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Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hatte einige Mühe, die erforderlichen Unterschriften für die von ihm im Vorjahr lancierten resp. mitgetragenen fünf Volksinitiativen zusammenzubringen. Vier davon konnten fristgerecht eingereicht werden: die von ihm lancierten Initiativen für eine Verkürzung der Arbeitszeit resp. die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer, sowie die vor allem von Jugendverbänden getragene Lehrstelleninitiative und die Krankenkasseninitiative, bei welcher die SP federführend war. Die vom SGB zusammen mit dem Christlichnationalen Gewerkschaftsbund (CNG) gestartete Initiative für eine obligatorische Krankentaggeldversicherung kam hingegen nicht zustande. Selbstkritisch gab man in Gewerkschaftskreisen zu, sich mit der Beteiligung an fünf mehr oder weniger gleichzeitig lancierten Volksinitiativen übernommen zu haben. Das unter der Bezeichnung «Bouquet für eine sozialere und gerechtere Schweiz» laufende Paket habe zwar am Anfang motivierend gewirkt, später seien die Aktivisten und Aktivistinnen aber mit der Aufgabe, für fünf verschiedene Projekte Unterschriften zu sammeln, überfordert gewesen. Vor Ablaufen der Sammelfristen engagierte der SGB erstmals auch bezahlte Unterschriftensammler.

Die lancierten und mitgetragenen Volksinitiativen des SGB 1999

Das Referendum der Lega und der SD gegen die bilateralen Verträge mit der EU wurde von den Gewerkschaften nicht unterstützt. Es bestanden zwar in den Reihen der Gewerkschaften ernsthafte Befürchtungen über Lohndumping nach der Einführung der Freizügigkeit im Personenverkehr. Mit den vom Parlament beschlossenen Begleitmassnahmen, welche insbesondere eine erleichterte Allgemeinverbindlichkeitserklärung für Gesamtarbeitsverträge brachten, wurde diesen Ängsten aber weitgehend Rechnung getragen. Vor den Parlamentsverhandlungen hatte die Gewerkschaft Bau und Industrie (GBI) beschlossen, die Verträge mit einem Referendum zu bekämpfen, falls diese Begleitmassnahmen nicht zu ihrer Zufriedenheit ausfallen würden. Später doppelte der SGB nach, indem er unmittelbar vor Beginn der Ratsdebatten bekannt gab, dass er sein Sekretariat mit der Vorbereitung der Kampagne für ein allfälliges Referendum beauftragt habe.

Sichtweise des SGB zu den bilateralen Verträge mit der EU 1999

Einen, allerdings auf niedriger Flamme gehaltenen Konflikt erlebte der SGB bei der Beurteilung der Zweitauflage des von ihm 1996 erfolgreich bekämpften Arbeitsgesetzes. Das von der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) zusammen mit Westschweizer Gewerkschaftern (unter anderem der Waadtländer Gewerkschaftsbund) lancierte Referendum unterstützte er nicht, da in den parlamentarischen Verhandlungen mit der Erfüllung der beiden Hauptforderungen (Zeitzuschläge und Sonntagsarbeitverbot) das Maximum herausgeholt worden sei. Zuhanden der Volksabstimmung gab er – wie auch die SP und der CNG – die Ja-Parole aus, während die GDP zusammen mit der PdA für eine Ablehnung warb.

Der SGB lancierte zusammen mit der SP zwar einige Volksinitiativen, marschierte aber bei der Parolenfassung für Volksabstimmung nicht immer im Gleichschritt mit den Sozialdemokraten. Bei der von der SP unterstützten Genschutz-Initiative hatte der grösste Teilverband, die GBI, welche auch die Interessen der Chemieangestellten vertritt, die Nein-Parole beschlossen. Im SGB war zwar in einer Eventualabstimmung eine Mehrheit der Delegierten für eine Unterstützung der Initiative, schliesslich setzte sich aber die Stimmfreigabe durch. Zu der von der SP mitgetragenen S.o.S.-Initiative für eine Abschaffung der präventiven Polizei gab der SGB keine Abstimmungsparole heraus, und zu der von der SP unterstützten «Droleg»-Initiative gab er die Stimme frei. Einig mit der SP war man sich hingegen bei der Unterstützung der beiden Referenden gegen das revidierte Asylgesetz und die dazu gehörenden dringlichen Massnahmen.

Parolen des SGB 1998

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) gab zu Jahresbeginn bekannt, dass er die generelle Verkürzung der Arbeitszeit zu seiner Hauptforderung machen werde. Er sah darin insbesondere auch ein Mittel, um die Wirtschaftsrezession zu überwinden und die Zahl der Beschäftigten zu erhöhen. Die Arbeitszeitreduktion solle sowohl im Zentrum der Verhandlungen über neue Gesamtarbeitsverträge stehen als auch mit einer Volksinitiative erkämpft werden. Einen Vorentwurf für diese geplante Initiative gab der SGB in die verbandsinterne Konsultation. Das Projekt sieht vor, die gesetzliche Höchstarbeitszeit schrittweise auf 37 Wochenstunden zu beschränken. Der SMUV folgte der Empfehlung des SGB und erklärte zum Auftakt der Verhandlungen über den neuen Gesamtarbeitsvertrag in der Maschinenindustrie eine Arbeitszeitreduktion um 10% ohne Lohneinbusse zu seiner Hauptforderung. Als Gegenleistung offerierte er sein Einverständnis zu einer Flexibilisierung der Arbeitszeit, welche den Unternehmen innerhalb einer fixen Jahreshöchstarbeitszeit mehr Spielraum für unregelmässige Wochenarbeitszeiten lassen würde.

Verkürzung der Arbeitszeit als neue Hauptforderung des SGB

Die Forderung der Unternehmerverbände nach einem Moratorium beim Ausbau der Sozialwerke liess die Arbeitnehmerverbände näher zusammenrücken. Im Februar traten die Spitzen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), des Christlichnationalen Gewerkschaftsbundes (CNG) und der Vereinigung schweizerischer Angestelltenverbände (VSA) mit einer gemeinsamen Erklärung an die Öffentlichkeit, in welcher sie sich gegen dieses Ansinnen zur Wehr setzten.

Verschiedene Gewerkschaften machten wie bereits im Vorjahr mit Grossdemonstrationen auf ihre Tarifforderungen aufmerksam. So demonstrierten Ende Mai in Bern rund 15'000 Bauarbeiter für einen neuen Gesamtarbeitsvertrag mit mehr Lohn und kürzeren Arbeitszeiten. In Zürich gingen einmal 1'500 und einmal gut 1'000 städtische Angestellte und in Lausanne rund 2'000 Lehrerinnen und Lehrer auf die Strasse, um gegen sich verschlechternde Arbeitsbedingungen zu protestieren. Die Gewerkschaften der Druckindustrie führten am 3. November gar einen landesweiten Streik zur Unterstreichung ihrer Tarifforderungen durch.

Gewerkschaften in der Öffentlichkeit 1994

Als wichtigste Rezepte gegen die Arbeitslosigkeit pries der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kurzfristig staatliche Konjunkturspritzen (wie zum Beispiel das vom Parlament beschlossene Impulsprogramm) und langfristig eine ausgebaute Weiterbildung sowie radikale Arbeitszeitverkürzungen an. Bemerkenswert war, dass bei letzteren die Gewerkschaftsspitze auch die Inkaufnahme eines Reallohnabbaus – zumindest für mittlere und obere Lohnkategorien – nicht ausschloss. In der Realität mussten die Gewerkschaften allerdings Verträge akzeptieren, welche in eine andere Richtung zeigten.

Kampf des SGB gegen die Arbeitslosigkeit 1993