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En 2016, plusieurs cantons (UR, SZ, FR, BS, SH, SG, AG, TG) ont renouvelé leurs autorités cantonales. La composition partisane des exécutifs est restée inchangée dans les cantons de Schwytz, Fribourg, Bâle-Ville, Schaffhouse, Saint-Gall et Thurgovie. Excepté Bâle-Ville, elle reflète des majorités bourgeoises ou de centre-droite. En Argovie, les Verts ont perdu un siège au profit de l'UDC, renforçant ainsi la majorité de centre-droit. Dans le canton d'Uri, l’UDC a été congédiée après six ans au Conseil d’Etat. A présent, le PLR possède autant de sièges que le PDC. Le canton d'Obwald a connu deux élections complémentaires au cours de l’année. Le PDC a pu maintenir son siège, tout comme dans le canton de Zoug. Le siège PLR a été obtenu par un citoyen sans couleur politique. Egalement à Nidwald, le PLR n’a pas réussi à garder son siège. L’accès de l’UDC au gouvernement bernois a permis de renverser la majorité rouge-verte en place depuis 2006.
Figurent parmi les perdants, le PS, le PLR et les Verts avec la perte de chacun un siège. Ils ont été récupérés par l’UDC, le PDC et un Indépendant. Le PDC reste le parti avec le plus de représentantes et représentants dans les exécutifs cantonaux, avec 40 fauteuils. Il est suivi par le PLR (39 sièges) et le PS (28 sièges).

S’agissant des parlements cantonaux, le parlement de Schwytz expérimentait pour la première fois la répartition des sièges selon le système du double Pukelsheim. Le PLR a progressé avec un gain de 4 sièges dans les cantons de Fribourg et de Saint-Gall, 3 fauteuils à Uri et à Schwytz, et 2 sièges en Thurgovie. L’UDC a également renforcé sa présence grâce à l’obtention de 5 sièges à Saint-Gall et de 3 sièges en Thurgovie. Le PS suit la tendance, avec 5 sièges en Argovie et 3 sièges en Thurgovie. Les Vert'libéraux font une entrée remarquable dans les législatifs de Bâle-Ville et de Schaffhouse avec l'obtention de 4 sièges, tout comme à Schwytz avec 3 sièges. Lors des élections 2016, le PDC s’est affaibli dans tous les législatifs cantonaux. Le PBD n’est plus représenté dans les parlements fribourgeois et st-gallois, le PEV a perdu ses 2 représentants à Saint-Gall.
L’UDC reste en tête, avec ses 590 sièges dans les législatifs cantonaux. Le PLR (544 sièges) arrive derrière l’UDC et est suivi par le PS (459 sièges) et le PDC (435 fauteuils).

Du côté des villes, les citoyennes et citoyens de Bienne, Lucerne, Lugano, Lausanne, Berne et Saint-Gall ont été invités à s’exprimer. Lucerne, Lausanne et Lugano n’ont pas connu de changement concernant la composition de leur exécutif. L’UDC a fait son entrée dans l’exécutif de la ville de Bienne. Le PLR n’est plus présent à Berne. A Saint-Gall, le PLR et le PDC ont chacun perdu un siège. Concernant les législatifs, le PDC, le PST, solidaritéS et les Vert’libéraux siègent maintenant à Lausanne. Les socialistes ont progressé à Lausanne, Lucerne, Berne et Saint-Gall. L’UDC a gagné des sièges à Berne, Bienne et Lugano. Cette année, ce sont le PLR et les Verts qui ont perdu des plumes.

L’année 2016 marquait le 25e anniversaire de la participation des femmes à la Landsgemeinde d'Appenzell Rhodes-Intérieures. L’exécutif du canton de Bâle-Ville compte une femme supplémentaire dans ses rangs. Les villes de Saint-Gall et de Lugano accueillent une femme pour siéger dans l’exécutif, une seconde femme fait son entrée à Lausanne et à Lucerne. Aussi bien dans les principales villes que dans les cantons, la part des femmes lors des dernières élections a augmenté, dans les législatifs, par rapport aux avant-dernières élections. A la fin de l'année 2016, elles représentaient 26.4% dans les parlements cantonaux et 39.6% au niveau communal.

Récapitulatif des élections communales et cantonales 2016
Dossier: Kommunale Wahlen 2016
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2016
Dossier: Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene

Von den drei fakultativen Referenden, die gegen 2015 vom Parlament erlassene Beschlüsse lanciert worden waren, schafften nur zwei die Hürden. Das Kantonsreferendum gegen den Entscheid des Parlaments zu den Grundbeiträgen des Ressourcen- und Lastenausgleichs für 2016 bis 2019 scheiterte, weil nur vier (SH, ZG, SZ, NW) statt der nötigen acht Kantone dagegen opponierten. Die nötige Anzahl Unterschriften reichten hingegen die SVP mit ihrem Veto gegen das Asylgesetz sowie die Juso gegen das Nachrichtendienstgesetz ein. Insgesamt hatte das Parlament im Berichtsjahr 59 Bundesgesetze oder Bundesbeschlüsse gefällt, gegen die das fakultative Referendum hätte eingereicht werden können (2014: 60). Die drei fakultativen Referenden, die angestrengt wurden, entsprachen also 5.1 Prozent aller referendumsfähigen Gesetze und Beschlüsse (2014: 5%).

2015 stand zudem ein fakultatives Referendum zur Abstimmung (2014: 1), das gegen das 2014 vom Parlament beschlossene Radio- und Fernsehgesetz angestrengt und Ende Januar 2015 vom Schweizerischen Gewerbeverband mit 91'308 gültigen Unterschriften eingereicht worden war. Bei der Abstimmung Mitte Juni 2015, wurde das Gesetz mit einer hauchdünnen Mehrheit angenommen.

Übersicht Referenden 2015
Dossier: Ergriffene Referenden von Jahr zu Jahr (seit 2012)

Im März 2015 befasste sich der Ständerat als Erstrat mit neun Standesinitiativen zur Lockerung des Gewässerschutzgesetzes aus den Kantonen Schwyz (12.309), St. Gallen (12.320), Luzern (12.321), Schaffhausen (12.324), Uri (12.325), Nidwalden (13.301), Graubünden (13.307), Aargau (13.311) und Zug (13.314). Sie alle kritisierten die im Rahmen der letzten Gewässerschutzrevision aufgenommenen Bestimmungen zur Festlegung des Gewässerraumes, die als Gegenvorschlag zur Initiative "Lebendiges Wasser" (sog. Renaturierungs-Initiative) erlassen worden waren. Im Interesse der Renaturierung, des Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung darf der Gewässerraum nur extensiv bewirtschaftet werden, wodurch die intensive landwirtschaftliche Nutzung oder der Bau von Liegenschaften innerhalb dieser Zone untersagt ist. Konkret wollten die Anliegen sicherstellen, dass landwirtschaftliche und die Siedlungsentwicklung betreffende Interessen bei der Bestimmung der Breite des Gewässerraumes berücksichtigt werden. Einstimmig mit einer Enthaltung empfahl die Kommission ihrem Rat, den Initiativen keine Folge zu geben, da sie den Anliegen mit einer kommissionseigenen Motion Rechnung zu tragen gedenke. Ferner verwies Kommissionssprecher Bischofberger (cvp, AI) auf eine im Jahr 2014 bereits in abgeänderter Form überwiesene Motion der UREK-NR, die in ihrer angenommenen Version verlangt, dass durch die Festlegung des Gewässerraumes effektiv verloren gegangene Fruchtfolgeflächen kompensiert werden müssen. Auch auf die sich in Arbeit befindende Revision der Gewässerschutzverordnung, die unter anderem Präzisionen zum Gewässerschutz vornehmen und den Kantonen mehr Handlungsspielraum einräumen will, machte Bischofberger aufmerksam. Der Ständerat folgte der Empfehlung seiner UREK-SR und gab den Initiativen keine Folge.
Anders der zweitberatende Nationalrat: Im Rahmen der Beratungen zur Motion der UREK-SR empfahl eine bürgerliche Kommissionsmehrheit ihrem Rat, den Standesinitiativen Folge zu geben, damit der Druck bei der sich in Umsetzung befindenden Revision der Gewässerschutzverordnung aufrecht erhalten werden könne. Die grosse Kammer folgte dieser Empfehlung mit 90 zu 73 Stimmen. Neben der SP, den Grünen und den Grünliberalen plädierte eine Minderheit aus der CVP/EVP- sowie aus der BDP-Fraktion erfolglos für Nicht-Folgegeben.
Somit ging das Anliegen zurück in den Ständerat, der den endgültigen Entscheid in der Wintersession 2015 angesichts des unterdessen verabschiedeten ersten Teils der Gewässerschutzverordnungsrevision sowie der mittlerweile angenommenen Motion der UREK-SR treffen konnte. Diese Ausgangslage veranlasste den Ständerat, an seinem früher gefällten Entscheid festzuhalten und den Standesinitiativen keine Folge zu geben. Diese sind somit erledigt.

