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Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Genehmigung des Lugano-Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen. Dieses war am 16. September 1988 an einer diplomatischen Konferenz der Mitgliedstaaten der EG und der EFTA abgeschlossen und von der Schweiz gleichentags unterzeichnet worden. Beide Räte hiessen diese Rechtsvereinheitlichung, welche für die immer stärker integrierte westeuropäische Wirtschaft wesentliche Erleichterungen bringt, oppositionslos gut.

Lugano-Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit Rechtsvereinheitlichung,

Im September fand in Lugano eine diplomatische Konferenz der Vertreter der EG- und EFTA-Staaten zur Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts statt. Das dabei abgeschlossene Übereinkommen stellt insbesondere Grundsätze über den Gerichtsort und die gegenseitige Urteilsanerkennung im Zivil- und Handelsrecht auf.

diplomatische Konferenz