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A la suite des nombreuses discussions qui ont animé à la fois les chambres parlementaires, les cantons par l’intermédiaire de la Conférence des chefs de départements cantonaux de l’économie publique, l’économie privée et les hautes écoles liées au projet, le Conseil fédéral a fini de dessiner un projet pour le «Swiss Innovation Park». L’objectif sous-jacent d’un projet d’une telle envergure se résume en deux points inséparables: le maintien de la Suisse à la pointe de l’innovation et le gain de compétitivité dans les années à venir à travers notamment la facilitation du transfert de technologies vers l’économie privée. De plus, il est important de préciser que le Parc d’innovation helvétique serait divisé en deux pôles majeurs, liés aux écoles polytechniques fédérales (EPF) de Zürich et Lausanne, ainsi qu’en trois sites secondaires, à Bienne, Bâle et à l’Institut Paul Scherrer en Argovie. Si le Conseil fédéral soumet, en 2015, aux chambres fédérales, deux projets reliés à l’organisation et au soutien d’un Parc d’innovation suisse, c’est que celles-ci lui en ont octroyé le pouvoir, en 2012, par la validation d’une révision complète de la loi fédérale sur l’encouragement de la recherche et de l’innovation (LERI). Ce message s’inscrit donc dans la continuité des débats au Parlement. Deux projets sont soumis aux chambres. Tout d’abord, le Conseil fédéral souhaite libérer un crédit-cadre de 350 millions de francs pour le cautionnement de prêts nécessaires au financement d’infrastructures et d’équipements de recherche. En outre, le Conseil fédéral précise que ce crédit-cadre ne doit pas être alloué à la construction de bâtiments, mais véritablement permettre d’obtenir des prêts à des conditions préférentielles. Ensuite, le second projet concerne la cession de terrains, appartenant à la Confédération, en droit de superficie. Le terrain concerné, de 70 hectares, est celui de l’aérodrome militaire de Dübendorf (ZH). Finalement, le Conseil fédéral précise dans son message que son rôle n’est que de soutien, qu’il n’est que subsidiaire, la réalisation du Parc d’innovation revenant véritablement aux cantons d’accueil, aux hautes écoles concernées et aux milieux économiques impliqués.
Le Conseil national est la première chambre à s’être prononcé sur les deux projets. Alors que la Commission de la science, de l’éducation et de la culture du Conseil national (CSEC-CN) avaient approuvé en amont le projet par 20 voix contre 5, la chambre du peuple a accepté d’une part l’octroi d’un crédit-cadre de 350 millions de francs par 153 voix contre 38 et 1 abstention, et d’autre part, la cession de biens-fonds par 140 voix contre 34. Au final, l’UDC s’est révélé être le seul parti opposé au projet. Il a notamment parlé de parc de subventions, allant même jusqu’au terme corruption, expliquant que la Confédération ne devrait pas interférer dans ce domaine, mais uniquement fournir des conditions cadres optimales. De plus, Christoph Mörgeli (udc, ZH) a critiqué la répartition des sites, discriminatoire selon lui. A l’opposé, l’équilibre linguistique, le rôle subsidiaire de la Confédération et la solidité du projet construit sur des pôles d’excellences (les deux EPF) existants ont été mis en avant. Néanmoins, il est nécessaire de préciser que le Conseil national a proposé une modification du projet initial. Cette divergence concerne la cession de biens-fonds. Plus précisément, la chambre basse estime que les produits financiers nés de la rente devraient être alloués au soutien de l’ensemble des sites, afin de garantir l’équilibre régional.
Le projet est parti du côté du Conseil des Etats. La chambre des cantons a ainsi largement soutenu le projet de soutien de la Confédération au parc d’innovation, à travers le crédit-cadre de 350 millions de francs, ainsi que la cession de biens-fonds. Ils ont été acceptés par 37 voix sans opposition. Ainsi, la chambre des cantons n’a pas souhaité suivre la volonté du Conseil national, qui avait proposé une réaffectation des produits financiers liés à l’aérodrome de Dübendorf (ZH). Même si Géraldine Savary (ps, VD) et Anne Seydoux-Christe (pdc, JU) ont respectivement parlé de «Lex Dübendorf» et de «déséquilibre majeur», les sénateurs ont estimé que l’argent de la Confédération devait revenir à la Confédération et non pas à une fondation privée. Ils ont donc rejeté la modification du Conseil national.
Le projet est alors retourné à la chambre du peuple. Au final, la divergence avec le projet initial a été biffée. En effet, malgré l’opposition des élus romands, le Conseil national a décidé que les produits financiers de la rente des droits de superficie de la Confédération, qui concernent principalement l’aérodrome militaire de Dübendorf (ZH), ne seraient pas redistribués à l’ensemble des sites. Fathi Derder (plr, VD) ou encore Matthias Aebischer (ps, BE) ont critiqué un traitement qu’ils jugent inéquitable des sites, alors que Jean-François Steiert (ps, FR) a parlé de déséquilibre régional. Le projet a été validé, en septembre, à une faible majorité, au Conseil national par 99 voix contre 88 et 2 abstentions.

