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Le Conseil national a suivi l'avis de son bureau (Bureau-CN) en rejetant une motion déposée par Yvette Estermann (udc, LU). La députée agrarienne demandait la publication de l'hymne national sur la page internet du parlement ainsi que l'organisation d'un concours de chant. La motion, soutenue par la fraction UDC, a été refusée par 134 voix contre 49.

Faire entrer l'hymne national suisse au Palais fédéral (Mo. 20.3190)
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche

Im April 2019 lancierte ein Komitee um Nationalrätin Yvette Estermann (svp, LU) und Nationalrat Lukas Reimann (svp, SG) eine Volksinitiative «Ja zur Abschaffung der Zeitumstellung». Dem Komitee angehörig war ebenfalls der Bauer Armin Capaul, welcher zuvor mit seiner Hornkuh-Initiative Bekanntheit erlangt hatte.
Die nun eingereichte Initiative verlangte, dass in der Schweiz ganzjährig die mitteleuropäische Zeit gelten und auf eine «Zeitumstellung von Winter- auf Sommerzeit und umgekehrt» verzichtet werden soll. Bei einer Annahme der Initiative würde somit per 1. Januar des Jahres nach der erfolgten Abstimmung dauerhaft die Winterzeit beibehalten werden.
Als Begründung für ihr Anliegen fügte Estermann bei der Präsentation der Initiative an, dass die Zeitumstellung beispielsweise für das menschliche Hormonsystem eine Belastung darstelle. Sie bevorzuge es deshalb, von der «Normalzeit» und nicht von der mit Dunkelheit assoziierten Winterzeit zu sprechen, wie das St. Galler Tagblatt berichtete. Der Bergbauer Capaul hob unterdessen hervor, dass sich Bauern an der Winterzeit und nicht an der Sommerzeit orientieren würden: Man könne nicht früher heuen, wenn noch «Schatten oder Tau auf der Wiese» liege, weshalb die Sommerzeit für die Landwirtschaft in der Praxis nicht funktioniere.
Im Oktober berichtete die Sonntagszeitung, dass die Unterschriftensammlung laut dem Initiativkomitee «hervorragend» laufe und schon «Tausende Unterschriften» zusammengekommen seien. Die Sammelfrist für die Initiative dauert bis zum 9. Oktober 2020, wird jedoch aufgrund des Corona-bedingten Fristenstillstands verlängert.

Bereits 2010 und 2016 hatte Estermann im Parlament Motionen zur Abschaffung der Zeitumstellung eingereicht, doch waren diese damals mit der Begründung abgelehnt worden, die Schweiz dürfe nicht zur Zeitinsel innerhalb Europas werden. Dieses Argument könnte bald an Gültigkeit verlieren, denn zu Beginn des Jahres sprach sich eine Mehrheit im EU-Parlament für eine Abschaffung der Zeitumstellung per 2021 aus – allerdings müssen sich die EU-Staaten erst darüber einig werden, ob sich die Winter- oder Sommerzeit durchsetzen soll.

Eidgenössische Volksinitiative «Ja zur Abschaffung der Zeitumstellung»
Dossier: Zeitumstellung