Keine Folge für neun Standesinitiativen zur Lockerung der Gewässerschutzgesetzgebung (Kt.lv.12.309)
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Im Kanton Nidwalden musste bei den Ständeratswahlen ein Nachfolger für den zurückgetretenen CVP-Vertreter Paul Niederberger gefunden werden. Der Kanton war seit Anbeginn des Bundesstaates eine Bastion der Christdemokraten. Der Verlust des Nationalratssitzes anlässlich der Wahlen 1995 stellte für die Partei aber eine Zäsur dar. Nun war indes auch noch der Sitz im «Stöckli» gefährdet. Diesen Verlust zu verhindern versuchte die CVP mit Kantonalpräsidentin Therese Rotzer. Sie war erst vor zwei Jahren in die Parteipolitik eingestiegen und sass zudem erst seit einem Jahr im kantonalen Parlament. Die Freisinnigen griffen den Sitz an und präsentierten ihrerseits mit Hans Wicki einen erfahrenen und profilierten Regierungsrat. Der Nidwaldner Baudirektor sollte für die FDP den historischen Einzug in die kleine Kammer bewerkstelligen. Als krasser Aussenseiter kandidierte zudem der selbsternannte «Wieder- und Querdenker» Sepp Käslin aus Wolfenschiessen.
Die Medien gingen von einem eher engen Rennen zwischen den beiden bürgerlichen Kandidaten aus. Therese Rotzers mangelnde politische Erfahrung wurde aber als klares Handicap aufgefasst, welches ihre Aufgabe nicht einfach machen würde. Wicki galt hingegen als bestens vernetzt in Wirtschaftskreisen, nicht zuletzt, weil er die einflussreiche Industrie- und Handelskammer der Zentralschweiz präsidierte. Auch politisch galt die CVP-Kandidatin als etwas weniger klar fassbar. Im Wahlkampf profilierten sich aber sowohl Rotzer als auch Wicki mit stramm bürgerlichen Positionen, wie dies in einem konservativen, ländlichen Kanton wie Nidwalden zu erwarten war. Von den linken Parteien im Kanton – der SP und den Grünen – gab es dementsprechend für beide keinen offiziellen Support. Zwischen der FDP und der SVP war zunächst von einer gegenseitigen Unterstützung der National- und Ständeratskandidaten zu lesen. Am Ende beschloss die SVP aber Stimmfreigabe und brach ebenfalls weder für die Anwärterin noch für den Anwärter eine Lanze.

Mit dem Wahlsonntag nahm dann die Ära der CVP-Dominanz im Kanton Nidwalden definitiv ihr Ende. FDP-Mann Hans Wicki übersprang das absolute Mehr von 8'911 Stimmen und durfte sich am Ende über 9'249 Nidwaldner Stimmen freuen. CVP-Kandidatin Therese Rotzer musste sich mit 7'238 Stimmen geschlagen geben. Der parteilose Sepp Käslin konnte 499 Stimmen auf sich vereinen. Somit gelang den Nidwaldner Freisinnigen nach 167 Jahren der historische, weil erstmalige Einzug in den Ständerat.

Kanton Nidwalden -Ständeratswahlen 2015
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Im Kanton Nidwalden wurde auch bei den Nationalratswahlen 2015 nur ein Sitz vergeben. Zur Wiederwahl stellte sich SVP-Nationalrat Peter Keller, welcher auch als freier Autor bei der Weltwoche tätig ist. Die Wahl des Hergiswilers vor vier Jahren bedeutete den ersten Erfolg eines SVP-Politikers überhaupt bei eidgenössischen Wahlen im Kanton. Er nahm damals der FDP den Nationalratssitz ab, welchen die Freisinnigen ihrerseits 1995 erstmals der CVP entrissen hatten. Bei den Wahlen 2015 sah bis kurz vor Ablauf der Eingabefrist alles nach einer stillen Wahl Kellers aus. Im letzten Moment kam es dann doch noch zu einer Überraschungskandidatur des parteilosen Journalisten Andreas Fagetti. Fagetti war bei der Zürcher Wochenzeitung (WOZ) tätig und hatte weder seinen Wohnsitz in Nidwalden, noch war er anderweitig mit dem Kanton verbunden. Der gebürtige St. Galler trat denn auch erklärtermassen aus einem einzigen Grund an, nämlich um den Nidwaldnern eine demokratische Auswahl zu bieten. Bezeichnenderweise nannte er seine Wahlliste «Demokratie ermöglichen». Das durchaus spezielle Journalistenduell brachte etwas Leben in den Nidwaldner Nationalratswahlkampf, obwohl Fagetti keine reellen Chancen eingeräumt wurden. Immerhin erhielt er offizielle Unterstützung von der SP und den Grünen, welche – kaum überraschend – dem amtierenden SVP-Nationalrat nichts abgewinnen konnten.

Amtsinhaber Peter Keller von der SVP wurde am Wahlsonntag mit 13'380 Stimmen erwartungsgemäss klar bestätigt. Andreas Fagetti schien über seine 2'776 Stimmen eher erstaunt, war er doch «als völlig unbekannter Auswärtiger» angetreten. Rund 1'600 Stimmzettel wurden darüber hinaus leer eingelegt. Auch wenn das Endergebnis absehbar war, hatte die präsentierte Auswahl immerhin zur Folge, dass die Wahlbeteiligung mit 58.3% fast so hoch war wie 2011.

Kanton Nidwalden -Nationalratswahlen 2015
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Dans le cadre du débat, houleux, sur la question de l’enseignement des langues à l’école primaire, l’arène a pris ses quartiers dans le canton de Nidwald, premier à se prononcer sur la question. Alors que les arguments qui choisissent, très souvent, comme étendard, la pédagogie ou la cohésion nationale, ont fusé, le canton de Nidwald a fini par refuser l’initiative populaire lancée par le parti UDC. Ce premier acte se conclut donc par un maintien du français à l’école primaire dans le canton de Nidwald.

L'enseignement d'une deuxième langue nationale au niveau primaire

Auch 2014 musste die CVP bei den Gesamterneuerungswahlen in die kantonalen Parlamente Federn lassen. Per Saldo verloren die Christlichdemokraten in sechs Kantonen (BE, GL, GR, NW, OW, ZG) sechs Sitze. Einzig im Kanton Glarus konnte die Mandatsgrösse verteidigt werden. Bitter war die Niederlage im Kanton Bern, wo die CVP ihren einzigen Sitz verlor. Nachdem die Partei im Vorjahr überraschend ein Mandat im Kanton Neuenburg gewonnen hatte und dadurch in allen kantonalen Parlamenten vertreten war, musste sie 2014 also verkraften, dass sie im Kanton Bern keine gesetzgeberische Kraft mehr ist. Immerhin konnte man sich in den Kantonen Zug und Obwalden mit je einem Sitzverlust als stärkste Partei behaupten. Die Verluste führten allerdings dazu, dass die CVP bei der Betrachtung aller Kantone mit total 454 Mandaten nur noch knapp vor der SP (total 453 Sitze) drittstärkste kantonalparlamentarische Legislativkraft ist (hinter der SVP mit 573 Sitzen und der FDP mit 521 Sitzen).

CVP Gesamterneuerungswahlen in die kantonalen Parlamente

Bei den kantonalen Parlamentswahlen 2014 konnte die FDP die massiven Verluste vom Vorjahr etwas bremsen. Zwar verlor der Freisinn per Saldo acht Sitze, in den Kantonen Bern, Glarus und Obwalden konnte er seine Mandatszahl aber halten. In Bern überholte die FDP mit einem leichten Wählerzuwachs gar die BDP und wurde zweitstärkste Kraft hinter der SVP. Auch in Glarus konnte der zweite Platz hinter der Volkspartei verteidigt werden. Im Kanton Graubünden verlor die FDP zwar vier Sitze, die vor allem an die SVP gingen, konnte ihre Vorrangstellung aber halten. In den Kantonen Nidwalden und Zug schliesslich mussten die Freisinnigen je zwei Mandate abgeben. Trotz der Sitzverluste blieb die FDP gesamthaft zweitstärkste Legislativkraft über alle Kantone betrachtet – auch hier hinter der SVP. Mehr als jeder fünfte der total 2'559 Parlamentssitze (ohne AI) ist ein FDP-Mandat (20,4%).

kantonalen Parlamentswahlen FDP

Die Regierungsmandate der FDP konnten im Berichtjahr bei den sechs kantonalen Gesamterneuerungswahlen für die Exekutive konsolidiert werden. In den drei Kantonen (GL, NW, OW), in denen jeweils ein FDP-Regierungsmitglied zurücktrat, konnten die Sitze ohne Probleme verteidigt werden. Auch alle Bisherigen wurden, teilweise bravourös, bestätigt. Damit konnte die Baisse vom Vorjahr, als der Freisinn gleich fünf Exekutivmandate abgeben musste, vergessen gemacht werden. Mit 42 der insgesamt 156 kantonalen Exekutivsitze blieb denn die FDP auch 2014 die stärkste kantonale Regierungskraft knapp vor der CVP, die Ende 2014 total 39 Sitze hielt. Nur in den Kantonen Wallis und Appenzell Innerrhoden waren die Freisinnigen nicht in der Regierung vertreten.

FDP Gesamterneuerungswahlen für die Exekutive

Per Saldo konnte die SP in den sechs im Berichtsjahr stattfindenden kantonalen Parlamentswahlen um einen Sitz zulegen. Im Kanton Bern mussten trotz leichtem Wählerzuwachs zwei und in den Kantonen Glarus und Zug je ein Sitz abgegeben werden. Dafür hatten die Genossen in Nidwalden und in Graubünden etwas zu feiern. Im Kanton Graubünden konnten drei Sitze gewonnen werden und im Kanton Nidwalden wurde nicht nur der Wähleranteil verdoppelt, sondern auch die Sitzzahl verdreifacht. Die Sozialdemokraten haben im Innerschweizer Kanton neu drei Sitze inne. Im Kanton Obwalden, wo die SP ebenfalls traditionell schwach ist, konnten die sechs bisherigen Mandate gehalten werden. Neu sassen auf 453 der total 2'559 kantonalen Parlamentssitze (ohne AI) Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, was einem Anteil von 17,7% entspricht. Damit liegt die SP praktisch gleichauf mit der CVP, die Ende des Berichtsjahrs über 454 Sitze verfügte, aber hinter der SVP (573 Mandate) und der FDP (521 Mandate).

