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Im Mai 2019 veröffentlichte der Bundesrat seinen Bericht in Erfüllung der fünf gleichlautenden und 2017 im Nationalrat eingereichten Postulate (Po. 17.3329, Po. 17.3330, Po. 17.3335, Po. 17.3336, Po. 17.3337) «Fortbestand des Gosteli-Archivs zur Geschichte der schweizerischen Frauenbewegung sichern», welche forderten, den Fortbestand des Archivs zu klären und aufzuzeigen, wie eine allfällige staatliche Finanzierungshilfe aussehen könnte. Im Bericht betont der Bundesrat, dass die Gosteli-Stiftung nebst dem Archiv auch eine Bibliothek sowie biographische Notizen wichtiger Personen der Frauengeschichte enthalte, weshalb nicht wie in den Postulatstiteln gefordert lediglich das Archiv, sondern die gesamte Stiftung in die Betrachtung miteinbezogen habe werden müssen.
Während der Bericht diverse Herausforderungen der Gosteli-Stiftung erwähnt, werden zwei davon besonders hervorgehoben: Einerseits müsse sich die Stiftung der Digitalisierung seiner Bestände annehmen, andererseits habe die Stiftung mit finanziellen Defiziten zu kämpfen – welche denn auch Auslöser der eingereichten Postulate waren. Die Überprüfung einer möglichen staatlichen Finanzierungshilfe erfolgte schliesslich unter Berücksichtigung mehrerer Gesetze, namentlich dem Bundesgesetz über die Kulturförderung (KFG), dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG), dem Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) sowie dem Bundesgesetz über die Archivierung (BGA). Zudem, so der Bundesrat weiter, biete sich als Partner für eine Unterstützung durch den Bund der Kanton Bern an, da dessen Regierungsrat in einer angenommenen Motion damit beauftragt worden war, «mit geeigneten Massnahmen der mittel- bis langfristig drohenden Auflösung oder Zerstückelung des [Gosteli-]Archivs sowie einer allfälligen Abwanderung in einen anderen Kanton entgegenzuwirken.»
Schliesslich wurden für die Erstellung des Berichts drei Varianten zur potenziellen Unterstützung der Stiftung herausgearbeitet: So könne sich die Gosteli-Stiftung zum einen auf Art.15 des FIFG berufen und ein Gesuch für eine direkte finanzielle Unterstützung durch das SBFI einreichen, was die Stiftung für die Beitragsperiode 2021–2024 laut Bericht auch plane. Zum anderen sieht der Bundesrat weitere Lösungsansätze basierend auf dem BGA in der teilweisen respektive vollständigen Übernahme der Stiftung durch das Bundesarchiv (BAR). Substanzielle Investitionen und Betriebskosten könnten seitens der Stiftung bereits eingespart werden, würde das BAR lediglich den Ausbau sowie die anschliessende Instandhaltung des digitalen Gosteli-Archivs übernehmen. Mehr Vorteile aus archivarischer Sicht sieht der Bundesrat aber in der Erweiterung dieser Variante, also der vollständigen Übernahme des Gosteli-Archivs durch den Bund. Da das BAR über die nötige Kapazität und Infrastruktur verfüge, könne der Zugang zu den analogen sowie digitalen Archivbeständen des Gosteli-Archivs verbessert werden, während zugleich der Fortbestand der Gosteli-Stiftung durch die daraus resultierende Senkung der Kosten langfristig gesichert werden könne. Hierfür bräuchte es «selbstverständlich» noch eine Zusage seitens der Stiftung, hält der Bundesrat abschliessend fest. Das Bundesarchiv stehe derweil für Gespräche zu allen Varianten zu Verfügung.

