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2019 wurde für E-Voting zu einem schwierigen Jahr. Zwar hatte der Bundesrat bereits 2018 mittels Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte eine flächendeckende Einführung des dritten Abstimmungskanals angestrebt, der insbesondere Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die Stimmabgabe erleichtern soll, die Sicherheitsbedenken nahmen aber stark zu. Dies manifestierte sich nicht nur in einer im Februar definitiv lancierten Volksinitiative für ein E-Voting-Moratorium, die ein breites Unterstützungskomitee von links bis rechts hinter sich wusste, sondern auch in den vor allem von den Parteien vorgebrachten negativen Stellungnahmen in der Vernehmlassung zur Teilrevision der politischen Rechte. Zudem revidierten einige Kantone, darunter etwa Aargau, Basel-Landschaft, Glarus oder Jura, ihre Pläne für eine Einführung von E-Voting.
Auch in der Presse nahm die Skepsis gegen E-Voting zu. Das Sicherheitsrisiko sei grösser als der Nutzen, urteilte etwa die NZZ. Insbesondere, weil sich auch gezeigt habe, dass elektronisches Abstimmen nicht zu höherer Beteiligung führe und auch keine Vereinfachung der Stimmabgabe bedeute. Befürwortende von E-Voting betonten hingegen, dass auch briefliches Abstimmen Sicherheitsmängel aufweise. So sei etwa für sehbehinderte Menschen das Stimmgeheimnis nicht garantiert und viele Stimmabgaben würden als ungültig gewertet, weil sie falsch verpackt wurden oder die Unterschrift fehlt. Zudem würden briefliche Stimmen in vielen Kantonen nicht mit dem Stimmregister abgeglichen. Mittels Digitalisierung könnten diese Probleme vermieden werden.

Einen «schweren Rückschlag» – so die NZZ – erlitt das Projekt E-Voting 2019 durch einen sogenannten Intrusionstest der Post. Um zu zeigen, dass die Sicherheitsbedenken unnötig sind, forderten Post und Bundeskanzlei interessierte Personen dazu auf, das von der spanischen Firma Scytl entwickelte und zwischen 25. Februar und 24. März offenegelegte E-Voting-System der Post auf Schwachstellen zu prüfen. Ein «Hacken» des offengelegten Quellcodes in der Art, dass unbemerkt individuelle Stimmabgaben manipuliert oder dass individuelle Stimmabgaben veröffentlicht werden könnten, sollten mit von der Post finanzierten Prämien von bis zu CHF 50'000 belohnt werden. Rund 3'000 Hackerinnen und Hackern hatten sich zum Test angemeldet und deckten bereits nach wenigen Tagen als «gravierend» bezeichnete Sicherheitsmängel auf. So könne das System die universelle Verifizierbarkeit, also eine nachträgliche Überprüfung auf Manipulation, nicht garantieren. Zudem könne ins System eingedrungen und eigentlich gültige Stimmen könnten ungültig gemacht werden. Die Presse erachtete das Hacker-Resultat als «peinlich für die Post» (Blick) oder gar als Rettung der direkten Demokratie – so ein Kommentar in der Sonntagszeitung. Demokratie lebe vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, weshalb Unsicherheiten und Gefahren vermieden werden müssten, meinte die Weltwoche.
Bereit kurz vor dem Intrusionstest hatte die ETH Zürich eine Studie veröffentlicht, mit der gezeigt wurde, dass Individuen bei E-Voting ihre digitale Stimme anonym verkaufen könnten. Dies ist zwar strafbar, könnte bei genügend grosser Zahl an Stimmen aber durchaus zu einer Manipulation von Resultaten führen.

Auch politisch hatte der Rückschlag Folgen. Ende Juni entschied der Bundesrat, die Handbremse zu ziehen. Auch die Vernehmlassung habe gezeigt, dass zwar ein Bedürfnis nach elektronischem Abstimmen und Wählen bestehe, die momentanen Sicherheitsvorkehrungen allerdings nicht genügten. Vorläufig soll deshalb auf die Gesetzesänderung verzichtet werden, mit der E-Voting als dritter Kanal für die Stimmabgabe – neben Urnengang und brieflicher Stimmabgabe – hätte etabliert werden sollen. Das von den Behörden einst formulierte Ziel, dass bei den eidgenössischen Wahlen 2019 mindestens zwei Drittel aller Kantone E-Voting anbieten, wurde damit klar verfehlt. In den Medien wurde dieser «Marschhalt» unterschiedlich kommentiert: Als «Befreiung» wurde das «Ende des E-Votings» in der Sonntagszeitung bezeichnet, während in der Aargauer Zeitung ein «Neustart», aber kein «Denkverbot» gefordert wurde. Die Schweiz habe 60 Jahre gebraucht, bis die briefliche Stimmabgabe eingeführt worden sei, so der Kommentar. Kritisiert wurde der Entscheid des Bundesrats hingegen von der Organisation der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Es sei nicht akzeptabel, dass 180'000 Bürgerinnen und Bürger ihr Beteiligungsrecht weiterhin nicht ausüben könnten, kritisierte deren Präsidentin Ariane Rustichelli. Auch der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) forderten die baldige Einführung digitaler Beteiligungshilfen. Handschriftliches Ausfüllen des Stimmmaterials verhindere die Einhaltung des Stimmgeheimnisses für Sehbehinderte, weil sie auf Hilfspersonen angewiesen seien.

Auch die Post reagierte auf den bundesrätlichen Entscheid und gab ihr bestehendes System noch im Juli auf. Sie wolle ab 2020 eine Alternative anbieten, bei der die bisherigen Sicherheitsprobleme nicht bestünden. Die vier Kantone, die eigentlich noch einen Vertrag mit der Post gehabt hätten (BL, FR, NE, TG), forderten in der Folge Schadenersatz. Doch nicht nur die Post, auch der Kanton Genf stellte den Betrieb seines Systems noch im Juni 2019 ein – nach dem politischen Nein war die finanzielle Unterstützung des Projekts ausgeblieben. Auch die Kantone, die dieses Genfer-System genutzt hatten (AG, BE, GE, LU, SG, VD), hätten es eigentlich bis Ende 2019 nutzen wollen.

Ende Jahr gab der Nationalrat zusätzlich einer parlamentarischen Initiative Folge, die einen «Marschhalt bei E-Voting» fordert. Es sei eine Denkpause nötig, entschied die Mehrheit der grossen Kammer, obwohl die SPK-NR darauf hingewiesen hatte, dass ohne neue Tests kaum Verbesserungen in der Sicherheit möglich seien.

Zum «Vote électronique»-Programm des Bundesrats gehört jedoch nicht nur E-Voting, sondern auch die elektronische Behördeninformation sowie das digitalisierte Unterschriftensammeln. Die Diskussionen um dieses E-Collecting, also um die Idee, Initiativen mittels digitaler statt analoger Unterschriften unterstützen zu können, konzentrierten sich 2019 auf «Online-Plattformen», die laut NZZ zum «Brutkasten der Demokratie» würden. Die Möglichkeit, via solche Plattformen – die bekannteste darunter ist etwa «WeCollect» – Unterschriftenbogen zu verbreiten, die heruntergeladen, ausgedruckt, ausgefüllt, unterschrieben und eingesandt werden müssen, würde die etablierten Parteien herausfordern, da diese neue Art der Unterschriftensammlung eben auch für wenig oder nicht parteilich organisierte Komitees wesentlich einfacher sei als die bisherigen Formen. Freilich können entsprechende Unterschriftenbogen auch direkt auf der Internetseite der Bundeskanzlei heruntergeladen werden. Was die Sammelplattformen allerdings wertvoll mache, seien deren Listen an Adressdaten. Häufig hinterliessen unterschriftswillige Bürgerinnen und Bürger freiwillig ihre persönlichen Angaben auf einer Plattform und könnten so informiert werden, wenn Volksinitiativen mit ähnlicher Stossrichtung lanciert werden. Solche «zielgruppenspezifische[n] Daten sind so etwas wie Goldstaub in Zeiten, in denen politische Gruppierungen mittels Big Data ihren Wählern näherkommen wollen», so die NZZ. Sollten Referenden und Volksinitiativen dadurch in Zukunft einfacher zustandekommen, müsse über eine Erhöhung der Unterschriftenzahlen nachgedacht werden, so die Zeitung weiter.
In die Kritik geriet Daniel Graf, der Gründer von WeCollect, da er mit seiner Plattform vor allem Anliegen unterstütze, die aus eher linken Kreisen stammten. Auf der einen Seite führte dies zu alternativen Angeboten seitens ähnlicher Plattformen aus dem rechtsbürgerlichen ideologischen Spektrum, auf der anderen Seite überführte Graf WeCollect in eine Stiftung, in der künftig mehrere Personen entscheiden sollten, welche Volksbegehren unterstützt werden. Graf gab zu Protokoll, er wolle mit seiner Plattform die direkte Demokratie fördern und es vor allem auch zivilgesellschaftlichen Gruppierungen ermöglichen, direktdemokratische Instrumente zu nutzen, die nicht nur Parteien und mächtigen Interessenorganisationen vorbehalten sein sollen.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

Die Virulenz der Debatten um das Thema E-Voting nahm 2018 weiter zu. Diskutiert wurde insbesondere, ob der Nutzen, der mit «Vote électronique» gewonnen werde, das Schadenpotenzial übertreffen könne. Während der Bundesrat und zahlreiche Kantone die Entwicklung von E-Voting vorantrieben, wuchs die Skepsis in den eidgenössischen Räten. Eine grössere gesellschaftliche Debatte zum Thema blieb vorerst noch aus, kann aber im Rahmen einer angekündigten Volksinitiative zu einem Verbot von E-Voting erwartet werden. Ende Jahr entschied sich der Kanton Genf, sein seit 2003 bestehendes System CHVote aus Kostengründen nicht weiter zu entwickeln und es per 2020 vom Markt zu nehmen. Damit verblieb einzig das System der Post, das im Frühling 2019 einem vom Bund finanzierten Intrusionstest unterzogen werden soll.