Botschaft zur Totalrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes (FIFG)

Pour les étudiants en médecine, le numerus clausus a été reconduit. La Conférence universitaire suisse (CUS) a pris cette décision en invoquant l’augmentation constante d’étudiants souhaitant rejoindre les facultés de médecine. Ce numerus clausus concerne ainsi les universités de Bâle, Berne, Fribourg et Zurich.

Numerus Clausus

Die Wahl des neuen ETH-Präsidenten sorgte für Unmut und Turbulenzen. Der Hirnforscher Martin Schwab, welcher als Kronfavorit für das Präsidium der ETH Zürich galt, zog seine Kandidatur im Frühjahr zurück. Ein Verteilungskampf zwischen Zürich und Lausanne überschattete die Wahl des neuen ETH-Präsidenten. Der Vorwurf der Willkür bei der Geldvergabe und beschönigte Budgetzahlen standen im Raum. Der Physiker Ralph Eichler, Direktor des Paul-Scherrer-Instituts, soll nun als neuer Präsident wieder Ruhe an der ETH Zürich herstellen. Zur Freude zahlreicher Kritiker verliess auch der ETH-Ratspräsident Alexander Zehnder den ETH-Rat per Ende 2007 aus "persönlichen Gründen" [47]. Zu seinem Nachfolger wählte der Bundesrat den ehemaligen Glarner FDP-Ständerat Fritz Schiesser. Die Zukunft des Gremiums „ETH-Rat“ an sich bleibt weiterhin offen. Der neue ETH-Ratspräsident Schiesser steht vor vielfältigen Herausforderungen und muss primär den Ausgleich zwischen der ETH Zürich und derjenigen in Lausanne finden. Mit Heidi Wunderli-Allenspach wurde in der 152-jährigen Geschichte der ETH Zürich erstmals eine Frau zur Rektorin gewählt.

ETH-Präsidenten

Im Berichtsjahr feierte die Eidg. Material- und Prüfungsanstalt (EMPA) ihr 125-Jahr-Jubiläum. Im Sommer beschloss der ETH-Rat, dass die ETH Lausanne künftig als Schaltstelle für Materialwissenschaften fungieren und für die Verteilung von Forschungsgeldern zuständig sein soll. Ein Steuerungskomitee, dem Vertreter aller beteiligten Institute und Hochschulen angehören, soll die Entscheide über die Verteilung der finanziellen Mittel fällen. Auf eine Verlegung der EMPA-Standorte Dübendorf (ZH) und St. Gallen nach Lausanne wurde verzichtet; diesbezügliche Gerüchte hatten bei den rund 500-700 Mitarbeitenden der betroffenen Standorte grosse Unsicherheit ausgelöst.

