Die Annahme der Minder-Initiative gegen die Abzockerei am 3. März des Berichtsjahres betrifft insbesondere auch die Pensionskassen. Sie sollen künftig verpflichtet sein, an den Generalversammlungen der Unternehmen, an denen sie beteiligt sind, teilzunehmen und im Interesse ihrer Versicherten abzustimmen. Reaktionen auf die drohenden Veränderungen gab es schon im Vorfeld der Abstimmung: Die Wirtschaftsverbände Economiesuisse, SwissHoldings und die Bankiervereinigung sowie der Pensionskassenverband, die Anlagestiftung Ethos und der AHV-Ausgleichsfonds stellten in einem Versuch der Selbstregulierung neue Richtlinien für institutionelle Investoren auf. Nach der Annahme wurden Befürchtungen laut, die neuen Bestimmungen würden die Kosten bei den Vorsorgeeinrichtungen ansteigen lassen. Pensionskassenvertreter gaben an, sie würden sich für eine Umsetzung „mit Mass“ einsetzen. Eine am Tag nach der Abstimmung eingereichte Motion Aeschi (svp, ZG) verlangt, im Zuge der Umsetzung der Initiative die freie Pensionskassenwahl einzuführen, damit Versicherte, welche mit dem Stimmverhalten ihrer Vorsorgeeinrichtung unzufrieden sind, diese auch wechseln können. Die Motion wurde im Berichtsjahr noch nicht von den Räten behandelt.

Minder-Initiative