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Der Hauseigentümerverband reichte zu Jahresbeginn zwei Volksinitiativen für eine steuerliche Besserstellung von Haus- und Wohnungsbesitzern ein. Die eine verlangt, dass Personen im Rentenalter wahlweise keinen Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigentum mehr versteuern müssen (und als Gegenleistung die Schuldzinsen nicht mehr vom steuerbaren Einkommen in Abzug bringen können). Die andere will das Bausparen steuerlich begünstigen (BRG 09.074).

Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ (BRG 10.060)
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Die Delegierten des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes beschlossen im März die Lancierung von zwei Volksinitiativen. Ziel der einen Initiative ist es, bei Bund und Kantonen das steuerbegünstigte Bausparen einzuführen. Die zweite will für Personen im Rentenalter die Möglichkeit schaffen, bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens den Eigenmietwert (aber auch den Schuldzinsabzug) für selbstgenutztes Wohneigentum abzuschaffen. Die Unterschriftensammlung begann im August.

Schweizerischen Hauseigentümerverbandes

Der Schweizerische Hauseigentümerverband zeigte sich über das Ja des Parlaments zum Steuerpaket befriedigt und sistierte die geplante Lancierung eigener Volksinitiativen im Bereich des Bausparens und der Eigenmietwertbesteuerung. Die kantonalen Finanzdirektoren hingegen lehnten die Steuerreform ab. Einen reinen Systemwechsel hätten sie unterstützt, nicht jedoch das nun vorliegende Modell, das trotz Abschaffung des Eigenmietwerts weiterhin grosszügige Abzüge für Unterhaltskosten und Schuldzinsen erlaubt. Die entsprechenden Steuerausfälle seien für die Kantone nicht tragbar. In der Folge reichten die Regierungen resp. Parlamente von Bern, Graubünden, Solothurn, Basel-Stadt, Glarus, Jura, Schaffhausen, Wallis, Obwalden, Sankt Gallen und Waadt erstmals in der Geschichte des Bundesstaates ein Kantonsreferendum ein. Da das Zustandekommen des Kantonsreferendums bis im September unklar war, reichte ein links-grünes Komitee ebenfalls das Referendum gegen das Steuerpaket ein.

Steuerpaket 2001 – Vorlage zur Revision der Wohneigentumsbesteuerung (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Um Druck auf die parlamentarischen Beratungen zu machen, gab der Schweizerische Hauseigentümerverband im Sommer bekannt, er plane die Lancierung zweier Volksinitiativen: Die eine verlange ein Bausparmodell à la Baselland, die andere solle den Hausbesitzern spürbare steuerliche Erleichterungen bringen. Den definitiven Entscheid über die Initiativen wolle der Verband nächsten Frühling fällen, wenn feststünde, inwieweit seine Forderungen im „Steuerpaket 2001“ berücksichtigt worden sind.

HEV droht mit der Lancierung von Volksinitiativen (2002)
Dossier: Steuerpaket 2001
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Das Finanzdepartement veröffentlichte die Vernehmlassungsunterlagen zur Revision der Wohneigentumsbesteuerung. Der bundesrätliche Vorschlag stützte sich auf die Empfehlungen der Expertenkommission und beantragte die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung bei einem Wegfall der Schuldzins- und Unterhaltskostenabzüge. Bundesrat Villiger liess verlauten, nach dem deutlichen Nein zur Hauseigentümerinitiative sei lediglich eine aufkommensneutrale Reform denkbar. Mit Ausnahme des SGB sprachen sich alle interessierten Organisationen für den Systemwechsel aus. Allerdings wollten die SP und der Mieterverband nur eine kostenneutrale Variante unterstützen, wohingegen der SHEV und die bürgerlichen Parteien mit deutlichen Steuerermässigungen rechneten. Der SHEV kritisierte in erster Linie die vorgesehene Streichung des Unterhaltskostenabzugs. Dadurch würden wichtige Anreize zum Erhalt der Bausubstanz wegfallen. SHEV-Präsident Dettling drohte im August mit einer neuen Initiative, sollten Bundesrat und Parlament die Wohneigentumsförderung beschneiden. Bei den Kantonen herrschte ein uneinheitliches Bild. Der Systemwechsel wurde von elf Kantonen abgelehnt und von fünfzehn begrüsst.

In einem Grundsatzentscheid sprach sich der Bundesrat im Oktober für eine Streichung des Unterhaltskostenabzugs aus. Entgegen seiner Ankündigung hat er aber die Botschaft nicht verabschiedet. Bundesrat Villiger erklärte anlässlich der Budgetberatung im Parlament, die Gefahr eines Konjunkturabschwungs habe einen Aufschub notwendig gemacht.

Steuerpaket 2001 – Vorlage zur Revision der Wohneigentumsbesteuerung (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

Der Schweizerische Hauseigentümerverband (HEV) unterlag im Februar mit seiner Initiative für steuerliche Ermässigungen für Hauseigentümer in der Volksabstimmung recht deutlich (58,7% Nein). Vergeblich hatten seine Verbandsspitzen (Präsident Dettling, fdp, SZ und Vorstandsmitglied Baumberger, cvp, ZH) versucht, die Delegiertenversammlungen der FDP und der CVP zur Fassung einer Ja-Parole zu bewegen. Obwohl das Anliegen des HEV in beiden Parteien an und für sich positiv beurteilt wurde, sprach sich eine (bei der FDP allerdings knappe) Mehrheit für ein Festhalten am finanzpolitischen Ziel des Haushaltausgleichs und damit gegen Steuerreduktionen aus. Fast zwei Drittel der FDP-Kantonalparteien entschieden sich dann trotzdem für die Ja-Parole. Ein lohnender Nebeneffekt der Initiativkampagne ergab sich beim Mitgliederbestand. Dieser betrug Ende Januar 248'531, was einer Steigerung um gut 30'000 innert Jahresfrist entsprach. Anstelle des im Frühjahr 2000 nach 25 Amtsjahren zurücktretenden Hanspeter Götte ernannte der HEV Ansgar Gmür zum neuen Verbandsdirektor (Generalsekretär).

Der Schweizerische Hauseigentümerverband nach der verloreren Abstimmung 1999

Der in letzter Zeit auf kantonaler Ebene mit Volksinitiativen zur Steuergesetzgebung sehr aktive und auch erfolgreiche Schweizerische Hauseigentümerverband wählte am 14. Juni den freisinnigen Nationalrat Toni Dettling (SZ) zu seinem neuen Präsidenten.

Präsidentenwechsel beim Schweizerischen Hauseigentümerverband 1997

Die Revision des bäuerlichen Bodenrechts lehnte der Hauseigentümerverband ab, unter anderem auch deshalb, weil seiner Ansicht nach das darin vorgesehene Vorkaufsrecht für Pächter ein gefährliches Präjudiz für die Beschränkung der freien Verfügung über das Grundeigentum darstellt.

Hauseigentümerverband lehnt die Revision des bäuerlichen Bodenrechts ab