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«Die TV-Nachrichtenabteilung soll in Genf bleiben.» Die so lautende Standesinitiative des Kantons Genf, welche der Genfer Grosse Rat mit 76 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen verabschiedet hatte, wollte für klare Verhältnisse in der Programmproduktion der SRG in der Romandie sorgen. Dieser Antrag des Genfer Kantonsparlaments reihte sich in eine Vielzahl von Vorstössen ein, die die Frage nach den Produktionsstandorten der Radio- und Fernsehanstalt erörtern wollten. Drei Punkte wollte der Kanton Genf erreichen: Ein besseres Gleichgewicht bei den audiovisuellen Tätigkeiten der RTS in der Westschweiz; den Erhalt der Fernsehnachrichtenabteilung in Genf; sowie den Erhalt der Radiotätigkeit in Bern. Ausgelöst worden war die Initiative durch die mögliche Konzentration der Programmproduktion am Standort Lausanne.
Im August 2019 wurde in der KVF-SR über die Standesinitiative beraten. Dort fand das Anliegen aber kein Gehör. Die Haltung der Kommission war bereits bekannt und konsolidiert, seit sie im Frühjahr 2019 eine ähnliche parlamentarische Initiative Vonlanthen (cvp, FR; Pa.Iv. 18.449) behandelt hatte. Die Frage der Standorte solle nicht auf Gesetzesstufe geregelt werden, zudem reichten die Vorgaben des RTVG und der Konzession bezüglich der sprachregionalen Angebote aus, argumentierte die Kommission einstimmig.
Mit dem Nein aus der Kommission standen die Zeichen für einen Meinungsumschwung in der kleinen Kammer schlecht. Die zusammen mit den parlamentarischen Initiativen aus dem Nationalrat behandelte Genfer Standesinitiative hatte im Ständerat keine Chance. Kommissionssprecher Janiak (sp, BL) gab an, dass die SRG-Leitung intensive Gespräche mit der Genfer Regierung führe und dass eine Lösung erarbeitet werde. Selbst der Genfer Ständerat Robert Cramer (gp, GE) verzichtete darauf, die Standesinitiative zur Annahme zu empfehlen. Er habe zur Kenntnis genommen, dass man nicht das Recht habe, in die Organisation der SRG einzugreifen, betonte er zerknirscht. («J'ai donc pris note que nous n'avions pas le droit d'intervenir sur la façon dont la SSR s'organise.»)

Die TV-Nachrichtenabteilung soll in Genf bleiben (Kt.Iv. 19.306)

Die KVF-NR hatte sich im Januar 2019 mit fünf gleichlautenden parlamentarischen Initiativen aller Couleur – namentlich mit den Vorstössen Pfister (cvp, ZG; 18.448), Rytz (gp, BE; 18.450), Landolt (bdp, GL; 18.451), Jans (sp, BS; 18.456) und Rösti (svp, BE; 18.457) – zu beschäftigen, die als Reaktion auf den Entscheid des SRG-Verwaltungsrates, das SRG-Radiostudio von Bern nach Zürich zu verlegen, eingereicht worden waren. Allesamt forderten sie die Festschreibung der SRG-Produktionsstandorte im Gesetz und somit den schwerpunktmässigen Verbleib des SRG-Radiostudios in Bern. Ferner sehen die Initiativen vor, die deutschsprachigen audiovisuellen Angebote schwergewichtig in Zürich zu belassen, sowie das französischsprachige Pendant dazu in Genf. Die Audioangebote von RTS sollen schwerpunktmässig in Lausanne angesiedelt bleiben. Damit bezweckten die Initiantin und die Initianten ebenfalls, die von den Medien bereits aufgegriffene Diskussion um eine Teilverschiebung des französischsprachigen audiovisuellen Angebots von Genf nach Lausanne zu unterbinden. Als Begründung wurde angefügt, dass die regionale Verankerung gerade für die SRG als Service-public-Dienstleisterin zentral sowie eine räumliche Trennung der Radio- und TV-Angebote für den Erhalt der Angebotsvielfalt unabdingbar sei.
Die Kommission gab den Anliegen mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung keine Folge, wobei eine Kommissionsmehrheit von einer Festschreibung der Produktionsstandorte auf Gesetzesstufe absehen wollte. Sie vertrat zudem die Ansicht, dass gerade die gesetzliche Verankerung dieser vier Standorte schliesslich gar eine Zentralisierung der Produktion fördern könnte, da etwa die Standorte der bestehenden Regionalstudios nicht erwähnt würden. Anders sah dies eine starke und parteiübergreifende Kommissionsminderheit, die für Folge geben plädierte und darüber hinaus kundtat, dass bei der Administration der SRG mehr Einsparpotential zu verorten sei als bei einer Zusammenlegung der Produktionsstandorte. Die gesamte Kommission brachte in ihrem Bericht ihr Bedauern über die «mangelnde föderale und regionale Sensibilität im Vorgehen und in der Kommunikation» des SRG-Verwaltungsrates zum Ausdruck und kritisierte darüber hinaus den Zeitpunkt des Entscheids.

Fünf parlamentarische Initiativen gegen Wegzug des Radiostudios Bern

Das Bundesamt für Kommunikation bewilligte die geplante Mehrheitsbeteiligung der Stadt Genf beim Fernsehen „Léman Bleu“ nicht. Der Entscheid wurde damit begründet, dass die Garantie der Medienfreiheit durch die Mehrheitsbeteiligung der Stadt gefährdet werden könnte.

Mehrheitsbeteiligung der Stadt Genf an "Léman Bleu"

In Genf war die Übernahme des lokalen Fernsehsenders „Léman Bleu“ von einem harten Kampf gekennzeichnet. Die französische Gruppe Hersant stand beim Aktienkauf in Konkurrenz zu der Westschweizer Edipresse. Die Stadt Genf, die einen Anteil von 12% besitzt, hatte ebenfalls Mitspracherecht. Sie machte zunächst ihre Präferenz für Edipresse deutlich, während der Verwaltungsrat des Senders die Offerte von Hersant bevorzugte. In einer Kehrtwende sprach sich dann die Stadtregierung dennoch für Hersant aus. Letztendlich wurde die Stadt Genf Mehrheitsaktionär bei einer Minderheitsbeteiligung der Hersant Gruppe.

Mehrheitsbeteiligung der Stadt Genf an "Léman Bleu"

Die Herausgeber von Gratisblättern machten die Erfahrung, dass auch ihnen Grenzen gesetzt sind: Der Ende 1978 in Genf mit 600'000 Exemplaren gestartete «Romandie-Hebdo» stellte schon Ende Januar sein Erscheinen ein, die zwei als Konkurrenz zu «Biel-Bienne» vom «Bieler Tagblatt» lancierten Gratisblätter wurden bald nur noch den Abonnenten beigelegt, und die Fusion der «Basler Woche» mit dem Gratisanzeiger «Doppelstab» zu einer neuen Gratiszeitung wurde wieder abgeblasen. Dennoch blieben Gratisblätter eine Gefahr vor allem für die Meinungspresse. Als die «Luzerner Neusten Nachrichten», die dem Ringier-Konzern zugehören, ihre Freitagnummer als Gratisanzeiger in Stadt und Agglomeration Luzern zu streuen begannen, stiessen sie auf erbitterten Protest ihrer lokalen Konkurrenzzeitungen «Vaterland» und «Luzerner Tagblatt». Die hinter diesen stehenden Parteien (CVP, FDP) sekundierten mit einer gemeinsamen Erklärung, in der sie dem Ringier-Konzern eine Verdrängungspolitik vorwarfen. Dessen Vorgehen wurde auch als Konkurrenz unter den grossen Verlagen, die sich wachsende Marktanteile sichern wollen, interpretiert. Dieselbe Tendenz fand sich ebenfalls bei der Ausweitung des Textteils im städtischen Amtsblatt «Tagblatt der Stadt Zürich», das vom Jean Frey-Konzern herausgegeben wird. Grosses Aufsehen in Pressekreisen erregte ferner der Verkauf des «Beobachters» an den Verwaltungsratsdelegierten dieser Verlagsgruppe, Beat Curti, der bekannt gab, dass er zu einem spätem Zeitpunkt aus dem Verlag ausscheiden und dass sich der Kurs der Zeitschrift nicht ändern werde. Dennoch kamen Zweifel an einer unveränderten Zielsetzung und die Vermutung auf, dass der «Beobachter» nach einer Anstandsperiode zu einem seichten Unterhaltungsblatt absinken werde. Beachtung fand ebenfalls die Fusion der linken Alternativzeitungen «Focus» und «Leser-Zeitung» zum Zweiwochenblatt «Tell», wovon man sich höhere Auflagen und grössere politische Wirkung versprach. Diese Hoffnungen scheinen sich aber nicht zu verwirklichen, da nach nur zwei Monaten die früheren Mitarbeiter der «Leser-Zeitung» die Redaktion geschlossen verliessen.

Wettbewerbs- und Entwicklungsschwierigkeiten der Printmedien und Zeitungssterben