Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Gesundheit, Sozialhilfe, Sport

Akteure

  • Luzern

Prozesse

4 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Die gute Konjunktur entschärfte die finanzielle Situation der öffentlichen Sozialhilfe 2006 erneut. Wie die Städteinitiative Sozialpolitik mitteilte, sank in fünf von acht Schweizer Städten die Zahl der Sozialfälle. Wo die Fallzahlen noch stiegen, schwächte sich die Zunahme immerhin deutlich ab. In Zürich, Basel und Winterthur sanken die Zahlen um 1,5%, in den Städten Schaffhausen und Uster sogar um rund 7%. Zugenommen haben die Fallzahlen lediglich in Bern, St. Gallen und Luzern. Die uneinheitliche Entwicklung spiegelt gemäss der Mitteilung einerseits die regional unterschiedliche Erholungstendenz der Wirtschaft, anderseits aber auch die föderalistische Regelung der Sozialhilfe. Die neuen Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) zur Bemessung der Sozialhilfe würden nicht in allen Kantonen gleich umgesetzt. In den meisten der Städte stiegen allerdings die Nettokosten pro Fall gegenüber 2005 erneut. Sie betrugen nun durchschnittlich knapp 11'000 Fr. Die Gründe dafür seine vielfältig, hiess es. Einer davon sei der zunehmende Beratungs- und Betreuungsaufwand, unter anderem für die Arbeitsintegration, ein anderer die sinkende Rückerstattung aus den Sozialversicherungen.

sank in fünf von acht Schweizer Städten die Zahl der Sozialfälle

Acht Städte – Basel, Bern, Biel, Lausanne, Luzern, St. Gallen, Winterthur und Zürich – liessen von einer Beratungsfirma einen Vergleich ihrer Sozialhilfe anstellen. Die Untersuchung kam zum Schluss, dass sich die Probleme in allen diesen Städten ähnlich stellen: Die Kosten sind im letzten Jahrzehnt erheblich gestiegen, scheinen sich nun aber zu stabilisieren. Es zeigte sich aber auch, dass ein Vergleich schwierig ist, da die Systeme von Kanton zu Kanton, oft sogar noch von Ort zu Ort verschieden sind. Die sogenannte Sozialhilfedichte (Anteil der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger an der Gesamtbevölkerung) liegt im Mittel der acht Städte bei 5,4%. Biel als Stadt mit besonders hoher Arbeitslosigkeit wies mit 7,5% den höchsten, Winterthur mit 3,6% den tiefsten Wert aus. Kinder und Jugendliche waren überall etwa doppelt so häufig von der Sozialhilfe abhängig wie Erwachsene. Eine wichtige Kennzahl im Vergleich der Fürsorgeämter ist die Dauer der Sozialhilfeabhängigkeit, da sie Auskunft über die Effizienz der getroffenen Integrationsmassnahmen gibt. In Basel wurde mit 39,4% der höchste Anteil von Sozialhilfeempfängern mit einer Bezugsdauer von mehr als drei Jahren festgestellt; am günstigsten schnitt Biel mit 20,8% Prozent ab.

Probleme ähnlich Systeme verschieden

Gestützt auf die Empfehlungen der Praktiker beschloss der Bundesrat Ende Januar 1995, die Versuchsprogramme mit der medizinisch kontrollierten Drogenabgabe deutlich umzugewichten. Wegen der relativ schlechten Akzeptanz der intravenösen Verabreichung von Morphin und Methadon wurden diese Versuchsplätze von je 225 auf 100 reduziert, die Zahl der Patientinnen und Patienten, die Heroin erhalten, dagegen gesamtschweizerisch auf 500 erhöht. Die weitgehende Konzentration auf Heroinprogramme war im Vorjahr vom Bundesrat bereits angekündigt und von der Überregionalen Ethikkommission der Akademie der Medizinischen Wissenschaften bejaht worden. Obgleich das International Narcotic Control Board der UNO (INCB) die Versuche mit der kontrollierten Abgabe weiterhin argwöhnisch beobachtete, stimmte es doch indirekt der Umwandlung der Projektanlage zu und gestattete der Schweiz eine Erhöhung der jährlichen Importmenge an Heroin von 117 auf 200 Kilo. Sowohl auf Druck von Kantonen und Gemeinden als auch aus wissenschaftlichen Gründen – die Wissenschaft erhoffte sich davon breiteres Datenmaterial – erhöhte der Bundesrat im Mai die Anzahl der Heroinplätze um weitere 300 auf 800. Neu bewilligt wurden insbesondere Programme im Grossraum Zürich und in den Städten Biel, Genf, Luzern, St. Gallen und Solothurn sowie in einer Strafanstalt im Kanton Solothurn. Da das Gesamtprojekt Ende 1996 abgeschlossen sein muss, erklärte der Bundesrat gleichzeitig, dass es sich dabei um die letzte Ausdehnung der Heroinplätze im Rahmen dieser Versuchsreihe handelt. Die von der UNO Anfang März bewilligten Heroinimporte genügen für die Belieferung der zusätzlichen Therapieplätze, weshalb die Bundesbehörden für diesen Schritt nicht der Zustimmung des INCB bedurften.

Massnahmenpaket zur Drogenpolitik: Ärztlich kontrollierter Zugang zu Heroin (1991–1997)
Dossier: Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin

Die Weiterführung des Aufenthalts- und Betreuungsraum für Drogenabhängige, der 1992 als Provisorium im Stadthaus von Luzern eingerichtet worden war, wurde trotz positiver Erfahrungen und der Unterstützung der politischen Behörden von den Stimmberechtigten der Stadt und des Kantons an der Urne abgelehnt. 54 Prozent der Stimmenden verwarfen den notwendigen Betriebskredit von jährlich CHF 165'000 für den Fixerraum, weshalb dieser Ende März 1994 seine Tore schliessen wird.

Kantonale oder städtische Massnahmen gegen Drogensucht oder zugunsten Drogenabhängiger (1993)