SP Parlamentswahlen

Zudem gab der Ständerat im Dezember 2014 auf Anraten seiner Finanzkommission (FK-SR) einer Standesinitiative des Kantons Nidwalden, die eine Revision des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) in sieben Punkten forderte, keine Folge. Der Kanton Nidwalden, der zu den Geberkantonen des Finanzausgleichs (NFA) gehört, verlangte unter anderem, dass der Ressourcenausgleich bei Steuerdumping reduziert, der Härteausgleich aufgehoben und die sogenannte Lizenzbox-Besteuerung bei der NFA-Veranlagung berücksichtigt wird. Der Kanton Nidwalden, der 2011 Steuervergünstigungen auf Erträge aus Lizenzen und anderen Quellen geistigen Eigentums eingeführt hatte, war Ende 2014 der einzige Kanton, der ein solches Steuermodell kannte. Der Nationalrat wird sich in der Frühjahrssession 2015 mit dem Vorstoss auseinandersetzen.

Revision des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG)

Noch im September 2013, also im Vorjahr der anstehenden Zuger Kantonsratswahlen 2014, hatten die Zugerinnen und Zuger eine neue Sitzverteilung nach dem System des Doppeltproporzverfahrens – dem so genannten doppelten Pukelsheim – angenommen. Gleichzeitig mit dem neuen Verfahren wurden Wahlquoren eingeführt: Das neue Wahlverfahren bringt zwar eine Verbesserung hinsichtlich der Repräsentation des Wählerwillens, kann aber auch zu einer Zersplitterung des Parteiensystems mit zahlreichen kleinen Parteien führen, die mit dem Verfahren grössere Erfolgschancen haben. Um dies zu verhindern wird mit dem doppelten Pukelsheim in der Regel eine Erfolgshürde eingebaut. Im Kanton Zug muss eine Partei 5 Prozent der Stimmen in einem Wahlkreis oder 3 Prozent im gesamten Kanton erhalten, um Anspruch auf einen Sitz zu haben. Gegen diese Hürden regte sich in Zug allerdings Widerstand. Die Piratenpartei Zentralschweiz legte Mitte Juni 2014 beim Regierungsrat Beschwerde gegen die Anwendung der Hürde ein. Diese war bei den Wahlen im Oktober noch beim Bundesgericht hängig. Die Meinungen zum neuen Verfahren waren geteilt. Das Zuteilsverfahren nach Pukelsheim garantiere, dass jede Stimme gleichviel zähle, egal ob die Stimme aus einer grossen oder kleinen Gemeinde stamme, was der Linken durchaus zugutekäme, erwartete Jolanda Spiess (al-gp), wohingegen von rechts-bürgerlicher Seite als ungerecht empfunden wurde, dass ein eigentlich in einer Gemeinde gewählter Kandidierender einer Partei zu Gunsten einer Kandidatin einer Minderheit verzichten müsse, obwohl diese Minderheit im entsprechenden Wahlkreis gar keinen Sitz erhalten hätte. So würden die grossen Gemeinden den kleinen vorschreiben, wer für sie in den Kantonsrat gehe, meinte etwa der Zuger Nationalrat und Wahlkampfleiter Gerhard Pfister (cvp). Die Parteien schielten insbesondere auf die Wahlen in Nidwalden, die ebenfalls neu mit dem Pukelsheim durchgeführt worden waren und der kleinen Linken einen Erfolg beschert hatte. Allerdings war die Ausgangslage in Zug von jener in Nidwalden verschieden. Prognosen waren deshalb schwierig und die allgemeine Verunsicherung bei allen Parteien entsprechend gross. Von einem „Blindflug“ war gar die Rede.
Zu reden im Kanton gaben auch die zahlreichen Rücktritte während der Legislatur – acht an der Zahl. Zwar gäbe es Gründe für einen vorzeitigen Rücktritt – so werde etwa die zeitliche Belastung des politischen Mandats von vielen unterschätzt – die Meinungen über taktische Kandidaturen, die einer Partei zu Stimmen verhelfen um dann kurz nach den Wahlen in einen Rücktritt zu münden oder aber über die taktischen Rücktritte kurz vor den Wahlen, um den Nachrückenden den Stempel „Bisheriger“ zu verschaffen, gingen auseinander. Während die SP-Präsidentin Barbara Gysel diese als Realität bezeichnete, waren sie für CVP-Präsident Martin Pfister ein No-Go. Insgesamt traten 246 Kandidierende für die 80 Sitze im Kantonsrat (2010: 231 Kandidierende) an, darunter 65 Frauen (26%).
Die CVP kündigte früh an, um jeden Sitz kämpfen zu wollen, weil man aufgrund des neuen Wahlverfahrens mit Verlusten rechnete. Die Christlichdemokraten sassen seit den Wahlen 2010 mit 23 Vertreterinnen und Vertretern im Kantonsrat. Ziel sei es, stärkste Partei zu bleiben. Die CVP schickte 49 Kandidierende ins Rennen. Auch die FDP sondierte bereits im Frühjahr 2014 mögliche Kandidierende, von denen sie dann 42 präsentierte. Für den Freisinn hiess das Motto, die Wählerstärke zu steigern, um mit dem neuen Verfahren die bisherigen Sitze (20) halten zu können. Auch die SVP (19 Sitze), die mit 44 Kandidierenden antrat, setzte hohe Ziele: man wolle nicht mehr nur drittstärkste Partei sein. Zwar hätten die bürgerlichen Parteien zusammen 77% der Wählerstimmen hinter sich, bürgerliche Politik müsse aber anders aussehen, was nur mit einer stärkeren SVP umgesetzt werden könne, gab Parteipräsident Markus Hürlimann zu Protokoll. Die Alternativen-die Grünen, in Zug die stärkste linke Kraft mit acht Sitzen, die das neue Wahlverfahren mit am vehementesten gefordert hatten, rechneten mit Sitzgewinnen. Ziel war, wieder Fraktionsgrösse (12 Sitze) zu erreichen, wie dies bereits 2006 der Fall gewesen war. Die Partei trat als gemeinsame Liste aus Grünen, Christlich Sozialen und Jungen Alternativen an, auf der insgesamt 50 Kandidierende figurierten. Dabei stellten die Alternativen nicht nur am meisten Kandidierende, sondern die Liste war fast geschlechterparitätisch mit einem Frauenanteil von 48%. Die SP erwartete nicht den gleichen Erfolg wie ihre Schwester in Nidwalden und gab als Ziel den Status Quo (8 Sitze) an. Dies werde schon deshalb schwierig genug, weil die SP mit dem alten System traditionellerweise gar nie in allen Gemeinden angetreten sei. Die SP trat als gemeinsame Liste aus SP, JUSO und SP-Frauen mit insgesamt 31 Kandidierenden auf. Die Erwartungen der kleineren Parteien waren ambivalent. Die GLP (bisher 2 Sitze) erhoffte sich dank des doppelten Pukelsheim einen Sitzgewinn, den sie mit total 27 Kandidierenden realisieren wollte. Die Chancen der erstmals mit 3 Kandidaten antretenden Piratenpartei, die neu eingeführte Wahlhürde zu schaffen, wurden hingegen als gering eingeschätzt. Die grösste Herausforderung für die kleinen und weniger verankerten Parteien SP, GLP und Piraten war es, die Listen möglichst in allen Gemeinden zu füllen, was von den arrivierten Parteien prompt als Gefahr für die Qualität des Kantonsparlamentes bezeichnet wurde.
Bei den Wahlen Anfang Oktober, bei denen sich 40,5% der Berechtigten beteiligten (2010: 43,6%), zeigten sich die aufgrund der veränderten Ausgangslage erwarteten Verschiebungen allerdings in überraschend geringem Umfang. Insbesondere die Erwartung, dass der doppelte Pukelsheim tendenziell zu Sitzverlusten bei grossen Parteien führe, wurde nur bedingt bestätigt. Zwar musste die FDP Federn lassen – sie verlor zwei Sitze (neu: 18 Sitze) und büsste einen Prozentpunkt an Parteistärke ein (neu: 22,1%) – die CVP als stärkste Fraktion verlor aber lediglich einen Sitz (neu: 22 Sitze) und konnte sogar leicht an Wählerstärke zulegen (neu: 26,8%; + 0,3 Prozentpunkte). Die SVP konnte ihre 19 Sitze halten und stieg mit einem Wählerzuwachs um 0,9 Prozentpunkte neu zur zweitstärksten Fraktion auf (neu: 23,6%). Auch im linken Lager waren die Verschiebungen gering. Nicht die kleinere SP konnte vom neuen Wahlsystem profitieren – sie gab im Gegenteil einen Sitz ab und kommt neu noch auf sieben Sitze (neu 9,3%) – sondern die im Kanton Zug traditionell stärkeren Alternativen-die Grünen, die um zwei Sitze zulegen konnten und neu zehn Sitze im Kantonsrat besetzen (neu: 12,8%), darunter auch ein Sitz der CSP. Der Sitzverlust der SP wurde in den Medien auf einen taktischen Fehler zurückgeführt, weil die SP in den kleinen Gemeinden Neuheim und Menzingen nicht angetreten war. Vom doppelten Pukelsheim profitiert haben dürften die Grünliberalen, die sich im Vergleich zu 2010 über eine Verdoppelung ihrer Mandate freuen durften (neu: 4 Sitze). Definitiv keine Chance hatten die Piraten, die mit einem Wähleranteil von 0,4% deutlich an der 3 bzw. 5-Prozent-Hürde scheiterten, was ihrem juristischen Widerstand weiteren Auftrieb gab.
Im Dezember wies dann allerdings auch das Bundesgericht die Beschwerde der Piratenpartei ab. Zwar müsse man mit Sperrklauseln zurückhaltend sein – das Bundesgericht hatte schon früher eine Obergrenze von 10 Prozent festgelegt – die 3 bzw. 5-Prozent-Hürde in Zug sei aber massvoll und könne der Gefahr einer Effizienzbeeinträchtigung und Verkomplizierung des Ratsbetriebs durch zu viele kleine Parteien begegnen.

