Das Bundesamt für Kommunikation bewilligte die geplante Mehrheitsbeteiligung der Stadt Genf beim Fernsehen „Léman Bleu“ nicht. Der Entscheid wurde damit begründet, dass die Garantie der Medienfreiheit durch die Mehrheitsbeteiligung der Stadt gefährdet werden könnte.

Mehrheitsbeteiligung der Stadt Genf an "Léman Bleu"