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Im Berichtsjahr liessen vor allem die Bäuerinnen von sich hören. Der Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband forderte an einer Tagung zum Thema „Frauen in der Landwirtschaft“, dass die Frauen bei grösseren Investitionen, wie z.B. beim Kauf eines Traktors, ein rechtlich verankertes Mitspracherecht erhalten. Bäuerinnen hätten kein Recht zur Mitsprache, seien in den meisten Fällen nicht Miteigentümerin der Höfe, hafteten jedoch mit ihrem Anteil am Vermögen für die Schulden des Betriebes und seien zudem selten sozialversichert. Im Berichtsjahr wählte der Verband Christine Bühler als neue Präsidentin, die die Nachfolge von Ruth Streit antrat. Bühler rief im Juni mit den Gewerkschaften zu einem schweizweiten Frauenstreik auf. Das Zusammenspannen von Gewerkschaften und Landwirtinnen wurde von den männlichen Bauernvertretern kritisiert und sie forderten die Absage des Streikes. Bühler gab sich unbeeindruckt und verwies darauf, dass sich der Bauernverband bisher nicht für die Interessen der Frauen eingesetzt habe und deshalb ein Zusammenspannen mit den Gewerkschaften von Nöten sei.

Schweizerische Bäuerinnen- und Landfrauenverband

Eine durch den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) in Auftrag gegebene Studie zeigte für die Schweiz die noch vorhandene, grosse geschlechterspezifische Lohndiskriminierung auf. So würden gemäss der Studie Frauen nach wie vor einen Grossteil der unbezahlten Arbeit leisten und daher geringere Pensen arbeiten. Zudem seien sie viel eher in Tieflohnbranchen beschäftigt. Dies habe zur Folge, dass Frauen im Durchschnitt über 40 Prozent weniger verdienen als Männer.

geschlechterspezifische Lohndiskriminierung

Der Gewerkschaften zeigten sich alarmiert ob der harzigen Umsetzung der Forderung nach Lohngleichstellung von Frau und Mann. Nach positiven Anzeichen zu Beginn der neunziger Jahre herrsche in der Frage der Frauenlöhne heute wieder „tiefste Eiszeit“. Die Lohndifferenz für gleichwertige Arbeit betrage im öffentlichen Sektor noch immer 11%, im privaten Sektor sogar 23%. Zudem drohten die diversen Verwaltungsreformen und Personalgesetzänderungen bisher Erreichtes zunichte zu machen. In der Kritik der Gewerkschaften stehen auch die Schweizer Gerichte. Bei der Behandlung von Lohngleichheitsklagen würden zentrale Errungenschaften der Gleichstellung wieder ausgehöhlt. So seien in jüngster Zeit diverse Klagen mit dem Argument abgeschmettert worden, das Gesetz des Marktes rechtfertige eine ungleiche Entlöhnung.

Lohngleichstellung Gerichte

Die Sozialpartner des Buchbindergewerbes beendeten den seit 1991 andauernden Konflikt um Frauenlöhne und einigten sich vor dem Berner Appellationsgericht darauf, dass die angefochtene GAV-Bestimmung verfassungswidrig sei. Die Parteien verpflichteten sich, ihre Mitglieder anzuhalten, keine Gesamt- und Einzelarbeitsverträge abzuschliessen, die für Frauen tiefere Mindestlöhne vorsehen als für Männer.

Buchbindergewerbes

Um gegen die andauernden Benachteiligungen der Frauen in allen Lebensbereichen zu protestieren, riefen die SMUV Gewerkschafterinnen zu einem landesweiten Frauenstreik am 14. Juni 1991 auf, dem 10. Jahrestag der Einführung von Art. 4 Abs. 2 BV.

Frauenstreik am 14. Juni 1991