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Im Frühjahr 2019 konnte der Schweizer Branchenverband für Musiklabels (IFPI Schweiz) neuerlich aufatmen: Die Jahreszahlen für die Umsatzentwicklung im Musikmarkt bestätigten mit einem Wachstum von 3.7 Prozent gegenüber dem Vorjahr auch für 2018 den seit 2016 anhaltenden Erholungstrend und lagen mit rund CHF 170 Mio. wieder über dem Gesamtumsatz von 2014. Für die Marktzahlen von 2018 galt es jedoch zu beachten, dass die IFPI eine methodische Anpassung in der Messung des Umsatzes vornahm: Neu wurde dieser auf Ebene des Einzelhandels («Retail Value») und nicht mehr über die Labelumsätze («Trade Value») gemessen, was zur Folge hatte, dass Zahlen, die vor dem März 2019 veröffentlicht worden waren, nicht mehr mit späteren Veröffentlichungen vergleichbar waren. Nichtsdestotrotz zeichnete sich das Kräfteverhältnis zwischen dem Digitalgeschäft und den physischen Tonträgern auch mit der neuen Messmethode deutlich ab. So machte das Digitalsegment über drei Viertel des Gesamtumsatzes aus und übertraf damit neuerlich die physischen Tonträger, die mittlerweile weniger als ein Viertel des Gesamtumsatzes für sich beanspruchen konnten. Während das Downloadsegment jahrelang führende Kraft innerhalb des Digitalmarktes war, liess sich die zunehmende Dominanz des Streamings auch 2018 nicht leugnen, machte es doch nahezu 60 Prozent des Gesamtmarktes aus. Diesen Anteilswert konnten die Downloads nicht einmal in ihrem Rekordjahr 2012 erzielen. Der Verkaufsumsatz von CDs und anderen physischen Trägern sei hingegen auch 2018 seiner rückläufigen Entwicklung treu geblieben und habe einen langjährigen, aber nicht minder erwarteten Trend bestätigt, wie die IFPI in ihrer Medienmitteilung verkündete. Dennoch bleibe die CD auf absehbare Zeit wichtig für den Musikmarkt.
Lorenz Haas (Geschäftsführer) und Ivo Sacchi (Präsident) von IFPI Schweiz begrüssten indes die äusserst positive Entwicklung des Streamingsegments. Wie Haas kommentierte, bestehe die besondere Herausforderung für Labels darin, im Zuge dieser rasanten Entwicklung ihre Geschäftsstrategie entsprechend auszurichten. Sacchi indes sah sogar noch weiteres Potenzial hinsichtlich des Streamings in der Schweiz: «Mit Blick auf die skandinavischen Länder, wo Streaming einige Jahre Vorsprung hat, gehe ich davon aus, dass sich das gegenwärtige Wachstum auch in den nächsten Jahren fortsetzen wird».

Umsatzentwicklung im Musikmarkt

Nach der Wintersession 2018 nahm sich die WBK-SR als Kommission des Zweitrates der Vorberatung des zu revidierenden Urheberrechtes an. Auch sie führte zunächst eine Anhörung diverser Unternehmen und Organisationen – mitunter des SNF, des SBVV, der SUISA und der IRF – durch, wobei sie die Schwerpunkte auf Open Access in der Wissenschaft, den Lichtbildschutz, Video-on-Demand sowie Replay-TV und die Vergütung für Hotels, Spitäler, Ferienwohnungen und Gefängnisse setzte. Anschliessend trat sie ohne Gegenstimme auf die Bundesratsvorlage ein.
Auch in der Detailberatung wurde die Vorlage – inklusive der beiden WIPO-Abkommen – geschlossen mit 12 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen, wobei die Kommission dennoch vereinzelte Abweichungen zum Beschluss des Nationalrates vorschlug. Diese bezogen sich in erster Linie auf die Vergütungspflicht bei Filmmusik hinsichtlich der Video-on-Demand-Regelung und auf die Vergütung von journalistischen Werken auf Kommunikationsplattformen im Internet. Für die Filmmusik schlug die Kommission vor, diese von der Vergütungspflicht auszunehmen, und stützte somit das bisherige Verfahren, in welchem Verwertungsgesellschaften im Auftrag von Musikschaffenden direkt mit den Video-on-Demand-Plattformen verhandelten. Mit dem Bundesratsentwurf fielen lediglich Mehrkosten und ein geringerer Ertrag für die Künstlerinnen und Künstler an, so die Begründung. Hinsichtlich journalistischer Werke forderte die Kommission eine Vergütungsabgabe seitens der Kommunikationsplattformen zu Gunsten der Urheberinnen und Urheber dieser Werke. Des Weiteren solle den Medienverlagen – gegenüber kommerziellen Anbietern elektronischer Dienste – während 10 Jahren ein ausschliessliches Recht zur Zugänglichmachung ihrer Medienprodukte zugesprochen werden.
Der Nationalratsbeschluss zur Werkverwendung in Privaträumen von Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern und Gefängnissen wurde per Stichentscheid des Präsidenten unterstützt, wobei die Minderheit monierte, dass es sich hierbei lediglich um branchenspezifische Massnahmen handle und sie die Gleichbehandlung aller Branchen beibehalten möchte. Eine weitere Minderheit wollte zudem das Zweitveröffentlichungsrecht im OR regeln, wofür eine Mehrheit jedoch keinen Handlungsbedarf sah, da die Selbstregulierung in der Schweiz ohne gesetzliche Grundlage bereits gut funktioniere.
Der allererste Diskussionspunkt galt bei der Detailberatung aber den gemeinnützigen Bibliotheken: Die Kommission beantragte die gesetzliche Festschreibung des Verzichtes auf die Vergütungspflicht bei Entgelten öffentlicher oder öffentlich zugänglicher Bibliotheken, Bildungseinrichtungen, Museen oder Sammlungen und Archiven. Damit möchte sie die erst im Dezember 2018 von der Eidgenössischen Schiedskommission (ESchK) genehmigten Tarife für die Jahre 2019–2021 rückgängig machen.