Sauver les archives Gosteli
Dossier: Gosteli-Archiv

50 Jahre 1968 – dieses Jubiläum war 2018 sowohl dem Bernischen Historischen Museum als auch dem Landesmuseum Zürich eine Ausstellung zu den damaligen Ereignissen in der Schweiz und dem damit einhergehenden Zeitgeist wert. 2018 liessen die Medien das damalige Zeitgeschehen alternierend Revue passieren, insbesondere die Globus-Krawalle in Zürich, die gewalttätigsten Schweizer Aufstände im Jahr 1968, wurden der Öffentlichkeit in Erinnerung gerufen. Medial fokussiert wurde aber auf die Frage der Relevanz von 1968 für die Gegenwart. Brigitte Studer, Professorin für Schweizer Geschichte an der Universität Bern, zeigte sich im Tages-Anzeiger überzeugt, dass das Jahr 1968 der Schweiz langfristige gesellschaftliche Veränderungen gebracht habe. So würden seither etwa in Familien, in der Arbeitswelt, in der Schule und in der Armee flachere Hierarchien herrschen. Auch sei das neue Eherecht von 1988, das den Mann nicht länger als Oberhaupt der Familie taxiert, ein Resultat von 1968 gewesen. Der emeritierte Soziologe Ueli Mäder, der im Jubiläumsjahr das Buch «68 - was bleibt?» herausgab, erklärte ebenfalls in einem Interview mit dem Tages-Anzeiger, dass das Revolutionäre, das dem Jahr 1968 anhafte, ein Mythos sei: Vielen sei es mehr um sich selbst als um tatsächliche Veränderung gegangen. Trotzdem hätte im Jahr 1968 etwa die Bewegung für das Frauenstimmrecht «mächtig Schub erhalten», was erheblich dazu beigetragen habe, dass das Frauenstimmrecht 1971 politische Realität wurde. Weitere Errungenschaften des Jahres 1968 seien ein offeneres Verhalten zwischen den Geschlechtern und den Generationen, die Nulltoleranz beim Schlagen von Kindern als Erziehungsmassnahme oder auch, dass Homosexualität heute nicht mehr als Krankheit und Sünde gelte. Eine andere Haltung zu den 68er-Aktivistinnen und Aktivisten und deren Errungenschaften hatte das rechtskonservative Weltwoche-Magazin: Die angeblichen Befreierinnen und Befreier seien vielmehr Versager gewesen. Zitiert wurde etwa die ehemalige SP-Politikerin Christiane Brunner, wie sie nach ihrer politischen Karriere sagte, dass die Frauen in den Organisationen der 68er nichts zu sagen gehabt hätten und nur für das Kaffee holen und das Bett gut gewesen seien. Ebenfalls, so die Weltwoche, sei das Gros der 68er-Bewegung Hedonisten gewesen, die allein an «Sex, Love and Rock 'n' Roll» interessiert waren, oder es seien Gewaltbereite gewesen ohne jegliches politisches Programm. Die wenigen mit einem politischen Programm hätten hingegen lediglich an politischen Modellen Marx' und Lenins festgehalten, «deren Haltbarkeit seit Jahrzehnten abgelaufen war». Trotz alldem attestierte auch die Weltwoche der 68er-Bewegung einen Einfluss auf die Gegenwart. Die bürgerliche Wählerschaft wäre heute ohne die 68er-Bewegung wohl grösser, mutmasste die Weltwoche. Nicht etwa, weil die Bewegung tatsächliche Veränderungen bewirkt hätte, sondern weil ihr Einfluss bis in die Gegenwart masslos überschätzt werde, auch von vielen politischen Gegnern der 68er.

