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Le canton de Berne a mis en consultation un projet de modification de la loi sur le statut particulier du Jura bernois et sur la minorité francophone du district bilingue de Bienne. Cette révision vise à ancrer dans la loi différentes modifications intervenues dans le cadre du Développement du statut particulier (projet «Statu quo plus») – mis en œuvre par étapes depuis 2015 – comme par exemple l'extension du périmètre d'action du Conseil des affaires francophones de l'arrondissement de Biel/Bienne et le siège de certaines unités administratives francophones établies à Bienne, à La Neuveville et à Tramelan. Le sort des unités administratives présentes à Moutier ne sera envisagé qu'à la suite de son règlement d'appartenance cantonale. La révision crée entre autres la base légale pour le subventionnement d’organisations faîtières interjurassiennes actives dans les domaines du développement et de la coopération. Les milieux consultés devront aussi se prononcer sur le transfert ponctuel de compétences cantonales au Conseil du Jura Bernois (CJB) pour les dossiers interjurassiens, BEJUNE ou relatifs à l’identité propre du Jura bernois; sur le regroupement des cercles électoraux de Courtelary, de Moutier et de La Neuveville pour l'élection des membres du CJB. Ils ont jusqu'au 1er mai 2020 pour se positionner.

Donner davantage de compétences pour le Jura bernois et la minorité francophone biennoise

Mit gemischten Gefühlen wurde dem Wiener Kongress im Kanton Jura gedacht. Zwar wurden vor 200 Jahren auf der einen Seite die unter dem Bistum Basel stehenden Gebiete des heutigen Kantons Jura und des französischsprachigen Teils des Kantons Bern der Eidgenossenschaft zugewiesen und damit verhindert, dass die Bevölkerung dieser Gebiete unter französische Herrschaft und in gewalttätige Kriege geriet. Die Zuteilung der Gebiete zum Kanton Bern war auf der anderen Seite aber auch der Ursprung der Jurafrage: Spannungen zwischen dem katholischen Nord- und dem protestantischen Südjura wurden schon rasch nach 1815 spürbar und kulminierten ein erstes Mal in der militärischen Besetzung durch Berner Truppen im Rahmen des Kulturkampfes von 1870. Hätte der Bischof von Basel vor 200 Jahren seinen Einfluss geltend machen können, hätte die Geschichte der Region wohl einen ganz anderen Verlauf genommen. Die im Rahmen des Wiener Kongresses ebenfalls diskutierte Idee eines unabhängigen Kantons mit Biel als Hauptstadt scheiterte nicht zuletzt an der militärischen und politischen Schwäche des ehemaligen Bistums.
Eine 200-Jahr-Feier des Beitritts des Juras zur Schweiz wurde – anders etwa als in den Kantonen Wallis, Neuenburg und Genf, die ebenfalls mit dem Wiener Kongress der heutigen Schweiz zugeschlagen wurden – nicht begangen. In seiner Antwort auf eine Interpellation der SVP gab der Berner Regierungsrat zu Protokoll, nie um Feierlichkeiten ersucht worden zu sein und aus politischen Überlegungen auch darauf verzichten zu wollen.

Jurafrage und Wiener Kongress

Eine Untersuchung des Kantons Bern schätzte die Folgen eines Zusammenschlusses des Berner Juras mit dem Kanton Jura negativ ein, da die Romands in Biel benachteiligt wären. Laut der Studie würde sich die französischsprachige Minderheit in Biel bei einer Verschiebung der Kantonsgrenze frappant verringern, was es für den Kanton schwierig machen könnte, die zweisprachige Struktur zu erhalten.

Untersuchung eines Zusammenschlusses des Berner Juras mit dem Kanton Jura

Die Regierung des Kantons Jura und auch dessen Parlament sprachen sich für die Variante einer Fusion mit dem Berner Jura aus und drängten auf die möglichst baldige Durchführung von Volksabstimmungen. Die Berner Regierung gab sich zurückhaltender. Schliesslich sprach sie sich für die Variante „Staus quo plus“ aus. Plebiszite schloss sie nicht aus, wenn solche von den Betroffenen im Berner Jura gewünscht werden. Bevor sie ihre Meinung bekanntgab, hatte sie eine Konsultation bei den politischen Instanzen des Berner Juras und der Stadt Biel durchgeführt. Die Stadt Biel ist von der Frage insbesondere deshalb auch betroffen, weil ihre französischsprachige Minderheit (rund 20'000 Personen) bei einem Ausscheiden des Berner Juras mit seinen mehr als 50'000 Französischsprechenden zu einer marginalen Minderheit im bisher zweisprachigen Kanton Bern würde. Die Stellungnahme der Berner Regierung fand auch im bernischen Grossen Rat Zustimmung und wurde nur von den vier autonomistischen Abgeordneten kritisiert. Im November einigten sich die beiden Kantone und der Bund, dass die AIJ (Assemblé interjurassienne) Gelegenheit erhält, ihren Bericht und ihre Vorschläge einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen.

Votation populaire du Jura bernois du 24 novembre 2013 pour un processus de création d'un nouveau canton (avec le canton du Jura)
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt
Dossier: Assemblée interjurassienne AIJ

Der bernische Grosse Rat hiess im Mai das von der Regierung im März vorgelegte Sonderstatut für den Berner Jura unverändert gut, nachdem auch für die Vertretung der Interessen der französischsprechenden Bevölkerung des Bezirks Biel eine zufrieden stellende Lösung ausserhalb der neuen Strukturen für den Berner Jura hatte gefunden werden können. Gegen das Sonderstatut stimmten die separatistischen Abgeordneten des Berner Juras sowie Parlamentarier aus dem Oberland. Letztere wollten mit ihrer Ablehnung darauf hinweisen, dass sie für ihre Region ebenfalls eine Sonderstellung wünschten.

CJB als Teil des Sonderstatuts für den Berner Jura
Dossier: Conseil du Jura Bernois (CJB)

Die bernische Regierung präsentierte im Mai ihre Vorschläge für ein Sonderstatut für den Berner Jura. Sie hielt dabei bezüglich der Kompetenzen des „Conseil du Jura bernois“ (CJB) und der Einführung des Instruments einer regionalen Volksinitiative an ihren im Vorjahr veröffentlichten Leitsätzen fest. Für den „Conseil du Jura bernois“ legte sie zwei Wahlvarianten vor. Bei der einen werden alle 24 Mitglieder in direkter Volkswahl gewählt, bei der anderen sind die ebenfalls vom Volk gewählten jurassischen Mitglieder des bernischen Grossen Rates amteshalber dabei. Dem Verlangen der zweisprachigen Stadt Biel nach Einbezug in diese neuen Strukturen gab die Regierung aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 5 der Kantonsverfassung sieht nur für die drei jurassischen Bezirke ein Sonderstatut vor) und auch wegen des Widerstands aus dem Berner Jura nicht statt. Sie schlug aber vor, für die französischsprachigen Bieler einen vom städtischen Parlament oder vom Volk gewählten Rat für die Vertretung ihrer Interessen, namentlich im Bildungsbereich, zu schaffen.

CJB als Teil des Sonderstatuts für den Berner Jura
Dossier: Conseil du Jura Bernois (CJB)

Die bernische Regierung legte im Frühjahr ihre Pläne für die Konkretisierung des Sonderstatuts für den Berner Jura vor. Kernpunkt ist die Schaffung eines in direkter Wahl nach Proporzsystem gewählten und 24 Mitglieder zählenden „Conseil du jura bernois“ (CJB). Dessen Entscheidungskompetenzen beschränken sich auf kantonale Finanzbeiträge im Kulturbereich und auf Fragen der Schulkoordination. Zudem soll er zuständig sein für die Wahl der Vertreter des Berner Juras in die verschiedenen grenzüberschreitenden Zusammenarbeitsgremien. Als neues Volksrecht schlug die Regierung zudem ein besonderes Initiativrecht für die Region vor: In Fragen, welche mit der kulturellen und sprachlichen Identität zusammenhängen, sollen 2'000 Stimmberechtigte eine kantonale Volksinitiative einreichen können (Für normale kantonale Volksinitiativen beträgt die Unterschriftenzahl 15'000). Die als Leitsätze bezeichneten Vorschläge der Berner Regierung wurden vorerst dem Regionalrat des Berner Juras (als Vertretung der drei frankophonen Bezirke), sowie den beiden Gemeinden des zweisprachigen Bezirks Biel zur Stellungnahme vorgelegt und dann in eine breite Vernehmlassung gegeben. Die jurassische Regierung, für welche die Wiedervereinigung aller sechs Bezirke weiterhin oberstes Ziel ist, kritisierte das Projekt als ungenügend; insbesondere seien die Entscheidkompetenzen des neuen Rates zu bescheiden, um als Partner in interkantonalen Projekten auftreten zu können. Die berntreue Force démocratique (FD) unterstützte hingegen die Vorschläge. Das Mouvement autonomiste jurassien (MAJ) lancierte im Kanton Jura eine Volksinitiative, welche die Regierung verpflichten will, dem bernischen Jura ein konkretes Angebot für eine Vereinigung mit dem Kanton Jura zu machen.

CJB als Teil des Sonderstatuts für den Berner Jura
Dossier: Conseil du Jura Bernois (CJB)

Die Reaktionen auf den Bericht Widmer fielen sehr unterschiedlich aus. Die Berner Regierung bekundete ihre Enttäuschung, die berntreuen Organisationen des Berner Juras waren empört. Ihre Hauptkritik richtete sich an die Vorgabe, dass der aufzunehmende Dialog, der an sich begrüssenswert sei, einzig auf das Ziel einer Vereinigung ausgerichtet sein soll. Die Force Démocratique (FD) als wichtigste antiseparatistische Organisation machte die Aufnahme eines Dialogs abhängig vom Verzicht des Kantons Jura auf seine "Annexionsgelüste", wie sie insbesondere im Ausführungsgesetz zur Unir-Initiative zum Ausdruck kämen. Unzufrieden mit dem Bericht waren auch die Behörden der Stadt Biel. Sie kritisierten, dass die Konsequenzen der von der Kommission postulierten Abtrennung des mit der Stadt eng verbundenen Berner Juras für die Zukunft ihrer zweisprachigen Stadt nicht analysiert worden seien. Innert weniger Wochen sammelten die Kritiker des Berichts im Berner Jura und in Biel 20'000 Unterschriften für eine Petition an den Bundesrat mit der Aufforderung, den Empfehlungen des Berichts keine Folge zu leisten.
Positiv nahmen die jurassische Regierung, die Behörden der Stadt Moutier und die autonomistischen Organisationen – diese sahen im Bericht den wichtigsten "moralischen Sieg" des Juras seit 1815 – die Ausführungen der Kommission auf und beurteilten sie als realistische Konfliktlösungsvorschläge. Das RJ betonte aber, dass dieser vorgeschlagene Dialog keinesfalls die Begründung einer Kooperation über die bestehenden Kantonsgrenzen zum Ziel haben dürfe, sondern einzig der Vereinigung gewidmet sein müsse. Von den nationalen Parteien kritisierte die FDP den Bericht, während er von der CVP gelobt wurde. Auf lokaler Ebene veröffentlichte die jurassische SP gemeinsam mit der SP und der autonomistischen PSA des Berner Juras eine Stellungnahme, welche die Aufnahme eines Dialogs begrüsst, dabei aber dem von der Kommission Widmer postulierten Ziel einer Vereinigung nicht erste Priorität einräumt.

Ernennung der Konsultativkommission Widmer (1992)
Dossier: Moutier und der Jurakonflikt

Das Aktionsprogramm der Sozialdemokraten präsentiert sich in mancher Hinsicht als Gegenstück zum freisinnigen Wahlmanifest. Übereinstimmung herrscht zwar in der Sicht von der Dynamik unserer Zeit. Grosse Differenzen ergeben sich dagegen in der Empfehlung der politischen Mittel. Anpassung an die Dynamik der Zeit erreicht man nach dem Aktionsprogramm nur durch «demokratische Wirtschaftsplanung». Sie erfordert eine klare Unterordnung von Gewinn- und Einzelinteressen unter ein Inventar von Gemeinschaftsaufgaben. Gesamthaft gesehen, beschränkte sich also auch die Sozialdemokratie auf eine zeitgemässe Interpretation ihrer 1959 neu formulierten Doktrin. Sie wich eindeutigen Alternativen ebenso aus wie andere Parteien.

Der Parteitag der schweizerischen Sozialdemokratie, der am 21. Mai unter der Leitung von Parteipräsident Nationalrat Fritz Grütter (sp, BE) in Zürich tagte, hiess zwar das Parteiprogramm einstimmig gut. Im übrigen bot er aber — im Gegensatz zu den Konventen der Schwesterparteien — das Bild einer belebten, ja von inneren Spannungen bewegten Partei. Der Parteivorstand geriet bei verschiedenen Abstimmungen über Sektionsanträge in Minderheit, und zwar in einem Verhältnis von 1 zu 3 oder 4 (Aufhebung der betriebsweisen Plafonierung, grundsätzliche Überprüfung der Landwirtschaftspolitik unter Berücksichtigung der Integrationsprobleme, Kampf für existenzsichernde Renten der AHV).

Die Spannungen innerhalb der Sozialdemokratie machten sich nicht nur am Parteitag, sondern auch bei Wahlen bemerkbar. Im Wallis und Tessin endeten Aktionen von dissidenten Gruppen mit Ausschlüssen.

Nicht aus der Partei, aber aus der bernischen Grossratsfraktion ausgeschlossen wurden die beiden Grossräte Gassmann (BE, sp) und Villard (BE, sp). Sie hatten es unterlassen, der Fraktion ihre parlamentarischen Vorstösse statutengemäss vor dem Einreichen zu unterbreiten. Ganz offensichtlich waren aber die Disziplinarfragen bei diesen Ausschlüssen nur ein Symptom für tiefer liegende Differenzen.
Im Falle Gassmann manifestierten sich die bisher immer noch notdürftig ausgeglichenen Gegensätze zwischen separatistischen und berntreuen Anhängern innerhalb der jurassischen Sozialdemokratie, die sich bereits in den Nationalratswahlen bemerkbar gemacht hatten.
Der Fall Villard war ein weiteres Zeichen für den seit Jahren schwelenden Streit innerhalb der Bieler Sozialdemokratie, auf den wir in der letztjährigen Jahreschronik eingegangen sind. Villard ist Exponent der avantgardistischen Sektion Madretsch, die ihre Aufgabe darin sieht, gegen das «sozialistische Establishment» in Biel (repräsentiert in den Sektionen Mett, Bözingen und Stadt Biel) und darüber hinaus in Kanton und Bund zu demonstrieren. Sie ist ein Sammelbecken sozialistischer Nonkonformisten verschiedenster Färbungen, auch Anhänger kommunistischer Varianten eingeschlossen.

Der im Dezember 1967 neu gewählte Präsident der Bieler Gesamtpartei möchte versuchen, die Konflikte, soweit sie persönlich bedingt sind, zu versachlichen. Dass Sachliches und Persönliches aber nicht leicht auseinanderzuhalten sind, zeigt etwa die fristlose Entlassung Ahmad Hubers (BE, sp) als Mitarbeiter beim sozialdemokratischen Bundesstadtpressedienst. Ahmad, früher Albert Huber, der unter dem Pseudonym Georg Berner in der Zürcher Woche gewirkt hatte, betätigt sich nun unter dem zweiten Pseudonym Urs Schweizer bei der National-Zeitung. Die Entlassung scheint bedingt durch seine satirischen Kommentare zu einer Artikelserie, in der sich die schweizerischen Parteien vorstellten. Sie erscheinen manchem Leser freilich weniger satirisch als zynisch.

An der Jahresversammlung der Schweizerischen Vereinigung für politische Wissenschaft vom 9. März 1968 bekannte der Direktor des sozialistischen Parteiorgans Peuple-Sentinelle, René Meylan (NE, sp), der Sozialdemokrat habe zwei Seelen in seiner Brust. Seiner ideologischen Herkunft entsprechend, wolle er die sozialistische Gesellschaftsordnung verwirklichen, seiner jetzigen politischen Stellung nach aber möchte er als Angehöriger einer mitverantwortlichen Regierungspartei dem bestehenden Staate dienen. Damit ist der tiefere Grund der Spannungen innerhalb der Sozialdemokratie in lapidarer Kürze formuliert worden.
Es ist derselbe Zwiespalt, der auch die Zürcher Sozialdemokratie bei den Kantons-, National- und Ständeratswahlen in eine offene Krise führte. Der kantonale Parteisekretär Ueli Götsch, der vielen doktrinär orientierten Sozialdemokraten bestenfalls als guter Liberaler gilt, und der Volksrechtredaktor Ulrich Kägi, der in einer Artikelserie «Sozialismus heute» den Kapitalismus als die dem Industriezeitalter am besten angepasste Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung bezeichnete und damit die Anerkennung der NZZ fand, wurden im «Profil» mit einem «Ordnungsruf von links» zurechtgewiesen. Götschs These von den wechselnden Wahlbedürfnissen, welcher der Weltwocheredaktor R. Bigler seine Nomination zum sozialdemokratischen Ständeratskandidaten verdankte, rief der Gegenthese Lienhards, die Sozialdemokratie habe eine «bewusste Alternative zur bürgerlichen Politik» zu bringen.
In der Westschweiz zeigte der linke Flügel der Sozialdemokratie eine gewisse Bereitschaft, den Bündnisangeboten der PdA in Genf, in der Waadt und in Neuenburg entgegenzukommen.
In Neuenburg führte die Offerte einer Listenverbindung zwischen POP und Sozialdemokratie zu heftigen Diskussionen am ausserordentlichen kantonalen Parteikongress. Sie wurde aber mit 49 gegen 45 Stimmen abgelehnt.

Sozialdemokratische Partei (SP) 1967