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2005 hatte die Wettbewerbskommission die in der Deutschschweiz geltende Buchpreisbindung, den so genannten Sammelrevers, als unzulässige Wettbewerbsabrede qualifiziert. Im März des Berichtsjahres stützte das Bundesgericht diese Auffassung. Der Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) gelangte daraufhin mit einem Ausnahmegesuch nach Art. 8 des Kartellgesetzes an den Bundesrat. Gemäss dieser Bestimmung kann der Bundesrat in Einzelfällen Absprachen zulassen, wenn «sie notwendig sind, um überwiegende öffentliche Interessen zu verwirklichen». Diesen Interessennachweis – beispielsweise eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit guter Literatur – sah der Bundesrat nicht als erbracht an. Er erklärte gegenüber den Medien, er sei davon überzeugt, dass ohne Preisbindung Bücher grundsätzlich billiger würden und die Angebotsvielfalt nicht abnehme. Die kulturpolitischen Interessen, welche die Gesuchsteller anführten, lassen sich laut Bundesrat mit besseren Mitteln als der Buchpreisbindung verwirklichen. Als Beispiel nannte er die Literaturförderung, für die allein auf Bundesebene jährlich CHF 6.7 Mio. ausgegeben werden. Der SBVV zeigte sich vom Entscheid des Bundesrates enttäuscht. Er hatte sich zumindest eine Übergangslösung erhofft, da die WAK des Nationalrates daran ist, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, der die Buchpreise ausserhalb des Kartellgesetzes regeln soll.

Zweiter Bericht über die kollektive Buchpreisbindung und der erfolgreiche Versuch sie abzuschaffen (2005-2007)
Dossier: Aufhebung der Buchpreisbindung

Die Buchpreisbindung geriet noch stärker unter Druck. Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen bestätigte den Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko), die Preisbindung zu untersagen. Das von den Kartellwächtern gerügte System, der so genannte Sammelrevers, verpflichtet die Buchhändler, die von den Verlegern fixierten Ladenpreise einzuhalten. Das hat für die Kunden zwar den Vorteil, dass ein Buch überall in der Schweiz gleich viel kostet, führt aber auch dazu, dass deutschsprachige Bücher im Schnitt rund 16 Prozent teurer sind als in Deutschland oder Österreich. Der von der Weko als ungerechtfertigte Absprache gerügte Sammelrevers wird vom Buchhändler- und Verlegerverband mit höheren Mieten und Löhnen sowie mit «überwiegenden öffentlichen Interessen» gerechtfertigt, für welche der Bundesrat Ausnahmeregelungen erlassen könne. Das Bundesamt für Justiz hat aber bereits signalisiert, dafür gebe es in der Verfassung keine Grundlage. Dennoch gelangte der Verband ans Bundesgericht, welches der Beschwerde die aufschiebende Wirkung gewährte, bis es in der Materie abschliessend entschieden hat. Vor vier Jahren hatte das Bundesgericht das von den Wettbewerbsbehörden erlassene Preisbindungsverbot aufgehoben, weil mildere Massnahmen nicht geprüft worden seien.

Zweiter Bericht über die kollektive Buchpreisbindung und der erfolgreiche Versuch sie abzuschaffen (2005-2007)
Dossier: Aufhebung der Buchpreisbindung

Im Sommer nahm der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zum Kulturförderungsgesetz (KFG) und zum Pro-Helvetia-Gesetz zur Kenntnis. Beide Gesetzgebungsvorhaben stiessen in der Vernehmlassung auf grundsätzliche Zustimmung. Die Kantone, die Städte, die meisten Parteien und die Schweizer Kulturschaffenden begrüssten die Entwürfe, brachten aber Änderungswünsche an. Einzig die SVP und ein Wirtschaftsverband (Centre Patronal) möchten pauschal auf das KFG verzichten. Die überwiegende Zahl der Stellungnahmen beurteilte den Entwurf in seiner Gesamtheit nicht nur als notwendig, sondern auch inhaltlich als überzeugend. Auf Kritik stiessen hingegen die als zu zahlreich und zu kompliziert bezeichneten Steuerungsinstrumente, der Verzicht auf eine Bestimmung zur Unterstützung herausragender kantonaler und städtischer Kultureinrichtungen (so genannte Leuchttürme) und das Fehlen von Massnahmen zur Verbesserung der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden. Beim weiteren Vorgehen entschied der Bundesrat, dass die Steuerungsinstrumente im KFG vereinfacht werden und die wesentlichen kulturpolitischen Entscheide in einem einzigen Schritt erfolgen sollen. Auf eine Unterstützung der «Leuchttürme» soll hingegen verzichtet werden. Zur sozialen Sicherung von Arbeitnehmenden in Berufen mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen erwartet der Bundesrat einen Bericht bis Ende 2007.

