Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Strafrecht

Akteure

  • Bern

Prozesse

3 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Immer wieder berichtete die Presse im Jahr 2016 von der vermehrten Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten und der zunehmenden Brutalität der Angriffe. Waren im Jahr 2000 noch knapp 800 Anzeigen wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte eingegangen, verzeichnete die Kriminalstatistik 2015 deren 2800 – mehr als dreimal so viele wie zu Beginn des Jahrtausends. Der Verband Schweizerischer Polizeibeamter (VSPB) sowie verschiedene Kantons- und Stadtpolizeien monierten abnehmenden Respekt und zunehmende Rücksichtslosigkeit gegenüber den Beamten. Die Situation habe sich in den vergangenen Jahren stark verschlimmert, konstatierte VSPB-Generalsekretär Max Hofmann gegenüber dem Tages-Anzeiger, und dennoch stosse man bei der Politik auf «taube Ohren». Zusammen mit dem Tessiner Verein «Amici delle Forze di Polizia Svizzere» und dem Verband der Tessiner Kommunalpolizeien lancierte der VSPB deshalb eine Online-Petition mit der Forderung nach schärferen Strafen bei Gewalt gegen die Polizei. Damit wollte er den Druck auf die Politik erhöhen, denn durch deren bisherige Untätigkeit – eine Petition des VSPB aus dem Jahr 2010 sowie mehrere Standesinitiativen (VD: Kt.Iv. 11.312; GE: Kt.Iv. 12.306; TI: Kt.Iv. 14.301) waren im Parlament noch pendent – fühlten sich die Polizeibeamten nicht mehr ernst genommen, so Hofmann. Besonders betroffen seien die Ordnungskräfte in den Städten, wo sie – vor allem in Zürich und Bern – immer wieder ins Visier der linksextremen Szene gelangten oder im Rahmen von emotionsgeladenen Sportveranstaltungen mit Hooligans zu tun hätten. Doch auch einzelne, «schlecht gelaunte Mitmenschen» würden etwa im Rahmen von Personenkontrollen vermehrt ausfällig oder sogar gewalttätig, schilderte das St. Galler Tagblatt. Die Präsidentin des VSPB, Johanna Bundi Ryser, bezeichnete die Situation in derselben Zeitung als «alarmierend». Eine Gesetzesverschärfung allein löse das Problem zwar nicht, aber die jetzige Strafpraxis sei «inakzeptabel»; Gewalt dürfe für Polizistinnen und Polizisten kein Berufsrisiko sein. Von einem höheren Strafmass erhoffte sie sich vor allem eine abschreckende Wirkung.
Politische Unterstützung erhielt das Anliegen schliesslich von den beiden Nationalräten Bernhard Guhl (bdp, AG) und Marco Romano (cvp, TI) sowie Nationalrätin Sylvia Flückiger-Bäni (svp, AG). Während die Aargauer SVP-Vertreterin eine entsprechende Motion einreichte, setzten Romano und Guhl auf parlamentarische Initiativen. Guhl versprach zudem als Präsident der parlamentarischen Gruppe für Polizei- und Sicherheitsfragen, die Parlamentsangehörigen für das Thema sensibilisieren zu wollen. Auch in den Kantonsparlamenten, wo gemäss NZZ «die Klagen der Beamten unmittelbar vernommen werden», wurde das Thema debattiert. So legte etwa der Kanton Bern eine weitere Standesinitiative (Kt.Iv. 16.317) für die Verschärfung der Strafen nach.

Schärfere Strafen bei Gewalt gegen die Polizei gefordert

Die Erfahrungen der Strafverfolgungsbehörden nach der Kundgebung „Tanz dich frei“ in Bern warf die Frage auf, ob es spezifische Vorschriften für die zivilrechtliche Verantwortung von Social-Media-Plattformen braucht. Am 25. Mai kam es im Kontext der illegalen Demonstration in Bern zu Ausschreitungen und zu beachtlichem Sachschaden. Da die Kundgebung via Facebook organisiert worden war, war es der Polizeibehörde nicht möglich, den gewaltbereiten Kern der 13'000 Teilnehmer zu identifizieren. Eine Anfrage bei Facebook betreffend die Identität von Kontoinhabern blieb unbeantwortet. Im Anschluss an die Kooperationsverweigerung der Social-Media-Plattform beauftragte der Bundesrat das EJPD, die Notwendigkeit eingehender Regelungen abzuklären.

„Tanz dich frei“ Facebook

Immer mehr wird auch in der Schweiz die wachsende Kriminalität zu einem Problem. Eine Untersuchung zeigte zwar, dass relativ zur Bevölkerungszahl die Gesamtzahl der Delikte seit 1982 nur wenig zugenommen hat. Wesentlich stärker zugenommen (+20 Prozent), haben hingegen die sogenannten Gewaltdelikte (Tötung, Körperverletzung, Raub etc.). Weit überdurchschnittlich fiel dieser Anstieg in den grossen Städten aus, was dazu führte, dass, in Relation zur Bevölkerungszahl, die Häufigkeit von Gewaltdelikten in Zürich sechsmal und in Basel, Genf und Bern drei- bis viermal grösser ist als im Landesmittel. Im Kanton Zürich ging 1992 die Gesamtzahl der Delikte zwar um über 10 Prozent zurück, die Zahl der Raubüberfälle und der Delikte gegen Leib und Leben nahm aber weiter massiv zu.

Gewaltdelikte