50 Jahre 1968
Dossier: 1968 in der Schweiz

Im Durchschnitt besass die erwachsene Bevölkerung in der Schweiz im Jahr 2018 je ein Vermögen von USD 530'000 und führte damit wie bereits in den vergangenen Jahren die Rangliste des im Herbst 2018 von der Credit Suisse veröffentlichten Global Wealth Report an. Die Schweiz war somit erneut das Land mit der vermögensreichsten Bevölkerung. Im Vergleich zum Vorjahr habe das Vermögen der Schweizerinnen und Schweizer zwar um insgesamt USD 21'000 abgenommen. Dies, so fasste die NZZ im Oktober die Ergebnisse des Berichts zusammen, sei aber darauf zurückzuführen, dass die Ergebnisse in US-Dollar aufgeführt worden seien und sich der Schweizer Franken im Vergleich zum Dollar etwas abgeschwächt habe. Hätte man die Ergebnisse der Studie in Schweizer Franken präsentiert, so hätte das Vermögen eigentlich sogar leicht zugenommen. Weltweit sei ausserdem die Anzahl der Dollar-Millionäre, also die Anzahl jener Menschen, welche über ein Vermögen von mehr als einer Million US-Dollar verfügen, auf 42.2 Mio. angestiegen, wobei im Untersuchungsjahr 725'000 davon in der Schweiz lebten.
Wie die NZZ zudem aufführte, sei, wenn man die weltweite Vermögensverteilung betrachte, der Unterschied zwischen arm und reich eklatant. Das reichste Prozent der erwachsenen Weltbevölkerung (42 Mio.) besitze demnach 44.8 Prozent der Vermögenswerte, während die ärmsten 3.2 Mrd. der erwachsenen Weltbevölkerung (64 Prozent) lediglich über 1.9 Prozent verfügten. Die gute Nachricht sei unterdessen, dass weltweit die Frauen an Vermögen zugelegt hätten: Die Studie der Credit Suisse hatte ergeben, dass sich mittlerweile 40 Prozent der weltweiten Vermögen auf Frauen verteilten. Die NZZ wies hier darauf hin, dass bei dem Ergebnis der Credit Suisse beispielsweise auch Immobilienbesitz dazugerechnet worden sei, weshalb der Wert höher ausfalle als in anderen Vermögensstudien. Festhalten lasse sich aber, dass Frauen insgesamt auf einem aufsteigenden Ast seien, was unter anderem darauf zurückzuführen sei, dass in vielen Ländern der Zugang zu Bildungseinrichtungen verbessert worden sei und Frauen nach einer Schwangerschaft tendenziell schneller ins Arbeitsleben zurückfinden würden.

Global Wealth Report

Mitte September 2017 schrieb der Bundesrat in einer kurzen Stellungnahme, dass er den Wert des Gosteli-Archivs anerkenne und dass das Archiv eine solide finanzielle Basis brauche. Er zeigte sich bereit, zusammen mit möglichen Partnern abzuklären, wie das Gosteli-Archiv erhalten werden könnte, stellte aber gleichzeitig klar, dass diese Abklärung allein kein Präjudiz für eine finanzielle Beteiligung des Bundes schaffen würde.