Das neue Kulturförderungsgesetz (BRG 07.043)
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Nachdem der Gesamtarbeitsvertrag der Pressebranche 2004 ausgelaufen war, blieben im Berichtsjahr die Fronten hart. Der Verband Schweizer Presse lehnte es weiterhin ab, Gespräche mit den Journalistenverbänden Comedia und Impressum zu führen, solange von diesen Mindestlöhne gefordert werden. Die Verleger plädierten weiterhin für eine Lösung der Lohnfrage auf Betriebsebene und verabschiedeten an ihrer Jahrestagung einen Katalog von Mindeststandards für individuelle Arbeitsverträge, den sie im Alleingang, das heisst ohne Konsultation der Gewerkschaften erarbeitetet hatten.

Streitigkeiten über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für die Pressebranche

Im Sommer stimmte, nach der WAK-NR im vergangenen September, auch die ständerätliche WAK einer parlamentarischen Initiative des ehemaligen Nationalrats Maitre (cvp, GE) zu und gab damit grünes Licht zur Ausarbeitung gesetzlicher Grundlagen für eine Regulierung der Bücherpreise. Im Winter präsentierte Preisüberwacher Rudolf Strahm, unterstützt von mehreren Buchhändlern, einen Kompromissvorschlag zwischen vollständiger Preisbindung und vollständiger Liberalisierung. Dieser würde es dem einzelnen Händler erlauben, die Buchpreise bis auf das Niveau des deutschen Ladenpreises zu senken, welcher durchschnittlich 16 Prozent unter dem schweizerischen liegt.

Parlamentarische Initiative zur Regulierung der Bücherpreise (Pa.Iv. 04.430)
Dossier: Aufhebung der Buchpreisbindung

Eine von Bundesrat Leuenberger in Auftrag gegebene Überprüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Lage der SRG soll zukünftige bundesrätliche Medienentscheide erleichtern. Die Einsetzung der mit der Untersuchung beauftragten Eidgenössischen Finanzkontrolle wurde vom SRG-Verwaltungsrat befürwortet. Dabei wird auch der Ausbau der SRG-Aktivitäten im Internet-Bereich genauer überprüft werden. Dieses Engagement der SRG wurde u.a. seitens der Zeitungsverleger heftig kritisiert, die einen Missbrauch der privilegierten Stellung der gebührenfinanzierten SRG monierten. Der Verband Schweizer Presse reichte denn auch beim Bundesamt für Kommunikation Beschwerde gegen den Ausbau der Internetauftritts der SRG ein.

Wirtschaftlichkeitsprüfung der SRG

Der Presserat ist ein 1977 geschaffenes Selbstkontrollorgan der schweizerischen Printmedien und wird von einer Stiftung von vier Journalistenverbänden (Comedia, SSM, Impressum und Konferenz der Chefredaktoren) getragen. Er behandelt Klagen und Beschwerden rechtlicher und vor allem ethischer Art. Dabei hat er zwar keine Weisungsbefugnis, seine Stellungnahmen finden aber jeweils grosse Beachtung. Die vier Trägerorganisationen lehnten es im Berichtsjahr einmal mehr ab, auch den Verlegerverband (Verband Schweizer Presse) an dieser Institution, welche von einzelnen Unternehmen finanziell unterstützt wird, zu beteiligen. Namentlich die Gewerkschaft Comedia lehnte dieses Ansinnen kategorisch ab, da der Presserat sonst auf die kommerziellen Interessen der Verleger Rücksicht zu nehmen hätte und damit seine Glaubwürdigkeit verlieren würde.