Ausgestaltung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter (BRG 17.069)
Dossier: Revision des Urheberrechts

Auch wenn Bibliotheken in der heutigen Zeit über ein vielfältiges Angebot verfügen, ist die Ausleihe gedruckter Bücher noch immer die zentrale Dienstleistung, die von den vorwiegend öffentlich finanzierten Institutionen erbracht wird. Die bisweilen gängige Vergütungspraxis in der Schweiz ist, dass Vergütungsabgaben lediglich auf Mietobjekte, nicht aber auf Ausleihen erhoben werden. In der Folge können Bibliotheken nur dann zur Zahlung einer Urhebergebühr verpflichtet werden, wenn sie selbst bei den Benutzerinnen und Benutzern eine Benutzungsgebühr erheben. Anders verhält es sich mit Pauschalen wie Jahresgebühren, auf die ebenfalls keine Urhebergebühren entfallen. In der Schweiz hat sich gezeigt, dass nur noch rund 300 Bibliotheken die Einzelvergütung praktizieren, während in den vergangenen Jahren 50 Bibliotheken auf die Pauschalvergütung umgestiegen sind, was verhältnismässig einem grossen Anteil entspricht.
Die Verwertungsgesellschaft ProLitteris monierte, dass sich für sie aufgrund dieser Entwicklung im Zeitraum von 2013 bis 2016 rund CHF 140'000 Mindereinnahmen ergeben hätten, und erhob daher die Forderung, den geltenden Tarif auf die kostenlose Ausleihe auszuweiten. Da sich die Bibliotheksverbände gegen diese Tarifausweitung zur Wehr setzten und sich in den bilateralen Verhandlungen keine Einigung einstellte, gelangte ProLitteris mit ihrem Anliegen an die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK). Die Kommission entschied schliesslich am 10. Dezember 2018 – insbesondere für die Verbände überraschend – zu Gunsten von ProLitteris und sprach sich entsprechend für die Ausweitung des Gemeinsamen Tarifs 5 (GT 5) auf kostenlose Ausleihen aus. Somit sollen Ausleihen der Bibliotheken ab 2019 mit 9 Prozent des von Nutzerinnen und Nutzern gezahlten Entgeltes belastet werden, wobei eine gestaffelte Einführung des neuen Tarifs in drei Schritten von 2019 bis 2021 angedacht ist. Für Pauschaleinnahmen wurde eine Halbierung der Vergütung vorgesehen und die öffentlich-rechtliche Einschreibegebühr der Hochschulen wurde als Ausnahme erfasst und entspricht in der Folge nicht dem «Entgelt» im Sinne des Tarifs. Die einzelnen Institutionen unterstehen unabhängig von der Vergütungspraxis – Pauschalzahlungen oder Einzelbeträge – dem neuen Tarif und müssen der Verwertungsgesellschaft jährlich bis Ende März die korrekten und vollständigen Angaben zu jeglichen Einnahmen durch die Bibliotheksnutzung angeben. ProLitteris zeigte sich über diesen Entscheid sehr erfreut und betonte, dass es bei diesem Verfahren um eine Rechtsfrage gehe, die einer Ungleichbehandlung entgegenwirken könne.
Der schriftlich begründete Entscheid der Schiedskommission wird für die nächsten Monate erwartet und kann angefochten sowie gegebenenfalls dem BVGer zur Entscheidung vorgelegt werden. Unabhängig davon beschloss der Nationalrat ebenfalls im Dezember 2018 einstimmig die Urheberrechtsrevision, die explizit kein Verleihrecht vorsieht.
Im Unterschied zu ProLitteris zeigte sich Hans Ulrich Locher, Geschäftsführer von Bibliosuisse, alles andere als erfreut über den Kommissionsentscheid und tat seinen Unmut in einem Gastkommentar in der NZZ kund. Er kritisierte insbesondere die neu zu bezahlenden 9 Prozent: Worauf genau diese denn erhoben werden sollen, fragte er. Bei der Vermietung sei dies klar über die Mieterträge vorzunehmen; der Entscheid der Kommission aber, in den restlichen Fällen die Einnahmen aus Mitgliederbeiträgen und Jahresgebühren dem neuen Tarif zugrunde zu legen, stehe «völlig quer in der politischen Landschaft» und habe «faktisch absurde Konsequenzen». So würden erstens Bibliotheken ohne Jahresgebühren und Ausleihen oder Nutzung vor Ort nicht erfasst, was jeglicher rechtlicher Gleichbehandlung widerspreche. Unter dem Strich würden insbesondere notleidende und von Privatmitteln abhängige Bibliotheken zur Kasse gebeten. Zweitens gebe es bei der Nutzung selbst keinerlei Änderungen, die Anlass für eine Tarifanpassung geben würden, zumal sich die bisherige Variante seit Jahrzehnten bewährt habe. Drittens habe sich bereits bei der Vernehmlassung zur URG-Revision gezeigt, dass eine Bibliothekstantieme als generelle Nutzungsgebühr weder bei den Parteien und Kantonen noch bei den Verbänden Rückhalt erhalten würde. Der Entscheid der Schiedskommission trage diesem Umstand nicht Rechnung und es stelle sich nun die Frage, ob die vom Bundesrat gewählte Instanz ihre Kognitionsbefugnisse überschritten habe – was freilich vom BVGer zu beantworten sei, da der Entscheid wahrscheinlich angefochten werde. Es sei nun aber am Parlament, im Rahmen der laufenden Urheberrechtsrevision das bewährte System der kostenlosen Ausleihe unter Schutz zu stellen – insbesondere, da der Entscheid der Schiedskommission gezeigt habe, dass man diesen Grundsatz nicht als selbstverständlich erachten sollte.

ESchK GT5 (Tarife für 2019–2021)

Nachdem der Schweizer Branchenverband für Musiklabels (IFPI Schweiz) für 2016 erstmals seit Jahren wieder stabile Umsatzwerte ausgewiesen hatte, konnte die Umsatzentwicklung im Musikmarkt für 2017 den Erholungstrend bestätigen: Der Gesamtumsatz konnte um 4 Prozent auf CHF 88.1 Mio. gesteigert werden. Das Digitalgeschäft konnte hierbei wiederum stark zulegen und wies im Vergleich zum Vorjahr nun einen Umsatz von CHF 52.5 Mio. (+18%) aus. Treibende Kraft hinter dieser Entwicklung war auch in diesem Jahr das Streaming-Segment, welches um 50 Prozent auf CHF 34.4 Mio. zulegte. Das Downloadgeschäft hingegen war wiederum rückläufig; mit CHF 18.1 Mio. konnte es 17 Prozent weniger Umsatz generieren als im Vorjahr. Auf den Gesamtumsatz bezogen konnte sich der Digitalmarkt aber erneut ausweiten und beanspruchte 2017 60 Prozent des Betrages für sich. Bei den physischen Tonträgern konnte der Umsatzrückgang auch 2017 nicht gestoppt werden, weshalb diese entsprechend nur noch 40 Prozent des Gesamtmarktes ausmachten. Mit einem Rückgang um 11 Prozent konnten die physischen Tonträger neu noch CHF 35.6 Mio. zum Gesamtumsatz beitragen. Dieser Rückgang war aber nicht sehr überraschend, handelte es sich hierbei doch um einen langjährigen Trend, der auf die Ablösung der CD durch den Musikkonsum im Internet zurückzuführen ist.

Umsatzentwicklung im Musikmarkt

Im November 2017 unterbreitete der Bundesrat beiden Räten seine Botschaft zur Modernisierung des Urheberrechts sowie zur Genehmigung zweier Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Zugleich beantragte er die parlamentarischen Vorstösse Po. 10.3263, Po. 12.3326, Po. 12.3173, Mo. 14.3293 und Po. 14.4150 zur Abschreibung.

