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2019 wurde für E-Voting zu einem schwierigen Jahr. Zwar hatte der Bundesrat bereits 2018 mittels Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte eine flächendeckende Einführung des dritten Abstimmungskanals angestrebt, der insbesondere Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Stimmabgabe erleichtern soll, die Sicherheitsbedenken nahmen aber stark zu. Dies manifestierte sich nicht nur in einer im Februar definitiv lancierten Volksinitiative für ein E-Voting-Moratorium, die ein breites Unterstützungskomitee von links bis rechts hinter sich wusste, sondern auch in den vor allem von den Parteien vorgebrachten negativen Stellungnahmen in der Vernehmlassung zur Teilrevision der politischen Rechte. Zudem revidierten einige Kantone, darunter etwa Aargau, Basel-Landschaft, Glarus oder Jura, ihre Pläne für eine Einführung von E-Voting.
Auch in der Presse nahm die Skepsis gegen E-Voting zu. Das Sicherheitsrisiko sei grösser als der Nutzen, urteilte etwa die NZZ. Insbesondere, weil sich auch gezeigt habe, dass elektronisches Abstimmen nicht zu höherer Beteiligung führe und auch keine Vereinfachung der Stimmabgabe bedeute. Befürwortende von E-Voting betonten hingegen, dass auch briefliches Abstimmen Sicherheitsmängel aufweise. So sei etwa für sehbehinderte Menschen das Stimmgeheimnis nicht garantiert und viele Stimmabgaben würden als ungültig gewertet, weil sie falsch verpackt wurden oder die Unterschrift fehlt. Zudem würden briefliche Stimmen in vielen Kantonen nicht mit dem Stimmregister abgeglichen. Mittels Digitalisierung könnten diese Probleme vermieden werden.

Einen «schweren Rückschlag» – so die NZZ – erlitt das Projekt E-Voting 2019 durch einen sogenannten Intrusionstest der Post. Um zu zeigen, dass die Sicherheitsbedenken unnötig sind, forderten Post und Bundeskanzlei interessierte Personen dazu auf, das von der spanischen Firma Scytl entwickelte und zwischen 25. Februar und 24. März offenegelegte E-Voting-System der Post auf Schwachstellen zu prüfen. Ein «Hacken» des offengelegten Quellcodes in der Art, dass unbemerkt individuelle Stimmabgaben manipuliert oder dass individuelle Stimmabgaben veröffentlicht werden könnten, sollten mit von der Post finanzierten Prämien von bis zu CHF 50'000 belohnt werden. Rund 3'000 Hackerinnen und Hackern hatten sich zum Test angemeldet und deckten bereits nach wenigen Tagen als «gravierend» bezeichnete Sicherheitsmängel auf. So könne das System die universelle Verifizierbarkeit, also eine nachträgliche Überprüfung auf Manipulation, nicht garantieren. Zudem könne ins System eingedrungen und eigentlich gültige Stimmen könnten ungültig gemacht werden. Die Presse erachtete das Hacker-Resultat als «peinlich für die Post» (Blick) oder gar als Rettung der direkten Demokratie – so ein Kommentar in der Sonntagszeitung. Demokratie lebe vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, weshalb Unsicherheiten und Gefahren vermieden werden müssten, meinte die Weltwoche.
Bereit kurz vor dem Intrusionstest hatte die ETH Zürich eine Studie veröffentlicht, mit der gezeigt wurde, dass Individuen bei E-Voting ihre digitale Stimme anonym verkaufen könnten. Dies ist zwar strafbar, könnte bei genügend grosser Zahl an Stimmen aber durchaus zu einer Manipulation von Resultaten führen.

Auch politisch hatte der Rückschlag Folgen. Ende Juni entschied der Bundesrat, die Handbremse zu ziehen. Auch die Vernehmlassung habe gezeigt, dass zwar ein Bedürfnis nach elektronischem Abstimmen und Wählen bestehe, die momentanen Sicherheitsvorkehrungen allerdings nicht genügten. Vorläufig soll deshalb auf die Gesetzesänderung verzichtet werden, mit der E-Voting als dritter Kanal für die Stimmabgabe – neben Urnengang und brieflicher Stimmabgabe – hätte etabliert werden sollen. Das von den Behörden einst formulierte Ziel, dass bei den eidgenössischen Wahlen 2019 mindestens zwei Drittel aller Kantone E-Voting anbieten, wurde damit klar verfehlt. In den Medien wurde dieser «Marschhalt» unterschiedlich kommentiert: Als «Befreiung» wurde das «Ende des E-Votings» in der Sonntagszeitung bezeichnet, während in der Aargauer Zeitung ein «Neustart», aber kein «Denkverbot» gefordert wurde. Die Schweiz habe 60 Jahre gebraucht, bis die briefliche Stimmabgabe eingeführt worden sei, so der Kommentar. Kritisiert wurde der Entscheid des Bundesrats hingegen von der Organisation der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Es sei nicht akzeptabel, dass 180'000 Bürgerinnen und Bürger ihr Beteiligungsrecht weiterhin nicht ausüben könnten, kritisierte deren Präsidentin Ariane Rustichelli. Auch der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) forderten die baldige Einführung digitaler Beteiligungshilfen. Handschriftliches Ausfüllen des Stimmmaterials verhindere die Einhaltung des Stimmgeheimnisses für Sehbehinderte, weil sie auf Hilfspersonen angewiesen seien.

Auch die Post reagierte auf den bundesrätlichen Entscheid und gab ihr bestehendes System noch im Juli auf. Sie wolle ab 2020 eine Alternative anbieten, bei der die bisherigen Sicherheitsprobleme nicht bestünden. Die vier Kantone, die eigentlich noch einen Vertrag mit der Post gehabt hätten (BL, FR, NE, TG), forderten in der Folge Schadenersatz. Doch nicht nur die Post, auch der Kanton Genf stellte den Betrieb seines Systems noch im Juni 2019 ein – nach dem politischen Nein war die finanzielle Unterstützung des Projekts ausgeblieben. Auch die Kantone, die dieses Genfer-System genutzt hatten (AG, BE, GE, LU, SG, VD), hätten es eigentlich bis Ende 2019 nutzen wollen.

Ende Jahr gab der Nationalrat zusätzlich einer parlamentarischen Initiative Folge, die einen «Marschhalt bei E-Voting» fordert. Es sei eine Denkpause nötig, entschied die Mehrheit der grossen Kammer, obwohl die SPK-NR darauf hingewiesen hatte, dass ohne neue Tests kaum Verbesserungen in der Sicherheit möglich seien.

