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Nachdem die Geberkantone bei der Festlegung der Beträge des Ressourcenausgleichs den Nehmerkantonen unterlegen waren, entlud sich ihr Frust Ende 2015 gleich mehrfach: Im Anschluss an die Schlussabstimmung zum Ressourcen- und Lastenausgleich im Parlament meldeten mehrere Geberkantone Interesse an, das Kantonsreferendum zu ergreifen, wobei jedoch nur die Kantone Nidwalden, Schaffhausen, Schwyz und Zug diese Absicht auch umsetzten. Für ein Zustandekommen des Kantonsreferendums hätten sich jedoch acht Kantone beteiligen müssen. Gleichzeitig sammelte die SVP im Kanton Schwyz Unterschriften für ein Volksreferendum, das aber ebenfalls nicht zustande kam. Im Kanton Zug forderten bürgerliche Politiker, die Beiträge an den Ressourcenausgleich teilweise auf ein Sperrkonto einzuzahlen und aus der KdK auszutreten. Denn obwohl das Parlament einen von der KdK eingebrachten Kompromissvorschlag angenommen hatte, zeigten sich die Geberkantone unzufrieden: Ihrer Ansicht nach seien die Ziele des Finanzausgleichs erreicht, da heute jeder Kanton mehr Ressourcen habe als die vereinbarten 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts.

Die heftig geführte Parlamentsdebatte zum Ressourcenausgleich hatte das grosse Sprengpotenzial verdeutlicht, das der Finanzausgleich in sich birgt. An der Plenarversammlung der KdK im September 2015 ging es folglich darum, dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Verhandlungen in Zukunft weniger explosiv würden. Dazu setzte die KdK eine politische Arbeitsgruppe Marty zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Optimierung des Finanzausgleichssystems Bund – Kantone ein. Ihren Namen erhielt die Arbeitsgruppe durch ihren Vorsitzenden, den ehemaligen Finanzdirektor des Kantons Schwyz, Franz Marty. Sie setzte sich aus je drei Regierungsmitgliedern aus ressourcenstarken sowie aus ressourcenschwachen Kantonen zusammen. Am 17. März 2017 verabschiedeten die Kantonsregierungen den auf dem Schlussbericht dieser Arbeitsgruppe beruhenden Antrag zur Optimierung des Finanzausgleichs, der die Eckwerte der Kantone für das Gesamtpaket des Finanzausgleichs beinhaltete. So sollte unter anderem die Ausgleichssumme aufgrund der Entwicklung der Disparitäten und unter Berücksichtigung des Ausgleichsbedarfs festgelegt werden. Entsprechend sollte die Ausgleichssumme nicht mehr durch von Mal zu Mal neu auszuarbeitende Parlamentsentscheide, sondern durch fixe gesetzliche Vorgaben festgelegt werden und die Mindestausstattung des ressourcenschwächsten Kantons garantieren. Diese Garantie soll 86.5% des schweizerischen Durchschnitts betragen.

Antrag zur Optimierung des Finanzausgleichs durch eine Arbeitsgruppe der KdK
Dossier: Revision des Finanz- und Lastenausgleichs (seit 2015)

Le Lehrplan 21, équivalent alémanique du Plan d’étude romand (PER), a essuyé de nombreuses critiques. Alors que le PER est entré en vigueur en 2013, le Lehrplan 21 ne devrait être appliqué qu’entre 2017 et 2019. Les nombreuses difficultés rencontrées s’expliquent principalement par le nombre élevé de cantons qui doivent adhérer à ce programme d’harmonisation. L’objectif de ce plan d’étude alémanique est de définir les différentes compétences qui doivent être atteintes par l’élève au sein des branches principales. En Suisse allemande, ce plan d’étude a soulevé le débat du côté des enseignants, des pédagogues autant que du côté des parents, avant d’être récupéré par la sphère politique. En effet, il a souvent été comparé à un «fourre-tout» illisible, inutilisable et surtout inapplicable. Par conséquent, plusieurs groupes ont entamé une récolte de signatures dans différents cantons, comme par exemple Argovie, Bâle-Campagne, Schwyz ou encore St-Gall. Un seul leitmotiv : sauver une école de qualité. La Conférence des directeurs cantonaux de l’instruction publique (CDIP), par l’intermédiaire de Christian Amsler, a d’ailleurs haussé le ton pour indiquer qu’il n’était, désormais, plus question de discussion, mais véritablement d’application. Au final, après huit ans de travail et d’infinies pérégrinations, l’intervention des milieux politiques devrait encore mettre des bâtons dans les roues de la mise en œuvre du Lehrplan 21.

