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An der von Juni bis Oktober 2018 dauernden Vernehmlassung zum Bundesgesetz über elektronische Medien beteiligten sich 253 Organisationen, darunter alle Kantone, die sieben grössten Parteien (BDP, CVP, FDP, GLP, Grüne, SP, SVP), Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Kreise. Gemäss Vernehmlassungsbericht gingen die Meinungen der Teilnehmenden weit auseinander. Zwar wurde der Handlungsbedarf mehrheitlich anerkannt, grundsätzliche Zustimmung fand die Vorlage jedoch nur bei der GLP und 16 Kantonen (AI, AR, BE, BL, BS, FR, GR, NE, NW, SG, SO, TI, UR, VS, ZG, ZH) sowie einzelnen weiteren Organisationen. Eher wohlwollend nahmen – trotz ihrem Wunsch nach weitergehender Regulierung – die Grünen, die Kantone St. Gallen und Waadt, die EMEK, Medienverbände und die Gewerkschaften (SGB und Syndicom) das Gesetz auf. Keine Unterstützung fand es bei SP und BDP, die sich ein Mediengesetz gewünscht hätten, das alle Mediengattungen abdeckt. Umgekehrt empfanden die SVP, die Kantone Luzern und Schwyz, die Aktion Medienfreiheit und weitere Organisationen ein neues Gesetz als unnötig. Die SVP, die FDP, die BDP, der Kanton Schaffhausen sowie der Verband Schweizer Medien, Medias Suisses, der Gewerbeverband, Economiesuisse, die Aktion Medienfreiheit sowie zahlreiche Verlage sprachen sich denn auch gegen das neue Gesetz aus.
Besonders häufig kritisiert wurde der Geltungsbereich des Gesetzes, der neu auch den Onlinebereich umfassen soll, obwohl nicht klar sei, ob dies gemäss Verfassung zulässig sei. Im Gegenzug sollten Radios ohne Leistungsvereinbarung nicht mehr davon tangiert werden. Auf Kritik stiessen auch die ausschliessliche Förderung von audio- und audiovisuellen Medienbeiträgen, die Verteilung der Abgabe für elektronische Medien auf einen breiteren Kreis und die nicht vorhandene Unabhängigkeit sowie die Machtfülle der neuen Aufsichtskommission KOMEM. Mehrheitlich auf Zustimmung stiess hingegen die indirekte Förderung elektronischer Medien.

Geplantes Bundesgesetz über elektronische Medien scheitert
Dossier: Diskussionen zur Förderung von Online-Medien

Mit der Wahl des Journalisten Achille Casanova zum Vizekanzler und Informationsbeauftragten des Bundesrats verknüpften sich breite Hoffnungen auf einen neuen und effizienteren bundespolitischen Informationsstil. Die Landesregierung gedenkt selbst dazu beizutragen und stellte eine präzisere Information über ihre Entscheide und die Vororientierung der Presse über die Verabschiedung von Botschaften in Aussicht. Die verschiedentlich geforderte Öffentlichkeit von parlamentarischen Kommissionssitzungen möchten jedoch die eidgenössischen Räte nicht einführen, weil sie um die Qualität der Kommissionsarbeit fürchten. Dass eine liberalere Informationspolitik auf dem Rechtswege einstweilen nicht erwirkt werden kann, machte ein Urteil des Bundesgerichts deutlich, das eine staatsrechtliche Beschwerde gegen das 1980 von der Nidwaldner Regierung erlassene Informationsreglement behandelte. Die oberste Gerichtsinstanz stellte dabei fest, dass sich aus der Verfassung weder eine allgemeine Pflicht der Behörden, über ihre Tätigkeit zu informieren, noch ein Anspruch des einzelnen auf Information ableiten lasse.

bundespolitischen Informationsstil