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Die Gesamterneuerungswahlen in sieben Kantonalparlamente (BE, GL, JU, NW, OW, VD, ZG) bestätigten gewisse Tendenzen, welche sich in den vorherigen Kantonalwahlen angekündigt hatten. Die FDP erlitt weitere Verluste und büsste insgesamt elf Sitze ein. Auch die CVP musste Federn lassen und verlor weitere neun Mandate. Im Gegensatz dazu konnten die Sozialdemokraten einen kräftigen Mandatszuwachs verzeichnen, nachdem sich schon im Vorjahr gesamthaft eine aufsteigende Tendenz, insbesondere in der Westschweiz, abgezeichnet hatte.

Die Auto-Partei (AP) wurde in ihrer rasanten Fahrt auf Erfolgskurs gebremst: Einzig in Bern konnte sie mit einem Mandat Einzug in ein Kantonalparlament halten. Auf kommunaler Ebene konnte sie immerhin in Winterthur drei Sitze erobern, in Zürich hingegen ging sie leer aus. Die Grüne Partei sowie grün-alternative Bewegungen konnten weiterhin Sitze zulegen, so in der Waadt, in Nidwalden und in den Städten Winterthur und Zürich. Die rechtsnationalistische Nationale Aktion (NA), welche sich in Schweizer Demokraten (SD) umbenannt hat, erlitt grosse Verluste und ist nach dem Ausscheiden in der Waadt nur noch in fünf Kantonen im Parlament vertreten. Der Anteil der Frauen in den kantonalen und kommunalen Parlamenten stieg weiter an; von den 735 im Berichtsjahr in sieben Kantonen (ohne AR) gewählten Parlamentsmitgliedern waren 105 weiblich (14,4%). Genf liegt weiterhin mit 32% an der Spitze, den Schluss bildet Schwyz mit 4%; in den Stadtparlamenten hat inzwischen die Zürcher Frauenvertretung mit einem Anteil von 32% diejenige von Lausanne (29%) überholt.

Gesamterneuerungswahlen in sieben Kantonalparlamente 1990
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1990

Im Kanton Obwalden finden alle zwei Jahre Regierungsratswahlen statt, wobei jeweils die Hälfte der siebenköpfigen Exekutive von der Landsgemeinde zu wählen ist. Im Berichtsjahr wurden drei bisherige CVP-Regierungsräte, der Christlichsoziale Alfred von Ah sowie Alexander Höchli und Peter Rohrer, diskussionslos bestätigt.

Regierungsratswahlen Obwalden 1988
Dossier: Kantonale Wahlen - Obwalden
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1988

Der Souverän nahm am 7. Dezember den Gegenvorschlag zur Mieterschutz-Initiative mit 64,4% Ja-Stimmen an. Von den Kantonen sprachen sich 20 für und 6 (AI, AR, GL, OW, SZ, VS) gegen die Vorlage aus. Besonders hoch war die Zustimmung in der lateinischen Schweiz. Ein Vergleich mit der Volksabstimmung von 1977 über die Initiative «für einen wirksamen Mieterschutz» und einen entsprechenden Gegenvorschlag zeigt, dass sich der Unterschied bezüglich des Zustimmungsgrades zwischen deutschsprachiger und lateinischer Schweiz, aber auch zwischen Stadt und Land vermindert hat. Eine Nachanalyse stellte ferner fest, dass beim Stimmentscheid die direkte Betroffenheit eine bedeutende Rolle spielte: Mit Ja votierten vor allem jene Personen, die in einem Mietverhältnis wohnen oder in Grossstädten und deren Agglomerationen leben; höhere Zustimmung fand die Vorlage auch bei den Frauen, den unter 40jährigen, den Sympathisanten der SPS und — wie oben bereits angemerkt — in der Romandie. Die Nachbefragung zeigte weiter, dass das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern nicht unbelastet ist. Bei der anstehenden Gesetzgebung durch die eidgenössischen Räte dürfte das Bündnis zwischen Linken, den Mietern und bürgerlichen Kreisen auseinanderbrechen: Linksparteien und Mieterorganisationen erwarten, dass der Kündigungsschutz ungeschmälert ins Recht übernommen werde, während die bürgerliche Seite zu verstehen gab, dass sie mit ihrer Unterstützung des Gegenvorschlags keine «Blankovollmacht» für eine entsprechende Gesetzgebung erteilt habe.

