Im Juni trat Basel-Stadt als zehnter Kanton der Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik bei. Damit tritt das Konkordat für alle Kantone, die es bereits gutgeheissen haben (OW, SH, VS, GE, LU, VD, FR, TI, AR, BS), anfangs 2011 in Kraft. Im Rahmen des neuen Finanzausgleichs haben die Kantone die gesamte rechtliche, finanzielle und fachliche Verantwortung für die Schulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf übernommen. Mit dem Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat verpflichten sie sich dazu, das in der Interkantonalen Vereinbarung beschriebene Grundangebot, welches die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf garantiert, zur Verfügung zu stellen und gemeinsame Instrumente anzuwenden. Das Konkordat hält die Kantone dazu an, die Integration von behinderten Kindern und Jugendlichen in die Regelschule zu fördern.
Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik- Schlagworte
- Datum
- 24. Juni 2010
- Prozesstyp
- Interkantonale Zusammenarbeit
- Akteure
- Quellen
-
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- BBl, 2010, S. 7396.
- Medienmitteilung der EDK vom 24.6.10.
von Andrea Mosimann
Aktualisiert am 19.04.2016
Aktualisiert am 19.04.2016