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Im März 2019 reichte Sibel Arslan (basta, BS) eine parlamentarische Initiativen ein, mit der sie das aktive Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige forderte. Das politische Engagement junger Menschen sei markant gestiegen, so die Initiantin. Zudem bringe es die demographische Veränderung der Bevölkerung mit sich, dass über 50-jährige Stimmberechtigte immer mehr in der Überzahl seien, was zu Verzerrungen von politischen Entscheidungen führen könne. Es seien aber junge Menschen, die Entscheidungen beeinflussen sollten, welche sie selber in Zukunft betreffen würden. Das Stimmrechtsalter sei «ein Ausdruck einer modernen und fortschrittlichen Demokratie», aber keine Pionierleistung mehr, liege das Alter der Stimm- und Wahlberechtigten in Österreich und im Kanton Glarus doch schon lange bei 16 Jahren.
Der Moment schien günstig, dass die bereits ein paar Mal gescheiterte Idee dieses Mal Erfolg haben könnte. Dies nicht nur, da Nationalrätin Arslan zahlreiche Mitunterzeichnende im Parlament für die Vorlage fand, sondern auch, weil eine kantonale Initiative in Neuenburg, die das Stimmrechtsalter 16 forderte, beachtliche Medienaufmerksamkeit erzielte. Zudem schienen die zahlreichen Klimademonstrationen sowie die Berichte aus dem Kanton Glarus, der das Stimmrechtsalter 16 bereits 2007 eingeführt hatte und laut den Medien damit durchwegs positive Erfahrungen gemacht habe, das gestiegene politische Interesse Jugendlicher zu unterstreichen. Auch in anderen Kantonen stand die Senkung des Stimmrechtsalters auf der politischen Agenda – so etwa in Basel-Stadt, Genf, Uri, Waadt, Wallis und Zürich.
Dieser Aufwind schien sich jedoch nicht zu erhalten. Nicht nur, weil die entsprechende Neuenburger Kantonalinitiative im Februar 2020 überraschend deutlich mit einem Nein-Stimmenanteil von 58.5 Prozent an der Urne verworfen wurde; auch die SPK-NR lehnte Ende Mai die parlamentarische Initiative ab. Allerdings gab dabei bei 12 zu 12 Stimmen erst der Stichentscheid des Präsidenten Andreas Glarner (svp, AG) den Ausschlag. Die Kommissionsmehrheit argumentierte, man wolle die Entwicklung in den Kantonen abwarten. Es sei zudem problematisch, politische Rechte auszuüben, wenn man noch nicht mündig sei, und es sei auch nicht sinnvoll, wenn die unter 18-Jährigen «Stimmberechtigte zweiter Klasse» seien, weil die Initiative ja nur das aktive, nicht aber das passive Wahlrecht vorsehe. Die Minderheit befand hingegen, dass die Ermöglichung der Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen für junge Menschen einen guten Einstieg in die politische Beteiligung bedeute. In den Medien machten sich zudem zahlreiche bürgerliche Parlamentsmitglieder stark für die Idee, Junge stärker in die politische Verantwortung einzubeziehen. Gut möglich also, dass der Nationalrat der Kommissionsmehrheit nicht folgt und der parlamentarischen Initiative Folge geben wird. Auch im gegenteiligen Fall wird das Thema wohl auf der politischen Agenda verbleiben, hatte doch bereits Anfang 2020 eine Gruppe unter dem Namen «IG Stimmrechtsalter 16» angekündigt, eine entsprechende nationale Initiative zu lancieren, sollte das Begehren im Parlament scheitern.

Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige (Pa.Iv. 19.415)
Dossier: Stimmrechtsalter 16

Mitte Mai 2018 nahm die SPK-SR mit 11 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung einen Gesetzesentwurf an, der die Kündigung von Staatsverträgen regelt. Zwar seien wichtige Verträge bis heute nie gekündigt worden, es gelte aber – insbesondere vor dem Hintergrund von Volksinitiativen, die in jüngerer Vergangenheit in ihrer Umsetzung die Kündigung völkerrechtlicher Verträge forderten – die Regeln «vor dem Spiel» und nicht erst «während des Spiels» zu klären. Die Kommission stellte sich gegen die Haltung des Bundesrates, dass dieser alleine zuständig sei für die Kündigung von internationalen Abkommen. Vielmehr sei die Kündigung gleich zu regeln wie der Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen: Die Bundesversammlung sei es, die Abschlüsse für wichtige, rechtsetzende Verträge genehmige, also müsse es auch das Parlament sein, das solche Verträge auflösen könne. Mitberücksichtigt werden müsste dabei auch das Referendumsrecht: Auch hier müsse das Prinzip des «actus contrarius», also ein Parallelismus der Zuständigkeiten, angewendet werden. Kündigungen von wichtigen Verträgen seien dem Referendum zu unterstellen.
Auf die Vernehmlassung des Gesetzesentwurfs gingen 36 Stellungnahmen ein. Zwei Drittel (die 15 Kantone BE, SZ, NW, ZG, SO, BS, BL, SH, AR, AI, SG, GR, AG, TI, NE; die fünf Parteien BDP, CVP, FDP, GLP, SP sowie der Städteverband, der Gewerbeverband, der Centre Patronal und die Gesellschaft für Aussenpolitik) sahen nicht nur Handlungsbedarf in der Frage zur Klärung der Zuständigkeit für die Kündigung völkerrechtlicher Verträge, sondern beurteilten den Vorentwurf der SPK-SR auch positiv. Die Kantone Thurgau und Glarus sowie die SVP sprachen sich gegen den Vorschlag aus. Die restlichen Kantone (OW, ZH, LU, FR, VD, VS und GE) und Verbände (Gemeindeverband, economiesuisse) nahmen entweder keine Stellung oder enthielten sich, weil sie mitunter die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung nicht sahen (z.B. economiesuisse). Die Gegner der Vorlage befürchteten eine Verkomplizierung des Verfahrens und eine Relativierung der Kompetenzen der Regierung. Die SVP lehnte die Vorschläge ab, weil sie faktisch darauf hinausliefen, die direktdemokratische Mitbestimmung einzuschränken; zwar nicht beim Abschluss aber bei Neuaushandlung oder Kündigung von Staatsverträgen.

Kündigung von Staatsverträgen

Als Novum in der Geschichte des Bundesstaates machten zum ersten Mal Kantone Gebrauch von ihrem Recht, gegen einen Parlamentsbeschluss das Referendum einzureichen. Elf Kantone (notwendig für ein Kantonsreferendum wären acht gewesen) beantragten eine Volksabstimmung über das Steuerentlastungsprogramm, welches ihrer Meinung nach für die Kantone nicht verkraftbare Steuerausfälle bringen würde.

Erstes Kantonsreferendum (Steuerentlastungsprogramm 2003)