Revision des Miet- und Pachtrechts für den Mieterschutz (BRG 85.015)
Dossier: Mietzinse: Bestimmung der Missbräuchlichkeit und Anfechtung

Die in fünf Kantonen durchgeführten Erneuerungswahlen für den Ständerat brachten keine Veränderung der parteipolitischen Zusammensetzung der kleinen Kammer. In Glarus, Graubünden und Nidwalden wurden die bisherigen Amtsinhaber oppositionslos für weitere vier Jahre bestätigt.

Umstritten war dagegen die Nachfolge des Obwaldner Ständerates Willy Hophan (cvp), der infolge einer Affäre (der Obwaldner Steuerverwaltung wurden von den eidg. Steuerbehörden mangelhafte Einschätzungsverfahren sowie ungesetzliche Steuervergünstigungen vorgeworfen, welche zu Steuerausfällen von gegen 22 Mio Fr. führten und den Bund zu aufsichtsrechtlichen Massnahmen veranlassten) um die ihm als Finanzdirektor unterstellte kantonale Steuerverwaltung auf eine erneute Kandidatur verzichtete. Mit ihrem Parteipräsidenten Niklaus Küchler konnte die CVP-Obwalden das Ständeratsmandat zwar halten, doch unterlag der freisinnige Kampfkandidat an der Landsgemeinde nur sehr knapp.

Im Kanton Zug vermochte der Angriff von SP und Sozialistisch-Grüner Alternative auf die bürgerliche Vertretung im Ständerat das Wahlgeschehen zu beleben, hatte aber keinen Erfolg: Die Nachfolge des zurückgetretenen Othmar Andermatt (fdp) trat der freisinnige Regierungsrat Andreas Iten an; Markus Kündig (cvp) wurde in seinem Amt bestätigt.

Als neuer Vertreter des Kantons Jura zog Michel Flückiger (fdp) in den Ständerat; er rückte für seinen in die Kantonsregierung gewählten Parteikollegen Gaston Brahier nach.

Personelle Veränderungen ergaben sich auch im Nationalrat. Paul Rechsteiner (sp, SG) und Lukas Fierz (gp, BE) ersetzten Hans Rohrer (sp, SG) bzw. Leni Robert (gp, BE), die nach ihrer Wahl in die Kantonsregierung ihr NR-Mandat zur Verfügung stellten. Für den verstorbenen Hans Frei (cvp, TG) rückte Margrit Camenzind als erste Thurgauerin in den NR nach. Der in den BR gewählte Flavio Cotti wurde durch Giovanni Baggi (cvp, TI) ersetzt. Im Kanton Al, der seinen einzigen NR nach dem Majorzsystem bestellt, musste dagegen eine Ersatzwahl für den neu in den BR gewählten Arnold Koller (cvp) durchgeführt werden. In einer Kampfwahl wurde der von der «Gruppe für Innerrhoden» aufgestellte Rolf Engler gewählt, der sich der CVP-Fraktion anschloss.

Erneuerungswahlen Ständerat Glarus Graubünden Nidwalden Obwalden Zug Jura 1986

In Obwalden, wo die Parlamentswahlen erstmals im Proporzverfahren durchgeführt wurden, bröckelte die Vorherrschaft der CVP ab. Dank dem Zuzug von zwei Parteiunabhängigen stellt die CVP-Fraktion aber weiterhin die absolute Mehrheit im Kantonsrat. Die Liberalen (FDP), die sich für die Einführung des Proporzes stark gemacht hatten, konnten die erhofften Sitzgewinne nicht erzielen, sondern büssten sogar 2 Mandate ein. Zu den Gewinnern zählten dagegen die von der CVP auf kantonaler Ebene getrennten Christlichsozialen (CSP, +2) sowie verschiedene kleine Gruppierungen. Ökologisch ausgerichtete Wählergruppen erzielten insgesamt 4 Sitze. Mit neu 4 Parlamentarierinnen konnten die Frauen ihren Anteil von 5,8 Prozent (1982) auf 7,7% steigern. Den Wahlkampf um die Teilerneuerung des Regierungsrates dominierte die Obwaldner Steueraffäre. Neben dem demissionierenden Finanzdirektor Willy Hophan (cvp) kam auch der parteilose Justizdirektor Hans Hess, dem Interessenkollisionen zwischen seiner Amts- und Anwaltstätigkeit vorgeworfen wurden, ins Schussfeuer der Kritik. An der Landsgemeinde hatte ein Antrag auf Abwahl jedoch keine Chance. Die Bestätigung von Hess mit überwältigendem Mehr wurde nicht zuletzt als Reaktion auf die als unangemessen empfundene Intervention des Eidgenössischen Finanzdepartements in die laufende Untersuchung gewertet. Die Liberalen konnten mit Toni Röthlin den 1973 an die CVP verlorenen zweiten Regierungssitz zurückgewinnen. Damit verloren die Christlichdemokraten die absolute Mehrheit in der Regierung. Von den drei Anwärtern auf ihre vakanten Sitze brachte die CVP nur den unbestrittenen Adalbert Durrer durch. Als weiterer Christlichdemokrat wurde Peter Rohrer gewählt, der von den Bauern portiert worden war.