Am 29. September gelangte das Geschäft in den Nationalrat, wo es zunächst von Yves Nidegger (svp, GE) bekämpft und die Diskussion entsprechend verschoben worden war.
In der Wintersession 2017 wurde das Geschäft dann im Nationalrat diskutiert. Alle fünf Frauen, die jeweils einzeln das gleichlautende Postulat (Po. 17.3329, Po. 17.3330, Po. 17.3335, Po. 17.3336, Po. 17.3337) eingereicht hatten, ergriffen das Wort. Was das Gosteli-Archiv so einzigartig mache, sagte Schmid-Federer (cvp, ZH), sei der Umstand, dass die Frauenbewegung in öffentlichen Archiven kaum bis gar nicht vorkomme, weil die Schweizer Frauen bis 1971 keine politischen Rechte besassen. Das Archiv enthalte Zeugnisse, die von den staatlichen Archiven vernachlässigt worden seien: Zum Beispiel sei Schweizer Bürgerinnen bis 1952 bei einer Heirat mit einem Ausländer das Bürgerrecht entzogen worden. «Diese historische Sammlung zu verlieren bedeutet somit zugleich, einen Teil der Identität der Schweiz zu verlieren», schlussfolgerte Schmid-Federer. Der Grosse Rat des Kantons Bern habe im September einstimmig zugesagt, einen Beitrag zum Erhalt des Gosteli-Archivs zu leisten. Der Kanton könne die Finanzierung aber nicht alleine stemmen, weshalb auch der Bund eine subsidiäre Finanzierung übernehmen solle, so die CVP-Nationalrätin weiter. Maya Graf (gp, BL) strich hervor, dass die Frauenbewegung zu der grössten und friedlichsten sozialen Bewegungen im letzten Jahrhundert zähle. Weil die Frauen aber bis 1971 in der offiziellen Politik, den Institutionen und Verwaltungstätigkeiten nicht vorkamen, fehle die Dokumentation ihres Engagements auch im Bundesarchiv. Marthe Gosteli habe mit ihrer Stiftung einen wichtigen Teil der Schweizer Geschichte gerettet, so Graf. Kathrin Bertschy (glp, BE) wies darauf hin, dass das Gosteli-Archiv nicht einfach die Geschichte der Frauenorganisationen beleuchte, sondern die Geschichte des Bundesstaates. Es gebe nicht «die offizielle Politikgeschichte der Männer und die inoffizielle Geschichte der Frauen», vielmehr sei «beides Teil unserer gemeinsamen Geschichte», so Bertschy.
Neben den fünf Frauen ergriff einzig Yves Nidegger das Wort. Nidegger lobte die Geschichte der Frauenbewegung in der Schweiz als «particulièrement héroïque». Denn anders als in den meisten Ländern Europas, in welchen mit der Einsicht der Gleichstellung von Mann und Frau das Stimm- und Wahlrecht der Frauen als Selbstverständlichkeit Einzug in die jeweiligen Verfassungen gehalten habe, hätten die Schweizer Frauen für ihre politischen Rechte regelrecht kämpfen müssen. Die Anerkennung für Gostelis Arbeit bestehe gerade darin, dass sie mit privatem Engagement und privaten Mitteln – und ohne staatliche Hilfe – gegen die fehlende offizielle Anerkennung der Rolle der Frau gekämpft habe. Vor diesem Hintergrund sei eine staatliche Finanzierung der falsche Weg, um diesem privaten Engagement den gebührenden Respekt entgegenzubringen.
Bundesrat Alain Berset nahm den Ball Nideggers auf und präzisierte, dass mit der Annahme der Postulate noch keine Finanzierung erfolge und somit auch kein Präjudiz geschaffen werde. Stattdessen werde lediglich geprüft, ob die notwendigen Bedingungen für eine staatliche Unterstützung des Gosteli-Archivs gegeben seien und ob eine gesetzliche Grundlage bestehe, die eine subsidiäre Finanzierung des Bundes erlaube. Berset machte die Nationalrätinnen und Nationalräte darauf aufmerksam, dass es sich beim Gosteli-Archiv um Bestände von ungefähr einem Kilometer Länge handle und dass es als Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung gelte. Deshalb solle die Versammlung den Vorstössen zustimmen.
In der anschliessenden Abstimmung wurden die fünf gleichlautenden Postulate mit 134 zu 49 Stimmen (keine Enthaltung) angenommen. 47 Nein-Stimmen stammten von der SVP-, die restlichen zwei von der FDP-Fraktion.

