Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Buchmarkt

Akteure

  • Anderer Verband im Bereich Kultur, Medien und Sprachen

Prozesse

6 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Mit dem für den 16. März 2020 angesetzten Lockdown zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie mussten auch sämtliche Literaturbetriebe ihre Türen für unbestimmte Zeit schliessen. Auch wenn es in den Vorjahren schon immer Stimmen gab, die der Literaturszene schlechte Karten prognostizierten, zeigte sich die Situation auf dem Buchmarkt und in den Literaturbetrieben in der Covid-Krise nun so ernst wie selten zuvor. Nur wenige Wochen nach der Zwangsschliessung berichtete die NZZ, dass es Verlage gebe, die über einen Umsatzrückgang von rund 90 Prozent klagten und sich nun gezwungen sahen, Notprogramme zu entwerfen oder gar die Reissleine zu ziehen. Der Buchhandel im deutschsprachigen Raum sei weitestgehend eingestellt; wer keine finanziellen Rücklagen habe, ordere kaum noch neue Titel und gehe stattdessen die Ladenbestände durch. Erschwerend komme hinzu, dass Internethändler wie Amazon Bücher nicht als Gegenstände des täglichen Bedarfs betrachteten und daher in ihrem Versandprozess auch nicht priorisierten. Viele Verlage hätten sich zwischenzeitlich auf die Veröffentlichung von E-Büchern beschränkt oder ihre vielversprechendsten Titel kurzerhand in den Herbst verschoben, damit diese nicht Gefahr liefen unbeachtet zu bleiben. Die Entwicklung habe auch einen starken Einfluss auf die Autorenschaft, da sie durch den Stillstand der gesamten Branche nicht wie gewohnt ihr Einkommen mit Lesungen aufbessern könne. Besonders betroffen seien junge und unbekannte Autorinnen und Autoren. Auch wenn sich in der Zwischenzeit vielversprechende Projekte zu deren Unterstützung entwickelten, würde es nicht einfach für diese werden. So berichtete beispielsweise die Aargauer Zeitung vom Corona-Projekt «Stoff für den Shutdown», einem durch Crowdfunding entstandenen, gedruckten Literaturmagazin, in dem Autorinnen und Autoren ihre Texte veröffentlichen können. So sollen die Kulturschaffenden in der Krise unterstützt und die Einnahmen der Autorenschaft sichergestellt werden. Während die grossen Betriebe in der Krise stark zu kämpfen hatten, schienen kleinere und lokale Buchhandlungen die Gelegenheit zu nutzen, ihre Dienstleistungen auszubauen. Denn wie die Basler Zeitung zu berichten wusste, bliebe die Nachfrage nach Büchern trotz geschlossener Türen gerade bei den kleinen Handlungen hoch. So wurde in einigen Betrieben der Lieferservice stark ausgebaut, während andere einen solchen erstmals ins Leben riefen.
Diese Formen der Eigeninitiative waren unter anderem auch durch die ablehnende Haltung des BAK erforderlich geworden. Dieses hatte einen Vorstoss der Branchenverbände Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband (SBVV), Livre Suisse und Associazione librai ed editori della Svizzera Italiana (ALESI) abgelehnt, der Unterstützungszahlungen an die durch den Lockdown besonders betroffenen Unternehmen gefordert hätte, wie der SBVV in seinem Newsletter mitteilte. Im weiteren wurde auch der Antrag auf Corona-Soforthilfen durch das BAK und die SECO abgelehnt. Diese argumentierten, dass die Verlage und Buchhandlungen analog zu anderen KMUs Kurzarbeit und Liquiditätshilfen beantragen könnten, Sofortzahlungen wie sie an selbständig erwerbende Kulturschaffende geleistet werden, könnten aber der gewinnorientierten Buchbranche nicht zugesprochen werden.