Die letztmalige Änderung des Schweizer Urheberrechts war mit der 2008 in Kraft getretenen Teilrevision angegangen worden und hatte sich aus der Notwendigkeit der Anpassung an die neuen digitalen und rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben. Seither haben sich diese Rahmenbedingungen aber wiederum weitgehend geändert, weshalb eine neuerliche punktuelle Anpassung der Rechtsgrundlage erforderlich wurde. Die Vorlage beinhaltete eine Reihe von Massnahmen, die das Urheberrecht zugleich modernisieren als auch dessen Schutzfunktion festigen sollen. Im Fokus stand die viel diskutierte Frage nach der Internetpiraterie und deren effizienter Bekämpfung. Besonders für diesen Bereich erhoffte man sich mit den vorgeschlagenen Massnahmen mitunter den Bedenken des US-Handelsbeauftragten Rechnung zu tragen: Dieser hatte 2016, auf Verlangen der US-Urheberrechtsindustrie, die Schweiz zum ersten Mal auf die «Watch-List» der Länder gesetzt, die gemäss den USA ein Defizit beim Schutz von Immaterialgüterrechten aufweisen. Diese Zuweisung bringe zwar keine unmittelbaren rechtlichen, politischen oder wirtschaftlichen Folgen mit sich, sei aber hinsichtlich der zwischenstaatlichen Beziehungen belastend, führte der Bundesrat in seiner Botschaft aus. Entsprechend wurde vorgeschlagen, dass – insbesondere auch um die Konsumentinnen und Konsumenten nicht zu kriminalisieren – zur effizienten Bekämpfung der Internetpiraterie bei den Hosting-Providern angesetzt werden soll. Die im Frühjahr 2017 gefundene Kompromisslösung der AGUR12 II fand folglich ihren Weg in die Vorlage: Schweizer Anbieter von Internetdienstleistungen sollen keine Piraterieplattformen beherbergen und entsprechend rechtswidrige Inhalte sofort von ihren Servern entfernen. Da die anvisierte Selbstregulierung gerade bei den Piraterieplattformen nur schlecht greife, sollen Hosting-Provider, die Urheberrechtsverletzungen begünstigen, verpflichtet werden, dafür Sorge zu tragen, dass einmal entfernte rechtswidrige Inhalte auch entfernt bleiben («Stay-down»). Dieses Vorgehen soll mitunter zu einer Aufwandsreduktion bei den Rechtsinhaberinnen und Rechtsinhabern führen. Zusätzlich soll die Zulässigkeit einer Datenbearbeitung zur strafrechtlichen Verfolgung ausdrücklich im Gesetz festgehalten werden, wohingegen von Netzsperren und dem Versand von Aufklärungshinweisen abgesehen wurde.

Um mit den neusten technischen und rechtlichen Entwicklungen Schritt zu halten, wurden in der Vorlage auch entsprechende Massnahmen zur Regulierung dieser Bereiche angeführt. Für die Nutzerinnen und Nutzer sowie Konsumentinnen und Konsumenten wurden das Verzeichnisprivileg, die vergütungsfreie Wissenschaftsschranke und eine Nutzungsregelung verwaister Werke aufgenommen. Mit dem Verzeichnisprivileg wird die Ausgestaltung der Online-Verzeichnisse der Bestände von beispielsweise öffentlichen Bibliotheken oder Museen geregelt, damit diese ihren Vermittlungsauftrag zeitgemäss und den technischen Entwicklungen angepasst wahrnehmen können. Mit der Wissenschaftsschranke soll sichergestellt werden, dass Urheberinnen und Urheber das für das Text- und Data-Mining relevante Kopieren nicht zum Nachteil der Forschung verbieten dürfen. Die Nutzungsregelung von verwaisten Werken soll korrigierend auf die Nachteile einwirken, die sich aus den relativ langen Schutzfristen des bestehenden Urheberrechts ergeben. Um das Missverhältnis zwischen der zunehmenden Online-Nutzung und den Vergütungen der Werke von Kulturschaffenden zu korrigieren, wurde zu deren Gunsten die Erhöhung der Schutzfrist für verwandte Schutzrechte von 50 auf 70 Jahre in die Vorlage aufgenommen. Des Weiteren soll der Schutz von Fotografien ohne individuellen Charakter – beispielsweise Fotografien, die das Zeitgeschehen dokumentieren – sichergestellt werden und die Video-on-Demand-Vergütung, mit der die ausschliesslichen Rechte für Personen mit Urheber- und/oder Interpretationsansprüchen komplementiert werden, festgehalten werden.

Mit den beiden zur Ratifikation aufgenommenen WIPO-Abkommen soll garantiert werden, dass auch im internationalen Verhältnis ein Standard gewährleistet werden kann, der in der Schweiz bereits gesetzlich verankert ist. Mit dem Vertrag von Peking sollen analog zu den Musikerinnen und Musikern auch die Rechte von Schauspielerinnen und Schauspielern gesichert werden. Im Unterschied zu Erstgenannten können Letztere im internationalen Verhältnis keinen Schutzanspruch bei unerlaubter Verwendung ihrer Darstellungen geltend machen. Der Vertrag von Marrakesch soll zur Verbesserung der Chancengleichheit von sehenden und sehbehinderten Personen beitragen, indem der Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken für Letztgenannte erleichtert werden soll.

Die Überzeugung des Bundesrates, mit dem eingereichten Entwurf eine gute und solide Kompromisslösung gefunden zu haben, die möglichst alle Anliegen berücksichtigt, wurde indes von den Medien nicht wirklich geteilt. Die satirisch anmutende Aussage der NZZ «[w]enn niemand richtig zufrieden ist, dann hat man einen guten Kompromiss», scheint den Grundtenor bei den Kunst- und Kulturschaffenden sowie -produzierenden wesentlich besser einzufangen. So werden in der NZZ auch Zweifel daran kundgetan, dass die Vorlage in der aktuell kompromissorientierten Form die parlamentarischen Verhandlungen unbeschwert überstehen könnte. Die Stiftung für Konsumentenschutz erachte die Vorlage nicht gerade als einen «grossen Wurf», zeige sich aber immerhin zufrieden damit, dass zumindest eine Verschlechterung abgewendet werden konnte, wie die NZZ berichtete. Ebenfalls zu Worte kam Suisseculture, der Dachverband der Kulturschaffenden. Dieser merkte zwar an, dass nicht all seine Forderungen im Kompromisspaket berücksichtigt worden seien, zeigte sich aber dennoch bereit, sich an den Kompromiss zu halten, wenn die anderen Beteiligten dies auch tun würden – es sei jedoch noch Widerstand seitens einzelner Berufsgruppen zu erwarten. Wesentlich frustrierter fiel die Resonanz bei den Film- und Musikproduzenten aus: Diese zeigten sich mit der Vorlage gänzlich unzufrieden und monierten insbesondere die fehlenden Netzsperren für ausländische Anbieter und das Versäumnis, eine Möglichkeit der Kriminalisierung von privaten Downloads einzuführen. Lorenz Haas vom Verband für Musiklabels (IFPI) wolle es daher noch offen lassen, ob sein Verband entsprechende Lobbyingbestrebungen im Parlament angehen werde. Wie die «Schweiz am Wochenende» berichtete, wären gerade diese beiden Versäumnisse nach Haas «das adäquate Mittel» gewesen, um die Urheberschaft im Musikbereich effizient zu schützen. Entsprechend könne er auch das Argument von Bundesrätin Sommaruga, dass dieser Entscheid im Parlament nicht mehrheitsfähig gewesen wäre, nicht nachvollziehen; zumal gerade dieses besagte Parlament sich kurz zuvor für das Geldspielgesetz, mit welchem die Sperrung von ausländischen Angeboten von Online-Glücksspiel anvisiert worden war, ausgesprochen hatte. Es stelle sich folglich die Frage, ob den Schweizer Politikerinnen und Politikern die Casinos wichtiger seien, als die Schweizer Musik und Kultur. Ob die Forderung der Netzsperre es wieder in die Vorlage schaffen könnte, hänge laut dem Tages-Anzeiger derweilen von Teilen der SP, FDP und CVP ab und davon, ob sie sich gewillt zeigten, am gleichen Strick zu ziehen, zumal sich die SKS und der Gewerbeverband bereits dagegen ausgesprochen hatten.