Mit der Motion «Schluss mit der Zeitumstellung!» forderte Nationalrätin Yvette Estermann (svp, LU) den Bundesrat 2016, wie bereits in zwei ähnlichen Motionen von 2010, erneut dazu auf, «Artikel 2 des Zeitgesetzes ersatzlos zu streichen», damit zukünftig auf die Sommerzeitumstellung verzichtet würde. Anders als 2010 fügte Estermann diesmal keine gesundheitlichen Begründungen an, denn die seien unterdessen «allgemein bekannt». Stattdessen betonte sie, dass 1981 der Bundesrat die Zeitumstellung eingeführt habe, obwohl sich die Bevölkerung 1978 in einer Volksabstimmung eigentlich dagegen ausgesprochen hatte. Die Schweiz sah sich damals gezwungen nachzuziehen und sich dem umliegenden Europa anzupassen, wenn sie keine «Zeitinsel» mehr bilden wollte. Nun hätte sich aber die Situation verändert, meinte Estermann: Nicht nur in der Schweiz sei die Bevölkerung unzufrieden über die Zeitumstellung, auch in zahlreichen europäischen Ländern diskutierte man darüber, die Zeitumstellung wieder abzuschaffen, oder habe man sich bereits für eine dauerhafte Beibehaltung der Sommer- respektive Winterzeit entschieden. Das Argument der «Zeitinsel» sei nicht mehr stichhaltig.
Im Februar 2017 schilderte der Bundesrat in einer Stellungnahme, die Entscheidung von 1981 habe man aufgrund der wegen der nicht angepassten Zeitregelung entstandenen wirtschaftlichen Nachteile gefällt, um «Zusatzkosten für die Schweizer Wirtschaft» abzuwenden. Das Jahr 1980 nämlich, als die Schweiz ihre Zeit nicht den Nachbarländern angepasst hatte, habe gezeigt, dass nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesellschaftliche und kommunikative Nachteile entstanden seien. Nach der Einführung der Zeitumstellung 1981 sei ferner kein Referendum ergriffen worden und für eine 1982 gestartete Volksinitiative sei die benötigte Anzahl Unterschriften nicht zusammengekommen. Dass Estermanns Motionen von 2010 im Nationalrat gescheitert waren, sah der Bundesrat als zusätzliche Begründung, die erneute Ablehnung der Motion zu beantragen. Er behielt sich aber vor, «im Falle der Annahme der Motion im Erstrat einen Abänderungsantrag im Zweitrat zu stellen», welcher vorsehen würde, die Abschaffung der Zeitumstellung auf den Zeitpunkt festzulegen, «an dem die Mehrheit der die Schweiz umgebenden Länder die Zeitumstellung abschafft». Dazu kam es allerdings nicht: Im Dezember 2018 wurde die Motion aufgrund Nichtbehandlung nach zwei Jahren abgeschrieben.

Schluss mit der Zeitumstellung! (Mo. 16.4106)
Dossier: Zeitumstellung

Nach dem gescheiterten Vorstoss von Nationalrätin und Parteikollegin Yvette Estermann (svp, LU; Mo. 08.3071) startete Andreas Glarner (svp, AG) Ende 2017 mit Einreichen einer Motion einen erneuten Versuch, das Singen der Nationalhymne zu Sessionsbeginn zu etablieren. Mit Verweis auf die besagte Motion Estermann sowie auf die erfolgreiche Motion Marra (sp, VD; Mo. 09.3946), mit der die Nationalhymne bei der Eröffnung einer neuen Legislaturperiode etabliert worden war, beantragte das Büro die Motion Glarner zur Ablehnung. Der Nationalrat kam diesem Antrag in der Sommersession 2018 nach und versenkte das Anliegen mit 115 zu 64 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Anliegen zum Singen der Nationalhymne zu Sessionsbeginn scheitert erneut (Mo. 17.4025)
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche

Après la controverse provoquée cet été 2016 par la proposition de nouvel hymne national par la SSUP et après que le Conseil national a refusé la motion Keller demandant de soumettre toute modification de l'actuel cantique suisse au parlement avec possibilité d'attaquer sa décision par voie référendaire (Mo. 14.3336), la chambre basse débattait à nouveau sur cette thématique. La motion Estermann (svp, LU; Mo. 14.4244) - déposée en réaction au concours organisé par la SSUP pour créer un nouvel hymne national - intitulée Il faut sauver le "Cantique suisse"! demande à ce que celui-ci soit protégé par le biais d'une base légale. Le Conseil fédéral, dans sa réponse, appelle les députés à rejeter la motion, arguant qu'au vu du soutien populaire dont l'actuel hymne jouit, il ne sert à rien de le protéger avec une loi. De plus, le Conseil fédéral, par la voix du conseiller fédéral Alain Berset a voulu rassurer l'assemblée en garantissant le fait qu'au cas où un changement serait à l'ordre du jour, les parlementaires seraient amenés à se prononcer. Une majorité du Conseil national s'est rangée derrière l'avis du Conseil fédéral et rejette par 107 contre 80 et 4 abstentions cette motion.

