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Im Juni 2021 gab der Bundesrat die Ausgleichszahlungen des Finanzausgleichs für das Jahr 2022 bekannt. Demnach steigen die Zahlungen gegenüber dem Vorjahr um CHF 91 Mio. und betragen im Jahr 2022 insgesamt CHF 5.3 Mrd. Dieser Anstieg ist vor allem auf die Erhöhung des soziodemografischen Lastenausgleichs (um CHF 62 Mio.) und auf die Ausgleichszahlungen an die ressourcenschwächsten Kantone (CHF 120 Mio.) zurückzuführen, wie sie in der FiLaG-Revision 2019 beschlossen worden waren. Ebenfalls im Zusammenhang mit dieser Revision wurde der Zielwert der garantierten Mindestausstattung für das Jahr 2022 zum letzten Mal reduziert, er kam neu bei 86.5 Prozent zu liegen (2021: 87.1%). Der Ressourcenausgleich (vertikal und horizontal) sank insgesamt um CHF 74 Mio., was neben der tieferen Dotation (CHF -210 Mio.) auch der Erhöhung des Ressourcenpotenzials (CHF 114 Mio.) und der Disparitäten (CHF 23 Mio.) geschuldet war. Insgesamt stieg der Ressourcenausgleich bei 14 Kantonen an – insbesondere bei den Kantonen Schwyz und St. Gallen (je plus 2.0 Indexpunkte) – und sank bei 12 Kantonen – insbesondere beim Kanton Obwalden (-14.4 Indexpunkte). Letzterer Kanton wechselte damit auch vom Lager der Nettozahler, das im Jahr 2022 noch aus den Kantonen Basel-Stadt, Genf, Nidwalden, Schwyz, Zug und Zürich besteht, ins Lager der Nettoempfänger. Den Grund für den starken Rückgang des Ressourcenpotenzials des Kantons Obwalden sieht der Bericht in einem Einmaleffekt aus dem Jahr 2015, welcher das Einkommen pro Einwohnerin und Einwohner in diesem Jahr stark erhöht hatte und bis im Vorjahr in die Berechnung des Ressourcenpotenzials eingeflossen war.
Gleichzeitig mit der Veröffentlichung der Ausgleichszahlungen berichtete der Bundesrat auch über die Vernehmlassung zu einer von der FDK geforderten Verordnungsänderung aufgrund eines Sonderfalls im Kanton Bern 2021. Dieser Änderungsvorschlag traf nur bei 2 Kantonen auf Zustimmung, die übrigen 24 und mit ihnen die FDK lehnten es ab, das Finanzausgleichssystem aufgrund von Sonderfällen zu ändern.

Finanzausgleichszahlungen 2022
Dossier: Jährliche Finanzausgleichszahlungen

Anfang 2021 gab der Bundesrat in einer Medienmitteilung bekannt, dass die Steuerbelastung in Kantonen und Gemeinden im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig sei. Für das Jahr 2021 würden die Kantone und Gemeinden durchschnittlich 24.7 Prozent ihres Ressourcenpotenzials an Fiskalabgaben tatsächlich ausschöpfen. Das Ressourcenpotenzial gibt an, wie gross die ordentlichen Gemeindesteuern bei mittlerem Steuerfuss, die Gemeindeanteile an verschiedenen direkten Steuern (z.B. Grundstückgewinn- oder Erbschaftssteuer), 50 Prozent der Regalien (z.B. das Fischerei- oder das Jagdregal) und Konzessionserträge (z.B. zum Salzabbau) und die Gemeindeerträge aus der Motorfahrzeugsteuer sowie die positiven Nettovermögenserträge sind. Es dient insbesondere dazu, den Ressourcenausgleich für den Finanzausgleich (NFA) zu berechnen. Besonders niedrig ist der entsprechende Anteil der Fiskalabgaben in den Kantonen Zug, Schwyz und Nidwalden, besonders hoch in Genf, Neuenburg und Waadt.

