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Die parlamentarischen Beratungen zur Revision des Filmgsetzes (Lex Netflix) und die im Herbst 2021 gefassten Beschlüsse führten zu medialen Debatten. Insbesondere zum Beschluss, dass Streaming-Anbietende wie Netflix neu dazu verpflichtet werden sollten, 4 Prozent ihres in der Schweiz erzielten Bruttogewinns in den Schweizer Film zu reinvestieren, zeigten sich nicht nur im Parlament, sondern auch in der Öffentlichkeit Meinungen, die weit auseinander gingen.

Seitens der Filmindustrie waren nur positive Stimmen zu hören, welche jedoch nur in den französischsprachigen Zeitungen Widerhall fanden. Die Filmindustrie sei erleichtert, dass nun auch der Nationalrat die Investitionspflicht gutgeheissen habe, welche in anderen Ländern bereits üblich sei. Dies sorge für faire Wettbewerbsbedingungen für die Industrie, wie Barbara Miller, Präsidentin des Verbands Filmregie und Drehbuch Schweiz (ARF/FDS) gegenüber der Zeitung La Liberté zu Protokoll gab. Jean-Marc Fröhle, Filmproduzent und Co-Präsident der «IG – Unabhängige Schweizer Filmproduzenten», wies darauf hin, dass Schweizer Regisseurinnen und Regisseure von internationalen Koproduktionen abhängig seien, insbesondere bei Serien. Oftmals seien sie nicht in der Lage, mit den in der Schweiz verfügbaren Mitteln einen unabhängigen Schweizer Film zu produzieren, was sich nun durch dieses Gesetz ändern werde.

In den Medien mussten die liberalen Parteien Kritik einstecken: Aus liberaler Sicht spräche alles gegen die «Lex Netflix». Es handle sich dabei um «einen ungeniessbaren Cocktail aus Heimatschutz, Subventionitis und Bevormundung», schrieb etwa die NZZ. Da die SVP geschlossen gegen das FiG gestimmt hatte, sei es in den Händen der FDP und GLP gelegen, diesen «Investitionszwang» aus dem Gesetz zu streichen. Die Genfer Nationalrätin Simone de Montmollin (fdp, GE) erklärte die Mehrheitsmeinung der FDP gegenüber Le Temps damit, dass es nicht um Protektionismus gehe, sondern um eine Harmonisierung mit den Praktiken in den Nachbarstaaten. Grosse Plattformen würden nur da produzieren, wo sie dazu ermutigt werden.

Auch die bürgerlichen Jungparteien waren mit der beschlossenen Gesetzesrevision nicht einverstanden und befürchteten, dass letztendlich die Konsumentinnen und Konsumenten die Abgaben durch höhere Gebühren tragen müssten. Da die Gesetzesrevision insgesamt völlig an den Interessen der Jungen vorbei ziele, kündigten sie noch am Tag der Schlussabstimmung via Twitter an, das Referendum ergreifen zu wollen, wie die Aargauer Zeitung und die NZZ berichteten.

Revision des Filmgesetzes (Lex Netflix; BRG 20.030)

