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Ende 2018 wurde die «Strategie eHealth Schweiz 2.0 2018–2022» publiziert, welche auf die bisherige eHealth-Strategie aus dem Jahr 2007 folgte. Ihr Hauptaugenmerk lag auf der Verbreitung des elektronischen Patientendossiers. Mittels Digitalisierung strebte sie die Verbesserung der Behandlungsqualität, Patientinnensicherheit, Effizienz, koordinierten Versorgung, Interprofessionalität und Gesundheitskompetenz an. Durch digital kompetente Menschen und digital vernetzte Gesundheitseinrichtungen und Fachpersonen soll das Gesundheitssystem qualitativ besser, sicherer und effizienter werden, so die Vision der Strategie. Insgesamt enthielt die Strategie 25 Ziele, die sich in den drei Handlungsfeldern «Förderung von Digitalisierung», «Abstimmung und Koordination von Digitalisierung» sowie «Befähigung zur Digitalisierung» verorten liessen. Die Umsetzung soll durch den Bund, die Kantone, eHealth Suisse und den Stammgemeinschaften – Gruppen von Dienstleistenden im Gesundheitswesen – geschehen, wobei es ebenfalls der Beteiligung weiterer relevanter Akteure bedürfe.

Strategie E-Health 2.0
Dossier: Digitalisierung im Gesundheitswesen

Der Weltverband der Sterbehilfe beschloss im November 2014, seinen Hauptsitz von New York nach Genf zu verlegen. In dieser Dachorganisation sind insgesamt 50 Vereine versammelt, welche sich in unterschiedlichen Ländern dafür einsetzen, dass Individuen den Zeitpunkt ihres Todes selbst bestimmen und sich dazu Unterstützung holen können. Auch die hierzulande bekannte Organisation „Exit“ findet sich in der Liste der Mitglieder. Ausgerechnet sie setzte sich allerdings mit ihrer Schwester-Unternehmung aus Deutschland gegen den Umzug des Weltverbandes ein. Man fürchtete negative Reaktionen, nachdem die Sterbehilfe in der Schweiz bereits mehrmals mit Fällen von sogenanntem „Sterbetourismus“ – wenn Menschen aus Ländern, in welchen Sterbehilfe verboten ist, für den Freitod in die Schweiz anreisen – aufgefallen war. Sie wurden jedoch beim Entscheid von den übrigen Delegierten überstimmt. Als Begründung für den Umzug genannt wurde einerseits die hohe Anzahl anderer Non-Profit-Organisationen in Genf. Andererseits verlange die Stadt New York einen zu grossen Steuerbetrag vom Dachverband.

Weltverband der Sterbehilfe

CSS und Helsana, die grösste und drittgrösste Krankenkasse der Schweiz, gaben im April ihren Austritt aus dem Dachverband Santésuisse bekannt. Zusammen mit Sanitas, welche Santésuisse schon 2011 verlassen hatte, begründeten sie eine neue Branchenvertretung namens Curafutura. Auch die Krankenkasse KPT schloss sich ihnen zwei Monate später an. Zum Präsidenten wurde der Tessiner Arzt und Nationalrat Ignazio Cassis (fdp) bestimmt: Er erläuterte, dass Curafutura sich für ein liberales Gesundheitssystem und innovative Versorgungsmodelle einsetzen wolle. Konkret sollen etwa die Rückerstattung zu viel gezahlter Prämien vorangetrieben und ein verfeinerter Risikoausgleich erwirkt werden. Dass man mit einem derart radikalen Schritt die Zusammenarbeit innerhalb von Santésuisse beendet hatte, wurde mit einer wachsenden Heterogenität der Mitgliederinteressen in den letzten Jahren begründet: Es sei immer schwieriger geworden, sowohl kleine als auch grosse Krankenkassen hinter einem gemeinsamen Ziel zu vereinen, was immer öfter zu Blockaden in der Branche geführt habe. Auch Differenzen mit der inzwischen zweitgrössten Krankenkasse, der westschweizerischen Groupe Mutuel, waren wohl verantwortlich gewesen für die Abspaltung von Santésuisse; darauf deutete zumindest der gleichzeitige Austritt von Sanitas und Helsana aus der Allianz Schweizer Krankenkassen (ASK) hin, welche sie zusammen mit der Groupe Mutuel 2011 gegründet hatten. Die NZZ kommentierte, dass die Groupe Mutuel etwa während der parlamentarischen Debatte zum Risikoausgleich gegen eine Verfeinerung und damit gegen die offizielle Verbandshaltung lobbyiert habe. Obwohl Santésuisse mit dem Abgang vier seiner wichtigsten Mitglieder über CHF 4,25 Mio. Beiträge entgehen, blieb der Verband der grösste seiner Art: Im September 2013 betreuten die ihm zugehörigen Krankenkassen 50% aller Versicherten in der Schweiz, während bei den Angehörigen Curafuturas 42% verpflichtet waren. Von Aussenstehenden wurde die Aufspaltung der Krankenversicherungsszene als kontraproduktiver Machtstreit kritisiert, welcher überdies in einer für die Kassen sehr heiklen Phase ausgebrochen sei: Durch die linke Volksinitiative zur Einheitskasse, welche wohl in den nächsten zwei Jahren zur Abstimmung kommen wird, seien die privaten Versicherungsorganisationen in ihrer grundsätzlichen Existenz bedroht. Anstatt sich als „zerstrittenen Haufen“ zu präsentieren, sollten sie zusammenstehen und das Vertrauen der Bevölkerung zurückzugewinnen versuchen.