Kantonsratswahlen Zug 2014
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014
Dossier: Kantonale Wahlen - Zug

Im Herbst präsentierte die Regierungskonferenz der Gebirgskantone ihre räumliche Strategie der alpin geprägten Räume in der Schweiz. Darin brachten die sieben Kantone Glarus, Graubünden, Nidwalden, Obwalden, Tessin, Uri und Wallis Vorschläge zur Konkretisierung des Raumkonzepts Schweiz ein, dessen Strategie für den Alpinraum ihrer Ansicht nach zu wenig differenziert ausgefallen war. In Erhalt und Nutzung natürlicher Ressourcen, der Stärkung der alpinen Zentren, der verbesserten Erschliessung mit Verkehrs- und Kommunikationsinfrastruktur sowie im Ausbau und der optimierten Nutzung der Wasserkraft sehen die Gebirgskantone die vier vordringlichsten Handlungsfelder zur erfolgreichen Entwicklung des Alpenraums.

räumliche Strategie der alpin geprägten Räume in der Schweiz

Un état d'esprit de "Guerre des langues" s’est immiscé dans la sphère de la formation. Alors qu’en 2004, les cantons avaient négocié un compromis sur l’enseignement des langues, de nombreuses interventions cantonales ont mis en difficulté cet accord. A Schaffhouse, le Grand Conseil a accepté une motion qui vise à supprimer le français de l’enseignement primaire. Le canton de Thurgovie lui a emboité le pas avec l’adoption d’une motion similaire. Du côté de Nidwald, le Conseil d’Etat a approuvé une initiative qui entendait évincer le français, avant d’être désapprouvé par son parlement. Puis, finalement, dans les Grisons et à Lucerne, deux initiatives, qui souhaitent qu’une seule langue étrangère soit enseignée à l’école primaire, ont abouti. Si certaines initiatives n’attaquaient pas ouvertement le français, différents politiciens romands ont néanmoins fortement réagi. Le débat s’est rapidement embrasé: les arguments pédagogiques se sont heurtés à l’idée de cohésion nationale. Le ministre de l’Intérieur Alain Berset a été contraint de réagir. Il a indiqué qu’il était prêt à agir si nécessaire, afin de préserver la cohésion nationale et les valeurs culturelles helvétiques. Finalement, la Conférence Suisse des directeurs cantonaux de l’instruction publique (CDIP) a jugé qu’il était inadmissible de ne pas enseigner les langues nationales dès le primaire. De plus, elle a ajouté que les cantons avaient le devoir de faire respecter le compromis de 2004. A travers un vote consultatif, les différentes organisations cantonales d’enseignants ont estimé qu’une seule langue étrangère devait être enseignée au primaire et que cette langue devait être une langue nationale. Puis, Berne, s’est immiscé dans le débat. Deux interpellations de Christian Levrat (ps, FR) et de Raphaël Comte (plr, NE) ont soulevé la question au sein de la chambre des cantons, avant que le Conseil national adopte un postulat de sa Commission de la science, de l’éducation et de la culture du Conseil national (CSEC-CN) qui vise l’établissement d’un programme d’échanges linguistiques au niveau de l’école obligatoire et du secondaire II.

l’enseignement des langues étrangères

Auf Empfehlung der Arbeitsgruppe "Wohnungspolitischer Dialog" und in Einklang mit seiner Aussprache zum Thema Personenfreizügigkeit und Wohnungsmarkt im Frühjahr 2013 wollte der Bundesrat die Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt erhöhen. Im Mai schickte er eine Vorlage in die Vernehmlassung, welche die Offenlegungspflicht forderte, bzw. den Vermieter künftig verpflichtet, mittels Formular die neue Mieterpartei vor Vertragsabschluss über den Mietzins des Vormieters zu informieren. Als weitere Massnahme zur Verhinderung starker Mietzinserhöhungen sieht die Vorlage das Verbot von Mietzinserhöhungen aufgrund wertvermehrender oder energetischer Verbesserungen innerhalb des ersten Mietjahres vor, für den Fall, dass vorgesehene Erhöhungen dem Mieter nicht bereits vor Vertragsabschluss kommuniziert wurden. Ferner enthält der Vernehmlassungsentwurf eine administrative Entlastung für die Vermieterseite, indem bei Mietzinserhöhungen und Anpassungen von Akontobeträgen für Nebenkosten nicht mehr länger eine eigenhändige Unterschrift nötig ist und mit einer Faksimile-Unterschrift unterzeichnet werden kann. Mit Freiburg, Genf, Neuenburg, Nidwalden, Waadt, Zug und Zürich kennen bereits sieben Kantone die Offenlegungspflicht. Laut Aussagen des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) finden 90% aller Anfechtungen von Neumieten in diesen sieben Kantonen statt. Während die Vermieterorganisationen sowie FDP und SVP gegen die Massnahme opponierten - sie vermuteten einen grossen zusätzlichen administrativen Aufwand und fürchteten Rechtsfolgen bei unkorrekter Verwendung des Formulars - stiess sie insbesondere bei den linken Parteien, aber auch bei CVP, EVP und BDP, sowie beim Mieterverband auf Zustimmung. Letzterer forderte im September bei der Lancierung seiner landesweiten Kampagne "Zahlbare Mieten für alle" in Bern Unterstützung für diese Massnahme. Im Oktober beschloss die Regierung, trotz kontroversen Stellungnahmen an der Offenlegungspflicht festzuhalten, und gab dem zuständigen Departement die Erarbeitung einer entsprechenden Änderung des Mietrechts in Auftrag. Die anderen Änderungen wurden in der Vernehmlassung weniger kontrovers diskutiert.

Mietrechtsrevision scheitert erneut (BRG 15.044)
Dossier: Gescheiterte Mietrechtsrevisionen
Dossier: Mietzinse: Bestimmung der Missbräuchlichkeit und Anfechtung

Im Mai 2014 stimmte der Souverän über die Volksinitiative „Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)“ ab, die 2011 vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) lanciert worden war. Die Initiantinnen und Initianten verlangten einerseits, dass Bund und Kantone die Löhne in der Schweiz schützen, indem sie die Festlegung von Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) fördern. Andererseits forderteten sie, dass der Bund einen nationalen gesetzlichen Mindestlohn von CHF 22 pro Stunde festlegen soll, was bei einer Wochenarbeitszeit von 42 Stunden und 12 Monatslöhnen rund CHF 4'000 Bruttolohn pro Monat entsprechen würde. Mit seinen Forderungen wollte das Initiativkomitee dafür sorgen, dass alle Arbeitnehmenden in der Schweiz von ihrem Lohn leben können. Es hoffte zudem, damit die Armut reduzieren zu können, Lohnunterbietung zu bekämpfen und zugleich den sozialen Frieden in der Schweiz zu wahren. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) stellte fest, dass 2010 rund 9% aller Beschäftigten und damit über 300‘000 Personen in der Schweiz weniger als die geforderten CHF 22 verdienten. Der Bundesrat sah in einem nationalen gesetzlichen Mindestlohn das gute Funktionieren des Arbeitsmarktes gefährdet und Arbeitsplätze bedroht und beantragte im Januar 2013 den eidgenössischen Räten, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Nachdem es in der Herbstsession 2013 zu einer klassischen Staat-versus-Markt-Debatte zwischen linken und rechten Volksvertretern gekommen war, folgten in den Schlussabstimmungen der darauffolgenden Wintersession beide Kammern der Empfehlung des Bundesrates, wobei 12 Ständeräte und 56 Nationalräte des linken Lagers gegen den Bundesrat votierten und die Initiative unterstützten. Der klassische Links-Rechts-Konflikt spiegelte sich auch in der Parolenfassung der Parteien und Verbände wider, wobei sich eine auffallend grosse Anzahl an Verbänden zur Vorlage äusserte. Nicht überraschend sprachen sich die Arbeitnehmerverbände dafür und die Arbeitgeberverbände im Allgemeinen dagegen aus.
Der Abstimmungskampf zur Mindestlohn-Initiative wurde äusserst intensiv geführt. Überraschend verzeichnete die Vorlage mehr Presseanzeigen als die gleichentags anstehende Abstimmung zum Finanzierungsplan der Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen. Die Kampagne der Befürworter wies einen vorwiegend zentralisierten Charakter auf und wurde in erster Linie von den Gewerkschaften SGB und Unia bestritten. Die Gegenseite setzte sich mit dem Wirtschaftsdachverband Economiesuisse, der neu gegründeteten wirtschaftspolitischen Plattform SuccèSuisse, dem Verband der Schweizerischen Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (Swissmem), dem Dachverband des Schweizerischen Handels (Handel Schweiz) und etlichen kantonalen Gewerbe- und Arbeitgeberverbänden aus einer Vielzahl an lose koordinierten, potenten und politsch erprobten Schwergewichten zusammen. Während die Pro-Seite in erster Linie Fairness-Aspekte bei der Entlöhnung von Arbeit und die Lohndiskrimierung von Frauen als Argumente ins Feld führte, brachten die Initiativgegner vor, dass die Mindestlohn-Initative Sozialpartnerschaften, Arbeitsplätze sowie das duale Bildungssystem gefährde, staatliche Interventionen Wettbewerb verzerrten und branchenspezifische und regionale Unterschiede vom Initiativbegehren zu wenig berücksichtigt würden.
Die Mindestlohn-Initiative scheiterte letzlich deutlich. Nur 23,7% der Partizipierenden sprachen sich an der Urne zugunsten der Vorlage aus. Dies ist selbst im Vergleich zur 1:12-Initiative, welche im November 2013 einen Ja-Stimmenanteil von 34,7% erreichte, ein ausserordentlich tiefer Zustimmungswert. Die Stimmbeteiligung betrug überdurchschnittliche 55,5%. Die höchsten Ja-Anteile wurden in den Kantonen Jura (35,9%), Genf (33,9%) und Tessin (32,0%) registriert. Die tiefste Zustimmung verzeichneten die Kantone Appenzell Innerrhoden (12,1%), Nidwalden (12,8%) und Schwyz (13,6%).