Sauver les archives Gosteli
Dossier: Gosteli-Archiv

A l'initiative des conseillères nationales Kathrin Bertschy (glp/pvl, BE) et Maya Graf (gp/verts, BL) – co-présidentes de l'association Alliance f – cinq postulats identiques ont été déposés à la chambre du peuple pour sauver les archives Gosteli. Celles-ci – créées en 1982 par Marthe Gosteli – regroupent l'histoire du mouvement des femmes en Suisse. Les femmes n'ayant pas de droits politiques jusqu'en 1971 sur le plan fédéral, les archives publiques sont dépourvues de documents retraçant l'histoire du mouvement des femmes. C'est pour cette raison que Marthe Gosteli entreprit la création de ces archives, ayant pour leitmotiv "Ohne Dokumente, keine Geschichte" ("sans documents, pas d'Histoire"). C'est notamment en fouillant dans ces archives que Petra Volpe a trouvé son inspiration pour son film sur le droit de vote des femmes "l'Ordre divin".
Ces archives sont pourtant menacées pour des raisons budgétaires. La fondation perd en effet CHF 100'000 par année, les donations et leurs propres moyens ne suffisant pas. L'actuelle responsable des archives, Silvia Bühler – Marthe Gosteli étant décédée en 2017 lors de sa centième année de vie –, n'estime pas pouvoir tenir plus de deux ans.
Les postulats déposés par cinq députées de cinq partis différents – Barbara Schmid-Federer (cvp/pdc, ZH) (17.3330), Doris Fiala (fdl/plr, ZH) (17.3329), Kathrin Bertschy (glp/pvl, BE) (17.3337), Maya Graf (gp/verts, BL) (17.3336) et Suzanne Leutenegger Oberholzer (sp/ps, BL) (17.3335) – demandent au Conseil fédéral d'étudier ce cas et d'assurer, ensemble avec le canton de Berne ainsi que d'autres partenaires, la pérennité des archives. Cette demande, soutenue par 97 parlementaires de tous bords politiques, a des chances de trouver les faveurs du Conseil fédéral. Celui-ci, en réponse à une question (17.5163) posée par la députée Leutenegger Oberholzer sur cette thématique, a relevé l'importance de ces archives et est prêt à examiner les différentes options envisageables afin de les maintenir.

Sauver les archives Gosteli
Dossier: Gosteli-Archiv

Quelques jours après la sortie du film "L'ordre Divin" de Petra Volpe (ayant pour titre original "Die göttliche Ordnung") relatant le combat mené par les féministes suisses dans les années 70 pour obtenir le droit de vote sur le plan fédéral, le Conseil national discutait de la motion Trede intitulée Jour férié national pour célébrer l'instauration du droit de vote des femmes. Celle-ci, défendue par Lisa Mazzone (verts, GE) – Aline Trede (verts, BE) ne faisant plus parti de l'hémicycle – demande à ce que le 16 mars soit déclaré jour férié. La députée Mazzone argumente sa demande en rappelant l'importance que l'introduction du droit de vote des femmes a eu pour la démocratie Suisse, une démocratie qui n'en était pas vraiment une avant ce 26 mars 1971 selon elle, les citoyennes ne pouvant pas y prendre part. Elle souligne également que la Suisse fait partie des pays en Europe où les gens travaillent le plus, rendant l'instauration d'un nouveau jour férié plus défendable. Finalement, cela serait, selon la députée Mazzone, un moyen d'honorer tout le travail bénévole effectué majoritairement par les femmes dans ce pays. Un jour férié en l'honneur des femmes serait donc également un moyen de montrer notre reconnaissance de ce travail offert à la collectivité.
La conseillère fédérale Simonetta Sommaruga, bien que reconnaissant que la démocratie n'en était pas vraiment une avant cette date, recommande à l'assemblée de rejeter la motion Trede pour des raisons d'ordre économique. Elle estime, de plus, qu'il est tout à fait possible de célébrer cette date sans nécessairement en faire un jour férié.
Le Conseil national, suivant l'avis de la cheffe du département fédéral de justice et police, rejette la motion par 127 voix contre 48 et 5 abstentions.