Zum «Vote électronique»-Programm des Bundesrats gehört jedoch nicht nur E-Voting, sondern auch die elektronische Behördeninformation sowie das digitalisierte Unterschriftensammeln. Die Diskussionen um dieses E-Collecting, also um die Idee, Initiativen mittels digitaler statt analoger Unterschriften unterstützen zu können, konzentrierten sich 2019 auf «Online-Plattformen», die laut NZZ zum «Brutkasten der Demokratie» würden. Die Möglichkeit, via solche Plattformen – die bekannteste darunter ist etwa «WeCollect» – Unterschriftenbogen zu verbreiten, die heruntergeladen, ausgedruckt, ausgefüllt, unterschrieben und eingesandt werden müssen, würde die etablierten Parteien herausfordern, da diese neue Art der Unterschriftensammlung eben auch für wenig oder nicht parteilich organisierte Komitees wesentlich einfacher sei als die bisherigen Formen. Freilich können entsprechende Unterschriftenbogen auch direkt auf der Internetseite der Bundeskanzlei heruntergeladen werden. Was die Sammelplattformen allerdings wertvoll mache, seien deren Listen an Adressdaten. Häufig hinterliessen unterschriftswillige Bürgerinnen und Bürger freiwillig ihre persönlichen Angaben auf einer Plattform und könnten so informiert werden, wenn Volksinitiativen mit ähnlicher Stossrichtung lanciert werden. Solche «zielgruppenspezifische[n] Daten sind so etwas wie Goldstaub in Zeiten, in denen politische Gruppierungen mittels Big Data ihren Wählern näherkommen wollen», so die NZZ. Sollten Referenden und Volksinitiativen dadurch in Zukunft einfacher zustandekommen, müsse über eine Erhöhung der Unterschriftenzahlen nachgedacht werden, so die Zeitung weiter.
In die Kritik geriet Daniel Graf, der Gründer von WeCollect, da er mit seiner Plattform vor allem Anliegen unterstütze, die aus eher linken Kreisen stammten. Auf der einen Seite führte dies zu alternativen Angeboten seitens ähnlicher Plattformen aus dem rechtsbürgerlichen ideologischen Spektrum, auf der anderen Seite überführte Graf WeCollect in eine Stiftung, in der künftig mehrere Personen entscheiden sollten, welche Volksbegehren unterstützt werden. Graf gab zu Protokoll, er wolle mit seiner Plattform die direkte Demokratie fördern und es vor allem auch zivilgesellschaftlichen Gruppierungen ermöglichen, direktdemokratische Instrumente zu nutzen, die nicht nur Parteien und mächtigen Interessenorganisationen vorbehalten sein sollen.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

Bei den Nationalratswahlen 2019 im Kanton Glarus sah es lange danach aus, als könnte der bisherige Martin Landolt, Präsident der BDP Schweiz, den einzigen Glarner Nationalratssitz kampflos verteidigen. Anfangs September lancierte die SP, wie schon bei den Wahlen 2015, doch noch eine Kandidatur, um Landolt den Sitz streitig zu machen. Vor vier Jahren hatte Jacques Marti (SP) ein gutes Resultat erzielte und Landolt ernsthaft in Bedrängnis gebracht. 2019 wollte die Partei an diesen Teilerfolg anknüpfen und schickte Priska Grünenfelder gegen Landolt ins Rennen. Bei einer Wahl wäre Grünenfelder die erste Frau aus dem Glarnerland im nationalen Parlament geworden. Durch die Frauen- und Klimastreiks erhoffte sie sich zusätzlichen Auftrieb. Trotzdem wäre ein Erfolg der politisch unerfahrenen Kandidatin – Grünenfelder war Sekundarlehrerin und hatte noch nie ein politisches Amt bekleidet – gegen das politische Schwergewicht Landolt eine grosse Überraschung gewesen.

Am Wahlsonntag blieb, anders als bei den Ständeratswahlen, eine Überraschung aus. Martin Landolt (6'396 Stimmen) gewann das Rennen deutlich und wurde damit zum dritten Mal wiedergewählt. Priska Grünenfelder (2'861 Stimmen) konnte nur rund einen Drittel der Wähler von sich überzeugen. Die Stimmbeteiligung fiel um 1.6 Prozentpunkte auf 39.9 Prozent und blieb somit deutlich unter dem nationalen Durchschnitt.

Nationalratswahlen 2019 – Glarus
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2019 - Überblick

Im Frühjahr deutete noch nicht viel darauf hin, dass die Ständeratswahlen 2019 im Kanton Glarus, wo bei den Wahlen ins Stöckli auch 16-Jährige schon ihre Stimme abgeben können, im Oktober für Spannung sorgen könnten. Die beiden Bisherigen, Thomas Hefti (fdp) und Werner Hösli (svp) traten wieder zur Wahl an. Beide waren 2014 bei Ersatzwahlen in den Ständerat gewählt und bei den Wahlen 2015 problemlos bestätigt worden. Im Vorfeld der Wahlen 2019 lobten sie ihre gute Zusammenarbeit im Ständerat und unterstützten sich gegenseitig im Wahlkampf, etwa durch gemeinsame Inserate. Eine erneute Glarner FDP-SVP-Standesstimme verhindern wollte der Grüne Mathias Zopfi. Der 35-jährige Anwalt konnte in seinen jungen Jahren schon auf eine beachtliche politische Karriere zurückblicken. Er sass seit 2010 im Landrat, bekleidete als erster Grüner das Amt des Glarner Landratspräsidenten und war seit 2015 Gemeindevizepräsident von Glarus Süd. Er trat im Wahlkampf als gemässigter, gewerbeverbundener, «bürgerlicher Grüner» auf, der gerne die Rolle des Brückenbauers übernimmt. Trotzdem wurde für Zopfi nicht mehr als ein Achtungserfolg erwartet.

Am Wahlsonntag kam es dann aber zur faustdicken Überraschung. Alle drei Kandidaten erreichten das absolute Mehr von 4'973 Stimmen. Zwar wurde Thomas Hefti wie erwartet mit dem besten Resultat der drei Kandidaten wiedergewählt (7'544 Stimmen). Doch auf dem zweiten Rang fand sich nicht wie erwartet Werner Hösli, sondern Mathias Zopfi (5'684 Stimmen) mit 252 Stimmen Unterschied vor dem SVP-Vertreter und wurde damit ebenfalls im ersten Wahlgang gewählt. Zopfi zog damit als erster grüner Glarner in eine der beiden Bundeshauskammern ein. Zum ersten Mal überhaupt wurde zudem im Kanton Glarus ein eidgenössischer Parlamentarier abgewählt. Während Hösli in Glarus Süd, der Heimatgemeinde von allen drei Kandidaten, rund 200 Stimmen mehr holte als sein Widersacher, konnte Zopfi in der Gemeinde Glarus den Unterschied machen, wo er gut 400 Stimmen auf Hösli herausholte. Der kantonale SVP-Parteipräsident Kaspar Krieg schob einen Teil der Schuld an der Wahlschlappe der FDP in die Schuhe, welche sich laut ihm nicht an die bürgerliche Vereinbarung gehalten hätten, indem sie teilweise offen für Zopfi anstatt für Hösli geworben haben sollen. Mit diesem historischen Ergebnis wurde der frischgebackene Ständerat Zopfi innert kürzester Zeit schweizweit zu einem Symbol für die grüne Welle, welche den Grünen und Grünliberalen in vielen Kantonen grosse Gewinne bescherte. Und während Thomas Hefti nun mit dem Amt des Ständeratspräsidenten liebäugelt, das er in zwei Jahren übernehmen könnte, deutete Werner Hösli nach der Wahlniederlage an, dass er seine politische Karriere womöglich beenden werde.