Rückläufige Steuerbelastung in Kantonen und Gemeinden für das Jahr 2021

Im Mai 2020 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zum Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich, mit dem er die rechtliche Grundlage für die Weiterentwicklung der Digitalisierung von Verfahren schaffen wollte. Damit sollen das Ziel der ESTV, zukünftig alle Daten elektronisch zu erhalten und zu verschicken, sowie die Motion Schmid (fdp, GR; Mo. 17.3371) erfüllt werden. Die Vorlage sah daher vor, die vollständig elektronische Einreichung der Steuererklärung zu ermöglichen, die Authentizität und Integrität der übermittelten Daten sicherzustellen sowie eine elektronische Bestätigung der Daten anstelle einer Unterzeichnung zu realisieren. Geplant war diese Änderung für Einkommens-, Vermögens-, Gewinn- und Kapitalsteuern, für den Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer von natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sowie für die Wehrpflichtersatzabgabe – auch weiterhin sollte jedoch eine analoge Eingabe der Steuererklärung möglich bleiben. Bei Steuern, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen, sowie beim internationalen Informationsaustausch sollten die Betroffenen hingegen zu einem elektronischen Verfahren verpflichtet werden können. Bereits heute sei eine elektronische Einreichung der Steuererklärung in den meisten Kantonen möglich, dem stehe nur die Unterzeichnungspflicht entgegen, erklärte der Bundesrat. Zukünftig solle dieses Verfahren medienbruchfrei möglich sein.
Darüber hinaus enthielt die Vorlage zwei weitere Änderungen, die zwar gemäss Bundesrat nicht direkt mit dem eigentlichen Anliegen der Vorlage zu tun hatten, aber der Verhältnismässigkeit wegen nicht in einer eigenen Vorlage behandelt würden. So sollten die Versicherungen der ESTV neu die Ausrichtung von Kapitalleistungen und Renten der zweiten Säule melden. Zudem sollten die Durchführungsbestimmungen in Art. 72 STHG, welche die Frist zur Anpassung des kantonalen Rechts an das STHG beinhalteten, vereinheitlicht und vereinfacht werden. Dabei sollte auch die Bestimmung zur Verwendung einheitlicher Formulare für die Steuererklärungen aufgehoben werden, da sie aufgrund von Eigenheiten der Kantone nie vollständig umgesetzt werden konnte.

Von Juni bis Oktober 2019 hatte die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich stattgefunden. 25 Kantone (ausser NE), 7 Parteien (BDP, CVP, FDP, GLP, SVP, SP, Piratenpartei) und 17 Verbände und Organisationen, darunter der SSV, Economiesuisse, SGV, SGB, FDK oder TreuhandSuisse, hatten sich daran beteiligt. Sie alle stimmten der Vorlage grundsätzlich zu, stellten aber teilweise noch weitergehende Forderungen. Die Kantone, die FDK und die SSK forderten, die Bestimmung über einheitliche Formulare, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, aufzuheben, während Economiesuisse, BDO, EXPERTsuisse und swissICT diese Pflicht beibehalten wollten. Drei Parteien (CVP, FDP, SVP) und sechs Organisationen (economiesuisse, EITSwiss, SGV, SSV, Städtische Steuerkonferenz, TreuhandSwiss) wollten dem Bundesrat nicht die Möglichkeit geben, den Steuerzahlenden bei Steuern in seiner Zuständigkeit elektronische Verfahren vorzuschreiben. In der Folge nahm der Bundesrat eine Änderung vor: So vereinheitlichte er die Übernahmefrist für Änderungen im STHG. Hingegen beliess er es bei der geplanten Streichung der Bestimmung über die einheitlichen Formulare.