Ausgestaltung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter (BRG 17.069)
Dossier: Revision des Urheberrechts

Der Jahresbericht des Schweizer Branchenverbands für Musiklabels (IFPI Schweiz) zeigte, dass die Umsatzentwicklung im Musikmarkt für das Jahr 2016 mit einem Gesamtumsatz von CHF 84.6 Mio. (+1%) zum ersten Mal seit 2000 wieder stabil war. Diese Entwicklung war dem Umstand zu verdanken, dass der Digitalmarkt – im Unterschied noch zum Vorjahr – das Geschäft mit physischen Tonträgern endgültig überflügelt hatte. Im Vergleich zu 2015 legte der digitale Bereich um 11 Prozent zu und konnte somit einen Umsatz von CHF 44.6 Mio. generieren. Dabei war wiederum das Streaming-Segment die treibende Kraft; mit einer Umsatzsteigerung um 50 Prozent (neu CHF 23 Mio.) konnte es sogar zum ersten Mal einen höheren Umsatz erzielen als das rückläufige Download-Geschäft (neu CHF 21.7 Mio., -12%). Die physischen Tonträger hingegen wiesen auch für 2016 einen Umsatzrückgang aus. Neu betrug der Umsatz noch CHF 40 Mio. (-9%), was dazu führte, dass dieser Bereich lediglich noch 47 Prozent des Gesamtmarktes für sich beanspruchen konnte (Streaming 27%, Downloads 26%).

Die noch im Vorjahr von Lorenz Haas, Geschäftsführer von IFPI Schweiz, geäusserten Wachstumshoffnungen und die Annahme über das Streaming als Wachstumstreiber schienen sich soweit zu bewahrheiten. Was nun aber noch anzugehen sei, sei die Chancengleichheit: „Schweizer Produzenten und Künstler brauchen von den Streaminganbietern faire Vermarktungsmöglichkeiten, um im globalen Wettbewerb bestehen zu können“, erklärte Haas.

Umsatzentwicklung im Musikmarkt

Obwohl die im März 2015 eingesetzte Arbeitsgruppe für Fahrende unter Beobachtung des BAK ursprünglich bereits Ende 2015 einen Aktionsplan zur Verbesserung der fahrenden Lebensweise und Förderung der Kultur von Jenischen, Sinti und Roma vorlegen wollte, konnten diese Arbeiten aufgrund grösserer Differenzen sowie des vorbelasteten Verhältnisses zwischen den Behörden und den Minderheiten auch Ende 2016 noch nicht abgeschlossen werden. Kurz vor Weihnachten informierte das BAK aber ausführlich über den Zwischenstand der Arbeiten und legte einen ersten Entwurf eines solchen Aktionsplans vor. Uneinig sei man sich vor allem im Bereich der Bildung, ist dem Zwischenbericht zu entnehmen. Gemäss aktueller Handhabung besuchen die Kinder von Fahrenden im Winter die Schule am Ort ihres Standplatzes und werden während der fahrenden Zeit von Frühling bis Herbst von unterwegs aus unterrichtet. Während die Behörden das Bildungsangebot insbesondere während der Sommermonate durch eine engere schulische Betreuung verbessern wollten, sahen sich die Vertreterinnen und Vertreter der Fahrenden-Organisationen an die traumatisierende und behördlich geduldete Pro-Juventute-Aktion „Kinder der Landstrasse“ erinnert, die in der Wegnahme und Fremdplatzierung von Kindern fahrender Eltern resultierte, und wehrten sich gegen zusätzliche staatliche Unterstützungsangebote. Der Aktionsplan sieht sowohl Massnahmen vor, die der Bund in eigener Kompetenz umsetzen kann, als auch solche, die nur in Zusammenarbeit mit kantonalen Behörden erfolgen können. Bezüglich ersteren soll die Stellung der Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende durch personelle Wechsel und Erweiterungen sowie durch zusätzliche finanzielle Mittel gestärkt sowie Projekte zur Förderung der Sprache und Kultur der Minderheiten gefördert und auf diese Weise ihre Anerkennung erhöht werden. Einen ersten Schritt zur Erreichung dieses Ziels unternahm Bundesrat Alain Berset bereits im Herbst 2016 durch eine Ansprache an der Feckerchilbi, wobei er einer Bitte nachkam, welche die Minderheiten in einer im April eingereichten Petition geäussert hatten: Der Begriff „Fahrende“ sei zu diffus und trage der grossen Mehrheit der Jenischen und Sinti, nämlich den sesshaften Mitgliedern dieser Gruppe, zu wenig Rechnung, weswegen die Begriffe Jenische und Sinti zu verwenden seien. Dies hingegen kam bei Vertretern der Roma nicht gut an, die sich in der Rede übergangen fühlten. Der Verein Romano Dialog und die Roma Foundation verschafften sich in der Folge in den Medien Gehör, um gegen die in der Bevölkerung herrschenden Vorurteile gegenüber ihrer Gruppe anzukämpfen. Unterstützung erhielten die Roma dabei auch von der Gesellschaft für bedrohte Völker, die einen Lokalpolitiker wegen seiner Äusserungen gegenüber Roma auf Verletzung gegen die Antirassismusstrafnorm anklagte, sowie durch ein von einem Historiker erstelltes Gutachten, das ihrer Forderung nach Anerkennung als nationale Minderheit zum Erfolg verhelfen soll.
Die Mitwirkung der Kantone sei neben den Bereichen Bildung und Soziales auch bei der Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen gefragt, führte der Bericht weiter aus. Auch im aktuellen Jahr haben fehlende Plätze erneut zu Problemen zwischen Behörden und der fahrenden Gemeinschaft geführt. In diesem Zusammenhang einigte sich das EDI Mitte Dezember gemeinsam mit der BPUK auf die Erarbeitung eines gemeinsamen Konzepts.

