Um den Tieren den stressigen Transport und die ungewohnte Umgebung im Schlachthof zu ersparen und somit auch eine bessere Fleischqualität zu erzielen, hatte Biobauer Nils Müller aus Küsnacht beantragt, dass er seine Tiere in der Herde auf der Weide schiessen dürfe. Über mehrere Jahre hinweg dauerte die Verhandlung mit dem Veterinäramt, bis dieses schliesslich eine begrenzte Bewilligung erteilte und damit das Pilotprojekt ermöglichte. Unterstützung in seinem Vorhaben fand Müller in Eric Meili, einem Berater des Forschungsinstituts für biologische Landwirtschaft (FiBL), sowie der Tierschutzorganisation Vier Pfoten. Fortan durfte er gesamthaft zehn Tiere am frühen Morgen in ihrer gewohnten Umgebung auf der Weide schiessen. Nach dem betäubenden Schuss muss das Tier innerhalb von 90 Sekunden in einem bereitstehenden Wagen aufgehängt und durch zwei Schnitte am Hals ausgeblutet werden, so die Regelung für die Weidenschlachtung.
Der Schweizer Fleisch-Fachverband (SFF) wehrte sich gegen die für Müller erteilte Bewilligung und forderte, dass das Pilotprojekt abgebrochen und dem Landwirt keine erneute Bewilligung zur Weideschlachtung erteilt werde. Die Vertreter des Verbandes kritisierten, dass sich die Mitglieder des SFF an sehr strikte Anforderung zu halten hätten, weshalb eine Ausnahme wie im gegebenen Fall aus Gründen der Fairness nicht akzeptierbar sei.

Diskussion um Weideschlachtungen