Ständeratswahlen 2019 – Glarus
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2019 (nach Kantonen)
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2019 - Überblick

Die Virulenz der Debatten um das Thema E-Voting nahm 2018 weiter zu. Diskutiert wurde insbesondere, ob der Nutzen, der mit «Vote électronique» gewonnen werde, das Schadenpotenzial übertreffen könne. Während der Bundesrat und zahlreiche Kantone die Entwicklung von E-Voting vorantrieben, wuchs die Skepsis in den eidgenössischen Räten. Eine grössere gesellschaftliche Debatte zum Thema blieb vorerst noch aus, kann aber im Rahmen einer angekündigten Volksinitiative zu einem Verbot von E-Voting erwartet werden. Ende Jahr entschied sich der Kanton Genf, sein seit 2003 bestehendes System CHVote aus Kostengründen nicht weiter zu entwickeln und es per 2020 vom Markt zu nehmen. Damit verblieb einzig das System der Post, das im Frühling 2019 einem vom Bund finanzierten Intrusionstest unterzogen werden soll.

«Von einem Siegeszug des E-Voting in der Schweiz kann beim besten Willen nicht die Rede sein», hatte die NZZ bereits im Februar 2018 den Stand der Entwicklung des elektronischen Abstimmens kommentiert. Es ginge nicht nur um die wichtigen Sicherheitsbedenken: Auf dem Spiel stünden die Wahrung des Stimmgeheimnisses und die Garantie der unverfälschten Stimmabgabe. Grund für den Kommentar war die Ankündigung der Bundeskanzlei, die bestehenden E-Voting Systeme – das vom Kanton Genf betriebene CHVote und das System der Post – einem Härtetest zu unterziehen. Diese Forderung, verbunden mit einem Preisgeld über CHF 1 Mio., war bereits von Marcel Dobler (fdp, SG) als Motion formuliert worden (Mo. 17.3852), die dieser allerdings nach der Ankündigung der Bundeskanzlei zurückzog. Als Termin für diesen Stresstest nannte der Bund das erste Quartal 2019. Gleich nach der Ausschreibung Ende Jahr meldeten sich mehr als 400 Interessentinnen und Interessenten, die das System hacken wollten

Eine neue Wende bekam die Diskussion um E-Voting Ende Februar mit der Vorankündigung der Lancierung einer Volksinitiative zur Verhinderung von E-Voting. Ein Komitee um den Luzerner Nationalrat und IT-Unternehmer Franz Grüter (svp, LU) und den Chaos Computer Club kündigte an, «Vote électronique» stoppen zu wollen. Man könne zwar auch die Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte, die ja noch immer nicht vollzogen sei, mit einem Referendum bekämpfen, aber dann sei es vielleicht zu spät. In der Tat schufen immer mehr Kantone Voraussetzungen für elektronisches Abstimmen. Die Initianten waren sich einig, dass jedes Wahlsystem gehackt werden könne. Dies sei aber noch nicht einmal nötig: Wenn nur schon der Anschein erweckt werde, dass bei einer Abstimmung nicht alles mit rechten Dingen zugehe, nehme das Vertrauen in das Abstimmungsergebnis schaden, betonten sie. So werde die Demokratie de facto abgeschafft, warnte Hernâni Marques vom Chaos Computer Club, der bereits im Referendumskomitee gegen das Büpf gesessen hatte. Einigendes Merkmal des Initiativkomitees war das Misstrauen gegen die Bundeskanzlei, die E-Voting auch in den Kantonen vorantrieb. Die Vorwürfe seien nicht berechtigt, gab Barbara Perriard, die Leiterin politische Rechte in der Bundeskanzlei, zu Protokoll. Das Referendum hätte bereits 2002 bei der Einführung der E-Voting-Versuche ergriffen werden können. Zudem gebe es ja auch die Möglichkeit von kantonalen Referenden. Auch die Bundeskanzlei strebe höchste Sicherheit in Zusammenhang mit E-Voting an. Mit der vollständigen Verifizierbarkeit, die vom Bund von den E-Voting-Systemen verlangt werde, sei aber sichergestellt, dass Angriffe entdeckt würden.

Von verschiedener Seite wurde begrüsst, dass mit einer Initiative eine breite Grundsatzdebatte über den neuen Wahl- und Stimmkanal geführt werden solle. Uneinig war man sich allerdings, wie gross das Schadenpotenzial sei und ob der Nutzen im Vergleich dazu genügend gross sei. Dass ein solcher insbesondere für die Auslandschweizerinnen und -schweizer, aber auch für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. Personen, die von einer Behinderung betroffen sind) bestehe, war unbestritten. Häufig wurde auch ins Feld geführt, dass die Beteiligung – vor allem auch von Jugendlichen – dank elektronischem Abstimmen und Wählen zunehmen würde. Die digitale Stimmabgabe müsse als Chance betrachtet werden, weil sie den Prozess der Stimmabgabe vereinfache und helfe, ungültige Stimmen zu vermeiden, wurde argumentiert. Diskutiert wurde darüber hinaus, dass auch das briefliche Abstimmen nicht vollständig sicher sei und auch dort Pannen passierten. Wichtig sei, dass Fehler entdeckt würden und dass eingeschätzt werden könne, ob eine Abstimmung notfalls, also wenn das Resultat entscheidend beeinflusst wurde, wiederholt werden müsse. Eine solche Einschätzung sei aber gerade bei der Papierwahl häufig nicht möglich: So seien etwa nicht nur analoge, sondern auch viele elektronische Systeme zur Auszählung von Stimmen zu wenig verlässlich. Zum so genannten E-Counting hatte sich die GPK schon 2017 kritisch geäussert. Bei der elektronische Stimmabgabe sei eine Auszählung der Stimmen nicht nur wesentlich einfacher, sondern auch schneller und billiger. E-Voting solle deshalb nicht vorschnell verworfen werden (TA 17.4.18) und sei besser als sein momentaner Ruf (BaZ 24.4.18). Digital Abstimmen sei zudem so billig, dass man mehr direkte Demokratie zulassen könne (AZ 5.5.18).