Während der Mitte April vom Bundesrat kommunizierte Etappenplan zur schrittweisen Lockerung der Lockdownvorgaben bei einigen Betrieben für Aufatmen sorgte, löste er bei den Westschweizer Literaturorganisationen eine regelrechte Polemik aus. Der Verband Livre Suisse, die Interessenvertretung der Vertriebe, Verlage und Buchhandlungen der Romandie, kündigte Tags darauf an, eine Petition für die Öffnung der Buchhandlungen bereits ab dem 27. April zu lancieren. Generalsekretär Olivier Babel erläuterte gegenüber «La Liberté», dass man damit die Aufmerksamkeit der Behörden auf den unlauteren Wettbewerb lenken wolle, der durch die vorzeitige Öffnung der gesamten Ladenfläche der grossen Supermärkte begünstigt werde. Die Einzelhändler mussten hingegen noch weitere zwei Wochen zuwarten und sahen sich durch diese zweistufige Lockerung benachteiligt. Pascal Vanderberghe, Direktor des Buchhändlers Payot, begrüsste und unterstützte das Engagement von Livre Suisse zwar, mahnte aber zugleich, dass die frühzeitige Eröffnung des Einzelhandels auch Gefahren in Form der fehlenden Laufkundschaft mit sich bringe, was in der Folge lediglich zu Mehrkosten führe. Es wäre wohl für alle einfacher, wenn die Beschränkungen für die Grosshändler bis auf Weiteres beibehalten blieben. Auch Grosshändler wie Manor oder Migros zeigten sich solidarisch mit den Einzelhändlern. Da die Botschaft des Bundesrates nicht ganz klar sei, wisse man beispielsweise beim orangen Riesen noch immer nicht so genau, welche Bereiche innerhalb des Unternehmens denn nun konkret ab dem 27. April geöffnet werden könnten. Da man hinsichtlich der Umsetzung grosse Unterschiede zwischen den Kantonen erwarte, weigere man sich bei der Migros die Situation auszunutzen und wolle entsprechend einen Teil des Sortiments noch verschlossen lassen. Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-SR) schien sich ebenfalls am Aspekt der Wettbewerbsverzerrung zu stossen und forderte die Regierung entsprechend auf, Alternativen zu prüfen. Interessanterweise verkündete der «Blick» just zwei Tage nach dem ersten Öffnungsschritt, dass Payot eine Strafanzeige gegen die Migros eingereicht habe, weil diese die entsprechende Verordnung des Bundesrates nicht eingehalten habe. Der Buchhändler erwirkte, dass die Migros-Genossenschaft Genf den Bücherverkauf in sämtlichen Filialen sofort einstellen musste, da Bücher nicht zu den Gütern des täglichen Bedarfs zählten.

Musik während Covid-19

Der im Februar vom Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) veröffentlichte Bericht von Media Control zur Lage des Deutschschweizer Buchmarkts zeigte für 2013 zum ersten Mal seit den von Einbussen geprägten Jahren ab 2007 einen leichten Umsatzgewinn von 1,7% im Vergleich zu 2012. Von etwas mehr als 20 Millionen verkauften Buchexemplaren in der deutschsprachigen Schweiz wurden rund 17 Millionen über den Schweizer Buchmarkt erworben. Obwohl Media Control keine separaten Zahlen für den Online-Handel in der Schweiz ausweist, geht der SBVV davon aus, dass analog zum grossen Nachbarn Deutschland mit grosser Wahrscheinlichkeit auch der Online-Handel in der Schweiz stagniert. Anders sah dies Michele Bomio, CEO von Orell Füssli Thalia: Er ortete im Online-Handel, wo aktuell ein Viertel aller Verkäufe abgewickelt würden, grosses Potenzial. Im Vergleich zum vorangegangenen Jahr hingegen nicht zugelegt hat der Umsatzanteil der Deutschschweizer Verlage. Dieser verharrt seit 2012 auf dem Niveau von 14,7%. Ziel des Gastland-Auftritts an der Leipziger Buchmesse war denn auch, die Präsenz der Schweizer Literatur in der deutschen Öffentlichkeit zu fördern. Dass die Zahlen zum Schweizer Buchmarkt 2013 eine Trendwende eingeläutet hätten, wurde hingegen bereits im Mai 2014 wieder angezweifelt. Die Zahlen des ersten Quartals 2014 liessen einen erneuten Umsatzeinbruch vermuten.

Lage des Deutschschweizer Buchmarkts

2005 hatte die Wettbewerbskommission die in der Deutschschweiz geltende Buchpreisbindung, den so genannten Sammelrevers, als unzulässige Wettbewerbsabrede qualifiziert. Im März des Berichtsjahres stützte das Bundesgericht diese Auffassung. Der Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) gelangte daraufhin mit einem Ausnahmegesuch nach Art. 8 des Kartellgesetzes an den Bundesrat. Gemäss dieser Bestimmung kann der Bundesrat in Einzelfällen Absprachen zulassen, wenn «sie notwendig sind, um überwiegende öffentliche Interessen zu verwirklichen». Diesen Interessennachweis – beispielsweise eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit guter Literatur – sah der Bundesrat nicht als erbracht an. Er erklärte gegenüber den Medien, er sei davon überzeugt, dass ohne Preisbindung Bücher grundsätzlich billiger würden und die Angebotsvielfalt nicht abnehme. Die kulturpolitischen Interessen, welche die Gesuchsteller anführten, lassen sich laut Bundesrat mit besseren Mitteln als der Buchpreisbindung verwirklichen. Als Beispiel nannte er die Literaturförderung, für die allein auf Bundesebene jährlich CHF 6.7 Mio. ausgegeben werden. Der SBVV zeigte sich vom Entscheid des Bundesrates enttäuscht. Er hatte sich zumindest eine Übergangslösung erhofft, da die WAK des Nationalrates daran ist, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, der die Buchpreise ausserhalb des Kartellgesetzes regeln soll.

