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Die im Vorjahr von der SP abgelehnten Spenden von Grossbanken wurden 2013 noch einmal debattiert. Aufgrund des Anfang März von den Delegierten abgesegneten knappen Budgets von rund CHF 4,3 Mio., das nur aufgrund von Einsparungen ausgeglichen präsentiert werden konnte, fragten sich einige Delegierte, ob es nicht besser gewesen wäre, finanziellen Zustupf auch von Banken anzunehmen. Anfang Oktober lehnte die SP allerdings – getreu ihren 2012 erstellten Richtlinien – auch ein Spendenangebot der Swiss ab.

Die SP und ihr Umgang mit Spenden aus der Wirtschaft

Die Grünen waren – ähnlich wie die SP – gespalten in der Frage, ob sie Parteispenden von Firmen und Banken annehmen sollten. Die Raiffeisenbank, die Crédit Suisse und die UBS hatten Spenden in Aussicht gestellt. Die 60'000 Franken von der CS hätten immerhin 6% des Budgets der GP entsprochen. Noch im November 2011 hatten die Grünen zwar 17'000 CHF von der Raiffeisenbank angenommen, spätestens mit der Übernahme der Bank Wegelin durch die Raiffeisen sei diese Quelle aber infrage zu stellen, forderten einige Parteivertreter. Mitte November entschied die Parteileitung dann, keine Spenden der Grossbanken, wohl aber der Raiffeisenbank anzunehmen, wofür sie von den Jungen Grünen kritisiert wurden. In einem Parteispenden-Reglement schuf die GP zudem die Grundlagen für künftige Diskussionen über Parteifinanzierung. In diesem Reglement wurden drei Bedingungen an Spenden geknüpft: die Gewährleistung von Transparenz, das Verbot einer Tangierung der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Partei und die Aufrechterhaltung der Glaubwürdigkeit der Partei. Die UBS-Spende wurde abgelehnt, weil sie an Bedingungen geknüpft war (Bekenntnis zur freien Marktwirtschaft) und bei Annahme der CS-Gelder hätte die Glaubwürdigkeit der Partei gelitten. Die Raiffeisenbank sei hingegen nie in den Strudel der Finanzkrise geraten, lokal verankert und genossenschaftlich organisiert.

Parteispenden

Ihren vor einem Jahr festgelegten Verhaltenskodex für die Entgegennahme von Parteispenden – damals eine Massnahme, um im Wahljahr zu zeigen, dass der Freisinn nicht am Tropf der Wirtschaft hänge – lockerte die FDP bereits im Berichtjahr wieder. Um Spendengelder des Stromkonzerns Alpiq zu erhalten, wurde einer der fünf Punkte im Kodex aufgeweicht, der eigentlich nur Spenden von Privatpersonen, Stiftungen und Unternehmen erlaubt, die ganz oder mehrheitlich in privater Hand sind. Rund 70% der Alpiq-Aktien befinden sich allerdings in öffentlicher Hand.

Verhaltenskodex für die Entgegennahme von Parteispenden

Im Zuge der Diskussion um die Parteienfinanzierung machte sich die FDP mit einem Spendenkodex für mehr Transparenz stark. Damit wollte sie auch gegen den Ruf ankämpfen, am Tropf der Wirtschaft zu hängen. Durch die Befolgung des Kodex‘ werde der Einfluss von Spendern dadurch gemindert, dass eine Einzelspende nicht mehr als 1/15 des Jahresbudgets überschreiten dürfe. Dies entspreche einer Summe von CHF 200'000. Die Regelung soll auch für Abstimmungskampagnen gelten. Allerdings werden die Namen der Spender weiterhin nicht publik gemacht.

Verhaltenskodex für die Entgegennahme von Parteispenden

Nachdem im April in den Zürcher Kantonsratswahlen die FP alle drei bisherigen Sitze verloren hatte, drehte Parteipräsident Scherrer (BE) bei der Delegiertenversammlung im Mai den Spiess um und versuchte die Niederlage der FP und den gleichzeitigen Sieg der SVP als Erfolg umzudeuten. Die SVP habe auf weiten Strecken die Politik der FP übernommen, das Wahlresultat sei somit auch eine Auszeichnung für das FP-Gedankengut.

Im Juli wurde bekannt, dass sich der FP-Generalsekretär Patrick Eruimy (SO) seit Mai nicht mehr im Amt befand. Dabei war die Funktion des Generalsekretärs erst im Vorjahr neu geschaffen worden. Eruimy erklärte in einem Interview, dass es der Partei schlicht an Geld fehle, um das Amt weiterzuführen.

Verluste bei den Kantonalratswahlen in Zürich und Geldsorgen bei der FP

In der nachgeführten Verfassung werden neu die politischen Parteien explizit als Mitwirkende an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes erwähnt, womit das Verfassungsrecht mit der gelebten Verfassungswirklichkeit in Einklang gebracht wurde. Die von der nationalrätlichen Kommission beantragte Aufnahme der Parteien in die totalrevidierte Verfassung wurde von der grossen Kammer einstimmig, von der kleinen gegen die Stimme von Carlo Schmid (cvp, AI) gutgeheissen. Der Ständerat hielt zuhanden der Materialien fest, dass der Parteienartikel keine Grundlage für eine spätere Parteienfinanzierung bilde.

Die Parteien werden neu als Mitwirkende an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes in der Verfassung erwähnt