Kantonale Wahlen Obwalden 1986
Dossier: Kantonale Wahlen - Obwalden
Dossier: Kantonale Wahlen 1986

Keineswegs befriedigt vom Projekt «Bahn 2000» zeigte sich die Tessiner Regierung. Sie besteht darauf, dass mit dem vorgesehenen Ausbau der Ost-West-Achse eine neue Eisenbahn-Alpentransversale verbunden wird und hält das Konzept eines Eisenbahnnetzes des 21. Jahrhunderts für unvollständig, wenn der Wunsch nach einer schnelleren Alpendurchquerung nicht einbezogen wird. Nachdem Bundesrat und Parlament ein neues Alpenbahnprojekt vorläufig zurückgestellt hatten, da die Transportkapazitäten mit dem Ausbau der Lötschberglinie auf Doppelspur bis nach der Jahrtausendwende genügten, kritisierten sowohl die Regierungen der Kantone im Einzugsgebiet des Gotthards als auch diejenigen der Ostschweiz diesen Entscheid als verfehlt: Der Bau einer neuen Alpentransversale dürfe nicht allein von Verkehrsprognosen und dem finanziellen Ertrag abhängen; entscheidend sei die neue Konkurrenzfähigkeit einer solchen Bahn gegenüber der Strasse und die Verminderung der sozialen Kosten vor allem in bezug auf die Belastung der Umwelt. Weil zudem die Kapazität der Gotthard-Autobahn wegen des rasch zunehmenden Schwerverkehrs in absehbarer Zeit voll ausgelastet sei und sich das Problem einer zweiten Autotunnelröhre stelle, drängten sie auf einen raschen Entscheid, denn nur mit einem vorher spruchreifen Bahn-Basistunnel könne der weitere Ausbau der N 2 und somit eine noch stärkere Abwanderung des Verkehrs auf die Strasse verhindert werden. Bezüglich der Linienführung (Gotthard- oder Splügen-Basistunnel) gingen die Meinungen allerdings nach wie vor auseinander. Mit einer Eingabe an den BR forderten die Ostschweizer Kantone (AI, AR, GL, GR, SG, SH, TG), die Planungsgrundlagen für die Splügenbahn voranzutreiben, damit beide Varianten vergleichbar werden und bald ein Entscheid getroffen werden könne.

Diverse regionale Forderungen bezüglich des Linienführungsentscheides der NEAT
Dossier: Geschichte der neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT)