Aufnahme der Verleger in den Presserat

Ende Juli lief der Gesamtarbeitsvertrag für die Pressebranche aus. Namentlich wegen der Meinungsverschiedenheiten über die Bestimmungen für Mindestlöhne hatten sich die Sozialpartner (Verlegerverband und Gewerkschaft Comedia) im Frühjahr nicht über einen neuen GAV einigen können. Die Comedia wollte die Höhe dieser Löhne weiterhin im GAV festgeschrieben haben, während die Arbeitgeber für den Grundsatz einer Festlegung aller Löhne auf Betriebsstufe plädierten. Im September führte die Gewerkschaft mehrere Aktionen durch, um die Verleger zur Wiederaufnahme der Verhandlungen zu veranlassen. Dieses Ziel wurde damit allerdings nicht erreicht.

Streitigkeiten über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag für die Pressebranche

Zu Jahresbeginn schlossen sich das Schweizer Filmzentrum, die Sektion Film der Pro Helvetia und die schweizerische Kurzfilmagentur zu «Swiss Films» zusammen. Mit einem Budget von CHF 3 Mio. soll in den nächsten drei Jahren gezielt der Schweizer Film, insbesondere der Kurzfilm im Ausland gefördert werden; danach wird entschieden, ob «Swiss Films» unabhängig bleibt oder in die Pro Helvetia integriert wird.

Gründung des Vereins «Swiss Films»

Mit Verweis auf die schwierigste Lage der Branche seit 50 Jahren empörte sich der Verlegerverband Schweizer Presse über den Entscheid der entsprechenden Schiedsstelle, die Verleger seien ab 2004 zur Erhöhung der Mindestlöhne für Medienschaffende um 1,2% verpflichtet. Die Lohnerhöhung sollte nur bis Juli 2004 gelten, da der Verlegerverband den GAV mit dem SVJ auf diesen Zeitpunkt gekündigt hatte und somit auch die Schiedsstelle zur Disposition stand. Die Kündigung des GAV war vom Verlegerverband damit begründet worden, dass der Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) eine Verschleppungstaktik verfolge und nicht einmal Terminvorschläge für die angebotenen Vertragsverhandlungen behandelt habe. Der SVJ – mit rund 6000 Mitgliedern der grösste Schweizer Berufsverband der Journalistinnen und Journalisten – gab sich mit „impressum“ - „Die Journalistinnen“ einen neuen Namen. Die Wahl fiel mit Verweis auf die Verbundenheit des Begriffs mit dem Journalismus und seiner Verständlichkeit in allen vier Landessprachen auf „impressum“.

Erhöhung der Mindestlöhne für Medienschaffende ärgert die Verleger

Im September trat Hanspeter Lebrument, Churer Medienunternehmer, die Nachfolge von Hans Heinrich Coninx als neuer Präsident des Verbands Schweizer Presse an. In seiner Antrittsrede holte Lebrument zu einem Rundumschlag gegen den geplanten Verfassungsartikel zur Medienvielfalt und gegen die Anti-Konzentrationsregeln in den regionalen Medienmärkten aus. Nebst der Kritik präsentierte das Verbandspräsidium an seiner Jahresversammlung auch ein neues Förderungsmodell, wonach künftig eine Stiftung die Verteilung der öffentlichen Gelder übernehmen sollte – wobei die Verleger nur die Bereiche Distribution, Bildung, Selbstkontrolle und Versorgung mit Daten als förderungswürdig erachteten.

Hanspeter Lebrument Präsident des Verbands Schweizer Presse

Gegen die Vorschläge der Kommission, die Zulassungsbedingungen für Private zu verschärfen und marktmächtigen regionalen Medienunternehmen die Beteiligung an Radio- und TV-Stationen zu verbieten, hatten sich Mitte des Jahres insbesondere die Verlegerverbände (Schweizer Presse, Presse Romande und Associazione Ticinese Editori di Giornali) gewehrt. Ebenfalls negative Reaktionen waren seitens der Unikom, der Union nichtkommerzorientierter Lokalradios, hinsichtlich des früheren Beschlusses der KVF laut geworden, das Gebührensplitting für Radios mit nichtkommerziellen Kontrastprogrammen in Agglomerationen abzuschaffen. KVF-Präsident Peter Vollmer (sp, BE) liess verlauten, die Kommission habe eine Gesetzesgrundlage erarbeitet, die sich für die Medienvielfalt ausspreche, ohne die SRG in ihrer Substanz zu gefährden. Die KVF verabschiedete schliesslich im November das neue RTVG mit 20 zu einer Stimme bei einer Enthaltung. Da nicht weniger als 51 Minderheitsanträge angemeldet worden waren, musste die Diskussion des Gesetzes im Nationalrat von der Traktandenliste der Dezembersession gestrichen und auf die Frühjahrssession 2004 verschoben werden.

Totalrevisison des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vom 24. März 2006
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Mitte des Berichtsjahres bekräftigte die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) ihren Willen, sich für die Förderung der Medienvielfalt einzusetzen, und beantragte die Schaffung eines neuen Artikels 93a in der Bundesverfassung – den so genannten Medienartikel. Dieser beauftragt den Bund, die Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien zu fördern und dabei die Bedeutung der Medien für die demokratische Meinungsbildung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie für den gesellschaftlichen Zusammenhalt anzuerkennen. In der Vernehmlassung hatte sich die SP zugunsten des Medienartikels geäussert, führe doch der Konzentrationsprozess in der Presse zu Zuständen, die politisch korrigiert werden müssten. Dem hatten die Grünen beigepflichtet, ohne jedoch mit Kritik an den Förderungskriterien der SPK zu sparen. Auch die Freisinnigen waren angesichts der Wirkungslosigkeit des bisherigen Systems einer direkten Förderung der Presse zugeneigt, verwahrten sich aber gegen eine zusätzliche Regulierung des Medienmarkts. Die CVP wollte sich erst bei Vorliegen des Gesetzesentwurfs zu den im Kommissionsbericht dargelegten Kriterien äussern, und die SVP hatte sowohl eine indirekte als auch eine direkte Presseförderung entschieden abgelehnt. Einhellige Ablehnung war dem Medienartikel auch seitens der Medienbranche – des Verbands Schweizer Presse, des Schweizer Verbands der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) und des Schweizer Syndikats Medienschafftender (SSM) – entgegengeschlagen, welche die Unabhängigkeit der Presse gefährdet sahen. Nur die Mediengewerkschaft „comedia“ war für den Medienartikel sowie für qualitative Förderungskriterien eingetreten. Der Presserat hatte sich demgegenüber vermehrte Investitionen in die journalistische Aus- und Weiterbildung sowie in Ombudsstellen gewünscht, und nur unter der Bedingung einer Einführung marktüblicher Preise und der Entgeltung der anfallenden Mehrkosten durch den Bund war schliesslich die Post zu einem Systemwechsel bereit.

Parlamentarische Initiative „Medien und Demokratie“ (03.448)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Im Februar konnten sich dann diverse Interessengruppen zum RTVG-Entwurf äussern, der in der Stossrichtung dem Grundsatz eines starken durch die SRG erbrachten Service public und eines grösseren Handlungsspielraums privater Regionalsender verpflichtet war. Einigkeit schien hinsichtlich des Gebührensplittings zu herrschen, von dem laut Bundesrat die Privaten vermehrt profitieren sollten, nicht ohne aber dafür Leistungen für den Service public zu erbringen. Wie schon beim Vorentwurf zum RTVG ging für die SRG dieser neue Gesetzesentwurf ebenfalls zu stark ins Detail. Die SRG sah ihre Programmautonomie in Frage gestellt und lehnte zudem die Schaffung eines Beirats zur Überprüfung der Leistungsaufträge ab. Der Verband Schweizer Privatradios (VSP) lobte seinerseits die Absicht, die Funktion der privaten Radio- und Fernsehveranstalter als Träger des regionalen Service public auf Gesetzesstufe zu verankern; die privilegierte Stellung der SRG bei der Programmanzahl, der Finanzierung über Gebühren und Werbung sowie bei der Verbreitung sei jedoch zu relativieren.

Totalrevisison des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vom 24. März 2006
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Obgleich es das meistbesuchte Museum der Schweiz ist, kämpft das Verkehrshaus der Schweiz (VHS) in Luzern seit Jahren mit finanziellen Problemen. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Gründungsmitglieder und Hauptträger Post, Swisscom, SBB und Swissair aus dem bisherigen Engagement mit jährlichen Pauschalbeiträgen lösen und das Museum nur noch punktuell unterstützen wollen. Angesichts dieser Sachlage und der angestrebten Neuordnung im Bereich Landesmuseum verlangte der Trägerverein, das VHS dem Landesmuseum zu unterstellen. Dieses Anliegen nahm Nationalrat Widmer (sp, LU) mit einer von 133 Abgeordneten unterzeichneten Motion auf. Das VHS doppelte mit einem Gesuch an das EDI nach und ersuchte gleichzeitig darum, den bis Ende 2003 befristeten Leistungsauftrag zu verlängern. Der Bundesrat antwortete ausweichend. Er zeigte sich bereit, den Leistungsauftrag zu erstrecken; beim Anschluss ans Schweizer Landes Museum winkte er mit der Begründung ab, dieses könne mit seinen momentanen Ressourcen keine weiteren operativen Aufgaben übernehmen.
Zu einer früheren Motion Widmer mit ähnlicher Thematik siehe hier.

Leistungsauftrag an das Verkehrshaus der Schweiz (Mo. 02.3068)

De son côté, la sous-commission « Médias et Démocratie » de la CIP du Conseil national a poursuivi ses travaux en vue de l’élaboration d’un nouveau système d’aide à la presse, dont le premier élément doit être l’élaboration d’une base constitutionnelle. Adopté à l’unanimité par la commission, le projet d’article constitutionnel sur la politique des médias a été mis en consultation à fin octobre. La commission a par ailleurs précisé, quelques semaines auparavant, les grandes orientations du projet. Le principal changement devrait être le passage à une aide directe à la presse dès 2007. Le principe de l’arrosoir dans l’attribution de subventions ayant montré son inefficacité, la commission a insisté sur la nécessité de mieux cibler l’aide en fixant un certain nombre de critères. Le texte prévoit que "la Confédération encourage la diversité et l´indépendance des médias. Ce faisant, elle tient compte de l´importance des médias pour la formation démocratique de l´opinion au niveau national, régional et local, ainsi que pour la cohésion sociale". Les éditeurs, par l’entremise de Presse Suisse, se sont prononcés contre ce projet d’article constitutionnel. Ils ont reconnu l’urgence d’apporter un certain nombre de corrections mais répété leur scepticisme à l’égard d’une aide directe.

Parlamentarische Initiative „Medien und Demokratie“ (03.448)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Im Rahmen des Filmfestivals von Locarno wurde der um knapp eine Million auf CHF 50.4 Mio. aufgestockte «Pacte de l’audiovisuel» zwischen SRG SSR idée suisse und den unabhängigen Schweizer Filmproduzenten für die Jahre 2003 bis 2005 unterzeichnet. Die Filmschaffenden werden künftig für Fernsehausstrahlungen ihrer Werke besser entschädigt.

Weiterführung und Erweiterung des «Pacte de l’audiovisuel»

In der Aprilsession des Nationalrates thematisierten verschiedene Vorstösse die Kulturpolitik des Bundes. Mit einer Motion verlangte Widmer (sp, LU), der Bundesrat solle die Massnahmen zur Rettung des audiovisuellen Kulturguts massiv verstärken und dazu allenfalls die gesetzlichen Grundlagen erweitern. In seiner Stellungnahme erinnerte der Bundesrat an bereits unternommene Anstrengungen, insbesondere die Gründung des Vereins «Memoriav» und dessen substanzielle Finanzierung durch den Bund (jährlich CHF 1'878'000 für die Periode 1998-2001). Bundesrätin Dreifuss stellte einen weiteren Bericht in Aussicht, auf dessen Grundlage – und voraussichtlich im Rahmen des geplanten Kulturförderungsgesetzes – eine gesetzliche Regelung für die Stärkung des audiovisuellen Kulturguts vorbereitet werden soll. Mittelfristig möchte der Bundesrat sein finanzielles Engagement für «Memoriav» noch leicht anheben.

Ausgehend von einer Interpellation Galli (cvp, BE) (Ip 01.3374) ersuchte Müller-Hemmi (sp, ZH) den Bundesrat ebenfalls mit einer Motion (Mo.01.3461), die Richtlinien zur Unterstützung kultureller Organisationen von nationaler Bedeutung im Sinn von mehr Sicherheit für ihre Finanz- und Tätigkeitsplanung abzuändern sowie den dafür vorgesehenen Kredit, der in den letzten Jahren eingefrorenen worden war, wieder substantiell zu erhöhen. Auf Antrag des Bundesrates wurden beide Motionen als Postulate gutgeheissen. In diesem Rahmen beantwortete der Bundesrat auch eine Interpellation Gysin (sp, BS) zur Musikförderung (Ip.01.3322).

Verschiedene Vorstösse im Jahr 2002 zur Kulturpolitik des Bundes

La Swissfirst Bank a repris la maison d’édition Jean Frey AG, propriété du Basler Mediengruppe. Le groupe Ringier s’est senti trahi car un précontrat relatif à la vente avait été signé avec les Bâlois en 2001. L’institut financier a repris Jean Frey AG, pour ensuite vendre la société à un groupe d’investisseurs privés et institutionnels. Aussi bien l’organisation faîtière des éditeurs Presse suisse, que la rédaction de la « Weltwoche », ont demandé aux nouveaux maîtres de maison de jouer carte sur table. L’annonce de la composition du nouvel actionnariat a confirmé sa proximité présumée avec des milieux bourgeois. Principal repreneur à hauteur de 25% environ, le financier tessinois et ancien politicien démocrate-chrétien Tito Tettamanti était notamment accompagné d’un certain nombre de politiciens bourgeois. Parmi les nombreux actionnaires détenant moins de 5%, se trouvaient Hans Kaufmann (CN, udc, ZH), Peter Weigelt (CN, prd, SG) ou encore Jörg Rappold (anc. membre du Conseil cantonal, prd, ZH). Une part d’ombre est demeurée dans la mesure où les détenteurs de 20% du capital n’ont pas dévoilé leur identité. La direction du groupe a été confiée à Filippo Leutenegger, ancien présentateur d’une émission politique de la télévision alémanique (ARENA). La fédération suisse des journalistes a réagi en exprimant sa crainte de voir les titres du groupe perdre leur indépendance. Le syndicat des médias Comedia a manifesté son inquiétude que le groupe devienne un objet de spéculation. L’identité des repreneurs a provoqué de vives réactions au sein de la rédaction du Beobacher, véritable institution se définissant comme le porte-parole des plus faibles et qui dispense de nombreux conseil pratiques à ses lecteurs. Le rédacteur en chef Ivo Bachmann et le chef du centre de conseil Philippe Ruedin, qui s’étaient exprimés ouvertement en faveur d’un reprise du titre par le groupe Ringier, plus à même selon eux à garantir l’indépendance du titre, ont démissionné une fois les noms des nouveaux propriétaires rendus publics.

Verkauf des Zürcher Verlagshauses Jean Frey AG an Ringier

Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen stützte Ende Mai aus formaljuristischen Gründen das 1999 durch die Wettbewerbskommission (Weko) verordnete Preisbindungsverbot im Buchhandel, stellte aber die Frage, ob die Aufhebung der fixen Buchpreise nicht zu einer Verringerung der Sortimentsbuchhandlungen und damit zu einer Verminderung der Titelvielfalt führen werde. Der Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) zog seine im Vorjahr eingereichte Beschwerde daraufhin ans Bundesgericht weiter; dieses erteilte dem Rekurs die aufschiebende Wirkung, da die Nachteile einer sofortigen Aufhebung der fixen Buchpreise bei einem für die Branche positiven Entscheid kaum mehr gutzumachen wären. In Europa kennen lediglich Finnland, Griechenland, Grossbritannien, Irland und Schweden keine fixen Buchpreise; Italien hat sie 2001 neu eingeführt, obgleich die EU-Wettbewerbskommission sie bekämpft.

Erster Bericht über das Verbot für die Anwendung der kollektiven Preisbindung und der Kampf dagegen (1999-2002))
Dossier: Aufhebung der Buchpreisbindung

Im November kam es zu heftiger Kritik an den Sparplänen der Subkommission der nationalrätlichen Finanzkommission, bereits im Bundesbudget 2002 erhebliche Kürzungen der Pressefördergelder vorzunehmen. Vorgesehen waren Einsparungen von 30 Mio Fr. jährlich, indem Zeitungen und Zeitschriften mit einer Auflage von über 100'000 Exemplaren vom heutigen System der Presseförderung ausgeschlossen werden sollen. Titel mit Auflagen bis zu 50'000 Exemplaren hingegen sollen in den Genuss eines höheren Rabatts auf dem Grundpreis kommen. Gegen das als überstürzt und überfallartig empfundene Vorgehen – den betroffenen Kreisen wurde der entsprechende Vorschlag der Subkommission zuhanden der Finanzkommission nur für eine Kurzkonsultation von wenigen Tagen unterbreitet – lehnten sich der Schweizerische Dachverband der Zeitungsverleger, der Westschweizer Verlegerverband Presse Romande, aber auch Vertreter der Lokal- und Regionalzeitungen, Vertreter der Post und nicht zuletzt die Subkommission „Medien und Demokratie“ auf.

Voranschlag 2002 (BRG 01.046)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)

Der Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) legte Ende des Berichtsjahres ein neues Reglement für das Berufsregister (BR) zuhanden der beiden anderen Mediengewerkschaften comedia und Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) vor. Ziel ist es, ein neues und gesamtschweizerisch einheitliches BR für Medienleute zu schaffen, wobei die wichtigsten Änderungen eine Flexibilisierung des Registers sowie eine Betonung der ethischen Aspekte anstreben und insbesondere die Aufnahmebedingungen in das Register betreffen: Nicht mehr die Einkommenshöhe, sondern die eingesetzte Zeit (mindestens 50% während zweier Jahre) definiert die „hauptberufliche Tätigkeit“. Zudem gilt die journalistische Tätigkeit an sich und nicht das Medium als Aufnahmekriterium. Aufnahmewillige müssen sich künftig auf die Standesregeln des Berufs verpflichten.

neues Reglement für das Berufsregister BR

«Präsenz Schweiz», die neue Auslandlobby des Bundes, und Pro Helvetia unterzeichneten eine Vereinbarung, welche die Kompetenzen der beiden Organisationen regelt. Es ist vorgesehen, dass das kulturelle Schaufenster im Ausland zum Gegenstand eines regelmässigen Informations- und Meinungsaustauschs zwischen den involvierten Stellen wird. Gemäss EDA sind auf operationeller Ebene verschiedene Koordinationsgruppen unter der Federführung von «Präsenz Schweiz» vorgesehen.

Vereinbarung zwischen «Präsenz Schweiz» und Pro Helvetia zur Regelung der Kompetenzen

Kritik wurde an der im Rahmen der RTVG-Revision geplanten Behördenorganisation geübt, welche alle Mitglieder der entscheidenden Gremien der Wahl durch den Bundesrat unterstellt und unter anderem die Einsetzung einer Kommission für Fernmeldewesen und elektronische Medien vorsieht. Insbesondere der Presserat widersetzte sich in seiner Vernehmlassungsantwort vehement einer intensivierten staatlichen Kontrolle und Verrechtlichung des Journalismus. Er schlug mehr Selbstregulierung und die Schaffung eines einfacheren Kontrollsystems in Form eines Medienrats mit Branchen- und Publikumsvertretern vor, der den Presserat selbst und die im Gesetzesentwurf vorgesehenen neuen Kontrollinstanzen ersetzen würde. Zu zaghaft erschien die Liberalisierung den Westschweizer Lokalradios sowie dem Westschweizer Radio RSR, die sich erstmals gemeinsam äusserten, um ihrer ablehnenden Haltung dem neuen RTVG-Entwurf gegenüber mehr Gewicht zu verleihen. Der Entwurf zwinge die Schweizer Sender, mit ungleich langen Spiessen gegenüber den ausländischen zu kämpfen, zementiere eine schwerfällige Staatskontrolle und präsentiere mit der Abkehr von der gemischten Finanzierung einen unbrauchbaren Finanzierungsplan. Gute Noten erhielt der Gesetzesentwurf wiederum vom Verband Schweizer Privatradios (VSP), der nur an den Wettbewerbsvorteilen der SRG etwas zu bemängeln hatte und dementsprechend die weitgehende Gleichstellung der Privaten mit der SRG forderte.

Totalrevisison des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vom 24. März 2006
Dossier: Revisionen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG)

Der Bundesrat hiess Ende des Berichtsjahres ein Konzept gut, wonach die Medien aus dem Parlamentsgebäude in ein nahes Medienhaus ausgelagert werden sollen zugunsten der Herrichtung von zehn zusätzlichen Sitzungszimmern und eines weiteren Fraktionszimmers für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Aufgrund des Protestes der Vereinigung der Bundeshausjournalisten (VBJ) gegen eine solche Auslagerung der vierten Gewalt wurde seitens der Regierung betont, der freie Zugang zum Bundeshaus bleibe für Medienleute auch in Zukunft gewährleistet.

Medienzentrum