Curafutura

Für einigen Wirbel sorgte im Berichtsjahr die Aids-Hilfe Schweiz, genauer deren neue Präsidentin Doris Fiala (fdp, ZH). Die Medien kritisierten ihr Honorar von CHF 50 000 als zu hoch für die Präsidentschaft einer gemeinnützigen Organisation. Fiala verteidigte sich, indem sie hervorhob, dass es sich nicht um ein normales Präsidium, sondern um ein Krisenmanagement handelte. Sie sei angestellt, um den Verband neu zu organisieren und so aus seiner finanziell desolaten Lage zu führen. Zudem sei sie sofort bereit, den Platz zu räumen, falls sich eine Person mit ähnlichen Qualifikationen finden sollte, welche die Aufgabe für weniger oder gar keinen Lohn zu leisten bereit sei. Als im März die Stiftung Zentralstelle für Wohlfahrtsorganisationen (ZEWO) drohte, der Aidshilfe ihr Gütesiegel als gemeinnützige Organisation aufgrund des hohen Honorars ihrer Präsidentin zu entziehen, krebste Fiala allerdings zurück: Sie einigte sich mit der ZEWO auf einen Lohn von CHF 30 000 und auf eine Begrenzung der Anstellung bis Juni 2014. Von den ca. 430 Arbeitsstunden, welche ihr Pensum umfasst, müssen zudem 100 unentgeltlich geleistet werden. Im Sommer konnte die Aidshilfe vermelden, dass sie statt dem befürchteten Defizit von CHF 300 000 einen Überschuss von CHF 100 000 erwirtschaftet habe – dies nebst den Einsparungen bei Fialas Gehalt hauptsächlich dank der Erschliessung neuer Ertragsquellen in der Wirtschaft und bei Stiftungen.

Aids-Hilfe Schweiz

Swisstransplant, die nationale Stiftung für Organspende und Transplantation, konnte ihr zehnjähriges Bestehen feiern. Aus diesem Anlass wies sie darauf hin, dass die Zahl der Patientinnen und Patienten, die auf lebensrettende Organe warten, ständig wächst, während die Liste der potentiellen Organspender – rund 7 Prozent der Bevölkerung mit Spenderausweis – stagniert oder sogar zurückgeht. Dies steht im Gegensatz zur Entwicklung im Ausland, wo die Zahl der Spender laufend zunimmt. Swisstransplant koordiniert alle anstehenden Operationen in den Transplantationszentren von Bern, Zürich, Lausanne und Genf und sichert den Kontakt zu den ausländischen Spenderdatenbanken. Zudem wacht die Organisation darüber, dass – ausser für Entnahme- und Transportkosten – nichts für Organspenden bezahlt werden muss und die Spender keine Entschädigung bekommen. Damit soll dem vor allem in der Dritten Welt grassierenden Organhandel entgegengewirkt werden.

Zehnjähriges Bestehen von Swisstransplant (1995)

Der Verein «Schweizer Hanf-Freunde und -Freundinnen» lancierte im Herbst eine Volksinitiative «Schweizer Hanf», welche sich für einen freien Anbau, Vertrieb und Verbrauch von einheimischem Haschisch einsetzt sowie die Aufhebung aller Hanfverbote und Hanfurteile rückwirkend bis 1951 verlangt. Ohne den Tatbestand des Handels mit Cannabis als solchen zu würdigen, lehnten beide Kammern aus rechtspolitischen Gründen eine Petition desselben Vereins für eine Amnestie für Haschischhändler ab. Der Verein hatte sich auf ein im Vorjahr gefälltes Urteil des Bundesgerichtes berufen, wonach Cannabis nicht zu einer Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen führen könne.

