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Ein an der Universität Luzern erstelltes Rechtsgutachten erachtete die Forderung der Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz (FIDS) und der Koordination Islamischer Organisationen nach öffentlich-rechtlicher Anerkennung des Islams als Landeskirche als legitim; eine grundsätzliche Verweigerung der Anerkennung bestimmter Religionsgemeinschaften würde gegen das Gleichheitsprinzip verstossen. Hisham Maizar, Präsident der islamischen Dachorganisationen, sähe in der Anerkennung ein positives Zeichen für die Integration der Muslime in der Schweiz. Ferner böte die Anerkennung auch finanzielle Vorteile, da es Landeskirchen erlaubt ist, von ihren Mitgliedern Steuern einzuziehen. Für eine öffentlich-rechtliche Anerkennung muss eine Religionsgemeinschaft gemäss Gutachten vier weitere Kriterien erfüllen: Sie muss dauerhaft angelegt sein, über eine gewisse Mindestzahl an Mitgliedern verfügen, demokratische Strukturen aufweisen und die Prinzipien des schweizerischen Rechtsstaats beachten. Die Autoren der Studie erachten einen Grossteil der Erfordernisse durch die islamischen Gemeinschaften in der Schweiz bereits als erfüllt. Die Kriterien verlangen somit auch das Mitspracherecht für Frauen. Maizar bestätigte, dass bisher nur wenige Frauen in Verbänden und Vereinen aktiv tätig seien, dass man ihnen jedoch offen gegenüber stehe. Der Weg bis zur Anerkennung dürfte jedoch noch lang und steinig werden: Die Gutachter schätzten die aktuellen Chancen der Forderung an der Urne als gering ein. Die islamische Gemeinschaft plant eine schrittweise Anerkennung, die zu Beginn nur im Kanton Basel angestrebt werden soll. Der Stadtkanton übernahm in dieser Angelegenheit bereits 2012 eine Vorreiterrolle, als er mit der aus dem Islam hervorgegangenen alevitischen Religionsgemeinschaft als erster Schweizer Kanton eine nicht-christliche und nicht-jüdische Religionsgemeinschaft privatrechtlich anerkannte. Im Gegensatz dazu beendete der Luzerner Kantonsrat die Bestrebungen zur Schaffung eines Gesetzes über die Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften: Die grossmehrheitliche Unterstützung der Luzerner CVP sowie einer FDP-Minderheit verhalf der geschlossen auftretenden kantonalen SVP-Fraktion zum knappen Sieg.

Anerkennung ausserchristlicher Religionsgemeinschaften

Trotz zunehmender Kritik aus dem Parlament hiess der Bundesrat die Gesuche von zwölf Kantonen gut, E-Voting während zwei Jahren weiter testen zu dürfen. Während in den Kantonen Genf und Neuenburg der elektronische Partizipationskanal einem Teil der kantonalen Bevölkerung auf Anfrage offen steht (maximal 71‘000 in Genf und maximal 21‘000 in Neuenburg), können in den Kantonen Aargau, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Graubünden, Luzern, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen und Thurgau lediglich die Auslandschweizerinnen und -schweizer mit E-Voting ihr Stimm- und Wahlrecht wahrnehmen. Insgesamt können mit den neuen Grundbewilligungen für E-Voting total rund 3.3 Prozent der Wahlberechtigten elektronisch abstimmen. Die Obergrenze, welche der Bundesrat festlegt, läge bei 10 Prozent der gesamtschweizerischen und 30 Prozent der kantonalen Stimmbevölkerung. In der Regel nehmen rund 50 Prozent der teilnehmenden Berechtigten das elektronische Angebot wahr. Bei den Abstimmungen im September verzeichnete der Kanton Aargau eine hohe Nutzung des elektronischen Kanals: 65 Prozent der Auslandschweizer, die sich beteiligten, taten dies via E-Voting. Ab 2015 werden auch die Kantone Zürich und Glarus für ihre Auslandschweizerinnen und -schweizer E-Voting einrichten. Ab 2016 dürfen neben den Pionierkantonen Genf und Neuenburg neu auch Aargau, Graubünden, St. Gallen, Solothurn und Thurgau elektronische Partizipationseinrichtungen für Inländer erstellen.