Arbeitsgruppe zur Zukunft der Fahrenden

Der Bericht des Bundesrates in Erfüllung eines Postulats Luginbühl (bdp, BE) ergab, dass die Schweiz zu einem der wenigen europäischen Ländern zählt, die kein Folgerecht kennen, bzw. wo Künstlerinnen und Künstler bei Weiterverkauf ihrer Werke nicht am Erlös beteiligt werden. Trotzdem kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Einführung des Folgerechtes, wie in einer 2013 gestarteten Kampagne der Künstlerverbände Visarte und Swissculture gefordert, nicht zielführend sei. Erfahrungen aus der EU zeigten, dass nur wenige Personen – erfolgreiche Kunstschaffende und deren Erben – von einer solchen Regelung profitieren würden. Wenn die Erlöse alternativ in einen Kultur- und Sozialfonds eingezahlt würden, könnte immerhin ein breiterer Kreis von Künstlerinnen und Künstlern davon profitieren, allerdings würden die geschätzten Einnahmen aus dem Folgerecht in der Schweiz (CHF 2 Mio.) nur einen unbedeutend kleinen Teil der gesamten Kulturförderung (CHF 2,7 Mrd.) ausmachen. Ferner könnten negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit eines Kunsthandelsplatzes oder Verlagerungskosten nicht ausgeschlossen werden. Nicht zuletzt, so der Bundesrat, verfügten die zwei grössten Kunsthandelsplätze, China und die USA, ebenfalls über kein Folgerecht und auch Bestrebungen einzelner Staaten auf internationaler Ebene seien kürzlich am Widerstand anderer Staaten gescheitert. In der Schweiz seien die Kunsthandelsverbände gegen die Einführung eines solchen Rechtes, wie der Bundesrat mit Verweis auf die eingegangenen Stellungnahmen vom Schweizer Kunstverein (SKV) und vom Verband Kunstmarkt Schweiz (VKMS) beteuerte.

Einführung des Folgerechtes

Die neusten Zahlen des Schweizer Branchenverbands für Musiklabels (IFPI Schweiz) zeigten auch für das Jahr 2015 eine rückläufige Umsatzentwicklung im Musikmarkt auf. Der Gesamtumsatz sank gegenüber dem Vorjahr um 3.5 Prozent auf neu CHF 81.8 Mio., was im Wesentlichen auf die anhaltenden Umsatzrückgänge im traditionellen CD-Geschäft sowie auf den Strukturwandel im Digitalgeschäft zurückzuführen war. Obwohl die physischen Tonträger (CD und Vinyl) mit neu CHF 42 Mio. einen Umsatzrückgang von 12 Prozent verbuchen mussten, machten sie immer noch 51 Prozent des Gesamtumsatzes aus. Der Digitalmarkt konnte indes beachtlich zulegen: Nachdem 2014 ein Rückschlag hatte erduldet werden müssen, konnte 2015 mit CHF 39.9 Mio. ein Umsatzwachstum von rund 7 Prozent erzielt werden. Dieses war in erster Linie auf das Streaming-Segment zurückzuführen; während das Download-Geschäft einen Umsatzrückgang von 4 Prozent auf CHF 24.6 Mio. verbuchen musste, konnten mit Streaming CHF 15.3 Mio. umgesetzt werden, was einem Wachstum von rund 30 Prozent entspricht.

Der Schweizer Musikmarkt war seit 2001 stetig um insgesamt 73 Prozent geschrumpft, konnte sich aber in den letzten Jahren wieder erholen und wies zuletzt nicht mehr so hohe Umsatzrückgänge aus. So hofft auch Lorenz Haas, Geschäftsführer von IFPI Schweiz, dass die Branche 2017 wieder zum Wachstum zurückkehren wird, vorausgesetzt die Streaming-Einnahmen überflügeln weiterhin jene aus den Downloads.

Umsatzentwicklung im Musikmarkt

In der Schweiz sind Fahrende als nationale Minderheit anerkannt. Die unter diesen Begriff fallenden Gruppen der Sinti, Jenischen und Roma können sich aber wenig mit diesem Begriff identifizieren – zum einen, da dieser Sammelbegriff ihren kulturellen Wurzeln nicht ausreichend Rechnung trägt und zum anderen, da die wenigsten Angehörigen der jeweiligen Gruppen nicht sesshaft sind. Dies trifft insbesondere auf die 80'000 bis 100'000 in der Schweiz lebenden Roma zu – viele davon im Besitz der Schweizer Staatsangehörigkeit –, womit diese nicht zur nationalen Minderheit zählen. Am Internationalen Tag der Sinti und Roma im Jahr 2015 forderten verschiedene Menschenrechts- und Minderheitsorganisationen in einem offenen Brief an Bundesrätin Sommaruga die Anerkennung der Roma als nationale Minderheit. Analog zum Jenischen soll das Romanes al territorial im Sinne der Europäischen Sprachencharta anerkannt werden. Vertreter der Roma erhofften sich von einer Anerkennung eher symbolischen Charakters den Abbau von Stereotypen und Vorurteilen, die durch die Gleichsetzung der Schweizer Roma mit fahrenden Angehörigen dieser Gruppe aus dem Ausland entstanden seien. Die negative Tonalität gegenüber Roma in den Schweizer Medien wurde im Vorjahr auch durch die Europäische Rassismuskommission kritisiert. Ferner forderten die Vertreter der Gruppe eine bessere Vertretung in für ihre Anliegen relevanten Institutionen, so etwa in der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus. Lob fanden hingegen die jüngsten Bestrebungen des BAK zur Verbesserung der Situation, indem eine gemeinsame Arbeitsgruppe zwischen Bund und Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Minderheiten ins Leben gerufen worden war.

Roma wollen als eigene Minderheit anerkannt werden

Von einem "Umbruch im Umbruch" sprach der Schweizerische Branchenverband für Musiklabels (Ifpi Schweiz) bei der Präsentation der neuesten Zahlen zur Umsatzentwicklung im Musikmarkt (2014). Diese deuteten darauf hin, dass das Streaming den digitalen Download in Zukunft überflüssig machen könnte. Während die Umsatzzahlen aus dem digitalen Download um einen Fünftel geschrumpft sind, verzeichneten Streaming-Dienste ein markantes Wachstum. Ende 2014 betrug der aus dem Streaming generierte Marktanteil 14%, während sich derjenige des digitalen Download auf 30% und derjenige von physischen Tonträgern auf 56% belief. Auch der Verkauf von physischen Tonträgern musste Umsatzeinbussen einstecken. Mit 12% war der Rückgang hier jedoch geringer als in den vier Jahren zuvor.