Neue Nationalhymne?
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche

Nachdem die Motion Estermann (svp, LU) in der Sommersession 2014 vom Nationalrat stillschweigend angenommen worden war, hiess auch die kleine Kammer das Anliegen ein gutes Jahr später ohne Diskussion gut. Das vorberatende Büro befand es als sinnvoll, den besonderen Charakter des Bundeshauses hervorzuheben und unterstützte auch die Idee des Bundesrates, die Beflaggung während und zwischen den Sessionen unterschiedlich zu handhaben. Die Schweizer Fahne wird also künftig nicht nur während der Sessionen über dem Haupteingang, sondern zusätzlich und dauerhaft auch auf den beiden Südkuppeln gehisst.

Beflaggung des Bundeshauses

In seiner Antwort auf die Motion Estermann (svp, LU; Mo. 14.4244), die als Reaktion auf den von der SGG gestarteten Wettbewerb um eine neue Nationalhymne den Schutz der bestehenden Nationalhymne verlangt, machte der Bundesrat deutlich, dass er dies für übertrieben halte. Ein gesetzlicher Schutz sei auch deshalb nicht nötig, weil die aktuelle Hymne sehr beliebt sei und eine Neuschöpfung nur schwerlich auf Akzeptanz stossen würde. Eine Nationalhymne könne auch nicht einfach so verfügt, sondern müsse von der Bevölkerung geschätzt werden. Dies zeige nicht zuletzt auch die Geschichte des aktuellen Schweizerpsalms, der 1961 provisorisch anerkannt und erst 1981 offiziell zur Landeshymne der Eidgenossenschaft erklärt worden sei.