Bundesrat erteilt Grundbewilligungen für E-Voting
Dossier: Vote électronique

In sechs Kantonen fanden 2014 Gesamterneuerungswahlen für die kantonalen Parlamente statt. Obwohl noch viel Zeit bis zu den eidgenössischen Wahlen blieb, wurden die kantonalen Wahlen in den Medien als Orakel für einen möglichen Ausgang im Herbst 2015 auf nationaler Ebene herangezogen. Von den kantonalen Resultaten Trends abzulesen, gestaltet sich aus mindestens drei Gründen als eher schwierig. Erstens sind kantonale Kontexte sowohl für kantonale als auch für nationale Wahlen sehr unterschiedlich. Kantonale Wahlen lassen sich weder untereinander noch mit eidgenössischen Wahlen einfach vergleichen. Zweitens fanden 2014 kantonale Wahlen in den eher kleinen Kantonen Zug, Nidwalden, Obwalden und Glarus statt. Hier ist nicht nur das kantonale Umfeld verschieden, sondern diese Kantone sind auch als Wahlkreise für die nationalen Wahlen aufgrund ihrer geringen Sitzzahlen eher wenig bedeutend. Drittens lassen sich auch in den beiden grösseren Kantonen Graubünden und Bern keine deutlichen Trends ablesen. So konnte die SVP zwar in den Kantonen Bern und Graubünden um jeweils fünf Sitze zulegen, dies geschah aber nur in Bern auf Kosten der BDP. Oder die SP verlor zwar in Bern zwei Sitze, legte aber in Graubünden um drei Sitze zu. Auch bei der CVP und der FDP gab es keine eindeutigen Entwicklungen. Zwar verlor der Freisinn in den sechs Kantonen insgesamt acht Sitze, in Bern, Glarus und Obwalden konnte man die eigenen Mandate jedoch verteidigen. Auch die CVP konnte ihre Sitze in Glarus halten, musste aber in allen anderen Kantonen einen Sitz (bzw. in Graubünden zwei Sitze) abgeben. In Bern bedeutete dieser Sitzverlust, dass die CVP nicht mehr im kantonalen Parlament vertreten ist. Die Grünen verloren zwar einen Sitz in Bern, konnten aber in Nidwalden (+3 Sitze) und in Zug (+2 Sitze) ihre Mandatszahl um total fünf Sitze ausbauen. Ausser im Kanton Graubünden, wo die beiden Sitze gehalten wurden und in den Kantonen Nidwalden und Obwalden, wo sie nicht antrat, konnte die GLP ihre Mandate jeweils mindestens verdoppeln. Im Kanton Glarus machten die Grünliberalen auf Anhieb zwei Sitze und in Bern konnten sie ihre Mandatszahl von vier auf elf fast verdreifachen. Interessant war die Entwicklung für die BDP, da sie in ihren drei Gründerkantonen antrat. Während sie im Kanton Graubünden um einen Sitz zulegen konnte, und im Kanton Glarus ein Mandat abgeben musste, brach sie im Kanton Bern buchstäblich ein und verlor elf Sitze.

Mit den per Saldo 10 Sitzgewinnen baute die SVP den Anteil an allen kantonalen Parlamentssitzen erneut aus. Die SVP verfügte Ende 2014 über 573 der total 2559 kantonalen Parlamentssitze (ausgenommen AI), was einem Anteil von 22,4% entspricht. Nach wie vor an zweiter Stelle lag auch Ende 2014 die FDP, die 20,4% aller kantonalen Parlamentssitze ihr Eigen nannte (521 Sitze). Kopf an Kopf lagen Ende 2014 die CVP und die SP, wobei die Christlichdemokraten mit 454 Sitzen (17,7%) noch leicht die Nase vor den Genossen hatten, die über 453 kantonale Mandate verfügten (17,7%). Die fünftstärkste Kraft waren die Grünen, die über 187 Mandate verfügten. Die GLP (89 Sitze) und die BDP (77 Sitze) waren also Ende 2014 in den Kantonen zwar einigermassen präsent, aber noch einige Sitze von den arrivierten Parteien entfernt. Über immer noch 40 Sitze verfügte die EVP, die vor allem in den Kantonen Bern, Zürich, Aargau und Thurgau auf eine Stammwählerschaft zählen kann. Die extreme Linke hielt 28 Sitze und die EDU verfügte noch über 20 Mandate. Leidglich rund 4 Prozent aller Sitze (107) wurden von anderen Parteien gehalten, wobei in Genf 20 Sitze auf das MCG und im Tessin 22 Sitze auf die Lega entfielen.

In drei der sechs Kantone, in denen die Parlamente gesamterneuert wurden, stieg der Frauenanteil wieder leicht an: In Bern betrug er nach den Wahlen 31,9%. Auch in den Kantonen Glarus (16,7%) und Zug (27,5%) konnten die Frauen leicht zulegen. Abgenommen hat die Frauenquote allerdings in den Kantonen Obwalden (29,1%), Nidwalden (16,7%) und Graubünden (19,2%). Ende 2014 betrug der Frauenanteil in allen Kantonsparlamenten zusammen genau 25% – wobei nur die jeweiligen Resultate unmittelbar nach den Wahlen berücksichtigt wurden – was gegenüber dem Vorjahr (24,6%) eine leichte Steigerung bedeutete.

Die Wahlbeteiligung in den sechs Kantonen war sehr unterschiedlich. Während in den Kantonen Bern und Glarus nicht einmal mehr ein Drittel der Stimmbürgerschaft das Wahlrecht wahrnahm, lag die Beteiligung in Nidwalden und Obwalden knapp unter der 50%-Grenze. In Zug beteiligten sich noch 40,5%. Mit Ausnahme von Glarus hat die Beteiligung damit im Vergleich zu den Wahlen 2010 überall weiter abgenommen. Ein Blick auf alle Kantone und die kantonalen Wahlen zwischen 2010 und 2014 zeigt, dass neben Bern und Glarus auch die Wahlbevölkerung in den Kantonen Aargau, Thurgau und Neuenburg ziemlich wahlfaul ist. Auch hier lag die Beteiligung bei den letzten kantonalen Parlamentswahlen unter einem Drittel. Unter 40% lag auch die Wahlbeteiligung in den Kantonen Zürich, Uri, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und St. Gallen. Einzig in den Kantonen Schaffhausen, Tessin und Wallis machten mehr als 50% der Bevölkerung von ihrem Wahlrecht Gebrauch. In der Hälfte der 24 Kantone – die Wahlbeteiligung wird nicht erhoben in den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Graubünden – zeigte sich im Vergleich zu den letzten Wahlen eine Abnahme der Wahlbeteiligung.