Umsatzentwicklung im Musikmarkt

Territorialfragen beschäftigten den Kanton Graubünden und das Rätoromanische im Jahr 2014 auf die eine oder andere Weise. Die Lia Rumantscha und die Uniun Rumantscha Grischun Central zeigten sich besorgt ob der Auswirkungen von Fusionen deutsch- und romanischsprachiger Gemeinden. Jüngste Beispiele hätten gezeigt, dass sich in solchen Fällen mittelfristig das Deutsche durchsetze. Die Sprachorganisationen forderten deshalb, dass aufgrund von Fusionen entstandene zweisprachige Gemeinden nach wie vor als "angestammtes romanisches Territorium" gelten sollen. Die durch die Fusion von sieben Kommunen entstandene neue politische Gemeinde Albula/Alvra mit einem romanischsprachigen Bevölkerungsanteil von 47,6% drohte im September zum Präzedenzfall zu werden. Die an der Urnenabstimmung beschlossene neue Gemeindeverfassung sieht Albula/Alvra als zweisprachige Gemeinde. Im Oktober gaben die Sprachorganisationen bekannt, auf eine Verfassungsbeschwerde zu verzichten. Die Gemeinde habe ihnen eine Mitwirkung bei der Schaffung eines kommunalen Sprachgesetzes zugesichert. Um dem Rückgang der romanischen Sprache entgegenzuwirken, plädierte Thomas Burri, Assistenzprofessor für Völker- und Europarecht an der Universität St. Gallen, für eine staatspolitische Dimension der Diskussionen. In einem Vortrag im Rahmen einer vom Zentrum für Demokratie in Aarau (ZDA) organisierten Tagung propagierte er die Schaffung eines sogenannten "Romanenstaates". Diese subnationale Einheit würde sich nicht über ein Territorium, sondern über die sprachliche Zugehörigkeit definieren, wobei die rätoromanische Kantonsbürgerschaft zur bestehenden Kantonsbürgerschaft hinzukommen würde. Die in abgeänderter Form in der NZZ erschienene Rede provozierte sogleich eine Gegenreaktion vom emeritierten Staatsrechtsprofessor Andreas Auer. Das "Burrische Unding" liesse sich verfassungsrechtlich kaum umsetzen.

Auswirkungen von Fusionen

Der im Februar vom Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) veröffentlichte Bericht von Media Control zur Lage des Deutschschweizer Buchmarkts zeigte für 2013 zum ersten Mal seit den von Einbussen geprägten Jahren ab 2007 einen leichten Umsatzgewinn von 1,7% im Vergleich zu 2012. Von etwas mehr als 20 Millionen verkauften Buchexemplaren in der deutschsprachigen Schweiz wurden rund 17 Millionen über den Schweizer Buchmarkt erworben. Obwohl Media Control keine separaten Zahlen für den Online-Handel in der Schweiz ausweist, geht der SBVV davon aus, dass analog zum grossen Nachbarn Deutschland mit grosser Wahrscheinlichkeit auch der Online-Handel in der Schweiz stagniert. Anders sah dies Michele Bomio, CEO von Orell Füssli Thalia: Er ortete im Online-Handel, wo aktuell ein Viertel aller Verkäufe abgewickelt würden, grosses Potenzial. Im Vergleich zum vorangegangenen Jahr hingegen nicht zugelegt hat der Umsatzanteil der Deutschschweizer Verlage. Dieser verharrt seit 2012 auf dem Niveau von 14,7%. Ziel des Gastland-Auftritts an der Leipziger Buchmesse war denn auch, die Präsenz der Schweizer Literatur in der deutschen Öffentlichkeit zu fördern. Dass die Zahlen zum Schweizer Buchmarkt 2013 eine Trendwende eingeläutet hätten, wurde hingegen bereits im Mai 2014 wieder angezweifelt. Die Zahlen des ersten Quartals 2014 liessen einen erneuten Umsatzeinbruch vermuten.

Lage des Deutschschweizer Buchmarkts

Im Jahr 2013 belief sich die Anzahl neuer Schweizer Filme in den Kinos auf 81, wie der Kinoverband Procinema zu Beginn des Jahres verlauten liess. Obwohl die Zahl im Vergleich zum Vorjahr stagnierte, war der Marktanteil der Schweizer Filme 2013 beträchtlich höher als noch im Jahr davor. Diese positive Statistik wurde jedoch von der Tatsache überschattet, dass viele Neuerscheinungen die Erwartungen nicht erfüllten. Während die einen diesen Umstand auf den durch ein Überangebot im Herbst bedingten, erhöhten Wettbewerbsdruck zurückführten, verfochten andere Vertreter der Branche die Ansicht, dass die Filme in der Presse oft ungenügend besprochen wurden. Seraina Rohrer, die Direktorin der Solothurner Filmtage, erachtete es als notwendig, dass die Branche über alternative Wege zur ausführlichen Besprechung filmischer Werke nachzudenken beginne. Zu den Abräumern in Solothurn zählten die Verfilmung von Pascal Merciers Roman "Der Nachtzug nach Lissabon" und "Achtung, fertig, WK!", Sequel des zweiterfolgreichsten Schweizer Spielfilms "Achtung, fertig, Charlie!" (2003).

Anzahl neuer Schweizer Filme

Die Volkskultur geniesse steigende Wertschätzung, gab sich Albert Vitali (fdp, LU), neuer Präsident der Interessengemeinschaft Volkskultur Schweiz (IGVS), überzeugt. Nationalrat Vitali ist Mitglied der parlamentarischen Gruppe „Volkskultur und Volksmusik“, die bis anhin bei ca. 50 bürgerlichen Parlamentariern auf Anklang stiess und im Berichtsjahr auf sich aufmerksam machte, indem mehrere ihrer Mitglieder in Trachten gekleidet zur Herbstsession erschienen. Bereits im Februar schloss die seit dem neuen Kulturförderungsgesetz (KFG) für die Nachwuchsförderung verantwortliche Pro Helvetia mit der IGVS eine Leistungsvereinbarung ab, wonach die Unterstützung von an den Nachwuchs gerichteten Projekten der Volkskulturverbände direkt über den IGVS erfolgen soll. Zu diesem Zweck schuf Pro Helvetia einen Volkskulturfonds, den die Stiftung in einer dreijährigen Pilotphase alljährlich mit CHF 100'000 speist.

Volkskultur

Im September versammelten sich Lehrpersonen in Lugano zur ersten Tagung der Italienischlehrer. Sie befassten sich mit neuen Konzepten und Ideen zur Förderung der dritten Landessprache und bauten dabei auf den im Vorjahr unternommenen Bestrebungen zur Verbesserung des Stellenwerts der italienischen Sprache in der Schweiz auf. Der Kongress entstand unter anderem aufgrund der an den Gymnasien der Kantone St. Gallen und Obwalden geführten Diskussionen zur Abschaffung des Italienischen als Haupt- oder Schwerpunktfach. Die Streichung dieses Angebotes hatte sich allerdings nur in Obwalden durchgesetzt. Der Verband der Schweizer Italienischlehrer präsentierte an der Tagung die Forderung nach einem Sonderstatus des Italienischen an Schweizer Gymnasien: Jede Kantonsschule müsse den Unterricht in dieser lateinischen Sprache als Maturafach anbieten. Zur verstärkten Sensibilisierung schlug der Verband weitere Massnahmen wie eine Italo-Tessiner Woche an Deutschschweizer Schulen, Schüleraustauschprogramme und Weiterbildungskurse für die Lehrerschaft vor.

ersten Tagung der Italienischlehrer

Neben dem BAK und der SRG mit ihrem „pacte de l’audiovisuel“ zählen auch die Kantone zu wichtigen Akteuren in der Filmförderung. Letztere engagieren sich jedoch nicht überall in gleichem Masse. Während in der Westschweiz durch die im 2011 gegründete kantonsübergreifende Organisation „Cinéforom“ beträchtliche Mittel für die überregionale Filmförderung zur Verfügung stehen, verfügt in der Deutschschweiz nur der Kanton Zürich mit seiner Filmstiftung über ähnlich hohe Fördergelder für Filme mit Bezug zum eigenen Kanton. Eine überregionale Zusammenarbeit in der Deutschschweiz stand bis anhin nicht zur Debatte. Am Filmfestival in Locarno rief der Branchenverband GARP (Gruppe Autoren, Regisseure, Produzenten) zum Widerstand gegen den Deutschschweizer Kantönligeist in der Filmförderung auf und versammelte 35 National- und Ständeräte sowie kantonale Politiker und Filmschaffende zur Diskussion über die vorherrschende Situation.

