Der Bundesrat beschloss, die „Arbeitszeitinitiative“ des SGB ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Die Verkürzung der Arbeitszeit sei in erster Linie Angelegenheit der Sozialpartner; diese könnten am besten beurteilen, ob und inwieweit eine solche Regelung für ihre Branche möglich und tragbar sei. Die Verkürzung der Arbeitszeit von heute durchschnittlich 42 auf 36 Stunden pro Woche mit Lohngarantie für kleine und mittlere Einkommen hätte negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz.
„Arbeitszeitinitiative“- Schlagworte
- Datum
- 28. Juni 2000
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 00.056
- Akteure
- Quellen
-
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- BBl, 2000, S. 4108 ff.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 20.04.2016
Aktualisiert am 20.04.2016