Einen Erfolg auf regionaler Ebene erzielten die Autobahngegner im Kanton Zürich, wo der Souverän die Einreichung einer Standesinitiative gegen das geplante Teilstück der N4 durch das Knonauer Amt beschloss und gleichzeitig die vom Kantonsrat unterstützte Gegeninitiative des TCS verwarf Im Kanton Bern lancierte der VCS eine Doppelinitiative, mit der er das Standesinitiativrecht auf das Volk übertragen und damit den Verzicht auf den Ausbau der Grauholz-Autobahn erreichen möchte (siehe auch Tunnelvariante Po. 85.326). Im Streit um den Bau der N8 konnte ein alle Seiten befriedigender Kompromiss gefunden werden: Vertreter der Kantone Bern und Obwalden sowie des Bundes einigten sich darauf, auf die namentlich von der «Pro Obwalden» bekämpfte Brünig-Autobahn vorläufig zu verzichten und den Verkehr weiterhin auf der alten Passstrasse zu führen, während Ortsumfahrungen die Dörfer entlasten sollen (Bzgl. N8 siehe auch Ip. 85.574). Die eidgenössischen Räte waren dagegen nicht bereit, der Opposition gegen umstrittene Nationalstrassen-Teilstücke stattzugeben: Mit grossem Mehr lehnten sie die 1983 eingereichte Standesinitiative (St. Iv. 83.202) des Kantons Solothurn ab, welche die Überprüfung des N5-Abschnitts Zuchwil-Biel verlangte. Dabei machten namentlich Vertreter der Nachbarkantone Bern, Neuenburg und Jura das nationale Interesse an der raschen Realisierung einer durchgehenden Jurasüdfuss-Autobahn als wichtige Verbindung zwischen der Deutsch- und der Welschschweiz geltend. Den Landschaftsanliegen soll jedoch bei der Ausführung Rechnung getragen werden. Ohne Empfehlung überwiesen National- und Ständerat sieben Petitionen (siehe Pet. 83.257) zur umstrittenen Linienführung der N3 im Raum Bözberg-Birrfeld (AG) an die in dieser Frage zuständige Regierung. Ferner genehmigten sie einstimmig ein Abkommen mit Frankreich (siehe BRG 85.003), welches den Bau einer Autobahnbrücke bei Genf als Verbindung der N1 mit der französischen A40 vorsieht und den Autobahnzusammenschluss regelt.

Opposition im Nationalstrassenbau

In mehreren Gegenden der Schweiz machte sich Opposition gegen den Nationalstrassenbau bemerkbar. Die Neuenburger Sektion des Verkehrs-Clubs der Schweiz reichte eine kantonale Initiative ein, welche die direkte Mitsprache des Volkes bei allen zukünftigen Nationalstrassen-Projekten auf Neuenburger Boden verlangt. Die bürgerliche Mehrheit der kantonalen Legislative lehnte das Begehren ab und unterstützte einen Gegenvorschlag des Regierungsrates. Als erster Schritt in Richtung einer Verhinderung der N8 ist eine von der «Aktion Jugend Obwalden» eingereichte Initiative gedacht, die das heute dem Kantonsrat zustehende Standesinitiativrecht auf das Volk übertragen will. Im Kanton Solothurn genehmigten die Stimmbürger ein Volksbegehren für die Einreichung einer Standesinitiative zur Überprüfung der N5 (bzgl. N5 siehe auch Mo. 83.904). Im Kanton Thurgau hingegen verwarfen die Stimmbürger eine entsprechende Initiative hinsichtlich der N7. Vor allem aus staatspolitischen Gründen bedeutungsvoll ist der geplante Bau einer Nationalstrasse durch den Jura (Transjurane). Der Bundesrat beauftragte das EDI mit der Ausarbeitung einer Botschaft über die Aufnahme der Transjurane ins Nationalstrassennetz. Eine Verstärkung der Mitspracherechte des Volkes im kantonalen Strassenbau wurde von den Luzerner Stimmbürgern gutgeheissen. (Bzgl. N13 siehe auch Mo. 83.555 und Mo. 83.557).

Opposition gegen den Nationalstrassenbau

Ohne grosse Verschiebungen im Parteiengefüge zu bewirken, gingen die nach wie vor nach dem Majorzverfahren durchgeführten Parlamentswahlen im Kanton Obwalden über die Bühne. Dies obschon erstmals alle Parteien durch die Präsentation eines Legislaturprogramms für mehr Bewegung zu sorgen versucht hatten. Die Bestätigungswahlen zum Regierungsrat waren wie üblich von der Landsgemeinde vorgenommen worden, brachten aber keinen personellen Wechsel.

Kantonale Wahlen Obwalden 1982
Dossier: Kantonale Wahlen - Obwalden
Dossier: Kantonale Wahlen 1982

In mehreren Kantonen fanden Erneuerungswahlen für den Ständerat statt. Das herausragende Ergebnis dieser Neubestellungen bildete die Nichtbestätigung des amtierenden Ständeratspräsidenten durch die Obwaldner Landsgemeinde. Der abgewählte Christlichdemokrat, J. Dillier, war in seinem Heimatkanton als distanzierter Politiker bekannt, der im Vorfeld der Wahl auch wegen privater Rechtsstreitigkeiten zunehmend Diskussionsstoff geliefert hatte. Sein Sturz stellte offensichtlich für die dortige Bevölkerung keine so grosse Überraschung dar wie anderswo. Der Beweis dafür, dass es sich bei dieser Wegwahl mehr um eine Abrechnung mit der Person als um eine parteipolitische Angelegenheit gehandelt hatte, wurde darin erblickt, dass die Christlichdemokraten ihre Position bei der Neubesetzung des verwaisten Ständeratssitzes zu verteidigen vermochten. Nachdem Dillier bereits kurz nach dem negativen Entscheid seinen Verzicht auf eine Wiederkandidatur bekannt gegeben hatte, wurde sein Parteikollege, Regierungsrat W. Hophan, an der ausserordentlichen Landsgemeinde dem freisinnigen Herausforderer deutlich vorgezogen. Die übrigen Erneuerungswahlen brachten nicht nur keine parteipolitischen, sondern auch keine personellen Veränderungen in der Zusammensetzung der Kleinen Kammer. Während die bisherigen Amtsinhaber in Graubünden, Nidwalden und Zug nirgends ernsthaft bestritten waren, sorgte im Kanton Glarus die Sprengkandidatur einer Sozialdemokratin immerhin für eine wesentliche Belebung des Wahlgeschehens.

GR: Wiedergewählt wurden die beiden Christlichdemokraten L. M. Cavelty und U. Gadient.
NW: Von der Landsgemeinde für eine weitere Amtsperiode bestätigt wurde N. Zumbühl (cvp)
ZG: Wiedergewählt wurden M. Kündig (cvp) und O. Andermatt (fdp).
GL: Erneuert wurden die Mandate von P. Hefti (fdp) und H. Meier (cvp).

Erneuerungswahlen Ständerat Obwalden Graubünden Nidwalden Zug Glarus 1982
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1983 - Überblick

Im Bereiche der Strukturpolitik stand auch 1973 die Förderung ökonomisch zurückgebliebener Regionen, namentlich der Berggebiete, im Vordergrund. Eine zunehmende Konkretisierung erfuhren die Bestrebungen zugunsten entwicklungsbedürftiger Gebiete zunächst durch die Veröffentlichung weiterer Grundlagenberichte. In Ergänzung der landesplanerischen Leitbilder von 1972, die der besonderen Problematik der Randregionen wenig Rechnung trugen, legte das Institut für Orts-, Regional- und Landesplanung eine Studie mit sozio-ökonomischen Leitbildern für das Berggebiet vor. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des allzu früh verstorbenen Prof. P. Stocker präsentierte ihrerseits einen Bericht mit Leitlinien für die Berggebietsförderung. Neben diesen verheissungsvollen Ansätzen zeigten sich aber auch gewisse negative Aspekte, welche die inländische Entwicklungshilfe vorübergehend beeinträchtigten. So brachten die im Rahmen der Konjunkturdämpfungsmassnahmen erlassenen Kreditrestriktionen die wirtschaftlich benachteiligten Gebiete in eine schwierige Lage, stellten sie doch vielfach die Finanzierung von dringend notwendigen Infrastrukturvorhaben in Frage. Die hauptsächlich betroffenen Kantone protestierten in der Folge gegen die für sie zu rigorosen Massnahmen und verlangten entsprechende Ausnahmeregelungen. Es handelte sich dabei um die Kantone Graubünden, Obwalden, Schwyz, Uri und Freiburg. In einem Postulat forderte ausserdem der Berner Freiburghaus die Regierung auf, bei der Anwendung der dringlichen Bundesbeschlüsse zur Bekämpfung der Teuerung vermehrt die besondere Situation der Randregionen zu berücksichtigen. Der Bundesrat ordnete in der Folge die Freigabe von Kreditsonderquoten zur Sicherstellung des preisgünstigen Wohnungsbaus sowie unaufschiebbarer Bauten der Infrastruktur an und setzte diese gezielt zur Verhinderung struktureller Beschäftigungseinbrüche in den wirtschaftlich benachteiligten Gebieten ein.

