Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Genehmigung des Lugano-Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen. Dieses war am 16. September 1988 an einer diplomatischen Konferenz der Mitgliedstaaten der EG und der EFTA abgeschlossen und von der Schweiz gleichentags unterzeichnet worden. Beide Räte hiessen diese Rechtsvereinheitlichung, welche für die immer stärker integrierte westeuropäische Wirtschaft wesentliche Erleichterungen bringt, oppositionslos gut.

Lugano-Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit Rechtsvereinheitlichung,