EMPA

Die Teilrevision des ETH-Gesetzes, welche insbesondere technische und organisatorische Aspekte, die Anpassung der Führungsstrukturen und die Verstärkung der Autonomie beider ETH in Lausanne und Zürich anstrebt, wurde vom Nationalrat als Zweitrat ohne Gegenstimme gutgeheissen. Darauf räumte die kleine Kammer oppositionslos die letzten Differenzen zum Nationalrat aus, und der Bundesrat konnte das revidierte ETH-Gesetz mit den wichtigsten Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2004 in Kraft setzen. Mit dem Abschluss der Teilrevision des ETH-Gesetzes war nun einerseits die Autonomie des ETH-Bereiches gefestigt, andererseits aber auch der Umfang des ETH-Leistungskatalogs vergrössert worden. Der Bundesrat verabschiedete im Juni – bereits zum zweiten Mal – einen entsprechenden Leistungsauftrag für den ETH-Bereich für die Jahre 2004-2007. Der Auftrag war klar in sieben Ziele und jeweils mehrere Unterziele mit zugehörigen Indikatoren gegliedert. Im Vordergrund standen dabei die Pflege einer attraktiven Lehre, die Konsolidierung der internationalen Spitzenstellung in der Forschung und eine Stärkung der Rolle in Wirtschaft und Gesellschaft – wobei der Leistungsauftrag Messgrössen, nicht aber quantitative Vorgaben enthält. Der Leistungsauftrag passierte beide parlamentarischen Kammern problemlos.

neue ETH-Gesetz in die Vernehmlassung

Mit der Idee, Zürich und die Genferseeregion (siehe unten) zu einem der attraktivsten Forschungs- und Lernplätze in Europa werden zu lassen, plante die ETH, den Hönggerberg als zweiten Standort der Zürcher Hochschule zur „Science City“ umzubauen. Entstehen sollte ein Campus mit Wohnungen für Studierende, ein Konferenz- und E-Learning-Zentrum sowie ein international führendes Zentrum für bildgebende Verfahren (Image Center). Der Baustart lag aber noch in weiter Ferne, standen vorerst noch auf baulicher Ebene eine Änderung der Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich für das Hönggerberg-Gebiet sowie auf finanzieller Ebene die Suche nach zahlungskräftigen Sponsoren aus.

Science City

Im Kanton Zürich wollte der abtretende Bildungsdirektor Buschor (cvp) die Volksschule einer grundlegenden Reform unterziehen. Die Schulpflicht sollte zwecks Schaffung einer Basisstufe (Zusammenfassung von zweijährigem Kindergarten sowie 1. und 2. Klasse) um ein Jahr auf zehn Jahre verlängert, das Pilotprojekt mit Englisch- und Computerunterricht ab der 3. Primarklasse auf den ganzen Kanton ausgedehnt und für den vormittäglichen Unterricht verbindliche Blockzeiten eingeführt werden. Vorgeschlagen war auch eine grössere Autonomie der einzelnen Schulen, die Abschaffung der Bezirksschulpflege und ihre Ersetzung durch eine Fachstelle, ein Mitwirkungsrecht der Eltern (verbunden mit Elternpflichten), die spezielle Förderung multikultureller Schulen, ein verstärkter Einbezug sonderpädagogischer Angebote in den normalen Schulbetrieb sowie die Neuregelung der Schulversuche. Obgleich im Kantonsrat mit Ausnahme der SVP und der EVP alle die Vorlage unterstützt hatten, bildete sich quer durch die Parteien ein sehr aktives Nein-Komitee, das im Wesentlichen gegen die Einführung der Basisstufe und die Abschaffung der Bezirksschulpflege kämpfte. Die linken Gegner kritisierten zudem, das neue Gesetz richte sich einseitig nach den Forderungen der Wirtschaft. Die Argumente des Nein-Komitees schienen vor allem in den ländlichen Gebieten auf fruchtbaren Boden zu fallen. Während die Stadt Zürich das neue Volksschulgesetz mit 58,6% Ja-Stimmen annahm, wurde es vom Kanton mit 52,2% Nein-Stimmen verworfen. Die Abschaffung der Bezirksschulpflege, die eine Verfassungsänderung nötig machte, weshalb sie dem Volk in einer separaten Vorlage unterbreitet wurde, erhielt hingegen Zustimmung (52,6% Ja), gleich wie die ebenfalls gesondert vorgelegte Neuregelung der Schulversuche (58,7%). Wenige Tage nach der Abstimmung reichten Vertreterinnen und Vertreter der FDP, SP, CVP und der Grünen eine parlamentarische Initiative mit den unbestrittenen Elementen des Volksschulgesetzes ein (Teilautonomie der Schulen, professionelle Schulaufsicht). Da in erster Linie die Basisstufe zur Niederlage in der Abstimmung geführt hatte, verlangt die Initiative einen kantonsweit einheitlich geregelten Kindergarten, wobei der Besuch eines der beiden Jahre obligatorisch sein soll.