Zweiter Bericht über die kollektive Buchpreisbindung und der erfolgreiche Versuch sie abzuschaffen (2005-2007)
Dossier: Aufhebung der Buchpreisbindung

Die Buchpreisbindung geriet noch stärker unter Druck. Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen bestätigte den Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko), die Preisbindung zu untersagen. Das von den Kartellwächtern gerügte System, der so genannte Sammelrevers, verpflichtet die Buchhändler, die von den Verlegern fixierten Ladenpreise einzuhalten. Das hat für die Kunden zwar den Vorteil, dass ein Buch überall in der Schweiz gleich viel kostet, führt aber auch dazu, dass deutschsprachige Bücher im Schnitt rund 16 Prozent teurer sind als in Deutschland oder Österreich. Der von der Weko als ungerechtfertigte Absprache gerügte Sammelrevers wird vom Buchhändler- und Verlegerverband mit höheren Mieten und Löhnen sowie mit «überwiegenden öffentlichen Interessen» gerechtfertigt, für welche der Bundesrat Ausnahmeregelungen erlassen könne. Das Bundesamt für Justiz hat aber bereits signalisiert, dafür gebe es in der Verfassung keine Grundlage. Dennoch gelangte der Verband ans Bundesgericht, welches der Beschwerde die aufschiebende Wirkung gewährte, bis es in der Materie abschliessend entschieden hat. Vor vier Jahren hatte das Bundesgericht das von den Wettbewerbsbehörden erlassene Preisbindungsverbot aufgehoben, weil mildere Massnahmen nicht geprüft worden seien.

Zweiter Bericht über die kollektive Buchpreisbindung und der erfolgreiche Versuch sie abzuschaffen (2005-2007)
Dossier: Aufhebung der Buchpreisbindung

Im Sommer stimmte, nach der WAK-NR im vergangenen September, auch die ständerätliche WAK einer parlamentarischen Initiative des ehemaligen Nationalrats Maitre (cvp, GE) zu und gab damit grünes Licht zur Ausarbeitung gesetzlicher Grundlagen für eine Regulierung der Bücherpreise. Im Winter präsentierte Preisüberwacher Rudolf Strahm, unterstützt von mehreren Buchhändlern, einen Kompromissvorschlag zwischen vollständiger Preisbindung und vollständiger Liberalisierung. Dieser würde es dem einzelnen Händler erlauben, die Buchpreise bis auf das Niveau des deutschen Ladenpreises zu senken, welcher durchschnittlich 16 Prozent unter dem schweizerischen liegt.

Parlamentarische Initiative zur Regulierung der Bücherpreise (Pa.Iv. 04.430)
Dossier: Aufhebung der Buchpreisbindung

Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen stützte Ende Mai aus formaljuristischen Gründen das 1999 durch die Wettbewerbskommission (Weko) verordnete Preisbindungsverbot im Buchhandel, stellte aber die Frage, ob die Aufhebung der fixen Buchpreise nicht zu einer Verringerung der Sortimentsbuchhandlungen und damit zu einer Verminderung der Titelvielfalt führen werde. Der Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) zog seine im Vorjahr eingereichte Beschwerde daraufhin ans Bundesgericht weiter; dieses erteilte dem Rekurs die aufschiebende Wirkung, da die Nachteile einer sofortigen Aufhebung der fixen Buchpreise bei einem für die Branche positiven Entscheid kaum mehr gutzumachen wären. In Europa kennen lediglich Finnland, Griechenland, Grossbritannien, Irland und Schweden keine fixen Buchpreise; Italien hat sie 2001 neu eingeführt, obgleich die EU-Wettbewerbskommission sie bekämpft.

Erster Bericht über das Verbot für die Anwendung der kollektiven Preisbindung und der Kampf dagegen (1999-2002))
Dossier: Aufhebung der Buchpreisbindung