Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Kultur, Sprache, Kirchen

Akteure

  • Zürich

Prozesse

24 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Nachdem das Pilotprojekt für das vergangene Schuljahr 2014/2015 in den Städten Basel und Zürich grosse Erfolge verbuchen konnte, haben die Schüler und Schülerinnen auch in diesem Schuljahr wieder die Möglichkeit, den Romanischunterricht als Wahlfach zu belegen. Der Unterrichtsfokus in den Basler Schulen liege hierbei primär auf der gesprochenen Sprache und ist – aufgrund der vielseitigen Stufenvertretung von Erst- bis zu Siebtklassenkindern – gezielt spielerisch ausgerichtet.

Romanischunterricht als Wahlfach

Rund ein Drittel der 60'000 Rätoromanen leben nicht mehr im Kanton Graubünden. Seit Beginn des Schuljahres 14/15 bieten die Städte Basel und Zürich Romanischunterricht als Wahlfach an, um Schulkindern mit rätoromanischen Wurzeln Sprache und Kultur ihres Heimatkantons näher zu bringen.

Romanischunterricht als Wahlfach

Die 2003 im Grundsatz beschlossene Zürcher Filmstiftung nahm im Berichtsjahr wesentliche politische Hürden. Im Mai stimmte das Kantonsparlament dem Vorhaben der Regierung zu, das Stiftungskapital von CHF 20 Mio. aus dem Fonds für gemeinnützige Zwecke einzuschiessen, worauf auch der Gemeinderat der Stadt Zürich die von der Exekutive beantragte Vervierfachung des jährlichen Filmkredits auf CHF 4 Mio. guthiess. Ende September nahm die Stimmbevölkerung der Stadt gegen die Nein-Parolen der SVP und der FDP den Kredit mit 54% Ja an.

Neugründung und Subventionen der Zürcher Filmstiftung

Die Regierungen von Kanton und Stadt Zürich beschlossen, künftig viermal so viel Geld wie bisher für die Filmförderung einzusetzen, nämlich rund CHF 9 Mio. pro Jahr. Mit CHF 20 Mio. aus dem Fonds für gemeinnützige Zwecke, der mit den Gewinnen der Interkantonalen Landeslotterie (Swisslos) geäufnet wird, wurde die Zürcher Filmstiftung gegründet, welche die bisherige Filmförderungskommission ablöst. CHF 3 Mio. steuert die Stadt Zürich bei, die ihre jährliche Filmförderungssubvention damit vervierfachte.

Neugründung und Subventionen der Zürcher Filmstiftung

Die russisch-orthodoxen Gläubigen erhielten Ende Jahr in Zürich ihre erste geweihte Kirche in der deutschen Schweiz. Sie steht nicht nur Russen offen, sondern wird auch von zahlreichen Georgiern, Bulgaren, Ukrainern und Serben besucht.
Zu andauernden Schwierigkeiten innerhalb der serbisch-orthodoxen Kirche bei der Besetzung von Priesterstellen, welche die Eidg. Ausländerkommission bewogen, sich aus ihrer Vermittlerrolle zurückzuziehen, siehe hier.

Erste russisch-orthodoxe Kirche in der deutschen Schweiz

Nur relativ knapp, mit rund 53% Ja-Stimmen, nahmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Zürich zwei Finanzvorlagen zum Schauspielhaus an (CHF 2.5 Mio für die Kostenüberschreitungen beim Umbau des Schiffbaus, CHF 3.88 Mio als Erhöhung der jährlichen Subvention). Das Resultat wurde einerseits als Bekenntnis der Stadt zu ihrem Theater, andererseits als Warnung an die Leitung des Schauspielhauses gewertet, da die Besucherzahlen in der Spielsaison 2001/2002 eingebrochen waren (um 40 Prozent bei den Abonnementen). Weil er die Voraussetzungen für einen Neuanfang als nicht gegeben erachtete, löste der Verwaltungsrat Anfangs September per Ende Saison 2002/2003 den Vertrag mit dem renommierten Intendanten des Schauspielshauses, Christoph Marthaler auf. Unter dem Druck der Öffentlichkeit zeigten sich Stadtbehörden und Verwaltungsrat schliesslich aber bereit, die Zusammenarbeit mit Marthaler um mindestens ein Jahr zu verlängern. Bedingung war allerdings eine strengere Kostenkontrolle sowie weitere Einsparungen. Zurückgreifen könnte das Schauspielhaus allenfalls auch auf eine Defizitgarantie des Kantons von maximal CHF 2.5 Mio.