Neue Nationalhymne?
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche

2014 wurde von der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) der Wettbewerb um eine neue Nationalhymne eröffnet. Bis zur Ende Juni ablaufenden Einreichefrist gingen mehr als 200 mehrheitlich deutsch- (129) und französischsprachige (60) Vorschläge für einen neuen Schweizerpsalm ein. Auch zehn rätoromanische und sieben italienische Texte fanden sich unter den Vorschlägen. Das Wettbewerbsreglement verlangt, dass sich der Text in einer der vier Landessprachen an der Präambel der Bundesverfassung orientiert sowie die Begriffe Freiheit, Solidarität und Demokratie beinhaltet. Melodisch kann die Eingabe an den alten Psalm angelehnt werden oder eine Neukomposition vorschlagen. Die Intention der SGG war laut dem SGG-Präsidenten Jean-Daniel Gerber insbesondere, die Nationalhymne mit einem weniger sperrigen und inhaltlich moderneren Text aufzufrischen. Eine Jury aus Kulturschaffenden, Journalisten und Sportfunktionären aus allen Landesteilen wählte bis Ende Jahr sieben Beiträge aus, die in der Folge in alle Landessprachen übersetzt und von einem professionellen Chor intoniert werden sollen. Im Frühling 2015 sollen vom Publikum drei Finalisten gekürt werden, von denen im Sommer 2015 der Siegerbeitrag bestimmt werden soll. Das Ansinnen stiess allerdings vor allem auf nationalkonservativer Seite auf Widerstand. Neben Protestvoten der AUNS und zahlreichen Schmähbriefen an die Adresse der SGG wurde mit Peter Keller (svp, NW) auch ein SVP-Bundesparlamentarier aktiv. Bereits 2013 hatte Keller eine Interpellation eingereicht, mit der er den Bundesrat anfragte, wie dieser die Kritik am Schweizerpsalm beurteile und was er zu tun gedenke, wenn ihm die SGG einen Vorschlag unterbreite. Der Bundesrat wies in seiner Antwort darauf hin, dass die Nationalhymne seit ihrer Einführung umstritten sei und das Vorgehen der SGG nicht zu beanstanden sei, da es sich lediglich um einen Vorschlag handle. Keller erklärte sich nicht befriedigt und reichte eine 2014 noch nicht behandelte Motion ein (Mo. 14.3336), mit der der Bundesrat aufgefordert wird, der „dümmlichen Casting-Show“ Einhalt zu gebieten und eine allfällige neue Hymne dem Parlament als referendumsfähigen Beschluss vorzulegen. Die Exekutive empfahl die Motion zur Ablehnung und betonte, dass sie eine neue Hymne nicht in eigener Kompetenz und ohne Konsultation der Räte beschliesse. Ende Jahr doppelte Yvette Estermann (svp, LU), Fraktionskollegin von Keller, mit einer Motion nach, mit welcher der Schweizerpsalm als Staatssymbol geschützt werden soll (Mo. 14.4244). Die Landeshymne sei als wichtiges Symbol zu bewahren und dürfe nicht nach Belieben verändert werden. Die Antwort des Bundesrates auf die Motion stand Ende 2014 noch aus. Kurz vor dem 1. August veröffentlichte die Luzerner CVP-Kantonalsektion ein Manifest, in welchem der Bundesrat zur Beibehaltung der Landeshymne aufgerufen wird. Das Manifest wurde in der Folge von allen Innerschweizer CVP-Sektionen unterstützt und in eine Resolution umgewandelt, in welcher die Landesregierung aufgefordert wird, sämtliche Aktivitäten für eine neue Hymne zu beenden.

Neue Nationalhymne?
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche

Unterstützung zum Thema Schweizer Fahne fand eine Motion Estermann (svp, LU), die eine dauerhafte Beflaggung des Bundeshauses verlangt. Der Charakter des Bundeshauses – das von einigen Touristen für eine Kirche gehalten werde – als Sitz der Volksvertretung solle so verdeutlicht werden. Bisher wurde die Schweizer Fahne lediglich anlässlich der Sessionen gehisst. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Annahme und sprach sich für eine Abstufung aus: eine dauerhafte Beflaggung der beiden südlichen Kuppeln und wie bis anhin das Hissen der Schweizerfahne über dem Haupteingang während der Sessionen. Der Nationalrat überwies den Vorstoss stillschweigend an den Ständerat, der darüber 2014 noch nicht befand. Beflügelt durch den Teilerfolg reichte Estermann eine Interpellation ein, um vom Bundesrat zu erfahren, was er von einer Aufwertung der Staatssymbole halte, etwa durch die Beflaggung von öffentlichen Gebäuden – insbesondere Schulen. Hier sah die Regierung allerdings keinen Handlungsbedarf.

Beflaggung des Bundeshauses

Im Oktober 2012 präsentierte Bundesrätin Simonetta Sommaruga im Nationalrat die Stellungnahme des Bundesrates zu den beiden Motionen Yvette Estermanns (svp, LU) und empfahl damit dem Parlament die Ablehnung der Anliegen zur Abschaffung der Sommerzeit. Als Erstrat stimmte der Nationalrat mit 145 zu 23 Stimmen gegen eine Streichung von Artikel 2 des Zeitgesetzes (Mo. 10.3674). Etwas mehr Stimmen, aber immer noch deutlich zu wenig, gab es für Estermanns zweites Anliegen (Mo. 10.3675), wonach sich die Schweiz international für die Abschaffung der Sommerzeit einzusetzen gehabt hätte: Mit 135 zu 35 Stimmen folgte auch hier der Nationalrat der Empfehlung des Bundesrates und lehnte die Motion ab.

