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  • Kessler, Margrit (glp/pvl, SG) NR/CN

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Ein Ende 2013 im Nationalrat eingereichtes Postulat Kessler (glp, SG) zur Evaluation der Fallpauschalen wurde in der Frühjahressession 2014 angenommen. Mit dem Vorstoss wollte die Patientenschützerin vom Bundesrat wissen, wie die zwei Jahre zuvor eingeführten Fallpauschalen (DRG; Diagnosis Related Groups) wirken. Dabei soll überprüft werden, ob die Versorgungskontinuität, eine hohe Qualität sowie die Patientensicherheit gewährleistet sind, und ob es weiterer Massnahmen zur Verbesserung derselben bedarf. Kritisiert wurde insbesondere die frühe Entlassung von Patientinnen und Patienten aus der Spitalpflege. Rehabilitationszentren, Übergangspflege und Pflegeheime hätten nicht genügend qualifiziertes Personal, um intensiv Pflegebedürftige adäquat zu betreuen. In einer Präsentation des Spitalverbandes H+ wurden die DRG positiv bewertet. Die Systemeinstellung habe sich bewährt. Dem stand allerdings eine Studie der Universität Zürich entgegen, in welcher sich die Forschenden bei Spitalärzten erkundigt hatten und feststellten, dass die Ärzte frühen Spitalaustritten gegenüber skeptisch eingestellt sind. So wurde denn auch die Kritik vorgebracht, dass aufgrund steigenden Druckes der Spitalleitungen Patientinnen und Patienten teilweise zu früh entlassen werden. Die Patientensicherheit und eine hohe Qualität der Behandlungen seien nur gesichert, wenn alle Schnittstellen und die Pflege-Nachfolgeinstitutionen bei den vorzunehmenden Erhebungen miteinbezogen werden, so die Postulantin. Der Bundesrat hatte das Postulat zur Annahme empfohlen, weil bereits entsprechende Untersuchungen im Gange seien, namentlich im Rahmen der Evaluation des Krankenversicherungsgesetzes (KVG).

Evaluation der Fallpauschalen

Im Januar bzw. April 2014 gaben die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats und Ständerats einer parlamentarischen Initiative Kessler (glp, SG) Folge, welche die Risikoselektion von Patienten mit teuren Medikamenten durch die Krankenkassen unterbinden will. Der Vorstoss will bei der Abrechnung von Leistungen das System des Tiers payant, das bereits für stationäre Behandlungen gilt, auf den Bezug von Medikamenten ausweiten. Gemäss diesem System schulden die Versicherungsunternehmen den Leistungserbringenden die Vergütung direkt. Im Gegensatz dazu schulden beim System des Tiers garant, das grundsätzlich bei allen übrigen Leistungen gilt, die Patientinnen und Patienten den Leistungserbringern die Vergütung, die sie anschliessend von den Versicherern zurückfordern können. Derzeit sind für Medikamente beide Systeme erlaubt; eine Minderheit der Kassen macht vom Recht auf das System des Tiers garant Gebrauch. Gerade bei teuren Präparaten wie Krebsmedikamenten, welche monatlich vierstellige Summen kosten können, sei es den Versicherten oft jedoch nicht möglich, die hohen Beträge vorzuschiessen. Um nicht auf das Entgegenkommen der Apotheken angewiesen zu sein, die die Medikamente teils auf Kredit abgeben, würden viele chronisch Kranke zu einer Kasse mit dem Abrechnungssystem des Tiers payant wechseln, so die Begründung des Anliegens. Die Kassen erreichten dadurch mit dem System des Tiers garant eine für sie positive Risikoselektion, weil teure Patientinnen und Patienten freiwillig abwanderten. Ohne gesetzliche Massnahmen sei eine weitere Ausbreitung des System des Tiers garant für Medikamente in der Kassenlandschaft zu befürchten. Apothekenvertreter äusserten sich kritisch zum Anliegen: Zwar halte man den Tiers payant für das patientenfreundlichere System, man habe aber ein Interesse daran, diesen auf Verhandlungsbasis mit den Versicherern zu vereinbaren. Vertreter der Ärzteschaft betonten, bei ambulanten Leistungen solle am derzeit üblichen System des Tiers garant festgehalten werden.

Risikoselektion von Patienten mit teuren Medikamenten