Bundeskanzler Walter Thurnherr, von der NZZ als «Mister E-Voting der Schweiz» (NZZ 17.2.18) bezeichnet, zeigte sich in einem Interview Ende April (NZZ 28.4.18) ob der wachsenden Skepsis gegenüber E-Voting erstaunt. Vor nicht allzu langer Zeit habe der Bundesrat Vorstösse bekämpft, mit denen eine rasche und flächendeckende Einführung von «Vote électronique» gefordert worden sei. Er selber denke, dass man das kalkulierbare Risiko eingehen könne. Man könne das mit einem gut gesicherten Haus vergleichen, bei dem ein Einbruch nicht mit hundertprozentiger Sicherheit ausgeschlossen werden könne, man aber sofort feststellen könne, wenn wirklich jemand eingedrungen sei. Aber manchmal brauche es Zeit, bis Neuem genügend Vertrauen entgegengebracht werde. Im Kanton Graubünden habe man etwa während 25 Jahren das Auto verboten. Eine solche Ablehnung von Neuem sei aber immer auch eine legitime Entscheidung.

Verschiedene E-Voting-Tests in den Kantonen fielen unterschiedlich aus. So zeigte sich etwa in den Pilotgemeinden im Kanton St. Gallen bei den eidgenössischen Abstimmungen vom März 2017 ein recht deutlicher Rückgang der Zahl online Abstimmender, obwohl die Stimmbeteiligung höher war als bei früheren E-Voting-Versuchen. Man müsse sich fragen, ob hier wirklich ein Bedürfnis bestehe, weil brieflich abstimmen schon heute sehr bequem sei, gab Martin Stöckling, der Stadtpräsident von Rapperswil-Jona, einer der St. Galler Testgemeinden, zu bedenken. Auch im Kanton Genf – dem eigentlichen Pionierkanton hinsichtlich E-Voting – zeigten Auswertungen, dass elektronisches Abstimmen die Wahlbeteiligung eher nicht erhöht. Erste Tests im Kanton Thurgau wurden im September hingegen als «geglückt» bezeichnet (TG 24.9.18).

In den eidgenössischen Räten schien die Skepsis gegenüber E-Voting zu wachsen: Zwei kritische Vorstösse wurden in der Herbstsession zwar abgelehnt, aber die SPK-SR gab einer parlamentarischen Initiative Müller (fdp, LU; Pa.Iv. 18.427) Folge. Der Bundesrat trieb die Entwicklung dennoch entsprechend seines Fahrplans weiter voran. Vor den Sommerferien beauftragte er die Bundeskanzlei mit einer Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, die Ende 2018 in die Vernehmlassung gegeben wurde. Ziel war nach wie vor der ordentliche Betrieb von E-Voting.
Auch in den Kantonen schien die Euphorie für E-Voting ungebremst. Acht Kantone verwendeten «Vote électronique» weiterhin testweise (AG, BS, BE, FR, GE, LU, NE, SG). Mitte Juni entschied der St. Galler Kantonsrat, E-Voting flächendeckend in allen Gemeinden einzuführen. Der Kanton Thurgau erhielt ebenfalls im Juni die Bewilligung, und auch die Kantone Glarus, Graubünden und Waadt kündigten an, E-Voting bald einführen zu wollen. Im Kanton Uri hatte sich das Parlament jedoch bereits im März gegen die Einführung von E-Voting entschieden; im Kanton Jura erfolgte der abschlägige Entscheid im Dezember 2018.

Die bundesrätliche Entscheidung, trotz Kritik an der Idee der Einführung von «Vote électronique» als ordentlichem Stimmkanal festzuhalten, rief freilich erneut die Skeptikerinnen und Skeptiker auf den Plan. Neu wurden verschiedene Berichte über Wahlmanipulation und Datenklau aus dem Ausland ins Feld geführt. Es stimme zwar, dass das Individuum viele Dinge immer stärker digital organisiere und löse. Während aber bei Sicherheitslücken z.B. beim E-Banking nur Einzelne geschädigt würden, stehe bei Fehlern beim E-Voting das Vertrauen in die gesamte Demokratie auf dem Spiel, warnte etwa Balthasar Glättli (gp, ZH), der sich nach eigenen Aussagen «vom Skeptiker zum Gegner» gewandelt habe (AZ 28.6.18). Zwar werde mit E-Voting gewiss administrativer Aufwand erspart, Änderungen an Abstimmungsprozeduren seien aber «gleichsam operative Eingriffe an den Herzkammern der Demokratie», warnte die Weltwoche (11.10.18). Freilich gebe es auch Fehler bei Briefabstimmungen, diese seien aber viel einfacher aufzudecken. Wollte man bei herkömmlichen Abstimmungen ein Abstimmungsergebnis aus betrügerischer Absicht verfälschen, wäre die Zusammenarbeit zahlreicher Zählbüros aus unterschiedlichen Gemeinden vonnöten. Mit E-Voting würde dies bereits einem einzelnen Hacker gelingen, der nicht mal vor Ort sein müsse, gab der ehemalige Nationalrat Jean-Christophe Schwaab (VD, sp) in einem Interview in der Tribune de Genève (20.12.18) zu bedenken.

Mitte August mischte sich die Auslandschweizer-Organisation (ASO) in die Diskussion ein. Als Reaktion auf die lauter werdende Kritik an E-Voting lancierte sie an ihrem jährlichen Kongress eine Online-Petition, mit der gefordert wurde, dass bis 2021 alle Auslandschweizerinnen und -schweizer elektronisch wählen und abstimmen können. Ende November wurden der Bundeskanzlei 11'492 Unterschriften aus über 150 Ländern übergeben. Viele der rund 725'000 im Ausland wohnhafter Schweizerinnen und Schweizer seien auf den elektronischen Stimmkanal angewiesen – so die Begründung für die Petition.