Feiertag zum Frauenstimmrecht

Zum zweiten Mal nach 2008 unterzog der UNO-Menschenrechtsrat die Schweiz einer Prüfung. Im so genannten Universal Periodic Review können die UNO-Mitgliedstaaten die Menschenrechtssituation in einem Land evaluieren und Empfehlungen abgeben. Mehr als 80 Staaten überreichten der Schweiz total 140 Empfehlungen, von denen 50 akzeptiert und vier sofort abgelehnt wurden. Die restlichen 86 Empfehlungen wurden näher geprüft. Bundesrat Burkhalter, der den Bericht Ende Oktober präsentierte, wies darauf hin, dass der Schweiz im Allgemeinen ein gutes Zeugnis hinsichtlich der Respektierung der Menschenrechte ausgestellt worden sei. Kritik wurde wegen der Minarettinitiative und fremdenfeindlichen Plakaten im Vorfeld von Abstimmungen angebracht. Darüber hinaus wurden polizeiliche Übergriffe an Menschen aus Staaten der Dritten Welt angeprangert. Bemängelt wurden zudem Schwächen hinsichtlich der Gleichstellung der Geschlechter und der Diskriminierung von Behinderten. Der Schweiz wird empfohlen, Initiativen vorgängig auf die Kompatibilität mit Menschenrechten zu prüfen. Darüber hinaus solle eine nationale Menschenrechtsorganisation eingerichtet werden. Das 2011 geschaffene Kompetenzzentrum für Menschenrechte wurde zwar als erster entsprechender Schritt begrüsst, aber als noch nicht genügend beurteilt.

Universal Periodic Review

Die von einer privaten Vereinigung veranstaltete Bundesfeier auf dem Rütli erfreute sich auch dieses Jahr grosser Aufmerksamkeit bei den Medien. Nach den störenden Auftritten von Rechtsextremen in den Jahren 2004 und 2005 sorgten die Veranstalter wie bereits im Vorjahr mit strengen Sicherheitsmassnahmen dafür, dass nur vorangemeldete Gäste Zugang fanden. Die Rechtsradikalen wurden nicht zugelassen; rund 300 von ihnen folgten einem Aufruf der PNOS und versammelten sich eine Woche später am selben Ort. Im Zentrum der 1. August-Feier auf dem Rütli standen im Berichtsjahr die Frauen. Die mitveranstaltenden Frauenorganisationen hatten Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey (sp) und Nationalratspräsidentin Christine Egerszegi-Obrist (fdp, AG) als Hauptrednerinnen eingeladen. Die Kantone der Innerschweiz waren weder von der Idee einer von der SP-Bundespräsidentin angeführten Frauenfeier am 1. August noch vom zu erwartenden Sicherheitsaufwand angetan und stellten phasenweise die Durchführung des diesjährigen Anlasses in Frage. Der Disput hatte auch wahlkampfspezifische Aspekte und wurde von den Medien während Monaten in breitester Form abgehandelt. Die SP gebärdete sich als Hüterin des schweizerischen Patriotismus und die SVP fand auf einmal diese Bundesfeier auf dem Rütli (in den Worten ihres Präsidenten Maurer „… nur eine Wiese mit Kuhdreck“) nicht mehr so wichtig. Die Finanzierung des Sicherungsaufwands übernahmen, nach einigem Hin und Her und der Zusage eines Beitrags von privaten Sponsoren, die Stadt und der Kanton Luzern sowie Uri. Die Veranstaltung wurde ohne Störungen durchgeführt. Diese Feier und ihre Umstände wurden auch im Parlament zu einem Thema. Der Bundesrat bestätigte in seiner Antwort auf eine Interpellation Inderkum (cvp, UR) seine Haltung, dass sich der Bund nicht finanziell an dieser Veranstaltung auf dem Rütli beteiligen werde. Grundsätzlich lehne die Landesregierung die Durchführung einer zentralen nationalen Bundesfeier, egal ob auf dem Rütli oder anderswo, ab, da dies nicht dem föderalistischen Charakter der Schweiz entsprechen würde.

