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Der Verband der Schweizer Privatradios (VSP) forderte von der SRG, den Sender DRS 3 und die Regionaljournale von DRS 1 aus ihrem Angebot zu streichen. Die SRG blieb jedoch unbeeindruckt, da sie von sich aus keine Programme abschalten darf, für die der Bundesrat die Konzessionen vergeben hat.

Verband der Schweizer Privatradios fordert die Streichung der Regionaljournale der SRG

Gegen die Vorschläge der Kommission, die Zulassungsbedingungen für Private zu verschärfen und marktmächtigen regionalen Medienunternehmen die Beteiligung an Radio- und TV-Stationen zu verbieten, hatten sich Mitte des Jahres insbesondere die Verlegerverbände (Schweizer Presse, Presse Romande und Associazione Ticinese Editori di Giornali) gewehrt. Ebenfalls negative Reaktionen waren seitens der Unikom, der Union nichtkommerzorientierter Lokalradios, hinsichtlich des früheren Beschlusses der KVF laut geworden, das Gebührensplitting für Radios mit nichtkommerziellen Kontrastprogrammen in Agglomerationen abzuschaffen. KVF-Präsident Peter Vollmer (sp, BE) liess verlauten, die Kommission habe eine Gesetzesgrundlage erarbeitet, die sich für die Medienvielfalt ausspreche, ohne die SRG in ihrer Substanz zu gefährden. Die KVF verabschiedete schliesslich im November das neue RTVG mit 20 zu einer Stimme bei einer Enthaltung. Da nicht weniger als 51 Minderheitsanträge angemeldet worden waren, musste die Diskussion des Gesetzes im Nationalrat von der Traktandenliste der Dezembersession gestrichen und auf die Frühjahrssession 2004 verschoben werden.

Totalrevisison des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vom 24. März 2006
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Im Februar konnten sich dann diverse Interessengruppen zum RTVG-Entwurf äussern, der in der Stossrichtung dem Grundsatz eines starken durch die SRG erbrachten Service public und eines grösseren Handlungsspielraums privater Regionalsender verpflichtet war. Einigkeit schien hinsichtlich des Gebührensplittings zu herrschen, von dem laut Bundesrat die Privaten vermehrt profitieren sollten, nicht ohne aber dafür Leistungen für den Service public zu erbringen. Wie schon beim Vorentwurf zum RTVG ging für die SRG dieser neue Gesetzesentwurf ebenfalls zu stark ins Detail. Die SRG sah ihre Programmautonomie in Frage gestellt und lehnte zudem die Schaffung eines Beirats zur Überprüfung der Leistungsaufträge ab. Der Verband Schweizer Privatradios (VSP) lobte seinerseits die Absicht, die Funktion der privaten Radio- und Fernsehveranstalter als Träger des regionalen Service public auf Gesetzesstufe zu verankern; die privilegierte Stellung der SRG bei der Programmanzahl, der Finanzierung über Gebühren und Werbung sowie bei der Verbreitung sei jedoch zu relativieren.

Totalrevisison des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vom 24. März 2006
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Kritik wurde an der im Rahmen der RTVG-Revision geplanten Behördenorganisation geübt, welche alle Mitglieder der entscheidenden Gremien der Wahl durch den Bundesrat unterstellt und unter anderem die Einsetzung einer Kommission für Fernmeldewesen und elektronische Medien vorsieht. Insbesondere der Presserat widersetzte sich in seiner Vernehmlassungsantwort vehement einer intensivierten staatlichen Kontrolle und Verrechtlichung des Journalismus. Er schlug mehr Selbstregulierung und die Schaffung eines einfacheren Kontrollsystems in Form eines Medienrats mit Branchen- und Publikumsvertretern vor, der den Presserat selbst und die im Gesetzesentwurf vorgesehenen neuen Kontrollinstanzen ersetzen würde. Zu zaghaft erschien die Liberalisierung den Westschweizer Lokalradios sowie dem Westschweizer Radio RSR, die sich erstmals gemeinsam äusserten, um ihrer ablehnenden Haltung dem neuen RTVG-Entwurf gegenüber mehr Gewicht zu verleihen. Der Entwurf zwinge die Schweizer Sender, mit ungleich langen Spiessen gegenüber den ausländischen zu kämpfen, zementiere eine schwerfällige Staatskontrolle und präsentiere mit der Abkehr von der gemischten Finanzierung einen unbrauchbaren Finanzierungsplan. Gute Noten erhielt der Gesetzesentwurf wiederum vom Verband Schweizer Privatradios (VSP), der nur an den Wettbewerbsvorteilen der SRG etwas zu bemängeln hatte und dementsprechend die weitgehende Gleichstellung der Privaten mit der SRG forderte.

Totalrevisison des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vom 24. März 2006
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)