Lehrplan 21

Auch 2013 gab es wie bereits in den Vorjahren einige Vorstösse, die auf eine Änderung der Organisation des Finanzausgleichs zielten. Die im Vorjahr vom Ständerat abgelehnte Schwyzer Standesinitiative (11.320) wurde 2013 vom Nationalrat sistiert, bis der für Frühling 2014 erwartete zweite Wirksamkeitsbericht zur NFA vorliegt. Der Schwyzer Vorschlag sieht eine neutrale Zone vor: Ressourcenschwache, aber über genügend Eigenmittel verfügende Kantone, sollten keine Gelder erhalten. Für die Interessen der Geberkantone und vor allem für eine verbesserte Wirksamkeit der NFA will sich auch eine Ende 2013 eingereichte Standesinitiative des Kantons Nidwalden einsetzen. Eine noch nicht behandelte Motion Pezzatti (fdp, ZG) (13.3170) verlangt Mindestanforderungen für den Erhalt von NFA-Geldern und den Zwang der Empfängerkantone zu einem rigideren Finanzhaushalt. Der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Ablehnung. Die NFA könne nur funktionieren, wenn die Mittel ohne Zweckbindung ausgerichtet würden. Die kantonale Finanzpolitik müsse autonom bleiben. Zwei bereits 2011 eingereichte Motionen Carobbio (sp, TI) (11.3262) und Fluri (fdp, SO) (11.3504) wurden im Berichtsjahr abgeschrieben. Erstere hätte eine progressive Gestaltung der Ausgleichsbeiträge der ressourcenstarken Kantone verlangt während zweitere die Städte in die Evaluation der NFA einbeziehen wollte. Zwei Ende 2012 bzw. im März 2013 eingereichte Motionen Gössi (fdp, SZ) (12.3839) und Aeschi (svp, ZG) (13.3095), die unter anderem eine Neuberechnung des Ressourcenindex unter Berücksichtigung der tatsächlichen Ressourcenstärke (z.B. unter Berücksichtigung von Einnahmequellen, Bundessubventionen und Lebenskosten) verlangen, wurden 2013 hingegen noch nicht behandelt. Ende Jahr räumte der Bund Fehlanreize bei der NFA ein, die mit dem neuen Wirksamkeitsbericht im Frühjahr 2014 erörtert werden würden. Geprüft werde insbesondere die Solidarhaftung.

Änderung der Organisation des Finanzausgleichs 2013

Mitte Mai wurde der Zuger Finanzdirektor Peter Hegglin (cvp) als Nachfolger von Christian Wanner (SO, fdp) zum Präsidenten der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) gewählt. Mit Hegglin steht neu ein Vertreter eines reichen NFA-Geberkantons an der Spitze des Gremiums. Er wolle sich für einen fairen Finanzausgleich einsetzen, gab Hegglin zu Protokoll. Der Zuger Magistrat war 2012 als starker Kritiker des grössten Empfängerkantons Bern aufgefallen: Die Angestellten gingen im Hauptstadtkanton mit 63 in Pension, was die anderen Kantone berappen müssten. Der vielfach kritisierte Kanton Bern selber verwies auf den Umstand, dass er zwar in absoluten Zahlen am meisten von der NFA profitiere, pro Kopf aber nur an sechster Stelle liege. Zudem lud die Finanzdirektorin des Kantons Bern, Beatrice Simon (bdp), die Finanzdirektoren zweier potenter Geberkantone – Peter Hegglin (ZG) und Kaspar Michel (SZ) – nach Bern ein, um sie für die Strukturprobleme des Hauptstadtkantons zu sensibilisieren.