Übersicht über die Legislativwahlen auf Kantons- und Gemeindeebene 2014
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014
Dossier: Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene

Gleichzeitig zu den Gesamterneuerungswahlen für die kantonalen Parlamente standen in den Kantonen Bern, Obwalden, Nidwalden, Zug und Graubünden auch die Exekutivwahlen an. Im Kanton Glarus wurde die Regierung rund vier Monate vor dem Parlament bestellt. In fünf der sechs Kantone wurde die Regierungszusammensetzung bestätigt. Einzig in Glarus wurde eine amtierende SP-Regierungsrätin von der SVP verdrängt. Die Glarner Regierung ist damit ab 2014 rein bürgerlich zusammengesetzt. Erfolglose Angriffe ritt die SVP in den Kantonen Bern und Nidwalden, wo sie ihre bestehenden Mandate ausbauen, sowie in den Kantonen Graubünden und Obwalden, wo sie erstmals in die Regierung einziehen wollte. Die Angriffe scheiterten in allen vier Kantonen – in Bern allerdings nur sehr knapp. Der Kanton Obwalden bleibt für die SVP damit ein weisser Fleck, was die Regierungsbeteiligung anbelangt. Die Regierungszusammensetzung im Kanton Nidwalden blieb zwar letztlich gleich, dort wurde aber ein amtierender Regierungsrat der CVP abgewählt. Im Kanton Graubünden vermochte die BDP ihre beiden Sitze zu halten und im Kanton Bern wurde die links-grüne Mehrheit ein weiteres Mal verteidigt – allerdings nur dank des garantierten Sitzes der französischsprachigen Minderheit. Die SP musste nicht nur die Abwahl aus der Glarner Regierung verkraften – nach über 72 Jahren Regierungsbeteiligung – sondern sie scheiterte auch mit ihrem Versuch, den vor acht Jahren verlorenen Regierungssitz im Kanton Zug zurückzuerobern.

Werden die Verschiebungen aufgrund der Ersatzwahlen, die 2014 in drei Kantonen durchgeführt werden mussten (BS, NE, TG), berücksichtigt, verteilen sich die total 156 kantonalen Regierungsratssitze per Ende 2014 wie folgt auf die Parteien: Die FDP blieb mit im Vergleich zu Ende 2013 unveränderten 42 Sitzen die stärkste Kraft in den kantonalen Exekutiven. Sie hielt 26,9% aller Regierungsmandate. Auch die CVP blieb unverändert bei einem Viertel aller Sitze (39; 25%) zweitstärkste Regierungskraft. Die SP, die zwar 2014 einen Sitz verloren hatte, hatte nach wie vor knapp mehr als jedes fünfte Regierungsmandat inne (32 Sitze, 20,5%). 14,1% aller Regierungssitze besetzte Ende 2014 die SVP, die also gemessen an ihrer Wählerstärke in den kantonalen Regierungen nach wie vor eher untervertreten ist. Die Grünen hielten neun Sitze und die restlichen 12 Sitze verteilten sich auf die BDP (4), Parteilose (3), die Lega (2) sowie die CSP, das MCG und die LP (je ein Sitz). Trotz verschiedentlichen Angriffen schaffte es die GLP auch 2014 nicht in eine kantonale Regierung – bei den Ersatzwahlen in Basel-Stadt scheiterte sie allerdings nur knapp.

Im Vergleich zu Ende 2013 konnten die Frauen wieder um einen Regierungssitz zulegen. Zwar wurde im Kanton Glarus mit Christine Bickel (sp) eine Frau abgewählt und mit Marianne Dürst Benedetti (fdp, GL) und Esther Gasser Pfulg (fdp, OW) waren 2014 zwei Frauen zurückgetreten, weil Bickel aber durch Marianne Lienhard (svp, GL) und Gasser-Pfulg durch Maya Büchi (fdp, OW) ersetzt wurde und im Kanton Thurgau mit Carmen Haag (cvp, TG) bei Ersatzwahlen eine Frau in die Regierung gewählt wurde, hielten die Frauen neu 36 der schweizweit 156 Regierungssitze (23,1%). Ende 2014 sass damit in allen Kantonen mindestens eine Frau in der Regierung, in sieben Kantonen (ZH, BE, UR, NW, FR, SH, TG) besetzten Frauen jeweils zwei Sitze und im Kanton Waadt ist die Regierung mehrheitlich weiblich (4 Sitze). Die meisten Regierungsrätinnen stellte die SP (13), deren Exekutivämter zu 40,6% durch Frauen besetzt waren. Bei der FDP waren 10 kantonale Exekutivmitglieder weiblich, wobei dies einem innerparteilichen Frauenanteil von 23,8% entsprach – weniger als bei den Grünen, die mit vier Regierungsrätinnen einen innerparteilichen Frauenanteil von 44,4% erreichten. Ebenfalls nur vier der allerdings total 39 Regierungsmandate stellte die CVP (10,3%), die damit eine noch schlechtere Frauenquote aufwies als die SVP (3 Regierungsrätinnen; 13,6%).