Studie mit sozio-ökonomischen Leitbildern für das Berggebiet
Dossier: Unterstützung von wirtschaftlich bedrohten Regionen in den 1970er Jahren

La votation fédérale du 7 février sur l'introduction du suffrage féminin fut précédée d'une campagne animée. La Suisse officielle se prononça presque unanimement en faveur de l'acceptation du projet. En 1970, ce dernier avait déjà été admis sans opposition par les deux Chambres. Tous les partis politiques nationaux et certaines associations professionnelles donnèrent la même consigne positive (Partis: PRDS; PSS; PDC; PAB; Indépendants; PdT; Evangéliques; Libéraux. — Associations: USS; FSE; Union des paysannes suisses). Les partis cantonaux suivirent (PAB de Schaffhouse; PRD d'Appenzell Rhodes-Extérieures), à l'exception de quelques rares formations favorables à la liberté de vote. Les opposants se regroupèrent en une Action fédérale contre le droit de vote féminin, sous la présidence de l'avocat argovien Markus Herzig (Plusieurs comités cantonaux se sont constitués pour combattre le projet). Dans la presse, la majorité des voix qui s'élevèrent furent favorables au projet; en Suisse romande, ce fut presque l'unanimité. La radio et la télévision retransmirent des débats contradictoires. Des magistrats fédéraux et cantonaux s'engagèrent par écrit et verbalement en faveur des droits politiques de la femme (Le Conseil fédéral a répondu affirmativement à une petite question du CN Cevey (fdp/prd VD) qui lui demandait de participer activement à la campagne électorale). L'écrasante majorité des prises de position favorables au projet fut telle que les adversaires se plaignirent de ce qu'on étouffait leur voix. Alors que ces derniers fondaient principalement leur argumentation sur les différences de fonction sociale et de mode de vie de la femme, les premiers invoquèrent soit une égalité naturelle de droit, soit l'aptitude de la femme à l'action politique, aptitude confirmée par l'expérience. Bien que les sondages d'opinion eussent annoncé une majorité confortable en faveur de l'égalité des droits, on insista, en Suisse romande surtout, sur une forte participation au scrutin, car on ne tenait pour acquises ni la majorité des Etats ni celle du peuple. Le résultat du scrutin dépassa les espérances (621'109 oui contre 323'882 non, participation de 57,7 %; 6 1/2 cantons ont rejeté le projet: AR, AI, GL, OW, SG, SZ, TG, UR). La participation fut relativement élevée, seul le Tessin demeura en dessous de 50 %. Les partisans représentèrent presque une majorité des deux tiers. Le projet fut admis non seulement par les neuf cantons qui avaient déjà introduit le suffrage féminin en matière cantonale, mais encore par trois cantons et demi sur les quatre qui l'exerçaient à titre obligatoire ou facultatif en matière communale, et en plus par trois autres cantons qui n'avaient encore reconnu à la femme aucune égalité politique. Les plus fortes majorités acceptantes furent enregistrées en Suisse romande et au Tessin, ainsi que dans les grandes agglomérations urbaines de la Suisse alémanique; la majorité des cantons de Suisse centrale et de Suisse orientale constituèrent un bloc assez compact d'opposants.


Votation du 7 février 1971

participation: 57.73%
Oui: 65.73% / états : 15.5
Non: 34.3% / états : 6.5

Paroles:
Oui: CVP, EVP, FDP, LdU, LPS, PdA, SPS, SVP, SAV, SGB, TravS, VSA
Non: quelques cas locaux

L'introduction du suffrage féminin (MCF 10476)

Par ailleurs, la révision totale de la constitution d'Obwald a été menée à chef; les nouveaux textes ont été approuvés par le peuple. Enfin, la garantie à la constitution révisée du Tessin a été accordée par les Chambres, qui, malgré le fait qu'il ne s'agissait que d'une revision rédactionnelle, ont tenu à exprimer une réserve, de façon à assurer à la prescription qui fait de la religion catholique romaine la religion de l'Etat une interprétation conforme à la Constitution fédérale.

Par ailleurs, la révision totale de la constitution d'Obwald a été menée à chef; les nouveaux textes ont été approuvés par le peuple
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen

L'institution séculaire de la Landsgemeinde a été contestée dans le demi-canton d'Obwald par un groupe de citoyens soutenus par le Parti progressiste démocratique (radical). Pour ceux-ci, elle est dépassée, elle n'est fréquentée que par une minorité de citoyens, et les artisans, les ouvriers n'osent y exprimer leur opinion par timidité; elle constitue en outre un obstacle au suffrage féminin. A la fin de 1965, une initiative tendant à sa suppression fut déposée. La Commission chargée de son examen proposa un vote populaire sur le fond; la question fut en outre jointe aux travaux préparatoires entamés en vue d'une révision totale de la Constitution. Le 15 mai, par 2'656 voix contre 1'707, le peuple se prononça en faveur du maintien de la Landsgemeinde.

Landsgemeinde
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen