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Im Vorjahr hatte der Ständerat eine Motion Kuprecht (svp, SZ) befürwortet, die Vereine von der Steuerpflicht befreien will. Vereine, die ihre Erträge und Vermögensmittel für ideelle Zwecke, namentlich die Jugend- und Nachwuchsförderung einsetzen, sollen ganz oder zu einem bestimmten Betrag steuerbefreit werden. Die vorberatende Kommission des Nationalrates folgte der Argumentation des Bundesrates, der vor allem auf Schwierigkeiten der Abgrenzung hingewiesen hatte, und lehnte die Motion ab. Der Nationalrat folgte jedoch dem Ständerat und überwies die Motion. (Zu den Parteispenden siehe auch hier)

Vereine von der Steuerpflicht zu befreien

Mit einer Motion verlangte Ständerat Kuprecht (svp, SZ) Vereine von der Steuerpflicht zu befreien. Speziell Vereine, die ihre Erträge und Vermögensmittel für ideelle Zwecke, namentlich die Jugend- und Nachwuchsförderung einsetzen, sollen ganz oder zu einem bestimmten Betrag steuerbefreit werden. Kuprecht argumentierte, dass Vereine eine wichtige Funktion für die Gesellschaft erfüllen und deshalb einer Spezialbehandlung durch die Steuerbehörde sinnvoll sei. In seiner Antwort lobte der Bundesrat denn auch die vielfältigen Funktionen von Vereinen und deren Verdienste für die Gesellschaft. Er stellte sich der Motion jedoch ablehnend gegenüber, da die Abgrenzung von Selbsthilfezwecken und ideellem Handeln in der Praxis schwer umzusetzen sei und ausserdem die Jugend- und Nachwuchsförderung bereits unter geltendem Recht steuerbefreit sei. Der Ständerat nahm jedoch die Motion an.

Vereine von der Steuerpflicht zu befreien