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Im Juni 2021 präsentierte der Bundesrat den ersten Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Mit der Ratifikation der Istanbul-Konvention, einem Übereinkommen des Europarats, hatte sich der Bund im Jahr 2017 verpflichtet, sich gegen jegliche Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen einzusetzen. In seinem ersten, beinahe 140 Seiten umfassenden Bericht legte der Bundesrat dar, welche Aktionen zur Prävention und Bekämpfung solcher Gewalt sowie im Rahmen des Opferschutzes seit Inkrafttreten der Konvention von Bund und Kantonen bereits unternommen worden sind. Der Bundesrat war der Ansicht, dass die rechtlichen Bestimmungen «den Anforderungen der Konvention insgesamt zu genügen [vermögen]», und zeigte gleichzeitig auf, dass der Gesetzgeber seit Inkrafttreten der Konvention in diesem Bereich nicht untätig geblieben war. So verwies er auf das im Vorjahr in Kraft getretene Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen, das Opfer von Stalking und häuslicher Gewalt besser schützen soll. Eine entsprechende Bestimmung im ZGB zum Kontakt- und Rayonverbot soll per 2022 rechtskräftig werden. Weiter wies der Bundesrat auf die laufenden Arbeiten zur Revision des Sexualstrafrechts hin: Im Februar 2021 war ein entsprechender Entwurf in die Vernehmlassung geschickt worden, der unter anderem den Tatbestand der Vergewaltigung neu definieren soll. Gemäss Entwurf soll dieser auch gelten, wenn keine Drohung oder Gewaltausübung von Seiten des Täters oder der Täterin vorliegt («Nein-heisst-Nein»-Lösung). Mit der Neudefinition des Tatbestands der Vergewaltigung soll auch eine geschlechtsneutrale Formulierung für Opfer von Vergewaltigungen eingeführt werden.
Laut dem Staatenbericht hat die Ratifikation der Istanbul-Konvention «eine neue Dynamik ausgelöst». Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sei ins politische Scheinwerferlicht gerückt. So sei etwa im Rahmen der Legislaturplanung 2019–2023 die Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Konvention verabschiedet worden – als zu integrierende Massnahme in die im April 2021 beschlossene Gleichstellungsstrategie 2030. Auch einige Städte und Kantone hätten die Bekämpfung von Gewalt in ihre Legislaturziele aufgenommen oder Aktionspläne verfasst. Auf allen föderalen Ebenen sei eine starke Zunahme an parlamentarischen Vorstössen zum Thema verzeichnet worden. Ferner sei ein grosses Netzwerk aus vielen Nichtregierungsorganisationen entstanden – das «Netzwerk Istanbul Konvention» – , das sich für die Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Schweiz einsetze.
Benanntes Netzwerk war es denn auch, das im Juni 2021 einen 100-seitigen Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention publizierte, dem in weiteren 250 Seiten Schattenberichte mit Forderungen von verschiedenen NGOs folgten. Im Alternativbericht bemängelte das Netzwerk etwa die zurückhaltende Rolle des Bundes. «Föderalismus führt zu Willkür für Gefährdete und Gewaltbetroffene», so die Ansicht des Netzwerks. Wenn ein zu grosser Teil der Kompetenz den Kantonen überlassen werde, führe dies zu extrem unterschiedlichen Angeboten bezüglich Prävention, Opferschutz und gar bei der Strafverfolgung. Generell würden auf allen föderalen Stufen zu wenig finanzielle Mittel bereitgestellt. Nicht zuletzt forderte das Netzwerk einen stärkeren Einbezug der Zivilgesellschaft bei der Erarbeitung von Gesetzen, Massnahmen und Aktionsplänen. Kritisiert wurde in diesem Zusammenhang auch die Erarbeitung der Gleichstellungsstrategie, die lediglich «unter minimalem Einbezug eines exklusiven Kreises an Akteur_innen erarbeitet» worden sei. Ferner betonte das breit gefächerte Netzwerk die Notwendigkeit, Massnahmen auf spezifische Gruppen abzustimmen, so unter anderem auf Menschen mit Behinderung, Personen mit Transidentität, Asylsuchende oder Kinder. In einem ausführlichen, in der SonntagsZeitung publizierten Artikel bekräftigte die Geschäftsführerin von Kinderschutz Schweiz, Regula Bernhard Hug, in letzterem Zusammenhang die Forderung nach verstärkter Unterstützung für sogenannte Zeugenkinder, also für Kinder, die miterleben, wie sich die Eltern oder Erziehungsberechtigten Gewalt antun.
Unter den zahlreichen im Alternativbericht geäusserten politischen Forderungen befanden sich auch solche, die zum gegebenen Zeitpunkt bereits im Parlament zur Diskussion standen, so etwa die Forderung zur Einführung der «Erst Ja heisst Ja»-Regel – auch diskutiert im Rahmen der hängigen Sexualstrafrechtsrevision –, Massnahmen zur Bekämpfung von Minderjährigenehen oder die Einführung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung. Zu ein paar weiteren, im Bericht ebenfalls enthaltenen Forderungen wurden nur wenig später ebenfalls Vorstösse lanciert, etwa zur Forderung nach nationalen Präventionskampagnen, nach Sicherung des Aufenthaltsstatus von ausländischen Opfern von häuslicher Gewalt oder derjenigen nach einem Verbot von Konversionshandlungen (Pa.Iv. 21.483; Pa.Iv. 21.496; Pa.Iv. 21.497).
Der Staatenbericht der Schweiz wird nun von einer unabhängigen internationalen Expertengruppe evaluiert, die daraufhin der Schweiz bis Ende 2022 Empfehlungen für weitere zu treffende Massnahmen abgeben wird.

Erster Staatenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (2021)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

Die letztjährige landesweite Kampagne zur Rettung der finanziell angeschlagenen Pro Juventute, bei der sich Persönlichkeiten aus Politik, Sport und Gesellschaft engagiert hatten, zeigte erste Wirkung. Die Bereitschaft, sich für die Stiftung zu engagieren, war nach Stiftungsdirektor Stephan Oetiker deutlich zu spüren: Grossfirmen spendeten Geld oder Firmen stockten ihre bisherigen Beiträge auf.

Pro Juventute

Das Kinderhilfswerk Pro Juventute gelangte im Berichtsjahr mit der Information an die Presse, es kämpfe seit mehreren Jahren mit finanziellen Schwierigkeiten und sein Überleben sei zwei Jahre vor dem hundertjährigen Jubiläum gefährdet. Mehrere prominente Personen und Politiker machten sich in der Folge für die Vereinigung stark und warben für Spenden.

Pro Juventute

Unter dem Titel „Jeunesse suisse“ verabschiedete die CVP ein Massnahmenpaket, das dafür sorgen soll, dass sich die Jugend leichter zu politischem Engagement bewegen lässt. Verlangt wurden unter anderem demokratischere Schulen und ein Ausbau des Staats- und Wirtschaftskundeunterrichts, aber auch die Beibehaltung von Noten, damit die Kinder schon in der Primarschule lernen, dass Leistung honoriert wird. Die Medien rief die CVP auf, mehr auf die Jugendlichen ausgerichtete Formate zu produzieren. Die Pro Juventute nahm ihr 90-jähriges Bestehen zum Anlass, ihr Wirken neu auszurichten. Sie Stiftung beschloss, sich künftig politisch offensiver zu geben. Sie will verstärkt das Bewusstsein und das Verantwortungsgefühl von Kindern und Jugendlichen für Umwelt und Gesellschaft fördern und darauf hinwirken, dass Kinder und Jugendliche auf Gemeindeebene bei Angelegenheiten, die sie betreffen, mitreden können.

CVP Pro Juventute

Die Stadt Luzern erhielt den erstmals vergebenen Pestalozzi-Preis für kinderfreundliche Lebensräume. Der mit 20 000 Fr. dotierte Preis wird vom Dachverband Schweizer Lehrereinnen und Lehrer, der Pro Juventute, der Kinderlobby Schweiz, dem schweizerischen UNICEF-Komitee und der Pestalozzi-Stiftung getragen. Als einzige Stadt der Schweiz verfügt Luzern über ein Kinderparlament und einen Kinderbeauftragten.

Stadt Luzern Pestalozzi-Preis für kinderfreundliche Lebensräume

Auf Einladung der Kommission tagten im Frühjahr rund 100 Jugenddelegierte, Sozialarbeiter, Behördenmitglieder sowie Vertreterinnen und Vertreter von Jugendgremien in Biel, um unter dem Titel "Jugendarbeit auf Sparflamme - ein Spiel mit dem Feuer?" den heutigen Stand der Jugendarbeit kritisch zu durchleuchten. Sie bedauerten, dass in wirtschaftlich schwierigen Zeiten der finanzielle Druck zu drastischen Sparübungen in der Jugendarbeit führe, obgleich allen Fachleuten klar sei, dass dies - bei zunehmender Jugendarbeitslosigkeit und fehlenden Zukunftsperspektiven für die jungen Menschen - unwiederbringliche Schäden für die gesamte Gesellschaft nach sich ziehen werde. Sie forderten deshalb in einem "Jugendmanifest" eine Verfassungsgrundlage für jugendpolitische Ziele und Massnahmen sowie ein Rahmengesetz auf Bundesebene, das die Kantone zur Umsetzung einer griffigeren Jugendpolitik verpflichten soll.

Jugendmanifest

In der Jugendpolitik löste das Vernehmlassungsverfahren des EDI zum 1973 publizierten «Jugendbericht» ein starkes Echo aus. Über 60 Stellungnahmen — darunter einige sehr gewichtige Dokumente — zeugten von einer breiten und offen geführten Auseinandersetzung. Eine eigentliche Grundwelle jugendpolitischer Diskussion in der Schweizer Jugend sei freilich nicht ausgelöst worden, stellte die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände fest. Der Bericht der Studiengruppe fand im allgemeinen eine gute Aufnahme. Kritische Stimmen wie jene der SVP äusserten jedoch Skepsis gegenüber den Möglichkeiten behördlicher Massnahmen. Mehrheitlich abgelehnt wurde die Schaffung der Stelle eines Delegierten für Jugendfragen, dessen Funktionen nach der Ansicht vieler Eingaben von einer Jugendkommission besser erfüllt werden könnten. Während das EDI zuhanden des Bundesrates Vorschläge für das weitere Vorgehen ausarbeitete, wurden auch auf kantonaler und kommunaler Ebene jugendpolitische Initiativen ergriffen.

Jugendpolitik, der «Jugendbericht» und Konflikte zwischen Jugend und Erwachsenengesellschaft