo à partir du 1er mai 2005. La société Cremo s’est alignée en décidant d’une baisse de 2,8 centimes. La Fédération des producteurs suisses de lait (PSL) s’est élevée contre cette diminution du prix du lait payé au producteur. L’idée d’un boycott, sous forme d’une grève de l’approvisionnement des transformateurs de lait, soutenue par certains paysans, a cependant été rejetée par la PSL, ainsi que par l’USP. Ces dernières ont affirmé que les paysans étaient pourtant prêts à accepter une diminution des tarifs, mais qui ne devait pas dépasser 1,5 centime par kilo. C’est dans ce contexte relativement tendu que 700 paysans ont manifesté devant le siège de la société Emmi à Lucerne. Ils revendiquaient que celle-ci revienne sur sa décision de baisse de prix, et ont réitéré leurs menaces de boycott.

nouvelle baisse du prix du lait

Sowohl die forschende Pharmaindustrie und der Wirtschaftsdachverband economiesuisse als auch eine Reihe von Organisationen aus dem ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Umfeld wiesen den Entwurf zurück. Erstere fürchteten aufgrund des eingeschränkten Patentschutzes bei Erfindungen, die eine Gensequenz zum Gegenstand haben, um die Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Branche. Genau diese Einschränkung stiess hingegen bei den insgesamt 35 in der „Koalition gegen Patente auf Leben und für ein gerechtes Patentgesetz“ zusammengeschlossenen Organisationen (darunter die Ärztinnen und Ärzte für den Umweltschutz, die Bauernorganisation IP Suisse, die „Erklärung von Bern“ und Tierschutzvereinigungen) auf Anklang. Kritik äusserte die Koordination aber an der expliziten Festschreibung der Patentierbarkeit des Lebens; der Entwurf deklariere Gene als Erfindungen (und nicht als Entdeckungen) und erkläre transgene Tiere und Pflanzen für patentierbar, womit er einseitig die industriellen Interessen schütze.

Kampagne gegen Patente auf Leben