Elektronische Verfahren im Steuerbereich (BRG 20.051)

Nachdem die Geberkantone bei der Festlegung der Beträge des Ressourcenausgleichs den Nehmerkantonen unterlegen waren, entlud sich ihr Frust Ende 2015 gleich mehrfach: Im Anschluss an die Schlussabstimmung zum Ressourcen- und Lastenausgleich im Parlament meldeten mehrere Geberkantone Interesse an, das Kantonsreferendum zu ergreifen, wobei jedoch nur die Kantone Nidwalden, Schaffhausen, Schwyz und Zug diese Absicht auch umsetzten. Für ein Zustandekommen des Kantonsreferendums hätten sich jedoch acht Kantone beteiligen müssen. Gleichzeitig sammelte die SVP im Kanton Schwyz Unterschriften für ein Volksreferendum, das aber ebenfalls nicht zustande kam. Im Kanton Zug forderten bürgerliche Politiker, die Beiträge an den Ressourcenausgleich teilweise auf ein Sperrkonto einzuzahlen und aus der KdK auszutreten. Denn obwohl das Parlament einen von der KdK eingebrachten Kompromissvorschlag angenommen hatte, zeigten sich die Geberkantone unzufrieden: Ihrer Ansicht nach seien die Ziele des Finanzausgleichs erreicht, da heute jeder Kanton mehr Ressourcen habe als die vereinbarten 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts.

Die heftig geführte Parlamentsdebatte zum Ressourcenausgleich hatte das grosse Sprengpotenzial verdeutlicht, das der Finanzausgleich in sich birgt. An der Plenarversammlung der KdK im September 2015 ging es folglich darum, dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Verhandlungen in Zukunft weniger explosiv würden. Dazu setzte die KdK eine politische Arbeitsgruppe Marty zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Optimierung des Finanzausgleichssystems Bund – Kantone ein. Ihren Namen erhielt die Arbeitsgruppe durch ihren Vorsitzenden, den ehemaligen Finanzdirektor des Kantons Schwyz, Franz Marty. Sie setzte sich aus je drei Regierungsmitgliedern aus ressourcenstarken sowie aus ressourcenschwachen Kantonen zusammen. Am 17. März 2017 verabschiedeten die Kantonsregierungen den auf dem Schlussbericht dieser Arbeitsgruppe beruhenden Antrag zur Optimierung des Finanzausgleichs, der die Eckwerte der Kantone für das Gesamtpaket des Finanzausgleichs beinhaltete. So sollte unter anderem die Ausgleichssumme aufgrund der Entwicklung der Disparitäten und unter Berücksichtigung des Ausgleichsbedarfs festgelegt werden. Entsprechend sollte die Ausgleichssumme nicht mehr durch von Mal zu Mal neu auszuarbeitende Parlamentsentscheide, sondern durch fixe gesetzliche Vorgaben festgelegt werden und die Mindestausstattung des ressourcenschwächsten Kantons garantieren. Diese Garantie soll 86.5% des schweizerischen Durchschnitts betragen.

Antrag zur Optimierung des Finanzausgleichs durch eine Arbeitsgruppe der KdK
Dossier: Revision des Finanz- und Lastenausgleichs (seit 2015)

Zudem gab der Ständerat im Dezember 2014 auf Anraten seiner Finanzkommission (FK-SR) einer Standesinitiative des Kantons Nidwalden, die eine Revision des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) in sieben Punkten forderte, keine Folge. Der Kanton Nidwalden, der zu den Geberkantonen des Finanzausgleichs (NFA) gehört, verlangte unter anderem, dass der Ressourcenausgleich bei Steuerdumping reduziert, der Härteausgleich aufgehoben und die sogenannte Lizenzbox-Besteuerung bei der NFA-Veranlagung berücksichtigt wird. Der Kanton Nidwalden, der 2011 Steuervergünstigungen auf Erträge aus Lizenzen und anderen Quellen geistigen Eigentums eingeführt hatte, war Ende 2014 der einzige Kanton, der ein solches Steuermodell kannte. Der Nationalrat wird sich in der Frühjahrssession 2015 mit dem Vorstoss auseinandersetzen.