Ende November wurde bekannt, dass der Kanton Genf sein seit 2003 bestehendes System CHVote einstellen wird. Die verlangte Weiterentwicklung des Systems würde nicht nur eine Verzögerung, sondern deutlich höhere Entwicklungs- und Betriebskosten nach sich ziehen. Diese wollten aber die Vertragskantone Aargau, Bern, Luzern und St. Gallen nicht mittragen, worauf der Genfer Staatsrat beschloss, das bestehende System nicht weiterzuentwickeln und nur noch bis Februar 2020 zur Verfügung zu stellen. Kurz zuvor hatte der Chaos Computer Club bekannt gemacht, dass Nutzerinnen und Nutzer des Onlinezugangs von CHVote relativ einfach auf eine falsche Seite umgeleitet werden können, ohne dies zu bemerken. Dies sei aber schon lange bekannt und habe nichts mit dem Rückzug des Systems zu tun (AZ 29.11.18). Nach der Aufgabe des Konsortiums aus neun Kantonen (ZH, GL, FR, SO, SH, SG, GR, AG, TG) im Jahr 2015 – deren System war vom Bund als zu wenig sicher beurteilt worden – bestand also nur noch ein System, nämlich jenes der Post.
Nebst der hängigen parlamentarischen Initiative Müller wurden in der Folge im Parlament weitere Vorstösse (Mo. 18.4375 und 18.4225) eingereicht, die einen möglichen Alleingang der Post vor allem aus Sicherheitsbedenken verhindern wollten. Auch in einigen Kantonen wurden Vorstösse eingereicht, die aufgrund des Ausstiegs von Genf einen Marschhalt verlangten. Die Kantone Aargau, Bern, Luzern und St. Gallen gaben hingegen bekannt, zum System der Post wechseln zu wollen oder einen Wechsel zumindest zu prüfen. Bereits Ende Juni hatte die Stadt Zug angekündigt, ein neues auf der Blockchain basierendes, zusammen mit der Fachhochschule Luzern entwickeltes E-Voting-System testen zu wollen.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

Die Diskussionen um die Vor- und Nachteile von E-Voting hielten auch im Jahr 2015 an. Die kritischen Stimmen wurden dabei immer lauter: Insbesondere die Frage der Sicherheit wurde virulent debattiert. Eigentlich sei es unwichtig, ob zu erwartende Hackerangriffe erfolgreich seien oder nicht, das Vertrauen ins Wahlsystem und letztlich in die Demokratie würden so oder so Schaden nehmen, hiess es von dieser Seite. Von den Befürwortenden wurde hingegen hervorgehoben, dass E-Voting die politische Beteiligung wenn nicht erhöhen, so doch wenigstens halten könne. Insbesondere für die Auslandschweizerinnen und -schweizer sei elektronisches Abstimmen und Wählen teilweise die einzige Möglichkeit, rechtzeitig an die Unterlagen gelangen und teilnehmen zu können. So zeigten Studien aus den Kantonen Genf und Neuenburg, die nicht nur Auslandschweizerinnen und -schweizern das elektronische Abstimmen erlauben, sondern auch einem Teil der ansässigen Bevölkerung, dass das Instrument die Beteiligung nicht erhöht, aber vor allem im Ausland recht rege benutzt wird. E-Voting sei vor allem als Substitut der brieflichen Abstimmung zu betrachten und erschliesse kaum neue Abstimmende, so das Fazit dieser Analysen. Es sei klar, dass Sicherheit und Zuverlässigkeit an erster Stelle stehen müssten, erklärten die Befürwortenden, man könne aber die technische Entwicklung nicht aufhalten – null Risiko gebe es nirgends. Auch für den Bundesrat stand die Sicherheit im Zentrum – er forderte nach wie vor «Sicherheit vor Tempo». Auch wenn das Fernziel wahrscheinlich einst flächendeckendes E-Voting sein dürfte, wurde in den Testkantonen bisher lediglich ein maximaler Anteil von 10 Prozent der Stimmberechtigten für E-Voting zugelassen.

Derweil wurden die Experimente mit dem elektronischen Abstimmen in den Testkantonen fortgeführt. Bisher hatten 13 Kantone erste Versuche mit E-Voting durchgeführt (ZH, GL, FR, SO, SH, SG, GR, AG, TG, GE, LU, BS, NE). Im Kanton Zürich lehnte das Parlament einen Vorstoss der SVP ab, der einen Übungsabbruch verlangt hätte. Der Kanton Bern stellte die Umsetzung im Berichtsjahr wieder zurück. In Genf beantragte die Regierung, den Quellcode des eigenen Systems im Internet zu publizieren, um die Transparenz zu erhöhen und Dritten die Möglichkeit zu geben, das System auf seine Sicherheit zu überprüfen.

In technischer Hinsicht bestanden schweizweit drei verschiedene Systeme, die sich konkurrierten. Das so genannte «Genfer System (CHvote)», das vom Kanton selber entwickelt worden war, nutzen neben dem Kanton Genf auch die Kantone Basel-Stadt und Luzern – und bis zum abschlägigen Entscheid auch Bern. Die spanische Firma Scytl war in Neuenburg für die Umsetzung von E-Voting zuständig und ein so genanntes Konsortium aus neun Kantonen (ZH, GL, FR, SO, SH, SG, GR, AG, TG) bezog die Technik von der Schweizer Tochter des US-Konzerns Unisys. Die Abhängigkeit von ausländischen Firmen geriet allerdings zunehmend in die Kritik, da das Risiko von Spionage gross sei. Als dann die Schweizerische Post auf dem E-Voting-Markt auftrat, wechselte der Kanton Neuenburg zu dieser neuen Plattform. Allerdings arbeitete die Post eng mit dem spanischen Unternehmen Scytl zusammen, das zwar im E-Voting-Bereich weltweit führend ist, aber laut der Zeitung Schweiz am Sonntag auch das US-Verteidigungsministerium zu seinen Kunden zähle.

Im Wahljahr 2015 beantragten die E-Voting-Kantone, zum ersten Mal nicht nur Abstimmungen, sondern auch Wahlen mittels E-Voting durchzuführen. 2011 war dies erst für Auslandschweizerinnen und -schweizer aus vier Kantonen möglich gewesen. 2015 sollten nun im Ausland wohnende Schweizerinnen und Schweizer aus den 13 dies beantragenden Kantonen in den Genuss von E-Voting bei Wahlen kommen (AG, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, SO, SG, SH, TG, ZH). Im Sommer entschied der Bundesrat allerdings, das Gesuch der neun Kantone des Konsortiums nicht zu bewilligen, weil das System eine Lücke beim Stimmgeheimnis aufweise. Offenbar bestand eine Möglichkeit, vom System gelöschte Daten später wiederherzustellen. Der Entscheid des Bundesrates wurde als «schwerer Rückschlag» kommentiert (NZZ). Die betroffenen Kantone kritisierten ihn harsch und der Interessenverband der Auslandschweizerinnen und -schweizer (ASO) zeigte sich «bestürzt». Die Kritiker hingegen sahen sich bestätigt: Die Junge SVP überlegte sich die Lancierung einer Volksinitiative, mit der der sofortige Übungsabbruch verlangt würde.
Den restlichen vier Kantonen (NE, GE, BS, LU) gab die Regierung freilich grünes Licht. Damit konnten die rund 34'000 im Ausland wohnenden und aus diesen vier Kantonen stammenden sowie 96'000 in den Kantonen Neuenburg und Genf domizilierte Wahlberechtigte per Internet wählen, wovon dann letztlich allerdings lediglich rund 13'000 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch machten.