Übersicht über die Exekutivwahlen auf Kantons- und Gemeindeebene 2014
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2014
Dossier: Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene

Im Jahr 2013 war in mehreren Kantonen der Beitritt zum verschärften Hooligankonkordat debattiert worden. In drei Kantonen (Luzern, Neuenburg, Aargau) konnte das im Vorjahr angenommene Konkordat in Kraft treten. Während im Kanton Appenzell Ausserrhoden das Konkordat vom Kantonsrat angenommen und kein Referendum ergriffen worden war, lief 2013 in den Kantonen Jura, Genf, Solothurn und Freiburg noch die Referendumsfrist. Im Kanton Bern wurde erfolgreich das Referendum ergriffen, was im Kanton Tessin nicht gelang. In Schaffhausen und Basel-Landschaft gab zwar der Regierungsrat seine Zustimmung, jedoch waren die Verschärfungen Ende 2013 noch nicht in Kraft getreten. Basel-Stadt war bislang der einzige Kanton, in dem der Regierungsrat gar nicht erst auf die Revision eintrat. In den drei Kantonen Glarus, Graubünden und Nidwalden wurde noch kein Entscheid gefällt.

Hooligan-Konkordat
Dossier: Hooligan-Konkordat

Über die Bedeutung von Mundart wurde auch 2013 rege diskutiert. Mit einer Vielzahl kantonaler Initiativen aus rechtskonservativen Kreisen mauserte sich ein ursprünglich pädagogisches Anliegen zu einer politischen Wertediskussion um Identität und Heimat. So lehnte etwa die Stimmbevölkerung in den Kantonen Glarus und Luzern zwei SVP-Anliegen ab, die den Kindergartenunterricht ausschliesslich in Dialektsprache abhalten wollten, und sprach sich damit im Gegensatz zu den Zürcher Stimmberechtigten, die 2011 ein ähnliches Anliegen gutgeheissen hatten, für eine gleichwertige Behandlung von Dialekt und Hochdeutsch im Vorschulalter aus. Während eine weitere Initiative dieser Art im Kanton Solothurn im Sammelstadium scheiterte, steht eine Volksabstimmung zur SD-Initiative „Ja zur Mundart im Kindergarten“ im Kanton Aargau noch aus. Mitte Jahr lancierte das Forum Helveticum ein Projekt zur Verbesserung der sprachkulturellen Verständigung. An einem ersten Treffen kamen Vertreter von Bildungsinstitutionen, Lehrerverbänden, Erziehungsdirektionen und der SRG zu Wort. Als angebracht empfanden die Teilnehmenden unter anderem eine verstärkte Aufklärungsarbeit in der lateinischen Schweiz zur Bedeutung der Mundart, da der geläufige Gebrauch der Dialektsprache dort nicht nur im wortwörtlichen Sinne auf Unverständnis stosse. Gleichzeitig soll in der Deutschschweiz die Funktion des Hochdeutschen als Instrument der nationalen Kohäsion betont werden.

Mundart

Ähnliche Anliegen wie die Motion Müller (cvp, LU) sowie eine im Jahr 2012 vom Nationalrat behandelte Motion der UREK-NR verfolgten vier im Jahr 2013 eingereichte Standesinitiativen der Kantone Aargau, Graubünden, Nidwalden und Zug. Gleich wie die fünf bereits 2012 deponierten kantonalen Initiativen aus Schwyz, St. Gallen, Luzern, Schaffhausen und Uri forderten sie eine Anpassung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) zur besseren Berücksichtigung von Interessen der Landwirtschaft und Siedlungsentwicklung bei der Festlegung des Gewässerraumes.

Keine Folge für neun Standesinitiativen zur Lockerung der Gewässerschutzgesetzgebung (Kt.lv.12.309)
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Der Sprachunterricht nahm auch aus Anlass einer zum 50. Jahrestag des Schweizer Beitritts zum Europarat organisierten Tagung über die Minderheitensprachen einen zentralen Stellenwert ein. Über 20 nationale und internationale Experten versammelten sich am 9. Dezember im Berner Rathaus zum Austausch über die bedeutenden internationalen Übereinkommen – namentlich dem Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten sowie der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitssprachen – und über die Rechtslage in der Schweiz. In der zweiten Tageshälfte diskutierten Fachleute über die aktuelle und zukünftige Ausgestaltung des Schulunterrichts von Minderheitssprachen, wobei unter anderem sowohl Vertreter des Kantons Tessin wie auch Obwaldens, wo im letzteren Fall das Hauptfach Italienisch im Gymnasium aufgrund mangelnder Nachfrage kürzlich abgeschafft wurde, zu Wort kamen. In seiner viersprachigen Rede betonte Bundesrat Berset (sp) die Bedeutung der Mehrsprachigkeit zur Bewahrung der kulturellen Identitäten in der Schweiz, wobei er politische Einflussmöglichkeiten zum einen durch das neue Sprachgesetz, zum anderen aber auch durch die Ausgestaltung des Sprachenunterrichts an Schulen gegeben sah. Über die Tagung wurde mit vereinzelten Ausnahmen im Westschweizer und rätoromanischen Raum ausschliesslich in den italienischsprachigen Medien berichtet.

Tagung über die Minderheitensprachen

Nachdem 2012 bereits die Kantone Genf, Jura, Wallis, Tessin, Bern und Basel-Stadt eine Stelle für ein Kantonslobbying geschaffen hatten, richtete im Berichtsjahr auch der Kanton Luzern einen entsprechenden, der kantonalen Verwaltung unterstellten Posten ein. Durch systematische Informationsbeschaffung, Identifikation von Schlüsselgeschäften für den Kanton, Aufbereitung dieser Informationen für die kantonalen Behörden sowie dem Aufbau und der Pflege von Netzwerken in Bundesbern erhoffte sich der Innerschweizer Kanton zusätzliche Kompetenzen und Einflussnahme.