Kantönligeist in der Filmförderung

Um die Marktchancen von Kurzfilmen zu erhöhen, rief die Stiftung Swiss Films im Berichtsjahr eine Online-Datenbank für Schweizer Kurzfilme ins Leben, welche Filmvertreibern und Organisatoren von nationalen und internationalen Filmfestivals offen stehen soll.

Online-Datenbank für Schweizer Kurzfilme

Während sich die Musikmärkte im Ausland in den letzten Jahren stabilisiert hatten oder sich gar auf dem Weg der Erholung befanden, ging der Umsatzrückgang in der Schweiz ungebremst weiter. Seit dem Rekord-Verkaufsjahr 2000 verkleinerte sich der Schweizer Absatzmarkt für Tonträger und digitale Musik bis im Jahr 2012 um 64%, was im Vergleich zum globalen Markt, der in derselben Zeitspanne 42,3% Umsatzeinbussen in Kauf nehmen musste, beträchtlich ist. Lorenz Haas, Geschäftsführer des Branchenverbands für Musiklabels (IFPI) ortete den Hauptgrund im fehlenden juristischen Vorgehen gegen illegales Herunterladen von Musik. Haas hoffte auf die von Bundesrätin Sommaruga eingesetzte Arbeitsgruppe für das Urheberrecht (Agur12), welche bis zum Ende des Berichtsjahres mögliche Anpassungen für ein angemessenes Urheberrecht im digitalen Zeitalter präsentieren wollte. Weitere Erklärungen für die fortwährende Abnahme der Musikverkäufe sah Haas im Händlersterben sowie in der aufgrund des starken Frankens zunehmenden Bedeutung von Parallelimporten. Im Gegenzug vertrat das IFPI die Ansicht, dass teilweise kostenpflichtige Streaming-Dienste wie Spotify, Simfy oder die im Vorjahr auf den Markt gekommene Xbox Music von Microsoft keine Konkurrenz für den legalen Absatzmarkt von Tonträgern und digitalen Angeboten bedeuteten. Vielmehr bestehe das Potential, dass sich solche Kanäle zu einem wichtigen Absatzmarkt für ein junges Klientel entwickeln. Laut Aussage von Spotify hätten sogar 20% der illegalen Downloader zu Streaming-Diensten gewechselt. Der Gesamtumsatz des Schweizer Musikmarktes belief sich 2012 auf CHF 104,8 Mio. Dabei umfasste der durch den Absatz von Tonträgern generierte Umsatz beinahe zwei Drittel des gesamten Verkaufserlöses (CHF 67 Mio.). Während der Verkauf physischer Tonträger im Vergleich zu 2011 um 28% zurückging, vergrösserte sich der digitale Absatzmarkt im 2012 um 23%. Der durch Streaming erzielte Umsatz betrug im Vorjahr nur etwas über 3% des gesamten digitalen Absatzmarktes (CHF 37,8 Mio.). Erste Zahlen für 2013 zeigen hingegen einen deutlichen Anstieg des Marktanteils von Streaming-Diensten am digitalen Musikvertrieb.

Umsatzrückgang in der Schweiz

Zu Beginn des Berichtsjahres zogen die Aargauer und die Luzerner Zeitung Bilanz aus dem einjährigen Bestehen des Kulturförderungsgesetzes (KFG) und liessen dabei verschiedene Kulturverbände zu Wort kommen. Heinrich Gartentor, Präsident des Berufsverbandes der bildenden Künstlerinnen und Künstler (Visarte) bedauerte, dass die visuelle Kunst durch die Reorganisation der Kulturförderpolitik über einen Viertel ihrer Fördergelder verloren habe. Ebenfalls ungerecht behandelt fühlte sich in dieser Hinsicht der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA). Die zeitgenössische Architektur und Baukultur finde gar keine Berücksichtigung im KFG. Auf der anderen Seite zeigten sich die Autoren der Schweiz (ADS) grundsätzlich zufrieden. Der Literatur- und Leseförderung werde in der Kulturbotschaft eine wichtige Rolle zugeschrieben. Nichtsdestotrotz seien die Mittel für eidgenössische Literaturpreise zu knapp bemessen. Positiv bewerteten hingegen Pro Helvetia und das Bundesamt für Kultur (BAK) das neue Gesetz. Hervorgehoben wurden insbesondere die verstärkten Bemühungen zur Schaffung einer engen Zusammenarbeit zwischen Verbänden und den verschiedenen Verwaltungsebenen sowie die Möglichkeit einer ganzheitlichen Laufbahnförderung in allen Sparten.

Bilanz aus dem einjährigen Bestehen des Kulturförderungsgesetzes
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Das Berichtsjahr erlebte eine Neuauflage des Bündner Sprachenstreits. Die Befürworter der einheitlichen rätoromanischen Schrift- bzw. Standardsprache Rumantsch Grischun sahen sich mit einer durch Gemeindebehörden und Kulturschaffende unterstützten Bewegung konfrontiert, die das Rumantsch Grischun als Alphabetisierungssprache aus den Bündner Schulzimmern verbannt haben wollte. Zwar obliegt die Wahl der Unterrichtssprache kommunaler Kompetenz, die Lehrmittelgestaltung hingegen untersteht dem kantonalen Lehrmittelverlag. Gemäss Grossratsbeschluss von 2003 werden die kantonalen Schulbücher seit 2005 aus Spargründen und zur Stärkung des grundsätzlich gefährdeten Rätoromanischen neben Deutsch und Italienisch in der rätoromanischen Standardsprache verlegt. Insbesondere im Unterengadin, im Münstertal und im Bündner Oberland regte sich aus Angst vor einer Schwächung der lokalen Idiome Widerstand. Organisiert in sogenannten Pro-Idioms-Vereinen wehrten sich die Gegner der Standardsprache gegen die schulpolitische Bevorzugung einer Kunstsprache auf Kosten der lokalen Idiome. Ende März wurde im Münstertal eine Initiative gegen das Rumantsch Grischun als Alphabetisierungssprache eingereicht, das die Münstertaler nach Inkrafttreten des kantonalen Sprachengesetzes (2007) als eine Pioniergemeinde eingeführt hatten. Ähnliche Bestrebungen zurück zum lokalen Schriftidiom gab es auch im surselvischen Ilanz. Ende des Berichtsjahrs präsentierte die Dachorganisation Lia Rumantscha einen Kompromissvorschlag zum Sprachenstreit. Dabei sollen die Schulen zwischen einer Alphabetisierung im Idiom oder einer solchen in Rumantsch Grischun wählen können, müssen dabei aber passive Kenntnisse der jeweils anderen Sprache vermitteln. Nach dem Willen der Bündner Regierung und der vorbereitenden Grossratskommission sollen im revidierten Bündner Schulgesetz alle Idiome und Rumantsch Grischun einander künftig gleichgestellt sein.