Auswirkung der zwei angenommenen Finanzvorlagen zum Schauspielhaus Zürich

Der Entscheid des Bundesrates, den Erweiterungsbau aus dem laufenden Finanzplan zu streichen und vorerst nur die Sanierungsarbeiten am bestehenden Bau auszuführen, stiess bei Stadt und Kanton Zürich auf Unverständnis. Die beiden Zürcher Vertreter im Ständerat, Spoerry (fdp) und Hofmann (svp) erklärten ihre Bereitschaft, sich dafür einzusetzen, dass dieser Entscheid noch einmal überdacht wird. Die WBK des Nationalrates möchte ebenfalls verhindern, dass sich der Neubau verzögert. Als Ausweg aus dem Engpass regte sie eine teilweise private Finanzierung mit Staatsgarantie an. Im Ständerat kam es ausgehend von einer Interpellation Spoerry zu einer kurzen Landesmuseums-Debatte. Bundesrätin Dreifuss erklärte, der Bundesrat erachte die Sanierung und den Neubau als gleichwertige Anliegen, müsse das Projekt jedoch aus finanziellen Gründen etappieren.

Bundesrat entscheidet sich vorerst nur für die Sanierung (ohne Erweiterung) des Landesmuseums in Zürich
Dossier: Sanierung und Erweiterung des Landesmuseums Zürich

Im Projektwettbewerb für die Sanierung und Erweiterung des Landesmuseums Zürich stach ein junges Architekturbüro aus der Schweiz die gesamte internationale Konkurrenz aus. Das siegreiche Team will den heutigen Verwaltungstrakt durch einen Neubau ersetzen, der sich wie eine Schlange durch den Platzspitz-Park und um den vor über 100 Jahren erstellten «Türmchenbau» zieht, wobei alte und neue Gebäude miteinander verbunden werden. Gegen das Projekt regte sich Widerstand aus Kreisen der Natur- und Heimatschützer. Sie kritisierten insbesondere den Einbezug des Platzspitz und verlangten, der Neubau sei gesondert an einem anderen Standort zu erstellen. Nach mehreren öffentlichen Hearings mit Architekten und Museumsfachleuten liessen sich die Kritiker allerdings weitgehend besänftigen.

Bundesrat entscheidet sich vorerst nur für die Sanierung (ohne Erweiterung) des Landesmuseums in Zürich
Dossier: Sanierung und Erweiterung des Landesmuseums Zürich

Im September wurde in Zürich die Schiffbauhalle auf dem ehemaligen Escher-Wyss-Areal eingeweiht. Der Gesamtkomplex, von dem der alte Industriebau nur ein Teil ist, beherbergt vier Probebühnen für das Schauspielhaus, ein Kellertheater sowie die Werkstätten des Schauspielhauses, die bisher in verschiedenen gemieteten Liegenschaften untergebracht waren.

Einweihung der Schiffbauhalle in Zürich

Nach neun Monaten Entwicklungszeit legten die Landesbibliothek in Bern, die ETH-Bibliothek und die Zentralbibliothek in Zürich das gemeinsam initiierte Pilotprojekt "Informationsnetz Schweiz" vor. Benutzer können nun via Internet Informationen in rund 200 Schweizer Bibliotheken suchen und abrufen.

"Informationsnetz Schweiz" via Internet

In Zürich konnte die Entflechtung der kulturellen Aufgaben zwischen Stadt und Kanton erfolgreich abgeschlossen werden. Im September nahmen die Stimmbürger des Kantons mit rund 75% Ja-Stimmen zwei Vorlagen an, die den Kauf des Opernhauses und die alleinige Finanzierung dieser Institution durch den Kanton ermöglichen. Im Gegenzug wird die Stadt den Betriebskredit der drei anderen grossen Kulturinstitute (Schauspielhaus, Tonhalle und Kunsthaus) ohne Kantonssubventionen berappen. Erhalten bleiben der Stadt aber die Beiträge der Gemeinden aus dem Steuerkraftausgleich.

