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Im Juni 2021 präsentierte der Bundesrat den ersten Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Mit der Ratifikation der Istanbul-Konvention, einem Übereinkommen des Europarats, hatte sich der Bund im Jahr 2017 verpflichtet, sich gegen jegliche Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen einzusetzen. In seinem ersten, beinahe 140 Seiten umfassenden Bericht legte der Bundesrat dar, welche Aktionen zur Prävention und Bekämpfung solcher Gewalt sowie im Rahmen des Opferschutzes seit Inkrafttreten der Konvention von Bund und Kantonen bereits unternommen worden sind. Der Bundesrat war der Ansicht, dass die rechtlichen Bestimmungen «den Anforderungen der Konvention insgesamt zu genügen [vermögen]», und zeigte gleichzeitig auf, dass der Gesetzgeber seit Inkrafttreten der Konvention in diesem Bereich nicht untätig geblieben war. So verwies er auf das im Vorjahr in Kraft getretene Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen, das Opfer von Stalking und häuslicher Gewalt besser schützen soll. Eine entsprechende Bestimmung im ZGB zum Kontakt- und Rayonverbot soll per 2022 rechtskräftig werden. Weiter wies der Bundesrat auf die laufenden Arbeiten zur Revision des Sexualstrafrechts hin: Im Februar 2021 war ein entsprechender Entwurf in die Vernehmlassung geschickt worden, der unter anderem den Tatbestand der Vergewaltigung neu definieren soll. Gemäss Entwurf soll dieser auch gelten, wenn keine Drohung oder Gewaltausübung von Seiten des Täters oder der Täterin vorliegt («Nein-heisst-Nein»-Lösung). Mit der Neudefinition des Tatbestands der Vergewaltigung soll auch eine geschlechtsneutrale Formulierung für Opfer von Vergewaltigungen eingeführt werden.
Laut dem Staatenbericht hat die Ratifikation der Istanbul-Konvention «eine neue Dynamik ausgelöst». Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sei ins politische Scheinwerferlicht gerückt. So sei etwa im Rahmen der Legislaturplanung 2019–2023 die Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Konvention verabschiedet worden – als zu integrierende Massnahme in die im April 2021 beschlossene Gleichstellungsstrategie 2030. Auch einige Städte und Kantone hätten die Bekämpfung von Gewalt in ihre Legislaturziele aufgenommen oder Aktionspläne verfasst. Auf allen föderalen Ebenen sei eine starke Zunahme an parlamentarischen Vorstössen zum Thema verzeichnet worden. Ferner sei ein grosses Netzwerk aus vielen Nichtregierungsorganisationen entstanden – das «Netzwerk Istanbul Konvention» – , das sich für die Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Schweiz einsetze.
Benanntes Netzwerk war es denn auch, das im Juni 2021 einen 100-seitigen Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention publizierte, dem in weiteren 250 Seiten Schattenberichte mit Forderungen von verschiedenen NGOs folgten. Im Alternativbericht bemängelte das Netzwerk etwa die zurückhaltende Rolle des Bundes. «Föderalismus führt zu Willkür für Gefährdete und Gewaltbetroffene», so die Ansicht des Netzwerks. Wenn ein zu grosser Teil der Kompetenz den Kantonen überlassen werde, führe dies zu extrem unterschiedlichen Angeboten bezüglich Prävention, Opferschutz und gar bei der Strafverfolgung. Generell würden auf allen föderalen Stufen zu wenig finanzielle Mittel bereitgestellt. Nicht zuletzt forderte das Netzwerk einen stärkeren Einbezug der Zivilgesellschaft bei der Erarbeitung von Gesetzen, Massnahmen und Aktionsplänen. Kritisiert wurde in diesem Zusammenhang auch die Erarbeitung der Gleichstellungsstrategie, die lediglich «unter minimalem Einbezug eines exklusiven Kreises an Akteur_innen erarbeitet» worden sei. Ferner betonte das breit gefächerte Netzwerk die Notwendigkeit, Massnahmen auf spezifische Gruppen abzustimmen, so unter anderem auf Menschen mit Behinderung, Personen mit Transidentität, Asylsuchende oder Kinder. In einem ausführlichen, in der SonntagsZeitung publizierten Artikel bekräftigte die Geschäftsführerin von Kinderschutz Schweiz, Regula Bernhard Hug, in letzterem Zusammenhang die Forderung nach verstärkter Unterstützung für sogenannte Zeugenkinder, also für Kinder, die miterleben, wie sich die Eltern oder Erziehungsberechtigten Gewalt antun.
Unter den zahlreichen im Alternativbericht geäusserten politischen Forderungen befanden sich auch solche, die zum gegebenen Zeitpunkt bereits im Parlament zur Diskussion standen, so etwa die Forderung zur Einführung der «Erst Ja heisst Ja»-Regel – auch diskutiert im Rahmen der hängigen Sexualstrafrechtsrevision –, Massnahmen zur Bekämpfung von Minderjährigenehen oder die Einführung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung. Zu ein paar weiteren, im Bericht ebenfalls enthaltenen Forderungen wurden nur wenig später ebenfalls Vorstösse lanciert, etwa zur Forderung nach nationalen Präventionskampagnen, nach Sicherung des Aufenthaltsstatus von ausländischen Opfern von häuslicher Gewalt oder derjenigen nach einem Verbot von Konversionshandlungen (Pa.Iv. 21.483; Pa.Iv. 21.496; Pa.Iv. 21.497).
Der Staatenbericht der Schweiz wird nun von einer unabhängigen internationalen Expertengruppe evaluiert, die daraufhin der Schweiz bis Ende 2022 Empfehlungen für weitere zu treffende Massnahmen abgeben wird.

Erster Staatenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (2021)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

En septembre 2015, les organisations Procap et AGILE.CH avaient déposé une pétition appelant les autorités fédérales à faciliter la participation politique des personnes handicapées. Les mesures suggérées allaient de la mise en place d'infrastructures à l'encouragement de la candidature et de l'élection de personnes handicapées. Premier à statuer, le Conseil d'Etat n'avait pas donné suite à la pétition, suivant le conseil à 8 voix contre 3 et une abstention de sa commission de la sécurité sociale et de la santé publique (CSSS-CE). Une minorité du national avait demandé à renvoyer la pétition en commission, avec pour but d'élaborer un objet parlementaire. Cette proposition a été balayée à 126 voix contre 64 et 6 abstentions. La pétition a donc été classée le 14 décembre 2018.

participation politique des personnes handicapées

Lors de la session d'automne 2018, le Conseil national a adopté simultanément deux motions intitulées "améliorer l'accompagnement vers l'autonomie et l'intégration sociale des personnes en situation de handicap". Elles provenaient des députés Glättli (Mo. 16.3880) et Golay (Mo. 16.3881). Cette alliance, quelque peu surprenante, d'un Vert et d'un membre du MCG s'explique par leur intérêt personnel commun: les deux sont co-présidents de l'association promembro, qui s'engage pour les intérêts des porteuses et porteurs de prothèses en Suisse. Les deux motionants, qui précisent n'être pas directement concernés par le port d'une prothèse, souhaitent la modification de certaines dispositions législatives (LPP, LAA, LAMal, entre autres) visant une meilleure prise en charge des moyens auxiliaires des personnes handicapées, ce qui permettrait aux personnes amputées de bénéficier de la pointe de la technologie en matière de prothèses, ce qui n'est pas toujours le cas, notamment pour des questions de remboursement non accepté par les assurances.
Le Conseil fédéral s'est opposé aux deux motions; selon lui, les principes de proportionnalité et d'égalité de traitement sont rigoureusement appliqués, ce qui peut expliquer que parfois de meilleures prothèses sont attribuées à des personnes menant des activités professionnelles, au détriment de celles qui ne travaillent pas.
Les arguments du ministre de l'Intérieur Alain Berset n'ont pas convaincu, puisque 119 voix contre 57, avec 5 abstentions ont plébiscité les deux motions. Les opposants sont à trouver dans les rangs – non unanimes – de l'UDC, des Verts'libéraux, du PLR, du PBD et du PDC.

Améliorer l'accompagnement vers l'autonomie et l'intégration sociale des personnes en situation de handicap (Mo. 16.3880 et 16.3881)

Als Anfang des Jahres bekannt wurde, dass ein Behindertenbetreuer über Jahre in verschiedenen Heimen und in über 120 Fällen sexuellen Missbrauch begangen hatte, forderten verschiedene Behindertenverbände institutionelle Anpassungen wie beispielsweise ein nationales Register für Behindertenbetreuer, eine schwarze Liste für fehlbare Angestellte und einen besseren Austausch zwischen den Kantonen. Aufgrund der Missbrauchsfälle präsentierten zwölf grosse Behindertenverbände im Spätherbst eine Charta zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Behinderten.

nationales Register für Behindertenbetreuer

Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) und die betroffenen Verbände der Sinnesbehinderten unterzeichneten 2007 eine Vereinbarung über die Massnahmen zur kurz- und mittelfristigen Umsetzung der vom neuen Radio- und Fernsehgesetz vorgesehenen Ziele für behindertengerechtes Fernsehen. Bis 2011 wird ein Drittel des redaktionellen Programms mit Untertiteln ausgestrahlt sowie mindestens eine Informationssendung pro Tag in Gebärdensprache angeboten. Für Sehbehinderte sollen mindestens zwei Filme pro Monat mit Audio Description gesendet werden; bei Audio Description beschreibt eine Stimme das Geschehen auf dem Bildschirm.

SRG und Behindertenverbände schliessen eine Vereinbarung für behindertengerechtes Fernsehen ab

In der Volksabstimmung vom 18. Mai blieb die Initiative chancenlos. Sie wurde von über 62% der Stimmenden und in 23 Kantonen abgelehnt. Am schlechtesten schnitt sie in Appenzell Innerrhoden ab (79,9% Nein), nur wenig besser in Ausserrhoden (75,2%). Weitere sieben Stände (LU, NW, OW, TG, SG, SZ, ZG) meldeten Nein-Mehrheiten von über 70%. Knapp abgelehnt wurde die Initiative in den Kantonen Freiburg (54,0% Nein), Neuenburg (55,2), Waadt (56,2), Wallis (57,2) und Basel-Stadt (57,8). Von den drei Kantonen, welche die Behinderteninitiative guthiessen, tat dies Genf mit 59,0% Ja am deutlichsten. Etwas schwächer fiel die Zustimmung im Jura (54,9) und im Tessin (54,0) aus. Die Vox-Analyse der Abstimmung zeigte, dass vor allem die politischen Merkmale für das Abstimmungsverhalten ausschlaggebend waren. Während eine grosse Mehrheit der SP-Anhängerschaft der Initiative zustimmte (70%), lehnten sie 86% der SVP-Sympathisanten ab. Klar wurde die Initiative auch von den Anhängerschaften der CVP und der FDP mit 74 resp. 77% verworfen.


Abstimmung vom 18. Mai 2003

Beteiligung: 49,7%
Ja: 870 249 (37,7%) / 3 Stände
Nein: 1 439 893 (62,3%) / 17 6/2 Stände

Parolen:
– Ja: SP, GP, CSP, PdA, JFDP; SGB, Travail.Suisse
– Nein: FDP (2*), CVP (4*), SVP (1*), LP (1*), SD, EDU, FP; economiesuisse, SGV, ZSA
– Stimmenthaltung:Lega
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Volksinitiative „Gleiche Rechte für Behinderte“ (BRG 00.094)
Dossier: Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

Weil ihnen das im Sinn eines indirekten Gegenvorschlags im Vorjahr verabschiedete Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen behinderter Menschen (BehiG) ungenügend erschien, beschlossen die Behindertenorganisationen, zwar nicht das Referendum zu ergreifen, um den Kampf nicht an zwei Fronten führen zu müssen, ihre Volksinitiative „Gleiche Rechte für Behinderte“ aber aufrecht zu erhalten. Die Initiative verlangte eine Gewährleistung des Zugangs zu Bauten und Anlagen sowie die Inanspruchnahme von Leistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, soweit dies wirtschaftlich zumutbar ist. Bundesrat und Parlament hatten die Initiative mit dem Argument der nicht abschätzbaren Kosten abgelehnt, die Stossrichtung des Begehrens im BehiG zwar berücksichtigt, aber doch deutlich abgeschwächt.

Volksinitiative „Gleiche Rechte für Behinderte“ (BRG 00.094)
Dossier: Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

Die 15 wichtigsten Organisationen der privaten Behindertenhilfe, zusammengeschlossen in der Dachorganisatoren-Konferenz DOK, legten Anfangs September einen eigenen Gesetzesentwurf zur Gleichstellung der Invaliden vor. Ständerat Brändli (svp, GR) erklärte als Präsident der Pro Infirmis Schweiz, der Gesetzesentwurf des Bundesrates werde dem umfassenden Anspruch auf Gleichstellung in allen Lebensbereichen nicht gerecht. So seien die Bestimmungen, die den Zugang zu öffentlichen Gebäuden regelten, zum Teil weniger verbindlich gefasst als in kantonalen Baugesetzen. Auch seien keine Anreize und Lenkungsabgaben für die Eingliederung der Behinderten in die Privatwirtschaft vorgesehen. Die DOK verlangte, dass innert zehn Jahren alle von der Allgemeinheit genutzten Bauten und Anlagen, wie Verwaltungsgebäude, Spitäler, Kirchen, Kinos oder Restaurants, behindertengerecht ausgestattet und somit für alle zugänglich sind. Die DOK beharrte auf dem Prinzip eines subjektiven Rechtsanspruchs. Sie forderte zudem ein Verbandsbeschwerderecht und einen eidgenössischen Beauftragten für die Behindertengleichstellung.

Alternativer Gesetzesentwurf der Verbände (2000)
Dossier: Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

Mitte Juni wurde die Volksinitiative „Gleiche Rechte für Behinderte“ mit 120 455 gültigen Unterschriften eingereicht. Zusätzlich zum neuen Verfassungsartikel, der Körper-, Geistig- und Psychisch-Behinderte erstmals erwähnt und vor Diskriminierung schützt, fordert das Begehren den freien Zugang zu allen Bauten, Anlagen und Dienstleistungen, die den Nichtbehinderten uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Mit ihrer Initiative wollen die Invaliden das Prinzip der „vollständigen Teilhabe“ verankern, zum Beispiel in den Bereichen Schule, Verkehr, Kommunikation und Arbeit.

Volksinitiative „Gleiche Rechte für Behinderte“ (BRG 00.094)
Dossier: Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen

Ganz im Sinn der mit diesem Vorstoss angestrebten Ziele lancierten die Basler Organisationen der Behinderten-Selbsthilfe anfangs Januar in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Land eine Volksinitiative. Sie verlangt die behinderten- und betagtengerechte Ausgestaltung der öffentlichen Verkehrsmittel. Dieser Initiative kommt gesamtschweizerische Bedeutung zu, denn ihre Umsetzung entspricht einem Grundsatz, über den im Behindertenwesen heutzutage weitgehend Konsens besteht, nämlich dem Normalisierungsprinzip, nach welchem wo möglich Infrastrukturen, Abläufe usw. so zu realisieren sind, dass sie sowohl für Menschen mit wie ohne Behinderung tauglich sind. Diese grundlegende Forderung der Behinderten-Organisationen umfasst nicht nur die öffentlichen Verkehrsmittel, sondern auch alle öffentlichen Gebäude und die Schulen.

Normalisierungsprinzip

Immer mehr arbeitsfähige Behinderte landen als Opfer der betrieblichen Kostenoptimierung bei der Invalidenversicherung. Um ihre Berufschancen zu verbessern, verlangten mehrere Behindertenorganisationen ein finanzielles Anreizsystem für die Wirtschaft, Behinderte weiterhin zu beschäftigen. Sie regten die Einführung eines Finanzausgleichs unter den Betrieben an. Ein Bonus-Malus-System nach ausländischem Vorbild sollte so jeder Firma mit acht oder mehr Beschäftigten vorschreiben, 6% der Arbeitsplätze zum Leistungslohn für Behinderte anzubieten. Für jeden nicht besetzten Pflichtplatz sollten die Arbeitgeber eine Abgabe von monatlich mindestens 500 Fr. entrichten. Dieses Geld würde an jene Betriebe verteilt, die ihre Quote überschreiten. Die Behindertenvereinigungen zeigten sich überzeugt davon, dass sich damit auch die Finanzierungsprobleme der Invalidenversicherung entschärfen liessen, weil Behinderte wieder vermehrt selber für ihren Lebensunterhalt aufkommen könnten.

finanzielles Anreizsystem für die Wirtschaft, Behinderte weiterhin zu beschäftigen

Beide Kammern zeigten viel Verständnis für eine Petition des Schweizerischen Gehörlosenbundes. Um den gehörlosen Menschen in der Schweiz eine bessere und den hörenden Menschen gleichwertige Lebenssituation zu schaffen, verlangte die Petition die bundesgesetzliche Anerkennung der Gebärdensprache als Ausdrucksform, auf die jede und jeder Gehörlose uneingeschränkt Anrecht besitzt, und die deshalb mittels staatlicher Unterstützung weiter erforscht und kulturell gefördert werden soll. Sowohl National- als auch Ständerat überwiesen die Petition diskussionslos und einstimmig an den Bundesrat. Der Nationalrat verabschiedete zudem ebenfalls ohne Gegenstimme ein Postulat seiner Kommission für Weiterbildung und Kultur, das den Bundesrat ersucht, die Gebärdensprache zur Integration der Gehörlosen und von hörbehinderten Menschen anzuerkennen und sie, neben der Lautsprache, in Bildung, Ausbildung, Forschung und Vermittlung zu fördern.

Anerkennung der Gebärdensprache