Kantonslobbying

Im September versammelten sich Lehrpersonen in Lugano zur ersten Tagung der Italienischlehrer. Sie befassten sich mit neuen Konzepten und Ideen zur Förderung der dritten Landessprache und bauten dabei auf den im Vorjahr unternommenen Bestrebungen zur Verbesserung des Stellenwerts der italienischen Sprache in der Schweiz auf. Der Kongress entstand unter anderem aufgrund der an den Gymnasien der Kantone St. Gallen und Obwalden geführten Diskussionen zur Abschaffung des Italienischen als Haupt- oder Schwerpunktfach. Die Streichung dieses Angebotes hatte sich allerdings nur in Obwalden durchgesetzt. Der Verband der Schweizer Italienischlehrer präsentierte an der Tagung die Forderung nach einem Sonderstatus des Italienischen an Schweizer Gymnasien: Jede Kantonsschule müsse den Unterricht in dieser lateinischen Sprache als Maturafach anbieten. Zur verstärkten Sensibilisierung schlug der Verband weitere Massnahmen wie eine Italo-Tessiner Woche an Deutschschweizer Schulen, Schüleraustauschprogramme und Weiterbildungskurse für die Lehrerschaft vor.

ersten Tagung der Italienischlehrer

Verschiedene Ereignisse machten Missstände in kantonalen Polizeien zum Gegenstand der Mediendebatten. So löste etwa die Meldung, dass eine Aargauer Regionalpolizei vorbestrafte Polizisten beschäftigte, einen kräftigen Medienwirbel aus, der auch Missstände in der Luzerner Polizei aufdeckte. Im Kanton Luzern hatten Polizisten trotz Verurteilung oder schwerer Anschuldigungen Karriere machen können. Als Antwort auf die lautgewordene Kritik richtete die Luzerner Polizei eine interne Meldestelle ein und nahm eine Reorganisation vor. Der Polizeichef Beat Hensler musste seinen Posten räumen. Auch die Zürcher Polizei war nicht vor Skandalen gefeit. Die Korruptionsaffäre in der Zürcher Sittenpolizei, in der den Stadtpolizisten vorgeworfen wurde, Informationen gegen sexuelle Dienste geliefert zu haben, entfachte eine Diskussion über den Regelungsbedarf der Prostitution.

Missstände in kantonalen Polizeien

Der Fall Rappaz wirkte auch 2013 noch nach. Zur Debatte stand dabei das Dilemma zwischen Schutzpflicht des Staates und Selbstbestimmungsrecht des Häftlings. Die durch den Hungerstreik des Hanfbauern angeregte Diskussion über die Zwangsernährung von Häftlingen führte dazu, dass mehrere Kantone diese Fälle nun explizit regelten. Abgeschlossen sind die Revisionen in den Kantonen Zug, St. Gallen und Solothurn. Gesetzesrevisionen laufen derzeit in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Luzern. Dabei wurde meist der Standpunkt vertreten, dass der Wunsch des Häftlings zu respektieren sei, auch wenn dieser zum Tod führe.

Zwangsernährung

Le débat sur l’enseignement du français dans les écoles primaires alémaniques a repris de plus belle en 2013. En montrant du doigt un Lehrplan 21 trop chargé, de nombreux cantons alémaniques comme Lucerne, Nidwald ou encore Thurgovie ont lancé des initiatives pour qu’une seule langue étrangère soit enseignée dans les écoles primaires de leurs cantons. Néanmoins, il est important de spécifier que l’objectif de la conférence des directeurs cantonaux de l’instruction publique (CDIP) est d’introduire deux langues étrangères dès l’école primaire. De son côté, l’association faîtière des enseignantes et enseignants alémaniques (LCH) s’oppose aux initiatives cantonales. En effet, elle estime qu’il est préférable d’attendre les résultats obtenus sur plusieurs années avant de tirer des conclusions qui seraient forcément hâtives. Finalement, le syndicat des enseignants romands de l’école obligatoire (SER) a tiré sur la sonnette d’alarme. Pour lui, les cantons romands ne doivent pas être les seuls à supporter l’effort de la solidarité linguistique confédérale. La loi fédérale sur les langues nationales doit à tout prix être respectée selon le syndicat. Il est donc impossible, pour le SER, de sacrifier le français dans les écoles alémaniques.

l’enseignement des langues étrangères

L’année sous revue a été marquée par la problématique de la pénurie de logements pour les requérants d’asile. L’augmentation importante des demandes d’asile en 2011 (+45% par rapport à 2010) a confronté les autorités au problème du logement de ces requérants. Ainsi, des requérants ont été logés dans un ancien hôpital (Boudry, NE) ou encore dans un hôtel de passe (Aadorf, TG). En outre, l’ouverture de nouveaux centres a maintes fois rencontré l’opposition des habitants et des autorités. Le principal exemple de l’année sous revue est probablement la commune de Bettwill (AG). Cette dernière a refusé d’ouvrir un centre, invoquant qu’aucun permis de construire ne pouvait être délivré pour transformer le cantonnement militaire en centre pour requérants. Le Département de la défense a également été accusé de refuser de mettre à disposition les centres militaires désaffectés ou sous-utilisés à disposition des requérants d’asile. Au final, la pression sur le département de la défense a permis d’ouvrir quelques nouveau centres d’hébergement temporaires pour requérants d’asile, notamment dans les communes de Hasliberg (BE), Bienne (BE), Schwarzenberg (LU), Boudevilliers (NE), Carouge (GE), Hauterive (FR) et Sufers (GR).

pénurie de logements pour les requérants d’asile

In der Innerschweiz lancierte der alt Regierungsrat Ulrich Fässler (LU, fdp) nach der Lancierung der Fusionsinitiative beider Basel die Idee eines Kantons Zentralschweiz bestehend aus den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Zug, Ob- und Nidwalden. Der Föderalismus könne sich nur mit Kantonsfusionen weiterentwickeln. Die kantonalen Aufgaben könnten heute nur noch im Verbund wahrgenommen werden, oder aber sie würden immer mehr an den Bund delegiert. Ein Zusammenschluss von Kantonen würde deshalb den Föderalismus wieder stärken, so Fässler. In der Presse wurde die Idee breit rezipiert, stiess aber mehrheitlich auf Skepsis.