Neuauflage des Bündner Sprachenstreits

Bereits zur Eröffnung der Solothurner Filmtage im Januar wurden Stimmen aus den Filmverbänden laut, welche dem Bund eine selektive Filmförderung vorwarfen. Hauptsächlich kritisiert wurde die geringe Anzahl unterstützter Drehbücher im Vorjahr im Vergleich zu 2007, was das BAK daraufhin mit leicht schwächerer Qualität der eingegangenen Projekte begründete. Der Konflikt spitzte sich zu, als die Produktion „Sennentuntschi“ trotz staatlicher Förderung bereits vor Fertigstellung Konkurs anmelden musste. Ende Juni reichten der Filmproduzentenverband und die Gruppe Autoren, Regisseure und Produzenten eine Aufsichtsbeschwerde gegen die von Nicolas Bideau geführte BAK-Sektion Film ein. Hauptbeschwerdepunkt war die Verletzung der Ausstandspflicht durch zwei Kommissionsmitglieder beim Entscheid über Fördergelder. Konkret ging es um eine dreitägige Sitzung, wo unter anderem zwei Mitglieder des fünfköpfigen Gremiums für ihre Projekte Fördergelder zugesprochen bekamen. Die Beschwerdeführer waren der Ansicht, dass betreffende Personen der ganzen Sitzung hätten fernbleiben müssen. Das BAK wies die Beschwerde zurück. Die Kommissionsmitglieder seien vorschriftsgemäss bei den Einzelsitzungen, in denen ihre Projekte behandelt wurden, in den Ausstand getreten, womit die Vorschriften erfüllt seien.

Aufsichtsbeschwerde gegen die von Nicolas Bideau geführte BAK-Sektion Film

2005 hatte die Wettbewerbskommission die in der Deutschschweiz geltende Buchpreisbindung, den so genannten Sammelrevers, als unzulässige Wettbewerbsabrede qualifiziert. Im März des Berichtsjahres stützte das Bundesgericht diese Auffassung. Der Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) gelangte daraufhin mit einem Ausnahmegesuch nach Art. 8 des Kartellgesetzes an den Bundesrat. Gemäss dieser Bestimmung kann der Bundesrat in Einzelfällen Absprachen zulassen, wenn «sie notwendig sind, um überwiegende öffentliche Interessen zu verwirklichen». Diesen Interessennachweis – beispielsweise eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit guter Literatur – sah der Bundesrat nicht als erbracht an. Er erklärte gegenüber den Medien, er sei davon überzeugt, dass ohne Preisbindung Bücher grundsätzlich billiger würden und die Angebotsvielfalt nicht abnehme. Die kulturpolitischen Interessen, welche die Gesuchsteller anführten, lassen sich laut Bundesrat mit besseren Mitteln als der Buchpreisbindung verwirklichen. Als Beispiel nannte er die Literaturförderung, für die allein auf Bundesebene jährlich CHF 6.7 Mio. ausgegeben werden. Der SBVV zeigte sich vom Entscheid des Bundesrates enttäuscht. Er hatte sich zumindest eine Übergangslösung erhofft, da die WAK des Nationalrates daran ist, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, der die Buchpreise ausserhalb des Kartellgesetzes regeln soll.

Zweiter Bericht über die kollektive Buchpreisbindung und der erfolgreiche Versuch sie abzuschaffen (2005-2007)
Dossier: Aufhebung der Buchpreisbindung

Die Buchpreisbindung geriet noch stärker unter Druck. Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen bestätigte den Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko), die Preisbindung zu untersagen. Das von den Kartellwächtern gerügte System, der so genannte Sammelrevers, verpflichtet die Buchhändler, die von den Verlegern fixierten Ladenpreise einzuhalten. Das hat für die Kunden zwar den Vorteil, dass ein Buch überall in der Schweiz gleich viel kostet, führt aber auch dazu, dass deutschsprachige Bücher im Schnitt rund 16 Prozent teurer sind als in Deutschland oder Österreich. Der von der Weko als ungerechtfertigte Absprache gerügte Sammelrevers wird vom Buchhändler- und Verlegerverband mit höheren Mieten und Löhnen sowie mit «überwiegenden öffentlichen Interessen» gerechtfertigt, für welche der Bundesrat Ausnahmeregelungen erlassen könne. Das Bundesamt für Justiz hat aber bereits signalisiert, dafür gebe es in der Verfassung keine Grundlage. Dennoch gelangte der Verband ans Bundesgericht, welches der Beschwerde die aufschiebende Wirkung gewährte, bis es in der Materie abschliessend entschieden hat. Vor vier Jahren hatte das Bundesgericht das von den Wettbewerbsbehörden erlassene Preisbindungsverbot aufgehoben, weil mildere Massnahmen nicht geprüft worden seien.

Zweiter Bericht über die kollektive Buchpreisbindung und der erfolgreiche Versuch sie abzuschaffen (2005-2007)
Dossier: Aufhebung der Buchpreisbindung

Im Sommer nahm der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zum Kulturförderungsgesetz (KFG) und zum Pro-Helvetia-Gesetz zur Kenntnis. Beide Gesetzgebungsvorhaben stiessen in der Vernehmlassung auf grundsätzliche Zustimmung. Die Kantone, die Städte, die meisten Parteien und die Schweizer Kulturschaffenden begrüssten die Entwürfe, brachten aber Änderungswünsche an. Einzig die SVP und ein Wirtschaftsverband (Centre Patronal) möchten pauschal auf das KFG verzichten. Die überwiegende Zahl der Stellungnahmen beurteilte den Entwurf in seiner Gesamtheit nicht nur als notwendig, sondern auch inhaltlich als überzeugend. Auf Kritik stiessen hingegen die als zu zahlreich und zu kompliziert bezeichneten Steuerungsinstrumente, der Verzicht auf eine Bestimmung zur Unterstützung herausragender kantonaler und städtischer Kultureinrichtungen (so genannte Leuchttürme) und das Fehlen von Massnahmen zur Verbesserung der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden. Beim weiteren Vorgehen entschied der Bundesrat, dass die Steuerungsinstrumente im KFG vereinfacht werden und die wesentlichen kulturpolitischen Entscheide in einem einzigen Schritt erfolgen sollen. Auf eine Unterstützung der «Leuchttürme» soll hingegen verzichtet werden. Zur sozialen Sicherung von Arbeitnehmenden in Berufen mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen erwartet der Bundesrat einen Bericht bis Ende 2007.

Das neue Kulturförderungsgesetz (BRG 07.043)
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz