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Deux c'est assez, trois c'est trop ? Pas pour le nouveau secrétariat d'Etat à la politique de sécurité (SEPOS) qui est sous pression depuis l'affaire RUAG. En effet, après trois échecs un quatrième candidat s'est révélé pour assurer la nouvelle fonction de Sectrétaire d'Etat. Viola Amherd a convaincu ses collègues d'ouvrir ce nouveau secrétariat d'Etat au début janvier 2024. En résumé, le secrétariat d'Etat sera responsable de la mise en œuvre de la stratégie de politique extérieure de la Suisse. Comme l’armée est déjà dotée d’une section chargée des relations avec l’étranger – les RID –, certain.e.s politicien.ne.s étaient sceptiques face à la création de cet organe prestigieux. Toutefois, la Valaisanne a tenu bon et a obtenu le feu vert du collège gouvernemental pour la création d'un nouveau secrétariat d'Etat, le sixième à Berne mais le premier pour la défense.
Dès la fin août, des spéculations autour du futur Secrétaire d'Etat se sont propagées. Alors que Viola Amherd avait sa favorite, la majorité a considéré que Pälvi Pulli, directrice de la politique de sécurité au DDPS, avait un profil trop «internationaliste», ce qui a conduit au rejet de sa candidature. Ainsi, Jean-Daniel Ruch, diplomate de carrière a été nommé Secrétaire d'Etat de Viola Amherd. Il est originaire de Moutier et était jusque-là ambassadeur de Suisse en Turquie. Mais, «coup de tonnerre chez Viola Amherd», elle «ne veut plus de son Secrétaire d'Etat», rapportait Le Temps le 26 octobre. «Des «activités problématiques d’ordre privé» sont remontées à la surface récemment» et ont justifié son retrait du SEPOS.
En novembre, alors que le temps commençait à manquer, la NZZ annonçait que des rumeurs au sujet de Thomas Greminger tournaient. En effet, la candidature de l’ambassadeur à la tête du Geneva Centre for Security Policy (GCSP) était suspectée. Cependant, il se serait retiré des sélections après avoir refusé de se soumettre à un contrôle de sécurité, rapportait Le Temps du 2 décembre. «Ce secrétariat d’Etat prend un mauvais départ et le Conseil fédéral ne peut plus le corriger, même s’il nomme encore à la dernière minute un chef qui assumera effectivement cette fonction», avançait Josef Dittli (plr, UR) le 18 décembre, alors que personne n'avait encore été engagé pour l'entrée en fonction au premier janvier 2024.
Et finalement, «das war mit Sicherheit last minute», publiait le Blick le 23 décembre après l'acceptation de Markus Mäder d'enfiler l'uniforme de Secrétaire d'Etat. Le brigadier de 52 ans était jusque-là directeur des relations internationales de la défense au DDPS. Avec Pävi Pulli à ses côtés en tant que suppléante, il aura la responsabilité de rendre la politique de sécurité «cohérente», comme publiait le Blick.
Pour le 24 Heures du 23 décembre, «Viola Amherd éteint un feu, mais l’incendie couve encore». En effet, Fabien Fivaz (vert-e-s, NE) affirme que de nouvelles difficultés restent à affronter: «Afin de donner de la consistance au SEPOS, le département pourrait enlever du personnel et des compétences au NCSC. C’est inacceptable vu son importance.» Mais la NZZ relativise, «avec le chef de l'armée Thomas Süssli, et le chef de l'armement Urs Loher, Markus Mäder assurera la solidité de l'armée sur le long terme.»

Secrétaire de la politique de sécurité

In der Frühjahrssession 2024 beseitigte der Ständerat die durch die nationalrätliche Detailberatung entstandene kleine Differenz bei der Änderung des Familienzulagengesetzes zur Einführung des vollen Lastenausgleichs rasch und pragmatisch. Kommissionssprecher Peter Hegglin (mitte, ZG) wies im Rat darauf hin, dass das BSV der Kommission einen Präzisierungsvorschlag unterbreitet hatte. Dieser sah vor, die vom Nationalrat eingefügten Bestimmungen zu Begleitmassnahmen zur Steigerung der Effizienz und Effektivität aus dem Artikel zu den Übergangsbestimmungen zu entfernen und als neue Bestimmung in einen anderen Artikel zu überführen. Die Kommission habe sich jedoch mit 10 zu 1 Stimmen (1 Enthaltung) dagegen entschieden, eine neue und lediglich redaktionelle Differenz zu schaffen, womit das Geschäft noch einmal an den Nationalrat gegangen wäre. Das Ständeratsplenum nahm den Antrag der Kommission auf Zustimmung zur Fassung des Nationalrats in der Folge stillschweigend und diskussionslos an.

Somit war das Geschäft bereit für die Schussabstimmung. Diese passierte es im Ständerat mit 33 zu 11 Stimmen (keine Enthaltungen) und im Nationalrat mit 150 zu 35 Stimmen (6 Enthaltungen). Die ablehnenden und enthaltenden Stimmen im Nationalrat stammten jeweils aus Teilen der SVP- und der FDP-Fraktion. Im Ständerat lehnten fast alle FDP-Mitglieder das Geschäft ab, sowie je ein Mitglied der SVP und der Mitte.

Familienzulagengesetz. Änderung (Einführung eines vollen Lastenausgleichs; BRG 23.050)

Petra Gössi (fdp, SZ) forderte im Juni 2023 den Bundesrat in einem Postulat auf, alternative Ansätze zur Sicherung der Standortattraktivität der Schweiz darzulegen. Die Einführung der OECD-Mindeststeuer würde den bisherigen Steuervorteil der Schweiz beeinträchtigen und das hohe Kostenniveau der Schweiz stärker ins Gewicht fallen lassen. Daher solle ein Bericht Massnahmen und Strategien zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wohlstandsniveaus der Schweiz aufzeigen. Der Bundesrat beantragte das Postulat zur Annahme und gab an, es im Rahmen des Berichts über die Lage der Schweizer Volkswirtschaft, welcher für das erste Quartal 2024 geplant sei, sowie im Rahmen des Postulats 22.3893 der WAK-SR zu beantworten.
In der Frühjahrssession 2024 nahm der Nationalrat das Postulat stillschweigend an.

Bericht zur Sicherung der Standortattraktivität für die Zukunft (Po. 23.3753)

Die UREK-NR sprach sich im Februar 2024 dafür aus, ihre eigene parlamentarische Initiative «CO2-Reduktion durch biogene und erneuerbare synthetische Treibstoffe» abzuschreiben, der Entscheid fiel mit 10 zu 10 Stimmen bei Stichentscheid des Präsidenten jedoch äusserst knapp aus. Die Mehrheit der Kommission vertrat die Ansicht, dass die Thematik bereits eingehend in der laufenden Revision des CO2-Gesetzes behandelt werde; die Minderheit wollte mit dem Entscheid über die Abschreibung warten, bis ebendieses CO2-Gesetz unter Dach und Fach ist.
Der Nationalrat folgte nach dem Abschluss der Beratungen über das revidierte CO2-Gesetz in der Frühjahressession 2024 seiner Kommission und schrieb die Initiative stillschweigend ab.

CO2-Reduktion durch biogene und erneuerbare synthetische Treibstoffe (Pa. Iv. 22.402)

Thomas Rechsteiner (mitte, AI) forderte den Bundesrat in seiner im Dezember 2023 eingereichten Motion auf, das AHVG so zu ändern, dass Versicherte einen digitalen Zugang erhalten, bei dem die voraussichtlichen AHV-Leistungen jederzeit eingesehen werden können. Anders als bei der beruflichen und privaten Vorsorge, wo Versicherte jährlich über die Situation der Leistungen informiert würden, müssten persönliche Angaben zur AHV extra bei der jeweiligen Ausgleichskasse erfragt werden. Nicht nur dauere dieser Prozess oft lange, auch enthalte der Auszug keine Angaben über die prognostizierte Höhe der AHV-Leistungen, so der Motionär.
Der Bundesrat forderte im Februar 2024 die Annahme der Motion. Er werde die gesetzlichen Grundlagen für die Erfüllung des Vorstosses in das neue Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) integrieren. In der Frühjahrssession 2024 nahm der Nationalrat den Vorstoss stillschweigend und diskussionslos an.

AHV endlich digitalisieren (Mo. 23.4435)

La Commission des affaires juridiques du Conseil national (CAJ-CN) a demandé une prolongation du délai de traitement, ce qui a été accepté par le Conseil national. Ainsi, l'initiative parlementaire Prezioso (egsols, GE) devra être discutée par la chambre basse d'ici la session de printemps 2026.

Réhabilitation des Suisses ayant combattu dans la Résistance française (Iv.pa. 21.465, Iv.pa. 21.472)
Dossier: Rehabilitierungen / Aufhebungen von Strafurteilen

Das Ansinnen der Standesinitiative Genf, dass die Region Grand Genève eine der nächsten UNO-Klimakonferenzen ausrichten soll, wurde in der Frühjahrssession 2024 vom Ständerat abgelehnt. Auf Ersuchen seiner Kommission gab die kleine Kammer der Initiative stillschweigend keine Folge.

Grand Genève soll eine der künftigen Klimakonferenzen der Vereinten Nationen ausrichten (Kt.Iv. 23.308)

Nachdem das Parlament die Steuererleichterungen für Schifffahrtsunternehmen (Tonnage-Tax) im Rahmen der Debatte zur USR lll Frühling 2016 in eine eigene Vorlage überführt und an den Bundesrat zur Prüfung zurückgewiesen hatte, beantragte die WAK-SR im Frühling 2024 die Abschreibung der Vorlage. Dem Antrag seiner Kommission kam der Ständerat in der Frühlingssession 2024 schliesslich stillschweigend nach. Das Anliegen sei inzwischen in einer entsprechenden bundesrätlichen Botschaft zu einem neuen Gesetz für eine Tonnagesteuer für Hochseeschiffe umgesetzt worden, hatte Tiana Angelina Moser (glp, ZH) für die Kommission während der Eintretensdebatte zu besagtem Entwurf erklärt.

BRG Unternehmenssteuerreform III (BRG 15.049)
Dossier: Unternehmenssteuerreform III, Steuervorlage 17 und AHV-Steuer-Deal (STAF)
Dossier: Referenden gegen die Abschaffung der Verrechnungssteuer

Martina Munz (sp, SH) setzte sich mit einem im Juni 2023 eingereichten Postulat für die obligatorische Sprachförderung an Berufsschulen ein. Die Schaffhauser Nationalrätin und ehemalige Berufsschullehrerin forderte einen entsprechenden Bericht, in welchem Möglichkeiten aufgezeigt werden, um die Förderung einer Fremdsprache oder einer zusätzlichen Landessprache verbindlich in die Lehrpläne aller Berufsausbildungen zu integrieren. Munz argumentierte, dass dadurch alle Berufslernenden die Chance erhielten, nach der Berufslehre noch eine weiterführende Ausbildung (insb. Berufsmaturität) zu absolvieren, bei welcher die entsprechenden Sprachkenntnisse vorausgesetzt würden. Derzeit würde bei vielen gewerblichen und technischen Berufen vollständig auf den Unterricht einer weiteren Sprache verzichtet, was zu einer diesbezüglichen Benachteiligung dieser Personen führe.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats. Er anerkenne zwar die Relevanz von Fremdsprachenkompetenzen, es seien von den Verbundpartnern (Bund, Kantone und OdA) jedoch bereits genügend Anstrengungen zur Förderung des Fremdsprachenunterrichts in der Berufsbildung unternommen worden. Zudem obliege es allen voran den Trägerschaften der einzelnen Berufe, zu entscheiden, für welche Handlungskompetenzen eine Fremdsprache in den Unterricht integriert werden solle. Und schliesslich würden zahlreiche Kantone Kurse zur Vorbereitung auf die Berufsmaturität anbieten, auch solche in Fremdsprachen.
Der Nationalrat befasste sich in der Frühjahrssession 2024 mit dem Vorstoss. Postulantin Martina Munz und Bildungsminister Parmelin wiederholten dabei ihr Anliegen respektive seine Stellungnahme. Nationalrätin Munz wies dabei darauf hin, dass die Durchlässigkeit und die Chancengerechtigkeit im Hinblick auf den Zugang zu weiterführenden Schulen ohne die Umsetzung ihrer Forderung nicht gewährleistet werden könne. Der Nationalrat sprach sich anschliessend mit 104 zu 83 Stimmen (bei 6 Enthaltungen) für Annahme des Postulats aus. Die ablehnenden Stimmen stammten von Mehrheiten der SVP- sowie der FDP.Liberalen-Fraktion.

Obligatorische Sprachförderung an Berufsschulen (Po. 23.3694)

Andrea Caroni (fdp, AR) bezog sich auf die Vorkommnisse in Zusammenhang mit eritreischen Regimeanhängern im Herbst 2023, als er in einer Motion forderte, dass asyl- und ausländerrechtliche Massnahmen gegen Flüchtlinge ergriffen werden müssten, die in der Schweiz «gewaltsam dasjenige Regime unterstützen, vor dem sie angeblich geflohen sind». Die Antwort des Bundesrates fiel kurz aus: Er teile das Anliegen der Motion und auch er erachte es als «unverständlich», dass in der Schweiz Zuflucht gefundene Personen an gewalttätigen Demonstrationen teilnehmen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdeten. Er lehne die Motion jedoch ab, da die «rechtliche Handhabe» bereits bestehe.
Während der ständerätlichen Beratung der Motion in der Frühjahrssession 2024 stiess die wortkarge Antwort des Bundesrates nicht nur beim Motionär, sondern auch bei drei weiteren Rednerinnen und Rednern aus den unterschiedlichsten politischen Lagern auf Unverständnis, worauf der neue EDI-Vorsteher Beat Jans die Antwort des Bundesrates noch vertiefter ausführte. Die Gründe für die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaften seien abschliessend durch die Genfer Flüchtlingskonvention geregelt und könnten durch die Schweiz nicht erweitert werden. Die Möglichkeit der Widerrufung des anerkannten Asylstatus im Falle einer Unterschutzstellung unter den Herkunftsstaat sei darin bereits vorgesehen. Jedoch reiche eine Teilnahme an einem regimefreundlichen Anlass nicht, um der Person nachzuweisen, dass sie sich diesem Regime angeschlossen habe. Falls in der Schweiz aufgenommene Personen die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdeten, bestünden zudem bereits straf- oder ausländerrechtliche Bestimmungen zur Wegweisung dieser Personen. Nach Analyse der Vorkommnisse im Herbst 2023 habe der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen Massnahmen identifiziert, deren Ziel darin bestehe, weitere gewaltsame Aktivitäten von eritreischen Regimeunterstützenden in der Schweiz künftig zu verhindern, so der Bundesrat abschliessend. Diese zusätzlichen Ausführungen vermochten die bürgerlichen Mitglieder der kleinen Kammer indes nicht zu überzeugen: Der Ständerat nahm die Motion Caroni mit 29 zu 11 Stimmen an.

Massnahmen gegen Flüchtlinge, die gewaltsam das Regime unterstützen, vor dem sie geflohen sind (Mo. 23.4447)

In der Frühlingssession 2024 beschäftigte sich der Nationalrat mit einer von Emmanuel Amoos (sp, VS) übernommenen Motion Hurni (sp, NE), die eine Verschärfung der Strafbestimmungen für Banken in der Schweiz forderte. Konkret soll das Bankengesetz insbesondere bei Straftaten, Bussen und Ersatzforderungen gegen (ehemalige) Führungskräfte sowie bei den Auszahlungen an Einlegende verschärft werden. Die laufende Aufarbeitung der finanziellen Konsequenzen des Zusammenbruchs der Credit Suisse bringe die Erkenntnis zutage, dass es sich bei deren Untergang um den «Höhepunkt einer langen, aber sorgfältig geplanten Demontage der Verantwortlichkeitsbestimmungen für Banken» in der Schweiz handle. Das Bankengesetz habe in seiner Version von 1934 nämlich noch entsprechende und griffige Bestimmungen beinhaltet, um Banken und ihre Führungsspitzen auch strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Wie Finanzministerin Karin Keller-Sutter in ihrem Votum festhielt, beantragte der Bundesrat, in dieser Thematik momentan keinen weiteren Auftrag zu erteilen, da sich der im April 2024 erscheinende Bericht unter anderem auch der Frage nach dem Umgang mit der Verantwortung von Bankkadern widmen werde. Dieses Kontraargument fand insbesondere Anklang bei den Fraktionen der FDP, der SVP und der Mitte, womit die Motion im Nationalrat schliesslich mit 119 zu 71 Stimmen abgelehnt wurde.

Für eine Verschärfung der Strafbestimmungen für Banken in der Schweiz (Mo. 23.3853)
Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme

Nachdem eine Motion von Damian Müller (fdp, LU; Mo. 23.3176) mit ähnlicher Stossrichtung in der Wintersession 2023 vom Nationalrat erledigt worden war, unternahm Petra Gössi (fdp, SZ) unmittelbar darauffolgend mit einer eigenen Motion einen erneuten Versuch, eine beschleunigte Ausreise von abgewiesenen Asylsuchenden aus Eritrea zu fordern. Der Vorschlag der Schwyzer Ständerätin bestand dabei im Abschluss eines Transitabkommens mit einem Drittstaat. Ein solches hätte für die Schweiz Pioniercharakter, nachdem ein Versuch zum Abschluss eines Transitabkommens mit Senegal im Jahr 2003 gescheitert war. Das damals ausgehandelte Abkommen sah vor, dass das Transitland innert 72 Stunden nach Einreise den abgewiesenen Asylsuchenden identifizieren und entsprechende Reisedokumente beim Konsulat des Herkunftsstaates organisieren müsste. Sollte dies scheitern und könnte eine Weiterreise ins Herkunftsland somit nicht garantiert werden, müsste die Person wieder in die Schweiz zurückgeschickt werden.
In seiner ablehnenden Antwort zeigte sich der Bundesrat skeptisch, ob ein solches Modell tatsächlich funktionieren könnte. Erstens sei sei es fraglich, ob Eritrea eine Rückübernahme von einem Transitland akzeptieren würde und zweitens bezweifelte der Bundesrat aufgrund der damaligen Erfahrungen mit Senegal, ob ein Transitland überhaupt gefunden werden könnte. Zudem relativierte er die Problematik mit Verweis auf die stark rückläufigen Asylanträge aus Eritrea.
Mit 26 zu 16 Stimmen (1 Enthaltung) entschied der Ständerat in der Frühjahrssession 2024 hingegen im Sinne der Motionärin und nahm den Vorstoss an.

Abschluss eines Transitabkommens mit einem Drittstaat zur Rückführung von abgewiesenen Personen aus Eritrea (Mo. 23.4440)

In der Frühjahrssession 2024 überwies der Ständerat mit 25 zu 12 Stimmen ein Postulat Caroni (fdp, AR), welches vom Bundesrat einen Bericht zu Vor- und Nachteilen sowie zur möglichen Ausgestaltung einer Zuwanderungsabgabe verlangt. Eine Zuwanderungsabgabe würde von Personen, die von der Zuwanderung profitieren – etwa dadurch, dass sie eine Person aus einem Drittstaat im eigenen Betrieb einstellen – entrichtet. Damit könnten sich Personen, die einen besonderen Nutzen aus der Zuwanderung ziehen, stärker an den «Kosten der Zuwanderung» beteiligen, so Caroni in seiner Begründung.
In seiner ablehnenden Stellungnahme hatte der Bundesrat unter anderem auf einen im Jahr 2022 erschienenen Bericht in Erfüllung eines Postulats Nantermod (fdp, VS; Po. 19.3651) verwiesen, im Rahmen dessen er das Modell der Zuwanderungsabgabe als eines von vielen möglichen Modellen bereits geprüft und anschliessend verworfen habe.

Bericht zur Möglichkeit einer Zuwanderungsabgabe (Po. 23.4365)

Auf Anraten der einstimmigen RK-SR beschloss auch der Ständerat in der Frühjahrssession 2024, zwei identischen Motionen Schneider Schüttel (sp, FR; Mo. 23.3734) und Riniker (fdp, AG; Mo. 23.3735) zuzustimmen, die den unbezahlten Jugendurlaub für ausserschulische Jugendarbeit von einer auf zwei Wochen pro Jahr anheben wollten. Damit ist der Bundesrat damit betraut, eine entsprechende Gesetzesanpassung auszuarbeiten.

Stärkung des Jugendurlaubs (Mo. 23.3734; Mo. 23.3735)

Philippe Bauer (fdp, NE) verlangte mit einer Motion, dass der Bund seine Migrationspartnerschaften strategisch neu ausrichte. Erstens gelte es, bestehende Migrationspartnerschaften, die für die Schweiz nicht mehr länger von Nutzen seien, zu beenden. Zweitens müssten neue, strategische Migrationspartnerschaften abgeschlossen werden mit dem mittelfristigen Ziel, mit diesen Partnerländern ein Rückübernahmeabkommen abzuschliessen.
Nach einer Vorprüfung des Vorstosses kam die zuständige SPK-SR mehrheitlich, ebenso wie vorgängig der Bundesrat, zum Schluss, dass es im Interesse der Schweiz sei, die bestehenden Migrationspartnerschaften weiterzuführen. Dies gelte auch für die vier Migrationspartnerschaften mit Balkanstaaten, welche dem Motionär besonders ein Dorn im Auge waren. Eine Aufhebung der Partnerschaften könnte Wegweisungsverfahren in diese Länder gar erschweren, so die Kommission in ihrem Bericht. Hingegen beantragte sie ihrem Rat mit 7 zu 5 Stimmen (1 Enthaltung), den zweiten Punkt der Motion anzunehmen, da sie den Abschluss weiterer Migrationspartnerschaften als sehr zielführend für das Verfolgen der Schweizer Migrationsaussenpolitik erachtete. Da kein Minderheitsantrag vorlag und der Abschluss weiterer Migrationspartnerschaften nach Aussagen des zuständigen Bundesrats Beat Jans bereits der bundesrätlichen Politik entspreche, nahm der Ständerat diesen zweiten Punkt der Motion in der Frühjahrssession 2024 stillschweigend an.

Strategische Neuausrichtung der Migrationspartnerschaften (Mo. 23.3838)

Die Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Slowenien wurde in der Frühjahrssession 2024 vom Nationalrat als Erstrat behandelt. Kommissionssprecher Beat Walti (fdp, ZH) und Finanzministerin Karin Keller-Sutter erläuterten dem Rat, dass das DBA nur um den Punkt ergänzt werden soll, dass Abkommensvorteile nicht gewährt werden sollen, «wenn deren Erlangung einer der Hauptzwecke der entsprechenden Gestaltung oder Transaktion war.»
Eintreten auf das Geschäft wurde ohne Gegenantrag beschlossen. In der anschliessenden Gesamtabstimmung wurde das Geschäft mit 134 zu 4 Stimmen und 19 Enthaltungen angenommen. Die ablehnenden Stimmen und die Enthaltungen stammten aus den Reihen der SVP-Fraktion.

Abkommen zwischen der Schweiz und Slowenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Protokoll zur Änderung (BRG 23.077)
Dossier: Doppelbesteuerungsabkommen

Le Conseil national s'est prononcé sur la motion de la CSEC-CE qui vise à «définir les conditions-cadres d'une prochaine exposition nationale suisse, qui pourrait avoir lieu à partir de 2030». Ainsi, par 112 voix contre 54 et 20 abstentions, le Conseil national souhaite que le Conseil fédéral établisse une procédure de sélection pour définir quel projet sera retenu, puis qu'il annonce d'ici la fin de l'année 2026 son intention de financement du projet sélectionné. Pour la majorité de la CSEC-CN, représentée par Valérie Piller Carrard (ps, FR) lors des débats, depuis 1883, les expositions nationales sont des repères historiques de la «Willensnation» de la Suisse : «Aucun autre pays n'a développé un tel modèle pour prouver son unité et renforcer la cohésion sociale à travers toutes les régions linguistiques.» De plus, cette tradition est soutenue par une large partie des habitant.e.s, comme l'ont confirmé plusieurs sondages effectués auprès de la population suisse. Pour le Conseil fédéral, de par la situation financière délicate de la Confédération et la nécessité de créer une base légale, les délais prévus dans la proposition de la CSEC-CE semblent très optimistes. Pour sa part, la minorité du Conseil national, composée de député.e.s UDC et de deux députés PLR, a évoqué des craintes concernant les coupes budgétaires dans d'autres secteurs.

Exposition nationale (Mo. 23.3966)
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

In der Frühjahrssession 2024 beugten sich beide Räte über den Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2023 und über den Bericht über zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2023.
Im Ständerat stellte Kommissionssprecher Marco Chiesa (svp, TI) den Bericht vor und verdankte die diesbezügliche Arbeit des Bundesrates und der Verwaltung. Anschliessend nutzte Carlo Sommaruga (sp, GE) die Gelegenheit, um auf die Situation im Nahen Osten aufmerksam zu machen. Es bestehe zwar ein Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den palästinensischen Autonomiebehörden. Aufgrund der Politik Israels fielen jedoch nur sehr wenige Produkte unter dieses Abkommen, ausserdem würden die palästinensischen Bauern durch das Verhalten Israels an ihrer Arbeit gehindert. Sommaruga forderte den Bundesrat dazu auf, seine Haltung bezüglich der Produktdeklaration aus den von Israel besetzten Gebieten zu überdenken. Wirtschaftsminister Guy Parmelin wandte sich in seinem Votum auch den von Sommaruga aufgeworfenen Punkten zu und bot an, diese Fragen in einer Kommissionssitzung zu diskutieren. Anschliessend wurde von den Berichten Kenntnis genommen. Der Bundesbeschluss über die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen wurde einstimmig angenommen.
Im Nationalrat stiessen die Berichte ebenfalls auf Wohlwollen. Die Kommissionssprecher Hans-Peter Portmann (fdp, ZH) und Nicolas Walder (gp, GE) bedankten sich ebenfalls bei Wirtschaftsminister Parmelin und dem SECO für die Arbeit und für die Integration der strategischen Handlungsfelder der Aussenwirtschaftsstrategie in den vorliegenden Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik. Sie hielten weiter fest, dass der Bericht sehr treffend auf die zunehmenden politischen Spannungen in der ganzen Welt eingehe und auch die Konsequenzen eines nationalistischen und protektionistischen Rückzugs aufzeige. Anschliessend bezogen die einzelnen Fraktionen Position und erläuterten ihre jeweiligen Gedanken zum Bericht. Während Christine Badertscher (gp, BE) für die Grünen bedauerte, dass das Thema Nachhaltigkeit nicht als transversales Thema, sondern in einem separaten Kapitel behandelt wurde, kritisierte Farah Rumy (sp, SO) seitens der SP, dass die Schweiz nicht auf die industriepolitischen Massnahmen der Schweizer Handelspartner reagiere. Sie sprach damit den Green Deal Industrial Plan der EU und den Inflation Reduction Act der USA an. Die Stabilisierung und die Weiterentwicklung der Beziehungen zur EU stand im Mittelpunkt des Votums der Mitte-Vertreterin Elisabeth Schneider-Schneiter (mitte, BL). Entsprechend begrüsste sie die kürzlich erfolgte Verabschiedung des Verhandlungsmandats mit der EU. Auch die GLP in Person von Corina Gredig (glp, ZH) freute sich über das Verhandlungsmandat, denn der Stabilisierung der Wirtschaftsbeziehungen zur EU komme eine eminent wichtige Bedeutung zu. FDP-Nationalrat Simon Michel (fdp, SO) bezeichnete die bilateralen Beziehungen zur EU gar als Königsweg und plädierte dafür, diese zu pflegen und weiter auszubauen. Martin Haab (svp, ZH) von der SVP hob schliesslich den vor einigen Tagen angekündigten Abschluss des FHA mit Indien sowie die Weiterentwicklung des bilateralen Handelsabkommens mit dem vereinigten Königreich als positive Entwicklungen hervor. Nach dem Votum des Wirtschaftsministers, der noch einmal die für den Bundesrat wichtigsten Elemente des Berichts hervorhob, nahm die grosse Kammer Kenntnis von den Berichten. Anschliessend wurde der Bundesbeschluss über die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen ebenfalls einstimmig gutgeheissen.

Bericht zur Aussenwirtschaftpolitik 2023 (BRG 24.008)
Dossier: Aussenwirtschaftspolitische Berichte

Nach dem Nationalrat sprach sich in der Frühjahrssession 2024 auch der Ständerat für die Abklärungen zur Schaffung eines Reparationsmechanismus zugunsten völkerrechtswidrig angegriffener Staaten aus. Er überwies die fünf gleichlautenden Motionen (Mo. 23.3264; Mo. 23.3265; Mo. 23.3266; Mo. 23.3267; Mo. 23.3268) allerdings nur knapp mit 21 zu 19 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
In der Ratsdebatte stellte Pirmin Schwander (svp, SZ) seitens der RK-SR das Anliegen der Motionen vor. Die vorberatende Kommission beantragte mit 7 zu 5 Stimmen Ablehnung der Motion. Im Rat schienen alle Rednerinnen und Redner das Ansinnen zu teilen, dass die Ukraine unterstützt werden soll. Über den richtigen Weg schieden sich aber die Geister. Während Pirmin Schwander für die Gegnerinnen und Gegner der Motionen daran zweifelte, dass der geforderte Reparationsmechanismus mit der völkerrechtlichen Praxis (Schutz des Staatsvermögens aufgrund der Staatenimmunität) vereinbar sei und der Bundesrat ohnehin aktiv daran arbeite, eine entsprechende international abgestimmte Lösung zu finden, argumentierte Andrea Caroni (fdp, AR) seitens der Befürwortenden, dass es in den Motionen lediglich darum gehe, zu prüfen, ob Drittstaaten ebenfalls das Recht haben, Reparationszahlungen einzufordern. Die Motionen verlangten keinen Rechtsbruch, sondern lediglich die Auslotung des bestehenden Rechtsrahmens, so Caroni.

Völkerrechtliche Grundlagen für Reparationszahlungen an die Ukraine (Mo. 23.3264; 23.3265; 23.3266; 23.3267; 23.3268)
Dossier: Schweizer Reaktion auf die russischen Aggressionen in der Ukraine (ab 2014)

Die SGK-NR trat im Januar 2024 mit 20 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage des Bundesrats zur Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung ein. Anlässlich der zweiten Kommissionssitzung vom Februar 2024 hiess sie die bundesrätliche Vorlage zur Änderung des Erwerbsersatzgesetzes in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 7 Stimmen gut. Eine Minderheit beantragte Nichteintreten.

In der Frühjahrssession 2024 beugte sich die grosse Kammer als Erstrat über die Vorlage. Die Position der Kommission wurde von Valérie Piller Carrard (sp, FR) und Kris Vietze (fdp, TG) präsentiert: Das neue System führe zu einer Komplexitätsreduktion und verringere die Fehleranfälligkeit, was auch in einer Kosteinsparung bei den Ausgleichskassen resultiere. Der Entwurf sei eine logische Konsequenz der angestrebten Digitalisierung bei Behördengeschäften. Diana Gutjahr (svp, TG), die den Nichteintretensantrag eingereicht hatte, vertrat im Gegensatz zur Mehrheit der Kommission die Ansicht, dass die Neuerung den EO-Prozess verkompliziere und zu Mehrkosten führe. Bundesrätin Baume-Schneider griff in ihrem Redebeitrag das Kostenargument der Minderheit auf und erläuterte, dass zwar die anfänglichen Investitionen hoch seien, sich diese durch die jährlichen Einsparungen bei den Kassen und den Arbeitgebenden aber schnell amortisieren würden. Der Nationalrat lehnte den Nichteintretensantrag ab, dieser fand nur bei der SVP-Fraktion Zuspruch. In der folgenden Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den Entwurf mit 124 zu 60 Stimmen (1 Enthaltung) an. Analog zum Eintretensentscheid stammten alle ablehnenden Stimmen aus der SVP-Fraktion.

Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung. Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (BRG 23.067)

Mit einer Motion, eingereicht im November 2023, forderte die SGK-NR den Bundesrat dazu auf, die Verwendung der Begriffe «Wohnort» und «Wohnsitz» im KVG zu prüfen.
Die Kommission begründete ihr Anliegen damit, dass der Wohnort nicht in jedem Fall mit dem Wohnsitz übereinstimme. Etwa bei Personen, die in Heimen wohnten, stimme der Wohnort oft nicht mit dem Wohnsitz überein, da der Wohnsitz bei der Gemeinde verbleibe, wo die Person zuvor gewohnt habe. Häufig bezögen Personen in diesen Institutionen Sozialhilfe, die sinnvollerweise am Wohnsitz anfallen würde und nicht am Wohnort, da die Wohnortgemeinden ansonsten finanziell stark belastet würden, was wiederum die Standortsuche für solche Institutionen erschwere. Im KVG müsse deshalb klar ersichtlich werden, ob vom Wohnsitz oder vom Wohnort die Rede sei.
Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion.
Der Nationalrat nahm die Motion in der Frühjahrssession 2024 stillschweigend an.

Überprüfung und Vereinheitlichung der Begriffe „Wohnort“ und „Wohnsitz“ im KVG damit die Zuständigkeiten klar geregelt sind (Mo. 23.4343)

Um einer Bestimmung der von der Schweiz im Jahr 2014 ratifizierten UNO-Behindertenrechtskonvention gerecht zu werden, lancierte eine Mehrheit der SGK-NR eine Motion, mit der für Menschen mit Behinderungen die freie Wahl des Wohnorts und der Wohnform geschaffen werden sollte.
Der Bundesrat lehnte den Vorstoss ab, da er das Ziel der Förderung des freien Wohnens nicht zwingend mit einer entsprechenden Revision des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) erreichen wollte, wie dies die Motion fordere. In einem ersten Schritt beabsichtigte der Bundesrat, offene Fragen zuerst gemeinsam mit den Kantonen im Rahmen der sogenannten Behindertenpolitik 2023-2026 zu klären.
Mit 128 zu 52 Stimmen (4 Enthaltungen) folgte der Nationalrat in der Frühjahrssession 2024 jedoch seiner Kommissionsmehrheit und nahm die Motion an. Ein Grossteil der SVP-Fraktion sowie vereinzelte Stimmen aus der FDP-Fraktion waren der Kommissionsminderheit Glarner (svp, AG) gefolgt, die ebenso wie der Bundesrat auf Ablehnung der Motion plädiert hatte.

Freie Wahl des Wohnorts und der Wohnform für Menschen mit Behinderungen (Mo. 24.3003)

Anders als im Ständerat führte die Motion Roberto Zanetti (sp, SO), die forderte, dass Lotterie- und Glücksspielgewinne am steuerrechtlichen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Gewinnes versteuert werden müssen, in der Frühjahrssession 2024 im Nationalrat zu Diskussionen. Dies zeigte sich bereits in der vorberatenden WAK-NR, die mit knapper Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen (bei 0 Enthaltungen) ihrem Rat beantragte, die Motion anzunehmen. Die Kommissionsmehrheit sah die vorgeschlagene Neuregelung als Möglichkeit, Umgehungsmöglichkeiten bei den Kantons- und Gemeindesteuern zu verhindern und somit Versuchen der Steueroptimierung entgegenzuwirken. Eine solche Regelung existiere zudem bereits bezüglich Kapitalleistungen aus der Vorsorge, daher würde die Neuregelung keine Abweichung vom rechtlichen Rahmen darstellen, sondern nur eine Ergänzung. Die Kommissionsminderheit Pamini (svp, TI), welche den Antrag auf Ablehnung der Motion stellte, verwies auf den administrativen Mehraufwand sowie darauf, dass dies zu einer Erweiterung von Ausnahmeregelungen von einmaligen Einkommensströmen wie Bonuszahlungen oder Dividenden führen könnte. Zudem stelle dies einen Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone dar, da es eine Harmonisierung der kantonalen Gesetzgebung erfordern würde, weil die Besteuerung von Lotterie- oder Glücksspielgewinnen in den Kantonen unterschiedlich geregelt ist.
Der Nationalrat folgte schliesslich der Kommissionsmehrheit und nahm die Motion mit 96 zu 88 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) an. Die ablehnenden Stimmten stammten von der FDP-Fraktion sowie von der Mehrheit der SVP-Fraktion, während die Fraktionen der SP, der Grünen und der GLP geschlossen sowie die Mehrheit der Mitte-Fraktion für eine Annahme der Motion stimmten.

Lotterie- und Glücksspielgewinne am steuerrechtlichen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Gewinnes versteuern (Mo. 23.3701)

Der Ständerat beriet in der Frühjahrssession 2024 als Zweitrat eine Motion Rechsteiner (mitte, AI), die forderte, dass im Projekt Bahn 2050 der Anschluss der ländlichen Regionen sichergestellt werde. Im Namen der KVF-SR liess Brigitte Häberli-Koller (mitte, TG) verlauten, dass sich die Kommission mit 6 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung für die Motion ausgesprochen habe. Laut Häberli-Koller besteht die Gefahr, dass Bedürfnisse der ländlichen Regionen, wie beispielsweise deren Anschluss an Agglomerationen oder die Bedeutung des motorisierten Individualverkehrs für die wenig besiedelten und schlecht erschlossenen Gebiete, beim Ausbau von Transitachsen zwischen Zentren zu wenig Gehör bekommen. Es sei darum zu begrüssen, wenn die Erschliessung der ländlichen Regionen in den zukünftigen Ausbauschritten der Bahn mehr Beachtung erhalte.
Der Bundesrat hingegen beantragte die Ablehnung der Motion. Bundesrat Albert Rösti erklärte, dass die ländlichen Regionen mit der Perspektive Bahn 2050 bereits angesprochen würden, indem die «Anbindung von regionalen und ländlichen Zentren an die Agglomerationen und städtischen Räume» gefördert werde. Zudem seien für die Feinplanung des Verkehrs in den ländlichen Räumen die Kantone zuständig. Im Kompetenzbereich des Bundes lege das Eisenbahngesetz die Erschliessung der ländlichen Regionen mit dem öffentlichen Verkehr bereits ausreichend fest. Der Bundesrat erachtete das Anliegen der Motion somit als bereits erfüllt.
Die kleine Kammer teilte diese Ansicht des Bundesrats jedoch nicht. Sie nahm die Motion einstimmig ohne Enthaltung an, womit diese zur Umsetzung an den Bundesrat überwiesen wurde.

Bahn 2050. Anschluss der ländlichen Regionen sicherstellen (Mo. 21.4584)

Der Ständerat beriet in der Frühjahrssession 2024 als Zweitrat eine Motion Birrer-Heimo (sp, LU) zur Einführung von Preisobergrenzen für das internationale Roaming. Für die KVF-SR beantragte Josef Dittli (fdp, UR), die Motion abzulehnen. Einen weitgehend gleichlautenden Vorstoss habe die kleine Kammer bereits in der Herbstsession 2023 verworfen. Der Kontext habe sich seither nicht verändert: Erstens habe der Bundesrat, wie im FMG festgehalten, gar nicht nicht die Möglichkeit, unilateral Preisobergrenzen festzulegen. Dies könne nur basierend auf internationalen Vereinbarungen passieren. Und zweitens seien sowohl die Roamingkosten als auch die entsprechende Anzahl Beschwerden bei der Schlichtungsstelle seit mehreren Jahren rückläufig. Bundesrat Albert Rösti teilte die Meinung der KVF-SR und beantragte, die Motion abzulehnen.
Der Ständerat folgte dem Antrag von Kommission und Bundesrat und lehnte die Motion stillschweigend ab, womit das Anliegen erledigt war.

Preisobergrenzen für das internationale Roaming (Mo. 21.4627)