Nachdem im März 2015 eine neue Wildtierverordnung in Kraft getreten war und viele der Schweizer Zirkusse in die neue Saison gestartet waren, entbrannte in der Schweiz eine mediale Diskussion um das Leben der Tiere in den hiesigen Zoos und Zirkussen. Die Wildtierverordnung legt fest, wie Wildtiere in der Schweiz zu halten sind, und enthält unter anderem einen Artikel, der Ausnahmeregelungen für Zirkusse, die sich auf Tournee befinden, erlaubt. In diesen Fällen und mit einer speziellen Bewilligung können Wildtiere auch in kleineren Gehegen gehalten werden, sofern dies nicht permanent erfolge und die Tiere mehrmals täglich beschäftigt und gefordert würden. In Europa hätten bisher 18 Länder die Haltung von Wildtieren in Zirkussen verboten oder zumindest stark eingeschränkt, berichteten die Medien. An diese Entwicklung anknüpfend forderten einige Tierschutzorganisationen wie „Vier Pfoten“ oder „Tier im Recht“ auch für die Schweiz härtere Regelungen. Die neue Verordnung des BLV decke bloss die absoluten Mindestanforderungen ab, die Regelung läge noch immer an der Grenze zur Tierquälerei, argumentierten sie. Zudem seien in der Verordnung keine Regelungen zu den Inhalten der Dressurnummern verankert, zugelassen seien also auch Nummern, welche die Würde der Tiere in Frage stellten.
Markus Wild, Professor für Philosophie der Universität Basel, unterstützte gemäss Medien die Forderung nach einem Verbot von Elefanten, grossen Raubtieren, Papageien, Menschenaffen und grossen Wassertieren. Der Zweck der Unterhaltung der Menschen reiche als Legitimationsgrundlage nicht aus, um die Tiere auf eine Art und Weise zu halten, welche ein artgemässes Verhalten verunmögliche.
In der Folge reichte Isabelle Chevalley (glp, VD) eine Motion (Mo. 15.3296) ein, gemäss der Zirkusse und Tierschauen mit wechselnden Spielorten keine Tiere mehr mitführen dürfen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, die dann allerdings 2017 abgeschrieben wurde, nachdem sie zwei Jahre lang nicht behandelt worden war.

Tiere im Zirkus