Auch die Stadt Bern soll durch eine Revision des kantonalen Kulturförderungsgesetzes von ihrer Zentrumsfunktion entlastet werden. Der Regierungsrat unterbreitete dem Grossen Rat entsprechende Änderungsanträge, durch die insbesondere die Agglomerationsgemeinden stärker eingebunden würden.

Stadt und Kanton Zürich einigten sich auf eine Neuverteilung der Kulturkosten

Stadt und Kanton Zürich einigten sich auf eine Neuverteilung der Kulturkosten. Der Kanton, welcher bisher 49% der Beiträge ans Opernhaus geleistet hat, übernimmt dieses zu 100%, wird aber an die anderen grossen Kulturinstitute – Schauspielhaus, Tonhalle und Kunsthaus – nichts mehr beisteuern (bisher 25%). Die Regelung wird dem Kanton jährliche Mehrausgaben von rund 26 Mio Fr. bringen. Der neue Subventionsvertrag kann frühestens auf Sommer 1994 in Kraft treten, da zuvor noch das kantonale Kulturförderungsgesetz in einer Volksabstimmung abgeändert werden muss.

Stadt und Kanton Zürich einigten sich auf eine Neuverteilung der Kulturkosten

Während sich in Zürich die Situation beim ehemals hart umkämpften Kanzleischulhaus beruhigte, spitzte sie sich beim Wohlgroth-Areal, wo Jugendliche in den letzten zweieinhalb Jahren eine "autonome Kulturwerkstatt" eingerichtet hatten und darüber hinaus sieben Wohnhäuser besetzten, rasch zu, als bekannt wurde, dass die Besitzerin des Areals, die Oerlikon-Bührle, dort eine Überbauung realisieren und dem Experiment damit ein Ende setzen will. Nachdem die "Wohlgrothianer" die Offerte eines alternativen Standortes abgelehnt hatten, liessen die Stadtbehörden das Areal räumen, worauf es in der Zürcher Innenstadt zu mehreren Krawallen kam.

"Autonome Kulturwerkstatt" auf dem Zürcher Wohlgroth-Areal

Mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 52,8% bewilligten die Stimmberechtigten der Stadt Zürich 1,53 Mio Fr. jährlich für den Betrieb und 12 Mio Fr. für den Kauf und die Sanierung des bisher provisorisch betriebenen Theaterhauses Gessnerallee. Nach fünfjährigem Versuchsbetrieb kann nun das Haus organisatorisch in einen regulären Theaterbetrieb überführt werden.

Kauf des Theaterhauses Gessnerallee durch die Stadt Zürich

Eine von der Präsidialabteilung der Stadt Zürich in Auftrag gegebene Studie erbrachte neues Zahlenmaterial zu den Kulturausgaben der grossen Schweizer Städte und erlaubte auch den internationalen Vergleich mit dem Nachbarland Deutschland. Unterscheidet man in den Stadtkantonen Basel-Stadt und Genf die gesamten Kulturausgaben nach Bildung und eigentlichen Kultursubventionen und wendet den in Zürich praktizierten Verteilschlüssel zwischen Kanton und Stadt an, so stand 1989 Zürich mit knapp 87 Mio Fr. Kulturausgaben deutlich an der Spitze der Schweizer Städte vor Basel (62 Mio), Genf (32 Mio), Bern (24 Mio) und St. Gallen (14 Mio). Verglichen mit den grossen deutschen Städten Hamburg (240 Mio), Frankfurt (214 Mio) und München (162 Mio) nimmt sich das kulturelle Engagement der Schweizer Städte relativ bescheiden aus, doch vergleicht man die Ausgaben, die jede Stadt pro Kopf der Einwohnerschaft tätigt, ergibt sich eine ganz andere Rangliste, in welcher nun Basel (368 Fr. pro Kopf) vor Frankfurt (343 Fr.) und Zürich (253 Fr.) führt. Genf, St. Gallen und Bern folgen auf den folgenden Rängen, noch vor Stuttgart, Hamburg und München. Der Anteil der Kulturausgaben an den gesamten städtischen Ausgaben sollte gemäss der Studie auch zeigen, wie hoch die Bedeutung ist, die eine Stadt der Kultur im Vergleich zu anderen Aufgabenbereichen wie Bildung, Gesundheit, Verkehr, soziale Wohlfahrt etc. beimisst. Auch bei dieser Betrachtungsweise schnitten die Schweizer Städte in ihrem Kultureffort nicht schlecht ab. An erster Stelle lag Genf, wo 6,1 % der städtischen Ausgaben auf die Kultur entfallen. In Frankfurt sind es 5,5%, in St. Gallen 4,5% und in Hamburg und Basel 4,4%. Zürich und Bern verzeichnen lediglich einen Anteil von 3,5 bzw. 3,1%.

Kulturausgaben der grossen Schweizer Städte

Empört reagierten Kulturschaffende und Publikum auf die Absicht des Zürcher Stadtrates (Exekutive), das Theater am Neumarkt Ende 1994 aus Spargründen zu schliessen. Der Gemeinderat (Legislative) lehnte die Schliessung ab, überwies aber eine Motion, die den Stadtrat beauftragt, bis März 1995 Bericht und Antrag über die Zukunft des Neumarkt-Theaters ab 1997 auszuarbeiten.

Zürcher Gemeinderat wehrt sich gegen die Schliessung des Theaters am Neumarkt

In Zürich wurde zu Beginn des Jahres der Kulturraum Kanzleischulhaus definitiv geschlossen, nachdem noch an Silvester rund 3000 Personen unter dem Motto "Räume statt Räumung" an einer bewilligten Demonstration in der Zürcher Innenstadt teilgenommen hatten. In der Folge kam es noch zu mehreren unbewilligten Manifestationen, die weniger von ehemaligen "Kanzlisten" denn von "Autonomen" ausgingen. Anfangs Februar genehmigte der Stadtrat (Exekutive) dann ein neues, wieder mehr schulisch ausgerichtetes Nutzungskonzept. Die ehemalige Turnhalle wurde hingegen für die nächsten zwei Jahre für kulturelle Animation freigegeben, was Stadtparlamentarier von CVP, SVP und EVP umgehend auf den Plan rief, welche befürchteten, die linksalternative Szene könne sich so erneut im Kanzlei etablieren. Die auf September angekündigte Neueröffnung der Turnhalle verzögerte sich dann aber über die Jahreswende hinaus.

Ende für Kanzleizentrum Zürich

Trotz des Festhaltens am Standort Zürich erfolgte eine Dezentralisierung der Pro Helvetia in Richtung Westschweiz. Im September eröffnete die Kulturstiftung in Carouge (GE) ihre "Antenne romande", eine Zweigstelle, die halb ausgelagerter Teil des Sekretariats, halb Botschaft und Fühler der Stiftung im Welschland sein wird. In Carouge wird vor allem die Abteilung "Réseaux", welche die Aktivitäten der Pro Helvetia im Ausland betreut, Platz finden.

Zweigstelle von Pro Helvetia in Carouge (GE)

Bund, Kantone und Gemeinden spielen in der Kulturförderung nach wie vor die Hauptrolle, doch wird rund jeder sechste Franken von Unternehmen und Stiftungen beigesteuert. Dies ging aus der ersten Erhebung über die private Kulturförderung hervor, die das Bundesamt für Kultur (BAK) und das Bundesamt für Statistik (BFS) Ende Sommer gemeinsam veröffentlichten.

1989 erreichten die öffentlichen Kulturausgaben 1,52 Mia Fr., rund 225 Fr. pro Kopf der Bevölkerung. Die Kantone wendeten 574 Mio auf, und der Bund schoss 143 Mio Fr. zu. Der Anteil der Kulturförderung betrug bei den Gemeindeausgaben 3,5%, bei den Kantonen 2,1% und beim Bund 0,5%. Demgegenüber wendete die Privatwirtschaft 1991 250 bis 300 Mio Fr. für kulturelle Zwecke auf, wobei Grossverteiler, Banken und Versicherungen eine zentrale Rolle spielten; Stiftungen steuerten weitere 60 Mio bei.

Bei den öffentlichen Kulturausgaben zeigte sich, dass die Gemeinden mit 53% die Hauptlast tragen. Allein die Hälfte davon ging auf das Konto der Städte Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich, die für den Betrieb der grossen Museen, Theater, Konzerthäuser und Orchester verantwortlich sind. Pro Kopf der Bevölkerung wurden die folgenden kumulierten Beträge für Gemeinde- und Kantonsausgaben ermittelt: Basel-Stadt 711 Fr., Genf 506, Zug 302, Waadt 238, Zürich 218, Bern 149. Die geringsten Kulturausgaben pro Kopf wiesen Appenzell-Innerrhoden (33 Fr.), Uri (39), Jura (71) und Appenzell-Ausserrhoden (77) auf.

Gemäss den Autoren der Studie spiegeln die Ergebnisse das in der Schweiz bewährte "Prinzip der doppelten Subsidiarität" wieder: Einerseits übernimmt die öffentliche Hand jene Aufgaben, welche die privaten Kräfte übersteigen; andererseits stehen im öffentlichen Bereich die Gemeinden im Zentrum, Kantone und Bund springen nur bei übergreifenden Aufgaben ein. Als besonders typisches Beispiel dieser Aufgabenteilung wurde die Denkmalpflege genannt.

Öffentliche und private Kulturförderung

Seit dem 1. Januar des Berichtsjahres ist der bisherige Direktor des Berner Konservatoriums, Urs Frauchiger, neuer Generalsekretär der Pro Helvetia. Sein Amtsantritt fiel mit der Frage des künftigen Standortes der Institution zusammen. Eine von der Stadt Zürich angekündigte massive Erhöhung des Mietzinses für die seit 1949 bewohnte Liegenschaft hatte bereits im Vorjahr die Stiftung veranlasst, nach alternativen Standorten Ausschau zu halten. Neun Städte unterbreiteten der Stiftung günstige Angebote. Ernsthaft in die Diskussion einbezogen wurde vor allem Biel, welches durch seine Brückenfunktion zwischen Deutschschweiz und Romandie eine besondere kulturpolitische Dimension hätte sicherstellen können. Aus Gründen der besseren Erreichbarkeit sowie der Bedeutung der Limmatstadt im kulturellen Leben des Landes wurde schliesslich am Standort Zürich festgehalten.

Neuer Generalsekretär und Standortwahl bei Pro Helvetia

Für das in Zürich jahrelang umstrittene Kanzleizentrum kam hingegen das definitive Ende. Zum zweitenmal innerhalb von 15 Monaten und nach einer Abstimmungskampagne, die mehr und mehr die Konturen eines Machtkampfes zwischen bürgerlicher Opposition und rot-grüner Mehrheit angenommen hatte, lehnte das Zürcher Stimmvolk erneut und deutlicher noch als im Vorjahr den Betriebskredit ab, der den alternativen Kulturbetrieb im ehemaligen Aussersihler Schulhaus hätte sicherstellen sollen.

Ende für Kanzleizentrum Zürich

Um Kulturraum ging es auch in der zwar finanziell bescheidensten, aber politisch umstrittensten Vorlage, über welche die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Zürich am 23. September abstimmten. Im Juni hatte der Gemeinderat (Legislative) nach zäher Debatte dem alternativen Kanzlei-Zentrum in Aussersihl – Ort geistiger Entfaltung für die einen, Refugium agitatorischer politischer Randgruppen für die anderen – einen jährlich wiederkehrenden Betriebskredit von 980'000 Fr. zugesichert und damit das seit 1984 geführte Provisorium zu einer definitiven Einrichtung machen wollen. Der anschliessende Abstimmungskampf wurde von den Gegnern mit aller Härte geführt. Während SD (ehemals NA) und SVP einhellig gegen die Vorlage wetterten und die Linken und Grünen sie ebenso geschlossen unterstützten, zeigten sich die Vertreter von FDP, LdU, CVP und EVP gespalten. Bei der Fassung der Abstimmungsparolen schlugen sich dann aber FDP (ohne die Jungfreisinnigen) und CVP auf die Seite der Gegner, LdU und EVP auf diejenige der Befürworter.

Mit einem knappen Mehr von 50,8% sprachen sich die Stimmbürger gegen den Betriebskredit aus. Da aber das ehemalige Kanzlei-Schulhaus nicht nur den Aktivitäten der aufmüpfigen 'Kanzlisten', sondern ebensosehr den Bedürfnissen der Aussersihler Bevölkerung dient, überwies der Gemeinderat ein Postulat, welches die Exekutive ersucht, mit einer neuen Trägerschaft eine Übergangslösung zu suchen und in einem späteren Zeitpunkt dem Volk eine neue Vorlage für die Schaffung von Rechtsgrundlagen für diesen Kulturraum zu unterbreiten.

Ende für Kanzleizentrum Zürich

Eine Untersuchung, welche die Stadt Lausanne 1988 in Auftrag, gegeben hatte, bot einen interessanten Überblick über die Kulturausgaben der grossen Schweizer Städte. In Prozenten der allgemeinen Gemeindeausgaben gemessen lag so 1987 Genf mit 17.4 Prozent deutlich an der Spitze, gefolgt von Luzern (6%), Basel (5.8%), St. Gallen (4.9%), Zürich (3.3%) und – ex aequo – Bern und Lausanne (3.2%). Umgerechnet auf aufgewendete Franken pro Kopf der Bevölkerung zeigten sich Basel und Genf besonders kulturfreundlich (CHF 740.1 bzw. CHF 550.6), während Luzern (CHF 257.4), Zürich (CHF 231.2), Lausanne (CHF 196.5), St. Gallen (CHF 184.4) und Bern (CHF 177.6) deutlich zurücklagen.

Kantonale und kommunale Kulturpolitik

Ein ständiger Streitpunkt bildet in den Städten auch die Verteilung der Zuwendungen an die sogenannte «etablierte» und die «alternative» Kultur. So entspann sich etwa in Basel ein Streit um die zukünftige Verwendung des alten Stadtgärtnereiareals, das entweder als Volkspark hergerichtet oder aber einem alternativen Kulturzentrum Platz bieten soll. In Bern wurde die ehemalige Dampfzentrale für einen zweijährigen Versuch einer kulturellen Nutzung geöffnet, doch die Auseinandersetzungen um das Schicksal der städtischen Reitschule hielten an. Deren Abbruch forderte eine Initiative der NA, deren Schutz ein Gutachten der Denkmalpflege-Kommission und deren Nutzung die «Interessengemeinschaft Kulturraum Reitschule» (IKUR). Die Hitzigkeit dieser kulturpolitischen Diskussion nahm mit der gewaltsamen polizeilichen Räumung des Hüttendorfes «Zaffaraya» noch zu, doch wurden mit der provisorischen Öffnung der Reithalle über die Weihnachtstage auch wieder Ansätze zu versöhnlicheren Positionen sichtbar.

Zeichen für eine allmähliche Etablierung der alternativen Kultur waren dagegen andernorts auszumachen. Die Stadt Genf sprach einen Kredit von CHF 4.3 Mio. für die Errichtung eines alternativen Kulturzentrums, und mit einer grossen Mehrheit bestätigten die Zürcher Stimmbürgerinnen und -bürger in einer Volksabstimmung den vom städtischen Parlament gesprochenen Umbau- und Betriebskredit für die Rote Fabrik. Gleichzeitig wurde damit auch einem Trägerschaftsmodell zugestimmt, das dem seit den Jugendunruhen von 1981 bestehenden Versuchsbetrieb eine dauerhafte rechtliche Grundlage verlieh, deren grosse kultur- und gesellschaftspolitische Bedeutung von Vertretern aller grossen Parteien im Vorfeld der Abstimmung immer wieder betont worden war.

Alternative Kulturformen