Revision des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG)

Auch 2013 gab es wie bereits in den Vorjahren einige Vorstösse, die auf eine Änderung der Organisation des Finanzausgleichs zielten. Die im Vorjahr vom Ständerat abgelehnte Schwyzer Standesinitiative (11.320) wurde 2013 vom Nationalrat sistiert, bis der für Frühling 2014 erwartete zweite Wirksamkeitsbericht zur NFA vorliegt. Der Schwyzer Vorschlag sieht eine neutrale Zone vor: Ressourcenschwache, aber über genügend Eigenmittel verfügende Kantone, sollten keine Gelder erhalten. Für die Interessen der Geberkantone und vor allem für eine verbesserte Wirksamkeit der NFA will sich auch eine Ende 2013 eingereichte Standesinitiative des Kantons Nidwalden einsetzen. Eine noch nicht behandelte Motion Pezzatti (fdp, ZG) (13.3170) verlangt Mindestanforderungen für den Erhalt von NFA-Geldern und den Zwang der Empfängerkantone zu einem rigideren Finanzhaushalt. Der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Ablehnung. Die NFA könne nur funktionieren, wenn die Mittel ohne Zweckbindung ausgerichtet würden. Die kantonale Finanzpolitik müsse autonom bleiben. Zwei bereits 2011 eingereichte Motionen Carobbio (sp, TI) (11.3262) und Fluri (fdp, SO) (11.3504) wurden im Berichtsjahr abgeschrieben. Erstere hätte eine progressive Gestaltung der Ausgleichsbeiträge der ressourcenstarken Kantone verlangt während zweitere die Städte in die Evaluation der NFA einbeziehen wollte. Zwei Ende 2012 bzw. im März 2013 eingereichte Motionen Gössi (fdp, SZ) (12.3839) und Aeschi (svp, ZG) (13.3095), die unter anderem eine Neuberechnung des Ressourcenindex unter Berücksichtigung der tatsächlichen Ressourcenstärke (z.B. unter Berücksichtigung von Einnahmequellen, Bundessubventionen und Lebenskosten) verlangen, wurden 2013 hingegen noch nicht behandelt. Ende Jahr räumte der Bund Fehlanreize bei der NFA ein, die mit dem neuen Wirksamkeitsbericht im Frühjahr 2014 erörtert werden würden. Geprüft werde insbesondere die Solidarhaftung.

Änderung der Organisation des Finanzausgleichs 2013

Die Kantone schlossen ihre Rechnungen 2011 mit einem kumulierten Überschuss von 2,48 Milliarden Franken ab, was gegenüber dem Vorjahr eine Verbesserung um 500 Millionen Franken darstellte. Zum achten Mal in Folge schlossen die Kantone in ihrer Gesamtheit mit schwarzen Zahlen ab. Seit 2004 konnten sie Überschüsse von insgesamt 19 Milliarden Franken anhäufen. 17 Kantone wiesen ein positives Ergebnis aus. Lediglich die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Jura, Neuenburg, Nidwalden, St. Gallen, Schaffhausen und Schwyz hatten Defizite zu beklagen. Allerdings präsentierte sich die Lage für 2012 weit weniger erfreulich. Es zeichnete sich ab, dass die Neuordnung der Pflege- und Spitalfinanzierung die Kantone mit knapp einer Milliarde Franken zusätzlich belasten würde. Hinzu kamen weitere Mehrkosten aufgrund der demografischen Entwicklung und der defizitären Pensionskassen. Diese Umstände führten dazu, dass die meisten Kantone von trüben Perspektiven ausgingen. Ausdruck dieser Trendwende waren die bereinigten Budgets im Hinblick auf das Jahr 2012. Nur acht Kantone rechneten mit einem positiven Ergebnis. Insgesamt veranschlagten die Kantone einen Ausgabenüberschuss von 1,06 Milliarden Franken.

Rechnungen 2011 Überschuss von 2,48 Milliarden Franken Verbesserung um 500 Millionen Franken darstellte

Für das Jahr 2011 rechneten die Kantone insgesamt mit einem Defizit von 276 Mio Fr. Dabei budgetieren 12 Kantone schwarze Zahlen mit einem Gesamtüberschuss von rund 384 Mio Fr. Das grösste Plus verzeichnet dabei der Kanton Zürich (+192 Mio Fr.), weiter weisen die Kantone Bern (+76,5 Mio Fr.), Basel-Stadt (+45,6 Mio Fr.) und Wallis (22,6 Mio Fr.) grössere Überschüsse aus. Praktisch ausgeglichene Budgets planen die Kantone Uri, Waadt, Freiburg, Nid- und Obwalden, Solothurn, Thurgau, Schaffhausen und Aargau. Die grössten Defizite sehen Genf (-175 Mio Fr), Schwyz (-136 Mio Fr.), Tessin (-133 Mio Fr.), sowie Zug (-39,7 Mio Fr.) vor.