Idee eines Kantons Zentralschweiz

Der Kanton Luzern fällte als erster Kanton einen Kantonsbeschluss, nach dem Demonstrationsveranstalter zur Übernahme der Polizeikosten gezwungen werden können, falls eine Veranstaltung aus dem Ruder läuft. Verläuft die Demonstration friedlich, übernimmt der Kanton die Kosten für das Polizeiaufgebot. Bei der Einführung der Verantwortlichkeit nach dem Verbraucherprinzip liegt jedoch die Beweislast beim Kanton.

Polizeikosten

Fünf im Berichtsjahr eingereichte Standesinitiativen aus den Kantonen Luzern, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen und Uri wollten die Interessen der Landwirtschaft sowie der Siedlungsentwicklung gegenüber ökologischen Anliegen und Anliegen des Hochwasserschutzes im Bereich des Gewässerschutzes stärker einbringen. Zusätzlicher Widerstand formierte sich in anderen ländlich geprägten Kantonen, darunter die Kantone Aargau und Nidwalden, welche im Berichtsjahr ebenfalls über die Einreichung einer Standesinitiative diskutierten. Die parlamentarische Behandlung der fünf eingereichten Standesinitiativen (Kt.Iv. 12.309 (SZ); Kt.Iv. 12.320 (SG); Kt.Iv. 12.321 (LU); Kt.Iv. 12.324 (SH); Kt.Iv. 12.325 (UR)) fand im Berichtsjahr noch nicht statt.

Keine Folge für neun Standesinitiativen zur Lockerung der Gewässerschutzgesetzgebung (Kt.lv.12.309)
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Für viel Gesprächsstoff sorgte die Diskussion um die Förderung der lateinischen Sprachen in der Schweiz. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme zur Situation der italienischen Sprache als Maturitätsfach kam die Schweizerische Maturitätskommission (SMK) zum Schluss, dass Italienisch zwar in den meisten Kantonen angeboten werde, durchschnittlich aber nur 13 Prozent der Schüler Italienisch als Grundlagen-, Frei- oder Schwerpunktfach besuchen. Ebenfalls kritisch diskutiert wurde der Entscheid der Zürcher Regierung, Mathematik auf Kosten des Französisch stärker zu gewichten sowie der Entscheid der Obwaldner Behörden, Italienisch aus dem gymnasialen Lehrplan zu streichen.

Förderung der lateinischen Sprachen

Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) verabschiedete am 2. Februar 2012 das verschärfte Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, kurz Hooligan-Konkordat. Dieses sieht neu u.a. eine Verlängerung des Rayonverbots von einem auf ein bis drei Jahre und verschärfte Meldeauflagen vor. Personenkontrollen sollen von der Polizei und nur bei konkretem Verdacht durchgeführt werden können. Privaten Sicherheitsfirmen kann das Abtasten nach verbotenen Gegenständen über den Kleidern erlaubt werden. Neu ist zudem, dass die Behörden eine Bewilligungspflicht für Eishockey- und Fussballspiele der Männer der obersten Liga einführen können. Diese Bewilligung kann mit Auflagen an die privaten Veranstalter, etwa betreffend die Anreise der auswärtigen Fans, verbunden werden. Eine Koordinationsgruppe verabschiedete am 16. November 2012 ein Muster einer Rahmenbewilligung, um eine einheitliche Umsetzung der Bewilligungspflicht zu erreichen. Einige Punkte dieser Rahmenbewilligung gaben Anlass zur Diskussion. So etwa, dass bei Hochrisikospielen im und um das Stadion ein Alkoholverbot gelten und durch elektronische Zutrittskontrollen ein Abgleich der ID mit der Hooligan-Datenbank Hoogan gemacht werden sollen. Ende 2012 hatten bereits die Kantone St. Gallen, Aargau, Zug, Neuenburg, Appenzell Innerroden, Uri, Zürich und Luzern das Konkordat ratifiziert und in Appenzell Innerroden und St. Gallen ist es bereits in Kraft getreten.

