Suche zurücksetzen

Inhalte

Akteure

  • Bern
  • Winterthur

Prozesse

  • Verwaltungsakt
11 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Die Erfahrungen der Strafverfolgungsbehörden nach der Kundgebung „Tanz dich frei“ in Bern warf die Frage auf, ob es spezifische Vorschriften für die zivilrechtliche Verantwortung von Social-Media-Plattformen braucht. Am 25. Mai kam es im Kontext der illegalen Demonstration in Bern zu Ausschreitungen und zu beachtlichem Sachschaden. Da die Kundgebung via Facebook organisiert worden war, war es der Polizeibehörde nicht möglich, den gewaltbereiten Kern der 13'000 Teilnehmer zu identifizieren. Eine Anfrage bei Facebook betreffend die Identität von Kontoinhabern blieb unbeantwortet. Im Anschluss an die Kooperationsverweigerung der Social-Media-Plattform beauftragte der Bundesrat das EJPD, die Notwendigkeit eingehender Regelungen abzuklären.

„Tanz dich frei“ Facebook

Das Bundesamt für Polizei testete in Zusammenarbeit mit dem Schlittschuh Club Bern ein neues Kontrollsystem für Sportanlässe. Nebst dem Eintrittsticket sollen die Fans auch einen Personenausweis vorweisen, der dann mit mobilen oder fixen Geräten eingelesen wird. Die Daten werden mit der Datenbank Hoogan abgeglichen, aber nicht gespeichert.

Kontrollsystem für Sportanlässe

Im Hinblick auf die eidgenössischen Wahlen beschloss der Berner Gemeinderat, aufgrund der negativen Vorfälle im Jahr 2007 während dem ganzen Oktober keine Bewilligungen für Grossdemonstrationen zu erteilen. Auch wird es künftig nur noch Platzdemonstrationen und keine Märsche durch die Stadt mehr geben. (Siehe auch hier.)

Bewilligungen für Grossdemonstrationen

La Poste a annoncé une restructuration de ses services express et coursier entraînant la suppression de 100 postes de travail sur les 260 actuellement répartis entre Aarau, Bâle, Genève, Lausanne, Olten, Winterthour et Zurich. L’entreprise a en effet enregistré un recul de 15% de son volume d’activité dans ce secteur. Un plan social a été négocié avec les syndicats.

Restrukturierung bei der Express-Post 2010

L’OFAC a publié sur Internet les premiers cadastres d’exposition au bruit, soit ceux des aéroports de Berne, de Genève et de Bâle-Mulhouse. Ces cadastres répertorient les émissions de bruit dues aux installations aéronautiques et servent de base à l’élaboration de mesures anti-bruit. La publication des cadastres des autres aéroports suisses se fera au fur et à mesure de leur établissement.

Lärmkataster von Schweizer Flughäfen

À la fin de l’été, le Conseil fédéral a approuvé deux conventions avec les CFF pour le raccordement de la Suisse orientale au réseau européen de lignes à grande vitesse. L’Assemblée fédérale avait approuvé, en 2005 déjà, le financement de ces travaux pour un montant de CHF 47,2 millions. Les travaux ont débuté à l’automne. Les CFF ont par ailleurs annoncé l’investissement de CHF 110,2 millions pour l’élaboration d’avant-projets concernant le raccordement des régions de Winterthour et de l’aéroport de Zurich au réseau à grande vitesse.

Anbindung der Ostschweiz an HGV
Dossier: Anbindung an das europäische Bahn-Hochleistungsnetz (HGV)

Der Gemeinderat (Exekutive) der Stadt Bern stimmte nach dem Schweizerischen Alpenclub, dem Bund und dem Kanton Bern einer Übergangsfinanzierung für das Schweizerische Alpine Museum zu, welche es dem Museum ermöglicht, sich neu als «Bergwelt-Zentrum» zu positionieren.

Gemeinderat (Exekutive) der Stadt Bern stimmte Übergangsfinanzierung für das Schweizerische Alpine Museum zu

Der Bundesrat traf im Berichtsjahr seinen Entscheid über die Konzessionen der neu zugelassenen Spielbanken. Im Mai reduzierte er die Liste der Anwärter von 63 auf 41. Im Oktober bewilligte er dann sieben Gesuche für Spielbanken mit einem umfassenden Angebot (in Baden (AG), Basel, Bern, Lugano, Luzern, Montreux (VD) und St. Gallen) und vierzehn Gesuche für Kursäle. Während die Grand Casinos vor allem in der Nähe von grossen Agglomerationen oder in Grenznähe liegen, befinden sich acht der vierzehn Standorte der Kursäle in Tourismusgebieten und können damit einen Beitrag zu deren Attraktivitätssteigerung leisten. Der Kanton Zürich, aus dem insgesamt acht Gesuche stammten, wurde nicht berücksichtigt.

Bundesrat bewilligt Gesuche für sieben Grand Casinos
Dossier: Konzessionen für die neu zugelassenen Spielcasinos

Als schweizerische Premiere erliess die Schuldirektion der Stadt Bern Richtlinien zur Anrechenbarkeit der Familienarbeit. Die mit externen Fachleuten ergänzte Arbeitsgruppe Frauenförderung erstellte einen Raster, der angibt, wie Erfahrungen in der Familien- und Betreuungsarbeit sowie in anderen ausserberuflichen Tätigkeiten in Dienstjahre umgerechnet und damit lohnwirksam werden können. Diese Richtlinien traten auf den 1. Februar des Berichtsjahres in Kraft und sollen zunächst in der Städtischen Schuldirektion erprobt und bei der Festsetzung der Anfangslöhne von Wiedereinsteigerinnen angewendet werden. Wenn sie sich bewähren, sollen sie später auf weitere Direktionen der Stadtverwaltung ausgedehnt werden.

Stadt Bern Anrechenbarkeit der Familienarbeit

Ende Juni 1993 gab das BAG bekannt, welche Projekte beim Versuch einer kontrollierten Drogenabgabe an Süchtige bewilligt werden. In acht Städten sollen 700 Drogensüchtige unter ärztlicher Kontrolle Heroin, Morphin oder injizierbares Methadon erhalten. 250 Drogenkranken in Bern, Thun, Olten, Zürich und Basel wird Heroin zur Verfügung gestellt, 250 Süchtige in Bern, Thun, Olten, Basel, Schaffhausen, Zug und Zürich bekommen Morphin und weitere 200 Drogenabhängige in Bern, Freiburg, Basel und Zürich injizierbares Methadon. Da die politisch Verantwortlichen der Romandie (mit Ausnahme des Kantons Freiburg) jede Liberalisierung in der Drogenpolitik ablehnen, ist die Westschweiz an den Projekten nicht beteiligt. Angesichts der geringen Anzahl von Versuchsteilnehmern – 700 von den auf rund 30'000 geschätzten Drogensüchtigen in der Schweiz – warnte das BAG vor zu hohen Erwartungen bezüglich der Bewältigung des Drogenproblems. Im Zentrum des therapeutischen Interesses steht die Beobachtung der individuellen biographischen Entwicklung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Ziel der Versuche ist es, eine Verbesserung des körperlichen und psychischen Gesundheitszustandes, eine Erleichterung der sozialen Integration und Arbeitsfähigkeit, eine Distanzierung von der Drogenszene und einen Abbau des deliktischen Verhaltens zu erreichen. Die Ergebnisse sollen die nötigen Grundlagen zur Formulierung einer neuen Drogenpolitik liefern. Die Versuche laufen bis Ende 1996 und sind weltweit die ersten dieser Art. Begonnen wurde Ende Jahr mit einem ersten Projekt in Zürich, welches sich ausschliesslich an drogensüchtige Frauen mit ihren spezifischen Problemen richtet.

Das BAG trug zudem der von Drogenfachleuten vielfach geäusserten Kritik an seinen Vorgaben Rechnung und revidierte die Rahmenbedingungen für die Versuche. Der Begriff der Schwerstabhängigkeit wurde durch jenen der Drogensucht mit negativen gesundheitlichen oder sozialen Folgen ersetzt, die untere Altersgrenze von 20 Jahren nur noch als Richtlinie definiert und der Nachweis von zwei gescheiterten Entzugsversuchen nicht mehr als Bedingung vorgeschrieben. Entscheidend für die Teilnahme an den Versuchen ist, dass beim Probanden bisherige Behandlungen versagt haben oder aus nachweisbaren Gründen nicht in Frage kommen. Finanziell kam der Bund den ausführenden Kantonen insofern entgegen, als er – neben der Beschaffung des Heroins bei einer Pharmafirma in Frankreich und der auf CHF 2.2 Mio. veranschlagten Begleitforschung – seinen Beitrag pro Versuchsteilnehmer von CHF 1000 auf CHF 3000 erhöhte. Das Schweizer Projekt ist insofern einzigartig, als in England, wo seit Jahren mit Erfolg das «Liverpooler Modell» der medizinisch überwachten Drogenabgabe funktioniert, der Staat diese Abgabe zwar toleriert, dabei aber keine aktive Rolle spielt.

Massnahmenpaket zur Drogenpolitik: Ärztlich kontrollierter Zugang zu Heroin (1991–1997)
Dossier: Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin

Dans de nombreuses villes, l'état des finances publiques et la réduction des subventions ont conduit les communes à revoir leur politique de transport. Ainsi, à Bâle, Saint-Gall, Bienne, Neuchâtel, Genève, Berne et Lugano, les tarifs devraient être augmentés, les prestations réduites et des postes de travail supprimés.

Réduction des subventions de transport