Mit dem für den 16. März 2020 angesetzten Lockdown zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie mussten auch sämtliche Literaturbetriebe ihre Türen für unbestimmte Zeit schliessen. Auch wenn es in den Vorjahren schon immer Stimmen gab, die der Literaturszene schlechte Karten prognostizierten, zeigte sich die Situation auf dem Buchmarkt und in den Literaturbetrieben in der Covid-Krise nun so ernst wie selten zuvor. Nur wenige Wochen nach der Zwangsschliessung berichtete die NZZ, dass es Verlage gebe, die über einen Umsatzrückgang von rund 90 Prozent klagten und sich nun gezwungen sahen, Notprogramme zu entwerfen oder gar die Reissleine zu ziehen. Der Buchhandel im deutschsprachigen Raum sei weitestgehend eingestellt; wer keine finanziellen Rücklagen habe, ordere kaum noch neue Titel und gehe stattdessen die Ladenbestände durch. Erschwerend komme hinzu, dass Internethändler wie Amazon Bücher nicht als Gegenstände des täglichen Bedarfs betrachteten und daher in ihrem Versandprozess auch nicht priorisierten. Viele Verlage hätten sich zwischenzeitlich auf die Veröffentlichung von E-Büchern beschränkt oder ihre vielversprechendsten Titel kurzerhand in den Herbst verschoben, damit diese nicht Gefahr liefen unbeachtet zu bleiben. Die Entwicklung habe auch einen starken Einfluss auf die Autorenschaft, da sie durch den Stillstand der gesamten Branche nicht wie gewohnt ihr Einkommen mit Lesungen aufbessern könne. Besonders betroffen seien junge und unbekannte Autorinnen und Autoren. Auch wenn sich in der Zwischenzeit vielversprechende Projekte zu deren Unterstützung entwickelten, würde es nicht einfach für diese werden. So berichtete beispielsweise die Aargauer Zeitung vom Corona-Projekt «Stoff für den Shutdown», einem durch Crowdfunding entstandenen, gedruckten Literaturmagazin, in dem Autorinnen und Autoren ihre Texte veröffentlichen können. So sollen die Kulturschaffenden in der Krise unterstützt und die Einnahmen der Autorenschaft sichergestellt werden. Während die grossen Betriebe in der Krise stark zu kämpfen hatten, schienen kleinere und lokale Buchhandlungen die Gelegenheit zu nutzen, ihre Dienstleistungen auszubauen. Denn wie die Basler Zeitung zu berichten wusste, bliebe die Nachfrage nach Büchern trotz geschlossener Türen gerade bei den kleinen Handlungen hoch. So wurde in einigen Betrieben der Lieferservice stark ausgebaut, während andere einen solchen erstmals ins Leben riefen.
Diese Formen der Eigeninitiative waren unter anderem auch durch die ablehnende Haltung des BAK erforderlich geworden. Dieses hatte einen Vorstoss der Branchenverbände Schweizer Buchhändler- und Verleger-Verband (SBVV), Livre Suisse und Associazione librai ed editori della Svizzera Italiana (ALESI) abgelehnt, der Unterstützungszahlungen an die durch den Lockdown besonders betroffenen Unternehmen gefordert hätte, wie der SBVV in seinem Newsletter mitteilte. Im weiteren wurde auch der Antrag auf Corona-Soforthilfen durch das BAK und die SECO abgelehnt. Diese argumentierten, dass die Verlage und Buchhandlungen analog zu anderen KMUs Kurzarbeit und Liquiditätshilfen beantragen könnten, Sofortzahlungen wie sie an selbständig erwerbende Kulturschaffende geleistet werden, könnten aber der gewinnorientierten Buchbranche nicht zugesprochen werden.

Während der Mitte April vom Bundesrat kommunizierte Etappenplan zur schrittweisen Lockerung der Lockdownvorgaben bei einigen Betrieben für Aufatmen sorgte, löste er bei den Westschweizer Literaturorganisationen eine regelrechte Polemik aus. Der Verband Livre Suisse, die Interessenvertretung der Vertriebe, Verlage und Buchhandlungen der Romandie, kündigte Tags darauf an, eine Petition für die Öffnung der Buchhandlungen bereits ab dem 27. April zu lancieren. Generalsekretär Olivier Babel erläuterte gegenüber «La Liberté», dass man damit die Aufmerksamkeit der Behörden auf den unlauteren Wettbewerb lenken wolle, der durch die vorzeitige Öffnung der gesamten Ladenfläche der grossen Supermärkte begünstigt werde. Die Einzelhändler mussten hingegen noch weitere zwei Wochen zuwarten und sahen sich durch diese zweistufige Lockerung benachteiligt. Pascal Vanderberghe, Direktor des Buchhändlers Payot, begrüsste und unterstützte das Engagement von Livre Suisse zwar, mahnte aber zugleich, dass die frühzeitige Eröffnung des Einzelhandels auch Gefahren in Form der fehlenden Laufkundschaft mit sich bringe, was in der Folge lediglich zu Mehrkosten führe. Es wäre wohl für alle einfacher, wenn die Beschränkungen für die Grosshändler bis auf Weiteres beibehalten blieben. Auch Grosshändler wie Manor oder Migros zeigten sich solidarisch mit den Einzelhändlern. Da die Botschaft des Bundesrates nicht ganz klar sei, wisse man beispielsweise beim orangen Riesen noch immer nicht so genau, welche Bereiche innerhalb des Unternehmens denn nun konkret ab dem 27. April geöffnet werden könnten. Da man hinsichtlich der Umsetzung grosse Unterschiede zwischen den Kantonen erwarte, weigere man sich bei der Migros die Situation auszunutzen und wolle entsprechend einen Teil des Sortiments noch verschlossen lassen. Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-SR) schien sich ebenfalls am Aspekt der Wettbewerbsverzerrung zu stossen und forderte die Regierung entsprechend auf, Alternativen zu prüfen. Interessanterweise verkündete der «Blick» just zwei Tage nach dem ersten Öffnungsschritt, dass Payot eine Strafanzeige gegen die Migros eingereicht habe, weil diese die entsprechende Verordnung des Bundesrates nicht eingehalten habe. Der Buchhändler erwirkte, dass die Migros-Genossenschaft Genf den Bücherverkauf in sämtlichen Filialen sofort einstellen musste, da Bücher nicht zu den Gütern des täglichen Bedarfs zählten.

Musik während Covid-19

Ende Mai 2019 schickte der Bundesrat den Entwurf zur Förderung der Kultur in den Jahren 2021–2024 (Kulturbotschaft 2021–2024) in die Vernehmlassung. Bis zur Vernehmlassungsfrist am 20. September 2019 gingen insgesamt 305 Stellungnahmen ein, die sechs Kernthemen fokussierten: die Umsetzung der Kulturbotschaft 2016–2020, die Handlungsachsen der Kulturpolitik des Bundes, die Weiterentwicklung von (bestehenden) Massnahmen, die Revision des Filmgesetzes und die Finanzmittel zur Umsetzung der Kulturbotschaft 2021–2024.
Die Umsetzung der Kulturbotschaft 2016–2020 wurde in einer deutlichen Mehrheit der Stellungnahmen – wobei sich viele Rückmeldungen erst gar nicht zu diesem Punkt äusserten – positiv bewertet, auch wenn einige Teilnehmende Kritik an der durch finanzielle Kürzungen und das Stabilisierungsprogramm erschwerten Umsetzung einzelner Massnahmen übten. Die wenigen Stellungnahmen mit grösseren Vorbehalten machten insbesondere geltend, dass in der aktuellen Förderperiode zu wenig auf die Krise des Journalismus oder auf Menschen mit Behinderungen eingegangen worden sei.
Die Beibehaltung der drei bestehenden Handlungsachsen der Kulturpolitik (kulturelle Teilhabe, gesellschaftlicher Zusammenhalt sowie Kreation und Innovation) fand, gerade im Sinne der angestrebten Kontinuität und Verlässlichkeit, ebenfalls breite Zustimmung. Auch der in diesem Zusammenhang neu eingeführte Akzent der «Digitalisierung» wurde mehrheitlich befürwortet, wenn auch vereinzelt mit Bedenken: Während einige Rückmeldungen das Fehlen einer umfassenden Digitalisierungsstrategie bemängelten und für mehr Kohärenz in diesem Bereich eine solche auch explizit forderten, kam von Seiten des SSV und der SAB die Forderung nach einer vorrangigen Evaluation der bereits getroffenen Massnahmen. Organisationen wie der SBVV oder die SKKB befürworteten den Akzent auf der Digitalisierung, ermahnten aber zugleich, dass dieser nicht zu Lasten der analogen und physischen Objekte gehen dürfe. Lediglich die SVP stand dem Akzent auf der Digitalisierung gänzlich ablehnend gegenüber, da die Digitalisierung ihrem Befinden nach «mit Kultur weder direkt noch indirekt» etwas zu tun habe.
Die zwölf Massnahmen zur Weiterentwicklung der Kultur wurden überwiegend positiv beurteilt, wobei zu einzelnen Massnahmen kritische Töne bzw. Anpassungsvorschläge geäussert wurden: Während die Ansätze zur Chancengleichheit von Frauen und Männern im Kulturbereich, zur Kunstvermittlung oder zu den Halteplätzen für Jenische, Sinti und Roma sowie nationale und internationale Austausch- und Kooperationsbestrebungen von allen Teilnehmenden befürwortet wurden, gab es bei der Entwicklung der musikalischen Bildung einzelne Einwände. Auch wenn die Mehrheit die Stärkung des Programms «Jugend und Musik» befürwortete, monierte der Kanton Waadt die Qualitätsanforderungen des Programms und stellte das Modell der Talentförderung («Talentkarte») in Frage; andere Kantone sowie Organisationen hingegen forderten die Berücksichtigung kantonaler Talentförderungsprogramme, um eine Koordination zu ermöglichen. Grosse Vorbehalte seitens einer Mehrheit der Teilnehmenden bestanden hingegen bei den vorgeschlagenen Massnahmen zur Baukultur, trotz grundsätzlicher Zustimmung zum «Konzept Baukultur». Eine Mehrheit der Kantone sowie die SAGW und die EDK betonten, dass die neue Strategie zur Förderung der Baukultur – diese wird voraussichtlich Anfang 2020 vom Bundesrat verabschiedet werden – nicht zu Lasten der Aufgaben in den Bereichen Kulturerbe, Archäologie und Denkmalpflege gehen dürfte. Teilnehmende aus den Bereichen der Denkmalpflege und der Architektur bemängelten, dass die geplante Strategie ausschliesslich zur Stärkung der zeitgenössischen Baukultur diene.
Die Revision des Filmgesetzes (FiG) wurde kontrovers beurteilt: Während sämtliche Kantone und die Mehrheit der Parteien sowie Kulturverbände die neu vorgeschlagenen Verpflichtungen für Online-Filmeanbieter (Investitionspflicht und Quote für europäische Filme) befürworteten, plädierte die SRG für eine Ausdehnung der Investitionspflicht auf ausländische Veranstalter mit Werbefenstern in der Schweiz. Die FDP, die SVP, der Schweizerische Gewerbeverband sowie Vertretungen der Telekommunikationsbranche lehnten die Neuerungen gänzlich ab, schlossen gar ein diesbezügliches Referendum nicht aus. Die Kritiker monierten die mangelnde Verfassungskonformität einer solchen Ausdehnung und bezweifelten die Durchsetzbarkeit der neuen Verpflichtungen gegenüber Unternehmen mit Sitz im Ausland, was zu einer Benachteiligung der inländischen Konkurrenz führen könne. Die FDP nahm, nebst dem Kanton Zürich, dem Städteverband und der Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, auch eine ablehnende Haltung gegenüber dem vorgesehenen Ausschluss kommerziell tätiger Unternehmen von der Filmkulturförderung ein, während diese Massnahme von den restlichen 25 Kantonen sowie der BDP, der CVP, der GP und der SP durchaus begrüsst wurde.
Die vom Bundesrat zur Umsetzung der Kulturpolitik beantragten Finanzmittel betrugen insgesamt CHF 942.8 Mio., was einer Mittelaufstockung von rund CHF 35.4 Mio. bzw. einem Wachstum von durchschnittlich 2.9 Prozent pro Jahr entspricht (einschliesslich einer Teuerung von 1 Prozent). Diese Werte stiessen bei der CVP und dem SGV auf ungeteilte Zustimmung, wurden aber wiederum von der FDP, der SVP und dem Gewerbeverband als zu hoch erachtet. Eine grosse Mehrheit begrüsste zwar die vorgesehene Mittelaufstockung, beantragte aber zugleich eine Erhöhung des Gesamtfinanzrahmens.
Im Rahmen weiterer vorgeschlagener Gesetzesanpassungen gab einzig die vorgesehene Streichung der Kulturabgeltung an die Stadt Bern zu reden: GP, SP, der Städteverband, diverse Kulturverbände sowie die Kantone Basel-Landschaft, Solothurn und offensichtlich der Kanton Bern lehnten diese Massnahme deutlich ab.