Abstimmung vom 18. Mai 2014

Beteiligung: 56,4%
Ja: 687 571 (23,7%) / 0 Stände
Nein: 2 210 192 (76,3%) / 20 6/2 Stände

Parolen:
– Ja:, SPS, GPS(2)*, CSP, SGB, TravS, Unia.
– Nein: SVP, FDP, CVP, GLP, BDP, EVP, eco, sgv, SAV.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Der VOX-Analyse zur Mindestlohn-Initiative ist zu entnehmen, dass ein Grund für die hohe Ablehnung der Initiative im weitverbreiteten Zweifel an der Verwirklichung der anvisierten Ziele liege. So hielt nur gerade ein Drittel der Stimmenden das Argument, wonach Mindestlöhne die Zahl der Sozialhilfebeziehenden senke und damit Kantone und Gemeinden entlaste, für überzeugend. Der klassische Links-Rechts-Konflikt widerspiegelte sich auch in den Abstimmungsmustern der Parteisympathisanten. So stimmten 70% der Anhängerinnen und Anhänger der Grünen und 55% der SP-Gefolgschaft für die Initiative, während sie die Wählerschaft von CVP (11%), FDP (5%), SVP (7%), GLP (18%) und BDP (7%) deutlich verwarfen. Die VOX-Analyse kam weiter zum Schluss, dass gesellschaftliche Merkmale bei weitem nicht so stark mit dem Stimmentscheid korrelierten wie politsche Einstellungen. So habe die Initiative nicht mal bei den tiefsten Einkommensklassen, die direkt von einem Mindestlohn von CHF 4000 profitiert hätten, Gehör finden können. Die Befürchtung, wonach die Initiative Arbeitsplätze vernichten würde, stellte sich im Endeffekt, so die VOX-Studie weiter, als äusserst entscheidungsrelevant heraus.

initiative populaire intitulée « pour la protection de salaires équitables »

Der 60-köpfige Landrat, das Parlament im Kanton Nidwalden, wurde erstmals mit dem doppelten Pukelsheim gewählt. Die Wählerstimmen werden also neu für den gesamten Kanton erhoben und in Parteisitze umgerechnet. Erst dann werden die Resultate auf die elf Gemeinden, denen zwischen zwei und zwölf Landratssitze zustehen, heruntergebrochen. Insgesamt 167 Kandidierende traten an, darunter 46 Bisherige. Einen neuen Kandidierendenrekord verzeichnete die SP, die in insgesamt acht Gemeinden mit 21 Personen antrat – vor vier Jahren waren es noch 6 Kandidierende in lediglich einer Gemeinde. Auch dank dem neuen Wahlverfahren rechneten sich die Genossen gute Chancen aus. Ziel war es, einen oder zwei Sitze zum bestehenden Mandat hinzu zu gewinnen. Auch die Grünen versprachen sich dank dem doppelten Pukelsheim eine Vermehrung der aktuell fünf Sitze. Es waren Vertreter der GP, die das alte System erfolgreich vor Bundesgericht angefochten hatten und bei der Abstimmung zur Einführung des neuen Systems die grosse Mehrheit der Stimmbevölkerung hinter sich scharen konnten. Das ambitionierte Ziel der FDP (17 Sitze) war es, stärkste Fraktion im Landrat zu werden. Vor den Wahlen war der Freisinn knapp hinter der CVP (18 Sitze) die drittstärkste Kraft im Landrat. Die SVP, ihrerseits mit 19 Sitzen stärkste Partei, machte auf ihre 37 Kandidierenden aufmerksam, indem sie Klebebilder anfertigte, die – ähnlich wie die Panini-Fussballbildchen – gesammelt und in ein Album geklebt werden konnten. Der Werbegag – in Nidwalden wurden von allen Parteien auffällig viele Giveaways verteilt, vom Apfel über Leuchtstifte bis hin zu Wanderkarten – sollte mithelfen, die eigene Wählerstärke noch weiter auszubauen. Probleme bereitete Philipp Niederberger, weil es ihn zwei Mal gab. Der eine Niederberger gehörte der CVP an, der andere den Grünen und beide kandidierten in Hergiswil. Der Gemeindeschreiber erklärte in den Medien, dass der Name mit einem Zusatz (am besten der Partei) versehen werden müsse, damit die Wahlabsicht eindeutig sei, wenn die neutrale Liste benutzt werde. Dass namentliche und verwandtschaftliche Nähe in kleinen Kantonen durchaus ein politisches Problem darstellen können, zeigt der Umstand, dass Blutsverwandtschaft zwar im Kanton Obwalden, nicht aber im Kanton Nidwalden ein Grund für eine Wahlverweigerung ist. Mit anderen Worten: Während im Kanton Nidwalden z.B. Schwestern oder Vater und Sohn gleichzeitig im Landrat sitzen dürfen, ist dies in Obwalden nicht möglich.
Die Wahlen am 23. März waren eine Bestätigung dafür, dass das neue Wahlsystem die Kräfte besser abbildet und die kleinen Parteien weniger benachteiligt. In der Tat kam es – entgegen dem allgemeinen Trend in der Schweiz – zu einem Linksrutsch im Nidwaldner Parlament. Alle bürgerlichen Parteien inklusive der SVP mussten Sitze zugunsten der SP und der GP abgeben. Die SVP blieb trotz ihrem Verlust von zwei Sitzen (neu: 17 Sitze) wählerstärkste Partei (29,1%) und konnte in der Wählergunst sogar noch zulegen (+2,5 Prozentpunkte), aber eben nicht mehr vom Proporzglück profitieren. Allerdings trennten die Volkspartei von der CVP, die einen Sitz verlor und neu ebenfalls auf 17 Sitze kam, nur gerade 14 Wählerstimmen. Die Wählerstärke der CVP betrug neu 29,1% (- 2,1 Prozentpunkte). Die FDP büsste zwei Sitze ein (neu 15 Sitze; 24,2%) und musste 3,1 Prozentpunkte weniger Wählerunterstützung hinnehmen. Sowohl die Grünen, die um drei Sitze zulegten (neu: 8 Sitze; 12,8%; + 0,9 Prozentpunkte) als auch die SP, die zwei Mandate hinzugewann (neu: 3 Sitze; 4,8%; + 2,7 Prozentpunkte) freuten sich auf eine neue Dynamik im Landrat. Nachwahlanalysen zeigten, dass es der SP besonders gut gelungen war, Neuwähler zu mobilisieren, was auch damit zu tun hatte, dass sie in einzelnen Gemeinden zum ersten Mal überhaupt antrat. Einen neuen Minusrekord verzeichnet der Frauenanteil, der nur noch bei 15% zu liegen kam und seit 1998, als ein Viertel der Landratssitze mit Frauen besetzt waren, kontinuierlich abgenommen hatte. Ebenfalls im Vergleich zu den Vorwahlen abgenommen hatte die Wahlbeteiligung, die noch bei 49,9% lag (2010: 53,0%).
Eine weitere Besonderheit des neuen Wahlverfahrens zeigte sich im November: Nachdem der CVP-Landrat Philipp Niederberger seinen Rücktritt erklärt hatte und beide Personen, die auf der Liste nachrücken würden, auf den Sitz verzichtet hatten, musste die CVP Hergiswil eine Ersatzperson finden, die eigentlich gar nicht zur Wahl gestanden hatte. Nach dem alten Verfahren hätte eine Ersatzwahl stattgefunden, der doppelte Pukelsheim sieht hingegen vor, dass die gleiche Partei in derselben Gemeinde während der ganzen Amtszeit ein Anrecht auf den Sitz hat und entsprechend auch eine bei den Wahlen ursprünglich nicht aufgestellte Person bestimmen kann. Zum Handkuss kam so Karin Costanzo-Grob.