Nachdem der Bundesrat dem Konsortium mit seinem Entscheid praktisch den Todesstoss verpasst hatte, buhlten das Genfer System und das neue System der Post um die neun Kantone, die dem Konsortium angehört hatten. In der Tat hatte dieses Ende September beschlossen, nicht mehr in das System zu investieren und sich entsprechend aufzulösen. Die Zukunft des E-Voting schien damit unsicher und das erklärte Fernziel einer flächendeckenden Möglichkeit für elektronisches Abstimmen und Wählen war in weite Ferne gerückt.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

Im Kanton Glarus sah es lange danach aus, als würde Martin Landolt bei den Nationalratswahlen 2015 keine Konkurrenz erhalten. Der BDP-Vertreter sitzt seit sechs Jahren in der grossen Kammer und ist in der noch jungen Partei damit fast schon ein «Urgestein». 2014 verlor Landolt die Ersatzwahl für den Ständerat gegen FDP-Mann Thomas Hefti, weswegen er und seine Partei sich nun darauf konzentrierten, den Nationalratssitz zu verteidigen. Zwischenzeitlich wurde darüber spekuliert, ob die SVP den Sitz von Landolt angreifen würde. Das mutmassliche Kalkül hinter diesem Plan bestand darin, der BDP einen empfindlichen Sitzverlust zuzufügen, um die Chancen auf einen Wiederantritt von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf zu verringern. Laut einem Bericht der Südostschweiz wurde dieses Vorhaben jedoch begraben, da man sich nur Chancen auf einen Sitzgewinn erhoffen könnte, wenn mehrere Kandidaten gleichzeitig gegen Landolt antreten würden.

Fünf Wochen vor den Wahlen landeten die Glarner Sozialdemokraten dann einen Überraschungscoup und lancierten kurz vor Ende der Eingabefrist Jacques Marti – Sohn des letzten Glarner SP-Nationalrates Werner Marti – als Kandidaten. Der Angriff der Sozialdemokraten schien manche zu verwundern, hatte die SP doch mit Landolt und der BDP das Heu eher auf der selben Bühne als mit den Ständeratskandidaten der FDP und der SVP. Die SVP reagierte auf die SP-Kandidatur mit der Ansage, man wolle nun doch einen eigenen Kandidaten für den Nationalrat ins Auge fassen. Die politische Spirale drehte sich sogar noch weiter, als die BDP sagte, sie ziehe angesichts der Pläne der SVP ihrerseits einen Angriff auf den Ständerat in Erwägung. Letztlich blieb das jedoch leeres Geplänkel und die SVP beliess es bei der Verteidigung des eigenen Ständeratssitzes von Werner Hösli. Dies war wohl auch auf die Ankündigung Martis zurückzuführen, sein Antreten im Falle einer SVP-Kandidatur noch einmal zu überdenken. Damit ging der Poker der SP auf, und Marti trat als einziger Gegenspieler von Martin Landolt an. In der heissen Phase des Wahlkampfes kam es zur eher kuriosen Situation, dass sogar ein bürgerliches Komitee für die Wahl Martis warb. Höhepunkt war die Aussage von SVP-Präsident Toni Brunner, dass selbst er unter diesen Umständen seine Stimme einem Sozialdemokraten geben würde. Obwohl Rechtsanwalt Marti klar dem pragmatischen Flügel der SP zugerechnet werden konnte, erschien dies doch einigermassen verblüffend. In den Medien war zu lesen, dass man Landolt auf Seiten der SVP wohl seine Aussagen zur angeblich ‘nationalsozialistischen Rhetorik’ der Partei nicht verziehen habe. Die Diskussionen führten auch dazu, dass die Glarner Nationalratswahlen ins nationale Rampenlicht gerieten, weil ein Sitzverlust von BDP-Präsident Landolt schmerzliche Konsequenzen für die nationale Partei und ihre Bundesrätin Widmer-Schlumpf zur Folge gehabt hätte. Bei der FDP sorgten das bürgerliche Unterstützungskomitee für Marti und die Ränkespiele der SVP letztlich für heftige Kritik, worauf sich die Freisinnigen doch noch für eine offizielle Unterstützung Landolts entschieden.

Mit einem tatsächlich eher knappen Vorsprung setzte sich Martin Landolt schliesslich gegen seinen sozialdemokratischen Herausforderer durch. Der BDP-Amtsinhaber erhielt 5'423 Stimmen, während Marti auf 4'742 Stimmen kam. Die Wahlbeteiligung lag bei 41.5%. Angesichts der schmerzhaften Verluste auf nationaler Ebene, durfte die BDP damit zumindest im Kanton Glarus aufatmen.

Kanton Glarus -Nationalratswahlen 2015
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Wie bei den Nationalratswahlen, sah es auch bei den Ständeratswahlen im Kanton Glarus lange nach einem konkurrenzlosen Durchwinken der Amtsinhaber aus. Zur Wiederwahl stellten sich Thomas Hefti von der FDP und Werner Hösli von der SVP. Beide hatten ihr Amt während der letzten Legislatur aus tragischen Gründen angetreten: Hefti hatte den 2013 verstorbenen Pankraz Freitag ersetzt, während Hösli nur wenige Monate später für den damals krebskranken und mittlerweile ebenfalls verstorbenen This Jenny nachgerückt war.

Die Kandidatur von FDP-Ständerat Thomas Hefti galt gemeinhin als ungefährdet. Dass aber Werner Hösli keine Konkurrenz zu erhalten schien, war nicht selbstverständlich. Hösli war nämlich als ehemaliges Bankratsmitglied der Glarner Kantonalbank – zusammen mit dem Rest der damaligen Führungsetage – erstinstanzlich vom Kantonsgericht verurteilt worden. Die Führung der Bank wurde verantwortlich gemacht für eine angeblich verfehlte Kreditpolitik, welche 2008 zu Wertberichtigungen von fast 100 Millionen Franken geführt hatte. Werner Hösli stellte sich aber auf den Standpunkt, stets mit gutem Gewissen gehandelt zu haben, und er hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Hinzu kam, dass Hösli stets offen mit der Thematik umging und seine rechtliche Verwicklung bereits bei seiner erstmaligen Wahl bekannt war. Aus diesem Grund wurde nicht davon ausgegangen, dass die Affäre den SVP-Amtsinhaber in grossem Masse gefährden würde. Mit der SP-Kandidatur von Jacques Marti, der bei den Nationalratswahlen Martin Landolt (bdp, GL) angriff, kam es in der BDP ihrerseits zu Überlegungen, ob die Partei als Reaktion darauf in den Ständeratswahlkampf eingreifen solle. Schlussendlich entschied sich die Partei aber gegen dieses Vorhaben und konzentrierte sich stattdessen vollends auf die Verteidigung ihres Nationalratssitzes. Nur gerade drei Wochen vor dem Wahltermin, erwuchs den beiden Amtsinhabern dann doch noch Konkurrenz. Der Unternehmer Hans-Peter Legler entschied sich für ein Antreten, um dem Glarner Stimmvolk eine ‘parteiunabhängige Alternative’ anzubieten. Seine Kandidatur war erklärtermassen gegen Hösli gerichtet, dem er unter anderem vorwarf, in Bern nicht für die Wasserkraft und die Energiewende einzutreten.