FDK wählt Peter Hegglin zum neuen Präsidenten

Im Nachgang zum Beschluss des Schwyzer Kantonsrates, die Vereinbarung zum interkantonalen Kulturlastenausgleich kündigen zu wollen, handelte der Regierungsrat bei den Standortkantonen erfolgreich Rabatte für den Kanton Schwyz aus, wie sie in ähnlicher Form auch für die anderen Geberkantone bestanden. Ferner beschloss er eine beträchtliche Erhöhung der aus dem Lotteriefonds zur Verfügung gestellten Mittel für die innerkantonale Kulturförderung um CHF 100'000, womit diese neu CHF 800'000 beträgt. Aufgrund dieser Errungenschaften sprach sich die Regierung für den Verbleib des Kantons im Kulturlastenausgleich aus. Diesem Antrag folgte der Kantonsrat Ende Mai 2013 grossmehrheitlich mit 71 zu 23 Stimmen.

Schwyzer Kantonsrat will Ausstieg aus dem Kulturlastenausgleich
Dossier: Interkantonaler Kulturlastenausgleich

Die im Juli von der Eidgenössischen Finanzverwaltung veröffentlichten Zahlen zum Finanzausgleich (NFA) 2012 und 2013 wiesen neun Kantone (ZH, ZG, GE, BS, SZ, VD, NW, BL und SH) als Nettozahler aus. Im Vergleich zu 2012 war der Kanton Schaffhausen für 2013 neu als ressourcenstarker Kanton eingestuft worden. Grösster Geberkanton blieb Zürich, obwohl er um 4 Indexpunkte schwächer eingestuft wurde als noch im Vorjahr. Trotz den CHF 45,7 Mio. weniger zahlte der wirtschaftsstarke Kanton noch CHF 382 Mio. ein. Von den Nettoempfängern war hinsichtlich der Gesamtsumme der Kanton Bern der grösste Profiteur. Der Hauptstadtkanton erhielt mit rund CHF 1,1 Mrd. CHF 101 Mio. mehr als noch im Vorjahr. Damit erntete Bern Kritik von den Innerschweizer Kantonen. In der NLZ wurde gar die Frage gestellt, ob die Berner die Griechen der Schweiz seien. Der Kanton Schwyz hatte noch Ende 2011 eine Standesinitiative zur Anpassung des Finanzausgleichs eingereicht. (St.Iv. 11.320) Dagegen wehrte sich allerdings der Präsident der Finanzdirektorenkonferenz Christian Wanner (SO, fdp). Das 2008 eingeführte System habe 15 Jahre für seine Entstehung gebraucht und müsse nun zuerst einmal ein paar Jahre funktionieren. Erst dann könne man eine saubere Analyse machen und allenfalls Korrekturen anbringen. Gleicher Meinung war der Ständerat, der den Schwyzer Vorstoss ablehnte. Die Idee aus Schwyz ist, neben Geber- und Nehmerkantonen eine neutrale dritte Gruppe von mittelstarken Kantonen zu schaffen, die kein Geld mehr erhalten würden. Dafür würden die schwachen Kantone etwas stärker profitieren und die Geberkantone weniger bezahlen müssen. Die vorbereitende Finanzkommission des Nationalrates empfahl den Vorstoss noch im Berichtsjahr ebenfalls zur Ablehnung. Der Bundesrat solle aber die Anliegen im Rahmen des zweiten Wirksamkeitsberichtes, der auf 2015 angesetzt ist, prüfen. Die Zuger Regierung kommentierte die Finanzausgleichszahlen mit dem scharfen Hinweis, dass die Solidarität zwischen den Kantonen langsam aber sicher überstrapaziert sei und forderte, dass Steuersenkungen nicht mit NFA-Geldern finanziert werden dürften. Gleichzeitig wurden Forderungen der von der Zweitwohnungsinitiative betroffenen Berggebiete nach Bundeshilfe laut und die urbanen Kantone forderten eine bessere Berücksichtigung ihrer Sonderlasten für die Berechnung des Finanzausgleichs (Mo. 11.3504). Auch Genf und Zürich mischten sich in die Diskussionen ein. Die beiden Kantone planten eine deutliche Senkung der Unternehmensgewinnsteuern und eine Kompensation via Finanzausgleich. Der Streit zwischen den Kantonen und das Bild der reichen Kantone, welche die armen Miteidgenossen alimentieren, überdeckten allerdings den Umstand, dass die meisten Ausgangsgelder nicht vertikal, sondern horizontal flossen. Sollten die Kantone für 2013 insgesamt CHF 1,6 Mrd. in die NFA-Töpfe einbezahlen, steuerte der Bund insgesamt CHF 3,2 Mrd. bei.