Volksinitiative «Schweizer Hanf» (1992–1993)

Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) und sein Blutspendedienst übernahmen die Mitverantwortung für die rund 200 bis 300 Bluter und Transfusionsempfänger, die durch HIV-verseuchte Blutkonserven mit dem Virus angesteckt worden sind. Zusätzlich zum bestehenden Notfall-Fonds wurden Rückstellungen von CHF 1 Mio. für AIDS-Betroffene getätigt. Das SRK betonte, dass sich in der Schweiz im Vergleich zum Ausland bedeutend weniger HIV-Infektionen auf diesem Weg ereignet hätten. Ein Grossteil der Infizierungen sei vor Mitte 1985 erfolgt, zu einem Zeitpunkt also, da noch keine Möglichkeit bestand, sämtliche Blutspenden auf eine eventuelle HIV-Positivität hin zu kontrollieren.

Entschädigung für durch verseuchte Blutkonserven mit HIV angesteckte Personen (1990–1993)
Dossier: HIV-verseuchte Blutkonserven

Pointiert äusserten sich die in der Organisation «Ärzte und Ärztinnen für soziale Verantwortung» engagierten Mediziner auch zu den Gefahren einer Umweltkatastrophe, insbesondere einer atomaren Verstrahlung. An einer nationalen Kundgebung wiesen sie darauf hin, dass die Schweiz für einen Ernstfall völlig ungenügend gerüstet sei und sie nicht in der Lage wären, die Bevölkerung medizinisch adäquat zu versorgen. Der Berner Arzt und Nationalrat P. Günter (ldu, BE) verdächtigte die Landesregierung, eine im Auftrag der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) erstellte Studie über Hilfeleistung bei nuklearen und strahlenbedingten Unfällen, welche auf Koordinationsprobleme und mangelnde Kapazitäten hinweist, mit Absicht über Monate hinweg nicht zu publizieren – und er witterte dabei ein ‹Manöver› im Vorfeld der Atom-Abstimmungen vom September 1990. Ebenfalls lange unter Verschluss gehalten wurde eine Untersuchung, die Mängel in der Jod-Prophylaxe der Bevölkerung auflistet. In Beantwortung einer Einfachen Anfrage Bührer (sp, SH) zur Notfallplanung bei Atomunfällen verwies der Bundesrat darauf, dass das Gesundheitswesen primär eine kantonale Angelegenheit sei, zeigte sich jedoch zuversichtlich und versprach, der Jod-Prophylaxe in den kommenden Monaten die nötige Beachtung zu schenken.

Gefahren einer atomaren Verstrahlung (1990)

Da der AIDS-Forschung kurzfristig der finanzielle Kollaps drohte, sprach der Bundesrat einen Zusatzkredit von CHF 5 Mio. und beschloss, für 1991 das Forschungsbudget ebenfalls um CHF 5 Mio. auf CHF 8 Mio. zu erhöhen und die AIDS-Forschung analog der Krebsforschung in seine Botschaft über die Förderung der wissenschaftlichen Forschung 1992 bis 1995 zu integrieren. Mit dem Argument der wissenschaftlichen Relevanz begründete Bundesrat Cotti auch die Teilnahme der Schweiz an der Internationalen AIDS-Konferenz in San Francisco. Das BAG hatte vorgehabt, die Konferenz – gleich wie die EG-Länder – zu boykottieren, um so gegen die restriktive Einreisepolitik der USA gegenüber AIDS-Kranken zu protestieren. Diesen Entscheid hatte das BAG allerdings ohne Rücksprache mit dem Departementsvorsteher getroffen; dieser zeigte sich erstaunt ob dem Vorgehen des BAG und betonte vor dem Nationalrat, dass in derartigen Fällen nur ihm allein die Entscheidungskompetenz zustehe. Wie weit dieser Vorfall zum Rücktritt von BAG-Direktor Beat Roos beitrug, wurde nicht publik.