Für das Jahr 2011 rechneten die Kantone insgesamt mit einem Defizit von 276 Mio Fr

Die Kantone rechnen im Jahr 2008 in der Erfolgsrechnung mit einem Überschuss von 368 Mio Fr. Sowohl der Aufwand als auch der Ertrag verzeichnet mit 7,8% bzw. 9,2% gegenüber dem Voranschlag 2007 relativ hohe Zuwachsraten. Mit schwarzen Zahlen rechneten alle Kantone ausser Schwyz (-59 Mio), Nidwalden (-0,2 Mio), Tessin (-174 Mio) und Neuenburg (-33 Mio).

schwarzen Zahlen

Für das Jahr 2007 budgetierten die Kantone Ausgaben von 71,2 Mia Fr., das sind 1,6% (1,1 Mia) mehr als im Vorjahr. Die veranschlagten Einnahmen wuchsen um 1,95 Mia und waren mit 70,35 Mia Fr. um 2,9% höher als 2006. Mit schwarzen Zahlen rechneten Aargau, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, Uri, Waadt, Wallis und Zug. Defizite sahen die Budgets der Kantone Zürich (287 Mio), Genf (191 Mio), Tessin (170 Mio), Neuenburg (43 Mio), Schwyz (32 Mio), Thurgau (10 Mio), Basel-Land (7 Mio), Jura (6 Mio), St. Gallen (4 Mio), Appenzell Innerrhoden (2 Mio) und Appenzell Ausserrhoden (0,3 Mio) vor.

schwarzen Zahlen

Gemäss offizieller Rechnung erzielten die 26 Kantone im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 68,4 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 6895 Mio Fr. (68,3 Mia resp. 31 Mio ohne Erlöse aus dem Verkauf der nicht benötigten Goldreserven der Nationalbank). Gegenüber den Voranschlägen ergab sich eine Verbesserung von 9,5 Mia Fr. (resp. 2,6 Mia). Mit Ausnahme von Genf schlossen alle Kantone mit einem Finanzierungsüberschuss ab; sie konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen (Selbstfinanzierungsgrad über 100%); betrachtet man die um die Sondereffekte des Golderlöses bereinigten Rechnungen, wiesen neun Kantone (BL, GE, GL, GR, JU, NW, OW, UR, ZH) einen Finanzierungsfehlbetrag aus (Werte zwischen 0% und 100%); für Neuenburg, Schwyz und das Tessin waren die Werte negativ. Diese dreizehn Kantone hätten sich ohne die Ausschüttung des Golderlöses der Nationalbank zur Finanzierung ihrer Nettoinvestitionen neu verschulden müssen. Bei den Kantonen AG, AI, BE, GE, VD und VS sind die offiziellen und die um den Golderlös bereinigten Rechnungen identisch.

Kantone Gesamtausgaben von 68,4 Mia Fr.

Für das Jahr 2006 budgetierten die Kantone Ausgaben von 70,1 Mia Fr., das sind 0,9% (0,7 Mia) mehr als im Vorjahr. Die veranschlagten Einnahmen wuchsen um 300 Mio und waren mit 68,4 Mia Fr. um 2,4% höher als 2005. Mit schwarzen Zahlen rechneten Bern, Freiburg, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Solothurn, Uri, Wallis und Zug. Die grössten Defizite sahen die Budgets der Kantone Genf (293 Mio), Tessin (194 Mio), Zürich (181 Mio), Schwyz (66 Mio), Waadt (54 Mio), Basel-Stadt (50 Mio) und Neuenburg (45 Mio) vor.

schwarzen Zahlen