Finanzausgleichszahlungen 2012 und 2013
Dossier: Jährliche Finanzausgleichszahlungen

Was im Umfeld der Zentralschweizer Regierungskonferenz (ZH, LU, SZ, ZG, UR) im Vorjahr als umstrittener bildungspolitischer Entscheid des Kantons Luzern begonnen hatte, setzte sich im Berichtsjahr mit kulturpolitischen Retaliationsmassnahmen aus dem Kanton Schwyz fort. Auf die Aufkündigung des Konkordats über die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz durch Luzern reagierte der Schwyzer Kantonsrat gegen den Willen des Regierungsrats mit dem Ausstieg aus dem interkantonalen Kulturlastenausgleich, an dem sich auch die Kantone Zürich, Zug, Aargau, Uri sowie Luzern – und freiwillig Nid- und Obwalden – beteiligen. Über den Kulturlastenausgleich gelangen sogenannte Abgeltungszahlungen der umliegenden Kantone an bedeutende Kulturinstitutionen Zürichs (Opernhaus, Tonhalle, Schauspielhaus) und Luzerns (Kultur- und Kongresszentrum, Luzerner Theater, Luzerner Sinfonieorchester). Mit der Schwyzer Kündigung entgehen dem Kanton Luzern rund 0,8 Mio. CHF, dem Kanton Zürich gegen 1,3 Mio. CHF.

Schwyzer Kantonsrat will Ausstieg aus dem Kulturlastenausgleich
Dossier: Interkantonaler Kulturlastenausgleich

Mit der Ablösung des Bundesgesetzes über die verdeckte Ermittlung durch die neue Strafprozessordnung am 1. Januar 2011 entsteht eine Gesetzeslücke, die es der Polizei nicht mehr erlaubt, verdeckte präventive Fahndungen vorzunehmen. Weil verdeckte Ermittlungen nur noch bei konkretem Tatverdacht möglich sind, wird die Polizei eines wirksamen Instruments für die Bekämpfung von Internetkriminalität beraubt. Verschiedene Kantone reagierten mit einer Ergänzung des Polizeigesetzes. Im Dezember wurde deshalb von einigen Kantonen angeregt, die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität, die bisher bei der Bundespolizei angesiedelt war, der Polizeiverordnung des Kantons Schwyz zu unterstellen, weil der Innerschweizer Kanton eine entsprechende Ergänzung in die gewünschte Richtung vorgenommen hatte. Da die Koordinationsstelle nun im Auftrag des Kantons Schwyz handelt, bleibt beispielsweise die verdeckte Fahndung nach Pädophilen im Internet weiterhin möglich.

