Suche zurücksetzen
Themenübergreifendes Suchen:

Inhalte

  • Politische Grundfragen
  • Staatsjubiläen

Akteure

  • Kreis, Georg

Prozesse

2 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

«Die Ungeliebte» – so titelte die deutsche Zeitung «Die Zeit» im Juni 2019 zum 20-jährigen Jubiläum der Schweizer Bundesverfassung vom 18. April 1999. Denn während die Deutschen im selben Jahr 70 Jahre Grundgesetz feierten und in Österreich der Bundespräsident von der «schönen Verfassung» schwärmte, habe sich in der Schweiz kaum jemand für den Geburtstag der Bundesverfassung interessiert. Tatsächlich wurde hierzulande lediglich nachträglich und eher spärlich über das Ereignis berichtet.
Dass das Verhältnis der Schweizer Bevölkerung zu ihrer Bundesverfassung «unterkühlt» sei, wurde von der «Zeit» folgendermassen begründet: Einerseits sei die Verfassung der Schweiz nicht in Stein gemeisselt, sondern als «work in progress» zu verstehen; eine Verfassung also, an welcher das Volk ständig mitbastle. Dies habe sich bereits bei der ersten Bundesverfassung von 1848 gezeigt, welche damals, vom «Geiste der französischen Revolution» und den «amerikanischen Gründervätern» beseelt, als «modernste Verfassung Europas» gegolten habe, 1874 aber bereits einer ersten Totalrevision unterzogen worden sei. Andererseits sei die Revision von 1999 eine Zangengeburt gewesen, welche seit den 1960er-Jahren im Gespräch gewesen und dann in den 1990er-Jahren beinahe am Ständemehr gescheitert sei. Ferner habe sich bereits vor 20 Jahren nur eine Minderheit für die Verfassungsänderung interessiert, was an der damaligen Stimmbeteiligung von 35 Prozent abzulesen sei.
Dieser Argumentation pflichtete wenige Wochen nach Erscheinen des Artikels der «Zeit» auch der renommierte Schweizer Historiker Georg Kreis in der Aargauer Zeitung bei, als er die Revision als eine «Zangengeburt nach einer über 30-jährigen Schwangerschaft» bezeichnete. Laut Kreis habe denn tatsächlich nur eine Zeitung, die «Ostschweiz am Sonntag», in der Schweiz über das Jubiläum berichtet – und zwar verspätet. Den ebenfalls von der «Zeit» beschriebenen Umstand, dass die Schweizer Bundesverfassung «nicht in Stein gemeisselt» sei, verdeutlichte Kreis anhand eines aktuellen Beispiels: Der Frauenstreik etwa sei Indiz dafür, dass gewisse Artikel der Verfassung wie jener von 1981 zur Gleichstellung der Geschlechter eben nur zögerlich umgesetzt würden.
Schliesslich legte Kreis etwas schwarzseherisch nahe, ein weiterer Grund für das Jubiläumsschweigen könnte sein, dass, würde heute darüber abgestimmt, gewisse Anpassungen wie Art. 5 (Beachtung des Völkerrechts) oder Art. 8 (vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich) vielleicht nicht mehr dieselbe Unterstützung erhalten würden.

Etwas zeitnaher am Geburtstag, nur drei Tage danach, erschien derweil eine Kolumne im St. Galler-Tagblatt: Dort sinnierte Publizist und SGG-Präsident Lukas Niederberger über das verpasste Ereignis und kam unter anderem zum Schluss, dass man Verfassungsjubiläen wohl ähnlich wie in der Ehe zu feiern habe – erst nach 25 Jahren.

20 Jahre Verfassung verschlafen

Um der insbesondere von der SVP vereinnahmten, ziemlich ideologisch und anti-europäisch geprägten Geschichtsdiskussion im Jubiläumsjahr entgegenzutreten, plante die Vereinigung "Die Schweiz in Europa", unterstützt von der Neuen Helvetischen Gesellschaft, eine Feier zur ersten Verfassung des modernen Bundesstaates 1848. Thomas Cottier, einer der Mitorganisatoren, betonte, man wolle einen Kontrapunkt zu den eher rückwärtsgewandten Schlachtenjubiläen setzen. Die moderne Schweiz habe sich im Diskurs mit ihren Nachbarn entwickelt und nicht in Abschottung. Der vorerst auf dem Bundesplatz geplante Anlass musste jedoch vorab aus finanziellen Gründen redimensioniert werden und fand dann auf dem Von-Roll-Areal der Universität Bern statt. Alt-Bunderätin Ruth Dreifuss und die emeritierten Professoren Georg Kreis und Andreas Auer traten als Rednerinnen und Redner auf, die ein Zeichen für eine weltoffene Schweiz setzten wollten. Rund 300 Personen nahmen an der Feier teil.

Feier zur ersten Verfassung des modernen Bundesstaates 1848