Landratswahlen Nidwalden 2014
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014
Dossier: Kantonale Wahlen - Nidwalden

Bereits zu Beginn der laufenden Legislatur hatte Gerhard Odermatt (fdp) kommuniziert, dass er altershalber bei den Erneuerungswahlen für den Nidwaldner Regierungsrat 2014 nicht mehr antreten werde. Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements hatte der Regierung seit 2002 angehört. Ebenfalls nicht mehr antreten wollte der 2005 in den Regierungsrat gewählte, 61-jährige Hugo Kayser (cvp), der der Finanzdirektion vorgestanden hatte und als einer der Väter der Lizenzbox-Lösung gilt, mit der Firmen Erträge aus Lizenzen (z.B. Patente, Markenrechte) günstiger versteuern können. Wieder antreten wollten die restlichen fünf amtierenden Exekutivmitglieder Ueli Amstad (svp), Alois Bissig (cvp), Yvonne von Deschwanden (fdp), Res Schmid (svp) und Hans Wicki (fdp). Die CVP wollte ihren frei werdenden Sitz nicht nur verteidigen, sondern trat neben Alois Bissig mit zwei weiteren Kandidierenden an. Zur Verfügung stellten sich der amtierende Kantonalpräsident Othmar Filliger und die Gemeindepräsidentin von Oberdorf, Karin Kayser. Die CVP begründete ihren Angriff damit, dass der frei werdende FDP-Sitz aufgrund der Wählerstärken keiner Partei klar zustehe. Die FDP schickte neben ihren beiden amtierenden Kandidierenden Alfred Bossard ins Rennen, um die Dreiervertretung zu verteidigen. Bossard galt 2011 als Favorit für den Nationalrat, musste damals aber aus gesundheitlichen Gründen zurückziehen, was mit ein Grund für den Sieg von Peter Keller (svp) gewesen war. Auch die SVP machte Jagd auf einen dritten Sitz, auf den sie aufgrund ihrer Wählerstärke ein Anrecht habe – tatsächlich verfügt die Volkspartei im Kanton Nidwalden über den höchsten Wähleranteil. Neben den zwei Bisherigen kandidierte Martin Zimmermann, SVP-Fraktionschef im Nidwaldner Landrat. In die seit vier Jahren rein bürgerliche Regierungsphalanx wollten die Grünen mit Conrad Wagner einbrechen und so den 2010 verlorenen Sitz wieder zurückerobern – die Grünen sassen als Demokratisches Nidwalden mit Leo Odermatt von 1998 bis 2010 in der Regierung. Obwohl Wagner als Gründer der Mobility Car Sharing und als Verkehrsexperte bekannt und gut vernetzt war, wurden ihm nur marginale Chancen eingeräumt. Allgemein wurde davon ausgegangen, dass die Bisherigen bestätigt werden, wobei ein zweiter Wahlgang bei zehn Kandidierenden für sieben Sitze wahrscheinlich war. Wacklig war einzig der Sitz von Hans Wicki (fdp), der als Baudirektor umstrittene Dossiers (Flugplatz, Zentralbahn Hergiswil) zu betreuen hatte.
Der Ausgang der Wahlen, an denen sich 50,2% der Nidwaldner Wählerschaft beteiligte, barg dann allerdings doch einige Überraschungen. Gleich fünf Kandidierende übersprangen das absolute Mehr (7'485 Stimmen) bereits im ersten Umgang, darunter die neu antretende Karin Kayser (cvp), die 7'859 Stimmen erhielt und dafür sorgte, dass in der Nidwaldner Regierung neu zwei Frauen sitzen. Vom Bisherigenbonus profitieren konnten Ueli Amstad (svp, 9'280 Stimmen), Res Schmid (svp, 8'428 Stimmen), Yvonne von Deschwanden (fdp, 8'169 Stimmen) und Hans Wicki (fdp, 8'075 Stimmen), dem sein Amt als Baudirektor also doch nicht in die Quere gekommen war. Überraschend schlecht schnitt hingegen Alois Bissig (cvp) ab. Mit 7'102 Stimmen lag er gar noch hinter seinem neu antretenden Parteikollegen Othmar Filliger (cvp, 7'293 Stimmen) und auch hinter dem sechstplatzierten Alfred Bossard (fdp, 7'347 Stimmen). Die in Nidwalden in den Vorjahren virulent diskutierte Verschiebung eines Jagdbanngebietes vom Skigebiet Titlis in die Bannalp schien Bissig viele Stimmen gekostet zu haben; darauf hin wies zumindest das vergleichsweise schlechtere Abschneiden Bissigs in den von der Verschiebung betroffenen Gemeinden. Überraschend war zudem, dass die beiden Bisherigen der SVP die besten Resultate erzielt hatten, der neu für die Volkspartei antretende Martin Zimmermann aber lediglich 5'329 Stimmen erhielt. Damit lag Zimmermann freilich noch vor Conrad Wagner (gp, 5'203 Stimmen). Die CVP hatte sich mit der Dreierkandidatur in eine schwierige Lage manövriert. Mancherorts wurde gemutmasst, dass eine Stimmenaufteilung zulasten von Bissig die Folge gewesen sei. Die CVP musste sich nun entscheiden, ob sie für den zweiten Wahlgang ihren Parteipräsidenten oder ihren bisherigen Regierungsrat ins Rennen schicken oder gar mit einer Zweierkandidatur antreten wollte. Der Kantonalvorstand entschied sich schliesslich für eine Einerkandidatur mit Filliger und begründete dies mit der höheren Stimmenzahl. Bissig zeigte sich ob dem Entscheid der Parteileitung sehr enttäuscht und tat sich schwer, diesen zu akzeptieren. Er kritisierte, dass man die Wahlbevölkerung hätte entscheiden lassen sollen. Die Grünen, beflügelt durch ihren Wahlgewinn im Parlament, schickten Conrad Wagner erneut ins Rennen. Man wolle verhindern, dass die CVP im Alleingang entscheide, wer in die Regierung komme. Zudem müssten in der Regierung alle politischen Richtungen vertreten sein. Auch Alfred Bossard (fdp) trat noch einmal an. Die SVP verzichtete hingegen auf einen erneuten Angriff. Das mässige Resultat zeige, dass man mit einem pointiert politisierenden Vertreter keine Chance habe, ein Exekutivamt zu gewinnen. Die Volkspartei empfahl die beiden bürgerlichen Kandidierenden. Beim zweiten Wahlgang vom 18. Mai kam es schliesslich zu einer Bestätigung der bisherigen Regierungszusammensetzung mit drei FDP- und je zwei CVP- und SVP-Sitzen. Conrad Wagner (gp) hatte mit 5'294 Stimmen keine Chance auf einen Regierungssitz. Othmar Filliger (cvp, 10'196 Stimmen) schaffte es im Vergleich zum ersten Wahlgang, Alfred Bossard (fdp, 10'169 Stimmen) leicht zu überflügeln. Auch weil gleichzeitig eidgenössische Abstimmungen anstanden, lag die Wahlbeteiligung bei 56%. Allerdings nahmen für die nationalen Vorlagen gar 63% der Nidwaldnerinnen und Nidwaldner ihr Stimmrecht wahr.

Regierungsratswahlen Nidwalden 2014
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2014
Dossier: Kantonale Wahlen - Nidwalden

Die Diskussionen um die kantonalen Wahlverfahren flauten auch 2014 nicht ab. Während der Bundesrat dem reinen Majorzverfahren eher skeptisch gegenübersteht, ist das Bundesgericht kulanter und lässt sowohl das Majorz- wie auch das Proporzverfahren zu. Bei letzterem darf aber kein zu hohes Quorum gelten. Ein Sitz sollte – so das höchste Gericht – mit einem Stimmenanteil von maximal 10% erzielt werden können. Dies ist abhängig von der Grösse der einzelnen Wahlkreise. Ziemlich vehement verlief die Debatte im Kanton Schwyz. 2013 hatte das Bundesgericht das neue Schwyzer Wahlrecht – ein Mischverfahren aus Proporz und Majorz – aufgrund der zu hohen Quoren als nicht konform beurteilt und der Nationalrat hatte die Erwahrung der Kantonsverfassung, bzw. des Teils mit dem Wahlrecht abgelehnt. In der teilweise sehr emotional geführten Debatte wehrte sich die SVP gegen den „schleichenden Staatsstreich“ des Bundesgerichtes, gegen dessen Einmischung man sich zur Wehr setzen wolle. Entsprechend machte sich die Volkspartei mit Hilfe einer Initiative zur Einführung des Majorzes für eine einphasige Mehrheitswahl stark. Die anderen Parteien, die sich im kantonalen Parlament unterstützt von der Regierung durchzusetzen vermochten, bevorzugten hingegen den so genannten, bereits von den Nachbarkantonen Zug und Nidwalden eingeführten "doppelten Pukelsheim". Das Doppeltproporzverfahren, das in einem ersten Schritt die Mandate den Parteien über den ganzen Kanton hinweg zuteilt und in einem zweiten Schritt die Sitze auf die einzelnen Gemeinden verteilt, sichere eine repräsentative Abbildung aller politischen Kräfte des Kantons im Parlament. Zu reden gab nicht nur die Opposition der SVP gegen „deutsche Professoren, die sich nicht in urschweizerische Angelegenheiten einzumischen hätten" – Friedrich Pukelsheim ist ein deutscher Mathematiker – sondern auch die Höhe eines Quorums, das bei diesem Verfahren verhindern soll, dass zu viele Kleinstparteien Erfolg haben. Als Kompromissvorschlag obsiegte schliesslich eine 1-Prozent-Hürde. Das letzte Wort wird die Schwyzer Stimmbürgerschaft im März 2015 haben. Im Kanton Zug reichte die Piratenpartei gegen die hier beschlossene 3-Prozent-Hürde eine Beschwerde ein. Die Zuger Stimmbevölkerung hatte bereits 2013 mit grossem Mehr den doppelten Pukelsheim eingeführt. Allerdings forderte der Zuger Regierungsrat in einer Standesinitiative die „Wiederherstellung der Souveränität der Kantone in Wahlfragen“. Im Juli doppelte der Kanton Uri mit einer Standesinitiative nach, die ebenfalls Souveränität der Kantone bei Wahlfragen als verfassungsgrundsatz forderte. Beide Kantonsbegehren, die 2014 im Parlament noch nicht behandelt wurden, waren eine deutliche Spitze gegen die Einmischung des Bundesgerichtes. Dieses wies die Beschwerde der Piraten im Dezember ab. Damit wurde auch eine im September 2014 eingereicht Beschwerde der Zürcher Piratenpartei gegen die 5-Prozent-Hürde bei den kantonalen Wahlen in Zürich obsolet. Auch im Kanton Uri läuft die Diskussion um ein neues Wahlverfahren und auch im Urkanton ist der Unmut gegen die Bevormundung gross. Im Kanton Graubünden fanden die Wahlen 2014 zwar noch nach dem reinen Majorzverfahren statt – neben Graubünden nur noch in den beiden Appenzell Usanz – dagegen machte sich allerdings Widerstand breit. 33 Stimmberechtigte – darunter auch ehemalige Grossräte – reichten unmittelbar nach den Wahlen Beschwerde ein, da die Stimmkraftgleichheit in den krass unterschiedlich grossen 39 Wahlkreisen verletzt sei. Freilich haben sich die Bündner Stimmberechtigten zwischen 1927 und 2013 nicht weniger als acht Mal gegen die Einführung eines Proporzverfahrens gewehrt, ähnlich wie die Stimmberechtigten im Kanton Appenzell Ausserrhoden, wo die Idee eines proportionalen Verfahrens zwischen 1920 und 2008 sechs Mal an der Urne abgeschmettert worden war. Hängig ist hier allerdings eine 2011 eingereichte Beschwerde gegen das Majorzverfahren. Zudem hiess die Ausserrhoder Stimmbevölkerung im November 2014 mit einer grossen Mehrheit von 79.8% Ja-Stimmenanteil eine Reform der Sitzverteilung gut, mit der die Stimmkraftgleichheit verbessert werden soll. Weil jede der 20 Gemeinden bisher fix einen Sitz im 65-köpfgen Kantonsrat hatte und die restlichen 45 Sitze dann nach Einwohnerzahl verteilt wurden, waren die rund 60% der Bevölkerung, die in den fünf grössten Gemeinden wohnen, mit lediglich 31 Sitzen (also nur zu 48%) im Kantonsparlament vertreten. Mit der gutgeheissenen Reform wird die Vorverteilung des einen Sitzes aufgehoben und die Sitzverteilung im Divisorverfahren vorgenommen, wobei allerdings auch Kleinstgemeinden mindestens einen Sitz erhalten sollen. Dies hat zur Folge, dass die grossen Gemeinden mehr Sitze erhalten – allen voran Herisau, das neu 18 statt wie bisher 14 Abgeordnete stellt. Noch nie zur Debatte stand das Wahlverfahren im Kanton Appenzell Innerrhoden.

Wahlverfahren Kantonalwahlen
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014

In sechs Kantonen fanden 2014 Gesamterneuerungswahlen für die kantonalen Parlamente statt. Obwohl noch viel Zeit bis zu den eidgenössischen Wahlen blieb, wurden die kantonalen Wahlen in den Medien als Orakel für einen möglichen Ausgang im Herbst 2015 auf nationaler Ebene herangezogen. Von den kantonalen Resultaten Trends abzulesen, gestaltet sich aus mindestens drei Gründen als eher schwierig. Erstens sind kantonale Kontexte sowohl für kantonale als auch für nationale Wahlen sehr unterschiedlich. Kantonale Wahlen lassen sich weder untereinander noch mit eidgenössischen Wahlen einfach vergleichen. Zweitens fanden 2014 kantonale Wahlen in den eher kleinen Kantonen Zug, Nidwalden, Obwalden und Glarus statt. Hier ist nicht nur das kantonale Umfeld verschieden, sondern diese Kantone sind auch als Wahlkreise für die nationalen Wahlen aufgrund ihrer geringen Sitzzahlen eher wenig bedeutend. Drittens lassen sich auch in den beiden grösseren Kantonen Graubünden und Bern keine deutlichen Trends ablesen. So konnte die SVP zwar in den Kantonen Bern und Graubünden um jeweils fünf Sitze zulegen, dies geschah aber nur in Bern auf Kosten der BDP. Oder die SP verlor zwar in Bern zwei Sitze, legte aber in Graubünden um drei Sitze zu. Auch bei der CVP und der FDP gab es keine eindeutigen Entwicklungen. Zwar verlor der Freisinn in den sechs Kantonen insgesamt acht Sitze, in Bern, Glarus und Obwalden konnte man die eigenen Mandate jedoch verteidigen. Auch die CVP konnte ihre Sitze in Glarus halten, musste aber in allen anderen Kantonen einen Sitz (bzw. in Graubünden zwei Sitze) abgeben. In Bern bedeutete dieser Sitzverlust, dass die CVP nicht mehr im kantonalen Parlament vertreten ist. Die Grünen verloren zwar einen Sitz in Bern, konnten aber in Nidwalden (+3 Sitze) und in Zug (+2 Sitze) ihre Mandatszahl um total fünf Sitze ausbauen. Ausser im Kanton Graubünden, wo die beiden Sitze gehalten wurden und in den Kantonen Nidwalden und Obwalden, wo sie nicht antrat, konnte die GLP ihre Mandate jeweils mindestens verdoppeln. Im Kanton Glarus machten die Grünliberalen auf Anhieb zwei Sitze und in Bern konnten sie ihre Mandatszahl von vier auf elf fast verdreifachen. Interessant war die Entwicklung für die BDP, da sie in ihren drei Gründerkantonen antrat. Während sie im Kanton Graubünden um einen Sitz zulegen konnte, und im Kanton Glarus ein Mandat abgeben musste, brach sie im Kanton Bern buchstäblich ein und verlor elf Sitze.

Mit den per Saldo 10 Sitzgewinnen baute die SVP den Anteil an allen kantonalen Parlamentssitzen erneut aus. Die SVP verfügte Ende 2014 über 573 der total 2559 kantonalen Parlamentssitze (ausgenommen AI), was einem Anteil von 22,4% entspricht. Nach wie vor an zweiter Stelle lag auch Ende 2014 die FDP, die 20,4% aller kantonalen Parlamentssitze ihr Eigen nannte (521 Sitze). Kopf an Kopf lagen Ende 2014 die CVP und die SP, wobei die Christlichdemokraten mit 454 Sitzen (17,7%) noch leicht die Nase vor den Genossen hatten, die über 453 kantonale Mandate verfügten (17,7%). Die fünftstärkste Kraft waren die Grünen, die über 187 Mandate verfügten. Die GLP (89 Sitze) und die BDP (77 Sitze) waren also Ende 2014 in den Kantonen zwar einigermassen präsent, aber noch einige Sitze von den arrivierten Parteien entfernt. Über immer noch 40 Sitze verfügte die EVP, die vor allem in den Kantonen Bern, Zürich, Aargau und Thurgau auf eine Stammwählerschaft zählen kann. Die extreme Linke hielt 28 Sitze und die EDU verfügte noch über 20 Mandate. Leidglich rund 4 Prozent aller Sitze (107) wurden von anderen Parteien gehalten, wobei in Genf 20 Sitze auf das MCG und im Tessin 22 Sitze auf die Lega entfielen.

In drei der sechs Kantone, in denen die Parlamente gesamterneuert wurden, stieg der Frauenanteil wieder leicht an: In Bern betrug er nach den Wahlen 31,9%. Auch in den Kantonen Glarus (16,7%) und Zug (27,5%) konnten die Frauen leicht zulegen. Abgenommen hat die Frauenquote allerdings in den Kantonen Obwalden (29,1%), Nidwalden (16,7%) und Graubünden (19,2%). Ende 2014 betrug der Frauenanteil in allen Kantonsparlamenten zusammen genau 25% – wobei nur die jeweiligen Resultate unmittelbar nach den Wahlen berücksichtigt wurden – was gegenüber dem Vorjahr (24,6%) eine leichte Steigerung bedeutete.

Die Wahlbeteiligung in den sechs Kantonen war sehr unterschiedlich. Während in den Kantonen Bern und Glarus nicht einmal mehr ein Drittel der Stimmbürgerschaft das Wahlrecht wahrnahm, lag die Beteiligung in Nidwalden und Obwalden knapp unter der 50%-Grenze. In Zug beteiligten sich noch 40,5%. Mit Ausnahme von Glarus hat die Beteiligung damit im Vergleich zu den Wahlen 2010 überall weiter abgenommen. Ein Blick auf alle Kantone und die kantonalen Wahlen zwischen 2010 und 2014 zeigt, dass neben Bern und Glarus auch die Wahlbevölkerung in den Kantonen Aargau, Thurgau und Neuenburg ziemlich wahlfaul ist. Auch hier lag die Beteiligung bei den letzten kantonalen Parlamentswahlen unter einem Drittel. Unter 40% lag auch die Wahlbeteiligung in den Kantonen Zürich, Uri, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und St. Gallen. Einzig in den Kantonen Schaffhausen, Tessin und Wallis machten mehr als 50% der Bevölkerung von ihrem Wahlrecht Gebrauch. In der Hälfte der 24 Kantone – die Wahlbeteiligung wird nicht erhoben in den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Graubünden – zeigte sich im Vergleich zu den letzten Wahlen eine Abnahme der Wahlbeteiligung.

Übersicht über die Legislativwahlen auf Kantons- und Gemeindeebene 2014
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014
Dossier: Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene

Gleichzeitig zu den Gesamterneuerungswahlen für die kantonalen Parlamente standen in den Kantonen Bern, Obwalden, Nidwalden, Zug und Graubünden auch die Exekutivwahlen an. Im Kanton Glarus wurde die Regierung rund vier Monate vor dem Parlament bestellt. In fünf der sechs Kantone wurde die Regierungszusammensetzung bestätigt. Einzig in Glarus wurde eine amtierende SP-Regierungsrätin von der SVP verdrängt. Die Glarner Regierung ist damit ab 2014 rein bürgerlich zusammengesetzt. Erfolglose Angriffe ritt die SVP in den Kantonen Bern und Nidwalden, wo sie ihre bestehenden Mandate ausbauen, sowie in den Kantonen Graubünden und Obwalden, wo sie erstmals in die Regierung einziehen wollte. Die Angriffe scheiterten in allen vier Kantonen – in Bern allerdings nur sehr knapp. Der Kanton Obwalden bleibt für die SVP damit ein weisser Fleck, was die Regierungsbeteiligung anbelangt. Die Regierungszusammensetzung im Kanton Nidwalden blieb zwar letztlich gleich, dort wurde aber ein amtierender Regierungsrat der CVP abgewählt. Im Kanton Graubünden vermochte die BDP ihre beiden Sitze zu halten und im Kanton Bern wurde die links-grüne Mehrheit ein weiteres Mal verteidigt – allerdings nur dank des garantierten Sitzes der französischsprachigen Minderheit. Die SP musste nicht nur die Abwahl aus der Glarner Regierung verkraften – nach über 72 Jahren Regierungsbeteiligung – sondern sie scheiterte auch mit ihrem Versuch, den vor acht Jahren verlorenen Regierungssitz im Kanton Zug zurückzuerobern.