Kantone reagieren auf neue Gesetzeslücke
Dossier: Vereinheitlichung des Strafprozessrechts (2010)

Der Kanton Luzern stieg aus dem Konkordat der Pädagogischen Hochschulen Zentralschweiz (PHZ) aus. Im Mai hiess der Kantonsrat die Kündigung der Interkantonalen Vereinbarung einstimmig gut. Nach einer Kündigungsfrist von drei Jahren wird Luzern seine Lehrerinnen und Lehrer ab 2013 im Alleingang ausbilden. Der Schwyzer Bildungsdirektor Walter Stählin (SVP) bedauerte den Entscheid aus Luzern und drohte mit einem Rückzug aus dem Zentralschweizer Fachhochschulkonkordat. Auch der Zuger Regierungsrat störte sich daran, dass Luzern einerseits das PHZ-Konkordat kündigte, andererseits aber bei der Zentralschweizer Fachhochschule weiter mit den Konkordatskantonen zusammenarbeiten will. Allerdings stellte der Zuger Bildungsdirektor Patrick Cotti (AL) klar, dass Zug zum Fachhochschulkonkordat stehe. Im Dezember entschied sich der Kanton Schwyz für seine Fachhochschule in Goldau den Alleingang zu wählen. Zug will weiterhin mit Luzern zusammenarbeiten.

Luzern stieg aus dem Konkordat der Pädagogischen Hochschulen Zentralschweiz (PHZ) aus.

Für eine jährliche finanzielle Unterstützung des Kulturangebotes der Kantone Zürich und Luzern sprachen sich im Berichtsjahr die Kantone Uri, Zug und Aargau aus. Mit dem Kanton Schwyz, welcher bereits im Vorjahr seine Teilnahme beschlossen hatte, kam somit zum ersten Mal in der Schweiz eine interkantonale Vereinbarung zum Kulturlastenausgleich zustande. Die vier Geberkantone werden die Kantone Zürich und Luzern zukünftig mit insgesamt rund 10 Mio Fr. pro Jahr unterstützen. Der Kanton Nidwalden, welcher die Vereinbarung nicht unterzeichnet hatte, beschloss einen freiwilligen Beitrag von 3 Mio Fr. für den Zeitraum 2009-2011. Im Kanton Obwalden wurde der Beitritt zum Kulturlastenausgleich mit einem jährlichen Beitrag von 500'000 Fr. im Februar vom Volk abgelehnt.

Erste interkantonale Vereinbarung zum Kulturlastenausgleich tritt in Kraft
Dossier: Interkantonaler Kulturlastenausgleich

Um die Interessen der Grossregion Zürich besser vertreten zu können und die gemeinde- und kantonsüberschreitende Zusammenarbeit zu fördern, gründeten acht Kantone und 65 Städte und Gemeinden aus der Nordost- und der Zentralschweiz anfangs Juli den Verein „Metropolitanraum Zürich“. Bei den beteiligten Kantonen handelt es sich um Zürich, Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen, Schwyz, Zug, Luzern und Aargau.

Gründung des Vereins "Metropolitanraum Zürich"

Einen besonders schweren Stand hatte HarmoS in der Zentralschweiz. In Nidwalden wurde der Beitritt zum Bildungskonkordat in der Volksabstimmung vom 8. Februar mit einem Nein-Stimmenanteil von 62,3% abgelehnt. In Uri und Zug sprach sich die Stimmbevölkerung ebenfalls gegen HarmoS aus. In den Urnengängen vom 27. September wurde der Beitritt in Uri mit 68,9% und in Zug ganz knapp, mit 50,1% verworfen. In Obwalden erachtete der Regierungsrat die Chancen für eine Zustimmung zum Schulkonkordat als so schlecht, dass er beschloss, das Beitrittsverfahren vorerst zu sistieren und im Kanton Schwyz weigerte sich der Kantonsrat, auf das Geschäft einzutreten. Die SVP wertete diesen Widerstand gegen HarmoS als durchschlagenden Erfolg gegen die „Gleichschaltung“ der Schulen, wie der Zürcher Nationalrat Ulrich Schlüer sagte. Er forderte von den Bildungsdirektoren eine Rückbesinnung auf die kantonale Autonomie im Bildungswesen.