Zürich grundlegenden Reform

In der Bodenseeregion und im Raum Basel bestehen Vernetzungen über die Landesgrenzen hinaus. Rund 600 Studierende sind in Studiengängen und Fachbereichen im Rahmen der Internationalen Bodenseehochschule (IBH) eingeschrieben. Zur IBH gehören die Universitäten Konstanz, St. Gallen und Zürich sowie die meisten Fachhochschulen der Anrainer-Staaten im Bodenseeraum. Allerdings beschränken sich die konkreten Kooperationsprojekte in der Regel auf zwei, und nur vereinzelt auf mehrere Bildungsinstitute. Nachdem im Rahmen der EU-Initiative Interreg II bereits zwei eher marginale trinationale Ausbildungen im Ingenieurbereich geschaffen worden waren, wurde im Herbst ein dritter Studiengang angeboten. Mit dem Bauingenieurwesen betrifft er eine traditionelle Disziplin technischer Hoch- und Fachhochschulen. Das Projekt wird im Rahmen von Interreg III von der Fachhochschule beider Basel, der Fachhochschule Karlsruhe und der Universität Robert Schumann in Strassburg realisiert.

Vernetzungen über die Landesgrenzen trinationale Ausbildungen

In einer gemeinsamen Vereinbarung bestärkten die Universität Zürich und die ETHZ ihrerseits die Tradition ihrer Zusammenarbeit und gaben dem Willen Ausdruck, gegenseitige Durchlässigkeit und Absprachen zu verbessern sowie gemeinsame Projekte und Einrichtungen zu vermehren. Ein neues Zentrum für Genomik, ein Lehrerbildungsinstitut mit Beteiligung der Pädagogischen Hochschule sowie ein Sprachzentrum wurden dabei als Beispiele angeführt.

Vereinbarung bestärkten die Universität Zürich und die ETHZ

Zum vierten Mal führten die Universitäten Basel, Bern, Freiburg und Zürich einen Eignungstest im Sinne eines Numerus Clausus für das Medizinstudium durch. 8% der Anwärterinnen und Anwärter fielen beim Test durch; im Vorjahr waren es 9% gewesen. 845 Plätze für das Studium der Human- und Veterinärmedizin wurden in der Folge zur Verfügung gestellt.

Numerus Clausus

Die im Zentrum der kantonalen Hochschulpolitik stehenden Bemühungen, neue gesetzliche Grundlagen zu schaffen, machten in Zürich und Bern Fortschritte. Angesichts des Verlangens der Behörden nach einer Straffung der Organisation und vermehrter Effizienz des Betriebes einerseits und der alten studentischen Forderung nach einem ausgebauten gesetzlichen Mitspracherecht anderseits hatte die 1978 in Zürich eingereichte CVP-Initiative «für eine zeitgenössische und volksnahe Organisation der Uni» vor dem Kantonsrat keine Chance. Eine vom Erziehungsdirektor als Gegenvorschlag dazu gedachte Revision des Unterrichtsgesetzes fand ebenso wenig Zustimmung. Mittels einer Behördeninitiative des Erziehungsrates, der eine vorläufige Unterstützung im Parlament nicht versagt wurde, vermochte Erziehungsdirektor Gilgen seine Vorstellungen schliesslich doch noch einzubringen. Allerdings beschloss das Parlament, den Revisionsentwurf nicht gleichzeitig mit der CVP-Initiative zur Abstimmung gelangen zu lassen. Nachdem diese in der Volksabstimmung deutlich verworfen worden war, unterstützte der Rat die Behördeninitiative definitiv.