Finanzierung der AIDS-Forschung (1989–1990)

Ziemlich überraschend schickte das BSV im Juni das bereits bewilligte Gesundheitskassenmodell HMO (Health Maintenance Organization) und das bedeutend umstrittenere, von der Krankenkasse Grütli vorgeschlagene Bonussystem in eine breite Vernehmlassung. Während die probeweise Einrichtung von HMO-Praxen in den Kantonen und bei den Parteien allgemein auf ein eher positives Echo stiess, lehnten viele Kantone, die SVP, die SP, die Gewerkschaften und die Invalidenverbände das Bonussystem zum Teil vehement ab, da es zu einer krassen Entsolidarisierung im Kassenwesen führe. FDP und CVP konnten sich mit einem befristeten Versuch unter gewissen Bedingungen einverstanden erklären, forderten aber dessen wissenschaftliche Begleitung. Die meisten Krankenkassen — mit Ausnahme der Helvetia, die sich dem Grütli-Modell angeschlossen hat — zeigten wenig Begeisterung, erklärten aber, bei Einführung des Versuchs aus Konkurrenzgründen ebenfalls Bonus-Versicherungen anbieten zu wollen. Ende Dezember beschloss der Bundesrat, die beiden Modelle versuchsweise bis Ende 1995 zuzulassen. Am 01.01.1990 wurde in Zürich die erste HMO-Praxis eröffnet, weitere Praxen sind in Basel, Bern und Lausanne geplant. Das Bonus-System soll ab dem 01.07.1990 erlaubt werden.

Alternative Krankenkassenmodelle

Die Gesundheitsstatistik ist in der Schweiz im Vergleich zu anderen Industrieländern wenig ausgebaut. Nun soll erstmals eine umfassende Studie über den Gesundheitszustand der Bevölkerung Auskunft geben. Die Gesundheitsdirektionen der Kantone Bern, Genf, Tessin, Waadt und Zürich, die Bundesämter für Statistik (BfS) und für Gesundheitswesen (BAG) sowie das Schweizerische Institut für Gesundheits- und Krankenhauswesen (SKI) schlossen sich in einem interkantonalen Gesundheitsindikatorenprojekt (IGIP) zusammen, welches u.a. die Schaffung einer zentralen Datenbank vorsieht.

Interkantonales Gesundheitsindikatorenprojekt (1989)

Dies soll auch im Hinblick darauf geschehen, die galoppierende Entwicklung der Gesundheitskosten besser in den Griff zu bekommen. Da auf den Spitalsektor annähernd 50 Prozent des Gesamtaufwandes für das Gesundheitswesen entfallen, wurden vor allem hier Alternativen gesucht. Dabei standen die Bestrebungen um den Ausbau der Spitex-Leistungen im Vordergrund, deren Uneinheitlichkeit und unsichere Finanzierung Anlass zu zahlreichen Diskussionen gab. Der Nationalrat folgte der Empfehlung seiner vorberatenden Kommission und sprach sich dafür aus, die Spitex-Petition des 1. Schweizerischen Spitexkongresses, die u.a. die versicherungsmässige Gleichstellung von Spitex- und Spitalpatienten fordert, an die mit der Revision der Krankenversicherung beauftragte Kommission weiterzuleiten. Der Nationalrat überwies ein Postulat Fischer (cvp, LU; Po. 88.872), welches den Bundesrat ersucht, zu prüfen, ob nicht über die Invalidenversicherung angemessene Taggelder ausbezahlt werden könnten, da die spitalexterne Pflege von den Angehörigen grosse materielle Opfer verlangt. Von frauenpolitischer Seite wurde befürchtet, Spitex werde das traditionelle Frauenbild weiter zementieren und zu bedenklichen Lücken in der Altersvorsorge derjenigen Frauen führen, die für die Pflege ihrer Angehörigen einen Erwerbsunterbruch in Kauf nehmen. Im Rahmen der 10. AHV-Revision gibt es deshalb auch Stimmen, die vorschlagen, Betreuungsgutschriften nicht nur für die Kindererziehung, sondern auch für die Betreuung pflegebedürftiger und alter Angehöriger einzuführen.

Diskussionen über den Ausbau der Spitex-Leistungen (1988–1990)

Deux initiatives populaires conjointes, «Pour la prévention des problèmes liés au tabac» et «Pour la prévention des problèmes liés à l'alcool», demandant que la publicité en faveur de ces deux biens de consommation soit proscrite, ont été lancées par toute une série d'organisations sensibilisées à ces problèmes. Le texte de la première initiative citée précise en outre qu'un pourcent au moins du produit de l'imposition du tabac devra être utilisé, avec le concours des cantons, à la prévention des maladies nées de son abus. Toutefois, la législation fédérale pourra autoriser des exceptions limitées dans des cas particuliers, notamment s'il s'agit de la publicité dans les journaux étrangers vendus en Suisse.

Zwillingsinitiativen für ein Tabak- und Alkoholwerbeverbot und indirekter Gegenvorschlag (BRG 92.031)
Dossier: «Zwillingsinitiativen», indirekter Gegenvorschlag und andere Präventionsmassnahmen zwischen 1990 und 2000