Hooligan-Konkordat
Dossier: Hooligan-Konkordat

La croissance démographique s’est poursuivie en Suisse en 2011. A la fin de l’année 2011, la population résidente permanente s’élevait à 7'952'600 habitants, soit un accroissement de 82'400 personnes par rapport à 2010. Cette hausse de 1,0% se situe au même niveau que lors des deux années précédentes. La population résidante permanente a augmenté dans la plupart des cantons. Les hausses les plus importantes ont été enregistrées dans les cantons de Fribourg (+2,2%), Vaud (+1,8%), Zoug (+1,7%), Glaris (+1,6%), Thurgovie et Zurich (+1,4% chacun), Valais (+1,3%), Lucerne et Argovie (+1,1% chacun) et Schaffhouse (+1,0%). Les populations des cantons d’Appenzell Rhodes-Intérieures et Bâle-Campagne ont quant à elles stagné entre 2010 et 2011, alors que celle du canton d’Uri a légèrement baissé (-0,1%).
Selon un scénario de l'évolution de la population calculé par l'Office fédéral de la statistique (OFS), la Suisse compterait 8,8 millions d’habitants en 2035. Cet accroissement de 12%, principalement dû aux migrations internationales, sera cependant ralenti par le vieillissement prononcé de la population. Tous les cantons enregistreront une croissance démographique positive entre 2010 et 2035. En revanche, ce développement ne sera pas homogène sur tout le territoire de la Suisse. A en croire les projections, il sera plus marqué autour de la métropole zurichoise et dans l’Arc lémanique.
C’est sur fond de cette croissance démographique soutenue que le Conseil national a adopté un postulat Girod (verts, ZH) chargeant le Conseil fédéral de présenter un rapport indiquant les mesures permettant de prévenir toute perte de qualité en matière de logement, de loisirs de proximité, de transports publics et de terres cultivables.

Jährliche Bevölkerungsentwicklung
Dossier: Bevölkerungsentwicklung

Im Kanton Zürich lancierte der Verein Secondas Plus eine Volksinitiative zur Einführung des Ausländerstimmrechts. Die Initianten verlangen, dass den Gemeinden in der Kantonsverfassung die Kompetenz eingeräumt wird, die politischen Rechte in Gemeindeangelegenheiten auch für Ausländerinnen und Ausländer vorzusehen. Voraussetzung ist, dass die Ausländer mindestens zehn Jahre in der Schweiz leben und, seit mindestens drei Jahren ununterbrochen in der Gemeinde wohnen und das kommunale Stimm- und Wahlrecht persönlich beantragen.
Im Kanton Waadt sprachen sich 69 Prozent der Stimmenden gegen eine Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer auf kantonaler Ebene aus.
Auch im Kanton Luzern verwarf das Stimmvolk im November eine vom Verein Secondas Plus lancierte Volksinitiative «Mit(be)stimmen!», die den Gemeinden die Möglichkeit einräumen wollte, Ausländern mit Niederlassungsbewilligung das kommunale Stimmrecht zu gewähren. Die grossen Parteien CVP, FDP und SVP traten geschlossen für eine Koppelung vom Stimmrecht ans Bürgerrecht ein: Vor der Vergabe von politischen Rechten müsse die Integration gesichert sein.

Erneute Versuche das Ausländerstimmrecht einzuführen
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts

Im Kanton Luzern traten fünf Kandidierende an. Die FDP wollte mit dem seit 1995 im Nationalrat vertretenen Georges Theiler ihren durch den Rücktritt von Helen Leumann frei gewordenen Sitz verteidigen. Für die CVP stellte sich Konrad Graber wieder zur Wahl. Herausgefordert wurde das Duo von Fredy Zwimpfer (svp), Giorgio Pardini (sp) und Katharina Meile (gp). Die BDP und die GLP verzichteten auf eine eigene Kandidatur. Weil die FDP mit der CVP für den Nationalrat keine Listenverbindung eingehen wollte, kam es auch im Ständerat nicht zu einer gegenseitigen Empfehlung.

Auch im Kanton Luzern kam es – wie bereits vor vier Jahren – zu einem zweiten Wahlgang. Weil Graber (59'896) und Theiler (55'185) zwar nicht das absolute Mehr, aber doch mit Abstand die meisten Stimmen erhielten, zogen sich Zwimpfer (35'239), Pardini (27'564) und Meile (26'340) zurück. Der zu grosse Abstand zu den beiden Erstplatzierten war für alle drei ausschlaggebend, obwohl etwa Pardini in der Stadt Luzern am meisten Stimmen erhalten hatte. Nachdem Zwimpfer sich zurückgezogen hatte, anerbot sich die gewählte Nationalrätin Yvette Estermann (svp), den zweiten Wahlgang anzutreten. Sie wurde jedoch von der Parteileitung zurückgepfiffen. Somit kam es wie bereits vor vier Jahren zu einem stillen zweiten Umgang und Graber und Theiler galten am 27. Oktober mit Ablauf der Meldefrist als gewählt.

Kanton Luzern – Ständeratswahlen 2011
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2011 (nach Kantonen)

Das Angebot an Möglichkeiten für die elektronische Stimmabgabe (E-Voting) wurde im Berichtsjahr erneut langsam erweitert. Anlässlich der Volksabstimmung vom 13. Februar 2011 hatten rund 177'500 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Möglichkeit, elektronisch abzustimmen, darunter alle stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer der Kantone LU, SO, BS, SH, SG, AG, TG. In den Kantonen ZH, FR, GR, NE und GE hatten neben den Auslandschweizern auch Stimmberechtigte ausgewählter Testgemeinden die Möglichkeit, ihre Stimme elektronisch abzugeben. Insgesamt hatte rund ein Siebtel der Stimmberechtigten, welche die Möglichkeit für E-Voting besassen, davon auch Gebrauch gemacht (25'600; 14.4%). Im Vergleich zum gesamten Elektorat entspricht dies etwa 0.5%.