«Von einem Siegeszug des E-Voting in der Schweiz kann beim besten Willen nicht die Rede sein», hatte die NZZ bereits im Februar 2018 den Stand der Entwicklung des elektronischen Abstimmens kommentiert. Es ginge nicht nur um die wichtigen Sicherheitsbedenken: Auf dem Spiel stünden die Wahrung des Stimmgeheimnisses und die Garantie der unverfälschten Stimmabgabe. Grund für den Kommentar war die Ankündigung der Bundeskanzlei, die bestehenden E-Voting Systeme – das vom Kanton Genf betriebene CHVote und das System der Post – einem Härtetest zu unterziehen. Diese Forderung, verbunden mit einem Preisgeld über CHF 1 Mio., war bereits von Marcel Dobler (fdp, SG) als Motion formuliert worden (Mo. 17.3852), die dieser allerdings nach der Ankündigung der Bundeskanzlei zurückzog. Als Termin für diesen Stresstest nannte der Bund das erste Quartal 2019. Gleich nach der Ausschreibung Ende Jahr meldeten sich mehr als 400 Interessentinnen und Interessenten, die das System hacken wollten

Eine neue Wende bekam die Diskussion um E-Voting Ende Februar mit der Vorankündigung der Lancierung einer Volksinitiative zur Verhinderung von E-Voting. Ein Komitee um den Luzerner Nationalrat und IT-Unternehmer Franz Grüter (svp, LU) und den Chaos Computer Club kündigte an, «Vote électronique» stoppen zu wollen. Man könne zwar auch die Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte, die ja noch immer nicht vollzogen sei, mit einem Referendum bekämpfen, aber dann sei es vielleicht zu spät. In der Tat schufen immer mehr Kantone Voraussetzungen für elektronisches Abstimmen. Die Initianten waren sich einig, dass jedes Wahlsystem gehackt werden könne. Dies sei aber noch nicht einmal nötig: Wenn nur schon der Anschein erweckt werde, dass bei einer Abstimmung nicht alles mit rechten Dingen zugehe, nehme das Vertrauen in das Abstimmungsergebnis schaden, betonten sie. So werde die Demokratie de facto abgeschafft, warnte Hernâni Marques vom Chaos Computer Club, der bereits im Referendumskomitee gegen das Büpf gesessen hatte. Einigendes Merkmal des Initiativkomitees war das Misstrauen gegen die Bundeskanzlei, die E-Voting auch in den Kantonen vorantrieb. Die Vorwürfe seien nicht berechtigt, gab Barbara Perriard, die Leiterin politische Rechte in der Bundeskanzlei, zu Protokoll. Das Referendum hätte bereits 2002 bei der Einführung der E-Voting-Versuche ergriffen werden können. Zudem gebe es ja auch die Möglichkeit von kantonalen Referenden. Auch die Bundeskanzlei strebe höchste Sicherheit in Zusammenhang mit E-Voting an. Mit der vollständigen Verifizierbarkeit, die vom Bund von den E-Voting-Systemen verlangt werde, sei aber sichergestellt, dass Angriffe entdeckt würden.

Von verschiedener Seite wurde begrüsst, dass mit einer Initiative eine breite Grundsatzdebatte über den neuen Wahl- und Stimmkanal geführt werden solle. Uneinig war man sich allerdings, wie gross das Schadenpotenzial sei und ob der Nutzen im Vergleich dazu genügend gross sei. Dass ein solcher insbesondere für die Auslandschweizerinnen und -schweizer, aber auch für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (z.B. Personen, die von einer Behinderung betroffen sind) bestehe, war unbestritten. Häufig wurde auch ins Feld geführt, dass die Beteiligung – vor allem auch von Jugendlichen – dank elektronischem Abstimmen und Wählen zunehmen würde. Die digitale Stimmabgabe müsse als Chance betrachtet werden, weil sie den Prozess der Stimmabgabe vereinfache und helfe, ungültige Stimmen zu vermeiden, wurde argumentiert. Diskutiert wurde darüber hinaus, dass auch das briefliche Abstimmen nicht vollständig sicher sei und auch dort Pannen passierten. Wichtig sei, dass Fehler entdeckt würden und dass eingeschätzt werden könne, ob eine Abstimmung notfalls, also wenn das Resultat entscheidend beeinflusst wurde, wiederholt werden müsse. Eine solche Einschätzung sei aber gerade bei der Papierwahl häufig nicht möglich: So seien etwa nicht nur analoge, sondern auch viele elektronische Systeme zur Auszählung von Stimmen zu wenig verlässlich. Zum so genannten E-Counting hatte sich die GPK schon 2017 kritisch geäussert. Bei der elektronische Stimmabgabe sei eine Auszählung der Stimmen nicht nur wesentlich einfacher, sondern auch schneller und billiger. E-Voting solle deshalb nicht vorschnell verworfen werden (TA 17.4.18) und sei besser als sein momentaner Ruf (BaZ 24.4.18). Digital Abstimmen sei zudem so billig, dass man mehr direkte Demokratie zulassen könne (AZ 5.5.18).

Bundeskanzler Walter Thurnherr, von der NZZ als «Mister E-Voting der Schweiz» (NZZ 17.2.18) bezeichnet, zeigte sich in einem Interview Ende April (NZZ 28.4.18) ob der wachsenden Skepsis gegenüber E-Voting erstaunt. Vor nicht allzu langer Zeit habe der Bundesrat Vorstösse bekämpft, mit denen eine rasche und flächendeckende Einführung von «Vote électronique» gefordert worden sei. Er selber denke, dass man das kalkulierbare Risiko eingehen könne. Man könne das mit einem gut gesicherten Haus vergleichen, bei dem ein Einbruch nicht mit hundertprozentiger Sicherheit ausgeschlossen werden könne, man aber sofort feststellen könne, wenn wirklich jemand eingedrungen sei. Aber manchmal brauche es Zeit, bis Neuem genügend Vertrauen entgegengebracht werde. Im Kanton Graubünden habe man etwa während 25 Jahren das Auto verboten. Eine solche Ablehnung von Neuem sei aber immer auch eine legitime Entscheidung.

Verschiedene E-Voting-Tests in den Kantonen fielen unterschiedlich aus. So zeigte sich etwa in den Pilotgemeinden im Kanton St. Gallen bei den eidgenössischen Abstimmungen vom März 2017 ein recht deutlicher Rückgang der Zahl online Abstimmender, obwohl die Stimmbeteiligung höher war als bei früheren E-Voting-Versuchen. Man müsse sich fragen, ob hier wirklich ein Bedürfnis bestehe, weil brieflich abstimmen schon heute sehr bequem sei, gab Martin Stöckling, der Stadtpräsident von Rapperswil-Jona, einer der St. Galler Testgemeinden, zu bedenken. Auch im Kanton Genf – dem eigentlichen Pionierkanton hinsichtlich E-Voting – zeigten Auswertungen, dass elektronisches Abstimmen die Wahlbeteiligung eher nicht erhöht. Erste Tests im Kanton Thurgau wurden im September hingegen als «geglückt» bezeichnet (TG 24.9.18).

In den eidgenössischen Räten schien die Skepsis gegenüber E-Voting zu wachsen: Zwei kritische Vorstösse wurden in der Herbstsession zwar abgelehnt, aber die SPK-SR gab einer parlamentarischen Initiative Müller (fdp, LU; Pa.Iv. 18.427) Folge. Der Bundesrat trieb die Entwicklung dennoch entsprechend seines Fahrplans weiter voran. Vor den Sommerferien beauftragte er die Bundeskanzlei mit einer Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, die Ende 2018 in die Vernehmlassung gegeben wurde. Ziel war nach wie vor der ordentliche Betrieb von E-Voting.
Auch in den Kantonen schien die Euphorie für E-Voting ungebremst. Acht Kantone verwendeten «Vote électronique» weiterhin testweise (AG, BS, BE, FR, GE, LU, NE, SG). Mitte Juni entschied der St. Galler Kantonsrat, E-Voting flächendeckend in allen Gemeinden einzuführen. Der Kanton Thurgau erhielt ebenfalls im Juni die Bewilligung, und auch die Kantone Glarus, Graubünden und Waadt kündigten an, E-Voting bald einführen zu wollen. Im Kanton Uri hatte sich das Parlament jedoch bereits im März gegen die Einführung von E-Voting entschieden; im Kanton Jura erfolgte der abschlägige Entscheid im Dezember 2018.

Die bundesrätliche Entscheidung, trotz Kritik an der Idee der Einführung von «Vote électronique» als ordentlichem Stimmkanal festzuhalten, rief freilich erneut die Skeptikerinnen und Skeptiker auf den Plan. Neu wurden verschiedene Berichte über Wahlmanipulation und Datenklau aus dem Ausland ins Feld geführt. Es stimme zwar, dass das Individuum viele Dinge immer stärker digital organisiere und löse. Während aber bei Sicherheitslücken z.B. beim E-Banking nur Einzelne geschädigt würden, stehe bei Fehlern beim E-Voting das Vertrauen in die gesamte Demokratie auf dem Spiel, warnte etwa Balthasar Glättli (gp, ZH), der sich nach eigenen Aussagen «vom Skeptiker zum Gegner» gewandelt habe (AZ 28.6.18). Zwar werde mit E-Voting gewiss administrativer Aufwand erspart, Änderungen an Abstimmungsprozeduren seien aber «gleichsam operative Eingriffe an den Herzkammern der Demokratie», warnte die Weltwoche (11.10.18). Freilich gebe es auch Fehler bei Briefabstimmungen, diese seien aber viel einfacher aufzudecken. Wollte man bei herkömmlichen Abstimmungen ein Abstimmungsergebnis aus betrügerischer Absicht verfälschen, wäre die Zusammenarbeit zahlreicher Zählbüros aus unterschiedlichen Gemeinden vonnöten. Mit E-Voting würde dies bereits einem einzelnen Hacker gelingen, der nicht mal vor Ort sein müsse, gab der ehemalige Nationalrat Jean-Christophe Schwaab (VD, sp) in einem Interview in der Tribune de Genève (20.12.18) zu bedenken.

Mitte August mischte sich die Auslandschweizer-Organisation (ASO) in die Diskussion ein. Als Reaktion auf die lauter werdende Kritik an E-Voting lancierte sie an ihrem jährlichen Kongress eine Online-Petition, mit der gefordert wurde, dass bis 2021 alle Auslandschweizerinnen und -schweizer elektronisch wählen und abstimmen können. Ende November wurden der Bundeskanzlei 11'492 Unterschriften aus über 150 Ländern übergeben. Viele der rund 725'000 im Ausland wohnhafter Schweizerinnen und Schweizer seien auf den elektronischen Stimmkanal angewiesen – so die Begründung für die Petition.

Ende November wurde bekannt, dass der Kanton Genf sein seit 2003 bestehendes System CHVote einstellen wird. Die verlangte Weiterentwicklung des Systems würde nicht nur eine Verzögerung, sondern deutlich höhere Entwicklungs- und Betriebskosten nach sich ziehen. Diese wollten aber die Vertragskantone Aargau, Bern, Luzern und St. Gallen nicht mittragen, worauf der Genfer Staatsrat beschloss, das bestehende System nicht weiterzuentwickeln und nur noch bis Februar 2020 zur Verfügung zu stellen. Kurz zuvor hatte der Chaos Computer Club bekannt gemacht, dass Nutzerinnen und Nutzer des Onlinezugangs von CHVote relativ einfach auf eine falsche Seite umgeleitet werden können, ohne dies zu bemerken. Dies sei aber schon lange bekannt und habe nichts mit dem Rückzug des Systems zu tun (AZ 29.11.18). Nach der Aufgabe des Konsortiums aus neun Kantonen (ZH, GL, FR, SO, SH, SG, GR, AG, TG) im Jahr 2015 – deren System war vom Bund als zu wenig sicher beurteilt worden – bestand also nur noch ein System, nämlich jenes der Post.
Nebst der hängigen parlamentarischen Initiative Müller wurden in der Folge im Parlament weitere Vorstösse (Mo. 18.4375 und 18.4225) eingereicht, die einen möglichen Alleingang der Post vor allem aus Sicherheitsbedenken verhindern wollten. Auch in einigen Kantonen wurden Vorstösse eingereicht, die aufgrund des Ausstiegs von Genf einen Marschhalt verlangten. Die Kantone Aargau, Bern, Luzern und St. Gallen gaben hingegen bekannt, zum System der Post wechseln zu wollen oder einen Wechsel zumindest zu prüfen. Bereits Ende Juni hatte die Stadt Zug angekündigt, ein neues auf der Blockchain basierendes, zusammen mit der Fachhochschule Luzern entwickeltes E-Voting-System testen zu wollen.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

Im Kanton Glarus fanden im Juni Erneuerungswahlen für den 60-köpfigen Landrat statt. Gewählt wurden die Abgeordneten in drei Wahlkreisen, welche den Gemeinden Glarus, Glarus Süd und Glarus Nord entsprachen. Da es im Kanton Glarus die Landsgemeinde ist, welche über Gesetzesanträge und -abänderungen abstimmt, fällt dem Landrat im legislativen Bereich hauptsächlich eine vorbereitende Rolle zu. Dennoch wurde den Wahlen einige Aufmerksamkeit zuteil.
Im Landrat war die SVP-Fraktion mit bis anhin 17 Mitgliedern am zahlreichsten besetzt. Bei den anderen bürgerlichen Parteien stellte die FDP 12 Vertreter, die BDP 9, die CVP 6 und die GLP deren 2. Die SP und die Grünen waren schliesslich mit je 7 Landrätinnen und Landräten vertreten. Der Glarner Landrat ist bekannt für eher stabile Konstellationen, wobei die Gründung der BDP 2008 die Politlandschaft etwas aufgewirbelt hatte. Im Allgemeinen wurde bei den diesjährigen Wahlen aber nicht von deutlichen Verschiebungen ausgegangen. Die Stabilität zeigte sich auch am Umstand, dass 59 der 60 Bisherigen wieder antraten. Einzig Kaspar Becker von der BDP musste ersetzt werden, weil er im März zuvor in den Regierungsrat gewählt worden war. In Glarus Nord würde es zudem mindestens einen neuen Landrat oder eine neue Landrätin geben, da die Gemeinde einen Sitz auf Kosten von Glarus Süd erhielt.
Mit Ausnahme der GLP – welche sich auf Glarus Nord und Glarus konzentrierte – traten alle Parteien in allen drei Gemeinden an. Neben den etablierten Parteien präsentierte sich in Glarus Nord ausserdem die Liste «Unsere Zukunft», welche mit der SVP eine Verbindung einging.
Ein immer wieder aufkommendes Thema war der tiefe Anteil an Frauen im Parlament, der nur 18.3% betrug. Auch heuer rief die Gleichstellungskommission des Kantons wieder zur Wahl von mehr weiblichen Kandidierenden auf. Unter den 400 Anwärterinnen und Anwärtern waren dieses Mal immerhin 131 Frauen zu finden, was einem Anteil von 33% entsprach (2014: 30%).
Bezüglich Wahlzielen gab man sich bei den meisten Parteien eher bedeckt. Aus den Regierungsratswahlen vom Frühjahr liessen sich kaum Tendenzen feststellen, da alle bürgerlichen Parteien ihre Sitze problemlos verteidigt hatten. Dem nationalen Trend entsprechend, rechneten sich aber die Sozialdemokraten gute Chancen aus. Parteipräsident Jacques Marti gab bekannt, dass die Fraktion von sieben auf neun Sitze wachsen solle.
Eine Auswertung der Online-Wahlhilfe smartvote verdeutlichte, dass die Glarner Parteienlandschaft mehr Überlappungen aufwies, als dies in anderen Kantonen der Fall war. Die weniger starke Polarisierung zeigte sich zum Beispiel daran, dass der am weiteste rechts stehende SP-Kandidat weiter rechts positioniert war als der am weitesten links stehende SVP-Kandidat. Ferner scheinen auch die Überschneidungen zwischen BDP und CVP kleiner zu sein als anderswo.

Die Wahlen vom 10. Juni waren in der Tat von wenig Veränderung geprägt. Am meisten zulegen konnte die GLP, welche 7.1% Wähleranteil (+2.5 Prozentpunkte) erreichte und ihre Sitzzahl auf 4 verdoppeln konnte. Ebenfalls verbessern konnte sich die SP, welche einen Sitz dazu gewann und neu auf 8 Mandate kam. Ihr Wähleranteil stieg auf 12.9% (+1.4 Prozentpunkte). Je einen Sitz abgeben mussten die bürgerlichen Parteien BDP (13.5%, -1.6 Prozentpunkte) und FDP (17.6%, -0.9 Prozentpunkte). Die BDP kam noch auf 8 Sitze; die FDP auf 11. Die SVP büsste zwar 2 Mandate ein, jedoch eines davon auf Kosten der Liste «Unsere Zukunft». Da sich letztere im Landrat mit der Volkspartei zusammen tat, verkleinerte sich die SVP-Fraktion nur um ein Mitglied. Die SVP blieb aber mit 27% Wähleranteil (-1.9 Prozentpunkte) und 15 Sitzen klar stärkste Partei. Ihre Mandate halten konnten die Grünen (7 Sitze; 11.5%, +0.7 Prozentpunkte) und die CVP (6 Sitze; 10.3%, -0.2 Prozentpunkte). Somit kam es in Glarus zu einer leichten Verschiebung zur politischen Mitte hin. Insgesamt wurden 7 bisherige Mitglieder des Landrats abgewählt. Der Frauenanteil stieg nur leicht auf 21.7% an, womit neu 13 statt wie bisher 11 Vertreterinnen im Parlament sitzen. Einen Wermutstropfen gab es in Sachen Wahlbeteiligung zu vermelden: Sie sank auf historisch tiefe 29.5% (2014: 32.3%).

Landratswahlen 2018 Kanton Glarus
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2018
Dossier: Kantonale Wahlen - Glarus

Durant l'année 2018, les autorités des cantons de Berne, de Nidwald, d'Obwald, de Zoug, de Glaris, des Grisons et de Genève ont été renouvelées. Le PLR a sauvé ses sièges laissés vacants dans les exécutifs de Berne, de Nidwald, de Zoug et de Genève. Le PS a réussi à maintenir les siens à Berne et aux Grisons; tout comme le PBD à Glaris, le PCS à Obwald, les Verts à Berne et l'UDC à Nidwald.
Alors que le PDC avait assuré son siège lors de l'élection complémentaire de 2016 à Obwald, il l'a finalement perdu au profit de l'UDC. En Appenzell Rhodes-Intérieures, Thomas Rechsteiner (pdc), en retrait, a lui aussi été remplacé par un UDC, Ruedi Eberle. Le Parti du centre a récupéré un des deux fauteuils du PBD aux Grisons et celui de l'Alternative verte à Zoug. Le conseiller d'Etat sortant genevois Luc Barthassat (pdc) n'a pas été réélu, tout comme les conseillers municipaux des villes de Zürich et Winterthour, respectivement Josef Lisibach (udc) et Claudia Nielsen (ps). Enfin, lors de l'élection complémentaire organisée dans le canton de Fribourg, le siège Vert a été cédé au PLR.

S'agissant des législatifs cantonaux, le PS a gagné au total 13 sièges (BE: +5; OW: +2; GL: +1; ZG: +2; GR: +3), mais en a perdu 3 à Genève. A l'inverse, le PDC a remporté un douzième mandat à Genève et a vu son nombre de représentants diminuer dans plusieurs cantons (OW: -3; NW: -1; ZG: -1; GR: -1). Le PLR a renforcé sa présence dans les cantons de Berne (+3 sièges), des Grisons (+3), de Genève (+4) et de Nidwald (+2). Dans les autres cantons, il en a perdu 4 (OW: -2; GL: -1; ZG: -1). Les Verts ont surtout progressé à Genève avec un gain de 5 mandats. Ils ont décroché un dixième siège au parlement zougois et ont cédé 2 des leurs à Berne. Les Vert'libéraux ont obtenu 2 sièges supplémentaires à Glaris et 1 aux Grisons. Sauf à Obwald (+2) et aux Grisons (-), l'UDC n'a enregistré que des pertes (BE: -3; GE: -3; NW: -2; GL: -2; ZG: -1). Il a cédé 3 fauteuils à Winterthour et le double dans la ville de Zürich. Le PBD figure également parmi les perdants avec 7 députés en moins (GR: -5; GL: -1; BE: -1), tout comme le MCG (GE: -8) et le PEV (BE: -2).

Il n'y a eu que dans le législatif du canton d'Obwald et de la ville de Zürich, où le nombre de femmes s'est amoindri par rapport aux élections précédentes (OW: de 16 à 14 sièges; Zürich: de 42 à 40). La présence féminine au gouvernement zougois est assurée avec l'élection de Silvia Thalmann-Gut (pdc). Berne et Genève comptent désormais une ministre supplémentaire. Le gouvernement grisonnais est devenu exclusivement masculin suite au départ de Barbara Janom Steiner (pbd), et Anne-Claude Demierre (FR, ps) n'a plus de collègue féminine suite à la démission de Marie Garnier (FR, verts). L'exécutif de Winterthour possède une femme de plus dans ses rangs, avec l'élection de la socialiste Christa Meier.

En parallèle des élections cantonales et communales, le Conseil national n'a pas donné suite à une initiative parlementaire prônant une représentation équilibrée des sexes au Parlement. Il a également, lors du vote final, rejeté le projet pour la souveraineté des cantons en matière de procédure électorale. Enfin, l'auteur de la fraude électorale, lors des élections cantonales valaisannes 2017, a été condamné à 12 mois de prison avec sursis.

Récapitulatif des élections cantonales et communales 2018
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2018
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2018
Dossier: Kommunale Wahlen 2018
Dossier: Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene

Nachdem sich das Konsortium aus neun Kantonen (ZH, GL, FR, SO, SH, SG, GR, AG, TG) 2015 aufgrund des Entscheides des Bundesrats, dass das verwendete System nicht sicher sei, aufgelöst hatte, bestanden 2016 auf dem E-Voting-Markt noch zwei Systeme. Dem «Genfer System (CHvote)» gehörten neben dem Kanton Genf auch die Kantone Basel-Stadt, Bern und Luzern an. Dem 2015 neu von der Post angebotenen System hatte sich der Kanton Neuenburg angeschlossen. Beide Systeme ermöglichten die individuelle Nachprüfung der korrekt abgegebenen Stimmen. Angestrebt wird von beiden Systemen allerdings eine universelle Verifizierbarkeit: Ein Kanton muss überprüfen können, ob das Wahlresultat stimmt.

Die beiden Anbieter buhlten aktiv um die Konsortiums-Kantone, von denen nicht wenige ihre Experimente mit dem elektronischen Abstimmen weiterführen und ihren Auslandschweizerinnen und -schweizern weiterhin die Möglichkeit von E-Voting bieten wollten. Anfang 2016 entschied sich der Kanton Freiburg für das System der Post. Im Oktober gaben der Kanton St. Gallen und im November der Kanton Aargau dem Genfer System den Zuschlag. Die Kantone Basel-Stadt, Solothurn und Zürich holten 2016 verschiedene Offerten ein.

Die Auflösung des Konsortiums hatte der Entwicklung von E-Voting einen ziemlichen Dämpfer versetzt. Der Bundesrat selber korrigierte sein ursprüngliches Ziel, bis 2015 E-Voting für alle Auslandschweizerinnen und -schweizer einzuführen. Als Antwort auf eine Motion Lombardi (cvp, TI) erwähnte die Regierung, dass wohl sogar eine Umsetzung für 2019 schwierig werden dürfte – ein Datum, das von der ASO, der Auslandschweizer-Organisation, mit einiger Vehemenz gefordert worden war.

Noch keine Versuche mit E-Voting – der Föderalismus lässt grüssen – hatten die restlichen 12 Kantone gestartet. In sieben Kantonen (darunter Basel-Landschaft, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Uri) bestanden immerhin die Rechtsgrundlagen für eine mögliche Einführung von E-Voting. Im Kanton Waadt beschloss das Parlament einstimmig, den Termin für erste Tests nach hinten zu verschieben. In den restlichen fünf Kantonen, darunter Appenzell Ausserrhoden und Zug waren noch nicht einmal rechtliche Grundlagen für elektronisches Wählen und Abstimmen eingeführt worden. Allerdings forderte der Kanton Zug vom Bund verbindliche Grundlagen, bevor man Geld in die Hand nehme.

In der Tat war die Landesregierung daran, mit einer Roadmap das Projekt E-Voting neu aufzugleisen. In einer Umfrage wurden die Kantone nach ihren entsprechenden Bedürfnissen gefragt. Ziel des Bundes war es, dass bis Ende 2019 in zwei Dritteln der Kantone E-Voting eingeführt ist.
Die Bundeskanzlei bewilligte zudem die Gesuche der Kantone Bern, Luzern, Basel-Stadt, Neuenburg, Freiburg und Genf für E-Voting für Auslandschweizerinnen und -schweizer bei Abstimmungen (rund 57'000 Stimmberechtigte). Die Kantone Genf und Neuenburg durften zudem für 30 Prozent der kantonalen Stimmbevölkerung Abstimmen per Internet einrichten (ca. 97'000 Stimmberechtigte). Die Bundeskanzlei wird bei jeder Abstimmung die Systeme auf ihre Sicherheit hin überprüfen.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

Die Diskussionen um die Vor- und Nachteile von E-Voting hielten auch im Jahr 2015 an. Die kritischen Stimmen wurden dabei immer lauter: Insbesondere die Frage der Sicherheit wurde virulent debattiert. Eigentlich sei es unwichtig, ob zu erwartende Hackerangriffe erfolgreich seien oder nicht, das Vertrauen ins Wahlsystem und letztlich in die Demokratie würden so oder so Schaden nehmen, hiess es von dieser Seite. Von den Befürwortenden wurde hingegen hervorgehoben, dass E-Voting die politische Beteiligung wenn nicht erhöhen, so doch wenigstens halten könne. Insbesondere für die Auslandschweizerinnen und -schweizer sei elektronisches Abstimmen und Wählen teilweise die einzige Möglichkeit, rechtzeitig an die Unterlagen gelangen und teilnehmen zu können. So zeigten Studien aus den Kantonen Genf und Neuenburg, die nicht nur Auslandschweizerinnen und -schweizern das elektronische Abstimmen erlauben, sondern auch einem Teil der ansässigen Bevölkerung, dass das Instrument die Beteiligung nicht erhöht, aber vor allem im Ausland recht rege benutzt wird. E-Voting sei vor allem als Substitut der brieflichen Abstimmung zu betrachten und erschliesse kaum neue Abstimmende, so das Fazit dieser Analysen. Es sei klar, dass Sicherheit und Zuverlässigkeit an erster Stelle stehen müssten, erklärten die Befürwortenden, man könne aber die technische Entwicklung nicht aufhalten – null Risiko gebe es nirgends. Auch für den Bundesrat stand die Sicherheit im Zentrum – er forderte nach wie vor «Sicherheit vor Tempo». Auch wenn das Fernziel wahrscheinlich einst flächendeckendes E-Voting sein dürfte, wurde in den Testkantonen bisher lediglich ein maximaler Anteil von 10 Prozent der Stimmberechtigten für E-Voting zugelassen.

Derweil wurden die Experimente mit dem elektronischen Abstimmen in den Testkantonen fortgeführt. Bisher hatten 13 Kantone erste Versuche mit E-Voting durchgeführt (ZH, GL, FR, SO, SH, SG, GR, AG, TG, GE, LU, BS, NE). Im Kanton Zürich lehnte das Parlament einen Vorstoss der SVP ab, der einen Übungsabbruch verlangt hätte. Der Kanton Bern stellte die Umsetzung im Berichtsjahr wieder zurück. In Genf beantragte die Regierung, den Quellcode des eigenen Systems im Internet zu publizieren, um die Transparenz zu erhöhen und Dritten die Möglichkeit zu geben, das System auf seine Sicherheit zu überprüfen.

In technischer Hinsicht bestanden schweizweit drei verschiedene Systeme, die sich konkurrierten. Das so genannte «Genfer System (CHvote)», das vom Kanton selber entwickelt worden war, nutzen neben dem Kanton Genf auch die Kantone Basel-Stadt und Luzern – und bis zum abschlägigen Entscheid auch Bern. Die spanische Firma Scytl war in Neuenburg für die Umsetzung von E-Voting zuständig und ein so genanntes Konsortium aus neun Kantonen (ZH, GL, FR, SO, SH, SG, GR, AG, TG) bezog die Technik von der Schweizer Tochter des US-Konzerns Unisys. Die Abhängigkeit von ausländischen Firmen geriet allerdings zunehmend in die Kritik, da das Risiko von Spionage gross sei. Als dann die Schweizerische Post auf dem E-Voting-Markt auftrat, wechselte der Kanton Neuenburg zu dieser neuen Plattform. Allerdings arbeitete die Post eng mit dem spanischen Unternehmen Scytl zusammen, das zwar im E-Voting-Bereich weltweit führend ist, aber laut der Zeitung Schweiz am Sonntag auch das US-Verteidigungsministerium zu seinen Kunden zähle.

Im Wahljahr 2015 beantragten die E-Voting-Kantone, zum ersten Mal nicht nur Abstimmungen, sondern auch Wahlen mittels E-Voting durchzuführen. 2011 war dies erst für Auslandschweizerinnen und -schweizer aus vier Kantonen möglich gewesen. 2015 sollten nun im Ausland wohnende Schweizerinnen und Schweizer aus den 13 dies beantragenden Kantonen in den Genuss von E-Voting bei Wahlen kommen (AG, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, SO, SG, SH, TG, ZH). Im Sommer entschied der Bundesrat allerdings, das Gesuch der neun Kantone des Konsortiums nicht zu bewilligen, weil das System eine Lücke beim Stimmgeheimnis aufweise. Offenbar bestand eine Möglichkeit, vom System gelöschte Daten später wiederherzustellen. Der Entscheid des Bundesrates wurde als «schwerer Rückschlag» kommentiert (NZZ). Die betroffenen Kantone kritisierten ihn harsch und der Interessenverband der Auslandschweizerinnen und -schweizer (ASO) zeigte sich «bestürzt». Die Kritiker hingegen sahen sich bestätigt: Die Junge SVP überlegte sich die Lancierung einer Volksinitiative, mit der der sofortige Übungsabbruch verlangt würde.
Den restlichen vier Kantonen (NE, GE, BS, LU) gab die Regierung freilich grünes Licht. Damit konnten die rund 34'000 im Ausland wohnenden und aus diesen vier Kantonen stammenden sowie 96'000 in den Kantonen Neuenburg und Genf domizilierte Wahlberechtigte per Internet wählen, wovon dann letztlich allerdings lediglich rund 13'000 Bürgerinnen und Bürger Gebrauch machten.

Nachdem der Bundesrat dem Konsortium mit seinem Entscheid praktisch den Todesstoss verpasst hatte, buhlten das Genfer System und das neue System der Post um die neun Kantone, die dem Konsortium angehört hatten. In der Tat hatte dieses Ende September beschlossen, nicht mehr in das System zu investieren und sich entsprechend aufzulösen. Die Zukunft des E-Voting schien damit unsicher und das erklärte Fernziel einer flächendeckenden Möglichkeit für elektronisches Abstimmen und Wählen war in weite Ferne gerückt.

«Vote électronique» – Kritik und gesellschaftliche Debatte von 2015 bis 2022
Dossier: Vote électronique

Auch 2014 musste die CVP bei den Gesamterneuerungswahlen in die kantonalen Parlamente Federn lassen. Per Saldo verloren die Christlichdemokraten in sechs Kantonen (BE, GL, GR, NW, OW, ZG) sechs Sitze. Einzig im Kanton Glarus konnte die Mandatsgrösse verteidigt werden. Bitter war die Niederlage im Kanton Bern, wo die CVP ihren einzigen Sitz verlor. Nachdem die Partei im Vorjahr überraschend ein Mandat im Kanton Neuenburg gewonnen hatte und dadurch in allen kantonalen Parlamenten vertreten war, musste sie 2014 also verkraften, dass sie im Kanton Bern keine gesetzgeberische Kraft mehr ist. Immerhin konnte man sich in den Kantonen Zug und Obwalden mit je einem Sitzverlust als stärkste Partei behaupten. Die Verluste führten allerdings dazu, dass die CVP bei der Betrachtung aller Kantone mit total 454 Mandaten nur noch knapp vor der SP (total 453 Sitze) drittstärkste kantonalparlamentarische Legislativkraft ist (hinter der SVP mit 573 Sitzen und der FDP mit 521 Sitzen).

CVP Gesamterneuerungswahlen in die kantonalen Parlamente

Im Kanton Glarus kam es zur äusserst seltenen Situation, dass alle amtierenden Landratsmitglieder wieder zu den Erneuerungswahlen Anfang Juni antraten. Lediglich zwei Sitze waren vakant: Jene von Marianne Lienhard (svp) und Benjamin Mühlemann (fdp), die im Februar in die Regierung gewählt worden waren. Freilich hatte es während der Legislatur nicht weniger als 19 frühzeitige Rücktritte gegeben. Neben den 58 Bisherigen traten 294 weitere Kandidierende an. Spannend schien die Ausgangslage, weil sowohl der FDP (aktuell 12 Sitze) als auch der SVP (17 Sitze) aufgrund der Resultate bei den Exekutivwahlen Sitzgewinne zugetraut wurden. Beide hatten bei den Parlamentswahlen von 2010, bei denen die Sitzzahl von 80 auf 60 verringert worden war, arg Federn gelassen und jeweils 10 Sitze eingebüsst, wobei die SVP-Niederlage wohl auch mit der Konkurrenz durch die damals neu gegründete BDP zu erklären ist. Obwohl eben diese BDP mit der grössten Anzahl an Kandidierenden (86) zu den Wahlen 2014 antrat – in allen drei Gemeinden jeweils mit zwei Listen –, war fraglich, ob sie ihre zehn Sitze würde halten können. Eher im Gegenwind stand die SP, die im Februar ihren Regierungssitz verloren hatte. Ihr Ziel war die Verteidigung der acht Mandate. Dieses Ziel steckten sich auch die Grünen, die bei den Wahlen 2010 neben der BDP als einzige Partei zugelegt und nun sieben Sitze zu verteidigen hatten. Die mit fünf Abgeordneten im Landrat sitzende CVP trat lediglich in zwei der drei Gemeinden mit einer Liste an. Erstmals stellten sich im Kanton Glarus die Grünliberalen zu den Landratswahlen. Allerdings verfügte die GLP aufgrund eines Parteiwechsels bereits vor den Wahlen über ein Mandat: 2013 gründeten ehemalige Christlichsoziale die GLP. Dazu gehörte auch der amtierende Landrat Franz Landolt (alt csp, neu glp). Ebenfalls zu den Wahlen trat die Sozial-Liberale Bewegung (SLB) mit drei Kandidierenden an, die in früheren Wahlen noch unter dem Etikett der EDU aufgetreten waren. In Glarus und in Glarus Süd trat die FDP mit zwei Listen an. In diesen beiden Gemeinden kam es zudem zu einer Listenverbindung zwischen SP, GP und GLP. Neben dem Zusammengehen von GP und SP in Glarus Nord kam es zu keinen weiteren Listenverbindungen. Für etwas Polemik im ansonsten lauen Wahlkampf sorgte der Umstand, dass sich die BDP weigerte, an einer Smartvote-Umfrage teilzunehmen. Die BDP wolle sich nicht in ein Spidernetz zwängen lassen, gab ihr Parteipräsident Karl Mächler zu Protokoll. Die kantonalen Parlamentswahlen standen im Schatten der gleichzeitig stattfindenden Ersatzwahl für den durch den Rücktritt von This Jenny (svp) frei gewordenen Ständeratssitz.
Die Wahlen vom 1. Juni 2014 standen schliesslich im Zeichen von Stabilität. Zwar gewannen die Grünliberalen (neu 2 Sitze; 4,6%) und die CVP (neu 6 Sitze; 10,5%, - 1,4 Prozentpunkte) auf Kosten der SP (neu: 7 Sitze; 11,5%, - 2,4 Prozentpunkte) und der BDP (neu: 9 Sitze; 15,1%, - 1 Prozentpunkt) je ein Mandat – die GLP konnte zudem das ehemalige CSP-Mandat verteidigen –, alle anderen Parteien konnten aber ihre Sitzzahl von vor den Wahlen halten. Nur bedingt zufrieden mit diesem Resultat waren die FDP und die SVP, die sich auch aufgrund der Erfolge bei den Regierungsratswahlen im Februar mehr versprochen hatten. Die FDP hatte 0,9 Prozentpunkte an Wählerstärke verloren (neu: 18,5%). Die SVP wiederum haderte mit dem Umstand, dass sie zwar in der Wählergunst um 2,4 Prozentpunkte zulegen konnte (neu: 28,9% Wähleranteil), sich dies aber nicht in Sitzgewinne ummünzen liess. Die Grünen hatten zwar im Vergleich zu 2010 Wählerstimmen verloren (neu: 10,8%; - 1,1 Prozentpunkte), zeigten sich aber mit der Verteidigung ihrer Mandate zufrieden. Nicht ins Geschehen eingreifen konnte erwartungsgemäss die SLB. Die Stabilität war interessanterweise nur bedingt dem Umstand geschuldet, dass alle Bisherigen wieder angetreten waren, wurden doch deren neun nicht bestätigt. Weil sich die GLP mit der SP und der GP verbunden hatte, wollte die CVP die Grünliberalen nicht mehr in ihre Fraktion aufnehmen. Keinen Zuwachs verzeichnete der Frauenanteil: zwar wurden nicht mehr nur sieben, wie nach den Wahlen 2010, sondern zehn Kandidatinnen gewählt, durch Nachrücken waren aber schon unmittelbar vor den aktuellen Wahlen zehn Landratssitze von Frauen besetzt gewesen. Die Wahlbeteiligung lag bei tiefen 32%.

Landratswahlen Glarus 2014
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014

Für einige Polemik sorgte im Berichtjahr die vermeintlich geringe Partizipation von Jugendlichen. Den Reigen eröffnete der Befund der VOX-Nachabstimmungsanalyse der eidgenössischen Abstimmungen vom Februar 2014. Die Verfasser der Studie analysierten eine bedenklich geringe Beteiligung der unter 30-jährigen von lediglich 17%, während 66% der Befragten über 30 Jahre sich am Urnengang beteiligt hätten. Der Generationengraben war freilich kein neues Phänomen, in dieser Stärke und insbesondere in Bezug auf den Abstimmungsausgang bei der Masseneinwanderungsinitiative bewegte er allerdings die Gemüter. Auch wenn das Ausmass später relativiert wurde, blieb die geringe politische Partizipation Jugendlicher ein breit diskutiertes Thema. In der Partizipationsforschung ist allerdings bekannt, dass sich die politische Partizipation Jugendlicher eher auf unkonventionelle Formen konzentriert und sich weniger bei Wahlen oder Abstimmungen manifestiert. Hinzu kommt, dass sich Jugendliche mit herkömmlichen Umfragemethoden (Befragung via Festnetzanschlüsse) immer weniger fassen lassen. Die ungleiche konventionelle Partizipation bei Abstimmungen und Wahlen bleibt allerdings ein repräsentativ-demokratisches Problem – umso mehr, weil mit den Baby-Boomern die ältere Generation noch stärker vertreten ist. Gefordert wurden im Berichtsjahr unter anderem eine bessere politische Bildung in der Schule und eine aktive Förderung des politischen Interesses junger Menschen via soziale Netzwerke. Bundespräsident Didier Burkhalter brachte auch die Idee einer Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre ins Gespräch. Ein entsprechendes Postulat Reynard (sp, VS) hiess der Bundesrat gut, es wurde allerdings von Gregor Rutz (svp, ZH) bekämpft. Wahlrechtsalter 16 kennen bisher Österreich und der Kanton Glarus.

vermeintlich geringe Partizipation von Jugendlichen

Trotz zunehmender Kritik aus dem Parlament hiess der Bundesrat die Gesuche von zwölf Kantonen gut, E-Voting während zwei Jahren weiter testen zu dürfen. Während in den Kantonen Genf und Neuenburg der elektronische Partizipationskanal einem Teil der kantonalen Bevölkerung auf Anfrage offen steht (maximal 71‘000 in Genf und maximal 21‘000 in Neuenburg), können in den Kantonen Aargau, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Graubünden, Luzern, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen und Thurgau lediglich die Auslandschweizerinnen und -schweizer mit E-Voting ihr Stimm- und Wahlrecht wahrnehmen. Insgesamt können mit den neuen Grundbewilligungen für E-Voting total rund 3.3 Prozent der Wahlberechtigten elektronisch abstimmen. Die Obergrenze, welche der Bundesrat festlegt, läge bei 10 Prozent der gesamtschweizerischen und 30 Prozent der kantonalen Stimmbevölkerung. In der Regel nehmen rund 50 Prozent der teilnehmenden Berechtigten das elektronische Angebot wahr. Bei den Abstimmungen im September verzeichnete der Kanton Aargau eine hohe Nutzung des elektronischen Kanals: 65 Prozent der Auslandschweizer, die sich beteiligten, taten dies via E-Voting. Ab 2015 werden auch die Kantone Zürich und Glarus für ihre Auslandschweizerinnen und -schweizer E-Voting einrichten. Ab 2016 dürfen neben den Pionierkantonen Genf und Neuenburg neu auch Aargau, Graubünden, St. Gallen, Solothurn und Thurgau elektronische Partizipationseinrichtungen für Inländer erstellen.

Bundesrat erteilt Grundbewilligungen für E-Voting
Dossier: Vote électronique

In sechs Kantonen fanden 2014 Gesamterneuerungswahlen für die kantonalen Parlamente statt. Obwohl noch viel Zeit bis zu den eidgenössischen Wahlen blieb, wurden die kantonalen Wahlen in den Medien als Orakel für einen möglichen Ausgang im Herbst 2015 auf nationaler Ebene herangezogen. Von den kantonalen Resultaten Trends abzulesen, gestaltet sich aus mindestens drei Gründen als eher schwierig. Erstens sind kantonale Kontexte sowohl für kantonale als auch für nationale Wahlen sehr unterschiedlich. Kantonale Wahlen lassen sich weder untereinander noch mit eidgenössischen Wahlen einfach vergleichen. Zweitens fanden 2014 kantonale Wahlen in den eher kleinen Kantonen Zug, Nidwalden, Obwalden und Glarus statt. Hier ist nicht nur das kantonale Umfeld verschieden, sondern diese Kantone sind auch als Wahlkreise für die nationalen Wahlen aufgrund ihrer geringen Sitzzahlen eher wenig bedeutend. Drittens lassen sich auch in den beiden grösseren Kantonen Graubünden und Bern keine deutlichen Trends ablesen. So konnte die SVP zwar in den Kantonen Bern und Graubünden um jeweils fünf Sitze zulegen, dies geschah aber nur in Bern auf Kosten der BDP. Oder die SP verlor zwar in Bern zwei Sitze, legte aber in Graubünden um drei Sitze zu. Auch bei der CVP und der FDP gab es keine eindeutigen Entwicklungen. Zwar verlor der Freisinn in den sechs Kantonen insgesamt acht Sitze, in Bern, Glarus und Obwalden konnte man die eigenen Mandate jedoch verteidigen. Auch die CVP konnte ihre Sitze in Glarus halten, musste aber in allen anderen Kantonen einen Sitz (bzw. in Graubünden zwei Sitze) abgeben. In Bern bedeutete dieser Sitzverlust, dass die CVP nicht mehr im kantonalen Parlament vertreten ist. Die Grünen verloren zwar einen Sitz in Bern, konnten aber in Nidwalden (+3 Sitze) und in Zug (+2 Sitze) ihre Mandatszahl um total fünf Sitze ausbauen. Ausser im Kanton Graubünden, wo die beiden Sitze gehalten wurden und in den Kantonen Nidwalden und Obwalden, wo sie nicht antrat, konnte die GLP ihre Mandate jeweils mindestens verdoppeln. Im Kanton Glarus machten die Grünliberalen auf Anhieb zwei Sitze und in Bern konnten sie ihre Mandatszahl von vier auf elf fast verdreifachen. Interessant war die Entwicklung für die BDP, da sie in ihren drei Gründerkantonen antrat. Während sie im Kanton Graubünden um einen Sitz zulegen konnte, und im Kanton Glarus ein Mandat abgeben musste, brach sie im Kanton Bern buchstäblich ein und verlor elf Sitze.

Mit den per Saldo 10 Sitzgewinnen baute die SVP den Anteil an allen kantonalen Parlamentssitzen erneut aus. Die SVP verfügte Ende 2014 über 573 der total 2559 kantonalen Parlamentssitze (ausgenommen AI), was einem Anteil von 22,4% entspricht. Nach wie vor an zweiter Stelle lag auch Ende 2014 die FDP, die 20,4% aller kantonalen Parlamentssitze ihr Eigen nannte (521 Sitze). Kopf an Kopf lagen Ende 2014 die CVP und die SP, wobei die Christlichdemokraten mit 454 Sitzen (17,7%) noch leicht die Nase vor den Genossen hatten, die über 453 kantonale Mandate verfügten (17,7%). Die fünftstärkste Kraft waren die Grünen, die über 187 Mandate verfügten. Die GLP (89 Sitze) und die BDP (77 Sitze) waren also Ende 2014 in den Kantonen zwar einigermassen präsent, aber noch einige Sitze von den arrivierten Parteien entfernt. Über immer noch 40 Sitze verfügte die EVP, die vor allem in den Kantonen Bern, Zürich, Aargau und Thurgau auf eine Stammwählerschaft zählen kann. Die extreme Linke hielt 28 Sitze und die EDU verfügte noch über 20 Mandate. Leidglich rund 4 Prozent aller Sitze (107) wurden von anderen Parteien gehalten, wobei in Genf 20 Sitze auf das MCG und im Tessin 22 Sitze auf die Lega entfielen.

In drei der sechs Kantone, in denen die Parlamente gesamterneuert wurden, stieg der Frauenanteil wieder leicht an: In Bern betrug er nach den Wahlen 31,9%. Auch in den Kantonen Glarus (16,7%) und Zug (27,5%) konnten die Frauen leicht zulegen. Abgenommen hat die Frauenquote allerdings in den Kantonen Obwalden (29,1%), Nidwalden (16,7%) und Graubünden (19,2%). Ende 2014 betrug der Frauenanteil in allen Kantonsparlamenten zusammen genau 25% – wobei nur die jeweiligen Resultate unmittelbar nach den Wahlen berücksichtigt wurden – was gegenüber dem Vorjahr (24,6%) eine leichte Steigerung bedeutete.

Die Wahlbeteiligung in den sechs Kantonen war sehr unterschiedlich. Während in den Kantonen Bern und Glarus nicht einmal mehr ein Drittel der Stimmbürgerschaft das Wahlrecht wahrnahm, lag die Beteiligung in Nidwalden und Obwalden knapp unter der 50%-Grenze. In Zug beteiligten sich noch 40,5%. Mit Ausnahme von Glarus hat die Beteiligung damit im Vergleich zu den Wahlen 2010 überall weiter abgenommen. Ein Blick auf alle Kantone und die kantonalen Wahlen zwischen 2010 und 2014 zeigt, dass neben Bern und Glarus auch die Wahlbevölkerung in den Kantonen Aargau, Thurgau und Neuenburg ziemlich wahlfaul ist. Auch hier lag die Beteiligung bei den letzten kantonalen Parlamentswahlen unter einem Drittel. Unter 40% lag auch die Wahlbeteiligung in den Kantonen Zürich, Uri, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und St. Gallen. Einzig in den Kantonen Schaffhausen, Tessin und Wallis machten mehr als 50% der Bevölkerung von ihrem Wahlrecht Gebrauch. In der Hälfte der 24 Kantone – die Wahlbeteiligung wird nicht erhoben in den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Graubünden – zeigte sich im Vergleich zu den letzten Wahlen eine Abnahme der Wahlbeteiligung.

Übersicht über die Legislativwahlen auf Kantons- und Gemeindeebene 2014
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2014
Dossier: Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene

Auch in Glarus stand die BDP vor einer Bewährungsprobe. Im Jahr 2008 – kurz nachdem die SVP Schweiz die Bündner Kantonalsektion verbannt hatte – hatten acht der 27 SVP-Landräte aus Protest gegen diesen Beschluss zur BDP gewechselt. Die Wahlen sollten nun zeigen, wie stark die BDP in der Bevölkerung bereits verwurzelt ist. Beflügelt von den Erfolgen der Berner Schwesterpartei, die im März Erfolge gefeiert hatte, aber auch von den eigenen Gewinnen anlässlich der Wahlen in die Gemeindeexekutiven im Herbst 2009, wo man – im Gegensatz zur SVP – stark zugelegt hatte, rechnete sich auch die Glarner Sektion gute Chancen aus. Für die FDP, die Grünen, die SP und die CVP war die Besitzstandwahrung das Ziel, während die SVP die an die BDP verlorenen Sitze zurückerobern und wieder stärkste Fraktion werden wollte. Die Jungen Grünen / Ökoliberalen, die JUSO, die junge BDP, die EDU und die Freie Liste traten ebenfalls an. Erschwerend kam für alle Parteien hinzu, dass für die Wahlen 2010 der Landrat von 80 auf 60 Sitze verkleinert wurde. Weil lediglich elf Bisherige nicht mehr antraten, kam es zu einem eigentlichen Sesseltanz von 397 Kandidatinnen und Kandidaten. Neu war auch die Wahlkreisziehung: die drei neuen Wahlkreise entsprachen den neuen Gemeinden Glarus-Nord, Glarus und Glarus-Süd.

Ähnlich wie in Bern gingen sowohl die SVP als auch die BDP als Wahlsiegerinnen hervor. Die SVP wurde wieder fraktionsstärkste Partei und erhielt 17 Sitze. Das waren zwar zwei Sitze weniger als vor den Wahlen, aufgrund der Verkleinerung des Landrates und angesichts des höchsten Wählerstimmenanteils (26.5%) aber ein Erfolg. Die BDP vermochte zwei Sitze hinzuzugewinnen und ist neu mit zehn Mandaten vertreten (16.1% Wählerstimmenanteil). Auch die Grünen konnten – trotz Ratsverkleinerung – einen Sitz hinzugewinnen (neu sieben Sitze, 11.9%). Diese Gewinne gingen insbesondere auf Kosten der FDP und der CVP, die beide praktisch die Hälfte ihrer Sitze verloren: Während die FDP noch 12 Sitze hat (2006: 23), ist die CVP noch mit sechs Mandaten vertreten (2006: 12). Der markante Verlust der beiden bürgerlichen Parteien wurde als eigentliches Wahldebakel bezeichnet. Die FDP verlor 9.8 Wählerprozentpunkte (2010: 19.4%) und die CVP musste einen Verlust von 4.3 Prozentpunkten einstecken (2010: 11.9%). Im Rahmen hielten sich die Verluste der SP, die neu acht Sitze im Landrat hält und einen Wählerstimmenanteil von 13.9% aufweisen konnte (2006: 12 Sitze, 15.8%). Die Stimmbeteiligung betrug 36.1% und war damit fast gleich tief wie vier Jahre zuvor. Mit sieben Parlamentarierinnen blieb der Frauenanteil gering. Im Juni reichte die Glarner Regierung Strafanzeige wegen mutmasslicher Wahlmanipulation ein. Elf Stimmberechtigte hatten gegen das Ergebnis in Glarus-Nord Beschwerde eingereicht, weil einer der Gewählten – SVP-Mann Siegfried Noser – Stimmberechtigte zum gezielten Ausfüllen des Wahlzettels gedrängt und Wahlgeschenke verteilt hätte. Tatsächlich stellten die Behörden Wahlzettel sicher, auf denen lediglich der Name Noser kumuliert aufgeführt worden war. Dabei wurden ähnliche oder gleiche Schriftbilder festgestellt. Ähnliches wurde bei einem nicht gewählten Kandidaten der SP (Osman Sadiku) konstatiert. Da die Beschwerde noch hängig war, konnte Noser im August nicht vereidigt werden. Im Oktober wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt. Allerdings resultierten aus dem graphologischen Gutachten von rund 1800 Wahlzetteln aus dem Wahlkreis Glarus-Nord zahlreiche Ungereimtheiten, was die Regierung bewog, genauere Untersuchungen in Auftrag zu geben. Mitte März 2011 wurde bei mehr als 70 Zetteln Anhaltspunkte für abstimmungsgesetzwidrige Mehrfachausfüllungen gefunden. In der Folge musste die SVP der FDP einen Sitz abtreten, wogegen sie allerdings Beschwerde beim Verwaltungsgericht einreichte, die bei Redaktionsschluss noch hängig war.

Landratswahlen Glarus 2010
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2010
Dossier: Kantonale Wahlen - Glarus

Bei den Wahlen im Mai gelang es der SVP, durch den Gewinn von zusätzlichen 5 Sitzen stärkste Fraktion im 80-köpfigen Glarner Landrat zu werden. Der Zuwachs der SVP, die nun über 26 Sitze verfügt, ging vor allem zu Lasten der Gewinner der letzten Wahlen: Die FDP, vormals grösste Fraktion, verlor 3, die Grünen 2 Sitze. Damit stellt die FDP noch 23 Ratsmitglieder, die Grünen fallen von 8 auf 6 Abgeordnete zurück. Unter den Abgewählten waren die Präsidenten beider Kantonalparteien. Auch die CVP büsste einen Sitz ein und steht damit auf einer Stufe mit der SP, die nach den verlustreichen Wahlen von 2002 ihre 12 Sitze behaupten konnte. Die Frauenvertretung im Parlament stieg leicht auf 9 Abgeordnete (11,3%).

Landratswahlen Glarus 2006
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2006
Dossier: Kantonale Wahlen - Glarus

Bei den Wahlen in den 80-köpfigen Glarner Landrat konnten die FDP und die Grünen je zwei Mandate hinzugewinnen, Verliererin war die SP, die drei Sitze abgeben musste. Mit 26 Abgeordneten stellt die FDP die stärkste Fraktion, gefolgt von der SVP mit unverändert 21 Sitzen. Die CVP verfügt weiterhin über 13 Mandate, während die SP mit 12 Delegierten hinter die Christlichdemokraten zurückfiel. Die Grünen stellen neu 8 Abgeordnete. Das Resultat entsprach einerseits glarnerischem Wahlverhalten, da es bei den Kantonsparlamentswahlen selten zu markanten Verschiebungen kommt. Andererseits überraschte das Resultat insofern, als ausgerechnet die SP, die auf Kosten der SVP einen zweiten Sitz in der siebenköpfigen Regierung gewinnen konnte, nun die grössten Verluste hinnehmen musste. Die Zahl der gewählten Frauen ging von 11 auf lediglich 8 (10%) zurück.

Landratswahlen Glarus 2002
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2002
Dossier: Kantonale Wahlen - Glarus

Bei den Wahlen in den 80köpfigen Glarner Landrat ergab sich bei insgesamt geringen parteipolitischen Verschiebungen ein Wahlerfolg für die links-grünen Kräfte. Die Liste der Glarner Umweltgruppen (GUG)/Wohnliches Mollis (WoM) erreichte 6 (+2) Sitze und zog damit erstmals in Fraktionsstärke in den Landrat ein. Ferner gewann die SP einen Sitz hinzu und wurde mit 15 Mandaten zur drittstärksten Fraktion noch vor der CVP. Die langsame Erosion der CVP konnte auch in Glarus festgestellt werden: sie rutschte auf 13 (-2) Sitze ab. Die FDP musste ebenfalls Verluste hinnehmen und erreichte 24 (-2) Sitze. Die SVP stellt wie vor vier Jahren 21 Abgeordnete. Die Frauenvertretung erfuhr seit der letzten Wahl fast eine Verdoppelung von 6 auf 11 Mandate (wobei drei Frauen in der letzten Legislatur nachgerutscht waren), womit der Frauenanteil im Landrat 13,8% beträgt.

Landratswahlen Glarus 1998
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1998
Dossier: Kantonale Wahlen - Glarus

Bei den Landratswahlen Im Kanton Glarus konnte die FDP als einzige Partei ihre Sitzzahl vergrössern (+4). Die Gewinne gingen auf Kosten der SVP (-1) und der SP (-1). Zwei lokale Gruppierungen, die Freie Liste Mitlödi und Junge Biltner, die 1990 je einen Sitz gewannen, traten nicht mehr an. Die CVP und die Grünen konnten ihre Sitze im 80köpfigen Landrat verteidigen. Mit neu sechs Landrätinnen bleiben die Frauen in Glarus weiterhin stark untervertreten. Wiesen 1990 die Kantone Schwyz und Appenzell Innerrhoden noch einen geringeren Frauenanteil auf, so verzeichnete Glarus Ende 1994 gesamtschweizerisch den geringsten Frauenanteil.

Landratswahlen Glarus 1994
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1994
Dossier: Kantonale Wahlen - Glarus

Bei den Gesamterneuerungswahlen für acht Kantonalparlamente (BE, GL, GR, JU, NW, OW, VD, ZG) kam es nur zu leichten Sitzverschiebungen. Die FDP und die SVP konnten mit fünf, respektive drei Sitzgewinnen ihren Aufwärtstrend insgesamt leicht fortsetzen, wobei dieser in den verschiedenen Kantonen nicht einheitlich verlief. In Zug, wo die SVP zum ersten Mal antrat, erreichte sie auf Anhieb Fraktionsstärke. Die CVP konnte ihre Erosion bremsen und büsste gesamtschweizerisch - vor allem dank fünf Sitzgewinnen in Ob- und Nidwalden - nur einen Sitz ein, wobei sie in Zug mit drei Sitzen die meisten Mandate verlor. Die SP konnte im Kanton Waadt drei Sitze dazugewinnen, büsste aber insgesamt vier Sitze ein. Gleich sechs Mandatsverluste und somit den grössten Aderlass musste die Grüne Partei hinnehmen, wobei die Verluste im Kanton Bern mit vier Sitzeinbussen am empfindlichsten waren. Dafür konnte im Kanton Bern die Auto-Partei (neu Freiheits-Partei) fünf Sitze dazugewinnen.

Sehr ausgeprägt bestätigte sich auch dieses Jahr der Zuwachs des Frauenanteils in den Kantonalparlamenten. Während in Bern 16 Frauen neu ins Parlament einzogen, waren es im Kanton Waadt und im Graubünden je 10, was im Graubünden einer Verdoppelung des Frauenanteils gleichkommt. (Der Vergleich basiert auf den kantonalen Wahlen 1990. Später ins Parlament nachrutschende bzw. zurücktretende Frauen wurden nicht berücksichtigt.) Obwalden und Nidwalden konnten ihren Frauenanteil ebenfalls fast verdoppeln. Lediglich im Kanton Jura blieb der Frauenanteil konstant. Insgesamt waren in den acht Kantonen von 855 gewählten Parlamentsmitgliedern 169 Frauen (19,8%), wobei die SP mit 50 einmal mehr am meisten Frauen in die kantonalen Legislativen schickte. Gesamtschweizerisch lag der Frauenanteil in den kantonalen Parlamenten Ende 1994 bei 21% (1993: 19,1%), wobei sich Genf mit 36% weiterhin an der Spitze befindet. Glarus bildet mit 7,5% das Schlusslicht.

Deutlich manifestierte sich auch im Berichtsjahr eine sinkende Wahlbeteiligung, ein Trend, von dem lediglich der Kanton Waadt leicht abwich. Im Kanton Baselland, wo es sechs zusätzliche Mandate im Landrat zu verteilen gab, fanden Ergänzungswahlen statt.

Kantonale Parlamentswahlen 1994
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1994

Zu leichten Sitzverschiebungen zugunsten der SP und Umweltgruppen ist es auch bei den Glarner Landratswahlen gekommen. Im achtzigköpfigen Parlament verfügen die Grünen nun über drei Sitze (+2), was aber noch nicht zur Bildung einer eigenen Fraktion reicht. Die Sozialdemokraten bauten ihre Position trotz massiv gesunkenem Parteistimmenanteil von 13 auf 15 Mandate aus; sie konnten von der Ausdehnung des Proporzwahlverfahrens auf das Glarner Hinterland und das Sernftal profitieren. Die CVP musste zwei Sitzverluste hinnehmen, die beiden stärksten Parteien des Kantons, die SVP und die FDP (je 23 Mandate), verloren je einen. Mit vier Landrätinnen — je einer FDP-, SVP-, CVP und SP-Abgeordneten — stellen die Frauen wie bisher nur 5% der 80 Parlamentsmitglieder.

Wahlen 1990: Sozialdemokraten profitieren von Ausdehnung des Proporzwahlverfahrens in Glarus
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1990
Dossier: Kantonale Wahlen - Glarus

Die Gesamterneuerungswahlen in sieben Kantonalparlamente (BE, GL, JU, NW, OW, VD, ZG) bestätigten gewisse Tendenzen, welche sich in den vorherigen Kantonalwahlen angekündigt hatten. Die FDP erlitt weitere Verluste und büsste insgesamt elf Sitze ein. Auch die CVP musste Federn lassen und verlor weitere neun Mandate. Im Gegensatz dazu konnten die Sozialdemokraten einen kräftigen Mandatszuwachs verzeichnen, nachdem sich schon im Vorjahr gesamthaft eine aufsteigende Tendenz, insbesondere in der Westschweiz, abgezeichnet hatte.

Die Auto-Partei (AP) wurde in ihrer rasanten Fahrt auf Erfolgskurs gebremst: Einzig in Bern konnte sie mit einem Mandat Einzug in ein Kantonalparlament halten. Auf kommunaler Ebene konnte sie immerhin in Winterthur drei Sitze erobern, in Zürich hingegen ging sie leer aus. Die Grüne Partei sowie grün-alternative Bewegungen konnten weiterhin Sitze zulegen, so in der Waadt, in Nidwalden und in den Städten Winterthur und Zürich. Die rechtsnationalistische Nationale Aktion (NA), welche sich in Schweizer Demokraten (SD) umbenannt hat, erlitt grosse Verluste und ist nach dem Ausscheiden in der Waadt nur noch in fünf Kantonen im Parlament vertreten. Der Anteil der Frauen in den kantonalen und kommunalen Parlamenten stieg weiter an; von den 735 im Berichtsjahr in sieben Kantonen (ohne AR) gewählten Parlamentsmitgliedern waren 105 weiblich (14,4%). Genf liegt weiterhin mit 32% an der Spitze, den Schluss bildet Schwyz mit 4%; in den Stadtparlamenten hat inzwischen die Zürcher Frauenvertretung mit einem Anteil von 32% diejenige von Lausanne (29%) überholt.

Gesamterneuerungswahlen in sieben Kantonalparlamente 1990
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1990

Als Siegerin aus den Landratswahlen im Kanton Glarus ging die SVP hervor, die mit neu 24 Abgeordneten zur FDP aufschloss. Da sich der auf der Freien Liste Elm gewählte Abgeordnete der FDP anschloss, bleiben die Freisinnigen mit 25 Vertretern jedoch weiterhin die stärkste Fraktion. Die CVP konnte ihren Besitzstand von 17 Mandaten wahren, die SP hingegen musste einen Sitz an die erstmals kandidierenden Grünen (Alternative Liste, Netstal) abgeben. Mit drei gewählten Parlamentarierinnen sank der Frauenanteil gegenüber 1982 um eine Abgeordnete auf 3,75% (1982: 5%).

Bei den Regierungsratswahlen sorgten eine sozialdemokratische Sprengkandidatur sowie regionale Proporzansprüche für Spannung. Da der bevölkerungsmässig und wirtschaftlich starke untere Kantonsteil bei einer Wahl der parteioffiziell portierten Nachfolger für die zurückgetretenen Regierungsräte Hans Meier (cvp) und Mathis Elmer (svp) nicht mehr in der Exekutive vertreten gewesen wäre, traten die beiden Unterländer Jules Landolt (cvp) und Christoph Stüssi (svp) als «wilde» Kandidaten gegen dieses regionalpolitische Ungleichgewicht an. Zusammen mit den fünf Bisherigen wurden sie schliesslich gewählt, während der neu aufgestellte offizielle CVP- bzw. SVP-Bewerber sowie der sozialdemokratische Kampfkandidat das absolute Mehr nicht erreichten.

Die Wahlbeteiligung war mit 61,7% überdurchschnittlich hoch.

Kantonale Wahlen Glarus 1986
Dossier: Kantonale Wahlen 1986
Dossier: Kantonale Wahlen - Glarus

Mit dem Übergang von der flexiblen Mitgliederzahl zum festen «Rat der Achtzig» waren im Kanton Glarus drei Vertreter mehr ins Rathaus abzuordnen als vier Jahre zuvor, was allerdings weder ein eigentliches Wahlfieber noch grundlegende Veränderungen der politischen Machtstruktur verursachte. FDP und SVP vermochten ihre Stellung als stärkste Gruppen noch auszubauen. Die Mandatszahl der Christlichdemokraten blieb unverändert; die SP verlor einen Sitz. Noch einen niedrigeren Wellengang als die Parlamentswahlen zeitigte die Bestellung der Exekutive, konnten sich doch die sieben amtierenden Regierungsräte unbestritten zur Wiederwahl stellen.

Kantonale Wahlen Glarus 1982
Dossier: Kantonale Wahlen 1982
Dossier: Kantonale Wahlen - Glarus