Kulturbotschaft 2021–2024 (BRG 20.030)
Dossier: Cultura quo vadis? Die Botschaften über die Förderung der Kultur im Überblick

Die Volkskultur geniesse steigende Wertschätzung, gab sich Albert Vitali (fdp, LU), neuer Präsident der Interessengemeinschaft Volkskultur Schweiz (IGVS), überzeugt. Nationalrat Vitali ist Mitglied der parlamentarischen Gruppe „Volkskultur und Volksmusik“, die bis anhin bei ca. 50 bürgerlichen Parlamentariern auf Anklang stiess und im Berichtsjahr auf sich aufmerksam machte, indem mehrere ihrer Mitglieder in Trachten gekleidet zur Herbstsession erschienen. Bereits im Februar schloss die seit dem neuen Kulturförderungsgesetz (KFG) für die Nachwuchsförderung verantwortliche Pro Helvetia mit der IGVS eine Leistungsvereinbarung ab, wonach die Unterstützung von an den Nachwuchs gerichteten Projekten der Volkskulturverbände direkt über den IGVS erfolgen soll. Zu diesem Zweck schuf Pro Helvetia einen Volkskulturfonds, den die Stiftung in einer dreijährigen Pilotphase alljährlich mit CHF 100'000 speist.

Volkskultur

Zu Beginn des Berichtsjahres zogen die Aargauer und die Luzerner Zeitung Bilanz aus dem einjährigen Bestehen des Kulturförderungsgesetzes (KFG) und liessen dabei verschiedene Kulturverbände zu Wort kommen. Heinrich Gartentor, Präsident des Berufsverbandes der bildenden Künstlerinnen und Künstler (Visarte) bedauerte, dass die visuelle Kunst durch die Reorganisation der Kulturförderpolitik über einen Viertel ihrer Fördergelder verloren habe. Ebenfalls ungerecht behandelt fühlte sich in dieser Hinsicht der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA). Die zeitgenössische Architektur und Baukultur finde gar keine Berücksichtigung im KFG. Auf der anderen Seite zeigten sich die Autoren der Schweiz (ADS) grundsätzlich zufrieden. Der Literatur- und Leseförderung werde in der Kulturbotschaft eine wichtige Rolle zugeschrieben. Nichtsdestotrotz seien die Mittel für eidgenössische Literaturpreise zu knapp bemessen. Positiv bewerteten hingegen Pro Helvetia und das Bundesamt für Kultur (BAK) das neue Gesetz. Hervorgehoben wurden insbesondere die verstärkten Bemühungen zur Schaffung einer engen Zusammenarbeit zwischen Verbänden und den verschiedenen Verwaltungsebenen sowie die Möglichkeit einer ganzheitlichen Laufbahnförderung in allen Sparten.

Bilanz aus dem einjährigen Bestehen des Kulturförderungsgesetzes
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Im Sommer nahm der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zum Kulturförderungsgesetz (KFG) und zum Pro-Helvetia-Gesetz zur Kenntnis. Beide Gesetzgebungsvorhaben stiessen in der Vernehmlassung auf grundsätzliche Zustimmung. Die Kantone, die Städte, die meisten Parteien und die Schweizer Kulturschaffenden begrüssten die Entwürfe, brachten aber Änderungswünsche an. Einzig die SVP und ein Wirtschaftsverband (Centre Patronal) möchten pauschal auf das KFG verzichten. Die überwiegende Zahl der Stellungnahmen beurteilte den Entwurf in seiner Gesamtheit nicht nur als notwendig, sondern auch inhaltlich als überzeugend. Auf Kritik stiessen hingegen die als zu zahlreich und zu kompliziert bezeichneten Steuerungsinstrumente, der Verzicht auf eine Bestimmung zur Unterstützung herausragender kantonaler und städtischer Kultureinrichtungen (so genannte Leuchttürme) und das Fehlen von Massnahmen zur Verbesserung der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden. Beim weiteren Vorgehen entschied der Bundesrat, dass die Steuerungsinstrumente im KFG vereinfacht werden und die wesentlichen kulturpolitischen Entscheide in einem einzigen Schritt erfolgen sollen. Auf eine Unterstützung der «Leuchttürme» soll hingegen verzichtet werden. Zur sozialen Sicherung von Arbeitnehmenden in Berufen mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen erwartet der Bundesrat einen Bericht bis Ende 2007.

Das neue Kulturförderungsgesetz (BRG 07.043)
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

In der Aprilsession des Nationalrates thematisierten verschiedene Vorstösse die Kulturpolitik des Bundes. Mit einer Motion verlangte Widmer (sp, LU), der Bundesrat solle die Massnahmen zur Rettung des audiovisuellen Kulturguts massiv verstärken und dazu allenfalls die gesetzlichen Grundlagen erweitern. In seiner Stellungnahme erinnerte der Bundesrat an bereits unternommene Anstrengungen, insbesondere die Gründung des Vereins «Memoriav» und dessen substanzielle Finanzierung durch den Bund (jährlich CHF 1'878'000 für die Periode 1998-2001). Bundesrätin Dreifuss stellte einen weiteren Bericht in Aussicht, auf dessen Grundlage – und voraussichtlich im Rahmen des geplanten Kulturförderungsgesetzes – eine gesetzliche Regelung für die Stärkung des audiovisuellen Kulturguts vorbereitet werden soll. Mittelfristig möchte der Bundesrat sein finanzielles Engagement für «Memoriav» noch leicht anheben.

Ausgehend von einer Interpellation Galli (cvp, BE) (Ip 01.3374) ersuchte Müller-Hemmi (sp, ZH) den Bundesrat ebenfalls mit einer Motion (Mo.01.3461), die Richtlinien zur Unterstützung kultureller Organisationen von nationaler Bedeutung im Sinn von mehr Sicherheit für ihre Finanz- und Tätigkeitsplanung abzuändern sowie den dafür vorgesehenen Kredit, der in den letzten Jahren eingefrorenen worden war, wieder substantiell zu erhöhen. Auf Antrag des Bundesrates wurden beide Motionen als Postulate gutgeheissen. In diesem Rahmen beantwortete der Bundesrat auch eine Interpellation Gysin (sp, BS) zur Musikförderung (Ip.01.3322).

Verschiedene Vorstösse im Jahr 2002 zur Kulturpolitik des Bundes

«Präsenz Schweiz», die neue Auslandlobby des Bundes, und Pro Helvetia unterzeichneten eine Vereinbarung, welche die Kompetenzen der beiden Organisationen regelt. Es ist vorgesehen, dass das kulturelle Schaufenster im Ausland zum Gegenstand eines regelmässigen Informations- und Meinungsaustauschs zwischen den involvierten Stellen wird. Gemäss EDA sind auf operationeller Ebene verschiedene Koordinationsgruppen unter der Federführung von «Präsenz Schweiz» vorgesehen.

Vereinbarung zwischen «Präsenz Schweiz» und Pro Helvetia zur Regelung der Kompetenzen

Sieben Jahre nach der Erstausgabe wurde das Inventar der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung nachgeführt und neu aufgelegt. Das Verzeichnis, das jetzt rund 8'300 Objekte enthält, die vor bewaffneten Konflikten und vor Katastrophen in Friedenszeiten zu schützen sind, wurde von Sachverständigen der Kantone und des Bundes in enger Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Komitee für Kulturgüterschutz überarbeitet. Dabei wurden 200 Objekte von der regionalen in die nationale Bedeutung umgeteilt, 600 Kulturgüter neu in die regionale Kategorie aufgenommen und etwa 20 Objekte gestrichen, weil sie zerstört, verändert oder zweckentfremdet worden waren.

Inventar der Kulturgüter