Die Glarner Ständeratswahlen trotz der Konkurrenz bereits im ersten Wahlgang entschieden. Thomas Hefti von der FDP gelang mit 8’619 Stimmen ein Glanzresultat, mit dem er das absolute Mehr von 4’827 Stimmen deutlich übertraf. Mit etwas weniger Vorsprung übersprang auch Werner Hösli diese Hürde. Der SVP-Kandidat erhielt insgesamt 5'469 Stimmen. Der last-minute Kandidat Hans-Peter Legler zeigte sich mit seinem Endergebnis von 3'335 Stimmen durchaus zufrieden. Des Weiteren erhielten Jacques Marti von der SP – eigentlich nur Nationalratskandidat – 683 Stimmen und Vereinzelte deren 1'201. Diese hohe Anzahl an Proteststimmen und die tiefe Wahlbeteiligung (41.5%) lassen darauf schliessen, dass das Glarner Stimmvolk wohl doch nicht ganz zufrieden war mit der präsentierten Auswahl.

Kanton Glarus -Ständeratswahlen 2015
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2015 (nach Kantonen)

Im Kanton Glarus erwuchs den beiden Bisherigen Pankraz Freitag (fdp) und This Jenny (svp) grüne Konkurrenz. Karl Stadler (gp), der von der SP unterstützt wurde, wollte eine echte Alternative zu den Bürgerlichen darstellen. Vervollständigt wurde das Kandidatenquartett durch den Parteilosen Kurt Reifler. Mehr als Achtungserfolge konnten die beiden Herausforderer aber nicht verbuchen. Jenny (5'416) und Freitag (5'359) wurden bestätigt. Stadler (2'983) und Reifler (2'691) erhielten aber beide mehr als 2'500 Stimmen.

Kanton Glarus – Ständeratswahlen 2011
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2011 (nach Kantonen)

Im Gegensatz zum Ständerat wurde die Konkurrenz um den Nationalratssitz im Kanton Glarus, der von Martin Landolt (bdp) gehalten wurde, als gering eingeschätzt. Lange war Landolt der einzige Bewerber. Erst rund einen Monat vor den Wahlen reichte Yannick Schiess (juso) seine Kandidatur ein. Schiess verbuchte mit 24,6% der Stimmen zwar einen Achtungserfolg, konnte aber den Sitz, den die SP seit 1991 inne gehabt hatte, mit dem Rücktritt von Werner Marti Ende 2008 allerdings an die BDP abgeben musste, nicht zurückgewinnen. Landolt erhielt von 61,7% der an der Wahl teilnehmenden Glarner die Unterstützung. Rund 14% der Stimmen gingen zudem an Ständeratskandidierende oder Vereinzelte. Dies und die schweizweit geringste Wahlbeteiligung (34,2%) wurden als Zeichen des Protests gegen den mangelnden Wettbewerb interpretiert.

Kanton Glarus – Nationalratswahlen 2011
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2011 (nach Kantonen)

Nach dem Rücktritt von Werner Marti (sp) fand im Kanton Glarus eine Ersatzwahl für den einzigen Glarner Nationalratssitz statt. Die SP trat mit Christoph Zürrer an. Sie erhielt gleich von drei Parteien Konkurrenz: Die BDP nominierte ihren Parteipräsidenten Martin Landolt, die SVP Peter Rothlin und die CVP Paul Hösli. Die Wahl hatte eine besondere Bedeutung für die BDP, da ihr im Nationalrat bisher ein Sitz zur Bildung einer eigenen Fraktion fehlte. Landolt (bdp) erhielt die Unterstützung der FDP. Er konnte sich bei der Wahl mit deutlichem Vorsprung durchsetzen und erhielt 4829 Stimmen. An zweiter Stelle lag Zürrer (sp) mit 3174 Stimmen, hinter ihm folgten Rothlin (svp) mit 2954 Stimmen und Hösli (cvp) mit 1964 Stimmen. Die SP musste nach 17 Jahren den Verlust ihres Nationalratssitzes hinnehmen.

Nationalratsersatzwahl Glarus 2009

In den Kantonen der Zentralschweiz gab es nur wenige Veränderungen. So blieb in Luzern die Sitzverteilung zwischen den Parteien (3 CVP, 2 FDP, 3 SVP, 1 SP, 1 GP) gleich. Auch die Stimmenanteile der Parteien veränderten sich nur unwesentlich, die SVP konnte allerdings um 2,6 Prozentpunkte auf 25,3% zulegen. Zudem kam es zu einem innerparteilichen Wechsel: Pius Segmüller (cvp), ehemaliger Kommandant der Schweizergarde, wurde anstelle seines Parteikollegen Franz Brun in den Nationalrat gewählt. Im Kanton Zug wurden die drei bisherigen Nationalräte (1 CVP, 1 SVP, 1 Alternativer Grüner) wieder gewählt. Der Versuch der FDP, eine grosse Listenverbindung mit der CVP und der SVP zu bilden und damit den Sitz der Alternativen anzugreifen, war im Vorfeld der Wahlen gescheitert. Im Kanton Obwalden endeten die Wahlen mit einer Überraschung: Gewählt wurde der SVP-Kandidat Christoph von Rotz. Kantonsrat Patrick Imfeld (cvp) war vom parteilosen Künstler Luke Gasser konkurrenziert worden und verlor dadurch Stimmen. Im Kanton Nidwalden wurde Edi Engelberger (fdp) in stiller Wahl bestätigt. Der Wahl vorausgegangen war eine grössere Diskussion bei der Nominierung von Engelberger durch die FDP. Engelberger hatte zunächst innerparteiliche Konkurrenz, die sich allerdings nicht durchsetzen konnte. Im Kanton Schwyz wurden die bisherigen Nationalräte (2 SVP, 1 CVP, 1 SP) bestätigt. Die SP konnte ihren Sitz trotz Stimmenverlusten knapp gegen den Angriff durch die FDP verteidigen, dies auch dank einer Listenverbindung mit den Grünen. Im Kanton Glarus wurden der bisherige Vertreter im Nationalrat, Werner Marti (sp) problemlos wieder gewählt. Im Kanton Uri gab es keine offiziellen Gegenkandidaten zur bisherigen Gabi Huber (fdp), diese wurde klar bestätigt.

Innerschweiz -Nationalratswahlen 2007
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2007 (nach Kantonen)

Les électeurs des deux demi-cantons de Suisse centrale ont confirmé leur soutien aux parlementaires sortants. Le PDC a maintenu son siège à Obwald et les radicaux à Nidwald. Quant au corps électoral de Glaris, il a confirmé le sortant du PS. Le retrait de Franz Steinegger, après plus de vingt ans de présence au parlement, n’a pas empêché les radicaux de maintenir leur siège à Uri. La nouvelle élue, Gabi Huber, est la première représentante féminine du canton à Berne. La délégation schwyzoise, malgré un élargissement à quatre membres à la suite du dernier recensement, a été fortement modifiée avec la non réélection de deux parlementaires sortants : la radicale Maya Lalive d’Epinay et le démocrate chrétien Toni Eberhard. Si les démocrates-chrétiens (-3,8 points à 23,4%) ont sauvé leur mandat, les radicaux (-3,8 points à 15,4%) ont perdu le leur. Les principaux gagnants ont été le PS (+1,2 à 17,6%), qui a récupéré son siège perdu en 1999, et l’UDC qui a obtenu deux mandats (+7,8 points à 43,6%). Les radicaux ont perdu un siège à Zoug (3 sièges) où le sortant Hajo Leutenegger n’a pas été confirmé par le corps électoral. L’UDC, avec une progression de 6,3 points à 27,7%, a conservé son siège. Les démocrates-chrétiens ont fait de même, malgré une baisse de 3,5 à 22,9% et le retrait de Peter Hess après vingt ans au parlement fédéral. L’apparentement entre les socialistes et la liste « Alternative Kanton Zug » a permis à la gauche de reprendre le siège perdu en 1999. La liste socialiste n’ayant obtenu que la deuxième place de l’apparentement, c’est le candidat alternatif Josef Lang qui a été élu.

Suisse centrale -Election Conseil national 2003
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2003 (nach Kantonen)

Die Ostschweizer Kantone St. Gallen, Glarus, Thurgau, Schaffhausen, Appenzell-Ausserrhoden und Appenzell-Innerrhoden hatten insgesamt 24 Sitze zu verteilen. Grosse Gewinnerin war die SVP, die von vier auf sieben Sitze zulegen konnte. In der ehemaligen CVP-Hochburg St. Gallen, wo die SVP vor vier Jahren zum ersten Mal ein Mandat erringen konnte, wurde sie mit einem Wähleranteil von 27,6% zur stärksten Partei. Diese Position eroberte sie auch in Appenzell-Ausserrhoden, wo sie mit 37,5% ihr nationales Spitzenergebnis erzielte; im Thurgau war sie es bereits 1995 stärkste Partei gewesen. Die früher in der Ostschweiz recht starke FP büsste ihre beiden Mandate (SG und TG) ein. Die SP verlor trotz verbesserten Wähleranteilen in St. Gallen einen Sitz; insgesamt eroberte sie in der Ostschweiz fünf Mandate. Die CVP und die FDP konnten ihre sechs resp. fünf bisherigen Sitze verteidigen. Das einzige grüne Nationalratsmandat ging wiederum an Pia Hollenstein (SG).

Ostschweiz -Nationalratswahlen 1999
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 1999 (nach Kantonen)

Auch in der Zentralschweiz schwang die SVP obenaus. Da die kleinen Rechtsaussenparteien in der Zentralschweiz bisher kaum vertreten waren, gingen die SVP-Stimmengewinne vor allem auf Kosten von FDP und CVP. Je einen Sitzgewinn gab es für die SVP in Luzern und Zug. Von den 19 zu vergebenden Mandaten für den Nationalrat entfielen unverändert sieben auf die CVP, sechs auf die FDP (-1) und vier auf die SVP (+2); je ein Sitz ging an die SP (LU), die damit ein Mandat verloren hat (ZG) und die Grünen (LU). Der Zuwachs an Wählerstimmen der SVP war im Kanton Schwyz besonders gross; hier konnte sie mit 35,9% sogar die CVP (27,3%) als stärkste Partei von der Spitze verdrängen. In Luzern wurde die SVP mit 22,8% zweitstärkste Partei und konnte der FDP (22,6%) ein Restmandat entreissen. Die CVP (33,8%) büsste hier zwar viereinhalb Prozentpunkte ein, blieb aber stärkste Partei und konnte ihre vier Mandate halten.

Zentralschweiz -Nationalratswahlen 1999
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 1999 (nach Kantonen)

Die Wahlbeteiligung betrug gesamtschweizerisch 43,4% gegenüber 42,2% vor vier Jahren. Die höchsten Wahlbeteiligungen wiesen die Kantone Schaffhausen (61,9%) und Zug (53,5%), die geringsten die Kantone Glarus (28,2%) und Waadt (31,5%) auf. Nach Landesteilen verzeichnete die Romandie die tiefste Beteiligung. Unterdurchschnittlich fiel die Wahlbeteiligung gemäss Nachbefragung bei jüngeren Personen, Frauen und Angehörigen der unteren Bildungs- und Einkommensgruppen sowie bei Französischsprachigen aus. Links- wie Rechtswähler haben sich gleich stark an der Wahlen beteiligt. Nichtwählende gaben als Grund am häufigsten an, die Kandidierenden kaum zu kennen.

Wahlverhalten 1999

In der Ostschweiz gehörten die SP, die Grünen und die AP zu den Gewinnern; auf der Verliererseite standen die CVP und die FDP. In St. Gallen eroberte die AP und die GP je einen Sitz. In Glarus ging der einzige Nationalratssitz von der SVP an die SP über. In Graubünden konnte die SP, dank einer Listenverbindung mit den Grünen, der CVP einen Sitz abnehmen. In Schaffhausen blieb die Sitzverteilung unverändert, obwohl die FDP, die CVP und die SP Wähleranteile zugunsten der AP und des Grünen Bündnisses verloren. Gleiches gilt in Bezug auf die Sitzverteilung auch für den Thurgau, wo insbesondere die CVP massiv Wähleranteile einbüsste.

Eidgenössische Wahlen 1991: Ergebnisse nach Kantonen und Regionen
Dossier: Eidgenössische Wahlen 1991