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Mit Beginn des Herbstsemesters 2012 ermöglichte die Universität St. Gallen (HSG) Offizieren und höheren Unteroffizieren die Anrechnung der militärischen Kaderausbildung durch Kreditpunkte (ECTS). Damit wurde nach der bereits bestehenden Anerkennung und Anrechnung von weiterführenden Lehrgängen in verschiedenen Fachhochschulen erstmals die Kadergrundausbildung und die praktische Führungstätigkeit in der Schweizer Armee durch eine renommierte Universität anerkannt. Bachelor Studenten konnten fortan nach absolvierter Offiziersschule und Abverdienen sechs Kreditpunkte an ihr Studium anrechnen. Im Masterstudium können Kompaniekommandanten und Stabsoffiziere nochmals bis zu sechs Punkte anrechnen. Höhere Unteroffiziere können bis zu vier Punkte anrechnen. Die HSG setzt als Bedingung dazu eine militärische Qualifikation von mindestens der Note 3 (gut) und ein Papier über militärische Führungsgrundsätze im zivilen Umfeld. Damit erfüllt die HSG auf Initiative der Uni-internen Offiziersgesellschaft als erste Hochschule Forderungen, wie sie aus der Politik bereits mehrfach angeregt wurden.

Anrechnung der militärischen Kaderausbildung durch Kreditpunkte

Bezüglich der Ausgestaltung des derzeit mehrheitlich unregulierten Glasfasermarkts kam es im Verlauf des Berichtsjahrs zu einem eigentlichen Seilziehen zwischen der Wettbewerbskommission (Weko) und der Swisscom um die kartellrechtlich saubere Ausgestaltung der Kooperationsverträge, die letztere mit den Elektrizitätswerken Genf, Zürich, St. Gallen, Bern, Luzern, Basel sowie Freiburg eingegangen war. Um allfälligen späteren Klagen wegen Wettbewerbsbehinderung oder Kartellabreden entgegenzuwirken und mit dem Ziel, eine rechtsverbindliche Sanktionsbefreiung für harte Wettbewerbsabreden über die gesamte Vertragsdauer von 40 Jahren zu erhalten, legten fünf Vertragspartner ihre Glasfaser-Kooperationsverträge der Weko zur Prüfung vor. In ihrem Urteil kam diese zum Schluss, dass das gewählte Mehrfasermodell den Wettbewerb auf den Glasfasernetzen zwar grundsätzlich ermöglicht, dass einzelne Vertragsklauseln (Monopol der Elektrizitätswerke bei der Vermietung der Glasfasern, die sog. Layer-1-Exklusivität, sowie eine Investitionsschutzklausel und Ausgleichszahlungsvereinbarungen) jedoch wettbewerbsrechtlich heikel seien. Die Weko sah zwar von einem Verbot der angestrebten Kooperationen ab, drohte aber mit Sanktionen, falls die Verträge nicht in ihrem Sinn überarbeitet würden. Daraufhin gab die Swisscom bekannt, die bereits unterschriebenen Verträge kartellrechtskonform nachzuverhandeln und laufende Kooperationsverhandlungen zu sistieren. Ende Dezember konstituierte sich die Interessenvertretung Glasfaser Schweiz. Die Swisscom, die darin vertretenen Politiker und diverse städtische Elektrizitätswerke streben darüber die Intensivierung des Glasfaserausbaus an, der nach dem Weko- Entscheid im September ins Stocken geraten war.

Verträge zwischen der Swisscom und Stadtwerken 2011

Anfang des Berichtsjahrs vermeldete der Flughafen Zürich-Kloten für 2010 ein Rekordergebnis bezüglich Flugverkehr. Die Zahl der abgefertigten Passagiere erfuhr im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um 4,3 % auf 22,9 Mio. Das Frachtvolumen nahm um 19,3% zu und die Flugbewegungen um 2,5% auf 416'111. Ebenfalls grösser als im Vorjahr war das Passagieraufkommen am Flughafen Genf-Cointrin (+5% auf knapp 12 Mio. Fluggäste) und am Euroairport Basel-Mülhausen (+7% auf 4,1 Mio.). Bern-Belp hingegen verlor 6% seiner Passagiere (101'285). Insgesamt verzeichneten die vier Regionalflughäfen Bern, Lugano-Agno, Sitten und St.-Gallen-Altenrhein zusammen 11'190 Starts und Landungen, was rund 3% des gesamten Flugverkehrs im Land ausmachte.

Rekordergebnis im Flugverkehr 2010
Dossier: Zahlen Flugverkehr

Im Januar kam es zu einer weiteren Spaltung der Grünen auf kommunaler Ebene: Die Grünliberalen der Stadt St. Gallen lösten sich von der grünen Mutterpartei.

Abspaltung der Grünliberalen von den Grünen und Gründung einer neuen Partei
Dossier: Gründung und Entwicklung der GLP