kantonalen Hochschulpolitik neue gesetzliche Grundlagen zu schaffen

Nachdem sich die oppositionellen privatrechtlichen Studentenschaften in Zürich und Basel auf einem gewissen Stand haben konsolidieren können, scheint die Neigung zu einer öffentlich rechtlichen Regelung, die in politischen Dingen den Studentenschaften einige Beschränkungen auferlegt, aber dafür einen allseitig anerkannten Gesprächspartner schafft, bei den Behörden wieder gewachsen zu sein. In diesem Sinne sprach sich der Zürcher Hochschulrektor Hilty an einer Feier der Zofingia aus.

Nachdem sich die oppositionellen privatrechtlichen Studentenschaften in Zürich und Basel auf einem gewissen Stand haben konsolidieren können, scheint die Neigung zu einer öffentlichrechtlichen Regelung, die in politischen Dingen den Studentenschaften einige Beschränkungen auferlegt, aber dafür einen allseitig anerkannten Gesprächspartner schafft, bei den Behörden wieder gewachsen zu sein

Nachdem die provisorische gesetzliche Grundlage der Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Form einer Übergangsregelung 1980 nochmals verlängert worden war, wurde im Berichtsjahr wenigstens die Revision der Ausführungsverordnung in Angriff genommen. Für die Revision dieses Reglementes aus dem Jahre 1924 haben die Reformkommissionen der beiden ETH von Zürich und Lausanne ihre Thesen dem Schulrat, der direkt dem Bundesrat unterstehenden Oberbehörde dieser beiden Hochschulen, eingereicht. Hauptpunkt der vorgelegten Thesen ist das Mitspracherecht von Assistenten und Studierenden.

Eidgenössischen Technischen Hochschulen

Der Zwang für Hochschulbehörden und -verwaltungen, mit stagnierenden Mitteln die Ausbildung einer wachsenden Zahl von Studenten zu garantieren, sowie die – wenn auch geringe – Arbeitslosigkeit unter Hochschulabsolventen förderten die Bereitschaft, bei der Reform von Ausbildungsgängen verstärkt Anforderungen der Berufspraxis zu berücksichtigen. Der Schweizerische Wissenschaftsrat wies auf Spannungen zwischen individuellen Ausbildungswünschen und dem Arbeitsmarkt hin und zeigte in einer Broschüre Handlungsmöglichkeiten der Hochschulpolitik auf. Durch Förderung der Flexibilität und durch ergänzende berufsorientierte Kurse, insbesondere für Geistes- und Sozialwissenschafter (z.B. in EDV, Planungsverfahren und Verwaltungswissenschaften), durch einen Ausbau des Beratungswesens und die schrittweise Verwirklichung eines rekurrenten Hochschulsystems (mit Weiterbildungsmöglichkeiten) müsste versucht werden, Bildungs- und Beschäftigungsordnung besser in Einklang zu bringen. Eine bessere Abstimmung auf die wirtschaftlichen Verhältnisse wird auch durch neue Akzente in Lehre und Forschung angestrebt. Der Schweizerische Schulrat schuf mit Wirkung auf Anfang Oktober eine Abteilung für Informatik an der ETH Zürich; einem Auftrag des Bundesrates entsprechend wird eine solche Abteilung auch an der ETH Lausanne eröffnet. In Lausanne wurde ferner ein Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung gegründet. An der ETH Zürich wurde die Abteilung für industrielle Forschung (AFIF) ausgebaut, die die Zusammenarbeit mit der Industrie in Forschung und Entwicklung fördert.

Der Zwang für Hochschulbehörden und -verwaltungen, mit stagnierenden Mitteln die Ausbildung einer wachsenden Zahl von Studenten zu garantieren, sowie die — wenn auch geringe — Arbeitslosigkeit unter Hochschulabsolventen förderten die Bereitschaft, bei der Reform von Ausbildungsgängen verstärkt Anforderungen der Berufspraxis zu berücksichtigen