Abschaffung der Sommerzeit (Mo. 10.3674; Mo. 10.3675)
Dossier: Zeitumstellung

Mit zwei in der Herbstsession 2010 eingereichten Motionen begann das politische Engagement von Nationalrätin Yvette Estermann (svp, LU) für die Abschaffung der Zeitumstellung. Die Motionen verlangten vom Bundesrat zum einen die Abschaffung der Sommerzeit mittels der Streichung von Artikel 2 des Zeitgesetzes (Mo. 10.3674) und zum anderen, dass dieser sich «international dafür einzusetzen» habe, «dass die Sommerzeit abgeschafft wird» (Mo. 10.3675).

Estermann argumentierte, durch die Zeitumstellung entstünden nicht nur wirtschaftliche Kosten, auch die Umwelt profitiere nicht in erhofftem Masse von der Umstellung, weil dadurch wider Erwarten gar keine Energie eingespart werde. Für Firmen mit Schichtbetrieb, den öffentlichen Verkehr oder die Informatik sei die Umstellung ferner eine unnötige Belastung. Nicht zuletzt seien medizinische Bedenken anzubringen: Die innere Uhr des Menschen werde durch den ständigen Wechsel von der Sommer- zur Winterzeit und umgekehrt aus der Balance gebracht, was zu Stress, Leistungseinbrüchen, Müdigkeit und schliesslich gar zu einem erhöhten Herzinfarktrisiko führen könnte.
Der Bundesrat argumentierte in seiner Stellungnnahme, die Sommerzeit sei 1981 in der Schweiz nicht eingeführt worden, «um Energie zu sparen, sondern um eine Übereinstimmung der Zeitregelung unseres Landes mit derjenigen benachbarter Länder erreichen zu können.» Der Zustand einer «Zeitinsel» von 1980 habe zu erheblichen volkswirtschaftlichen Einbussen und «verkehrsorganisatorischen» Schwierigkeiten gegenüber den Nachbarstaaten geführt. Ein erneuter Alleingang würde sich also nicht lohnen und laut EU-Kommission habe in der EU «kein Mitgliedstaat [...] Absicht geäussert, die Sommerzeit abzuschaffen oder die Bestimmungen der geltenden Richtlinie zu ändern». Zudem gebe es keine internationale Kommission, an die man sich wenden könnte, um eine Abschaffung der Sommerzeit zu diskutieren. Über die gesundheitlichen Folgen der Zeitumstellung, so der Bundesrat weiter, gebe es sowohl Studien, welche die zusätzliche Belastung für den menschlichen Körper hervorgehoben haben, als auch solche, welche positive Effekte des Vor- oder Zurückstellens der Uhren hervorhoben. Aus diesen Gründen beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motionen.

Abschaffung der Sommerzeit (Mo. 10.3674; Mo. 10.3675)
Dossier: Zeitumstellung

Relativ knapp, mit 93 zu 83 Stimmen, lehnte der Nationalrat eine Motion Estermann (svp, LU) ab, die ihn gezwungen hätte, jeweils zur Sessionseröffnung die Nationalhymne zu singen. Die erst seit einigen Jahren eingebürgerte Motionärin hatte sich von diesem patriotischen Akt eine Stärkung des nationalen Zusammengehörigkeitsgefühls versprochen. Mit dieser Ablehnung war die Sache aber nicht erledigt. Gleichentags reichte die Sozialdemokratin Marra (VD) eine Motion ein, welche die instrumentale Darbietung der Nationalhymne zu Beginn einer neuen Legislaturperiode (nach der Vereidigungszeremonie des neugewählten Parlaments) fordert. In der Wintersession hiess der Nationalrat diesen Vorstoss diskussions- und oppositionslos gut.

Nationalhymne bei Sessionseröffnung (Mo. 08.3071) und zu Legislaturbeginn (Mo. 09.3946)
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche