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In einem im Februar 2014 vorgelegten Kommissionsbericht beantragte die nationalrätliche UREK ihrem Rat mit 10 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die parlamentarische Initiative von Siebenthal (svp, BE), der 2012 Folge geleistet worden war, und mit der die gesetzlichen Bestimmungen zur Verbrennung von unbehandeltem Holz gelockert werden sollen, abzuschreiben. Grund dafür waren die überwiegend negativen Anhörungsergebnisse zur vorgeschlagenen Änderung der Luftreinhalteverordnung (LRV). Eine der Änderungen bestand darin, dass neben naturbelassenem auch bereits mechanisch bearbeitetes Holz in kleinen Holzfeuerungen verbrannt werden darf, sofern letzteres nicht mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde. Neben den Umwelt- und Gesundheitsorganisationen, die sich einhellig gegen eine derart ausgestaltete Bestimmung gestemmt hatten, war dieser Vorschlag auch bei sieben von zehn Kantonen sowie bei fast der Hälfte der angehörten Wirtschafts- und Fachverbänden auf Ablehnung gestossen. Daraufhin hatte die UREK-SR 2013 grossmehrheitlich empfohlen, die Vorlage nicht weiterzuverfolgen. Die Hauptbedenken, welche neben dem BAFU und der UREK-SR nun auch von der UREK-NR mehrheitlich geteilt wurden, betrafen die Schwierigkeit, unbehandeltes von behandeltem Holz in jedem Fall eindeutig unterscheiden zu können. Im Irrtumsfall könnten möglicherweise gesundheitsbeeinträchtigende Schwermetalle oder Dioxine freigesetzt werden. Eine starke bürgerliche Kommissionsminderheit wollte dem Bundesrat den Verordnungsentwurf dennoch unterbreiten und empfahl der grossen Kammer aus diesem Grund die Verlängerung der Behandlungsfrist um zwei Jahre. Der Nationalrat folgte seiner Minderheit diskussionslos und überaus deutlich mit 107 zu 56 Stimmen. Zu den unterlegenen Fraktionen der Grünen und der SP gesellten sich sechs Mitglieder der FDP-Fraktion sowie ein GLP-Vertreter.

Brûler du bois non traité
Dossier: Bessere Kontrolle von PFAS, PCB und Dioxin in der Umwelt

Da durch die immer grösser werdende Abfallflut die Kehrichtverbrennungsanlagen und Deponien bis an die Grenzen ihrer Kapazität ausgelastet sind, kommt einer umweltgerechten Abfallentsorgung – wie sie 1986 im Leitbild der Eidgenössischen Kommission für Abfallwirtschaft entworfen worden war – grosse Bedeutung zu. Vorschläge zur Verwirklichung dieses Leitbildes werden derzeit im Rahmen der geplanten Abfallverordnung ausgearbeitet. In einer Eingabe verlangte die SGU, dass dabei nicht nur Entsorgungsfragen geregelt, sondern auch Massnahmen vorgesehen werden, um die Erzeugung von Abfällen einzudämmen.

Leitbild für die schweizerische Abfallwirtschaft (Ip. 84.901)
Dossier: Eindämmung der wachsenden Zahl von Einwegverpackungen

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage bestätigte der Bundesrat, dass Kunststoffpackungen bei der Verbrennung schädliche Gase hinterlassen. Er nahm deshalb eine Motion von Nationalrat Martin (fdp, VD), der die Verwendung von Plastikflaschen (PVC) verbieten wollte, als Postulat entgegen. Eine Motion Nationalrat Hofers (fdp, SG) forderte über ein Verbot umweltschädlicher Verpackungen hinaus eine Erhebung von Abgaben auf Verpackungsmaterialien im Verhältnis zu den von der Verpackung verursachten Beseitigungskosten sowie eine steuerliche Begünstigung jener Betriebe, die für die Verpackung selbständig verrottende Stoffe verwenden. Diese Motion wurde vom Bundesrat positiv beantwortet. Auch das Konsumentinnenforum und der Naturschutzbund erklärten den Einwegpackungen den Kampf, während die «Aktion saubere Schweiz» ein Verbot oder eine Besteuerung solcher Verpackungen weder für realisierbar noch für wirksam hielt.

Verbot von Plastikflaschen gefordert (Mo. 10 797)
Dossier: Eindämmung der wachsenden Zahl von Einwegverpackungen