Im Frühjahr verhandelten Vertreter des Bundes erstmals mit den Personalverbänden über einen Vorentwurf für ein neues Personalgesetz, welches das alte Beamtengesetz ablösen soll. Als wichtigste Neuerung ist die Aufhebung des Beamtenstatus vorgesehen. Die Mitarbeiter sollen nicht mehr auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt, sondern mit unbefristeten, aber jederzeit kündbaren Arbeitsverträgen eingestellt werden. Kündigungen könnten einerseits wegen ungenügender Leistung, andererseits aber auch wegen mangelndem Arbeitskräftebedarf ausgesprochen werden. Vorgesehen ist im weiteren ein weniger starres Lohnsystem, das sich vermehrt an der individuellen Leistung orientiert. Entgegen den im Frühjahr gemachten Ankündigungen konnte dieser Vorentwurf im Berichtsjahr noch nicht in die Vernehmlassung gegeben werden. Verantwortlich dafür war unter anderem der heftige Widerstand der Gewerkschaften gegen die vorgesehenen Neuerungen. Der Kanton Basel-Land hat diesen Schritt im Berichtsjahr bereits vollzogen und den Beamtenstatus durch kündbare öffentlich-rechtliche Anstellungsverträge ersetzt.
In ähnliche Richtung zielten auch zwei parlamentarische Vorstösse. Mit einer namentlich von Nationalräten der SVP und der FP unterzeichneten Motion verlangte der Thurgauer Gusset (fp) (97.3168) die generelle Aufhebung des Beamtenstatus in der Bundesverwaltung. Etwas weniger weit ging Kunz (svp, LU) mit seinem Postulat, das eine Reduktion der Löhne des Bundespersonals auf den Stand der Saläre vergleichbarer Stellen in der Privatwirtschaft und einen Abbau von Lohnautomatismen zugunsten von Leistungslöhnen forderte (97.3121). Da sich Borel (sp, NE) beiden Anliegen widersetzte, wurde ihre Behandlung verschoben. Ausserdem publizierte der Bundesrat im Berichtsjahr seine Stellungnahme zum Bericht einer PUK über die Missstände bei der Pensionskasse des Bundes.
Bundespersonalgesetz (98.076)