Zentralschweiz

Aufgrund des ernüchternden Abstimmungsresultats im Nachbarkanton versuchten Nidwalden, Schwyz und Uri HarmoS zu entschärfen. Zwar werden die Kinder weiterhin grundsätzlich ab vier Jahren schulpflichtig, die Eltern können ihre Kinder aber in Absprache mit den Schulverantwortlichen um ein Jahr zurückstellen. Die gleiche Änderung hatte der Luzerner Kantonsrat drei Wochen vor der Abstimmung erfolglos eingeführt.

Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS)

Die Teilschulen der Hochschule Luzern sollen unter eine gemeinsame Direktion gestellt werden. Der Konkordatsrat hat im Berichtsjahr eine entsprechende Vereinbarung in die Vernehmlassung geschickt. Die Reorganisation kann nur umgesetzt werden, wenn die Trägerkantone Luzern, Schwyz und Zug sowie die übrigen Konkordatskantone Uri, Ob- und Nidwalden zustimmen.

Hochschule Luzern

Obschon die Kantone seit 1991 den Auftrag haben, Gefahrenkarten zu erstellen, sind erst 30% dieser Karten erstellt und nur 15% umgesetzt. Appenzell Innerrhoden, Glarus, Nid- und Obwalden haben bereits rund zwei Drittel der Gefahrenkarten angefertigt; dagegen sind die Kantone Jura, Waadt, Schwyz, Basel-Land, Aargau, St. Gallen und Thurgau mit ihrer Dokumentation stark im Verzug. Am weitesten fortgeschritten sind jene Kantone, die bisher am schwersten von Naturereignissen betroffen waren.

Gefahrenkarten

Im Sommer scheiterte eine in der Schweiz einmalige interkantonale Vereinbarung für kulturelle Abgeltungen am Widerstand des Zuger Kantonsrats. Vorgesehen war, dass Schwyz und Zug sich an den Defiziten der überregionalen Kulturzentren Zürichs (Opernhaus, Schauspielhaus und Tonhalle) und Luzerns (Theater, Symphonieorchester sowie Kultur- und Kongresszentrum) beteiligen. Vor sieben Jahren hatte Zug eine in den Medien als vorbildlich gepriesene Pionierrolle gespielt, als es sich bereit erklärte, freiwillig CHF 1 Mio. für die Kulturhäuser in Luzern und Zürich zu zahlen. Diesen Betrag will der Kanton weiterhin zur Verfügung stellen, ihn aber nicht, wie in der Vereinbarung vorgesehen, erhöhen. Im November kündigten Uri, Nidwalden und Obwalden an, sich am Lastenausgleich zu beteiligen.

Interkantonaler Kulturlastenausgleich scheitert am Zuger Parlament
Dossier: Interkantonaler Kulturlastenausgleich

Die Kulturinstitute mit überregionaler Ausstrahlung in Zürich und Luzern sollen von den Nachbarkantonen eine finanzielle Abgeltung erhalten. Eine von Zürich, Luzern, Zug und Schwyz erarbeitete Vereinbarung will dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen. Einbezogen werden in Zürich das Opernhaus, die Tonhalle und das Schauspielhaus, in Luzern das KKL, das Theater und das Sinfonieorchester. Diese Liste kann mit Zustimmung der beteiligten Kantone abgeändert werden. Die Kantone zahlen die Beiträge an die Standortkantone und nicht mehr, wie bisher der Kanton Zug, an einzelne Institute.

