Das ehemalige Eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern wurde 2007 ins Bundesgericht integriert. Luzern war dabei allerdings Gerichtsstandort geblieben und beherbergt seit damals die beiden sozialrechtlichen Abteilungen. Bereits Ende 2014 waren Pläne des Bundesgerichtes publik geworden, den Standort Luzern aus Effizienzgründen aufzugeben und die bundesgerichtlichen Tätigkeiten vollständig in Lausanne zu konzentrieren. Eine im Ständerat breit diskutierte Interpellation von Konrad Graber (cvp, LU) zeigte nun allerdings, dass diese Idee starkem parlamentarischem und föderalistischem Gegenwind ausgesetzt sein wird. Der bei der Diskussion anwesende Bundesgerichtspräsident Gilbert Kolly erwähnte vergeblich, dass eine Kollegialbehörde auf regen Austausch angewiesen sei, was mit unterschiedlichen Standorten aber schwierig sei. Auf Kritik stiess Kollys Einschätzung, dass der Standort Lausanne allerdings zu klein sei. Für die rund 80 Mitarbeitenden aus Luzern müssten also gar neue Büroräumlichkeiten angemietet werden. Die Diskussion in der kleinen Kammer zeigte relativ deutlich, dass sich das Parlament wohl quer stellen wird: Ein Zusammenschluss in Lausanne bedingt nämlich eine vom National- und Ständerat zu bewilligende Revision des Bundesgerichtsgesetzes.

Gerichtsstandort Luzern