Bundesfeier auf dem Rütli

Die Berner Nationalrätin Kiener Nellen (sp) forderte mit einer vom Parlament noch nicht behandelten Motion die Ersetzung des aus der Mitte des 19. Jahrhunderts stammenden Textes der Landeshymne durch eine der heutigen Zeit entsprechende Version. Insbesondere solle darin den in der neuen Verfassung deklarierten politischen Zielen (z.B. Gleichberechtigung der Geschlechter) Rechnung getragen werden. Der Bundesrat sprach sich gegen diesen Vorstoss aus, da „der momentan geltende Schweizerpsalm trotz gewisser Mängel dank seiner Bekanntheit eine würdige Landeshymne für die Schweiz“ sei, und es wohl unmöglich wäre, sich auf einen neuen Text zu einigen.

Neue Nationalhymne mit Berücksichtigung der Grundwerte der neuen Bundesverfassung (Mo. 04.3046)
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche

Im Ständerat war Eintreten auf die nachgeführte Verfassung unbestritten. Der Kommissionssprecher Rhinow (fdp, BL) machte in seinem Eröffnungsvotum darauf aufmerksam, dass es darum gehe, zum ersten Mal seit 150 Jahren die Verfassung vollständig neu zu redigieren. Bei der Totalrevision von 1874 seien zwar wichtige materielle Neuerungen eingeführt, der Aufbau des Textes und dessen Formulierung aber aus der Fassung von 1848 weitgehend unverändert übernommen worden. In seinem Votum zur Eintretensdebatte rief Bundesrat Koller noch einmal den Parlamentsbeschluss von 1987 in Erinnerung, sich auf eine Nachführung der Verfassung zu beschränken. Es gehe nicht darum, «den Staat neu zu erfinden», seine Fundamente (liberaler Rechtsstaat, direkte Demokratie, Föderalismus und soziale Marktwirtschaft) seien nach wie vor tragfähig. Allerdings gelte es, die Verfassung, welche seit 1874 nicht weniger als 140 mal teilrevidiert worden sei, wieder in eine klare Struktur und eine lesbare Sprache zu bringen. Die Anpassung an den heutigen Sprachgebrauch erwies sich allerdings für die französisch- resp. italienischsprachige Version als nicht unproblematisch. Während der deutsche Text bewusst geschlechtsneutral gehalten war, sah man in den vorberatenden Kommissionen für die beiden anderen Sprachen davon ab, da dies nach Aussage des Redaktionskommissionsmitglieds Cavadini (lp, NE) mit den Gesetzen dieser Sprachen nicht vereinbar wäre oder zumindest zu als unschön empfundenen Wendungen und Wortkonstruktionen führen würde. Die Kommissionen schlugen vor, in diesen Sprachen mit einer Fussnote am Anfang darauf zu verweisen, dass bei den männlichen Formulierungen die Frauen immer mitgemeint sind. Auf Druck namentlich von französischsprachigen Parlamentarierinnen nahm die französischsprachige Redaktionskommission dann im Laufe der Plenumsberatungen entsprechende Änderungen vor und schuf mit Doppel- resp. Funktionsbezeichnungen (z.B. présidence anstelle von le président), aber ohne Rückgriff auf Wortschöpfungen, einen Text, der zur Zufriedenheit der Kritikerinnen ausfiel.

Totalrevision der Bundesverfassung: Verfahren und Verfahrensfragen (BRG 96.061)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

In ihrer Vernehmlassung zur Totalrevision der Bundesverfassung sprach sich die Eidg. Frauenkommission deutlich für die Einführung von Quotenregelungen als Übergangslösung aus. Es genüge nicht, die Gleichstellung rein formal festzuschreiben, dabei aber keine Massnahmen vorzusehen, welche die immer noch real existierende Benachteiligung der Frauen abbauten.

Vernehmlassung und «Volksdiskussion» zur Reform der Bundesverfassung
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 1/2: Vorgeschichte (1966 bis 1996)