Interkantonaler Kulturlastenausgleich scheitert am Zuger Parlament
Dossier: Interkantonaler Kulturlastenausgleich

Der Kanton Tessin wandelte sich innert Jahresfrist vom freizügigsten Kanton in Fragen Cannabis-Konsum zum repressivsten Landesteil. In zahlreichen Razzien wurden sämtliche Indoor-Plantagen und Hanfläden dicht gemacht und gegen deren Betreiber Anklage erhoben. Das kompromisslose Vorgehen der Tessiner Behörden gegen Hanfanbauer und Ladenbesitzer soll in der ganzen Schweiz Schule machen. Im Mai einigten sich Staatsanwälte, Richter und Polizisten aus zehn Schweizer Kantonen (AG, BS, BE, FR, GR, SZ, TI, VD, VS und ZH) anlässlich einer Tagung in Bellinzona auf eine gemeinsame Nulltoleranzstrategie bei Anbau und Handel.

Nulltoleranzstrategie

Die EDK stellte ein Inkrafttreten des Konkordats über die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ) ab 1.1.2002 in Aussicht. Die Führungsverantwortung für die Teilschulen in Luzern, Schwyz und Zug wurde den Bildungsdirektoren der Konkordatskantone übertragen. An allen drei Standorten sind Ausbildungen für Kindergarten und Primarschule – in Luzern zudem eine Ausbildung für die Sekundarstufe I und für Schulische Heilpädagogik – vorgesehen. Die Kantonsparlamente wurden angehalten, im Laufe des Jahres 2001 über einen Beitritt zum Konkordat zu befinden. Der Zuger Regierungsrat beschloss, den Zuger Ableger der PHZ im Seminar St. Michael in Zug und das Kurzzeitgymnasium unter kantonaler Trägerschaft im Seminar Bernarda in Menzingen zu realisieren.

Luzern stieg aus dem Konkordat der Pädagogischen Hochschulen Zentralschweiz (PHZ) aus.

Die Kantone Bern, Freiburg, Neuenburg und Solothurn, zu denen sich später auch noch der Jura gesellte, beschlossen, einen "Wirtschaftsraum Mittelland" zu gründen. In diesem Rahmen soll die Zusammenarbeit v.a. im Bildungs-, Wirtschaftsförderungs- und Verkehrsbereich verbessert und administrative Hindernisse zwischen den beteiligten Kantonen abgebaut werden. Davon erhoffen sich die Initianten eine strukturelle und wirtschaftliche Stärkung ihrer Region, welche ihre Chancen im Konkurrenzkampf mit den besser gestellten Wirtschaftszentren Genf/Lausanne und Zürich vergrössern würde. Das Projekt "Wirtschaftsraum Mittelland" fand nicht uneingeschränkte Zustimmung. Regierungsvertreter aus dem Kanton Waadt meldeten ihre Befürchtungen an, dass mit dieser, die Sprachgrenzen überschreitenden Zusammenarbeit die Solidarität der Romandie geschwächt würde. Eine Beitrittseinladung beantworteten sie ablehnend; immerhin bekundeten sie Interesse, sich an speziellen Projekten zu beteiligen. Einen ähnlich ausgerichteten Zusammenarbeitsvertrag schlossen gegen Jahresende die sechs Innerschweizer Kantone Luzern, Nid- und Obwalden, Schwyz, Uri und Zug ab. (Zur Regionalpolitik siehe hier.)

Espace Mittelland

Der Kanton Zürich lehnte im Januar erneut den Beitritt zum revidierten interkantonalen Heilmittelkonkordat ab. Damit verstärkte sich der Trend hinzu einer Bundeslösung. Für diese sprachen sich unter anderem die exportorientierte Pharmaindustrie, entwicklungspolitische Kreise und Konsumentinnenorganisationen sowie – neben Basel-Stadt und Bern, die dem Konkordat nur befristet beigetreten sind – die Kantone Appenzell-Innerrhoden, Genf, Glarus, Luzern, Obwalden, Schwyz und Zug aus. Gegen eine Bundeskompetenz, wie sie der Bundesrat im ersten Eurolex-Paket vorgesehen hatte, wandten sich weiterhin die Kantone Basel-Land, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Uri, Waadt und Wallis.

Concordat intercantonal sur les médicaments (1970–1993)
Dossier: Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG)