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Der bereits seit Jahren schwelende Streit zwischen den Assistenzärzten und -ärztinnen einerseits, den kantonalen Gesundheitsbehörden andererseits um die Arbeits- und Präsenzzeiten, eskalierte im Berichtsjahr. Vor allem im Kanton Zürich zeigte sich die betroffene Ärzteschaft nicht weiter bereit, die aus ihrer Sicht unzumutbaren Arbeitszeiten von teilweise über 60 Stunden pro Woche weiterhin zu akzeptieren. Nachdem die Assistenzärzte gedroht hatten, die administrativen Aufgaben, die rund 50% ihres Einsatzes ausmachen, nicht mehr zu übernehmen, wurde eine erste Einigung erzielt, wonach eine Überschreitung der Höchstarbeitszeit von 55 Wochenstunden kompensiert werden soll. Da sie an die gemachten Zusagen nicht glaubten, verlangten die von ihrem Landesverband unterstützten Zürcher Jungärzte, dem Arbeitsgesetz unterstellt zu werden, welches die geltende Arbeitszeit auf generell 42 Stunden limitiert.
In der Wintersession reichte Nationalrat Suter (fdp, BE) eine Parlamentarische Initiative mit dem Ziel ein, die Assistenzärzte den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes zu unterstellen.

Assistenzärzten und -ärztinnen Arbeitszeiten

Einen, allerdings auf niedriger Flamme gehaltenen Konflikt erlebte der SGB bei der Beurteilung der Zweitauflage des von ihm 1996 erfolgreich bekämpften Arbeitsgesetzes. Das von der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) zusammen mit Westschweizer Gewerkschaftern (unter anderem der Waadtländer Gewerkschaftsbund) lancierte Referendum unterstützte er nicht, da in den parlamentarischen Verhandlungen mit der Erfüllung der beiden Hauptforderungen (Zeitzuschläge und Sonntagsarbeitverbot) das Maximum herausgeholt worden sei. Zuhanden der Volksabstimmung gab er – wie auch die SP und der CNG – die Ja-Parole aus, während die GDP zusammen mit der PdA für eine Ablehnung warb.

Der SGB lancierte zusammen mit der SP zwar einige Volksinitiativen, marschierte aber bei der Parolenfassung für Volksabstimmung nicht immer im Gleichschritt mit den Sozialdemokraten. Bei der von der SP unterstützten Genschutz-Initiative hatte der grösste Teilverband, die GBI, welche auch die Interessen der Chemieangestellten vertritt, die Nein-Parole beschlossen. Im SGB war zwar in einer Eventualabstimmung eine Mehrheit der Delegierten für eine Unterstützung der Initiative, schliesslich setzte sich aber die Stimmfreigabe durch. Zu der von der SP mitgetragenen S.o.S.-Initiative für eine Abschaffung der präventiven Polizei gab der SGB keine Abstimmungsparole heraus, und zu der von der SP unterstützten «Droleg»-Initiative gab er die Stimme frei. Einig mit der SP war man sich hingegen bei der Unterstützung der beiden Referenden gegen das revidierte Asylgesetz und die dazu gehörenden dringlichen Massnahmen.

Parolen des SGB 1998

Mit Unterstützung der SP lancierte der Schweizerische Gewerkschaftsbund im Sommer eine Volksinitiative “für eine kürzere und flexible Erwerbsarbeitszeit”, welche innert sieben Jahren die sukzessive Senkung der maximalen Jahresarbeitszeit auf 1872 Stunden verlangt. Dies würde der 36-Stunden-Woche entsprechen, doch wurde der Verkürzung der Jahresarbeitszeit der Vorzug vor der Reduktion der Wochenarbeitszeit gegeben. Jährlich könnten bis zu 100 Überstunden geleistet werden. Die wöchentliche Arbeitszeit inklusive Überzeit dürfte 48 Stunden nicht übersteigen. Bei Einkommen bis 7200 Fr. pro Monat soll der Lohn trotz kürzerer Arbeitszeit beibehalten werden. Von seiner Initiative verspricht sich der SGB einen Beitrag zur Lösung des Problems der Arbeitslosigkeit, da mit einer generellen Senkung der Arbeitszeit neue Stellen geschaffen werden könnten. Dieser Auffassung widersprach eine Studie der Kommission für Konjunkturfragen. Sie befand, Absprachen unter den Sozialpartnern zur Reduktion der Arbeitszeit in einzelnen Betrieben oder Branchen seien durchaus sinnvoll; eine vom Staat verordnete generelle Verkürzung hingegen könne die Beschäftigung in konjunkturell schlechten Zeiten hemmen und die Wachstumschancen während des Aufschwungs vermindern.

„Arbeitszeitinitiative“

Der SMUV bot den Arbeitgebern der Metall- und Maschinenindustrie für den neu auszuhandelnden Gesamtarbeitsvertrag einen Tausch an: Flexiblerer Einsatz der Arbeitskräfte gegen eine Verkürzung der Arbeitszeit um 10% ohne Lohnabbau. Er präsentierte dazu ein Jahres-Arbeitszeit-Modell. Nationalrat und Volkswirtschafter Strahm (sp, BE) bezeichnete eine Arbeitszeitverkürzung bei gleichbleibendem Lohn als wirtschaftlich durchaus tragbar. Das neue Modell verbessere die Arbeits- und Kapitalproduktivität, da flexiblere Arbeitszeiten eine längere Nutzung der Maschinen ermöglichten. Dies bringe enorme Gewinne, weil die Kapitalkosten pro Arbeitsstunde und Stück gesenkt würden. Der Vorschlag sei in sich selber finanziert und eine enorme Chance für die Flexibilisierung der Arbeitszeiten in der Industrie. Die Arbeitgeberseite lehnte generelle Arbeitszeitverkürzungen kategorisch ab und bezweifelte den vom SMUV vorgerechneten Produktivitätsgewinn. Das neue Modell würde die Arbeit verteuern und viele Mitgliederfirmen schwer in ihrer Konkurrenzfähigkeit treffen. Erste Gespräche zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaft fanden im Dezember statt.

Metall- und Maschinenindustrie Jahres-Arbeitszeit-Modell

Am 19. Juli jährte sich der Abschluss des legendären "Friedensabkommens" in der Maschinenindustrie zum 60. Mal. Während noch zehn Jahre zuvor das Jubiläum an einer gemeinsamen Veranstaltung von politischen Behörden, Arbeitgebern, Gewerkschaften und Medien gefeiert worden war, wurde im Berichtsjahr - auf dem Hintergrund der Neuverhandlungen des Gesamtarbeitsvertrags in der Maschinen- und Metallindustrie - der pionierhaften Leistung separat und mit durchaus kämpferischen Tönen gedacht. Der SMUV erklärte, er halte zwar an der Sozialpartnerschaft fest, wolle aber wieder "streikfähig" werden. Ähnlich Äusserungen machte auch der Verband schweizerischer Angestelltenvereine der Maschinen- und Elektroindustrie (VSAM), der bei einer weiteren Aushöhlung der GAV durch die Arbeitgeber Kampfmassnahmen ebenfalls nicht mehr ausschloss. Der Direktor des Arbeitgeberverbandes der Schweizer Maschinenindustrie (ASM) erklärte seinerseits, man strebe weiterhin eine gute Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften an, wolle aber nicht um jeden Preis an einem Neuabschluss des GAV festhalten. Angesichts der Tatsache, dass die Produktivität in der Maschinenindustrie innert sechs Jahren um rund 20% zugenommen hat, was sich auch in einem Rückgang der Zahl der Beschäftigten von 400 000 auf 340 000 zeigte, forderte der SMUV eine zehnprozentige Arbeitsverkürzung ohne Lohnabbau.

"Friedensabkommens" in der Maschinenindustrie mit durchaus kämpferischen Tönen (1997)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Als Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit verstand der SGB seine Absicht, eine Volksinitiative für eine Verkürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit auf 37 Stunden zu lancieren. Die Normalarbeitszeit dürfte demnach nur durch eine limitierte Zahl von Überstunden oder durch gesamtvertragliche Abmachungen überschritten werden. Gemäss den Vorstellungen des SGB soll die Verkürzung schrittweise erfolgen und grundsätzlich nicht an Lohnkürzungen gebunden sein. Im Bewusstsein um die politische Problematik dieser Forderung stellte der SGB auch eine Variante zur Diskussion, wonach nur jene Arbeitnehmerinnen und -nehmer keine Lohnkürzung in Kauf zu nehmen haben, deren Bruttolohn den Durchschnitt der in der Schweiz bezahlten Löhne nicht überschreitet. Im Laufe des Jahres konkretisierte der SGB sein Modell weiter und beschloss, der Delegiertenversammlung vom Januar 1998 eine Reduktion auf 36 Stunden Normalarbeitszeit vorzuschlagen. Der CNG lehnte eine generelle Arbeitszeitverkürzung auf 36 Stunden ab und kündigte an, eine eigene Initiative lancieren zu wollen, welche Arbeitszeitverkürzungen mit neuen Arbeitszeitmodellen verknüpfen und durch Produktivitätsgewinne finanzieren will.

„Arbeitszeitinitiative“

Seit dem 1. Juli 1996 herrscht ein vertragsloser Zustand in Hotellerie und Gastgewerbe. Während einige Hoteliers und Restaurateure diesen Umstand dazu benutzten, mit Änderungskündigungen die Lohnschraube anzuziehen, Ferien zu streichen oder die Arbeitszeiten zu erhöhen, konnte die zuständige Gewerkschaft Union Helvetia den Arbeitgebern keine Konzessionen in bezug auf den 13. Monatslohn, der fünften Ferienwoche und der Bemessung der Mindestlöhne entlocken.

Gastgewerbe (1995-1998)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Nach monatelangen Verhandlungen zeichnete sich eine deutliche Annäherung der Standpunkte ab. Im September lag ein Vermittlungsvorschlag auf dem Tisch, der dem gesuchten Kompromiss sehr nahe kam. Der Vorstand des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes akzeptierte Zeitzuschläge für regelmässige Nachtarbeit und verzichtete auf die bewilligungsfreie Ladenöffnung an sechs Sonntagen pro Jahr. In diesem Moment scherte der Gewerbeverband aus und und brach die Verhandlungen ab. Aus Solidarität sistierte auch der Abeitgeberverband die Gespräche. Der zweite Anlauf für die Revision des Arbeitsgesetzes schien damit gescheitert zu sein. Nach einigem Hin und Her signalisierten Gewerbe- und Arbeitgeberverband wieder Gesprächsbereitschaft, wobei allerdings der Gewerbeverband bereits mit dem Referendum drohte für den Fall, dass die definitive Fassung des Gesetzes nicht seinen Vorstellungen entspreche. An der abschliessenden Sitzung der Arbeitskommission wurde erwartungsgemäss keine Einigung erzielt.

Zweiter Anlauf, Parlamentarische Initiatitive SGK (BRG 97.447)
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) gab zu Jahresbeginn bekannt, dass er die generelle Verkürzung der Arbeitszeit zu seiner Hauptforderung machen werde. Er sah darin insbesondere auch ein Mittel, um die Wirtschaftsrezession zu überwinden und die Zahl der Beschäftigten zu erhöhen. Die Arbeitszeitreduktion solle sowohl im Zentrum der Verhandlungen über neue Gesamtarbeitsverträge stehen als auch mit einer Volksinitiative erkämpft werden. Einen Vorentwurf für diese geplante Initiative gab der SGB in die verbandsinterne Konsultation. Das Projekt sieht vor, die gesetzliche Höchstarbeitszeit schrittweise auf 37 Wochenstunden zu beschränken. Der SMUV folgte der Empfehlung des SGB und erklärte zum Auftakt der Verhandlungen über den neuen Gesamtarbeitsvertrag in der Maschinenindustrie eine Arbeitszeitreduktion um 10% ohne Lohneinbusse zu seiner Hauptforderung. Als Gegenleistung offerierte er sein Einverständnis zu einer Flexibilisierung der Arbeitszeit, welche den Unternehmen innerhalb einer fixen Jahreshöchstarbeitszeit mehr Spielraum für unregelmässige Wochenarbeitszeiten lassen würde.

Verkürzung der Arbeitszeit als neue Hauptforderung des SGB

Zu einem erfolgreichen Ende kamen die Verhandlungen zwischen den Journalisten und den Verlegern. Der neue GAV bringt eine leichte, teuerungsorientierte Erhöhung aller Mindestansätze. Der automatische Teuerungsausgleich findet nicht mehr statt, er wird durch jährliche Verhandlungen ersetzt. Die Festsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit ist Sache der Unternehmungen. Den Tessiner Verlegern wurde die Kompetenz für Sonderregelungen eingeräumt, doch müssen diese den Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Ebenfalls unterzeichnet wurde ein neuer GAV in der Uhrenindustrie, der bis ins Jahr 2001 den Arbeitsfrieden in dieser Branche erhalten soll. Er bringt eine Erhöhung der Ferienzeit und das Recht auf eine schrittweise Pensionierung (Reduzierung der Arbeitszeit bis zu 20% zwei Jahre vor Erreichen des Pensionsalters). Weitere Neuerungen sind die Erhöhung der Familienzulagen, ein unbezahlter Weiterbildungsurlaub mit Anrecht auf Weiterbeschäftigung sowie der explizite Schutz gegen sexuelle Belästigungen.

Journalisten (1995-1996)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Immer öfter werden die Lohnforderungen auch mit der Erhaltung von Arbeitsplätzen verquickt. In der Bauwirtschaft, wo seit 1992 rund 60 000 Arbeitsplätze gestrichen wurden, schlossen die Gewerkschaften und die Unternehmer ein "Bündnis für die Arbeit". Der Pakt anerkennt den Grundsatz, dass die Kaufkraft erhalten und damit die Deflationsgefahr gebannt werden soll. Die Gewerkschaften stimmten zu, keine über den Teuerungsausgleich hinausgehende Forderungen zu stellen. Dafür sieht die Übereinkunft vor, mittels Arbeitszeitverkürzungen und vorzeitigen Pensionierungen Arbeitsplätze zu sichern. Wirtschaftspolitisch verlangte die gemeinsame Arbeitnehmer- und Arbeitgeberplattform, dass die grossen Infrastrukturbauten rasch angegangen werden. In der chemischen Industrie verlangten die Gewerkschaften eine Lohnsteigerung von rund zwei Prozent, zeigten sich aber auch bereit, auf diesen Zuwachs zu verzichten, wenn mittels Arbeitszeitverkürzungen Stellen gesichert werden könnten. In drei Branchen der Metallverarbeitung einigten sich die Sozialpartner im Interesse der Arbeitsplatzerhaltung auf eine Lohn-Nullrunde; im Carosseriebereich wurde eine ähnliche Entscheidung getroffen.

Allgemeine Lohnverhandlungen (1993-1999)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

In der Volksabstimmung vom 1. Dezember über die Revision des Arbeitsgesetzes sahen die Arbeitgeber eine Nagelprobe für die Bereitschaft der Schweizer Bürgerinnen und Bürger, sich an die neuen Gegebenheiten eines globalisierten Marktes anzupassen. Gross war denn auch die Enttäuschung, als die von Gewerkschaften, der politischen Linken und den Kirchen angeführte Opposition gegen eine Lockerung der Arbeitszeitbestimmungen eine deutliche Mehrheit hinter sich sammeln konnte.

Arbeitgeber zur Revision des Arbeitsgesetzes

Die auf den 30. Juni des Berichtsjahres erfolgte vorzeitige Kündigung des GAV im Gastgewerbe hatte für die Beschäftigten zum Teil einschneidende Folgen. Die Union Helvetia, welche mit diesem Schritt den 1992 vereinbarten, jedoch vielerorts nicht gewährten jährlichen Teuerungsausgleich durchsetzen wollte, musste sich den Vorwurf gefallen lassen, dem Gastgewerbepersonal damit einen Bärendienst erwiesen zu haben. Besonders strukturschwächere Gastronomiebetriebe nutzen den vertragslosen Zustand, um ihren Angestellten neue Verträge mit deutlich schlechteren Arbeitsbedingungen aufzuzwingen, obgleich der Schweizer Hotelier-verein und der Arbeitgeberverband Gastrosuisse ihre Mitglieder ermahnt hatten, die Situation nicht über Gebühr auszunutzen.

Gastgewerbe (1995-1998)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Die "Swissfashion", der Arbeitgeberverband der Bekleidungsindustrie, kündigte auf Ende 1996 erstmals den seit 1946 bestehenden, immer wieder erneuerten GAV. Offensichtlicher Grund für die Kündigung war die Weigerung der Arbeitnehmervertreter, dem Gesuch der Tessiner Arbeitgeber um eine sofortige Vertragsverschlechterung zuzustimmen. Die Arbeitgeber hatten für alle Betriebe im Tessin den generellen Verzicht auf 50% des 13. Monatslohns, die Streichung von drei Tagen Ferien und keine Lohnanpassungen für 1997 verlangt.

Bekleidungsindustrie

Schon im Vorfeld dieses Beschlusses kündigte der SGB das Referendum gegen das revidierte Gesetz an und fand dabei die Unterstützung von SP, GP, PdA, CNG und LFSA. Die EDU beschloss ihrerseits, wegen der "Entheiligung" des Sonntags auf den Referendumszug aufzuspringen. Aber auch welsche FDP-Politiker - unter ihnen der Vizepräsident der Partei, Peter Tschopp (GE) sowie die Nationalräte Christen (VD) und Dupraz (GE) - verhehlten nicht, dass sie für das Referendum gewisse Sympathien hegten. Diese drei Abgeordneten hatten denn in der Schlussabstimmung auch als einzige FDP-Vertreter gegen die Annahme der Vorlage gestimmt. Das Referendum kam schliesslich mit 165 467 Stimmen zustande.

Teilrevision des Arbeitsgesetzes: Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit von Frauen in der Industrie
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)

Erneut Vertragskonflikte gab es im Bauhauptgewerbe. Die Gewerkschaften verlangten eine generelle Lohnerhöhung in der Grössenordnung von 2,5% sowie die im 1994 abgeschlossenen Landesmantelvertrag vorgesehenen zusätzlichen zwei Ferientage ab 1996. Der Schweizerische Baumeisterverband bot lediglich zwei Ferientage oder 0,8% Lohnerhöhung an. Nach drei Verhandlungsrunden war die Situation derart blockiert, dass die Gewerkschaften die Paritätische Schiedskommission anriefen, welche bestimmte, dass die Bauarbeiter ab 1996 1,4% mehr Lohn sowie zwei Ferientage zusätzlich erhalten.

Baugewerbe (1993-1999)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund kündigte darauf seine Absicht an, unabhängig davon, welcher Vorschlag in der Differenzbereinigung obsiegen wird, gegen die Gesetzesänderung das Referendum zu ergreifen, da mit diesen Bestimmungen von einer eigentlich zum Schutz aller Arbeitnehmer gedachten Revision nur noch die Deregulierungsmassnahmen übrigblieben.

Teilrevision des Arbeitsgesetzes: Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit von Frauen in der Industrie
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)

Auch bei den Verhandlungen über die Erneuerung des Ende 1994 auslaufenden Landesmantelvertrages für das Bauhauptgewerbe, welcher die Arbeitsbedingungen von rund 120 000 Beschäftigten regelt und darüber hinaus Signalwirkung für verwandte Wirtschaftszweige hat, konnten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber lange auf keinen Kompromiss einigen. Die Gewerkschaften verlangten eine Reallohnerhöhung von 2% und zwei zusätzliche Ferientage, welche der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) nicht gewähren wollte. Auch der von den Gewerkschaften im Gegenzug angebotene Verzicht auf einen automatischen Teuerungsausgleich bis 3% konnte die Arbeitgeber vorerst nicht umstimmen. Ende November kam es dann aber zu einer Vereinbarung, welche in den wesentlichen Punkten den Vorstellungen der Gewerkschaften entsprach.

Baugewerbe (1993-1999)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000


Zu den härtesten Arbeitsvertragsverhandlungen des Berichtsjahres kam es im graphischen Gewerbe, wo der 1988 zwischen dem Schweizerischen Verband Graphischer Unternehmer (SVGU) einerseits und der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP), der Schweizerischen Graphischen Gewerkschaft (SGG) und dem Schweizerischen Lithographenbund (SLB) abgeschlossene GAV Ende August auslief. Nachdem eine erste Verhandlungsrunde gescheitert war, sprachen sich die Gewerkschafter in einer Urabstimmung zu 95% (bei einer Stimmbeteiligung von rund 46%) für Kampfmassnahmen aus. Nach ersten Protestaktionen gegen die vom SVGU geplante Senkung der Schichtzulagen und der Mindestlöhne, welche durch eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten noch verschärft werden sollten, kam es am 3. November zu einem landesweiten 24-stündigen Warnstreik, der die graphischen Betriebe und insbesondere die Zeitungsverlage stark beeinträchtigte. Über 10 000 Druckerinnen und Drucker legten die Arbeit in dieser grössten Streikbewegung seit 1980 nieder.

Die Arbeitgeber, welche den Gewerkschaften diese Mobilisierungskraft offenbar nicht zugetraut hatten, boten diesen umgehend ein erweitertes Verhandlungsangebot an, welches Nachgeben bei den Schichtzulagen und den Mindestlöhnen, nicht aber bei den Arbeitszeiten signalisierte. Ende November erarbeitete eine Arbeitsgruppe der Sozialpartner einen Vertragstext, welcher in den Hauptpunkten den "nachgebesserten" Vorschlägen der Arbeitgeber entsprach. Bis zum Ende des Berichtsjahres konnte jedoch keine definitive Einigung erzielt werden.

Druckereien und Grafische Branche (1994-1998)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Die Forderung der Unternehmerverbände nach einem Moratorium beim Ausbau der Sozialwerke liess die Arbeitnehmerverbände näher zusammenrücken. Im Februar traten die Spitzen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), des Christlichnationalen Gewerkschaftsbundes (CNG) und der Vereinigung schweizerischer Angestelltenverbände (VSA) mit einer gemeinsamen Erklärung an die Öffentlichkeit, in welcher sie sich gegen dieses Ansinnen zur Wehr setzten.

Verschiedene Gewerkschaften machten wie bereits im Vorjahr mit Grossdemonstrationen auf ihre Tarifforderungen aufmerksam. So demonstrierten Ende Mai in Bern rund 15'000 Bauarbeiter für einen neuen Gesamtarbeitsvertrag mit mehr Lohn und kürzeren Arbeitszeiten. In Zürich gingen einmal 1'500 und einmal gut 1'000 städtische Angestellte und in Lausanne rund 2'000 Lehrerinnen und Lehrer auf die Strasse, um gegen sich verschlechternde Arbeitsbedingungen zu protestieren. Die Gewerkschaften der Druckindustrie führten am 3. November gar einen landesweiten Streik zur Unterstreichung ihrer Tarifforderungen durch.

Gewerkschaften in der Öffentlichkeit 1994

Mehrere Studien kamen aus ganz verschiedener Perspektive zum Schluss, dass gezielte Arbeitszeitverkürzungen zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit führen könnten. Postuliert wurden dabei nicht generelle, sondern konjunkturzyklische Arbeitszeitverkürzungen, die sowohl den persönlichen Wünschen der Arbeitnehmer als auch der Kostenstruktur der Unternehmungen entsprechen müssten. Unter dem Motto "solidarische Arbeitszeitverkürzung" schlug der SGB vor, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten solle die Arbeitslosenversicherung Anreize für Arbeitszeitverkürzung schaffen, indem sie gemeinsam mit dem Arbeitgeber je 40% der damit verbundenen Kosten übernehmen würde, während auf den Arbeitnehmer 20% entfallen sollten.

Gezielte Arbeitszeitverkürzungen zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit
Dossier: Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit 1990-2000

Angesichts der nach wie vor desolaten Auftragslage wollten die Arbeitgeber im Baugewerbe den im Landesmantelvertrag (LMV) vereinbarten automatischen Teuerungsausgleich von 3% nicht mehr gewähren und schlossen eine frühzeitige Kündigung des bis Ende 1994 laufenden LMV nicht aus. Die Gewerkschaften drohten ihrerseits mit dem "grössten Arbeitskonflikt seit den 40er Jahren", wenn die Arbeitgeber die getroffenen Abmachungen nicht einhielten. Die Lage entspannte sich kurz vor Jahresende, als für das Bauhauptgewerbe mit seinen rund 120 000 Beschäftigten eine durchschnittliche Lohnerhöhung von 2,2% vereinbart wurde.

Baugewerbe (1993-1999)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Als wichtigste Rezepte gegen die Arbeitslosigkeit pries der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kurzfristig staatliche Konjunkturspritzen (wie zum Beispiel das vom Parlament beschlossene Impulsprogramm) und langfristig eine ausgebaute Weiterbildung sowie radikale Arbeitszeitverkürzungen an. Bemerkenswert war, dass bei letzteren die Gewerkschaftsspitze auch die Inkaufnahme eines Reallohnabbaus – zumindest für mittlere und obere Lohnkategorien – nicht ausschloss. In der Realität mussten die Gewerkschaften allerdings Verträge akzeptieren, welche in eine andere Richtung zeigten.

Kampf des SGB gegen die Arbeitslosigkeit 1993

Während die Arbeitgeber den Ausweg aus der Arbeitslosigkeit in erster Linie in der Revitalisierung und Deregulierung der Schweizer Wirtschaft sahen, setzte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) vor allem auf Arbeitszeitverkürzungen und permanente Weiterbildung. Der SGB rechnete vor, dass bereits eine Senkung der Wochenarbeitszeit um zwei Stunden 80 000 neue Stellen schaffen würde. Für die Gewerkschaften war dabei erstmals auch ein partieller Lohnabbau nicht mehr tabu, allerdings nur unter der Bedingung, dass sich dies tatsächlich als beschäftigungwirksam erweist, die unteren Einkommen ausgenommen bleiben und der Teuerungsausgleich für alle garantiert ist. Konkrete Vorschläge in diese Richtung machte der Verband des öffentlichen Personals, der eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit um zwei Stunden bei gleichzeitiger Lohnkürzung um 2,4% anregte, um so den geplanten Abbau von 12 000 Stellen beim Bund, der SBB und der PTT zu verhindern. Der Schweizerische Kaufmännische Verein verlangte ebenfalls eine massive Verkürzung der Arbeitszeit bei gleichzeitig garantiertem Mindesteinkommen.

setzte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) vor allem auf Arbeitszeitverkürzungen