Zum ersten Mal bewilligte der Bundesrat auch E-Voting bei nationalen Wahlen. Bei den Parlamentswahlen vom Herbst konnten die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer der Kantone AG, BS, GR und SG ihren Wahlentscheid elektronisch abgeben. Dieser neue Kanal wurde aber – wie bisher auch – lediglich für in sogenannten Wasenaar-Staaten und in EU-Staaten Wohnhaften geöffnet. Die total rund 22'000 Individuen entsprachen etwa 0.4% des gesamtschweizerischen Elektorates. Von E-Voting Gebrauch machten schliesslich 3'562 Personen, was als Erfolg gewertet wurde. Bei den Wahlen 2015 soll dem Grossteil der im Ausland wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer die elektronische Wahlstimmenabgabe ermöglicht werden.

Um die geplanten, weiteren Umsetzungen von E-Voting zu begleiten und zu beraten, wurde im Sommer des Berichtjahres ein Steuerungsausschuss konstituiert, der aus vier Vertretern und Vertreterinnen des Bundes – darunter die Bundeskanzlerin Corina Casanova – und fünf Vertreterinnen und Vertretern der Kantone besteht. Der Ausschuss soll in Zukunft mindestens zwei Mal pro Jahr tagen und die Fortschritte der so genannten Roadmap (Strategische Planung Vote électronique) evaluieren. In einem Bericht zu E-Demokratie und E-Partizipation hatte die Bundeskanzlei den Einfluss des Internets auf die Volksrechte analysiert und mögliche Zukunftsszenarien entwickelt.

Der Jugendsession ging diese Entwicklung zu wenig rasch. Per Petition forderte sie eine flächendeckende Einführung der elektronischen Stimmabgabe zusammen mit einer Online-Hilfe. Zurzeit ist das Angebot auf Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer und in einigen Testgemeinden auf maximal 10% der Stimmberechtigten beschränkt. Das Begehren hatte in beiden Räten allerdings keine Chance. Die Risiken wurden von den staatspolitischen Kommissionen als noch zu hoch eingeschätzt. Die schrittweise, langsame Umsetzung sei deshalb zu bevorzugen.

E-Voting im Jahr 2011

Im Kanton Obwalden wurde der amtierende Hans Hess (fdp) vom Juso-Kandidaten Bashkim Rexhepi herausgefordert. Die Juso wollte mit ihrer Kandidatur unter anderem gegen die drohende, von ihr als undemokratisch taxierte stille Wahl protestieren. Rexhepi hatte freilich mit seinen 2'170 Stimmen keine Chance. Hess wurde mit 12'739 Stimmen bestätigt.

Kanton Obwalden – Ständeratswahlen 2011
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2011 (nach Kantonen)

Im Kanton Luzern buhlten 129 Personen auf 18 Listen um die Wählergunst für die 10 Nationalratssitze. Die Listenzahl, nicht aber die Kandidierendenzahl, hatte damit einen neuen Rekord erreicht (2007: 16 Listen, 133 Kandidierende). Mit 30,2% leicht rückgängig war der Frauenanteil unter den Kandidierenden (2007: 31,6%). Auch in Luzern war die hohe Anzahl der Listen dem Neuantritt der GLP und der BDP geschuldet. Darüber hinaus traten die Tierpartei und eine Gruppe von Parteilosen an. Listenverbindungen gingen die beiden neuen Parteien BDP und GLP mit der EVP sowie die SP mit den Grünen ein. Keine taktische Allianz kam zwischen den bürgerlichen Parteien CVP, FDP und SVP zustande. In der Folge trat die CVP mit einer Bauernliste (Die Landoffensive) als Unterliste an. Von den 10 Sitzen wurden je einer von der FDP (Georges Theiler) und der SVP (Josef Kunz) frei. Theiler kandidierte für den Ständerat und wollte dort den Sitz seiner nicht mehr kandidierenden Parteikollegin Helen Leumann übernehmen.

Auch im Kanton Luzern kam es zu Verlusten der traditionellen bürgerlichen Parteien und der SVP zugunsten der neuen Parteien in der Mitte. Die Sitzverschiebungen hielten sich allerdings in Grenzen. Die erstmals in Luzern antretenden GLP und die BDP konnten 6,1% respektive 2,1% Wähleranteile gewinnen. Dies genügte allerdings dank der Listenverbindung lediglich der GLP zu einem Sitzgewinn. Die Grünliberalen werden in Bern neu durch Roland Fischer vertreten. Der Sitz der GLP ging auf Kosten der SVP, die ihren frei werdenden Sitz nicht verteidigen konnte, obwohl sie vergleichsweise geringe Wählerverluste in Kauf nehmen musste (-0,2 Prozentpunkte, neu: 25,1% und 2 Sitze). Die stärkste Partei im Kanton Luzern blieb die CVP, die mit 27,1% (-3,1 Prozentpunkte) ihre drei Sitze halten konnte. Allerdings wurde Pius Segmüller abgewählt und von Leo Müller verdrängt. Auch die FDP, die von 21,8% auf 18,4% fiel, konnte ihre beiden Sitze verteidigen. Neu gewählt wurde Albert Vitali. Otto Ineichen erzielte mit 52'692 Stimmen das beste Resultat aller Kandidierenden. Die SP blieb stabil auf 11,5% Wähleranteil. Sie hielt damit ihren Sitz genau gleich wie die Grünen, die allerdings einen Verlust von 1,2 Prozentpunkten (neu: 8,3%) hinnehmen mussten. Drei der zehn Mandate im Kanton Luzern wurden neu von Frauen besetzt. Damit war der Frauenanteil mit 30% höher als nach den Wahlen 2007 (20%). Die Wahlbeteiligung war hingegen mit 50,9% etwas tiefer als noch vier Jahre zuvor (53,0%).

Kanton Luzern – Nationalratswahlen 2011
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2011 (nach Kantonen)