Werden die Verschiebungen aufgrund der Ersatzwahlen, die 2014 in drei Kantonen durchgeführt werden mussten (BS, NE, TG), berücksichtigt, verteilen sich die total 156 kantonalen Regierungsratssitze per Ende 2014 wie folgt auf die Parteien: Die FDP blieb mit im Vergleich zu Ende 2013 unveränderten 42 Sitzen die stärkste Kraft in den kantonalen Exekutiven. Sie hielt 26,9% aller Regierungsmandate. Auch die CVP blieb unverändert bei einem Viertel aller Sitze (39; 25%) zweitstärkste Regierungskraft. Die SP, die zwar 2014 einen Sitz verloren hatte, hatte nach wie vor knapp mehr als jedes fünfte Regierungsmandat inne (32 Sitze, 20,5%). 14,1% aller Regierungssitze besetzte Ende 2014 die SVP, die also gemessen an ihrer Wählerstärke in den kantonalen Regierungen nach wie vor eher untervertreten ist. Die Grünen hielten neun Sitze und die restlichen 12 Sitze verteilten sich auf die BDP (4), Parteilose (3), die Lega (2) sowie die CSP, das MCG und die LP (je ein Sitz). Trotz verschiedentlichen Angriffen schaffte es die GLP auch 2014 nicht in eine kantonale Regierung – bei den Ersatzwahlen in Basel-Stadt scheiterte sie allerdings nur knapp.

Im Vergleich zu Ende 2013 konnten die Frauen wieder um einen Regierungssitz zulegen. Zwar wurde im Kanton Glarus mit Christine Bickel (sp) eine Frau abgewählt und mit Marianne Dürst Benedetti (fdp, GL) und Esther Gasser Pfulg (fdp, OW) waren 2014 zwei Frauen zurückgetreten, weil Bickel aber durch Marianne Lienhard (svp, GL) und Gasser-Pfulg durch Maya Büchi (fdp, OW) ersetzt wurde und im Kanton Thurgau mit Carmen Haag (cvp, TG) bei Ersatzwahlen eine Frau in die Regierung gewählt wurde, hielten die Frauen neu 36 der schweizweit 156 Regierungssitze (23,1%). Ende 2014 sass damit in allen Kantonen mindestens eine Frau in der Regierung, in sieben Kantonen (ZH, BE, UR, NW, FR, SH, TG) besetzten Frauen jeweils zwei Sitze und im Kanton Waadt ist die Regierung mehrheitlich weiblich (4 Sitze). Die meisten Regierungsrätinnen stellte die SP (13), deren Exekutivämter zu 40,6% durch Frauen besetzt waren. Bei der FDP waren 10 kantonale Exekutivmitglieder weiblich, wobei dies einem innerparteilichen Frauenanteil von 23,8% entsprach – weniger als bei den Grünen, die mit vier Regierungsrätinnen einen innerparteilichen Frauenanteil von 44,4% erreichten. Ebenfalls nur vier der allerdings total 39 Regierungsmandate stellte die CVP (10,3%), die damit eine noch schlechtere Frauenquote aufwies als die SVP (3 Regierungsrätinnen; 13,6%).

Übersicht über die Exekutivwahlen auf Kantons- und Gemeindeebene 2014
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2014
Dossier: Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene

Im Jahr 2013 war in mehreren Kantonen der Beitritt zum verschärften Hooligankonkordat debattiert worden. In drei Kantonen (Luzern, Neuenburg, Aargau) konnte das im Vorjahr angenommene Konkordat in Kraft treten. Während im Kanton Appenzell Ausserrhoden das Konkordat vom Kantonsrat angenommen und kein Referendum ergriffen worden war, lief 2013 in den Kantonen Jura, Genf, Solothurn und Freiburg noch die Referendumsfrist. Im Kanton Bern wurde erfolgreich das Referendum ergriffen, was im Kanton Tessin nicht gelang. In Schaffhausen und Basel-Landschaft gab zwar der Regierungsrat seine Zustimmung, jedoch waren die Verschärfungen Ende 2013 noch nicht in Kraft getreten. Basel-Stadt war bislang der einzige Kanton, in dem der Regierungsrat gar nicht erst auf die Revision eintrat. In den drei Kantonen Glarus, Graubünden und Nidwalden wurde noch kein Entscheid gefällt.

Hooligan-Konkordat
Dossier: Hooligan-Konkordat

Ähnliche Anliegen wie die Motion Müller (cvp, LU) sowie eine im Jahr 2012 vom Nationalrat behandelte Motion der UREK-NR verfolgten vier im Jahr 2013 eingereichte Standesinitiativen der Kantone Aargau, Graubünden, Nidwalden und Zug. Gleich wie die fünf bereits 2012 deponierten kantonalen Initiativen aus Schwyz, St. Gallen, Luzern, Schaffhausen und Uri forderten sie eine Anpassung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) zur besseren Berücksichtigung von Interessen der Landwirtschaft und Siedlungsentwicklung bei der Festlegung des Gewässerraumes.

Keine Folge für neun Standesinitiativen zur Lockerung der Gewässerschutzgesetzgebung (Kt.lv.12.309)
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Auch 2013 gab es wie bereits in den Vorjahren einige Vorstösse, die auf eine Änderung der Organisation des Finanzausgleichs zielten. Die im Vorjahr vom Ständerat abgelehnte Schwyzer Standesinitiative (11.320) wurde 2013 vom Nationalrat sistiert, bis der für Frühling 2014 erwartete zweite Wirksamkeitsbericht zur NFA vorliegt. Der Schwyzer Vorschlag sieht eine neutrale Zone vor: Ressourcenschwache, aber über genügend Eigenmittel verfügende Kantone, sollten keine Gelder erhalten. Für die Interessen der Geberkantone und vor allem für eine verbesserte Wirksamkeit der NFA will sich auch eine Ende 2013 eingereichte Standesinitiative des Kantons Nidwalden einsetzen. Eine noch nicht behandelte Motion Pezzatti (fdp, ZG) (13.3170) verlangt Mindestanforderungen für den Erhalt von NFA-Geldern und den Zwang der Empfängerkantone zu einem rigideren Finanzhaushalt. Der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Ablehnung. Die NFA könne nur funktionieren, wenn die Mittel ohne Zweckbindung ausgerichtet würden. Die kantonale Finanzpolitik müsse autonom bleiben. Zwei bereits 2011 eingereichte Motionen Carobbio (sp, TI) (11.3262) und Fluri (fdp, SO) (11.3504) wurden im Berichtsjahr abgeschrieben. Erstere hätte eine progressive Gestaltung der Ausgleichsbeiträge der ressourcenstarken Kantone verlangt während zweitere die Städte in die Evaluation der NFA einbeziehen wollte. Zwei Ende 2012 bzw. im März 2013 eingereichte Motionen Gössi (fdp, SZ) (12.3839) und Aeschi (svp, ZG) (13.3095), die unter anderem eine Neuberechnung des Ressourcenindex unter Berücksichtigung der tatsächlichen Ressourcenstärke (z.B. unter Berücksichtigung von Einnahmequellen, Bundessubventionen und Lebenskosten) verlangen, wurden 2013 hingegen noch nicht behandelt. Ende Jahr räumte der Bund Fehlanreize bei der NFA ein, die mit dem neuen Wirksamkeitsbericht im Frühjahr 2014 erörtert werden würden. Geprüft werde insbesondere die Solidarhaftung.

Änderung der Organisation des Finanzausgleichs 2013

Nachdem im Vorjahr zwei parlamentarische Vorstösse mit der Idee, ein Mitspracherecht der Kantone bei der Frage nach der geologischen Tiefenlagerung wieder einzuführen, gescheitert waren, ereilte eine Standesinitiative des Kantons Nidwalden das gleiche Schicksal. Der Ständerat hatte in der Frühjahrssession den Nidwaldner Antrag mit 21:16 Stimmen knapp abgelehnt, die grosse Kammer hiess ihn hingegen gegen die Kommissionsmehrheit im Herbst mit 111: 68 Stimmen gut. In der Zwischenzeit hatte auch der Kanton Schaffhausen einen Vorstoss (St.Iv. 13.302) eingereicht, mit dem ebenfalls eine Änderung des Kernenergiegesetzes verlangt wird, damit einem Kanton oder einer Region nicht gegen ihren Willen ein Tiefenlager aufgezwungen werden kann. Der Ständerat hielt noch in der Wintersession 2013 an seinem abschlägigen Entscheid fest und erteilte gleichzeitig auch dem neuen Schaffhauser Anliegen eine Abfuhr – in beiden Fällen mit 23: 17 Stimmen.

Standesinitiative zur Änderung des Kernenergiegesetzes (Kt.Iv. 12.319 SH)
Dossier: Mitspracherecht der Kantone bei der Frage nach der geologischen Tiefenlagerung
Dossier: Debatte um die Entsorgung radioaktiver Abfälle ab dem Jahr 2000